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"Was bedeutet Kunst für mich?"
"Was bedeutet Kunst für mich?" Ein Kurzfilm von #Smilla_Damer (#Lingen)
Auf ihrem Youtube-Kanal schreibt die Kunsthalle: “Wir freuen uns, Ihnen den Kurzfilm ,,Was bedeutet Kunst für mich?´´ von Smilla Damer, dem Bundesfreiwilligendienst 2022/23 des Kunstverein Lingen (Kunstschule und Kunsthalle Lingen) vorzustellen. Der Film stellt ihr eigenständig organisiertes Jahresprojekt dar. In dem Kurzfilm werden viele verschiedene Meinungen zur Bedeutung von Kunst…
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#rainer maria rilke#clara westhoff#worpswede#clara wieck#nastassja kinski#frühlingssinfonie#fritz mackensen#großherzoglich-sächsische kunstschule weimar#lotte am bauhaus#manfred hausmann
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Los geht's mit dem Adventskalender
Chiara scheint nen neuen Style zu haben. Könnte mir vorstellen, dass ihre Ausstiegsgeschichte dann ist, dass sie auf eine Kunstschule wechselt.
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Guten Tag, ich lese gerade den s&g briefwechsel zum ersten mal und wollte fragen, gibt es irgendeine wissenschaftliche übereinkunft darüber was schiller mit all seinen Begriffen genau meint? Was er sich unter z b pathetisch, naiv, dem "ganzen" etc vorgestellt hat, was genau er einem trauerspiel abverlangt (schien beim lesen ziehmlich komplex)? Und Goethe hat angefangen, irgendwann meyer vermehrt zu erwähnen, schiller dann auch, als er nach weimar zog. Wer war meyer genau
Wenn das mit den begriffen bisschen schwammig ist kann ich später welche suchen und in einer ergänzenden ask senden
Hi !!
Erstmal: Alles Gute zum ersten Schiller-Goethe-Briefwechsel-Lesen, ich hoffe, du hast Freude daran !
Dann zu Meyer (weil den zu erklären nicht so komplex ist, wie Schillers Vokabular haha): Es wird wahrscheinlich Johann Heinrich Meyer sein, ein Schweizer Künstler, der Goethe in Italien kennengelernt hat und 1791 zu ihm nach Weimar gekommen ist. Er war gut mit Goethe befreundet, hat ihn und seine Familie gemalt und ihn was Kunstsachen anging beraten. Später war er auch Leiter der Kunstschule. Er wurde auch Kunschtmeyer genannt ('Kunscht', weil er 'Kunst' als Schweizer so ausgesprochen hat).
Und jetzt zu Schillers Begriffen: Schiller hat neben seinen literarischen Werken auch viele philosophische Texte geschrieben, in denen er genau diese Begriffe erläutert bzw. seine Theorie dazu. 'Naiv' z.B. in Über naive und sentimentalische Dichtung, 'Pathetisch' in Über das Pathetische, Trauerspiele unter anderem in Über die tragische Kunst oder Über Egmont, Trauerspiel von Goethe. Unkomplex sind die Theorien nicht, einerseits, weil er eben selbst Philosoph war, andererseits, weil er schon seit seiner Schulzeit intensiven Philosophieunterricht hatte und seine Begriffe außerdem nicht nur in ihm entstehen, sondern oft auf eine lange Tradition zurückblicken und sich in den philosophischen Diskurs des 18. Jahrhunderts einreihen. Das schwingt da immer mit. Bei 'dem Ganzen' kommt es jetzt natürlich auf den Kontext an, aber wenn es im Sinne von 'Einheit' als Gegenstück zu 'Vielheit'/'Mannigfaltigkeit' verwendet wird, hängt zum Beispiel noch die gesamte Ästhetik, also Lehre von der Wahrnehmung und vom Schönen, seit Platon dran.
Ein Schiller Wörterbuch kommt (meines Wissens nach) erst Ende des Jahres raus, ansonsten werden seine Begriffe eben in den eigenen Texten oder in wissenschaftlichen Texten zu dem Thema erklärt. Wenn man zum Historischen Wörterbuch der Philosophie Zugang hat, kann ich auch das empfehlen, aber den kriegt man eben durch wissenschaftliche Institutionen. Viele Begriffe lassen sich auch im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm nachschlagen, das gibt zwar keine genaue philosophische Bedeutung, ist aber voll ausreichend für einen Überblick (auch generell was die Sprache der Zeit angeht). Für viele philosophische Begriffe gibt es auch eine Wikipedia-Seite, so z.B. für Naivität oder Pathos, das auch eine Sektion spezifisch für Schiller hat. Da kann man sich auch gut von einem Begriff zum nächsten klicken, damit die Theorie vielleicht klarer wird.
Falls es nicht klarer wird, bin ich gerne bereit, weitere Asks zu beantworten und zu versuchen, die Begriffe nochmal selbst zu erklären !
