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Gehen wir in die Firma oder nicht?
Homeoffice 2023 ist ähnlich weit verbreitet wie im Vorjahr, wird jedoch an weniger Tagen genutzt. Homeoffice hat sich in Deutschland auch nach der Covid-19-Pandemie etabliert, wird jedoch an weniger Arbeitstagen genutzt. 23,5 % aller Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 zumindest gelegentlich im Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit war der Anteil nur geringfügig niedriger als im Jahr 2022 mit 24,0 % und im Jahr 2021 mit 24,9 %. Im März 2022 war die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pflicht ausgelaufen. Wie stark sich das Arbeiten von zuhause aus inzwischen etabliert hat, zeigt der Vergleich mit dem Vor-Corona-Niveau: 2019 hatten lediglich 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet. Homeoffice wird inzwischen jedoch weniger umfänglich genutzt als zu Pandemiezeiten. Im Jahr 2023 arbeitete knapp die Hälfte (44 %) der Erwerbstätigen, die Homeoffice nutzten, genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus. Gut ein Viertel (26 %) war vollständig im Homeoffice. 2022 waren 39 % der Erwerbstätigen genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als im Homeoffice und 31 % arbeiteten ausschließlich von zu Hause aus. Im von der Pandemie stark geprägten Jahr 2021 waren die Anteile noch deutlicher in Richtung Homeoffice-Nutzung verschoben: Damals arbeiteten lediglich 31 % genauso oft oder weniger im Homeoffice als am Arbeitsplatz, 40 % waren dagegen vollständig im Homeoffice. Beschäftigte in größeren Unternehmen arbeiten häufiger von zu Hause aus Betrachtet man nur die abhängig Beschäftigten, so war der Homeoffice-Anteil 2023 mit 22,0 % etwas niedriger als bei den Erwerbstätigen insgesamt. Wie häufig Angestellte Homeoffice nutzen, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, etwa von der Größe des Unternehmens oder dem Alter der Beschäftigten. So steigt der Homeoffice-Anteil mit der Größe des Unternehmens: Arbeiteten in kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) 13,1 % der Angestellten von zu Hause aus, so waren es in mittleren Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) 22,9 %. In großen Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten war der Homeoffice-Anteil mit 33,8 % am höchsten. 25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice Dass Homeoffice auch genutzt werden dürfte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, zeigt ein Blick auf die Verteilung nach Altersgruppen. Den höchsten Homeoffice-Anteil unter den abhängig Beschäftigten hatten 2023 die 25- bis 34-Jährigen mit 26,4 %, gefolgt von den 35- bis 44-Jährigen mit 26,2 %. Die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung könnte ein Grund für den vergleichsweise hohen Anteil in dieser Altersgruppe sein. Am seltensten nutzten Homeoffice die 15- bis 24-jährigen Angestellten (12,3 %) sowie die mindestens 65-jährigen (13,1 %). In Gesundheitswesen (6,4 %) und Einzelhandel (8,3 %) wird besonders selten Homeoffice genutzt Wie häufig Homeoffice genutzt wird, hängt auch stark von der jeweiligen Branche ab. Am höchsten war der Anteil 2023 im Bereich IT-Dienstleistungen: Hier arbeiteten knapp drei Viertel (74,7 %) der abhängig Beschäftigten zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 72,5 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es gut zwei Drittel der Beschäftigten (68,6 %). Im Gesundheitswesen konnten mit 6,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Einzelhandel (8,3 %) oder etwa im Bau- und Ausbaugewerbe (8,4 %) war nur selten im Homeoffice möglich. Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt Im europäischen Vergleich lag Deutschland im Jahr 2023 über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) arbeiteten durchschnittlich 22,4 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In den Niederlanden (52,0 %), in Schweden (45,8 %) und in Finnland (42,0 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (2,9 %), Rumänien (3,3 %) und Griechenland (7,4 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus. Methodische Hinweise: Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2023 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen. Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen. Weitere Informationen: Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt. Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt Read the full article
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Müssen Direktversicherungen 2023 angepasst werden?
