#Wie ist der aktuelle Schuldenstand
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Die Flugblattaffäre. (Welche Auswirkungen sie hatte und Nachtrag.)
Tipp Ei Po. *Tipico
'Tipp Ei Po' (Tipico als Sponsor des FC Bayern Münchens)
'Alles was noch danach kam, oder weil es das so noch konnte'
'Why not then take just all of you'
Erinnerungskultur.
'Deutsche besaßen nach dem 2. Weltkrieg generell zu viele und zu große Erinnerungsluecken. Und so wurden auch nur wenige der damaligen Täter und Mittäter später wirklich vor Gericht belangt dafuer und bestraft'. Es sind aber immer andere Zahlungsformen oder Weisen noch genauso denkbar, wie man auch 'bezahlen' kann, selbst ein jetziger Wohnungsinhaber der die Wohnung vom Vorgänger übernahm (nicht jüdisch).
tief schlafender sitzender Buddha (mit von beiden Händen geformten Herzzeichen) *der gealterte Butt oder Ar***. das 'h' als Einzelbuchstabe nur und in der engl. Sprechweise.
Das Showbusiness, dem anderen eine gute Show lediglich immer wieder nur noch genauso auch dar zu bieten, das beherrschen heutzutage längst schon auch andere! Es muss nicht immer nur derjenige sein so der es einst erfand, (und somit also der Angelsachse!)
'Heidelberg, du hast mich wieder!!' (Eher war es hier Darmstadt.)
Sack + Sch(w)ul + hoch.
'Holt sofort jetzt den Direktor!'
'Aber sind sie es denn nicht selber??'
'Ich bin es nur gewesen, aber das liegt schon sehr lange zurueck!! Und auch nur für Musik!!'
'Genauer gesagt liegt das nun schon ueber 35 Jahre zurueck!'
'Sie wirken aber gar nicht so, als wären sie in der Tat schon so alt, wie sie sagen!'
#american Jazz standards#All of me#die Erinnerungskultur#cool#Türen#Schulen#Wie ist der aktuelle Schuldenstand#der Schuldenabtrag#Schulden ausgleichen#Schulden ganz streichen#etwas gut machen#Alles wird gut!
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Seit 2000: Seit 2000 Schuldenerlaß: So großzügig ist Deutschland im Ausland
Die JF schreibt: »Wie viele Schulden hat Deutschland anderen Ländern seit der Jahrtausendwende erlassen? Und wie hoch ist der Schuldenstand aktuell? Das wollte die AfD von der Bundesregierung wissen. Die Antworten sind bemerkenswert. Dieser Beitrag Seit 2000 Schuldenerlaß: So großzügig ist Deutschland im Ausland wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T8Gk8t «
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Habemus Haushalt, nur mit der Bahn, Nebendebatten und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 25.2.2021:
Heute sitze ich wieder in der “letzten Ecke”. Da habe ich dann meinen Arm zum Abstimmen besonders hoch zu strecken.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr Umbasch: Er fragt nach dem Projekt ISEK Söcking. Er fragt nach Ergebnissen und Kosten.
Herr Janik: Es gibt einen Zwischenbericht. Es ist ein 2. Bürgerworkshop geplant, welcher durch Corona bisher verschoben wurde. Die Kosten werden noch mitgeteilt.
Herr Urbasch: In den Sozialen Medien fragen Stadträte nach zusätzlichen Einnahmen für die Stadt Starnberg. Er würde lieber darauf achten, wo noch Ausgaben gekürzt werden können - zum Beispiel unser Museum.
Herr Janik: Ein Museumsbetrieb ist immer defizitär. Es ist eine politische Entscheidung, ob man sich ein Museum leisten möchte.
TOP 3 Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
Es gab die Zustimmung zu sechs Kaufverträgen “Am Wiesengrund” und zu einer Nachtragserklärung.
TOP 4 Wirtschafts- und Finanzplan 2021 des Wasserwerkes Starnberg
Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan ist für das Jahr 2021 aufgestellt worden. Gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung besteht dieser aus dem Wirtschafts- und Finanzplan und ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen.
(Anm. d. Verf.: Da der Sachverhalt und der Beschlussvorschlag identisch mit dem aus der Werkausschusssitzung ist, verweise ich an dieser Stelle: https://www.politik-starnberg.de/post/643840653408763904/alles-im-grünen-äh-nein-blauen).
Beschlussvorschlag
Der Wirtschaftsplan wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk Starnberg für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt festgesetzt:
Im Erfolgsplan mit Erträgen von: 2.619.405 € und Aufwendungen von: 2.930.737 € sowie Zinsen und Steuern von: 32.098 € Verbleibender Jahresüberschuss: - 343.432 €
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2021 sieht Einnahmen i. H. v. 590.618 € vor. Diesen stehen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber. Der Finanzplan 2021, der jährlich fortgeschrieben wird, wird in den Einnahmen und Ausgaben, wie vorgelegt, festgesetzt.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Jahresrechnung 2020; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten
Sachverhalt
Nach dem Grundsatz der zeitlichen Bindung gelten die Haushaltsansätze des Haushaltsplans für ein Haushaltsjahr. Dieser Grundsatz wird durch die Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen durchbrochen. Grundsätzlich verfallen nicht benötigte Ausgabenansätze mit Ablauf des Haushaltsjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch beim Jahresabschluss Haushaltsreste gebildet werden, wodurch diese übertragbaren Mittel von der zeitlichen Bindung befreit werden und im folgenden Jahr verfügbar bleiben. Haushaltsausgabereste (HAR) dürfen ausschließlich für die Maßnahmen Verwendung finden, für die sie ursprünglich veranschlagt sind.
