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Private Altersvorsorge: Heute anpacken, statt bis morgen aufschieben
Private Altersvorsorge: Heute anpacken, statt bis morgen aufschieben
Wer im Alter, also nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt – gegebenenfalls ohne Einschränkungen seines Lebensstandards – bestreiten möchte, muss früh anfangen, zusätzliche Rücklagen zu schaffen. Dresden (ots) – Wer im Alter, also nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt – gegebenenfalls ohne Einschränkungen seines Lebensstandards – bestreiten möchte,…
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#Altersvorsorge#Erwerbstätigkeit#Lebensunterhalt#private Altersvorsorge#Rente#Rentenbescheid#Standardrente
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Freitag, 31. Dezember 2021 DRV-Chefin zieht Bilanz "Katastrophenszenarien" für die Rente sind haltlos Angesichts der alternden Gesellschaft halten viele das umlagefinanzierte Rentensystem in Deutschland für nicht zukunftsfähig. Doch ein Blick in die vergangenen 65 Jahre zeigt, dass die Gesetzliche Rente schon größere Umbrüche gemeistert hat. Trotz einer älter werdenden Gesellschaft in Deutschland ist Schwarzmalerei in der Debatte um die künftige Rente aus Sicht der Rentenversicherung unangebracht. "Für Katastrophenszenarien besteht beim Blick auf die kommenden Jahre kein Anlass, denn wir haben es mit langfristigen, einschätzbaren Prozessen ohne plötzliche Abbruchkanten zu tun", sagte die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach. Das zeige die Sicht auf die längere Entwicklung, sagte Roßbach anlässlich eines Renten-Jubiläums zum Beginn des Jahres. Im Januar 1957 wurde die erste große Rentenreform seit dem Zweiten Weltkrieg im Bundestag verabschiedet. Sie trat rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte gegen Widerstände der Wirtschaftsverbände und Einwände aus dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium eine Neuordnung der gesetzlichen Rente durchgesetzt. Die Renten werden seither an der allgemeinen Lohnentwicklung ausgerichtet und dynamisiert. Vorher wurden die Leistungen nicht an die Lohnentwicklung angepasst und beruhten auf einem Einheitsbetrag plus einem geringen Steigerungsbetrag. "In der Zeit haben wir gesehen: Wir können in einem Umlagesystem anders steuern als in einem kapitalgedeckten System", sagte Roßbach. "Die Renten werden im Umlageverfahren aus den laufenden Beiträgen gezahlt und nicht erst nach einer Phase des Kapitalaufbaus." Das mache die Rentenversicherung anpassungsfähig - so habe die Rentenversicherung die Wiedervereinigung und die Finanzkrise gut gemeistert. "Jetzt ist die Rentenversicherung ein Stabilitätsanker in der Pandemie." Kritik von Arbeitgebern Roßbach sagte: "Wenn wir die Inflation herausrechnen, dann ist unsere Standardrente heute zweieinhalb Mal so hoch wie bei Einführung der umlagefinanzierten Rente 1957." Die Standardrente erhält man nach 45 Jahren Durchschnittsentgelt mit entsprechenden Beiträgen. "Allein von 2010 bis 2020 sind die durchschnittlichen Altersrenten um über 30 Prozent gestiegen", sagte Roßbach. "Das war also wirklich dynamisch." Die DRV-Präsidentin verwies auch darauf, dass der Beitragssatz heute niedriger als Mitte der 1980er Jahre liege. Dabei habe sich demografisch bereits einiges verändert: 1985 kamen demnach auf 100 Menschen zwischen 20 und 65 Jahren 24 Menschen ab 65. Heute seien es 37. "Die Rentenversicherung bewirkt, dass die Menschen auch im Alter an der Wirtschaftsleistung teilhaben", betonte Roßbach. "In den letzten Jahrzehnten sind in der Rentenversicherung tiefgreifende Reformen erfolgt, um auf die demografische Entwicklung zu reagieren", sagte die DRV-Präsidentin. "Und auch in Zukunft wird sich die Rentenversicherung an veränderte demografische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen." Zum Jahreswechsel hatten führende Arbeitgebervertreter der Ampelkoalition mangelnden Reformwillen bei der Rente vorgeworfen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte von einem "kompletten Blindflug" hinsichtlich der künftigen Finanzentwicklung wegen der bevorstehenden Verrentung geburtenstarker Babyboomer-Jahrgänge gesprochen. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer warnte vor höheren Beiträgen oder noch höheren Subventionen über den Bundeshaushalt.