Direktversicherungen müssen laut Gesetz regelmäßig angepasst werden. Ist das im Jahr 2023 notwendig und was heißt das für die Versicherten? Direktversicherungen sind regelmäßig anzupassen Direktversicherungen gehören zu den fünf in Deutschland bekannten Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Bei einer Direktversicherung schließt der „Arbeitgeber“ als Versicherungsnehmer für seine Mitarbeiter als versicherte Person eine geeignete Versicherung bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Bezugsberechtigt sind die jeweiligen „Arbeitnehmer“ oder deren Hinterbliebene. Für die Versicherung gilt ein Garantiezins, um eine angemessene Versorgungsleistung zu sichern. Gemäß "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)" ist regelmäßig zu prüfen, ob die Versicherung anzupassen ist. Zur "Anpassungsprüfungspflicht" heißt es im § 16 (1) BetrAVG: "Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen." Wenn Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes oder der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens gilt die Anpassung als erfüllt. Sowohl im Verbraucherpreisindex als auch in den Nettolöhnen sollte die Inflation "eingepreist" sein. Anpassungsprüfungspflicht Im § 16 (3) BetrAVG heißt es darüber hinaus: "Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn 1. der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens eins vom Hundert anzupassen, 2. die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung im Sinne des �� 1b Abs. 2 oder über eine Pensionskasse im Sinne des § 1b Abs. 3 durchgeführt wird und ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallende Überschußanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden oder 3. eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde; Absatz 5 findet insoweit keine Anwendung." Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Az.: 3 AZR 408/21, zur Anpassung für Direktversicherungen oder Pensionskassen vom 03.05.2022 hat der Gesetzgeber die Anpassungsprüfungspflicht begrenzt. "Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, durch die Begrenzung der Anpassungsprüfungspflicht auch für bereits bestehende Versorgungszusagen Schließungen von Versorgungswerken zu verhindern und damit den Bestand der betrieblichen Altersversorgung zu gewährleisten." "Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers" Abgesehen von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes und der Nettolöhne ist bei der Anpassungsprüfungspflicht auch die "wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen". Will der "Arbeitgeber" die bAV-Leistung nicht erhöhen, so hat er gegenüber dem Versorgungsempfänger die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schriftlich darzulegen und auf die Rechtsfolgen eines nicht fristgemäßen Widerspruchs hingewiesen. Der Widerspruch ist binnen drei Kalendermonaten einzureichen. Weiterführende Informationen: Siehe auch "Anpassung laufender Betriebsrenten in einer wirtschaftlichen Krise" Lesen Sie den ganzen Artikel
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BVG-Umwandlungssatz - Ein Leitfaden für Schweizer Pensionskassen
Ein zentraler Bestandteil des Schweizerischen Pensionskassengesetzes (BVG) ist der Umwandlungssatz. Dieser Satz hat direkte Auswirkungen auf die Renten, die Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters erhalten. In diesem Artikel werden wir den BVG-Umwandlungssatz genauer unter die Lupe nehmen, seine Bedeutung erklären und die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich diskutieren. Die Schweizerische Pensionskasse ist ein zentrales Element des Schweizer Rentensystems und dient der Sicherung des Lebensunterhalts von Arbeitnehmern im Ruhestand. Sie basiert auf dem Schweizerischen Pensionskassengesetz (BVG) und ist obligatorisch für alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmer. Die Pensionskasse sammelt Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern während des Arbeitslebens, investiert diese Beiträge und zahlt im Gegenzug im Rentenalter eine lebenslange Rente aus. Die Höhe der Rente hängt unter anderem vom angesparten Altersguthaben, dem Umwandlungssatz und der Lebenserwartung ab. Die Pensionskasse ist somit ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge und trägt dazu bei, die finanzielle Sicherheit im Ruhestand für die Schweizer Bevölkerung zu gewährleisten. Was ist der BVG-Umwandlungssatz? Der BVG-Umwandlungssatz ist ein zentraler Faktor im Schweizer Rentensystem gemäß dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Er stellt eine grundlegende Komponente dar, wenn es um die Berechnung der Altersrente geht. Konkret definiert der Umwandlungssatz den Prozentsatz des angesparten Altersguthabens, der jedes Jahr in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Stellen Sie sich das angesparte Altersguthaben vor wie einen Topf, aus dem jedes Jahr ein bestimmter Anteil in Form einer Rente ausgezahlt wird. Ein höherer Umwandlungssatz bedeutet demnach, dass ein größerer Teil des Altersguthabens in die Rente fließt, was wiederum zu einer höheren Rentenzahlung führt. Diese Rentenzahlung erfolgt in der Regel monatlich und dient als wichtige Einkommensquelle für Rentner während ihres Ruhestands. Es ist wichtig zu betonen, dass der Umwandlungssatz nicht fix ist und von verschiedenen Faktoren wie der finanziellen Lage der Pensionskasse, der Lebenserwartung der Versicherten und den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen beeinflusst wird. Eine angemessene Festlegung dieses Umwandlungssatzes ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Rentner eine ausreichende und stabile finanzielle Unterstützung im Ruhestand erhalten. Die Bedeutung des Umwandlungssatzes Der Umwandlungssatz spielt eine entscheidende Rolle bei der Rentenberechnung und hat somit direkte Auswirkungen auf das Leben der Rentner. Ein niedriger Umwandlungssatz bedeutet, dass Rentner eine niedrigere Rente erhalten, was ihre finanzielle Situation im Ruhestand beeinträchtigen kann. Ein hoher Umwandlungssatz hingegen führt zu höheren Renten, was Rentnern ein komfortableres Leben ermöglicht. Aktuelle Situation und Herausforderungen Die aktuelle Situation und die damit verbundenen Herausforderungen in Bezug auf den BVG-Umwandlungssatz sind vielschichtig und bedürfen einer ausführlichen Betrachtung. In den letzten Jahren ist das Thema des Umwandlungssatzes zu einem Brennpunkt in der Debatte über die Zukunft der Altersvorsorge in der Schweiz geworden. Einerseits sehen wir einen Anstieg der Lebenserwartung, der zu einer längeren Rentenbezugsdauer führt. Dies wiederum erhöht die finanziellen Verpflichtungen der Pensionskassen, da sie Rentenzahlungen über einen längeren Zeitraum leisten müssen. Diese Entwicklung setzt die Pensionskassen unter Druck, da sie sicherstellen müssen, dass sie langfristig genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um die zukünftigen Rentenverpflichtungen zu erfüllen. Auf der anderen Seite stehen die anhaltend niedrigen Zinsen, die die Renditen der Pensionskassen beeinträchtigen. Da Pensionskassen typischerweise einen beträchtlichen Teil ihrer Gelder in Anlagen wie Anleihen und festverzinslichen Wertpapieren investieren, sind sie stark von Zinsschwankungen betroffen. Die derzeitigen Niedrigzinsphasen führen dazu, dass die Renditen aus diesen Anlagen geringer sind, was die finanzielle Lage der Pensionskassen weiter belastet. Die Folge davon könnte eine Senkung des Umwandlungssatzes sein, um die Rentenverpflichtungen langfristig zu decken. Die Dualität der Herausforderungen: Die Balance zwischen steigenden Rentenverpflichtungen und anhaltend niedrigen Zinsen Diese beiden gegensätzlichen Entwicklungen stellen die Pensionskassen vor eine komplexe Herausforderung. Einerseits müssen sie sicherstellen, dass sie genügend finanzielle Mittel haben, um die steigenden Rentenverpflichtungen aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung zu erfüllen. Andererseits müssen sie auch Wege finden, um mit den anhaltend niedrigen Zinsen umzugehen und gleichzeitig die Renten für zukünftige Rentner zu sichern. Die Suche nach einem ausgewogenen Ansatz, der die langfristige finanzielle Stabilität der Pensionskassen gewährleistet und gleichzeitig angemessene Renten für die Rentner sichert, ist daher von entscheidender Bedeutung. Diese Herausforderungen verdeutlichen die Komplexität und die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Schweizer Rentensystems, um es an die sich verändernden demografischen und wirtschaftlichen Realitäten anzupassen. Der BVG-Umwandlungssatz stellt ein zentrales Thema im Schweizer Rentensystem dar. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, wie der steigenden Lebenserwartung und anhaltend niedriger Zinsen, ist es von entscheidender Bedeutung, innovative Lösungen zu finden. Swiss Serenity bietet umfassende Einblicke und Informationen zu diesem Thema, um Rentner und Pensionskassen gleichermaßen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen.
