#einstweilige verfügung oder wie das heißt
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irgendwann kriegt der JoWO sein Go nochmal ne dicke fette anzeige von mir!!! lass mich meine inruhe dies das ..egal mit was ich mich beschäftige, er ist auch dabei
STOPP!!!!!!!
#verzwiflung#verzweiflung#einstweilige verfügung oder wie das heißt#ich schwöre der goethe nervt mich voll#so vielleicht bin ich da auch einfach nur ein scheiß hipster#aber er ist mir zu mainstream dat mag ich nicht#nicht underground genug#ich bin wirklich ein hipster#'er ist mir zu mainstream'-Sag ich aber beschäftige mich auch#mit friech#ich weiß fr nicht warum goethe mich so nervt#er ist so overused#ich habe voll die kopfschmerzne und denen ist auch nur göethe schuld
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"Lego Master" Bei RTL Mit Oliver Geissen: Abschlaffen Am Sonntagabend
"Lego Master" Bei RTL Mit Oliver Geissen: Abschlaffen Am Sonntagabend
In einer weniger anstrengenden Welt gäbe es ihn längst: "Reizarm TV", den Sender, bei dem garantiert niemals aufgeregte Pumpmännchen über Hindernisparcours springen oder vor einer Jury ihre beste Brüllaffen-Imitation zum Besten geben. Auf dem stattdessen rund um die Uhr bestes Beruhigungsfernsehen liefe, Nervenbalsam-Sendungen, in denen man Menschen beim Linsen verlesen, Laub rechen oder Wandfarbe trocknen lassen zusehen könnte. https://einhorn-online.de/ Oder dabei, wie sie Quatschdinge aus kleinen Steinchen bauen. Freundlich sedierend, passend zum Sonntagabend. Wie bei "Lego Masters", dem neuen, aus Großbritannien adaptierten Format auf RTL. Wobei die Sendung ein bisschen aufpassen muss, dass sie nicht doch ein bisschen zu aufregend wird. Vier Zweier-Teams bauen bei "Lego Masters" um die Wette, und sie sind zumindest konstellationsmäßig ein bisschen divers: Zwei erwachsene Männer, zwei erwachsene Frauen, ein Vater und sein minderjähriger Sohn sowie zwei Brüderkinder müssen zwei vorgegebene Bauprojekte bewältigen. Und zuerst innerhalb von drei Stunden eine Brücke über eine vielleicht 80 Zentimeter breite Steinchenschlucht schlagen. Geissen mit einem roten Vierer-Stein gemacht hat, erfahrt ihr im Video. 7. Rollen Sie aus den vier Kugeln für die Beine kleine Würste. Diese sollten alle möglichst gleich lang und dick sein. Zwei Beine werden vorne am Körper platziert, die zwei anderen werden zu einem leichten Bogen geformt und kommen seitlich unten an den Körper. 8. Aus dem rosagefärbten Fondant formen Sie nun ebenfalls drei Kugeln: eine kleinere und zwei größere. Aus der kleinen Kugel formen Sie das Horn, aus den anderen beiden Kugeln werden Schweif und Einhorn-Mähne. 9. Teilen Sie für den Schweif eine der Kugeln in drei gleich große Teile und formen Sie diese zu drei spitz zulaufenden dünnen Würstchen. Drücken Sie alle drei Rollen an den Enden der einen Seite zusammen. Verdrehen Sie diese jetzt ganz leicht, wie bei einer Kordel. Der fertige Schweif wird mit etwas Wasser hinten am Körper befestigt. 10. Für die Mähne wird eine lange Rolle aus der zweiten rosafarbenen Kugel gerollt. Diese wird dann in viele kleine „Haarsträhnen“ geschnitten.
Den Körper zur Seite stellen, damit er etwas fest werden kann. 4. Aus der zweiten, kleineren Kugel wird der Kopf des Einhorns geformt, dieser ist auf einer Seite schmaler zulaufend. Drücken Sie für die Augen zwei Mulden in den Kopf und vorne an der Nase zwei Mulden für die Nüstern. 5. Für die Augen des Einhorns nehmen Sie den schwarz eingefärbten Fondant zur Hand. Teilen Sie ihn in zwei Hälften und drücken je eine schwarze Kugel in die dafür vorgesehene Mulde. Nun formen Sie aus etwas weißem Fondant zwei winzige weiße Kugeln und platzieren diese auf den schwarzen Kugeln. So bekommen die Einhornaugen einen schönen Glanzpunkt! 6. Aus dem restlichen weißen Fondant formen Sie vier möglichst gleich große Kugeln (das werden die Beine) und zwei kleinere Kugel (etwa 4 g) für die Ohren. Formen Sie aus den zwei kleinen Kugeln Dreiecke. Diese setzen Sie oben auf den Kopf des Einhorns. Dies wird in der Folge Großes Theater! Die Magie der in Prinzessin Cadance verwandelten Königin Chrysalis erscheint grün. Die Magie der echten Prinzessin erscheint dagegen hellblau. Erwähnenswert ist, dass Prinzessin Celestias Aura in der Titelsequenz der zweiten Staffel angepasst wurde, sodass auch diese mit der in der zweiten Staffel benutzen Farbe ihrer Aura übereinstimmt. Die Folgen Ein Auftrag von Prinzessin Celestia, Teil 1, Rarity will dazu gehören und Schönheitsflecken-Geschichten liefern Eindrücke von Canterlot. In diesen Folgen erscheint es, dass die Stadt hauptsächlich von Einhörnern bewohnt wird. Ausnahmen bilden Hoity Toity und die königliche Garde, die zu einem gewissen Teil aus Pegasi besteht. Die Verteilung der drei Ponyarten erscheint in Ponyville gleichmäßig. In der Folge Schönheitsflecken-Geschichten liefert Applejacks Sequenz Eindrücke von Mähnhattan. Diese Stadt scheint überwiegend von Erdponys bewohnt zu sein, Einhörner sind lediglich als Bedienungskräfte zu sehen. Da Einhörner für gewöhnlich nicht über die Fähigkeit verfügen, auf Wolken zu laufen, sind sie in Cloudsdale üblicherweise nicht zu finden. In der Folge Rainbows großer Tag gelingt es Twilight Sparkle durch einen Spruch jedoch, den Hauptcharakteren diese Fähigkeit zu verleihen. ↑ Lauren Faust (16. April 2011). Kommentar bezüglich der magischen Eigenschaften der verschiedenen Ponyarten. Big McIntosh • Granny Smith • Braeburn • Mr.
