#mehrfachversicherung
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Bei einem Gespann (Zugfahrzeug mit Anhänger) besteht eine Mehrfachversicherung iSv. § 78 Abs. 3 VVG, wenn Zugfahrzeug und Anhänger bei verschiedenen Versicherern versichert sind. Bei einem Schadensfall sind die Versicherer im Verhältnis zueinander zu einer Ausgleichung entsprechend der Regelung in § 19 Abs. 4 StVG verpflichtet.
Bei einem Schadensfall eines Gespanns mit Drittbeteiligung haftet im Innenverhältnis nur der Halter des Zugfahrzeugs, nicht auch der Halter des Anhängers, § 19 Abs. 4 S. 2 StVG. Ausnahmen sind beispielsweise, dass der Anhänger im Einzelfall aufgrund seiner außergewöhnlichen Beschaffenheit (Überlänge, Überbreite, Schwertransporter etc.) eine besondere Gefahr darstellt oder einen technischen Defekt aufweist.
Der Umstand, dass sich der Unfall beim Rückwärtsfahren ereignete und § 19 Abs. 1 StVG vom „Ziehen“ des Anhängers spricht, ist für § 19 Abs. 4 StVG ohne Belang, da mit „ziehen“ nur eine Formulierung verwandt wurde, die das anhängen des Anhängers und des Abhängigkeit vom Zugfahrzeug darstellt.
Vorstehendes gilt auch bei einem Zugfahrzeug mit Auflieger.
BGH, Urteil vom 14.11.2023 - VI ZR 98/23 -
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Hausratversicherung - Gesamtentschädigungsgrenze bei Mehrfachversicherung
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Hausratversicherung - Gesamtentschädigungsgrenze bei Mehrfachversicherung
Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 5 U 378/11 – 54 – Urteil vom 28.03.2012 1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 1.9.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Az.: 14 O 64/11, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch […] ...
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Was die Kassenreform für die Versicherten bedeutet
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Was die Kassenreform für die Versicherten bedeutet
Die wichtigsten geplanten Änderungen:
Gleiche Leistungen für alle: Noch immer gibt es Unterschiede von bis zu 100 Prozent je nach Kasse bei Zahnersätzen, Psycho- und Physiotherapie, Hörgeräten oder etwa Schuheinlagen. Eine Harmonisierung „nach oben“ (das Teuerste für alle) wird es nicht geben, die Details werden erst verhandelt.
Die Mehrfachversicherung (wenn jemand selbstständig und Dienstnehmer gleichzeitig ist) wird abgeschafft.
Firmen, die in mehreren Bundesländern tätig sind, haben nur noch eine Krankenkasse als Ansprechpartner statt bisher neun.
Mit den Ärzten wird es einen Rahmenvertrag über die Honorare geben und nicht wie bisher in jedem Bundesland eigene Verhandlungen. Regionale Zu- und Abschläge sind aber möglich.
Regierung: „Keine Schließung von Spitälern oder anderen Einrichtungen“ Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger betonten noch einmal, dass es keine Schließung von Spitälern oder anderen Einrichtungen geben wird. Die geplante Einsparung von einer Milliarde Euro soll ausschließlich aus der Verwaltung kommen. Die Details:
Zehn Prozent der Beschäftigten in der Verwaltung sollen durch das Nicht-Nachbesetzen von Dienststellen binnen drei Jahren eingespart werden, binnen zehn Jahren sogar 30 Prozent. Das passiert durch die Zusammenlegung von IT-Zentren, Lohnverrechnung, Einkauf usw.
Wie berichtet, wird aus den neun Gebietskrankenkassen die „Österreichische Gesundheitskasse“ (ÖGK), die fünf Betriebskrankenkassen können freiwillig „hineinoptieren“, sonst werden sie „private Wohlfahrtseinrichtungen“. Die ÖGK hebt die Beiträge ein, die Kontrollen macht künftig die Finanz. Dazu fusionieren Selbstständige und Bauern sowie Beamte und Eisenbahner ihre Träger. Die Pensionsversicherung ist der vierte Träger.
Ob die AUVA als fünfte Einheit bestehen bleibt, entscheidet sich bis Ende August. Sie muss Einsparungen von 100 Millionen Euro darstellen, zusätzlich müssten andere Zahler 400 Millionen Euro übernehmen. Da das ziemlich unrealistisch ist, dürften die AUVA am Ende des Tages aufgelöst und ihre Aufgaben auf andere übertragen werden.
