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Die Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist ein wichtiger, aber oft komplexer Prozess im Erbrecht. Wenn Sie enterbt wurden oder nur einen geringen Teil des Nachlasses erhalten haben, steht Ihnen als naher Angehöriger ein Pflichtteil zu. Um diesen Anspruch erfolgreich durchzusetzen, müssen Sie mehrere Schritte beachten, von der Prüfung Ihrer Pflichtteilsberechtigung bis zur Durchsetzung vor Gericht. Dieser Beitrag zeigt, wie ich bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen vorgehe und warum es in meinen Augen sinnvoll ist, von Anfang an einen Fachanwalt für Erbrecht einzuschalten.
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Der Zusatzpflichtteil, auch als Restpflichtteil oder Pflichtteilsrestanspruch bekannt, ist ein oft übersehener, aber entscheidender Anspruch im deutschen Erbrecht. Er betrifft pflichtteilsberechtigte Erben, die in einem Testament oder Erbvertrag weniger als die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils erhalten haben. Trotz seiner Bedeutung ist dieser Anspruch vielen Menschen unbekannt, was zu Missverständnissen und rechtlichen Nachteilen führen kann. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen, was der Zusatzpflichtteil ist, wie er berechnet wird und wann Sie ihn geltend machen können.
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Der Pflichtteilergänzungsanspruch stellt sicher, dass nahestehende Angehörige im Erbfall auch dann ihren Pflichtteil am Nachlass erhalten, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat, die den Wert des Nachlasses erheblich vermindert haben. Dieser Beitrag erklärt, was der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist, wer ihn geltend machen kann und wie er berechnet wird.
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Der Pflichtteil spielt eine zentrale Rolle im deutschen Erbrecht, indem er enge Familienmitglieder vor einer vollständigen Enterbung schützt. Wenn Erblasser in ihrem Testament nahe Angehörige, wie Kinder oder den Ehepartner, bewusst von der Erbfolge ausschließen, haben diese Enterbten dennoch die Möglichkeit, ihren Pflichtteil einzufordern.
In diesem Leitfaden erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, was der Pflichtteil ist, wer Anspruch darauf hat und wie Sie den Pflichtteilsanspruch erfolgreich geltend machen können.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 7. März 2024 (Az.: 2 U 27/23) eine wegweisende Entscheidung zur Auskunftspflicht von Miterben getroffen, die vom Erblasser mit einer Generalvollmacht ausgestattet wurden. Die Entscheidung beleuchtet insbesondere die Reichweite der Auskunfts- und Rechenschaftspflichten nach § 666 BGB und ordnet diese in den Kontext der Erbengemeinschaft ein. Dabei wird die Frage geklärt, in welchem Umfang Miterben, die als Beauftragte des Erblassers tätig waren, gegenüber den anderen Miterben auskunftspflichtig sind.
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Wann haftet der Anwalt?
Anwaltshaftung > Allgemein > Wann haftet der Anwalt?
Der Anwalt ist Ihnen zum Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung verpflichtet, wenn er eine (oder mehrere) der ihm aus dem Anwaltsvertrag obliegenden Pflichten verletzt hat. Ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. In meinem Blog anwaltshaftung.de finden Sie zahlreiche Beispiele für anwaltliche Pflichtverletzungen.
Welche einzelnen Pflichten der Anwalt zu erfüllen hat, richtet sich nach dem Inhalt und Umfang seines Auftrags sowie den Umständen des Einzelfalls. Allerdings gibt es auch so genannte Kardinalpflichten, die sich wie folgt beschreiben lassen:
Der Rechtsanwalt hat das vom Mandanten angestrebte Ziel und den maßgeblichen Sachverhalt, zu dem auch bereits geltend gemachte bzw. mögliche Einwände des Gegners gehören, zu klären. Dazu gehört auch, dass er gemeinsam mit dem Mandanten den Sachverhalt aufklärt.
Der Rechtsanwalt hat diesen Sachverhalt hinsichtlich seiner rechtlichen Erheblichkeit für das angestrebte Ziel zu prüfen. (Trägt der Sachverhalt den Anspruch des Mandanten?)