Reformen und Diskussionen Aufgrund dieser Herausforderungen wurden verschiedene Reformvorschläge diskutiert, um den Umwandlungssatz anzupassen und das Rentensystem langfristig nachhaltig zu gestalten. Einige Experten befürworten eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes, um die finanzielle Stabilität der Pensionskassen zu gewährleisten. Andere schlagen vor, alternative Finanzierungsmethoden zu untersuchen, um die Renten trotz niedriger Zinsen zu sichern. Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber Die Diskussionen über den Umwandlungssatz haben direkte Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer machen sich Sorgen um die Höhe ihrer zukünftigen Renten und erwägen möglicherweise zusätzliche private Vorsorgemaßnahmen. Arbeitgeber hingegen müssen die Auswirkungen von Rentenreformen auf ihre finanzielle Planung und Mitarbeiterbindung berücksichtigen. Schlussfolgerung: Die Herausforderungen des BVG-Umwandlungssatzes in der Schweiz Die Analyse des BVG-Umwandlungssatzes verdeutlicht seine fundamentale Bedeutung für das Schweizer Rentensystem und die weitreichenden Auswirkungen auf die Rentner. Die aktuelle Debatte und die laufenden Reformen in Bezug auf den Umwandlungssatz reflektieren die komplexen Herausforderungen, mit denen das Rentensystem konfrontiert ist. Die steigende Lebenserwartung und die daraus resultierenden längeren Rentenbezugszeiten setzen die Pensionskassen unter finanziellen Druck, da sie sicherstellen müssen, dass sie langfristig genügend Mittel zur Deckung dieser Verpflichtungen haben. Gleichzeitig belasten anhaltend niedrige Zinsen die Renditen der Pensionskassen, was zu weiteren finanziellen Herausforderungen führt und möglicherweise zu einer Senkung des Umwandlungssatzes zwingt. Das Fazit dieser Analyse ist klar: Es besteht ein dringender Bedarf an umfassenden Reformen, um die finanzielle Stabilität der Pensionskassen zu gewährleisten und gleichzeitig angemessene Renten für zukünftige Rentner zu sichern. Diese Reformen könnten Maßnahmen zur Diversifizierung der Anlageportfolios der Pensionskassen, zur Erhöhung der Renteneintrittsalter oder zur Erweiterung der obligatorischen Altersvorsorge umfassen. Eine ausgewogene Lösung, die die langfristige finanzielle Nachhaltigkeit sicherstellt und gleichzeitig die Rentenbedürfnisse der Bevölkerung erfüllt, ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft des Schweizer Rentensystems. Durch eine konstruktive Debatte und die Zusammenarbeit aller Beteiligten kann dieses Ziel erreicht werden, um ein Rentensystem zu schaffen, das den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird und allen Bürgern ein würdevolles Leben im Ruhestand ermöglicht. Read the full article
#Altersvorsorge#Arbeitnehmer#Auswirkungen#BVG#BVG-Umwandlungssatz#DerLeitfaden#Leitfaden#Pension#Pensionskasse#Reform#Rente#Rentner#Schweiz#SchweizerPensionskasse#Umwandlung#Umwandlungssatz
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Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein Verfassungswidriger Haushalt? Steuerzahlerbund knöpft sich Günther vor
Die JF schreibt: »Die CDU gibt sich gerne als Garant für haushaltspolitische Stabilität. In Schleswig-Holstein plündert Ministerpräsident Günter laut dem Steuerzahlerbund allerdings derzeit die Pensionskassen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Auch der Ukraine-Krieg spielt eine Rolle. Dieser Beitrag Schleswig-Holstein Verfassungswidriger Haushalt? Steuerzahlerbund knöpft sich Günther vor wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T3nlcb «
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Investitionen in falsche Produkte
Divestment statt Investment!