Die Zahl der Funktionäre wird von 1000 auf rund 200 reduziert (ein Gremium statt bisher drei in allen Trägern), die Zahl der Generaldirektoren von 21 auf fünf (oder vier). Die bisher erworbenen freien Rücklagen (Hunderte Millionen bei den Kassen der Beamten, Selbstständigen oder der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse) verbleiben dort und sollen zur Stärkung der Gesundheitsversorgung eingesetzt werden. Der Hauptverband bleibt als „Dachverband“ bestehen.
Kritik kommt von jenen, die viel Macht verlieren Wenig überraschend zerpflückt die Opposition die Kassenreform der Regierung. SPÖ-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner spricht von der „größten Umfärbeaktion der Zweiten Republik“ und warnt vor Leistungskürzungen. Auch Gewerkschaft und Arbeiterkammer, die durch die Fusion viel an Macht und Einfluss einbüßen, üben heftige Kritik. Die Reform sei eine „Nebelgranate, mit der die Bundesregierung von ihrem Anschlag auf die Gesundheitsversorgung ablenken will“, so der ÖGB. Die Wiener Gebietskrankenkasse hält die Arbeitnehmer für die „großen Verlierer“.
Lob für die Reform kommt hingegen von der Industrie und von der Landwirtschaftskammer.
Kommentar von Manfred Schumi: Der erste Schritt Selbst bei sehr kritischer Betrachtung der Pläne zur Kassenreform, bei denen es noch genügend Fallstricke gibt, muss man eines zugeben: Kurz und Strache haben etwas auf Schiene gebracht, was unter einer rot-schwarzen Regierung niemals gelungen wäre.
Die Gewerkschafter hätten unter tatkräftiger Mithilfe der Länder und Teilen der Wirtschaftskammer verhindert, dass sich in der Struktur der Sozialversicherungen etwas ändert. Man erinnere sich nur an diverse Studien, bei denen die erste Erkenntnis war, dass das bestehende System angeblich doch so günstig und so fortschrittlich ist.
Jetzt erfahren wir auf einmal, dass bis 2023 eine Milliarde Euro eingespart werden kann, ohne dass die Versicherten Verschlechterungen spüren. Dass die Selbstverwaltung durch die Sozialpartner – wenn auch in stark abgespeckter Form – bleibt, verdanken sie der Tatsache, dass diese durch ein Verfassungsgesetz fixiert ist. Wollte man zusätzlich Regierungsvertreter entsenden, müsste man mit einer Zweidrittelmehrheit (die Türkis-Blau nicht hat) das Gesetz ändern.
Die neue Kassen-Struktur ersetzt aber nicht eine Gesundheitsreform. Denn das schwer verständliche Hin- und Herschieben von Milliarden zwischen Spitälern, Ländern, Ärzten, Kassen und diversen Steuertöpfen wird durch die Zusammenlegungen nicht abgestellt. Das geht nur durch die von Rechnungshof, Experten und Betroffenen immer geforderte „Finanzierung aus einer Hand“. Dieser nächste Reformschritt wird auch kommen müssen.
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via @Netzfrauen
Doro
Was sich eine Oma wie ich zum neuen Regierungs-Arbeitspapier denkt, bzw. was sie sich gewünscht hätte. Die maskuline Gesetzesmacht spricht aus jeder Seite. Das ist der Aufreger schlechthin für mich:
Zumutbarkeitsregelungen ausweiten:
Aufstockung der generellen Mindestverfügbarkeit von 16 auf 20 Stunden (§ 7 Abs 7 2. Satz AlVG entfällt), weil vom AMS in der Praxis unter 20 Stunden kaum Jobs vermittelt werden können
Das Gesetz wird hier zitiert:
http://ift.tt/2kgPPGU
(7) Als auf dem Arbeitsmarkt üblicherweise angebotene, den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Voraussetzungen entsprechende Beschäftigung gilt ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 20 Stunden. Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten.
Bei diesen Verhandlungen kann keine einzige Frau dabei gewesen sein. Die hätte nämlich soviel Realitätsverständnis gehabt, an die Frauen zu denken, die halbtags arbeiten und Kinder in der Schule bzw. im Kindergarten haben, die sie betreuen wollen.
Schule: 8 bis 12 Uhr (in der ersten Klasse).
Job: 8 bis 12 Uhr (ergibt die erforderlichen 20 Wochenstunden)
99,9% der Arbeitnehmerinnen haben jedoch die Arbeitstätte nicht im Nebenhaus der Schule/dem Kindergarten, sondern einen – nicht hat nur am Land, sondern auch in der Stadt – Anreisezeitraum von bis zu einer Stunde.