#gerade bin ich noch mit meinen prüfungen beschäftigt aber sobald ich fertig bin beantworte ichs <3#hoffentlich hat die antwort was gebracht#mich hat es auf jeden fall sehr gefreut die ask zu bekommen und zu beantworten <3#friedrich schiller
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Since its forced closing in 1933 the Bauhaus gained the nimbus of being the most innovative of the many reformed art schools in the Weimar Republic. But is this nimbus justified or a posthumous construction? One thing is for sure: the Bauhaus has been extensively researched. But regarding its actual singularity judgements aren’t as straightforward as Alexandra Panzert demonstrates in her dissertation, recently published by Gebr. Mann Verlag: based on a comparative analysis of the Bauhaus, the Burg Giebichenstein, the Frankfurter Kunstschule, the Kölner Werkschulen and the Vereinigte Staatsschulen in Berlin ponders the question if the Bauhaus outshines the other schools in terms of educational innovation. Cutting a long story short: no, the Bauhaus, education-wise, wasn’t above its peers but rather on an similar level: neither structure nor content of the Bauhaus education significantly differed from its peers but rather fit into the general reform efforts of Weimar art schools. What really set it apart from the four other schools instead are softer aspects. One is the self-conception of the Bauhaus as a representative of modernism in both art and society, embodied by the Bauhaus building, and a radical break with tradition. Against this antithesis the Bauhaus was able to establish itself as a beacon of modernism, a positioning that was embraced by postwar recipients in particular. In combination with innovative self-promotion during its lifetime it gradually developed into a well-known and well researched singularity.
Panzert’s comparative analysis of Weimar art schools convincingly shows how the Bauhaus was able to become the supposedly singular occurrence in interwar Germany while on the other hand demonstrating that this was largely based on clever self-marketing. As the author rightly notes this circumstance also is linked to the lack of fundamental research into other schools, a major gap that one day will hopefully be closed. Against this background Panzert’s study is all the more important as it contextualizes the Bauhaus and at the same time widens the perspective to other art schools, their reform activities and achievements. A fundamental book!
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Kann es sein, dass Politik gerade den Platz der Kunst einnimmt?
Sicherlich – und das nicht im positiven Sinne. Nach dem 7. Oktober tauchten viele Bilder auf, die eliminatorischen Antisemitismus verherrlichten. Statt dass man sich von ihnen abwandte, wurden sie im künstlerischen Kontext teilweise sogar positiv aufgegriffen. Künstler*innen begannen, Bilder von vor Hamas-Kämpfern auf Paraglidern Flüchtenden, von Bulldozern, die den Grenzzaun zu Israel durchbrechen, oder von fliehenden »Nova«-Festivalbesucher*innen zu Bildern des Widerstands umzudeuten. Einige stellen sich bewusst in den Dienst der Propaganda der Hamas. Ich begreife das, was an den Hochschulen passiert, nicht als Politik im demokratischen Sinn, sondern als Rekrutierung für eine faschistische Bewegung. Es geht um den Rausch der Entgrenzung und Gruppenbildung. Aus der Masse initiiert scheint das Individuum erlöst von der Verantwortung für antidemokratische, gewaltsame Parolen, die die Tötung von Jüdinnen rechtfertigen. Das ist eine Absage an Intellektualität und Demokratie. Gleichzeitig findet auch keine Kunst statt, denn Kunst ist frei und individuell. Dafür soll die Jüdische Kunstschule Platz schaffen.
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Der Name »Jüdische Kunstschule« ist sehr plastisch. Ich stelle mir sofort ein Gebäude vor, mit einem Eingangsportal, dahinter junge Künstler*innen in ihren Werkstätten. So wird es zunächst wahrscheinlich nicht aussehen …
Der Name ist zunächst Ausdruck des Traums eines anderen, freieren, sichereren Rahmens der künstlerischen Ausbildung. Die Jüdische Kunstschule Berlin mit einem eigenen Gebäude wäre natürlich fantastisch. Als feste Institution könnte man Impulse setzen. Zum Beispiel würde man ganz gezielt israelische Künstler*innen einladen, die derzeit überall boykottiert werden. Die Jüdische Kunstschule startet im Herbst zunächst als Projekt für ein Semester, in Zusammenarbeit mit der UdK, in wechselnden Räumen und Onlinesitzungen, finanziert von der Berliner Kulturverwaltung. Wir haben für diese erste Phase Lehrende angestellt, außerdem Räume und Ateliers angemietet. Wir haben Klassen für unterschiedliche Disziplinen wie Malerei, Bildhauerei, Performance, Theater und Literatur. Wie es nach dem ersten Semester weitergehen kann, werden wir sehen.
Eine vollwertige Ausbildung können Sie zurzeit nicht anbieten?
Nein, aber vielleicht kommen wir noch dahin. Neben der Ausbildung ist uns die Vernetzung wichtig. Deswegen lassen wir zunächst auch Künstler*innen zu, die parallel an einer anderen Hochschule studieren oder den Abschluss vor Kurzem gemacht haben. In der Kunst hat Vernetzung einen sehr hohen Stellenwert. Wir beobachten, dass jüdische und israelische Künstler*innen stark marginalisiert und boykottiert werden und so aus vielen Zusammenhängen rausfliegen. Wenn man diese Netzwerke verliert, kommt man nicht weit. Dem möchten wir etwas entgegensetzen. Wir hoffen, dass sich zwischen den Studierenden über das gemeinsame Lernen hinaus Freundschaften und Arbeitsbeziehungen bilden.
Woher kommen die Professor*innen?
Wir haben acht Masterclasses mit sechs Professor*innen aus Israel und zwei aus Deutschland. Die meisten der israelischen Professor*innen kommen von der Bezalel Academy in Jerusalem, einer der renommiertesten Hochschulen für Kunst im Design im Nahen Osten, deren Geschichte bis in die 1930er Jahre zurückreicht, als zahlreiche Künstler*innen aus Deutschland vor den Nazis in die Region geflohen sind.
Wen haben Sie für das Projekt gewinnen können?
