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Teilnahmebedingungen und Datenschutz für die Spring-Shinefinity Challenge (März 2023)
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Wella Germany GmbH, Berliner Allee 65-65a, 64295 Darmstadt, Deutschland (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Während der Dauer des Gewinnspiels kann der Veranstalter unter [email protected] erreicht werden.
Zuständig für die Verwaltung und Bearbeitung des Gewinnspiels ist eine durch den Veranstalter beauftragte Agentur, RPM Revolutions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH, Chauseestraße 8E, 10115 Berlin (im Folgenden „Agentur“ genannt).
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen die folgenden Teilnahmebedingungen:
§ 1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ausgenommen sind Mitarbeiter:innen und Angehörige der Mitarbeiter:innen des Veranstalters i.S.v. § 15 AO, dessen Muttergesellschaft, verbundener Unternehmen und Tochtergesellschaften sowie sämtliche sonstigen Personen, die beruflich mit dieser Verlosung in Verbindung stehen.
§ 2 Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt unentgeltlich.
Die Teilnahme ist unabhängig vom Kauf eines Produkts/der Inanspruchnahme einer Dienstleistung möglich.
Pro Teilnehmer:in ist nur eine Teilnahme am Gewinnspiel zulässig. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Instagram.
Teilnahme
Lade deine Shinefinity Transformation in einem kreativen Transition Video als Reel bis zum 06.04.2023 auf Instagram hoch.
Teile die verwendete Shinefinity Formel mit deiner Community und lass sie wissen, weshalb ihr von Shinefinity überzeugt seid.
Markiere @wellaprofde und @wellahair in deinem Beitrag und verwende die Hashtags #PassionistasGlowUpChallenge #Shinefinity
Gewinn(e)
- 1. Preis:
2 x Tickets für das Wella Professionals MAD
Paris Event am 8. Juli 2023, inklusive einer Übernachtung in einem 4-Sterne Bed & Breakfast, Hin- und Rückflüge sowie Flug- hafentransfer. Hoteltransfer zum MAD Paris Event um 18:00 Uhr, Empfangscocktail, Museumsbesichtigung, Abendessen & Wella Professionals Hair Show.
- Preis 2:
Die neuen AirPods Pro
- Preis 3:
Eine hochwertiges Produktpaket von Wella
Die Gewinner:in wird bis 06 April. 2023 per Direktnachricht über ihren Gewinn informiert, mit der Bitte, sich bei Wella Professionals DACH zurückzumelden. Erfolgt diese Rückmeldung nicht innerhalb von 10 Tagen, entfällt der Anspruch auf den Gewinn. Ein:e neue:r Gewinner:in wird durch den Veranstalter ausgewählt.
Die Gewinne sind nicht übertragbar und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des jeweiligen Gewinns ist nicht möglich.
Alle Teilnehmer:innen, die die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, haben die Chance einen der genannten Preise zu gewinnen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den/die Teilnehmer:in vom Gewinnspiel auszuschließen, gegebenenfalls können zur Verfügung gestellte Produkte auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden. Sollte das Verhalten des/der Teilnehmer:in vom Veranstalter als diffamierend, beleidigend oder illegal angesehen werden, erfolgt ebenfalls ein Ausschluss des/der Teilnehmer:in vom Gewinnspiel. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei strafbaren, pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten den/die Teilnehmer:in ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Verwendung von automatisierten Systemen zur Teilnahme ist untersagt und führt zum Ausschluss.
§ 4 Datenschutz
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Wella Germany GmbH, Adresse siehe § 1 Der/die Datenschutzbeauftragte/r ist unter [email protected] erreichbar.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt, Land, Mail-Adresse) der Teilnehmer:innen erfolgt ausschließlich für die Abwicklung des Gewinnspiels. Diese personenbezogenen Daten dienen zur eindeutigen Identifikation der Gewinner:innen, zur Gewinnbenachrichtigung sowie zur Gewinnbekanntgabe. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Versanddienstleister) erfolgt nur, soweit dies für die Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. Die Daten werden gelöscht, sobald das Gewinnspiel vollständig abgewickelt ist. Auf keinen Fall werden die Daten länger als ein Jahr gespeichert.