Was im Klartext bedeutet, die Arbeitnehmerin muß das Kind über die Mittagszeit im Kindergarten und Hort lassen, das Mittagessen bezahlen und verliert vermutlich damit einen Großteil des durch die Mehrstunden erarbeiteten Entgelts.
Für den Staat bedeutet das erfreulicherweise Mehreinnahmen durch Steuern. Aber diese Maßnahme straft alle Aussagen Lügen, die mehr Frauen auf den Arbeitsmarkt bringen wollen und auch der Altersarmut vorbeugen möchten. Die paar Euro, die damit mehr in die Pensionsversicherung einbezahlt werden, dämmen die Altersarmut keineswegs.
Die Begründung hätte besser weggelassen werden sollen, weil sie einfach nur lächerlich ist. Das AMS ist doch sowieso kaum in der Lage, adäquate Jobs zu vermitteln. Die können mehrheitlich doch nur Putzfrauen in Computerkurse schicken.
So – jetzt geht es der Reihe nach weiter zu den Punkten, die mir auch nicht gefallen.
Beschäftigungsbonus
Das ist sicher der ÖVP zuzuschreiben, die ihrer Klientel wieder einmal etwas Gutes tut.
Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, zahlen drei Jahre lang nur 50 % Lohnnebenkosten.
1.4. Halbierung Flugabgabe
Dafür, dass Österreich immer betont, ein umweltbewusstes Land zu sein, ist die Maßnahme, die Flugabgabe zu halbieren ein Schildbürgerstreich. Unzählige Studien weisen nach, wie sehr der Flugverkehr die CO² Emission in die Höhe treibt.
1.12.Mobilität am Arbeitsplatz erhöhen
Noch ein Zuckerl für die Unternehmen. Der Arbeitnehmer hat nicht nur eine höhere Arbeitszeitleistung zu akzeptieren, sondern muß auch mobiler werden – das geht hin bis zu einem Umzug, der finanziell unterstützt wird. Damit werden natürlich die Probleme, einen Arbeitsplatz für den Ehepartner/die Ehepartnerin sowie Kinderbetreuungs- und Schulplätze zu finden, nicht berücksichtigt.
1.13 Vereinfachung bei Mehrfachversicherung
Wieder eine Gelegenheit verpasst, eine bestehende Ungerechtigkeit zu eliminieren.
Österreich bleibt dabei, die Fleißigen zu bestrafen. Hat wer zwei, drei oder mehr Arbeitgeber, ist er bei jedem voll versichert, obwohl er nur einmal krank werden kann, nur einmal verunfallen kann. Sinnvoll ist das Einzahlen von Pensionsversicherungsbeträgen, weil sich die Mehrarbeit einmal in einer höheren Pension auswirken soll. Aber die mehrfache Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen soll nur die Kassen füllen, die immer leerer werden. Was bei steigenden Ausgaben zwar logisch ist, aber nicht Schuld der Fleißigen.
1.17 Mindestlohn
Der durchschnittliche Mindestlohn liegt derzeit bei nicht einmal € 1.000. Das Ziel, ihn auf mindestens 1.500 anzuheben, erscheint mir als Science Fiction Vision, – außer es ist schon ein Wahlzuckerl.
1.18 Beschäftigungsaktion 20.000
Es ist eine Beschäftigungsaktion geplant, die ältere Arbeitslose (50+) wieder arbeiten lässt – z.B. bei gemeinnützigen Vereinen. Wie dies entlohnt werden wird, ist nicht angegeben. Wohl kaum mit dem neuen Mindestlohn von € 1.500!
1.19 Lockerung Kündigungsschutz 50+
Ein Kabarettist hätte seine Freude mit der Tatsache, dass 1.18 und 1.19 so kontroversiell sind. In dem Punkt heißt es nämlich, dass es für Unternehmer leichter wird, ältere Arbeitnehmer (50+) loszuwerden.
1.21 Gesundheit
Vorbildlich, dass die CT und MRT Wartezeiten verkürzt werden sollen. Derzeit betragen sie drei Monate und jeder weiß, dass z.B. bei einer Krebserkrankung dies ein Todesurteil sein kann.
Auch die anderen Gesundheitspunkte sind lobenswert. Jahrelang hat man zugesehen, wie in Wien eine Gesundheitsstadträtin das Gesundheitswesen krankgespart hat – jetzt baut man es offenbar doch wieder auf und mindert so die Kluft zwischen Zwangs- und Privatversicherten.