Da wäre zum Beispiel David Adika, der an der Bezalel das Department für Fotografie leitet. Seine Masterclass widmet sich dem Themenkomplex Fotografie, Identität und Menschenrechte. Ebenfalls thematisch wird die Klasse der Bildhauerin Hillal Toony Navok arbeiten. Sie unterrichtet an der Bezalel, aber auch am Shenkar College, in der Nähe von Tel Aviv. Es wird um Verletzlichkeit, Zuflucht und Schutz gehen. Die Studierenden werden performativ, installativ und plastisch im öffentlichen Raum experimentieren. Man merkt, dass diese Klassen sich Themen widmen, die gerade in der jüdischen Gegenwart virulent sind. Das Thema der Schutzräume wird hier aber nicht auf die konkreten jüdischen Erfahrungen etwa auf dem Campus begrenzt, sondern sehr viel offener verhandelt werden.
Wie lief die Bewerbung?
Das Zeitfenster war wegen der Förderzusagen sehr schmal, das machte es für die Bewerber*innen sehr schwierig. Teil der Bewerbung waren sowohl ein Motivationsschreiben als auch ein Portfolio. Uns haben sowohl die künstlerische Leistung als auch die politische Motivation interessiert. Wir wollten auf Notsituationen reagieren, in denen sich Studierende in ihren Lehrzusammenhängen befinden. Die Anzahl der Bewerber*innen war sehr hoch und wir mussten die Auswahl lange diskutieren. Wir hoffen sehr, das Vorhaben im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Die meisten Bewerbungen kamen aus Deutschland, allerdings kamen auch viele aus Israel und den USA, außerdem aus ganz anderen Ländern, wie etwa der Ukraine oder der Türkei.
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What's in My Pänts?, 10x15cm Linocut Postcard, 2024.🏳️⚧️💅✨️
Had a comfy Monday morning shift at the Linoprint factory with bebe 🐈☺️☕️ I'll be checking out the Diplomausstellung @epilog_diplomausstellung at Kunstschule Wien (Liebknechtgasse 30, Wien) later in the day (around 3pm), so maybe I'll see some of you there! I really recommend checking it out, it happens once a year (bc people graduate once a year) + was always a pleasure.<333
Also, lemme know if you have any requests for future postcards/prints!
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Archer Clearwater wurde vor 27 Jahren in Eldermere geboren, in einer kleinen, charmanten Wohnung über der Buchhandlung seiner Eltern. Schon als Kind liebte er es, die alten Gassen und geheimnisvollen Wälder rund um die Stadt zu erkunden. Oft saß er stundenlang am Ufer des Sees und skizzierte die Umgebung in einem Notizbuch, das ihm sein Vater geschenkt hatte. Seine Mutter, eine talentierte Hobbymalerin, erkannte früh sein Talent und ermutigte ihn, seine Leidenschaft für Kunst zu verfolgen.
Während seiner Schulzeit zeigte Archer großes Potenzial und gewann mehrere regionale Kunstwettbewerbe. Doch mit den ersten Erfolgen kamen auch die Zweifel: War seine Kunst wirklich gut genug? Diese Selbstzweifel wuchsen im Laufe der Jahre und führten schließlich zu einer schweren Depression, die ihn phasenweise lähmte. Dennoch gab er nicht auf.
Nach der Schule zog Archer in die Großstadt, um an einer renommierten Kunstschule zu studieren. Doch der Druck, sich ständig beweisen zu müssen, und die ständige Konkurrenz setzten ihm zu. Obwohl er sein Studium abschloss, fiel es ihm schwer, in der Kunstszene Fuß zu fassen. Seine Werke, meist melancholische Landschaften und Porträts, fanden nur selten Käufer.
Enttäuscht und erschöpft kehrte Archer nach Eldermere zurück, wo ihn seine Familie mit offenen Armen empfing. Die ruhige Atmosphäre der Kleinstadt half ihm, sich langsam zu erholen. Er fand eine Anstellung als Kellner im Silverlight Inn, einem gemütlichen Café / Gasthaus, das von Künstlern, Schriftstellern und Musikern frequentiert wird. Hier fühlte sich Archer zum ersten Mal seit langer Zeit verstanden und akzeptiert.
Tagsüber serviert Archer Kaffee und Gebäck, doch nachts arbeitet er unermüdlich an seinen Gemälden. Sein Zimmer ist ein kreatives Chaos aus Leinwänden, Pinseln und Skizzen. Seine Kunst spiegelt seine innere Zerrissenheit, aber auch die Schönheit der Welt um ihn herum wider. Er hat begonnen, kleinere Ausstellungen im Café zu veranstalten, was ihm erste Anerkennung eingebracht hat.
Archer hat eine enge Beziehung zu seiner Familie, insbesondere zu seiner jüngeren Schwester, die ihn stets unterstützt und seine größte Kritikerin ist. Sie erinnert ihn daran, dass Erfolg nicht nur im Äußeren, sondern auch in der Überwindung der eigenen Kämpfe liegt.
Archer träumt davon, eines Tages eine eigene Galerie zu eröffnen, in der nicht nur seine Werke, sondern auch die von anderen jungen Künstlern ausgestellt werden. Er weiß, dass der Weg dorthin steinig sein wird, doch er hat gelernt, dass es in Ordnung ist, den eigenen Rhythmus zu finden und sich Zeit zu lassen. Eldermere gibt ihm die Ruhe und Kraft, seine Reise fortzusetzen.
