Tumgik
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KFZ-Gutachten – auf der Suche nach einem neutralen Gutachter
Schnell sind sie passiert, die kleinen Unfälle, innerhalb von Sekunden sind sie geschehen, die Bürokratie zieht sich meist gerne mal ein wenig hin. Sie benötigen auf die schnelle einen Kfz-Gutachter Aachen, der ihnen den Schaden ausführlich dokumentiert; ein Unfallgutachten erstellt. Doch oft bieten die Versicherungen bei Unfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Unfallgeschehens an, bieten meist einen Hausinternen KFZ-Gutachter an, da er von der Versicherung der Auftraggeber ist, kann man nicht davon ausgehen, dass der KFZ-Gutachter zugunsten des Auftraggebers unterwegs ist. Daher wird meist empfohlen, einen neutralen Gutachter - Sachverständiger für ein Unfallgutachten zu holen. Wenn Sie Hilfe benötigen, nach einem Unfall und Sie sind auf der Suche nach einem neutralen KFZ-Gutachter.
KFZ-Gutachten – Haftpflicht- oder Schadensgutachten
Bei einem Haftpflicht- oder Schadengutachten, ein schriftlich festgelegter Nachweis, über den Schaden am Auto. Die Erstellung eines KFZ-Gutachtens, ist für ein Fahrzeug dann nötig, wenn dieses durch einen anderen Verkehrsteilnehmer ersichtlich beschädigt wurde. Es dient zur Feststellung der Schadensart- und -höhe. Ein KFZ-Gutachten ist die Voraussetzung für die Durchsetzung der Ansprüche beim Schadensverursacher bzw. der Haftpflichtversicherung. Der Anspruchsteller hat das Recht auf eine Ausstellung eins KFZ-Gutachtens und eine Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs, als wäre kein Schaden eingetreten. Ihnen können ggf. weitere Schadenersatzansprüche zustehen. Das KFZ-Gutachten dient ausschließlich dem Schaden am Fahrzeug, sofern weitere Ansprüche, wie z. B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für einen Anwalt geltend zu machen, sollten Sie weitere Parteien hinzuziehen. Folgende Schadensersatzansprüche könne Sie einem KFZ-Guthaben geltend machen:
Sachverständigerkosten / Gutachterkosten
Anwaltskosten
Auslagenpauschale
Sachschaden am Fahrzeug
Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
Abschlepp- und Bergungskosten
Ab- und Anmeldekosten
Arztkosten
Standkosten
Verdienstausfall
Finanzierungskosten
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
Haushaltsführungskosten
Entsorgung
Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
KFZ-Gutachten – Haftpflichtgutachten
In einem Haftpflichtgutachten wird meist aufgeführt: die Kalkulation für die Kosten der Reparatur, diverse Fotos, die schriftliche Dokumentation des Unfallgutachtens und -hergangs. Auch die Randfakten, über das Fahrzeug, Halter, Ort, Datum der Besichtigung und im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens, den Wiederbeschaffungs- bzw. Restwert des Fahrzeugs. Grundsätzlich gilt, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch und Prüfung ihres Fahrzeugs, durch einen KFZ-Gutachter. Dieser kann durch einen KFZ-Sachverständiger oder ein neutraler KFZ-Gutachter ihrer Wahl erfolgen, Sie müssen nicht den KFZ-Gutachter nehmen, den Ihnen die Versicherung vorschlägt. Informieren Sie bei einem Unfall auch immer die Polizei, um die Schuldfrage zu klären, damit bei der späteren Abwicklung keine Probleme oder Fragen der Erstattung der Kosten auftritt. Haben Sie noch Fragen bzgl. eines KFZ-Gutachtens, Unfallgutachten, Wertgutachten, zögern Sie nicht wir stehen Ihnen gerne mit einer ausführlichen Beratung zur Verfügung.
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