Obwohl Einhörner wegen der großen Heilkraft ihres Horns oft gejagt wurden, konnte nur selten eines erlegt oder gefangen werden. Es heißt, dass nur eine Jungfrau ein Einhorn locken und fangen kann. Das Einhorn fühlt sich angezogen von der Unschuld und Reinheit einer Jungfrau. Es legt gerne seinen Kopf in ihren Schoß und schläft dort ein. Das Einhorn lebt normalerweise als Einzelgänger in einem Wald und behütet seine Bewohner und Pflanzen. Immer befindet sich ein klarer See in einem Einhorn-Wald, denn gerne betrachtet das Einhorn sein Spiegelbild im Wasser. Vor den Menschen hat es größte Scheu, da das Einhorn um die Gier nach seinem Horn weiß. Nimmt ein vergifteter Mensch das Pulver eines gestoßenem Einhorns zu sich - so wird die Vergiftung neutralisiert und der Mensch wird wieder völlig gesund. Das Töten eines Einhorns gehört zu den größten Freveltaten. Wird das Blut eines erlegten Einhorns getrunken, so verhilft es zwar zur Unsterblichkeit, doch das Leben dieses Menschen ist fortan verflucht. Das strahlend schöne Einhorn (im Original: unicorn) ist mit seinem weißen Pferdekörper und einem spiralförmigen langen Horn mitten auf der Stirn weltweit aus vielen Mythologien bekannt. Überall gilt es als Sinnbild von Reinheit und alles überstrahlender (innerer) Kraft. Wie Newt Scamander beschreibt, gehören Einhörner zu den besonders geschützten und respektierten Tierwesen der Magischen Welt. Das Fell junger Einhörner ist golden, später wird es silbrig. Sobald sie ausgewachsen sind, glänzt es weiß wie das Mondlicht. Von dem Horn berichten Muggel-Sagen, es sei ein unschätzbares Heilmittel und könne giftige Getränke reinigen. In der Winkelgasse ist es in der Apotheke als Zaubertrankzutat zu einem horrenden Preis von 21 Galleonen erhältlich. Ein Schwanzhaar des Einhorns ist eine der potentesten magischen Kernsubstanzen von Zauberstäben. Das silbrig glänzende Einhornblut hat enorme Heilkräfte. Mit der ihm innewohnenden Kraft kann es sogar jemanden am Leben erhalten, der keine eigenen Lebenskräfte mehr hat. Ein Einhorn zu töten, ist aber ein entsetzliches Verbrechen und lastet als schrecklicher Fluch auf dem Leben, das auf so niederträchtige Weise gerettet wurde. Wie es in Muggel-Sagen heißt, sind Einhörner sehr scheu. Angeblich dulden sie höchstens (Jung-)Frauen in ihrer Nähe. Entsprechend lässt Professor Raue-Pritsche im Unterricht über Einhörner aus dem Verbotenen Wald nur die Mädchen näher zu dem vorgestellten lebenden Beispiel kommen. Im Videospiel zu Harry Potter und der Gefangene von Askaban gibt es die Sammelkarte eines Einhorns in einer Schokofrosch-Sammelreihe magischer Geschöpfe siehe Sammelbild eines Einhorns. Während des ersten Schuljahrs schickt Hagrid vier Schüler bei einer nächtlichen Strafarbeit los, um anhand der zahlreichen überall im Wald hinterlassenen Blutspuren ein verletztes Einhorn zu suchen. Als sie es schließlich entdecken, ist das Tierwesen bereits tot.