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Von DPA Veröffentlicht am 9. Januar 2025 Als in den 1960er Jahren die erste Birkenstock -Sandale vorgestellt wurde, war von dem heutigen Erfolg der Marke zunächst nichts zu ahnen. Doch Jahrzehnte später hat sich die Gesundheitssandale zum Trendschuh entwickelt. Nach Ansicht des Modeunternehmens sind die Sandalen sogar Kunstwerke und als solche urheberrechtlich geschützt. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. shutterstockDer Erste Zivilsenat verhandelte am Donnerstag zu drei Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten. Sie hatten Sandalen im Angebot, die den eigenen Modellen sehr ähnlich sehen. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn Birkenstock-Sandalen seien Werke der angewandten Kunst, die nicht einfach nachgeahmt werden dürften. Wann das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkündet, ist noch unklar. (Az. I ZR 16/24)Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Anders als zum Beispiel das Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sind etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme - sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.Was ist "Kunst"?Der Begriff "Kunst" im Kontext des Urheberrechtes erwecke oft den Eindruck, dass es dabei nur um zweckfreie Kunst ginge - wie ein Gemälde oder ein Musikstück, sagt Rechtsanwalt Konstantin Wegner, der Birkenstock seit Jahren vor Gericht vertritt. "Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann." Das hätten Gerichte bereits etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden.In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalendesigns. Konkret geht es um vier Modelle: "Arizona" (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film "Barbie" besondere Erwähnung fand), "Madrid" (mit einem Riemen), "Gizeh" (mit Zehentrenner) sowie den Clog "Boston". Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.Wegner sagt, es seien sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung, als auch die Kombination dieser Elemente, die die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. Das Design von Erfinder Karl Birkenstock im Stil Brutalismus sei einmalig gewesen, als die Klassiker zuerst erschienen.OLG sah keine künstlerische LeistungFür diesen neuen Ansatz hagelte es in den 1960ern auf der Düsseldorfer Schuhmesse Kritik. "Birkenstock wurde damals von anderen Ausstellern als Quertreiber beschimpft", sagt Steffen Schäffner, Leiter des Bereichs Intellectual Property (deutsch: geistiges Eigentum). Auch wegen des schweren Starts sei es dem Unternehmen wichtig, dass andere sich nicht einfach an den Erfolg dranhängen. "Wir sind überzeugt, dass Karl Birkenstock etwas geschaffen hat, was dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist", so Schäffner.Die Vorinstanzen waren dazu aber uneinig. Während das Landgericht Köln die Schuhmodelle zunächst als Werke der angewandten Kunst anerkannte und den Klagen entsprechend stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln später abgewiesen. Die Schuhe erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar gewesen.Ähnlich sieht das der Kaffeekonzern Tchibo - der längst nicht mehr nur Kaffee im Angebot hat. Das Hamburger Unternehmen gehört zu den drei Beklagten, die Birkenstock-ähnliche Modelle verkauften und deshalb nun vor Gericht stehen. Das Unternehmen sehe bei den Birkenstock-Modellen nicht die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe, erklärte ein Sprecher.Funktionalität versus Kreativität"Ob etwas urheberrechtlich als Werk geschützt ist, wird nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH daran festgemacht, ob der Gegenstand ein Original ist - also eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers", erklärt Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Darin müsse die Persönlichkeit des Urhebers und seine freie, kreative Schaffensentscheidung zum Ausdruck gebracht werden.Anders als bildende Kunst stehe angewandte Kunst allerdings vor der Herausforderung, auch einen funktionellen Auftrag erfüllen zu müssen, so Fusbahn. Für die Frage nach dem Urheberrechtsschutz sei daher entscheidend, ob über den technischen Zwang hinaus eine gewisse Gestaltungsfreiheit künstlerisch ausgenutzt wurde. Das OLG Köln habe das in den Birkenstock-Verfahren mangels ausreichenden Vortrags zum Schaffensprozess und den getroffenen künstlerischen Gestaltungsentscheidungen verneint.Darf Kunst ökonomische Ziele haben?Nach erster Einschätzung des BGH habe das OLG bei seiner Bewertung die richtigen Maßstäbe angesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in der mündlichen Verhandlung. Es habe für die Definition eines Werkes der angewandten Kunst zutreffend eine bestimmte Gestaltungshöhe gefordert. Die Darlegungslast für einen Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller.Der Anwalt aufseiten Birkenstocks hielt dagegen: Das OLG habe einen Kunstbegriff zugrunde gelegt, der deutlich über die Definition in der bisherigen Rechtsprechung von BGH und EuGH hinausgehe. Es habe darauf abgestellt, dass Kunst zweckfrei sein müsse und keine ökonomischen Ziele verfolgen dürfe. Es könne aber nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.Es ist längst nicht der erste Fall, in dem Birkenstock gegen Nachahmungen juristisch vorgeht. In der Vergangenheit berief sich der Hersteller etwa auf Design- oder Wettbewerbsrecht. Sollte nach Ansicht des BGH nun das Urheberrecht greifen, hätte das für das Unternehmen mehrere Vorteile. "Das Urheberrecht ist ein unheimlich langlebiges Recht, weil es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Schutz gewährt", erklärt Fusbahn. Zudem sei im Gegensatz etwa zum Designrecht kein formaler Eintrag nötig. Source link