Unter dieser Überschrift hat uns Attac vor 2 Wochen über die unglaublich umweltschädlichen Investitionen in fossile Energien berichtet. Nicht nur bei der Rüstung wird an der falschen Stelle investiert, auch die Investitionen für die künftige Energiegewinnung laufen in großem Stil noch immer in die falsche Richtung.
Eine aktuelle Studie "Investing in Climate Chaos" von Urgewald in Zusammenarbeit mit 20 weiteren internationalen Organisationen zeigt, dass institutionelle Anleger (Pensionskassen, Vermögensverwalter, Investmentfonds und Versicherungen) weltweit mehr als drei Billionen Dollar in fossile Energien investiert haben, davon zwei Drittel in Öl und Gas und ein Drittel in Kohle.
64 Prozent der Anlagen kommen aus den USA, zwölf Prozent aus Europa. Die beiden größten fossilen Investoren sind Vanguard und BlackRock. Doch auch die Investments aus Deutschland sind überall gut dabei.
Investments deutscher Investoren in fossile Brennstoffe
Unternehmen Investition in Milliarden € Deutsche Bank 17,7 Allianz 15,9 DZ-Bank 5 Deka 3,2
Die 60 größten Privatbanken haben in den sieben Jahren seit der Verabschiedung des Pariser Abkommens Investitionen von 5,5 Billionen US-Dollar in fossile Brennstoffe investiert. Diese Analyse zeigt einmal mehr, dass "freiwillige Selbstverpflichtungen" des Finanzsektors in Sachen Klimaschutz völlig unzureichend sind. Es ist höchste Zeit, diesen Klimakillern ihr im wahrsten Sinne schmutziges Handwerk zu legen. Die weltweite Kampagne „Fossil Free" setzt sich für ein solches „Divestment" ein.
Mehr dazu bei https://gofossilfree.org/de/ und https://france.attac.org/nos-idees/mettre-au-pas-la-finance-les-banques-et-les-transnationales/article/fossil-free-politics-pour-bannir-l-industrie-fossile-et-ses-lobbyistes-de-nos
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uX Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8450-20230705-investitionen-in-falsche-produkte.htm
#Divestment#Investment#Klimaschutz#Umwelt#fossileEnrgieträger#Öl#Gas#Kohle#Konzerne#Rentenfonds#BlackRock#DeutscheBank#Allianz#Attac#Transparenz#Informationsfreiheit#Verhaltensänderung#Wirtschaft
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Venture-Capital-Fonds : Wie gut sind die Renditen wirklich? February 12, 2023 at 08:45PM
Konservativ. Lernunwillig. Risikoscheu. Solche Attribute fallen oft, wenn in der Schweizer Szene rund um die innovativen Jungfirmen die Anlagepolitik der Pensionskassen zum Thema wird. Die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz verwalten Vermögen von über 1000 Milliarden Franken. https://ift.tt/LSIOkhz
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Vonberg AG: Mit alternativen Invest-Methoden zum Erfolg
Albert Merturi von der Vonberg AG klärt über die Vorzüge und Risiken von Private Equity auf
Private Equity ist eine mittlerweile sehr beliebte Art des Beteiligungskapitals, auf die sich die Schweizer Vonberg AG spezialisiert hat. Mitarbeiter Albert Merturi weiß, warum sich ein Investment in Private Equity lohnt und wann man lieber Vorsicht walten lassen sollte.
Die Vonberg AG ist ein Unternehmen, das seinen Sitz in der Schweiz hat und qualifizierte Private oder institutionelle Investoren mit Unternehmen vermittelt, denen es an Kapital fehlt. Was dabei herauskommt ist ein Konzept, dass sich Private Equity nennt und eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten darstellt. Albert Merturi ist Mitarbeiter der Vonberg AG und erklärt, dass die Firma durch genaue Chancen- und Risikoanalysen dafür Sorge trägt, dass die Beteiligung für alle Parteien ein voller Erfolg wird.
WAS BEDEUTET PRIVATE EQUITY?