Dafür gibt es Dental Dams. Die kann man auch aus Kondomen machen. Anleitungen findet ihr im Internet. Aber jetzt zurück zum Thema: ein Kondom muss nicht nur einen Orgasmus bedeuten. Muss man bestimmen, wie viele Orgasmen mit einem Kondom möglich sind? Können wir also nicht offen für eine sexuelle Vielfalt sein, wo die Anzahl von Orgasmen nicht vorgegeben wird. Klar, nach der männlichen Ejakulation, darf das Kondom nicht weiter verwendet werden. Auch wenn eine Pause eingelegt wird und/ oder das Kondom einmal abgezogen wurde, darf es nicht wieder verwendet werden. Und wir müssen als Kondomverkäufer dafür sorgen, dass das auch unseren Kunden klar ist. Wir wollen aber gleichzeitig das ganze mit etwas Humor machen. Sodass Kondombenutzung auch Spaß bedeutet. Und noch viel wichtiger, wir wollen offen sein für sexuelle Variationen, wo alle Beteiligten Freude an der Sache haben. Das ist uns wichtig. Und wenn mit einem Kondom tatsächlich eine männliche Injakulation, eine Ejakulation, sieben vaginale und zwölf klitorale Orgasmen zu Stande kommen. Und erzählt uns lieber, wie ihr das gemacht habt. Macht was ihr wollt, solange es legal ist, alle Lust drauf haben und niemandem schadet und natürlich: benutzt Kondome. Als Antwort auf die Abmahnung werden wir demonstrieren. Für das Recht auf den weiblichen Orgasmus. Weil wir die Abmahnung sexistisch finden und weil die damit einhergehende mögliche einstweilige Verfügung an unsere Existenz geht.
So ist für jeden kleinen Einhorn-Fan das passende Kuscheltier vorhanden. Und einige Hersteller bieten gleich ganze Einhorn-Serien zum Sammeln an. Welche Marken bieten Einhorn Kuscheltiere an? Eine große Auswahl diverser Einhorn Stofftiere bieten unter anderem bekannte Spielwarenhersteller wie tokidoki, NICI oder Die Spiegelburg an. Von tokidoki gibt es tolle Einhorn-Serien zum Sammeln. Die tokidoki Unicornos haben sich von einfachen Ponys in kunterbunte Einhörner verwandelt, nachdem sie durch einen magischen Wasserfall gegangen sind. Und die tokidoki Mermicornos sind halb Einhorn, halb Fisch. Sie folgten einst den Sternschnuppen, die sie zu einem glitzernden Meer führten, in dem sich die Einhörner in verwunschene Mermicornos verwandelten. Sowohl die tokidoki Unicornos als auch die tokidoki Mermicornos Serie umfasst zahlreiche, liebevoll gestaltete Einhörner. Mit Theodor & Friends hat sich NICI eine eigene Einhorn-Welt geschaffen. Theodor und seine Einhorn-Nachbarin Rainbow Flair naschen am liebsten Leckereien, die durch die Luft fliegen. Die niedlichen Einhörner sind nicht nur als Kuscheltiere erhältlich, sondern auch als Schlüsselanhänger, Magnettier oder Kuscheltier Kissen. Die Spiegelburg bietet magische Einhörner aus der Lillifee Serie an. Das Besondere: Neben den Kuscheltieren gibt es ein XXL Einhorn, das stabil genug ist, dass sich Kinder draufsetzen können. Und auch Einhörner mit Soundmodul sind bei Die Spiegelburg zu finden. Die magischen Fähigkeiten und ihr anmutiges Erscheinungsbild lassen Kinderherzen beim Anblick von Einhörnern höher schlagen. Kleinen und größeren Fans dieser fantastischen Wesen machen Sie mit einem Einhorn Kuscheltier eine große Freude. Die liebevoll gestalteten Stofftiere sind ein schönes Geschenk und erhalten ganz sicher einen besonderen Platz im Kinderzimmer.
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Selbst erteilte Erholung Urlaub ohne Zustimmung? Fristlose Kündigung 28.01.2022, 14:52 Uhr Genehmigen sich Beschäftigte kurzerhand selbst Urlaub, müssen sie mit einer Kündigung rechnen. Macht es einen Unterschied, wenn ein Arbeitnehmer an einer Tarifverhandlung teilnehmen möchte? Unter bestimmten Umständen können Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Beschäftigen ablehnen. Sich dann entgegen der Anordnung eigenmächtig freizunehmen und nicht zum Dienst zu erscheinen, ist keine gute Idee. Wer der Arbeit fernbleibt, begeht unter Umständen eine erhebliche Pflichtverletzung, entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem Urteil (Az.: 5 Sa 88/21). Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Arbeitnehmer als Mitglied einer Tarifkommission kurzfristig an einer Tarifverhandlung teilnehmen möchte. Freistellung für Teilnahme an Tarifverhandlung verweigert Das Gericht verhandelte den Fall eines Busfahrers einer Verkehrsgesellschaft. Als Mitglied einer Tarifkommission wollte er kurzfristig an Tarifverhandlungen teilnehmen und beantragte eine Freistellung bei seinem Vorgesetzten. Der lehnte den Wunsch aber mit Hinweis auf die angespannte Personalsituation ab. Weil sich der Busfahrer daraufhin eigenmächtig für einen Teil seines Diensts freinahm, kündigte sein Arbeitgeber fristlos - laut Gericht eine zulässige Maßnahme. Unentschuldigtes Fehlen oder eine eigenmächtige Selbstbeurlaubung stellen erhebliche Pflichtverletzungen dar, die eine derartige Kündigung begründen. Keine Abmahnung nötig Ein Arbeitnehmer ist laut Gericht auch dann nicht berechtigt, sich selbst zu beurlauben oder freizustellen, wenn er womöglich einen Anspruch auf Erteilung von Urlaub oder eine Freistellung gehabt hätte - wie hier für die Tarifverhandlung. Mehr zum Thema Einen solchen Anspruch müssen Beschäftigte zur Not per einstweiliger Verfügung durchsetzen, heißt es beim Bund-Verlag. Auch eine Abmahnung war dem Urteil zufolge nicht nötig. Der Beschäftigte habe die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens erkennen können. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub immer beim Arbeitgeber beantragen, dieser kann ihn dann gewähren. Gibt es keine berechtigten Gründe, die dagegensprechen, ist der Chef jedoch gehalten, den Urlaub abzusegnen.