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Von DPA Veröffentlicht am 9. Januar 2025 Als in den 1960er Jahren die erste Birkenstock -Sandale vorgestellt wurde, war von dem heutigen Erfolg der Marke zunächst nichts zu ahnen. Doch Jahrzehnte später hat sich die Gesundheitssandale zum Trendschuh entwickelt. Nach Ansicht des Modeunternehmens sind die Sandalen sogar Kunstwerke und als solche urheberrechtlich geschützt. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. shutterstockDer Erste Zivilsenat verhandelte am Donnerstag zu drei Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten. Sie hatten Sandalen im Angebot, die den eigenen Modellen sehr ähnlich sehen. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn Birkenstock-Sandalen seien Werke der angewandten Kunst, die nicht einfach nachgeahmt werden dürften. Wann das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkündet, ist noch unklar. (Az. I ZR 16/24)Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Anders als zum Beispiel das Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sind etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme - sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.Was ist "Kunst"?Der Begriff "Kunst" im Kontext des Urheberrechtes erwecke oft den Eindruck, dass es dabei nur um zweckfreie Kunst ginge - wie ein Gemälde oder ein Musikstück, sagt Rechtsanwalt Konstantin Wegner, der Birkenstock seit Jahren vor Gericht vertritt. "Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann." Das hätten Gerichte bereits etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden.In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalendesigns. Konkret geht es um vier Modelle: "Arizona" (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film "Barbie" besondere Erwähnung fand), "Madrid" (mit einem Riemen), "Gizeh" (mit Zehentrenner) sowie den Clog "Boston". Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.Wegner sagt, es seien sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung, als auch die Kombination dieser Elemente, die die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. Das Design von Erfinder Karl Birkenstock im Stil Brutalismus sei einmalig gewesen, als die Klassiker zuerst erschienen.OLG sah keine künstlerische LeistungFür diesen neuen Ansatz hagelte es in den 1960ern auf der Düsseldorfer Schuhmesse Kritik. "Birkenstock wurde damals von anderen Ausstellern als Quertreiber beschimpft", sagt Steffen Schäffner, Leiter des Bereichs Intellectual Property (deutsch: geistiges Eigentum). Auch wegen des schweren Starts sei es dem Unternehmen wichtig, dass andere sich nicht einfach an den Erfolg dranhängen. "Wir sind überzeugt, dass Karl Birkenstock etwas geschaffen hat, was dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist", so Schäffner.Die Vorinstanzen waren dazu aber uneinig. Während das Landgericht Köln die Schuhmodelle zunächst als Werke der angewandten Kunst anerkannte und den Klagen entsprechend stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln später abgewiesen. Die Schuhe erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar gewesen.Ähnlich sieht das der Kaffeekonzern Tchibo - der längst nicht mehr nur Kaffee im Angebot hat. Das Hamburger Unternehmen gehört zu den drei Beklagten, die Birkenstock-ähnliche Modelle verkauften und deshalb nun vor Gericht stehen. Das Unternehmen sehe bei den Birkenstock-Modellen nicht die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe, erklärte ein Sprecher.Funktionalität versus Kreativität"Ob etwas urheberrechtlich als Werk geschützt ist, wird nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH daran festgemacht, ob der Gegenstand ein Original ist - also eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers", erklärt Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Darin müsse die Persönlichkeit des Urhebers und seine freie, kreative Schaffensentscheidung zum Ausdruck gebracht werden.Anders als bildende Kunst stehe angewandte Kunst allerdings vor der Herausforderung, auch einen funktionellen Auftrag erfüllen zu müssen, so Fusbahn. Für die Frage nach dem Urheberrechtsschutz sei daher entscheidend, ob über den technischen Zwang hinaus eine gewisse Gestaltungsfreiheit künstlerisch ausgenutzt wurde. Das OLG Köln habe das in den Birkenstock-Verfahren mangels ausreichenden Vortrags zum Schaffensprozess und den getroffenen künstlerischen Gestaltungsentscheidungen verneint.Darf Kunst ökonomische Ziele haben?Nach erster Einschätzung des BGH habe das OLG bei seiner Bewertung die richtigen Maßstäbe angesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in der mündlichen Verhandlung. Es habe für die Definition eines Werkes der angewandten Kunst zutreffend eine bestimmte Gestaltungshöhe gefordert. Die Darlegungslast für einen Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller.Der Anwalt aufseiten Birkenstocks hielt dagegen: Das OLG habe einen Kunstbegriff zugrunde gelegt, der deutlich über die Definition in der bisherigen Rechtsprechung von BGH und EuGH hinausgehe. Es habe darauf abgestellt, dass Kunst zweckfrei sein müsse und keine ökonomischen Ziele verfolgen dürfe. Es könne aber nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.Es ist längst nicht der erste Fall, in dem Birkenstock gegen Nachahmungen juristisch vorgeht. In der Vergangenheit berief sich der Hersteller etwa auf Design- oder Wettbewerbsrecht. Sollte nach Ansicht des BGH nun das Urheberrecht greifen, hätte das für das Unternehmen mehrere Vorteile. "Das Urheberrecht ist ein unheimlich langlebiges Recht, weil es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Schutz gewährt", erklärt Fusbahn. Zudem sei im Gegensatz etwa zum Designrecht kein formaler Eintrag nötig. Source link
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Finissage & mehr
"Was bedeutet Kunst für mich?" – Ein Film von Smilla Damer, Uraufführung bei der Finissage der Gruppenausstellung „40 Jahre – 40 Künstler:innen“,#Lingen #KunstHalle , Morgen, Sonntag ab 17 Uhr, Eintritt in die Kunsthalle ist dann frei.