Private Equity ist ein Konzept, bei dem Investoren in Unternehmen investieren, die noch nicht an der Börse kotiert und auf der Suche nach Kapital sind. In der Regel handelt es sich hierbei um Start-Ups, denen durch diese Verbindung ein schnelles Wachstum ermöglicht wird, erklärt Albert Merturi von der Vonberg AG. Die Investoren profitieren dagegen von den hohen Renditen, die das Unternehmen bei Erfolg abwirft. Abgeleitet wird der Begriff „Private Equity“ aus den englischen Begriffen „private“, was „privat bedeutet“, und „Equity“, was sich mit „Eigenkapital“ übersetzen lässt. Grob zusammengefasst ist es also eine Art außerbörsliches Beteiligungskapital, verdeutlich Albert Merturi.
WIE FUNKTIONIERT PRIVATE EQUITY?
Wie der Vonberg AG Angestellte Albert Merturi erklärt, werden bei diesem Beteiligungsmodell zunächst Private Equity Gesellschaften gegründet, die mit dem gesammelten Geld der Anleger Private Equity Fonds anlegen. Dieses Kapital dient unter anderem dazu, Anteile an mehreren Zielunternehmen zu erwerben, wobei häufig auch externe Investoren und Banken mit ins Boot geholt werden. Beteiligt sich eine Private Equity Gesellschaft an einem Unternehmen, hat diese meist Mitspracherecht auf Umstrukturierungen, die sich vorteilhaft auf die Profitabilität auswirken könnten. Auch auf die Strategie oder das Management kann Einfluss genommen werden, da die bestmögliche Gewinnbringung des Unternehmens Ziel aller Beteiligten ist. Werden diese Ziele erreicht, erfolgt nach einigen Jahren der Ausstieg die Private Equity Gesellschaft, so Albert Merturi. Die Anteile können dann entweder vom ursprünglichen Eigentümer zurückerworben oder an andere Investoren verkauft werden, sofern das Unternehmen nicht doch noch an die Börse gebracht wird.
WAS GENAU SIND PRIVATE EQUITY GESELLSCHAFTEN?
Eine Private Equity Gesellschaft kann im Grunde aus verschiedenen Investoren entstehen, weiß Albert Merturi aus Erfahrung. Geeignete Kapitalgeber sind zum Beispiel Versicherungen, Banken oder Pensionskassen, doch genauso können auch Privatanleger in Private Equity investieren. Damit der Anleger weniger Risiken zu tragen hat, investiert er meist gleichzeitig in mehrere Private Equity Fonds, deren Laufzeit bis zu zehn Jahre betragen kann. Die Vonberg AG rät daher allgemein, ein solches langfristiges Engagement nur dann einzugehen, wenn man die Sicherheit hat, dass man das Kapital über diesen Zeitraum hinweg auch tatsächlich aufrecht erhalten kann.
WELCHE UNTERNEHMEN EIGNEN SICH FÜR PRVIATEEQUITY INVESTITIONEN?
Die Vonberg AG vermittelt hauptsächlich Unternehmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben und legt darüber hinaus Wert darauf, dass die kapitalsuchenden Unternehmen einen vielversprechenden Eindruck machen und die Voraussetzungen für eine künftige Marktführerrolle erfüllen. Ob ein Unternehmen für ein Investitionsprojekt infrage kommt, beurteilen die geschulten Mitarbeiter der Vonberg AG ausschließlich selbst. Darüber hinaus ist es für Private Equity wichtig, dass das Unternehmen noch nicht an der Börse gemeldet ist, betont Albert Merturi. Welcher Art das Unternehmen ist, spielt für eine Vermittlung jedoch keine Rolle. Wichtig sind hier vor allen Dingen die Visionen und die Zukunftsfähigkeit, die in jedem Fall gegeben sein sollte.
WELCHE FORMEN VON PRIVATE EQUITY GIBT ES?
Eine Investition in ein Unternehmen ist nicht nur während der Gründerphase möglich, erläutert Albert Merturi von der Vonberg AG. Auch während der Wachstumsphase oder im Zusammenhang mit Umstrukturierungen suchen Unternehmen häufig nach Unterstützung durch eine Private Equity Gesellschaft. Aus diesem Grund sind einige Private Equitys auch gezielt auf gewisse Unternehmensphasen ausgerichtet, wobei die meisten dazu tendieren, in der Spätphase der Unternehmensentwicklung einzusteigen, da hier das Risiko eines Kapitalausfalls geringer ausfällt.