Der Rechtsanwalt muss den Mandanten über das Ergebnis seiner Sach- und Rechtsprüfung informieren, auf sich ergebende Bedenken, Zweifel und Risiken hinweisen und die für die Erreichung des Ziels geeigneten Wege aufzeigen. Dabei muss er dem Mandanten „den sichersten Weg“ aufzeigen.
Der Rechtsanwalt muss ferner darauf achten, dass dem Auftraggeber kein vorhersehbarer und vermeidbarer Schaden entsteht.
Aus diesen Kardinalpflichten folgen eine Vielzahl von Einzelpflichten, die die äußerst umfangreiche Rechtsprechung zur Anwaltshaftung in den zurückliegenden Jahrzehnten herausgearbeitet hat. Welche davon in Ihrem Fall zutreffen, erfordert eine gründliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht im Herzen Münchens
Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich für eine konsequente Spezialisierung und umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Testamentsvollstrecker und andere mit erbrechtlichen Fragestellungen konfrontierte Personen und Organisationen in München und Umgebung, deutschlandweit und international. Mein Ziel ist es, mit meiner fachlichen Expertise und persönlichen Beratung als Anwalt optimale Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Haben Sie Fragen zum Schenken und Vererben? Möchten Sie Ihren Pflichtteil geltend machen oder haben Sie einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen? Suchen Sie einen Anwalt für Ihre Vertretung vor Gericht? Wünschen Sie für Ihren Nachlass eine Gestaltung, die Streit unter Ihren Angehörigen vermeidende und steueroptimiert ist? Sprechen Sie mich an. Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Berufserfahrung und spezialisierter Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen rund um Erbrecht und Vermögensnachfolge zur Seite.
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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Ettlingen
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Ettlingen stehe ich für konsequente Spezialisierung und umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Testamentsvollstrecker und andere mit erbrechtlichen Fragestellungen konfrontierte Personen und Organisationen in Ettlingen und Umgebung, deutschlandweit und international. Mein Ziel ist es, mit meiner fachlichen Expertise und persönlichen Beratung als Anwalt optimale Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Haben Sie Fragen zum Schenken und Vererben? Möchten Sie Ihren Pflichtteil geltend machen oder haben Sie einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen? Suchen Sie einen Anwalt für Ihre Vertretung vor Gericht? Wünschen Sie für Ihren Nachlass eine Gestaltung, die Streit unter Ihren Angehörigen vermeidende und steueroptimiert ist? Sprechen Sie mich an. Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Berufserfahrung und spezialisierter Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen rund um Erbrecht und Vermögensnachfolge zur Seite.
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Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Karlsruhe stehe ich für eine konsequente Spezialisierung und umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Als Anwalt berate und vertrete ich Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Testamentsvollstrecker und andere mit erbrechtlichen Fragestellungen konfrontierte Personen und Organisationen in Karlsruhe und Umgebung, deutschlandweit und international. Mein Ziel ist es, mit meiner fachlichen Expertise und persönlichen Beratung als Anwalt optimale Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Haben Sie Fragen zum Schenken und Vererben? Möchten Sie Ihren Pflichtteil geltend machen oder haben Sie einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen? Suchen Sie einen Anwalt für Ihre Vertretung vor Gericht? Wünschen Sie für Ihren Nachlass eine Gestaltung, die Streit unter Ihren Angehörigen vermeidende und steueroptimiert ist? Sprechen Sie mich an. Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Berufserfahrung und spezialisierter Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen rund um Erbrecht und Vermögensnachfolge zur Seite.
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Wer das Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen ausschlägt, haftet für Verbindlichkeiten des Erblassers. (§ 1967 BGB) Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen, nachdem Sie vom Tod des Erblassers erfahren haben und Kenntnis von der Erbenstellung haben. Nur wenn der Erblasser ein Testament verfasst hat und dieses vom Nachlassgericht den Erben übersandt wurde, beginnt die Frist erst mit dem Erhalt dieses Schreibens.
Angesichts dessen ist es wenig verwunderlich, dass Erbausschlagung und Erbenhaftung häufig den Gegenstand besorgter Anfragen bilden. Dass es Alternativen zur Ausschlagung des Erbes gibt, die ebenfalls vor der Erbenhaftung schützen, ist zumeist nicht bekannt. So kommt es zur übereilten Erbausschlagung. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema “Erbe ausschlagen”, einschließlich des Ablaufs, der Fristen, der Kosten und der Alternativen.