Für die Bereitstellung des Gewinnspiels nutzen wir den Dienst von RPM revoltions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH. Das bedeutet, dass die Antworten der Teilnehmer:innen im Rahmen des Gewinnspiels in unserem Auftrag von RPM revolutions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH gespeichert werden. Der Veranstalter und die Agentur sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zu schützen und diese nur für die Abwicklung des Gewinnspiels zu nutzen. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung von RPM Revolutions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH entnehmen: https://www.rpm-berlin.com/datenschutz
Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Wella, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person, finden Sie unter https://www.wellacompany.com/de-de/privacy-policy.
§ 5 Beendigung des Gewinnspiels Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigem Grund abzubrechen. Im Falle eines Abbruchs der Aktion aus wichtigem Grund wird der Veranstalter die Teilnehmer:innen unverzüglich hierüber informieren. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für entgangene Teilnahmechancen.
§ 6 Haftungsbeschränkung Der Veranstalter und seine Tochtergesellschaften übernehmen für folgende Fälle keine Haftung:
falsche oder ungenaue Angaben durch die Teilnehmer:innen, aufgrund von Druckfehlern oder aufgrund jedweder Geräte oder Programmierungen, die mit der Verlosung in Zusammenhang stehen oder für diese genutzt werden;
technisches Versagen jedweder Art, insbesondere Fehlfunktionen, Ausfälle oder Verbindungsunterbrechungen der Telefonleitung oder der Netzwerk-Hardware oder -Software;
Eingriffe Unbefugter in den Teilnahmeprozess oder die Verlosung;
technisches oder menschliches Versagen bei der Abwicklung der Verlosung oder Teilnahmeverarbeitung; oder
verspätete bzw. verzögerte, fehlgeleitete, unvollständige, verlorene, unzustellbare, beschädigte oder gestohlene Anmeldungen. Der Sendenachweis stellt keinen Eingangsnachweis dar. Wenn es sich bestätigt, dass die Anmeldung eines Teilnehmer:in aus irgendeinem Grund gelöscht wurde, verloren ging oder auf sonstige Weise zerstört oder beschädigt wurde, steht dem Teilnehmer:in als einzige Abhilfemaßnahme eine erneute Teilnahme an der Verlosung zu, sofern diese vor dem Enddatum erfolgt. Handlungen, die im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen als Handlungen des Veranstalters angesehen werden, können auch von der Agentur vorgenommen werden. Die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Rechte und Pflichten des Veranstalters gelten auch für die Agentur.
Für Sachmängel der Gewinne haftet der Veranstalter nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Im Übrigen besteht eine Haftung nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer:in regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 Allgemeines
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich so nahe wie möglich kommt und den wohlverstandenen Interessen der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert oder ergänzt werden, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.
§ 8 Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
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Teilnahmebedingungen und Datenschutz für die Fall Look Challenge (Oktober 2022)
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Wella Germany GmbH, Berliner Allee 65-65a, 64295 Darmstadt, Deutschland (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Während der Dauer des Gewinnspiels kann der Veranstalter unter [email protected] erreicht werden.
Zuständig für die Verwaltung und Bearbeitung des Gewinnspiels ist eine durch den Veranstalter beauftragte Agentur, RPM Revolutions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH, Chauseestraße 8E, 10115 Berlin (im Folgenden „Agentur“ genannt).
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen die folgenden Teilnahmebedingungen:
§ 1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ausgenommen sind Mitarbeiter:innen und Angehörige der Mitarbeiter:innen des Veranstalters i.S.v. § 15 AO, dessen Muttergesellschaft, verbundener Unternehmen und Tochtergesellschaften sowie sämtliche sonstigen Personen, die beruflich mit dieser Verlosung in Verbindung stehen.
§ 2 Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt unentgeltlich.
Die Teilnahme ist unabhängig vom Kauf eines Produkts/der Inanspruchnahme einer Dienstleistung möglich.
Pro Teilnehmer:in ist nur eine Teilnahme am Gewinnspiel zulässig. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Instagram.
Teilnahme
1. Lade einen Post von deinem Fall Look auf Instragram bis zum 28.10.2022 hoch.
2. Markiere @wellaprofde in deinem Beitrag und verwende die Hashtags #WELLAPassionistas #colorfreshmask
Gewinn(e)
Ein iPhone 14.
Die Gewinner:in wird bis 05. November 2022 per Direktnachricht über ihren Gewinn informiert, mit der Bitte, sich bei Wella Professionals DACH zurückzumelden. Erfolgt diese Rückmeldung nicht innerhalb von 10 Tagen, entfällt der Anspruch auf den Gewinn. Ein:e neue:r Gewinner:in wird durch den Veranstalter ausgewählt.