WORIN LIEGT DER NUTZEN VON PRIVATE EQUITY?
Der Hauptgrund in Private Equity zu investieren, liegt laut Albert Merturi in den hohen Renditen, die hierdurch nach wenigen Jahren erzielt werden können und oft weitaus höher liegen als es bei herkömmlichen Aktieninvestitionen der Fall ist. Da die Renditen allerdings vom Unternehmenswert abhängig sind, sollte vor einer Investition stets geprüft werden, ob das Unternehmen auch tatsächlich erfolgsversprechend ist. Die Vonberg AG zeichnet sich dadurch aus, dass die Mitarbeiter diese Prüfungen vor der Investoren-Vorstellung gewissenhaft durchführen, um etwaige Risiken gleich zu Beginn zu minimieren. Für die Unternehmen entsteht ein Vorteil vor allem dadurch, dass ihre Entwicklung finanziert und die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden kann.
WELCHE NACHTEILE BIRGT PRIVATE EQUITY?
Die Vonberg AG geht mit den Vor- und Nachteilen dieser Beteiligungskapital-Möglichkeit sehr transparent um. Wie Albert Merturi erklärt, birgt Private Equity auch gewisse Risiken, die sich vorab nicht zu einhundert Prozent abschätzen lassen. Da die Investitionen zum Beispiel auf mehrere Jahre ausgelegt sind, ist der Zugriff auf das Kapital des Private Equity Fonds erschwert. Zudem sind Investitionen in Private Equity einem potenziell höheren finanziellen Risiko unterworfen als reguläre Anlagemöglichkeiten. Dieses Risiko kann bis zu einem etwaigen Totalverlust reichen. Darüber hinaus erhält man als Investor keine Zinsen, da man im Grunde als Miteigentümer des Unternehmens gilt.
WER STECKT HINTER DER VONBERG AG?
Albert Merturi ist Mitglied in einem Team, das aus rund 20 erfahrenen und privatwirtschaftlich erfolgreichen Unternehmern besteht. Alle Mitarbeiter verbindet dasselbe Leitbild: Auf einfühlsame, persönliche, souveräne, offene und engagierte Art möchten die Vonberg AG ihren Kunden als Private Equity Partner individuelle und innovative Lösungen bieten. Durch diverse Partnerschaften zu Banken und Treuhändern, Finanzinstituten und Unternehmen gelingt es der Schweizer Firma regelmäßig, überdurchschnittliche Renditen zu erwirtschaften. Beheimatet ist die Vonberg AG in Zürich-Altstetten.
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Bafin sieht Probleme bei Pensionskassen
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Lebensversicherung - Kapitallebensversicherung
Kapitallebensversicherung Mit einer Kapital-Lebensversicherung soll im Todesfall des Versicherten die Versicherungssumme an einen Bezugsberechtigten ausgezahlt werden. Das Ziel einer solchen Versicherung ist in dem Fall, einer lebenden bezugsberechtigen Person eine finanzielle Entschädigung zukommen zu lassen. Gerade wenn der Hauptverdiener stirbt, geraten Familien und - noch mehr - Lebensgemeinschaften - nicht selten in finanzielle Not. Davor soll eine Lebensversicherung zumindest teilweise bewahren. In Deutschland dienen Kapital-Lebensversicherungen traditionell aber auch als Geldanlage für die Altersvorsorge. Ab 01.01.2015 wird der Garantiezins für Neuverträge von 1,75 auf 1,25 Prozent abgesenkt. Seit 2017 beträgt er noch 0,9 Prozent. Für Neuverträge für Kapitallebens- und private Rentenpolicen, staatlich geförderte Angebote wie die Riester- und Rürup-Rente sowie die betriebliche Altersvorsorge hat das Bundesfinanzministerium den Garantiezins (Mindesverzinsung) ab 2022 auf 0,25 % gesenkt. Allerdings gilt der Garantiezins nur für den Sparanteil = Beiträge abzüglich der Kosten für Risikoabsicherung, Abschluss und Verwaltung der Versicherung. Dieser Garantiezins gilt auch für die Verzinsung der