“Was bedeutet Kunst für mich?” – Ein Film von Smilla Damer im Rahmen der Finissage der Gruppenausstellung „40 Jahre – 40 Künstler:innen“ Lingen (Ems) – Kunst-/Halle IV, Kaiserstraße 10a Sonntag, 20. August 2023 ab 17 Uhr sowie um 19.00, 20.00 und 21.00 Uhr Der Eintritt in die Kunsthalle Lingen ist ab 17 Uhr frei. An diesem Sonntag endet die umfangreiche Gruppenausstellung „40 Jahre – 40…
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#Bettina von Arnim#Bundesfreiwilligendienst#Finissage#FLAKA HALITI#Harry Kramer#Heiner Schepers#Judith Hopf#Karl Otto Götz#Kunsthalle#Kunstschule#Kunstverein Lingen#Leiko Ikemura#Lingen (Ems)#Marjetica Potrč#Meike Behm#Smilla Damer
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Von DPA Veröffentlicht am 9. Januar 2025 Als in den 1960er Jahren die erste Birkenstock -Sandale vorgestellt wurde, war von dem heutigen Erfolg der Marke zunächst nichts zu ahnen. Doch Jahrzehnte später hat sich die Gesundheitssandale zum Trendschuh entwickelt. Nach Ansicht des Modeunternehmens sind die Sandalen sogar Kunstwerke und als solche urheberrechtlich geschützt. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. shutterstockDer Erste Zivilsenat verhandelte am Donnerstag zu drei Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten. Sie hatten Sandalen im Angebot, die den eigenen Modellen sehr ähnlich sehen. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn Birkenstock-Sandalen seien Werke der angewandten Kunst, die nicht einfach nachgeahmt werden dürften. Wann das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkündet, ist noch unklar. (Az. I ZR 16/24)Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Anders als zum Beispiel das Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sind etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme - sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.Was ist "Kunst"?Der Begriff "Kunst" im Kontext des Urheberrechtes erwecke oft den Eindruck, dass es dabei nur um zweckfreie Kunst ginge - wie ein Gemälde oder ein Musikstück, sagt Rechtsanwalt Konstantin Wegner, der Birkenstock seit Jahren vor Gericht vertritt. "Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann." Das hätten Gerichte bereits etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden.In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalendesigns. Konkret geht es um vier Modelle: "Arizona" (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film "Barbie" besondere Erwähnung fand), "Madrid" (mit einem Riemen), "Gizeh" (mit Zehentrenner) sowie den Clog "Boston". Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.Wegner sagt, es seien sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung, als auch die Kombination dieser Elemente, die die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. Das Design von Erfinder Karl Birkenstock im Stil Brutalismus sei einmalig gewesen, als die Klassiker zuerst erschienen.OLG sah keine künstlerische LeistungFür diesen neuen Ansatz hagelte es in den 1960ern auf der Düsseldorfer Schuhmesse Kritik. "Birkenstock wurde damals von anderen Ausstellern als Quertreiber beschimpft", sagt Steffen Schäffner, Leiter des Bereichs Intellectual Property (deutsch: geistiges Eigentum). Auch wegen des schweren Starts sei es dem Unternehmen wichtig, dass andere sich nicht einfach an den Erfolg dranhängen. "Wir sind überzeugt, dass Karl Birkenstock etwas geschaffen hat, was dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist", so Schäffner.Die Vorinstanzen waren dazu aber uneinig. Während das Landgericht Köln die Schuhmodelle zunächst als Werke der angewandten Kunst anerkannte und den Klagen entsprechend stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln später abgewiesen. Die Schuhe erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar gewesen.Ähnlich sieht das der Kaffeekonzern Tchibo - der längst nicht mehr nur Kaffee im Angebot hat. Das Hamburger Unternehmen gehört zu den drei Beklagten, die Birkenstock-ähnliche Modelle verkauften und deshalb nun vor Gericht stehen. Das Unternehmen sehe bei den Birkenstock-Modellen nicht die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe, erklärte ein Sprecher.Funktionalität versus Kreativität"Ob etwas urheberrechtlich als Werk geschützt ist, wird nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH daran festgemacht, ob der Gegenstand ein Original ist - also eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers", erklärt Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Darin müsse die Persönlichkeit des Urhebers und seine freie, kreative Schaffensentscheidung zum Ausdruck gebracht werden.Anders als bildende Kunst stehe angewandte Kunst allerdings vor der Herausforderung, auch einen funktionellen Auftrag erfüllen zu müssen, so Fusbahn. Für die Frage nach dem Urheberrechtsschutz sei daher entscheidend, ob über den technischen Zwang hinaus eine gewisse Gestaltungsfreiheit künstlerisch ausgenutzt wurde. Das OLG Köln habe das in den Birkenstock-Verfahren mangels ausreichenden Vortrags zum Schaffensprozess und den getroffenen künstlerischen Gestaltungsentscheidungen verneint.Darf Kunst ökonomische Ziele haben?Nach erster Einschätzung des BGH habe das OLG bei seiner Bewertung die richtigen Maßstäbe angesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in der mündlichen Verhandlung. Es habe für die Definition eines Werkes der angewandten Kunst zutreffend eine bestimmte Gestaltungshöhe gefordert. Die Darlegungslast für einen Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller.Der Anwalt aufseiten Birkenstocks hielt dagegen: Das OLG habe einen Kunstbegriff zugrunde gelegt, der deutlich über die Definition in der bisherigen Rechtsprechung von BGH und EuGH hinausgehe. Es habe darauf abgestellt, dass Kunst zweckfrei sein müsse und keine ökonomischen Ziele verfolgen dürfe. Es könne aber nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.Es ist längst nicht der erste Fall, in dem Birkenstock gegen Nachahmungen juristisch vorgeht. In der Vergangenheit berief sich der Hersteller etwa auf Design- oder Wettbewerbsrecht. Sollte nach Ansicht des BGH nun das Urheberrecht greifen, hätte das für das Unternehmen mehrere Vorteile. "Das Urheberrecht ist ein unheimlich langlebiges Recht, weil es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Schutz gewährt", erklärt Fusbahn. Zudem sei im Gegensatz etwa zum Designrecht kein formaler Eintrag nötig. Source link
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Ne Idee für Chiaras Story nächste Staffel:
Chiara möchte unbedingt an einer Kunstschule angenommen werden, muss dafür aber einige Kunstwerke vorlegen. Doch dann verletzt sie sich im Wald am Arm und darf ihn einige Zeit lang nicht belasten, während die Deadline für die Bewerbung immer näher rückt.