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„Kaum hat man begonnen, sich über eine Erbschaft zu freuen, findet man sich in den Abgründen einer Erbengemeinschaft wieder.“ So oder ähnlich kommentieren zahlreiche Miterben ihre Odyssee bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. In den allermeisten Fällen müssen sich die „lieben Verwandten“ als Miterben qua Gesetz selbst darum kümmern, dass die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt bzw. aufgelöst wird.
Damit Sie sich in diesem zumeist komplexen und mit zahlreichen Emotionen belasteten Terrain als Miterbe zurechtfinden, sollten Sie die grundlegenden Regeln für die Abwicklung des Erbes durch die Aufteilung des Nachlasses und die Auflösung der Erbengemeinschaft kennen.
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Das Berliner Testament stellt eine spezielle Form der gemeinschaftlichen Abfassung des letzten Willens im deutschen Erbrecht dar. Das Testament wird hierbei von Ehelegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam verfasst. Ziel ist es, den länger lebenden Partner finanziell abzusichern und Streit ums Erbe unter den Erben zu verhindern. Die Ehegatten setzen sich darin gegenseitig als Alleinerben ein. Zugleich bestimmen sie, dass nach dem Ableben des zweiten Partners der verbleibende Nachlass an die gemeinsamen Kinder oder andere Erben als sogenannte Schlusserben geht (§ 2269 BGB).
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Auch wir Anwälte machen Fehler – aber Sie sollten nicht dafür zahlen.
„Wo gehobelt wird fallen Späne“, lautet ein altes Sprichwort, das verdeutlichen soll, dass bei jeder Arbeit, auch bei uns Anwälten Fehler passieren. Doch wenn ein Anwaltsfehler Ihnen schadet, sollten Sie dafür nicht zahlen müssen. Anwaltshaftung bedeutet, dass Sie für den Schaden, der durch den Fehler eines Anwalts entstanden ist, entschädigt werden. Meine Aufgabe ist es, Ihre Rechte durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie den Schaden nicht alleine tragen müssen.
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Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 27. Oktober 2023 (Az. 158 C 16069/22) eine Klage abgewiesen, in der der Kläger die Verpflichtung der Beklagten zur Grabpflege eines Familiengrabes bis zum Jahr 2030 forderte. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob die testamentarisch angeordnete Grabpflege, die ursprünglich der verstorbenen Nichte der Erblasserin oblag, nach deren Tod auf deren Erben übergegangen ist.
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Das Oberlandesgericht (OLG) München (Beschluss vom 30. Januar 2024 – 33 Wx 191/23 e) befasste sich mit der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem kinderlose Ehegatten ihre Patenkinder als Schlusserben eingesetzt hatten. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die Einsetzung der Patenkinder wechselbezüglich und somit bindend für den überlebenden Ehegatten war. Der Beschluss bestätigte die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die Schlusserbeneinsetzung der Patenkinder bindend war und durch spätere Testamente nicht mehr wirksam abgeändert werden konnte.
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Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass lebzeitige Schenkungen des überlebenden Ehegatten, die die Erberwartung eines Schlusserben einschränken, angefochten werden können. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Schenkungen nicht durch ein anerkennenswertes Eigeninteresse des Erblassers gerechtfertigt sind. Das Urteil des OLG Hamm vom 12.09.2017 (Az.: 10 U 75/16) zeigt, welche Pflichten ein überlebender Ehegatte hinsichtlich des Nachlasses gegenüber dem im gemeinschaftlichen Testament bestimmten Schlusserben hat. Der Schlusserbe kann diese Schenkungen zurückfordern.
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In dem durch den BGH (Urteil vom 5. April 2016 – XI ZR 440/15) entschiedenen Fall forderten die Kläger von der beklagten Sparkasse die Erstattung der Kosten, die ihnen durch die Beantragung eines Erbscheins entstanden waren. Die Kläger, die Kinder der verstorbenen Erblasserin, hatten ein eigenhändiges Testament vorgelegt, das die Erbfolge eindeutig regelte. Trotz dieser Vorlage verlangte die Bank einen Erbschein, um die Erbenstellung zu bestätigen. Die Beklagte berief sich auf die Möglichkeit von Fälschungen und die damit verbundene Unsicherheit eines eigenhändigen Testaments.
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