Im Gegensatz zum Verwaltungshaushalt bleiben im Vermögenshaushalt alle Ansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung kraft Gesetzes (§ 19 Abs. 1 KommHV) verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Die Bildung und Übertragung von HAR dient dazu, dass für die betreffende Ausgabe im Folgejahr kein erneuter Haushaltsansatz gebildet werden muss. HAR wirken sich auf das Ergebnis des Jahres, in dem sie gebildet werden, rechnerisch wie geleistete Ausgaben aus. Dies bedeutet, dass die Inanspruch- nahme eines HAR (= tatsächliche Ausgabe) in einem Folgejahr dessen Rechnungsergebnis nicht mehr beeinflusst. Wird jedoch ein HAR in einem Folgejahr in Abgang gebracht, d.h. die Mittel werden „zurückgegeben“, wird dies in diesem Jahr rechnerisch wie eine Einnahme behandelt und verbessert damit dessen Rechnungsergebnis. Alternative zur Bildung und Übertragung von HAR ist die Neuveranschlagung im Folgejahr. Hier verbessern die im laufenden Jahr nicht verbrauchten Mittel das Jahresergebnis und führen zu einer geringeren Rücklagenentnahme bzw. höheren Rücklagenzuführung. Da im Folgejahr der genaue Gegeneffekt eintritt, führen beide Varianten unter dem Strich zum gleichen Ergebnis.
Beschlussvorschlag
Im Vermögenshaushalt werden Haushaltsausgabereste in Höhe von 6.506.742,23 € in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Haushalt 2021 und Finanzplanung 2022 - 2024
Sachverhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Entwurf des Haushalts 2021 sowie der Finanzplanung 2022 - 2024 am 19.01. und 08.02.2021 vorberaten.
Die Vorberatung des Stellenplans 2019 erfolgte bereits am 07.12.2020. In der Sitzung am 08.02.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, nach Einarbeitung aller beschlossenen Ansatzänderungen eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.000.000 € zu veranschlagen und die restliche Unterdeckung durch eine Darlehensaufnahme auszugleichen, was dieses Jahr haushaltsrechtlich auch zulässig ist.
Zwar dürfen gem. Art. 62 Abs. 3 GO Kredite grundsätzlich nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre, was bedeutet, dass vorrangig die Mittel der allgemeinen Rücklage zum Haushaltsausgleich in Anspruch genommen werden müssten. Diese Vorgabe wurde jedoch durch § 5 Abs. 2 der Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie von 2020 (KommwEV) für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 außer Kraft gesetzt. In Nr. 5.2 der entsprechenden Vollzugsvorschriften (VVKommwEV) wird dies wie folgt begründet: "In Zeiten der Corona-Pandemie sehen sich Kommunen jedoch vor das Problem gestellt, auch in den kommenden Jahren mit erheblichen Steuerrückzahlungen rechnen zu müssen. Würden bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Rücklagen beziehungsweise liquiden Mittel vorrangig zur Abfederung der Auswirkungen der Pandemie verbraucht, stünden in den nächsten Jahren keine finanziellen Reserven mehr zu Verfügung. Als Konsequenz könnten Kommunen dann infolge von Rückzahlungsverpflichtungen in späteren Jahren (erneut) Fehlbeträge ausweisen müssen und damit in haushaltswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten."
Unter der Voraussetzung, dass der Stadtrat die vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlene Übertragung von Haushaltsausgaberesten vollumfänglich beschließt, beläuft sich die allgemeine Rücklage nach Abschluss des Haushaltsjahres 2020 auf 6.583.107 €. Sofern es zu der für das Jahr 2021 geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage kommt, würde diese nach Ablauf des Haushaltsjahres 3,58 Mio. EUR betragen und läge damit noch deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 KommHV (736 TEUR), weshalb auch im Finanzplanungsjahr 2022 noch eine Entnahme angesetzt werden konnte.
Der zur Beschlussfassung vorliegende Entwurf weist eine geringe Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe von 800 € aus. Dies entspricht im Grunde nicht der Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik, wonach im Verwaltungshaushalt ein Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften ist, der mindestens so hoch sein muss, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann (2021: 1.020.000 EUR). Jedoch gilt auch hier für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 eine Ausnahme, die zwar nicht explizit in der KommwEV genannt wird, jedoch dadurch abzuleiten ist, dass gem. § 5 Abs. 1 KommwEW Kredite nicht nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sondern auch zum Haushaltsausgleich (Verwaltungs- und/oder Vermögenshaushalt) aufgenommen werden können.
Die neben der Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Vermögenshaushalts veranschlagte Darlehensaufnahme in Höhe von 3.912.900 € dürfte – wenn überhaupt – erst zum Jahresende kassenwirksam werden, weshalb der diesbezügliche Schuldendienst erst ab dem Jahr 2022 eingeplant wurde. Im Falle der vollständigen Inanspruchnahme dieser Kreditermächtigung würde sich der Schuldenstand unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen für die Bestandsdarlehen von derzeit 9,45 Mio. EUR (ohne Wasserwerk) auf 12,34 Mio. EUR zum Jahresende erhöhen. Die Pro-Kopf-Verschuldung würde damit 525 EUR (Einwohnerstand zum 31.12.2019) betragen und genau dem Landesdurchschnitt von kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern entsprechen.