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Breaking News: Schwerer Schlag für Apple
Breaking News: Schwerer Schlag für Apple: Monate nach einem umstrittenen Gerichtsstreit zwischen dem wertvollsten Unternehmen der Welt und einem der beliebtesten Videospiele der Welt wies ein Richter Apple an, Entwicklern die Nutzung externer Zahlungsoptionen zu gestatten, aber er hielt Apple nicht für ein Art Monopol. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers vom US District Court im Northern District of California hat am Freitag entschieden, dass Apple (AAPL) gegen das kalifornische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen hat, indem es #Fortnite und seinen Hersteller Epic Games gezwungen hat, die Zahlungssysteme von Apple im App Store mit dem iPhone zu verwenden. Apple erhält so bei jedem In-App-Kauf eine Provision von 30 %. Sie erließ eine einstweilige Verfügung, die es Apple untersagte, von Entwicklern die Verwendung eines eigenen In-App-Zahlungssystems zu verlangen. Aber Gonzalez Rogers stellte sich bei den anderen Behauptungen des Anzugs auf die Seite von Apple und sagte, sie könne nicht zu dem Schluss kommen, dass der iPhone-Hersteller ein Monopol sei. "Angesichts des Gerichtsprotokolls kann das Gericht nicht abschließend feststellen, dass Apple ein Monopolist entweder nach Bundes- oder Landeskartellgesetzen ist", heißt es in Gerichtsdokumenten. "Erfolg ist nicht illegal. Das abschließende Gerichtsprotokoll enthielt keine Beweise für andere kritische Faktoren wie Markteintrittsbarrieren und sinkende Produktion oder sinkende Innovation auf dem relevanten Markt." Die Entscheidung, die mit ziemlicher Sicherheit angefochten werden wird, kam nach einem monatelangen Rechtsstreit, der die Art und Weise, wie wir unsere Smartphones verwenden, verändern könnte. Die Apple-Aktie ist nach der Entscheidung im Mittagshandel am Freitag um fast 3% gefallen. Heute hat das Gericht bestätigt, was wir die ganze Zeit wussten: Der App Store verstößt nicht gegen das Kartellrecht", sagte Apple in einer Erklärung. "Apple ist in jedem Segment, in dem wir tätig sind, einem harten Wettbewerb ausgesetzt, und wir glauben, dass Kunden und Entwickler uns wählen, weil unsere Produkte und Dienstleistungen die besten der Welt sind." Epic Games reagierte nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme. Der Kampf begann im vergangenen August, als Apple Fortnite aus dem App Store geworfen hatte, weil es gegen seine Regeln für In-App-Zahlungen auf dem iPhone verstoßen hatte. In einem Software-Update für Fortnite ermutigte Epic iOS-Spieler, die digitale Währung des Spiels, bekannt als V-Bucks, direkt von Epic zu kaufen, anstatt über das In-App-Kaufsystem von Apple. Um den Deal zu versüßen, bot Epic denjenigen, die V-Bucks direkt kauften, einen Rabatt an. Während die Verbraucher es möglicherweise als Treuebonus angesehen haben, sah Apple darin einen groben Verstoß gegen seinen Vertrag mit Epic und einen Versuch, eine wichtige Einnahmequelle zu untergraben. Der iPhone-Hersteller startete Fortnite aus dem App Store und Epic reichte sofort eine scheinbar vorsätzliche Klage ein. Read the full article
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Mega-Strafe für Uber in Wien
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Mega-Strafe für Uber in Wien
Im Krieg gegen Wiener Taxis muss Uber die nächste Klatsche hinnehmen.
Im Streit zwischen Uber und dem Wiener Taxiunternehmen 40100 muss der Fahrdienstvermittler die nächste Mega-Strafe hinnehmen.
Da sich Uber nicht an die Auflagen der verhängten Einstweiligen Verfügung hält, muss es nun 120.000 Euro Strafe zahlen. Das geht aus einem Urteil des Exekutionsgerichts her.
„Die Höhe der verhängten Geldstrafe ist aufgrund der wiederholt geltend gemachten Verstöße angemessen. Der wirtschaftliche Nutzen, den die verpflichtete Partei (Uber) aus ihrem Verhalten zieht, rechtfertigt keine geringere Geldstrafe“, heißt es im Beschluss des Exekutionsgerichtes.