Einzahlungen in die Berufsunfähigkeitsversicherung. Je niedriger die Verzinsung, desto höher müsste der monatliche Beitrag sein, um eine bestimmte Versicherungssumme zu erzielen. Wer noch einen Versicherungsvertrag aus früheren Jahren besitzt, muss mit finanziellen Einbußen rechnen, wenn er aus dem Vertrag aussteigen will. Denn ist ein Versicherungsunternehmen finanziell schlecht aufgestellt, muss es Kunden weniger bis gar nicht an seinen Bewertungsreserven beteiligen. Im Gegenzug werden Versicherte stärker an Überschüssen und Risikogewinnen beteiligt. Über den "Garantiezins" hinaus gewähren Versicherungen noch noch sogenannte Überschussbeteiligungen. " Im Jahr 2023 gewähren die deutschen Lebensversicherer ihren Kunden im Neugeschäft mit klassischen Rentenpolicen eine laufende Verzinsung von etwa 2,26 Prozent, bei Kapitallebensversicherungen sind es 2,31 Prozent." (statista.de) Auch in anderen Versicherungen können Lebensversicherungen, beispielsweise in Direktversicherungen und Pensionskassen, in Riester-Rentenversicherungen, in Rürup-Versicherungen oder speziellen Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag. Mehr hierzu bei: https://www.finanztip.de/garantiezins-lebensversicherungen/#ixzz3MAauW2gH Kapital-Lebensversicherungen dienen mitunter auch als "andere Art der Geldanlage" - siehe: WELT am Sonntag, 15.12.2013 Lesen Sie den ganzen Artikel
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#BeruflicheVorsorge #BVG: Sieben Mythen – was stimmt, was nicht? http://bit.ly/30mC0uE «Der grosse Feind der Wahrheit ist sehr oft nicht die Lüge – absichtlich, künstlich und unehrlich –, sondern der Mythos – fortdauernd, verführerisch und unrealistisch», soll der ehemalige US-Präsident John F. Kennedy einmal gesagt haben. Auch zu den Schweizer Pensionskassen gibt es zahlreiche Mythen. Einige der bekanntesten werden mit einer anschliessenden Einschätzung ihres Wahrheitsgehalts hier vorgestellt. Mythos 1: «In der beruflichen Vorsorge versickert Geld» Mythos 2: «Der demografische Wandel ist kein Problem, da die Lebenserwartung nicht mehr steigt» Mythos 3: «Man könnte die Probleme der Pensionskassen lösen, indem diese ihre Gelder besser und mit mehr Rendite anlegten» Mythos 4: «Mehr zu sparen, ist keine Lösung» Mythos 5: «Das, was ich einzahle, bekomme ich nie wieder» Mythos 6: «Zu hohe Renten sind kein Problem, die Pensionskasse muss ja zahlen» Mythos 7: «Nur grosse #Pensionskassen sind effizient und effektiv» #Fintech #Insurtech #Wealthtech #OpenBanking #payments #Fintechrockers #Cybersecurity #BusinessContinuity (hier: Pfannenstiel Tower) https://www.instagram.com/p/Bz3ec74i715/?igshid=1d8bckosivkqy
#beruflichevorsorge#bvg#pensionskassen#fintech#insurtech#wealthtech#openbanking#payments#fintechrockers#cybersecurity#businesscontinuity
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Nationalrat: Weniger Pensionskassen-Rente, weniger Zuschlag https://ift.tt/3EBNleX
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Betriebsrenten sind in Gefahr
Betriebsrenten sind in Gefahr
Tausende Betriebe werden wegen der Corona-Krise Insolvenz anmelden müssen. Damit kommen die Betriebsrenten in Gefahr. Es gibt zwar einen Pensionssicherungsverein, der dürfte angesichts der Dimension heillos überfordert sein.
Der Pensionssicherungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat gerade einmal…
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#Altersarmut#Altersvorsorge#Betriebsrenten#Pensionskassen#Pensionssicherungsverein#Rente#Rentenversicherung#Rentner
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