Einige Punkte aus dem Vortrag von Herr Deller:
Es brauchte nur drei Sitzungen des Ausschusses.
Die Steuerkraft liegt 1.600 € pro Einwohner.
50% der Einnahmen bestehen aus Gewerbesteuern und Einkommensteueranteilen.
Es wird mit 4,5 Mio. EUR aus den Grundsteuern gerechnet.
(Anm. d. Verf.: Es sind schon echt ganz schön viele Zahlen. Hauptsache ist, dass die neue Schulden sich in Grenzen halten.)
Er zählt die verschiedenen Eingaben auf.
Die Kreisumlage macht 26% des Verwaltungshaushalts aus.
Die Personalausgaben machen 25% des Verwaltungshaushalts aus.
Es werden verschiedene Ausgabe aufgezählt.
395.000 EUR sind die Defizitausgaben für den ÖPNV.
800 EUR konnten dem Vermögenshaushalt zugeführt werden (Anm. d. Verf.: Also das ist dann wohl als “Gewinn” eine “schwarze Null”?)
Als Rücklage wird am Ende des Jahres mit ca. 3 Mio. EUR gerechnet.
In den nächsten Jahren wird mit höheren Schulden gerechnet.
Die Kreisumlage wird eine große Ausgabe bleiben.
2024 wird aktuell mit einem Schuldenstand von 30 Mio. EUR geschätzt.
Die Debatte:
Herr Beigel (CSU): Es gab eine sehr transparente und konstruktive Zusammenarbeit. Er dankt der Verwaltung, “die etwas zustande bringt, wenn man sie denn lässt.” Auch in der ersten Sitzung lag quasi schon ein ausgeglichener Haushalt vor. An Personal und Kreisumlage kann nicht so einfach gespart werden. Es gab “zarte Stellenmehrungen”. Der Landkreis hat viel vor. Da wird die Kreisumlage noch steigen. Die CSU stimmt zu. Der Haushalt ist schlüssig. Die geplanten Ausgaben sieht er als umsetzbar an. Die Reduktion der Haushaltsreste ist sinnvoll - das kann dieses Jahr noch abgearbeitet werden. Luftschlösser wurden weggelassen. Die großen Aufgaben haben wir noch vor uns. Es gibt einen Investitionsrückstau. Auch die Gewerbeentwicklung in der Innenstadt wird eine wichtige Aufgabe sein. Die Seeanbindung wird die größte Herausforderung des nächsten Jahrzehnt sein. Das Tafelsilber wird sinnvoll einzusetzen sein, es braucht aber auch neue Einnahmequellen. Auch die Kunst und Kultur soll weiter unterstützt werden.
Herr Weidner (SPD): Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlament. Die kommunale Steuerbasis steht auf schwankenden Grund. Die Einnahmen sinken, die Aufgabenfülle bleibt. Der Dank geht an die Stadtverwaltung und die Kämmerei. Die öffentliche Debatte war wichtig. Mit Schulden kann der Staat aktuell aufgrund des negativen Zinssatzes Geld verdienen. Solche Angebote lagen auch schon in Starnberg auf dem Tisch. Eine großzügige Genehmigung der Haushalte durch die Rechtsaufsicht ist aktuell geplant. Mit den Möglichkeiten sollte man arbeiten. Die Pandemielage wird sich entspannen. Der Nachfragestau wird sich demnächst auflösen. Das Jahr 2021 wird wegweisend für das nächste Jahrzehnt sein. Die Planungen zur Landesgartenschau sollen fortgeführt werden. Die vier historischen Gebäude in der Stadt sind zusammen zu betrachten. Die Bürger sollen mitentscheiden. Mit MOOSAIK wird sich das Gewerbegebiet Starnberg Nord wandeln und höhere Gewerbesteuereinnahmen zur Folge haben. Für wachsende Firmen und Handwerker sind in Schorn Flächen anzubieten. Scheitert die große Lösung in Schorn, ist die SPD für eine kleine Erweiterung. Es braucht eine Zukunftsstrategie für Starnberg. Wir wollen weg vom “Reparaturbetrieb”. Es geht um die politische Vorgaben. Wir brauchen einen Plankompass. Der Stadtrat soll die Stadt als Team voranbringen. Die Verwaltung soll, wo es Sinn gibt, entlastet werden. Ein Beispiel ist der Bereich “Wohnungsbestand”. Wir brauchen höhere Ausbauziele für erneuerbare Energien. Deshalb braucht es die Stadtwerke, um Geld zu verdienen. (Anm. d. Verf.: Ich baue mal darauf, dass die weiteren Redner sich etwas kürzer halten.) Die SPD wird dem Haushalt zustimmen.
Herr Fiedler (FDP): Dieser Haushalt ist ehrlich. Wir sind weg von den Traumtänzereien. Er bedankt sich bei der Verwaltung und die konstruktive Arbeit im Haushaltsausschuss. Anders ist so eine Geschwindigkeit nicht möglich. Der Blick in die Zukunft zeigt deutlich, dass es in den nächsten Jahren schwieriger werden wird. Es sind dann wieder die Ausgaben zu kürzen. Wir brauchen neue substanzielle Einnahmen. Steuererhöhungen sind keine Lösung. Die Lösung ist die Ansiedelung neuer Firmen und die Wiederbelebung des Einzelhandels. Da sind in den nächsten Monaten die Weichen zu stellen. Anders sind die anstehenden Wünsche nicht zu erfüllen. Starnberg soll nicht zu einer Schlafstadt werden. Es ist alles zu diskutieren. Es wird einen gesunden Konsens geben. Die FDP wird dem Haushalt zustimmen.