Schon einmal musste Uber eine Strafe in der Höhe von 20.000 Euro zahlen. Uber kann gegen die jeweiligen Beschlüsse Rekurs einlegen. Wird ein solcher nicht eingebracht oder abgewiesen, wird die Exekutionsbewilligung rechtskräftig und Uber muss zahlen – oder das Gericht schickt den Exekutor.
Dutzende Verstöße gesammelt
40100 sammelte – wie berichtet – schon in den letzten Monaten Dutzende Verstöße von Uber-Fahrern. „Wir werden weiterhin prüfen, ob Uber weiterhin gegen die einstweilige Verfügung verstößt. Wenn ja, werden wir diese Verstöße natürlich ebenfalls dem Exekutionsgericht melden“, schließt Dieter Heine, Rechtsanwalt von Taxi 40100, weitere – noch höhere – Strafen nicht aus.“
Am 25. April diesen Jahres wurde dem Fahrdienstvermittler im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung untersagt, Fahrten anzunehmen, die nicht direkt am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten.
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Facebook - Werkzeug des Guten?
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Facebook - Werkzeug des Guten?
Facebook sieht sich als Big Brother, dessen Bestreben es ist, über die halbe Weltbevölkerung zu wachen. Als gutes Beispiel nennt Mark Zuckerberg unter anderem die #Metoo-Bewegung, der seine Plattform Aufmerksamkeit verschafft habe. Es war eine Bewegung, die sich als digitaler Internetpranger einen Namen gemacht hat. Facebook sei ein „idealistisches und optimistisches Unternehmen“, weshalb man sich auf „all das Gute fokussiere, das durch das Verbinden von Menschen bewirkt werden könne“, sagt Zuckerberg.
Was gut und böse ist, bestimmt demnach er. Eine bedrohliche Entwicklung, angesichts der in weiten Teilen der Welt marktbeherrschenden Stellung der Plattform Facebook. Dass derartiger Drang zur Weltverbesserung sehr schnell in Konflikt mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geraten muss, liegt auf der Hand. In Deutschland spielt zudem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) aus der Feder des ehemaligen Justizministers Heiko Maas (SPD) diesen totalitären Bestrebungen in die Hände. Und so kommt es immer wieder zu Löschungen reiner Meinungsäußerungen mit anschließender temporärer Facebook-Sperre der Verfasser.
Wichtiger Etappensieg für die Meinungsfreiheit
Ein Nutzer erzielte nun erstmals einen gerichtlichen Erfolg gegen die Willkürmaßnahmen. Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung, die Facebook dazu verpflichtete, einen gelöschten Kommentar folgenden Wortlauts wiederherzustellen: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“
Facebook hatte die Löschung in einer automatischen Mitteilung gegenüber dem Schreiber mit einem angeblichen Verstoß gegen die „Gemeinschaftsstandards“ begründet und eine 30-tägige Sperrung des Nutzerkontos verhängt, die ebenfalls aufgehoben wurde.
Tatsächlich kommt durch die Eröffnung eines Facebook-Accounts ein rechtswirksamer Vertrag zwischen der Plattform und dem Nutzer zustande, für den der User zwar nicht mit Geld, jedoch durch die Überlassung seiner Daten bezahlt. Das hieraus entstehende privatrechtliche Verhältnis beinhaltet aufgrund der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte auch die Verpflichtung für Facebook, das Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen der geltenden Gesetze für seine Nutzer sicherzustellen. Das bedeutet: Eine Plattform wie Facebook darf ihren Nutzern eine Meinungsäußerung auch dann nicht willkürlich verbieten, wenn diese Meinung in pointierter Form vorgetragen wird.
Informationsblockierer des Jahres 2016
Auch das zeitweise Einschränken oder komplette Löschen von Nutzeraccounts findet für Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung, und ein solches ist Facebook zweifellos, seine enge gesetzliche Grenze in Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser regelt, dass sich ersatzpflichtig macht, wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt. Ein eventuell schon länger bestehender Facebook-Account mit einer gut gepflegten Freundesliste, der gegebenenfalls geschäftlichen Zwecken des Nutzers dient, kann einen beträchtlichen Wert darstellen. Dessen willkürliche Vernichtung durch die Betreiber der Plattform kann einen glatten Vertragsbruch darstellen.
Es ist höchste Zeit, dass sich die Gesetzgeber der einzelnen Staaten eingehend mit den Methoden der Plattform auseinandersetzen. Eine Plattform, die sich gerade anschickt, zum neuen, weltweit agierenden Ministerium für Liebe zu avancieren und auf eigene Faust Gedankenverbrechen zu ahnden. Von der Durchsetzung von Bürgerrechten bei Facebook sind wir aktuell leider weit entfernt, da das NetzDG in die entgegengesetzte Richtung wirkt. Und auch die unbedarft agierende neue Justizministerin Katarina Barley (SPD) scheint nicht dazu angetreten zu sein, das Problem im Sinne der Bürger in die Hand zu nehmen. Ihr aktueller Verschlimmbesserungsvorschlag, der mit dem Gedanken an eine „Pluralismuspflicht“ spielt, redet engen Vorgaben das Wort, um „Nutzern sozialer Netzwerke ein breites Nachrichtenangebot verfügbar zu machen“. Das heißt zu Deutsch, weichgespülte Angebote etablierter Medien verstärkt ins Blickfeld des Nutzers rücken zu wollen, um ihn vor allzu freiheitlichen Abirrungen zu bewahren.