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Von DPA Veröffentlicht am 9. Januar 2025 Als in den 1960er Jahren die erste Birkenstock -Sandale vorgestellt wurde, war von dem heutigen Erfolg der Marke zunächst nichts zu ahnen. Doch Jahrzehnte später hat sich die Gesundheitssandale zum Trendschuh entwickelt. Nach Ansicht des Modeunternehmens sind die Sandalen sogar Kunstwerke und als solche urheberrechtlich geschützt. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. shutterstockDer Erste Zivilsenat verhandelte am Donnerstag zu drei Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten. Sie hatten Sandalen im Angebot, die den eigenen Modellen sehr ähnlich sehen. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn Birkenstock-Sandalen seien Werke der angewandten Kunst, die nicht einfach nachgeahmt werden dürften. Wann das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkündet, ist noch unklar. (Az. I ZR 16/24)Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Anders als zum Beispiel das Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sind etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme - sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.Was ist "Kunst"?Der Begriff "Kunst" im Kontext des Urheberrechtes erwecke oft den Eindruck, dass es dabei nur um zweckfreie Kunst ginge - wie ein Gemälde oder ein Musikstück, sagt Rechtsanwalt Konstantin Wegner, der Birkenstock seit Jahren vor Gericht vertritt. "Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann." Das hätten Gerichte bereits etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden.In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalendesigns. Konkret geht es um vier Modelle: "Arizona" (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film "Barbie" besondere Erwähnung fand), "Madrid" (mit einem Riemen), "Gizeh" (mit Zehentrenner) sowie den Clog "Boston". Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.Wegner sagt, es seien sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung, als auch die Kombination dieser Elemente, die die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. Das Design von Erfinder Karl Birkenstock im Stil Brutalismus sei einmalig gewesen, als die Klassiker zuerst erschienen.OLG sah keine künstlerische LeistungFür diesen neuen Ansatz hagelte es in den 1960ern auf der Düsseldorfer Schuhmesse Kritik. "Birkenstock wurde damals von anderen Ausstellern als Quertreiber beschimpft", sagt Steffen Schäffner, Leiter des Bereichs Intellectual Property (deutsch: geistiges Eigentum). Auch wegen des schweren Starts sei es dem Unternehmen wichtig, dass andere sich nicht einfach an den Erfolg dranhängen. "Wir sind überzeugt, dass Karl Birkenstock etwas geschaffen hat, was dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist", so Schäffner.Die Vorinstanzen waren dazu aber uneinig. Während das Landgericht Köln die Schuhmodelle zunächst als Werke der angewandten Kunst anerkannte und den Klagen entsprechend stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln später abgewiesen. Die Schuhe erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar gewesen.Ähnlich sieht das der Kaffeekonzern Tchibo - der längst nicht mehr nur Kaffee im Angebot hat. Das Hamburger Unternehmen gehört zu den drei Beklagten, die Birkenstock-ähnliche Modelle verkauften und deshalb nun vor Gericht stehen. Das Unternehmen sehe bei den Birkenstock-Modellen nicht die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe, erklärte ein Sprecher.Funktionalität versus Kreativität"Ob etwas urheberrechtlich als Werk geschützt ist, wird nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH daran festgemacht, ob der Gegenstand ein Original ist - also eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers", erklärt Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Darin müsse die Persönlichkeit des Urhebers und seine freie, kreative Schaffensentscheidung zum Ausdruck gebracht werden.Anders als bildende Kunst stehe angewandte Kunst allerdings vor der Herausforderung, auch einen funktionellen Auftrag erfüllen zu müssen, so Fusbahn. Für die Frage nach dem Urheberrechtsschutz sei daher entscheidend, ob über den technischen Zwang hinaus eine gewisse Gestaltungsfreiheit künstlerisch ausgenutzt wurde. Das OLG Köln habe das in den Birkenstock-Verfahren mangels ausreichenden Vortrags zum Schaffensprozess und den getroffenen künstlerischen Gestaltungsentscheidungen verneint.Darf Kunst ökonomische Ziele haben?Nach erster Einschätzung des BGH habe das OLG bei seiner Bewertung die richtigen Maßstäbe angesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in der mündlichen Verhandlung. Es habe für die Definition eines Werkes der angewandten Kunst zutreffend eine bestimmte Gestaltungshöhe gefordert. Die Darlegungslast für einen Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller.Der Anwalt aufseiten Birkenstocks hielt dagegen: Das OLG habe einen Kunstbegriff zugrunde gelegt, der deutlich über die Definition in der bisherigen Rechtsprechung von BGH und EuGH hinausgehe. Es habe darauf abgestellt, dass Kunst zweckfrei sein müsse und keine ökonomischen Ziele verfolgen dürfe. Es könne aber nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.Es ist längst nicht der erste Fall, in dem Birkenstock gegen Nachahmungen juristisch vorgeht. In der Vergangenheit berief sich der Hersteller etwa auf Design- oder Wettbewerbsrecht. Sollte nach Ansicht des BGH nun das Urheberrecht greifen, hätte das für das Unternehmen mehrere Vorteile. "Das Urheberrecht ist ein unheimlich langlebiges Recht, weil es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Schutz gewährt", erklärt Fusbahn. Zudem sei im Gegensatz etwa zum Designrecht kein formaler Eintrag nötig. Source link