Herr Wobbe (UWG): Die UWG ist sehr, sehr zufrieden mit dem Ablauf und dem Ergebnis. Es gab nur zwei “echte” Haushaltssitzungen, meist einstimmige Beschlüsse und immer ein Miteinander und kein Gegeneinander. Es wurde an vielen auch unpopulären Stellschrauben gedreht. Die Einnahmen wurden moderat erhöht. Auch die Ausgaben z. B. im Bereich der Zuschüsse wurden “mit Fingerspitzengefühl” gekürzt. Auch die Verwaltung hat nach Einsparpotentialen gesucht. Im Vermögenshaushalt wurden 3 Mio. € durch Verschiebung oder Streichung mit fast immer einstimmigen Beschlüssen eingespart. Am Ende steht eine Rücklage von weitaus mehr als die Mindestrücklage. Auch die Kreditaufnahme von ca. 3 Mio. € ist moderat. Finanzpl��ne wurde bisher noch nie 1:1 umgesetzt. Hoffnung wird auf MOOSAIK gesetzt. Da wird hoffentlich demnächst etwas zu sehen sein. Die nächsten Jahre werden nicht leichter. In der bisherigen Atmosphäre ist er zuversichtlich, auch in den nächsten Jahren die schwierigen Diskussionen gut führen zu können.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Auch er bedankt sich bei der Verwaltung. Viele Vorgaben sind umgesetzt worden. Auch die Begründungen für Ausgaben konnten in den Ausschuss immer abgefragt. Ihm ist aufgefallen, dass die Reinigungskosten gestiegen sind. Es gibt aber immer noch abstruse Unterschiede zwischen den Schulen bezogen auf die Anzahl der Schüler. Die Feuerwehr hat die Reinigungskosten halbiert. Können die Schulen sich da nicht mal schlau machen. Er führt die hohen Fernsprechgebühren einiger Institutionen auf. Viele kleine Positionen sind nicht ganz erklärbar. Die Grundschule Percha gibt viel weniger aus als Grundschule Söcking. Warum gibt es da so große Unterschiede? Die Finanzverwaltung sollte sich jedes Jahr einen Bereich vornehmen, um die “Ausreisser” zu prüfen und anzugleichen. Die Personalkosten sind gestiegen. Die Digitalisierung scheint keine Auswirkungen auf das Einsparen von Personal zu haben. Das Einsparen von kleinen Posten wird vom erneuerten Fahrzeugpark des Betriebshofs konterkariert. Auch beim Klimawandel ist die Stadt zu wenig aktiv. Es wettert gegen das Gutachten mit Bezug auf die Nord-Ost-Umfahrung. (Anm. d. Verf.: Das kann ich auf der einen Seite verstehen. Welche Wirkung auf die Verlässlichkeit eines Ersten Bürgermeisters bzw. die entsprechenden Gruppierungen hat es aber, wenn man getätigte Zusagen einfach widerruft. Ist dann nicht das Vertrauen für die Zukunft zerstört?). Er ist gegen das Gewerbegebiet in Schorn. Damit wird der “Dinosaurier geweckt”. Für ihn ist Schorn ökologisch und ökonomisch ein Desaster. Die Landschaft ist für die hier wohnenden Bürger zu erhalten. (Anm. d. Verf.: Mit Ausnahme einiger Bürger in Wangen und in Schorn werden sich wohl kaum Starnberger auf den Weg zu einem Spaziergang neben der Autobahn machen.) Wir brauchen nicht mehr Verkehr. Der Goldregen kommt ja erst in 10-15 Jahren. (Anm. d. Verf.: Das wird mir jetzt schon ein wenig zu allgemein.) Die Grünen stimmen zu und “schlucken damit dicke Kröten”.
Herr Mignoli (BLS): Er ist seit 2014 im Haushaltsausschuss und so (Anm. d. Verf.: im positiven Sinne) “langweilige” Ausschusssitzungen hat er noch nicht erlebt. Die Verwaltung und der Ausschuss haben Hand in Hand gearbeitet. Die Unterlagen waren sehr gut vorbereitet. Verzichtbares wurde farblich kenntlich genannt. Die Anschaffungen des Betriebshof sind dieses Jahr mehr als gerechtfertigt. Er hat sich dieses mal als Mitglied eines Teams gefühlt. Er sieht in den nächsten Jahren keine Entspannung. Der Sparkurs wird weitergehen. Es sind aber neue Einnahmen zu generieren. Auch Schorn ist weiter voranzubringen. Die BLS wird dem Haushalt zustimmen.
(Anm. d. Verf.: Das sind zum Teil “harte Worte”, die man aus diese positiven Stellungnahmen herauslesen kann. Nicht nur die Vermutung liegt nahe, dass es in den letzten Jahren wohl anders abgelaufen ist.)