Die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche bedachte Facebook im Jahre 2016 als „Informationsblockierer des Jahres“ mit dem Negativpreis „Verschlossene Auster“. In seiner Laudatio bemängelte der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, die mangelnde Transparenz, mit der Facebook beim Löschen von Inhalten vorgehe: Facebook sei das bevorzugte Instrument für Hasspropaganda geblieben, trotz eines Aufrufs von Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg zu Liebe und Toleranz. „Das Geschäftsmodell Facebook basiert darauf, dass unkontrolliert Meinungen verbreitet werden“, so das Resümee von Thilo Weichert damals.
Spitzelstimmung in der Gesellschaft
Was wäre die Alternative zur unkontrollierten Meinung? Die kontrollierte Meinung, wie sie ein Jahr später durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in unser Rechtssystem implementiert wurde? An der mangelnden Transparenz jedenfalls hat sich dadurch nichts geändert. Vielmehr ist noch eine zweite intransparente Instanz hinzugekommen: Die tagtäglichen Entscheidungen über Fragen der Meinungsfreiheit werden nun in die Mühlen der regulierten Selbstregulierung geworfen, wo das kostbare Grundrecht nach und nach zu Staub zerrieben wird.
Klar ist, dass auf Facebook über Jahre hinweg ein nahezu rechtsfreier Raum entstanden ist, den als virtuelles Staatsgebiet zu erkennen die Politik viel zu lange versäumt hat. Nun versucht sie, das so entstandene Vakuum für machtpolitische Zwecke auszunutzen. Dabei setzt sie auf ein Heer von Denunzianten, die sich in ihrer Freizeit auf die Jagd nach falschen Meinungen und unguten Emotionen ihrer Mitmenschen begeben, um flugs den Meldebutton zu betätigen. Der Schaden, den diese Spitzelstimmung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedeutet, ist unermesslich und unverzeihlich.
Rechtsstaat oder Überwachungsstaat?
Es ist anzunehmen, dass Berufsjuristen wie Heiko Maas sehr genau zwischen soliden Rechtsgrundlagen und reiner Gesinnungsjustiz unterscheiden können. Maas ist sich natürlich darüber bewusst, dass nur ein unabhängiges Gericht über Recht und Unrecht zu befinden hat, auf Basis von Tatbeständen, nicht auf Grundlage von Haltungen. Dass er mit dem NetzDG konsequent den Weg der Gesinnungsjustiz beschritt, lässt nur den Schluss zu, dass er bereit war, den Rechtsfrieden bedenkenlos auf dem Altar von Ideologie und Machthunger zu opfern. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin, das Recht zumindest in einem Fall zurück auf die Füße zu stellen und Facebook zur Wiederherstellung des zu Unrecht gelöschten Nutzerbeitrags zu verpflichten, ist deshalb ein Signal, dessen Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Sie gibt zugleich den einzig gangbaren Weg vor, mit dem das Problem dauerhaft und auf rechtsstaatliche Weise gelöst werden kann: durch eine neu zu schaffende, unabhängige Gerichtsbarkeit im virtuellen Raum, die unter den Augen der kritischen Öffentlichkeit nach Recht und Gesetz ihre Urteile fällt.
Ehe wir so weit sind, wird noch viel Zeit vergehen. Zeit, die selbst ernannte Weltherrscher wie Big Brother Zuckerberg dazu nutzen werden, ihren Vorstellungen vom Wahren, Schönen und Guten mit der Brachialgewalt ihrer Datenhoheit Geltung zu verschaffen, während Little Brothers wie Heiko Maas mit glänzenden Augen danebenstehen. Unsere Wahl lautet: Rechtsstaat oder Überwachungsstaat. Wie werden wir uns entscheiden?
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Bürger reicht Klage gegen etablierte Parteien beim Bundesverfassungsgericht ein
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Bürger reicht Klage gegen etablierte Parteien beim Bundesverfassungsgericht ein strong> p>
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Sensationell: Meine einstweilige Verfügung hat das Bundesverfassungsgericht angenommen und ist ins Verfahrensregister unter dem Aktenzeichen 2 BVQ 30/17 eingetragen worden und liegt der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung vor!
Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
17.05.2017
Einstweilige Anordnung gem. § 32 BVerfGG
legt hiermit Manfred Wehrhahn, Eisenmarkt 4, 50667 Köln, formgerecht ein.
Es wird beantragt, dass die etablierten Parteien: CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen von der Bundestagswahl 2017 wegen ihrer staatsfeindlichen und kriminellen Handlungen ausgeschlossen werden. Sie erfüllen nachweislich nicht die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, wie dies unsere Verfassung verlangt, um zur Bundestagswahl 2017 zugelassen zu werden. Die vorgenannten Parteien können das Deutsche Volk nicht rechtswirksam vertreten.
