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GlÀtteunfall mit Sommerreifen: Zahlt die Versicherung?
Schnee und GlĂ€tte noch Mitte April - wer hĂ€tte das gedacht? Von dem spĂ€ten Wintereinbruch sind viele Autofahrer ĂŒberrascht worden. Einige von ihnen sind bereits mit Sommerreifen unterwegs. Haben sie einen Unfall verursacht, stellt sich die Frage: Zahlt die Versicherung?
Berlin (dpa/tmn) - Von Oktober bis Ostern: Wer nach der «O bis O»-Faustregel um Ostern herum auf Sommerreifen wechselt, darf die Witterung danach nicht einfach ignorieren.
Bei Schnee- und EisglĂ€tte mĂŒssten Autofahrer weiterhin mit M+S-Reifen fahren, sagt Simon Frost vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Bei UnfĂ€llen riskieren sie sonst KĂŒrzungen bei der Vollkaskoversicherung. AuĂerdem droht ein BuĂgeld. Die Haftpflichtversicherung dagegen kommt auch bei einem GlĂ€tteunfall mit Sommerreifen fĂŒr SchĂ€den von Dritten auf.
«O bis O ist nur eine Daumenregel», sagt Frost. Generell gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht, die sich nicht nach ZeitrĂ€umen orientiert. Das heiĂt: Wird etwa im Mai noch einmal Schnee erwartet, sollten Autofahrer Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen haben. Wer schon auf Sommerreifen gewechselt hat, lĂ€sst sein Fahrzeug dann im Zweifel lieber stehen, rĂ€t Frost. Auch vor Reisen sollte man die Wettervorhersage fĂŒr die gesamte Fahrstrecke prĂŒfen, um nicht von winterlichen StraĂenverhĂ€ltnissen ĂŒberrascht zu werden.
Wintertaugliche Reifen sind laut ADAC an der Kennzeichnung M + S («Matsch und Schnee») oder dem Symbol einer Schneeflocke in einem stilisierten Berg zu erkennen.
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