Frau Pfister (BMS): Auch die BMS bedankt sich bei der gesamten Verwaltung für die gute Vorbereitungen. Die Zahlen im Haushalt sprechen eine kommunalwirtschaftliche und eine kommunalpolitische Sprache. Die BMS findet sich nicht in allen Vorstellungen wieder. Trotz Wissens von Zusatzeinnahmen durch die CORONA Ausgleichszahlungen wurden Gebühren erhöht. Die zu geringe Zuführung zum Vermögenshaushalt zeigt, dass der Haushalt nicht so “außerordentlich toll” ist, wie es andere formuliert haben. Die Aussage von Herrn Beigel im Ausschuss, die Stadt würde “vor einem Scherbenhaufen” stehen, ist für sie stark übertrieben. Eine Stadt, die in den letzten Jahren den Schuldenberg halbiert hat, ist kein Scherbenhaufen. (Anm. d. Verf.: Komisch - das 2019 dann geleerte Sparschwein der Stadt trotz einmaliger Sonderzahlung von 15 Mio. € durch den einmaligen Verkauf der Abwasserleitungen wird mit keiner Silbe erwähnt ...) Wenn die CSU schon damals einen anderen Kurs hätte wählen wollen, hätte es schon andere Haushalte geben können. Das ist kein Scherbenhaufen. Sie sieht das als Angriff auf ihre frühere Politik. Sie sieht Wahlversprechen schon im aktuellen Jahr gebrochen. Bei der panikartigen Schließung des Bayerischen Hofs reibt man sich die Augen. Wofür? Damit wieder ein Wettbewerb initiiert wird. (Anm. d. Verf.: Da stellt sich die Frage, was aus dem Verfahren geworden ist, welches in der Zeit von Frau Pfister als Erste Bürgermeisterin beauftragt (und durchgeführt?) wurde. Und selbst wenn sich daraus nichts gegeben haben sollte, ist das Thema aus Sicht der Öffentlichkeit wohl auch nicht weiter bearbeitet worden?) Ihr gefällt ganz und gar nicht, dass das Thema Barrierefreiheit keine hohe Stellung mehr hat. Das ist aus Sicht der BMS bitter. Es sind ernste Anmerkungen, die als konstruktive Kritik gesehen werden sollen. Es sollte nachgedacht werden, ob diese Strategien das Beste für die Bürger sind. Warum nutzen wir nicht die billigen Kredite, um Starnberg voranzubringen. Es ist ein schmaler Grad zwischen Fehlausgaben und sinnvollen Ausgaben. Für sie wird mühsam Aufgebautes zerstört. Es ist aber noch Zeit, dass zu diskutieren und in eine andere Richtung zu lenken. Die BMS wird dem Haushalt zustimmen. Sie möchte die “Dampfmaschinenpolitik” nicht weiterführen.
Prof. Dr. Gaßner (UWG): Er möchte über den Haushalt sprechen und nicht über Eitelkeiten. Der knappe Haushalt zeigt, was der Erste Bürgermeister und die Verwaltung geleistet haben. Dieser Haushalt ist wieder ein Corona-Haushalt. Er möchte loben, dass 2020 die Steuereinnahmen so vorsichtig geschätzt wurden, so dass dann am Ende nicht geplante stille Reserven entstehen konnten. Deshalb brauchten 2020 auch keine Kredite aufgenommen werden. Und es gibt für 2021 eine Rücklage, die eine mögliche Kreditaufnahme 2021 reduziert. 2020 gab es eine negative Zuführung von ca. -5 Mio. EUR. Dieses Jahr gab es ein Plus von 800 EUR. So manche Träume, die auf negativen Zinsen aufbauen könnten, sollten vorsichtig betrachtet werden. Der Haushalt ist zurecht ein weiterer Corona-Haushalt, da keiner weiß, wie es in den nächsten Monaten und Jahren weitergeht. Wir sind da im Nebel. Da ist es gut, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Verschobene Aufgaben sind in dieser Situation sinnvoll. Im Herbst kann das vielleicht wieder mutiger beurteilt werden.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hält keine Haushaltsrede, sondern möchte sich zu den Beratungen äußern. Sie möchte anerkennen, was der Haushaltsausschuss geleistet hat. Sie möchte lieber “Kröten schützen”. Die Schuldenentwicklung war in den letzten Jahren höher als heuer. (Anm. d. Verf.: Ich verliere ein bisschen den Faden.) Die Bürger haben das Recht, dass wir keine Ausgaben genehmigen, die umsonst sind. Das Gutachten für die Nord-Ost-Umfahrung ist ihrer Ansicht nach überflüssig. Da werden 200.000 € umsonst ausgegeben. (Anm. d. Verf.: Man hat das Gefühl, dass Frau Dr. Lauer die ersten beiden zugeschickten Vorschläge nicht angeschaut hat und erst die (dritte) finale Fassung “geprüft” hat, um heute noch etwas ändern zu wollen?). Sie wird dem Haushalt nicht zustimmen.
Herr Felber (WPS): Die WPS stimmt dem Haushalt zu. Er bedankt sich für die konstruktiven Diskussionen. Was die Zukunft bringt, weiß keiner. Er sieht die Zukunft nicht so rosig. Die Gewerbesteuereinnahmen sind die Haupteinnahmequelle der Stadt. Was wir beeinflussen können, ist die Ausgabenseite. Da sollte es eine Priorisierung auf “Starnberger Projekte” geben, die in Starnberg stattfinden. Wir sind da alle ein Team. Es sollten Ausgaben vermieden werden, die keinen direkten Nutzen haben. Bei größeren Ausgaben möchte er auch langsam voranschreiten.