Gründe: Die Parteien SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen handeln kriminell und verfassungsfeindlich, wie dies dem Verfahren beim Landgericht Berlin 28 O181/17 im Rechtsmittel, Aktenzeichen liegt dem Kläger noch nicht vor, jetzt beim Kammergericht Berlin zu entnehmen ist.
Die Bundesrepublik Deutschland gewährt seinen Staatsbürgern keine verfassungs-gemäßen ausgerichteten Gerichtsverfahren mehr, wie dies unter anderem den landesgerichtlichen Verfahren entnommen werden kann. Diese massiven Rechtsbrüche und strafbaren Handlungen der Judikative werden vom Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dem Deutschen Bundestag, nicht behoben und nicht unterbunden sondern steckt die Legislative mit Judikative unter einer Decke.Es werden weiter Freiheitsrechte wie das der Meinungsfreiheit, das der Freien Meinungsäußerung usw. massiv eingeschränkt wie andererseits unkontrolliert zu Hunderttausenden Flüchtlinge ins Land einreisen können, die weder einen Anspruch auf Asyl haben noch kommen diese aus Kriegsgebiete vielmehr kommen alle aus sicheren Drittstaaten. Diese Flüchtlinge sind vielfach kriminell und ideologisiert gewaltbereit. Sie sind vielfach Analphabeten und religiöse Fanatiker und keine Bereicherung für uns. Im Gegenteil sind sie eine finanzielle und wirtschaftlich Belastung für uns. Einige dieser in ihrem Heimatsländern so traumatisierten Flüchtlinge machen Urlaub dort! Wie glaubwürdig ist das, dass sie wegen politischer Verfolgung oder wegen Krieges flüchten würden. Nein, hier gibt es reichlich Sozialleistungen. Deswegen kommt man! Für die man nichts tun muss. Das Deutschpack geht dafür schuften und erhält nach 45 Jahren Arbeit als Rente essen in Tafeln, Bekleidung aus der Kleiderkammer, muss Pfandflaschen sammeln und darf entwürdigt vielfach ohne Strom und Wohnung seinen Tod entgegen vegetieren! Für Deutsche Staatsbürger, die nicht unerheblich Steuern und Rentenpflichtbeiträge entrichtet haben, ist kein Geld mehr da!
Es gibt viele weitere Rechtsverletzungen, die allesamt nicht mit irgendwelchen Entscheidungsspielräumen zu rechtfertigen wären. Hiernach sind die vorgenannten Parteien von den Wahlen im Wege der einstweiligen Anordnung gem. & 32 BVerfGG auszuschließen, weil ansonsten Parteien in Machtsphären kämen, die sie missbrauchen bzw. bereits missbraucht haben. Die vorgenannten Parteien handeln und entscheiden verfassungsfeindlich und haben soweit ihre Berechtigung sich als Volksvertreter wählen zu lassen, verwirkt.
Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim
Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen:
„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”
Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.
„Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt. Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:
Zitat: «Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.
Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:
Zitat: «Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer
Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.
Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört.
Dieser Mechanismus der Verweigerung von rechtlichen Gehör und verfassungstreue Verfahren, wenn Staatsinteressen berührt werden, greift hier auch gegen den Kläger und gegen vielen andere Staatsbürger dieses Landes.
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechts- und ebenso kein Sozialstaat mehr seit die vorgenannten Parteien regieren bzw. in Koalitionen an den Regierungen beteiligt waren/sind, wurden unsere festgeschriebenen Verfassungswerte in den letzten Jahren immer mehr aufgegeben. Die BRD folgt in den Grundsätzen einer kapitalistischen Diktatur.
Die zur Zulassungsverweigerung begangenen Rechtsverletzungen durch die vorgenannten Parteien sind in dem anhängigen Verfahren Landgericht Berlin (28 O 181/17) und jetzt beim Kammergericht Berlin im Rechtsmittel auf Schadensersatz von 400.000,– € gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertr. durch den Deutschen Bundestag, der wiederum vertr. wird durch den Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Dr. Norbert Lammert, soweit sind auch die Bundesländer Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg wegen Amtsträgerverletzungen und wegen Verweigerung rechtsstaatlicher Verfahren, wegen Strafvereitlung im Amt von Richtern und Staatsanwälten und wegen Verrates des Mandats durch bevollmächtigte Rechtsanwälte zu erkennen, belegt und bewiesen. Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland haben soweit Kenntnis ohne jedoch Abhilfe gewährt zu haben, wie dies die einstweilige Anordnung verlangt und rechtfertigt.
Die Beiordnung der Akte Landgericht Berlin 28 O 181/17 jetzt Kammergericht Berlin zum Verfahren wird beantragt, da zu diesem Verfahren umfassende Sachausführungen, die Fakten, Beweismittel und Belege des rechtsstaatswidrigen Verhaltens der deutschen Verfassungsorgane und ihrer Judikative und Exekutive in den Bundesländern wie zum Deutschen Bundestag dokumentiert ist. Die vorgenannten Bundesländer sollen zur Klage gegen die BRD als Beklagte beigezogen werden.