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Rentner 2019 – mit Brotkrumen gegen Armutsgefährdung
Tichy:Ab Juli 2019 gibt´s mehr Geld für Rentner – verkündet die Bundesregierung. „Rentnerinnen und Rentner können sich freuen – die Altersbezüge steigen deutlich an“. Nun ja, vielleicht in Prozent gerechnet: In den alten Bundesländern wird die Steigerung 3,18 % und im Osten 3,91 % betragen. Die sogenannte Standardrente beträgt somit 1.487,18 € (45,83 € mehr Der Beitrag Rentner 2019 – mit Brotkrumen gegen Armutsgefährdung erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/R4694d
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#Groko #Rentenplanungen
Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen auf Eckpunkte der Rentenpolitik geeinigt. Die Rentenversicherung reagierte zurückhaltend.
Zwei Haltelinien
Bis 2025 soll das Rentenniveau – also das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen in einem Jahr – nicht unter 48 Prozent fallen. Der Beitragssatz für die Rente soll nicht über 20 Prozent steigen. Beide Regelungen sollen bis 2025 gelten.
Wenn man von der derzeit bestehenden Rechtslage ausgeht, würde ein Sinken des Rentenniveaus auf bis zu 43 Prozent bis zum Jahr 2030 erlaubt sein. Ähnlich verhält es sich bei dem Beitragssatz zur Rente. Der dürfte den Wert von 22 Prozent nicht überschreiten. Die von den GroKo-Unterhändlern nun neu formulierten Werte sind nicht weit von den derzeitigen Prognosen für beide Größen entfernt. Doch Prognosen können sich mit der wirtschaftlichen Lage ändern.
Nun ist eine gesetzliche Fixierung und ein Eingriff in die Rentenformel geplant. Darüber hinaus soll eine Rentenkommission mit Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft bis März 2020 Vorschläge für die weitere Absicherung der Rente bis 2045 machen, denn der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge setzt das Rentensystem zunehmend unter Druck.
Grundrente
Zudem vereinbarten CDU, CSU und SPD für langjährige Geringverdiener und Beitragszahler eine sogenannte Grundrente.
Wenn Geringverdiener trotz 35 Beitragsjahren durch Arbeit, Erziehung und Pflege nicht über die Grundsicherung hinauskommen, sollen sie einen Aufschlag bekommen, der zehn Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt. Das teilte CDU-Verhandlungsführer Karl-Josef Laumann mit.
Der Grundrente soll eine Bedürftigkeitsprüfung vorausgehen, bei der anderes Einkommen und Vermögen angerechnet würden. In ihren Häusern oder Wohnungen sollen die Betroffenen gesetzlich garantiert wohnen bleiben können.
Erwerbsminderungsrente
Wer wegen Krankheit frühzeitig Erwerbsminderungsrente bekommt, soll rentenrechtlich so behandelt werden, als wenn er bis zum aktuellen Renteneintrittsalter gearbeitet hätte. Das Renteneintrittsalter staffelt sich je nach Geburtsjahrgang auf bis zu 67 Jahren. Zurzeit werden Bezieher von Erwerbsminderungsrenten noch so gestellt, als hätten sie Rentenbeiträge bis zum 62. Lebensjahr gezahlt.
Die Regelung betrifft rund 170.000 Menschen jedes Jahr, die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig das Arbeitsleben beenden müssen.