Frau Kammerl (CSU): Sie wollte eigentlich den Mund halten. Sie begrüßt, dass alle Fraktionen dem Haushalt zustimmen. Wenn aber der Bürger als Mittel zum Zweck genommen wird, um Projekte zu diskreditieren oder eigene Projekte durchzusetzen, hört für sie der Spaß auf. Der Stadtrat hat mit dem Geld sinnvoll und maßvoll umzugehen. Starnberg ist aktuell in der Lage, die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Wenn bei den Bürgern suggeriert wird, dass es da mehr gibt, ist das fragwürdig.
Herr Janik: “Eine Gemeinschaft, eine Mannschaft, ein Team” aus dem Beitrag der WPS hat ihm den Abend versüsst.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2021 wie folgt:
HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Starnberg (Landkreis Starnberg) für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Starnberg folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 73.908.400 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.405.800 Euro ab.
§2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.912.900 Euro festgesetzt. (2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Wasserwerk sind nicht vorgesehen.
§3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (2) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H. b) für die Grundstücke (B) 385 v.H. 2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 12.318.000 Euro festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
2. Der Stadtrat beschließt den Finanzplan für die Jahre 2022 - 2024 wie vorgelegt.
angenommen: 29:1
TOP 7 Vollzug der Verordnung über die Reinigungs- und Sicherungsverordnung; Änderung der Räum- und Streupflicht an beschränkt öffentlichen Wegen
Sachverhalt
Im Jahr 2017 wurde für das Grundstück Fl. Nr. 431/3, Gemarkung Starnberg, der Antrag auf die Befreiung der Räum- und Streupflicht für den Weg "An der Schindergrube" mit Bescheid vom 13.10.2017 von der Stadt Starnberg abgelehnt. Daraufhin wurde der Klageweg von Seiten der Eigentümerin begangen.
Mit der Entscheidung vom Verwaltungsgericht München (M 2 K 17.5482) vom 24.09.2019 und Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (8 ZB 19.2200) vom 17.02.2020 hat sich eine Änderung für die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 19.05.2016 der Stadt Starnberg für die beschränkt öffentlichen Wege ergeben. Dies bedeutete, dass selbständige Gehwege, die als beschränkt öffentliche Wege gewidmet sind, nicht mehr nach § 9 i.V.m § 2 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 19.05.2016 von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu räumen und zu streuen sind.
Die oben genannten Gerichtsentscheidungen, betreffen die bayerischen Kommunen, so dass der Bayerische Gemeindetag eine Gesetzesiniative um eine praxisorientierte Lösung für die betroffenen Kommunen in Bayern eingebracht hat.
Die Stadt Starnberg hat nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 19.05.2016 der Stadt Starnberg nicht geändert.
Der Landtag des Freistaates Bayern hat am 23.12.2020 die Änderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschlossen. Diese Gesetzesänderung ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten und beinhaltet die Änderung an den beschränkt öffentlichen Wegen. Dies bedeutet, dass die Räum- und Streupflicht auf die Anlieger an den beschränkt öffentlichen Wegen übergeht.
Mit Schreiben vom 29.01.2021 hat der Bayerische Gemeindetag über die Änderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) zum 01.01.2021 informiert. Der Gemeindetag weist darauf hin, dass ein Neuerlass der Reinigungs- und Sicherungsverordnung notwendig ist. Dies trifft alle Verordnungen, die vor dem 01.01.2021 erlassen wurden.
Es muss auf die letzte Gesetzesänderung des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bezug genommen werden, die wie folgt lautet: „Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) erlässt die die Stadt Starnberg folgende Verordnung:“
Der Betriebshof der Stadt Starnberg übernimmt für die Wintersaison 2020/21 weiterhin den Winterdienst für die beschränkt öffentlichen Wege. Mit Beginn der Wintersaison (Oktober 2021) erfolgt die Übertragung der Verpflichtung aufgrund der städtischen Verordnung wieder auf die Bürger*innen. Abweichend hiervon wurden in der Vergangenheit Sonderregelungen gegenüber einzelnen Anliegern ausgesprochen, sodass die Verpflichtung in diesen Fällen auf Grundlage vertraglicher oder anderweitigen Bindungen auch weiterhin bei der Stadt Starnberg verbleibt.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Was kommt auf die Bürger zu? Sie möchte das erst noch genauer prüfen. Es gibt da trotz gesetzlicher Regelungen unterschiedliche Vertragsvereinbarungen.
Herr Janik: Es ändert sich nur etwas zum Winter 2019/2020. Zu früheren Wintern ändert sich nichts.
Antrag Frau Pfister: Vertagung und Verschiebung im Hauptausschuss
abgelehnt: 14:16
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er bedauert die Verschiebung. Der eine Fall betraf eine sehr steile Straße. Es gibt selbstständige Gasserl, wo eine Räumung unproblematisch ist. Es gibt aber auch problematische Gasserl. Der städtische Gemeindetag hat hier wieder der Gemeinde geholfen und nicht den Bürgern.
Herr Janik: Diese Sache wird heute nicht zum ersten Mal diskutiert. Während der Prozesse wurde das ausführlich diskutiert. Warum ist der Stadtrat damals in die Berufung gegangen, wenn er die geltende Regelung nicht unterstützt? Er versteht nicht, dass diese Frage auch von seiner Vorgängerin gestellt wurde. Es geht immer um die Frage nach zusätzlichen Ausgaben oder die “Belastung” von Bürgern.
Frau Kammerl (CSU): Wir sind hier ein Team. Sie stört das Anspruchsdenken gegenüber dem Staat. Eine Kommune darf auch gegenüber dem Bürger ein gewisses Anspruchsdenken haben. Dass Bürger Gehsteige räumen, kann von den Bürgern erwartet werden. Bei diesen Dingen sollten die Kommunen auch entlastet werden.