Die Gewinne sind nicht übertragbar und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des jeweiligen Gewinns ist nicht möglich.
Alle Teilnehmer:innen, die die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, haben die Chance einen der genannten Preise zu gewinnen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den/die Teilnehmer:in vom Gewinnspiel auszuschließen, gegebenenfalls können zur Verfügung gestellte Produkte auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden. Sollte das Verhalten des/der Teilnehmer:in vom Veranstalter als diffamierend, beleidigend oder illegal angesehen werden, erfolgt ebenfalls ein Ausschluss des/der Teilnehmer:in vom Gewinnspiel. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei strafbaren, pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten den/die Teilnehmer:in ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Verwendung von automatisierten Systemen zur Teilnahme ist untersagt und führt zum Ausschluss.
§ 4 Datenschutz
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Wella Germany GmbH, Adresse siehe § 1 Der/die Datenschutzbeauftragte/r ist unter [email protected] erreichbar.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt, Land, Mail-Adresse) der Teilnehmer:innen erfolgt ausschließlich für die Abwicklung des Gewinnspiels. Diese personenbezogenen Daten dienen zur eindeutigen Identifikation der Gewinner:innen, zur Gewinnbenachrichtigung sowie zur Gewinnbekanntgabe. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Versanddienstleister) erfolgt nur, soweit dies für die Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. Die Daten werden gelöscht, sobald das Gewinnspiel vollständig abgewickelt ist. Auf keinen Fall werden die Daten länger als ein Jahr gespeichert.
Für die Bereitstellung des Gewinnspiels nutzen wir den Dienst von RPM revoltions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH. Das bedeutet, dass die Antworten der Teilnehmer:innen im Rahmen des Gewinnspiels in unserem Auftrag von RPM revolutions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH gespeichert werden. Der Veranstalter und die Agentur sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zu schützen und diese nur für die Abwicklung des Gewinnspiels zu nutzen. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung von RPM Revolutions per Minute Gesellschaft für Kommunikation mbH entnehmen: https://www.rpm-berlin.com/datenschutz
Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Wella, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person, finden Sie unter https://www.wellacompany.com/de-de/privacy-policy.
§ 5 Beendigung des Gewinnspiels Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigem Grund abzubrechen. Im Falle eines Abbruchs der Aktion aus wichtigem Grund wird der Veranstalter die Teilnehmer:innen unverzüglich hierüber informieren. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für entgangene Teilnahmechancen.
§ 6 Haftungsbeschränkung Der Veranstalter und seine Tochtergesellschaften übernehmen für folgende Fälle keine Haftung:
falsche oder ungenaue Angaben durch die Teilnehmer:innen, aufgrund von Druckfehlern oder aufgrund jedweder Geräte oder Programmierungen, die mit der Verlosung in Zusammenhang stehen oder für diese genutzt werden;
technisches Versagen jedweder Art, insbesondere Fehlfunktionen, Ausfälle oder Verbindungsunterbrechungen der Telefonleitung oder der Netzwerk-Hardware oder -Software;
Eingriffe Unbefugter in den Teilnahmeprozess oder die Verlosung;
technisches oder menschliches Versagen bei der Abwicklung der Verlosung oder Teilnahmeverarbeitung; oder
verspätete bzw. verzögerte, fehlgeleitete, unvollständige, verlorene, unzustellbare, beschädigte oder gestohlene Anmeldungen. Der Sendenachweis stellt keinen Eingangsnachweis dar. Wenn es sich bestätigt, dass die Anmeldung eines Teilnehmer:in aus irgendeinem Grund gelöscht wurde, verloren ging oder auf sonstige Weise zerstört oder beschädigt wurde, steht dem Teilnehmer:in als einzige Abhilfemaßnahme eine erneute Teilnahme an der Verlosung zu, sofern diese vor dem Enddatum erfolgt. Handlungen, die im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen als Handlungen des Veranstalters angesehen werden, können auch von der Agentur vorgenommen werden. Die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Rechte und Pflichten des Veranstalters gelten auch für die Agentur.
Für Sachmängel der Gewinne haftet der Veranstalter nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Im Übrigen besteht eine Haftung nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer:in regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 Allgemeines
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich so nahe wie möglich kommt und den wohlverstandenen Interessen der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert oder ergänzt werden, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.
§ 8 Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
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