#§1828 BGB
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#Live #Ermittlung #Dokumentar
► Corona-Ausschuß | SITZUNG 48 - Von Löwinnen und Löwen vollständige Übersicht aller Zeitmarken, Links zu infos und Gesetzen sowie weiterer Inhalte und Details in unserem Portal unter obigem Link
00:13:10 Eröffnung mit RA Dr. Reiner Füllmich
00:16:00 RA Dr. Reiner Füllmich zur Entscheidung des Amtsgerichts Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 und zur WHO
Kindeswohlgefährung §1666 BGB, Abstandhaltung, Maskenpflicht, PCR-Test
Besprechung eines Auszuges des Urteils Seite 166, 172-174 PCR-Test (kann keine Infektion nachweisen/anzeigen) und der Unterschied zwischen toter & lebender Materie
besondere Rolle von Lothar H. Wieler, Präsident, Robert Koch-Institut und Verantwortlicher in der WHO
zeitliche Abläufe zum Beginn der Plandemie - Public Health Emergency
00:30:00 RA Hans-Christian Prestien ehemaliger Familienrichter, Jugend- & Strafrichter
Familienrichter ist von Amts wegen bei Kindeswohlgefährdung §1666 BGB - Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls verpflichtet tätig zu werden
Buch Gerald Hüther "Wege aus der Angst" und daraus abgeleitete Erkenntnisse zum Kindeswohl
aktuelle Corona-Maßnahmen für Kinder sind Mißhandlung von Schutzbefohlenen
Familiengericht - rechtlich ist eine einstweilige Anordnung nicht nur nicht NICHTS, sie ist auch ohne RECHTSMITTEL - wenn es um Gefährdung von Kindern geht, hat der Schutz des Kindes Vorrang
Strafgesetzbuch §225 StGB - Mißhandlung von Schutzbefohlenen - jeder Lehrer kann durch die Abwehr von staatlichen Anordnungen damit auch sein Notwehrrecht gebrauchen, sich gegen staatliche Nötigung zu strafbaren Handlungen zu wehren, Remonstrationspflicht
Menschenrechtserklärung von 1948
00:53:20 RA Justus P. Hoffmann und RA Hans-Christian Prestien zur Beratung von Eltern bezugnehmend auf Urteile
Fokus auf Tatsachenebene mit Gutachten orientiert am jeweiligen Fall
Beamtenstatusgesetz - BeamtStG § 36 Verantwortung
Lehrer setzen sich zivilrechtlicher Haftung aus, wenn diese einfach staatlicher Nötigung nachgeben und Anordnungen blind umsetzen - §1828 BGB - Erklärung der Genehmigung, §1839 BGB - Auskunftspflicht des Vormunds, §253 BGB - Immaterieller Schaden
Buch von Anne Wilson Schaef "Botschaften der Urvölker"
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