Frau Pfister (BMS): Natürlich sind die Gesetze umzusetzen. Es gibt aber für viele Wege Sonderregelungen. Die Öffentlichkeit sollte auch informiert werden. Nicht alle Wege werden gleich behandelt. Das sollte auch erklärt werden.
Herr Janik: Es wird an der gültigen Verordnung inhaltlich nichts geändert. Es geht ja nur um die Präambel. (Anm. d. Verf.: So ganz verstehe ich die Debatte auch nicht. Da wird der Punkt irgendwie für mich nicht Erkennbares “missbraucht”?)
Beschlussvorschlag:
Die Änderung zur "Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter" (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 19.05.2016 wird beschlossen:
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) der Stadt Starnberg
"Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683), erlässt die Stadt Starnberg folgende Verordnung:"
§1
Die Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter" (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 19.05.2016 erhält folgende Erlassformel: "Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683), erlässt die Stadt Starnberg folgende Verordnung:"
§2
Die Änderung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Starnberg den______________
angenommen: einstimmig 19:11
Frau Pfister (BMS): Ihre Ablehnung erfolgt nur aufgrund nicht ausreichender Sitzungsunterlagen.
(Anm. d. Verf.: Das erscheint mir schon etwas “fadenscheinig”, wenn doch die schon seit Jahren geltende Regelung nicht verändert wird und nur im letzten Winter 2019/2020 die Stadt “freiwillig” vor dem damals wohl noch ausstehenden Berufungsurteils sicherheitshalber die geltende Regelung selbst ausgehebelt hat. Aus dieser Ausnahme kann meines Erachtens keine dauerhafter Anspruch auf die weiteren Jahre abgeleitet werden.)
TOP 8 Änderungsverordnung zur Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen (Alkoholverbotsverordnung)
Sachverhalt
Der Ferienausschuss hat in seiner Sitzung am 17.08.2020 die Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen (Alkoholverbotsverordnung) beschlossen. Ziel dieser Verordnung ist die Eindämmung und Unterbindung weiterer alkoholbedingter Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Bereich der öffentlichen Flächen mit Seezugang. Die Verordnung trat einen Tag nach ihrer Bekanntmachung am 27.08.2020 in Kraft.
Am 01.10.2020 stellte ein Anwohner aus dem Stadtgebiet Percha einen Antrag auf Normenkontrolle beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der Kläger sieht sich durch § 2 der Verordnung (Verbot des Verzehrs und Mitführens alkoholischer Getränke) in seinen Rechten verletzt und beantragt bei Gericht die Unwirksamkeit der Alkoholverbotsverbotsverordnung festzustellen.Der Kläger beanstandet unter anderem, dass das Wiesengrundstück zwischen Würm und Lüßbach nicht von der Norm erfasst wird und befürchtet folglich eine Verlagerung von Ordnungswidrigkeiten auf jenes Grundstück. Aus Sicht des Klägers ist die Verordnung zudem mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (freie Entfaltung der Persönlichkeit, allgemeine Handlungsfreiheit) unvereinbar und bezüglich weiterer Vorschriften nicht verhältnismäßig. Ebenso wird die Wirksamkeit in Frage gestellt.
Am 30.10.2020 wurde durch den Kläger beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Es wurde beantragt, in einem Eilverfahren § 2 der Alkoholverbotsverordnung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Hauptsacheverfahren außer Vollzug zu setzen und dem Kläger vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Der Kläger befürchtet, dass eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren erst in ferner Zukunft erfolgen wird und er bis dahin bereits in seinen Rechten verletzt wurde (siehe Argumentation Hauptsacheverfahren).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte mit Urteil vom 07.12.2020 den Antrag des Klägers auf Aussetzung des Vollzugs von § 2 Alkoholverbotsverordnung ab. Der Senat geht davon aus, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache voraussichtlich unbegründet sein wird. "Die angegriffenen Verbote in § 2 der Alkoholverbotsverordnung erweisen sich bei summarischer Prüfung voraussichtlich als rechtmäßig. Die in § 2 der Alkoholverbotsverordnung angeordneten Verbote – Konsumverbot (Abs. 1) und Mitführverbot (Abs. 2) – genügen als zulässige Regelungsgegenstände einer auf Art. 30 Abs. 1 LStVG gestützten Verordnung auch den sonstigen Rechtmäßigkeitsanforderungen. Trotz einer sprachlich missglückten Formulierung genügt auch das Verbot des Mitführens in § 2 Abs. 2 der Alkoholverbotsverordnung noch dem Erfordernis hinreichender Normbestimmtheit. Der Erlass der Alkoholverbotsverordnung ist entgegen der Auffassung des Antragsstellers weder ermessensfehlerhaft, noch verstoßen die Verbote gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit." Durch die gerichtlich vorweggenommene Entscheidung im Eilverfahren ist von einer Aufrechterhaltung der Alkoholverbotsverordnung auszugehen. Eine Korrektur der grammatikalisch missglückten Formulierung des § 2 Abs. 2 (Mitführverbot, siehe Anlage Originaltext Alkoholverordnung) zu einer unzweifelhaft deutbaren Regelung wird mit folgender Änderungsverordnung angestrebt.