Die Versorgung der psychischen Gesundheit ist seit ich denken kann unter jeder Kritik und bedarf einer Aufstockung an Ärzten großer Zahl.
2.2. Bildung
Verstehe ich so, dass es keinen freien Zugang zum Hochschulstudium mehr gibt. Ist vielleicht eine sinnvolle Maßnahme, allerdings nur, wenn die Stipendien- und Einkommensgrenzen-Bestimmungen entsprechend adaptiert werden.
Kinderbetreuung – Elementarpädagogik: hier vermisse ich, dass auch Alternativausbildungen, wie z.B. die mehrjährige Montessori-Ausbildung endlich anerkannt werden.
2w.3. Digitalisierung
Bis Ende 2020 sollen alle Daten der öffentlichen Verwaltung nach Mög-
lichkeit als Open Data zur Verfügung stehen, heißt es da. Wie verträgt sich das denn mit der Abstimmung gegen Lüften des Amtsgeheimnisses?
Das Forum Informationsfreiheit hat im Juni 2016 einen Offenen Brief an den Bundeskanzler gerichtet, in dem es u.a. heißt:
Ihr Vizekanzler Reinhold Mitterlehner kündigte in der „Klartext“-Diskussion mit Ihnen an, aus „Betroffenen künftig Beteiligte” machen zu wollen. Dieses Projekt wäre eine gute Chance dazu.
(Anmerkung: zu mehr Transparenz, also Abschaffung des Amtsgeheimnisses)
4.7. Aufsichtsrat-Quote
Etwas, das Promille der weiblichen Bevölkerung betrifft, stellt dass einzige Frauenthema dar? Welch ein Armutszeugnis für diese Regierung! Nicht die weibliche Quote an Aufsichtsratsposten ist ein Problem für Frauen. Die Ungleichbezahlung, die Ungleichbehandlung, die immer noch gelebte Belästigung durch männliche Kollegen oder Vorgesetzte sind die Probleme, denen sich Frauen gegenüber gestellt sehen. Davon findet sich nicht einmal ansatzweise etwas in dem Übereinkommen.
Energie
Dabei geht mir einiges ab – es werden wieder Energiekonzerne gefördert, anstatt kleiner Versorgungsquellen.
Von Umweltschutz finde ich gar nichts in dem Papier.
3.6. Bestbieterprinzip bei Lebensmitteln verankern
Das ist nicht, was Konsumentinnen wünschen, liebe Regierung! Was wir brauchen, ist die Sicherheit, dass Lebensmittel den höchsten Standards entsprechen. Wir wollen keinen billigen chinesischen Knoblauch und keine gespritzten Paradeiser, keinerlei Dinge, deren Ertrag mit Gift verbessert wurde kaufen, sondern Lebensmittel, die ihrem Namen gerecht werden: Mittel zum Leben (und nicht zum Krankwerden).
Sicherheit und Integration
Den Satz „Besserer Schutz für StaatsvertreterInnen: höhere Strafen bei tätlichen Angriffen gegen öffentlich Bedienstete“ hätte ich gerne erklärt. Haben die bisher keinen? Oder werden sie jetzt nicht hat nur pensionsrechtlich, sondern auch sicherheitsmäßig besser gestellt, als ‚normale’ Staatsbürger?
4.2. Ausbau der technischen Ermittlungstätigkeiten
Na gut, das übertrifft nun alle Phantasien von George Orwell. Aber der kannte ja Herrn Sobotka noch nicht.
Wenn sich herumspricht, dass die ASFINAG nur die Kennzeichen mehrspuriger Fahrzeuge erfassen wird, könnten die Gefährder ja auf Motorräder umsteigen.
Die Punkte Integration und Migration zeugen nicht davon, dass mein Heimatland sich daran erinnert, dass es sowohl die Menschenrechtskonvention unterschrieben hat, als auch für Religionsfreiheit steht. Was die Rückführung der Personen anlangt, die kein Asyl erhalten, erscheinen mir 18 Monate Schubhaft nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch teuer. Und es wird ausgespart, was danach mit den Inhaftierten geschehen wird. Ein Land, das sie nicht zurücknimmt, wird nach eineinhalb Jahren auch nicht anders entscheiden. Außer es sind in der Zwischenzeit Heerscharen von dort ebenfalls geflüchtet.