Es ist natürlich ein Paradoxem, dass die hier Rechte beugende Justiz bzw. Judikative mit der Legislative verstrickt selbst soweit Partei über diese einstweilige Anordnung entschieden soll. Wenn Sie, das Bundesverfassungsgericht, den Antrag von anderen Parteien, die PDS als Partei zu verbieten, nicht greifen konnte, da sie, wie die AfD, keine Macht ausüben würden, so kann diese Argumentation hier nicht greifen, da die etablierten Parteien diese Einflusssphären ausüben und missbraucht haben. Die etablierten Parteien haben nämlich die Macht peu à peu untergraben und missbraucht bis das z. B. Rechtssystem vernichtet war.
Nicht nur Polen und Ungarn verletzen innerhalb der EU die Grund- und Menschenrechte, werter Europarat, sondern ebenso massiv, skrupellos und rücksichtslos die Bundesrepublik Deutschland, wobei diese dies hinter einer subtilen Fassade von Freiheit, Gerechtigkeit … und Demokratie verbarg bzw. positiv kaschiert konnte, dass man diese, meine massiven Anschuldigungen, nur schwerlich glauben kann.
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ließ widerrechtlich aus sicheren Drittstaaten Flüchtlinge zu Hunderttausenden einreisen. Sie hat so ihren Eide wider dem Deutschen Volk einen großen Schaden zugefügt. Es gibt weitere Rechtsverletzungen, wie die Höhe und die Sanktionen zu den Hartz IV-Gesetzen, die alle samt Grund- und Menschenrechte auf Würde, Unversehrtheit u. w. verletzen wie die Aufhebung von Pressefreiheit und der Freien Meinungsäußerung.
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechts- und kein Sozialstaat mehr.
Manfred Wehrhahn / Facebook
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Breaking News: Schwerer Schlag für Apple
Breaking News: Schwerer Schlag für Apple: Monate nach einem umstrittenen Gerichtsstreit zwischen dem wertvollsten Unternehmen der Welt und einem der beliebtesten Videospiele der Welt wies ein Richter Apple an, Entwicklern die Nutzung externer Zahlungsoptionen zu gestatten, aber er hielt Apple nicht für ein Art Monopol. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers vom US District Court im Northern District of California hat am Freitag entschieden, dass Apple (AAPL) gegen das kalifornische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen hat, indem es #Fortnite und seinen Hersteller Epic Games gezwungen hat, die Zahlungssysteme von Apple im App Store mit dem iPhone zu verwenden. Apple erhält so bei jedem In-App-Kauf eine Provision von 30 %. Sie erließ eine einstweilige Verfügung, die es Apple untersagte, von Entwicklern die Verwendung eines eigenen In-App-Zahlungssystems zu verlangen. Aber Gonzalez Rogers stellte sich bei den anderen Behauptungen des Anzugs auf die Seite von Apple und sagte, sie könne nicht zu dem Schluss kommen, dass der iPhone-Hersteller ein Monopol sei."Angesichts des Gerichtsprotokolls kann das Gericht nicht abschließend feststellen, dass Apple ein Monopolist entweder nach Bundes- oder Landeskartellgesetzen ist", heißt es in Gerichtsdokumenten. "Erfolg ist nicht illegal. Das abschließende Gerichtsprotokoll enthielt keine Beweise für andere kritische Faktoren wie Markteintrittsbarrieren und sinkende Produktion oder sinkende Innovation auf dem relevanten Markt."Die Entscheidung, die mit ziemlicher Sicherheit angefochten werden wird, kam nach einem monatelangen Rechtsstreit, der die Art und Weise, wie wir unsere Smartphones verwenden, verändern könnte.Die Apple-Aktie ist nach der Entscheidung im Mittagshandel am Freitag um fast 3% gefallen. Heute hat das Gericht bestätigt, was wir die ganze Zeit wussten: Der App Store verstößt nicht gegen das Kartellrecht", sagte Apple in einer Erklärung. "Apple ist in jedem Segment, in dem wir tätig sind, einem harten Wettbewerb ausgesetzt, und wir glauben, dass Kunden und Entwickler uns wählen, weil unsere Produkte und Dienstleistungen die besten der Welt sind." Epic Games reagierte nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.Der Kampf begann im vergangenen August, als Apple Fortnite aus dem App Store geworfen hatte, weil es gegen seine Regeln für In-App-Zahlungen auf dem iPhone verstoßen hatte.In einem Software-Update für Fortnite ermutigte Epic iOS-Spieler, die digitale Währung des Spiels, bekannt als V-Bucks, direkt von Epic zu kaufen, anstatt über das In-App-Kaufsystem von Apple. Um den Deal zu versüßen, bot Epic denjenigen, die V-Bucks direkt kauften, einen Rabatt an.Während die Verbraucher es möglicherweise als Treuebonus angesehen haben, sah Apple darin einen groben Verstoß gegen seinen Vertrag mit Epic und einen Versuch, eine wichtige Einnahmequelle zu untergraben. Der iPhone-Hersteller startete Fortnite aus dem App Store und Epic reichte sofort eine scheinbar vorsätzliche Klage ein. Lesen Sie den ganzen Artikel
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