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Von DPA Veröffentlicht am 9. Januar 2025 Als in den 1960er Jahren die erste Birkenstock -Sandale vorgestellt wurde, war von dem heutigen Erfolg der Marke zunächst nichts zu ahnen. Doch Jahrzehnte später hat sich die Gesundheitssandale zum Trendschuh entwickelt. Nach Ansicht des Modeunternehmens sind die Sandalen sogar Kunstwerke und als solche urheberrechtlich geschützt. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. shutterstockDer Erste Zivilsenat verhandelte am Donnerstag zu drei Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten. Sie hatten Sandalen im Angebot, die den eigenen Modellen sehr ähnlich sehen. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn Birkenstock-Sandalen seien Werke der angewandten Kunst, die nicht einfach nachgeahmt werden dürften. Wann das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkündet, ist noch unklar. (Az. I ZR 16/24)Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Anders als zum Beispiel das Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sind etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme - sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.Was ist "Kunst"?Der Begriff "Kunst" im Kontext des Urheberrechtes erwecke oft den Eindruck, dass es dabei nur um zweckfreie Kunst ginge - wie ein Gemälde oder ein Musikstück, sagt Rechtsanwalt Konstantin Wegner, der Birkenstock seit Jahren vor Gericht vertritt. "Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann." Das hätten Gerichte bereits etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden.In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalendesigns. Konkret geht es um vier Modelle: "Arizona" (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film "Barbie" besondere Erwähnung fand), "Madrid" (mit einem Riemen), "Gizeh" (mit Zehentrenner) sowie den Clog "Boston". Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.Wegner sagt, es seien sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung, als auch die Kombination dieser Elemente, die die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. Das Design von Erfinder Karl Birkenstock im Stil Brutalismus sei einmalig gewesen, als die Klassiker zuerst erschienen.OLG sah keine künstlerische LeistungFür diesen neuen Ansatz hagelte es in den 1960ern auf der Düsseldorfer Schuhmesse Kritik. "Birkenstock wurde damals von anderen Ausstellern als Quertreiber beschimpft", sagt Steffen Schäffner, Leiter des Bereichs Intellectual Property (deutsch: geistiges Eigentum). Auch wegen des schweren Starts sei es dem Unternehmen wichtig, dass andere sich nicht einfach an den Erfolg dranhängen. "Wir sind überzeugt, dass Karl Birkenstock etwas geschaffen hat, was dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist", so Schäffner.Die Vorinstanzen waren dazu aber uneinig. Während das Landgericht Köln die Schuhmodelle zunächst als Werke der angewandten Kunst anerkannte und den Klagen entsprechend stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln später abgewiesen. Die Schuhe erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar gewesen.Ähnlich sieht das der Kaffeekonzern Tchibo - der längst nicht mehr nur Kaffee im Angebot hat. Das Hamburger Unternehmen gehört zu den drei Beklagten, die Birkenstock-ähnliche Modelle verkauften und deshalb nun vor Gericht stehen. Das Unternehmen sehe bei den Birkenstock-Modellen nicht die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe, erklärte ein Sprecher.Funktionalität versus Kreativität"Ob etwas urheberrechtlich als Werk geschützt ist, wird nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH daran festgemacht, ob der Gegenstand ein Original ist - also eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers", erklärt Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Darin müsse die Persönlichkeit des Urhebers und seine freie, kreative Schaffensentscheidung zum Ausdruck gebracht werden.Anders als bildende Kunst stehe angewandte Kunst allerdings vor der Herausforderung, auch einen funktionellen Auftrag erfüllen zu müssen, so Fusbahn. Für die Frage nach dem Urheberrechtsschutz sei daher entscheidend, ob über den technischen Zwang hinaus eine gewisse Gestaltungsfreiheit künstlerisch ausgenutzt wurde. Das OLG Köln habe das in den Birkenstock-Verfahren mangels ausreichenden Vortrags zum Schaffensprozess und den getroffenen künstlerischen Gestaltungsentscheidungen verneint.Darf Kunst ökonomische Ziele haben?Nach erster Einschätzung des BGH habe das OLG bei seiner Bewertung die richtigen Maßstäbe angesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in der mündlichen Verhandlung. Es habe für die Definition eines Werkes der angewandten Kunst zutreffend eine bestimmte Gestaltungshöhe gefordert. Die Darlegungslast für einen Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller.Der Anwalt aufseiten Birkenstocks hielt dagegen: Das OLG habe einen Kunstbegriff zugrunde gelegt, der deutlich über die Definition in der bisherigen Rechtsprechung von BGH und EuGH hinausgehe. Es habe darauf abgestellt, dass Kunst zweckfrei sein müsse und keine ökonomischen Ziele verfolgen dürfe. Es könne aber nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.Es ist längst nicht der erste Fall, in dem Birkenstock gegen Nachahmungen juristisch vorgeht. In der Vergangenheit berief sich der Hersteller etwa auf Design- oder Wettbewerbsrecht. Sollte nach Ansicht des BGH nun das Urheberrecht greifen, hätte das für das Unternehmen mehrere Vorteile. "Das Urheberrecht ist ein unheimlich langlebiges Recht, weil es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Schutz gewährt", erklärt Fusbahn. Zudem sei im Gegensatz etwa zum Designrecht kein formaler Eintrag nötig. Source link
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