Schule
Ja, es ist notwendig, Schülerinnen und Schüler heute mit der Nutzung des Internets vertraut zu machen (obwohl ich glaube, die meisten Kinder 5+ können schon manch einem Erwachsenen etwas beibringen) aber mir wäre es sehr viel wichtiger, es gäbe anstatt Tablets und PCs kleinere Klassen und StützlehrerInnen, damit alle, ja ALLE Kinder am Ende ihrer Schullaufbahn die Grundrechnungsarten beherrschen, sich ein wenig in Geographie auskennen, Pflanzen und Tiere beim Namen nennen können, wissen, dass man nicht mit einem Zündholz nachschaut, ob noch Benzin im Tank ist, gelernt haben, mit Andersartigkeit umzugehen, ohne darüber zu spotten und vor allem sinnerfassend lesen können.
5.1. Regulierungsflut eindämmen
Klingt vielversprechend aber ich kann dazu nicht Stellung nehmen, weil mir die Ausdrücke „One in-One out“, „ Sunset Clause“ und „Golden Plating“ absolut nichts sagen.
5.2. Zuständigkeiten bündeln
Wer glaubt, dass sich irgendwer von den Capos im Bund oder den Landesfürsten etwas wegnehmen lässt, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Auch wenn ich den Absatz Family Offices mehrmals lese und die englische Sprache beherrsche, verstehe ich nicht einmal annähernd, was damit gemeint ist. Irgendwie macht es auf mich den Eindruck, man würde sehr Reichen die Möglichkeit anbieten, ihr Vermögen hier zu parken. High Level Service als Pull-Faktor wird schon funktionieren, wenn das alles meinen Abgeordneten mehr sagt.
Interessant wird das Kapitel Finanzierung und gesamtwirtschaftliche Aspekte.
Die Gesamtkosten von kumuliert 4 Milliarden Euro werden über den Finanzrahmen gegenfinanziert. Davon sind 2,8 Milliarden Euro durch Einsparungen, Minderausgaben und Umschichtungen zu erbringen. Es wird von 1,2 Milliarden Euro Konjunktur- und Beschäftigungseffekten ausgegangen, die zu Verbesserungen beitragen.
Nachdem ich glaube, sinnerfassend lesen zu können, kostet uns – die Steuerzahler – dieses Paket an Maßnahmen also gar nichts. Was genau mit Einsparungen (bei wem?), Minderausgaben (durch gekürzte Sozialausgaben?) und Umschichtungen (natürlich von unten nach oben, nehme ich an) gemeint ist, wird nicht angegeben.
Einen Haken hat diese Finanzierungsgeschichte ja zusätzlich: Die Einschätzungen unserer Experten waren schon öfters falsch (Konjunkturaufschwung, Arbeitslosensenkung, Ausnutzung eines zweiten Karenzjahres, etc.); wenn sie’s wieder getan haben, hakt es mit der Gegenfinanzierung.
Nun denn: Plan A möge gelingen!
Netzfrau Lisa Natterer
Die Politik mit Frauenaugen betrachtet
Generation Aussichtslos – Zukünftige Generation Altersarmut trotz akademischer Bildung
Nachfolger von Griechenland – Chaos in Frankreich – Eine Hartz-IV-Reform für Frankreich?
Frauenarmut – man hat uns einfach vergessen
Equal Pay Day – hurra – heute erinnert man sich an uns Frauen – und immer noch gleiche Arbeit weniger Lohn!
Arm trotz Arbeit – Wenn der Lohn nicht mehr zum Leben reicht
Gemachte Armut
- netzfrauen -
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Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Zugfahrzeug und der mit diesem verbundene Anhänger bei verschiedenen Haftpflichtversicherungen pflichtversichert sind. Kommt es zu einem Unfall durch das Gespann, haften im Außenverhältnis Halter und Haftpflichtversicherer sowohl der Zugmaschine als auch des Anhängers, im Innenverhältnis zwischen diesen im Regelfall nur Halter (und Versicherer) der Zugmaschine (§ 19 Abs. 4 S. 2 StVG).
§ 19 Abs. 4 S. 3 StVG normiert eine Ausnahme von der Regelung in § 19 Abs. 4 S. 2 StVG, wenn der verbundene Anhänger ausnahmsweise zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr führt, was z.B. bei einem technischen Defekt des Anhängers oder seiner außergewöhnlichen Beschaffenheit (Überlänge, Überbreite, Schwertransport etc., vgl. im Einzelnen BT-Drucks. 19/17964 S. 17) der Fall sein kann.
Kommt es bei Entladen des Anhängers zu einem Schaden (hier: Herabfallen von Ladegut auf einen Pkw), genügt dies für die Annahme der Ausnahme nach § 19 Abs. 4 S. 3 StVG nicht.
OLG München, Urteil vom 15.05.2023 - 24 U 721/23 e -
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