#die tendenziell mit bürokratie überfordert sind
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was soll's, ich hab alles durchgeguckt, was ich brauche, jetzt kann ich's auch mit euch teilen:
hurra selbstbestimmungsgesetz! aber wo muss ich jetzt eigentlich hin?
ich kann hier nur aus berliner perspektive sprechen, also keine garantie, dass das überall so geht, aber hier ein paar startpunkte für die vornamens- und personenstandsänderung
ab dem 01.08.2024 können wir die änderung beantragen, ab dem 01.11. wird's termine geben
wohin muss ich mich wenden? - an das standesamt, entweder deines geburtsorts/-bezirks, wenn du noch in der selben stadt wohnst, oder das deines aktuellen wohnorts, wenn du weiter weggezogen bist
(ich weiß zugegebenermaßen nicht, wie weit das wegziehen sein muss, wenn es um landkreise oder so geht, da müsst ihr auf der website des amts nachschauen)
was brauch ich jetzt? - auf der amtswebsite, unter "Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens (SBGG)" dürftet ihr ein formular finden, das ihr ausfüllen und dann einreichen müsst. es hängt vom standesamt ab, ob schriftlich oder persönlich, die info müsste auch da stehen
hurra! antrag eingereicht! was jetzt? - warten auf die antwort des amts, leider. die terminvergabe passiert, nachdem der antrag eingereicht wurde, und die offizielle wartezeit von 3 monaten beginnt
was brauch ich für den termin? - ein gültiges ausweisdokument- perso, pass, führerschein u. ä.. wenn ihr keine deutsche staatsbürgerschaft habt, braucht ihr auch eine unbefristete oder verlängerbare aufenthaltserlaubnis, um erklärungsberechtigt zu sein.
außerdem (und hier kommt noch ein bisschen mehr papierkram auf euch zu): eine beglaubigte abschrift aus dem geburtenregister (wenn ihr nie verheiratet wart), oder eine beglaubigte abschrift aus dem ehe- oder lebenspartnerschaftsregister. diese bekommt ihr auch vom standesamt (üblicherweise von dort, wo die geburt oder eheschließung/scheidung stattgefunden hat). viele ämter bieten eine online-bestellung an, sucht auf der seite des relevanten amts nach der urkundenstelle, von dort müsste es auffindbar sein. wichtig: die abschrift darf nicht älter als 6 monate sein, wenn ihr die erklärung abgebt, deshalb ist es sinnvoll, sie erst nach dem terminerhalt zu bestellen.
wenn ihr das alles habt, müsst ihr nur noch zum termin hingehen, die erklärung abgeben, und schon habt ihr legal einen neuen namen und geschlechtseintrag!
#spike spoke#ich dachte vllt hilft das hier ein paar leuten#die tendenziell mit bürokratie überfordert sind#ich hoffe das ist hier alles eindeutig genug formuliert. wenn was unklar ist gern fragen#trans#transgender#selbstbestimmungsgesetz#namensänderung
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