Mütterrente:
Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Die Anhebung dieser Renten betrifft rund 2,8 Millionen Menschen.
Die Mütterrente war eine Forderung der CSU. Die CSU-Vizechefin Barbara Stamm bezifferte die Mehrkosten für die Rente auf jährlich 3,4 Milliarden Euro. Stamm zeigte sich offen für eine gemischte Finanzierung. Sie sei sich mit der SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles einig, „dass nicht alles ausschließlich aus Beiträgen finanziert werden muss“.
Die Deutsche Rentenversicherung forderte, dass die Ausweitung der Mütterrente „sachgerecht in vollem Umfang aus Steuermitteln“ finanziert werden müsse.
Selbstständige
Neu ist in den Vereinbarungen der GroKo-Unterhändler auch eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind – etwa in berufsständischen Versorgungswerken. Selbstständige sollen zukünftig zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten wählen können, die allerdings insolvenzgesichert sein müssen.
Der CDU-Rentenexperte Peter Weiß hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass diejenigen belohnt werden sollten, die langjährig konsequent vorgesorgt haben. „Einer der wichtigsten Beiträge zur Bekämpfung künftiger Altersarmut ist die Pflicht auch für Selbstständige, angemessen und insolvenzsicher vorzusorgen“, sagte er.
Abschaffung der echten und unechten Verbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung
Auch hier wird noch verhandelt.
Bei den Altverträgen in der Direktversicherung (bis 2004) wurde – wenn der Beitrag monatlich nicht aus zusätzlichen Löhnen/Gehältern gezahlt wurde:
In der Sparphase
und in der Rentenphase
(teilweise) verbeitragt (§1Abs. 1 Nr. 4 und 4a)
Auch in anderen Fällen wird eine unechte Doppelverbeitragung durchgeführt.
Beispiel: in der Sparphase kein SV-Beitrag, so dass der Arbeitnehmer hier ein zwar eine Beitragsersparnis hat, allerdings dann in der Rentenphase den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen muss.
Dieses Problem wird sogar durch die Erhöhung des Dotierungsrahmen uns verschärft. Steuerrechtlich wird der Dotierungsrahmen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf 8 % erhöht. In der Sozialversicherung bleibt der Dotierungsrahmen jedoch bei 4 % (§1 Abs.1 Nr.9 SvEV).
Betriebsrentenstärkungsgesetz Dotierungsrahmen §3 Nr.63 S.1 EStG und §1 Abs.1 Nr.9 SvEV
darüber hinaus wird der Bav – Förderbeitrag (§100 EStG) zwar steuerrechtlich neben dem §3 Nr.63 S.1 EStG berücksichtigt, allerdings in der Sozialversicherung innerhalb der oben genannten Grenze berücksichtigt.
Es wäre wünschenswert, wenn das Problem der Doppelverbeitragung abgeschafft würde.
Die Abschaffung der Doppelverbeitragung hätte den Effekt, dass jeder Arbeitnehmer in der Altersversorgung besser vorsorgt.
Werner Hoffmann
Vorstandsvorsitzender und Pressesprecher
www.forum-55plus.de
Tipp für Arbeitgeber, HR- und Steuerberater
Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
www.bav-Leitfaden.de
bav-Leitfaden für Arbeitgeber, HR- und Steuerberater – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden
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Rentenniveau sinkt weiter! – Laut Prognose muss die Renten-Haltelinie bereits 2021 greifen
Die Haltelinie von 48 Prozent für das Sicherungsniveau in der gesetzlichen Rente wird 2021 erstmals greifen müssen - früher als bislang angenommen. „Das Netto-Rentenniveau vor Steuern, das im Prinzip das Verhältnis von Netto-Standardrente zu durchschnittlichem Netto-Arbeitsentgelt beziffert, wird für 2019 auf 48,2 Prozent geschätzt. Es sinkt 2021 auf 48,1 Prozent und wird ab 2021 durch […] http://dlvr.it/R19dcJ
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