Die Debatte:
Herr Beigel (CSU): Die Verordnung greift viel zu kurz. Nach 22:00 Uhr ist viel zu spät. Er stimmt trotzdem zu.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Nicht die Grünen sind heute die Verbotspartei. Das Verbot ist völlig übertrieben und überzogen.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er schließt sich an. Es muss mal Schluss sein mit der Gängelei.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie möchte den Paragrafen §2 Abs. 2 ganz streichen, weil jeder eine Ausrede parat hätte.
Herr Mignoli (BLS): Das Gebiet in Percha gehört nicht zu uns. Wie sind da die Absprachen mit dem Landratsamt?
Herr Beck: Es geht heute nur um den sprachlichen Fehler. Nur aufgrund von Rechtsvorschriften darf die Stadt eingreifen, wenn es eine abstrakte Gefahr gibt. In Percha gab es keine dokumentierten Vorfälle.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der Anzahl der Fälle.
Herr Beck: Keinen, da nach Erlass das Wetter umschlug und der Herbst kam. Die Regelung ist ja bis Herbst dieses Jahres beschränkt gültig und soll dann evaluiert werden. Bisher sind noch keine Fälle aufgetreten.
Herr Jägerhuber (BLS): Er möchte in Erinnerung bringen, dass im Ferienausschuss ausführlich diskutiert wurde. Und es wurde der strengere Vorschlag der Verwaltung nicht beschlossen. Durch die Pandemie ist die Ausflugsregion um Starnberg attraktiver geworden. Es gibt Leute, die sich in der Öffentlichkeit nicht korrekt benehmen können. Alleine aufgrund der Jahreszeit konnten doch noch keine Fälle auftreten. Im Sommer wird das sicher anders werden. Auch braucht der Ordnungsdienst Vorschriften, bevor er überhaupt handeln darf.
(Anm. d. Verf.: Warum wird jetzt wieder eine “Grundsatzdiskussion” angezettelt. Der Beschluss hat das doch gar nicht zum Thema zu tun. Aber das ist vielleicht dann auch Kommunalpolitik.)
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er fragt noch einmal nach einem Erfahrungsbericht.
Herr Beck: Es gibt noch Keinen.
Herr Janik: Nach Erlass der Verordnung kam der Herbst.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Auch Glasflaschen ohne Alkohol wären dann zu verbieten. (Anm. d. Verf.: Nüchterne verhalten sich sicher schon anders als Alkoholisierte. Dieser Vergleich taugt meiner Meinung nach nicht.)
Herr Heidinger (BLS): Das Bild mit den Flaschen wird es immer geben, da keiner kontrolliert.
Herr Beck: Wenn man nichts unternimmt, wird sich nie etwas ändern. (Anm. d. Verf.: Da stimme ich voll zu.)
Herr Prof. Dr. Gaßner (UWG): Er fragt nach der Anzahl der Bußgeldverfahren.
Herr Janik: Null.
Herr Mignoli (BLS): Sollte sich das im Sommer nach Percha verlagern, sollte die Stadt schnell reagieren.
Herr Dr. Glogger (WPS): Verbote werden bei der aktuellen Seepromenade nichts ändern.
(Anm. d. Verf.: So so, da gibt es also Einige, die mit dem aktuellen Zustand an der Seepromenade zu jeder Tages- und Nachzeit wohl zufrieden sind. Für mich kann ich aussagen, dass ich die Promenade nur zu ganz bestimmten Zeiten kenne und darauf baue, dass die Stadt ein weitaus umfassenderes Bild hat, auf dessen Grundlage die Verordnung damals im Ferienausschuss beraten und beschlossen wurde.)
Antrag Frau Täubner-Benicke: §2 Abs 2 streichen (das Verbot vom Mitführen alkoholischer Getränke)
abgelehnt: 15:15
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt folgende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen (Alkoholverbotsverordnung):
Verordnung zur Änderung der
Verordnung der Stadt Starnberg über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen (Alkoholverbotsverordnung) vom
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 30 des Gesetzes über das Landesstraf- und Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2- I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 27.04.2020 (GVBl. S. 236), folgende Änderungsverordnung:
§1
Die Alkoholverbotsverordnung der Stadt Starnberg vom 18.08.2020 wird wie folgt geändert: § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: "Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Mitführen alkoholischer Getränke verboten, wenn diese den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind."
§2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
angenommen: 19:11
(Anm. d. Verf.: Es ist für mich immer wieder überraschend, wenn in meinen Augen Debatten geführt werden, die sich gar nicht auch den eigentlichen Beschlussvorschlag beziehen. Da hoffe ich mal, dass die nächsten Punkte nicht hergenommen werden, um über die Seeanbindung im Allgemeinen zu debattieren.)
TOP 9 Seeanbindung Starnberg - weiteres Vorgehen
Sachverhalt
(Anm. d. Verf.: Auch hier wird für den identischen Sachverhalt der Einfachheit auf TOP 3 der Sitzung des Projektausschusses Seebahnhof https://www.politik-starnberg.de/post/641584376518410240/lieber-7-als-1-endlich-wieder-einen verwiesen. Gerade der Sachverhalt ist eine sehr schöne Zusammenfassung der aktuellen Situation und behandelt die Teilthemen 1. Bisheriger Projektverlauf und Sachstand, 2. Erkenntnisse aus dem Mediationsverfahren und 3. Weiteres Vorgehen)
Die Debatte:
Herr Pfister (BMS): Er bittet um getrennte Abstimmung. Kann der Punkt 7 kostenmäßig beziffert werden?
Herr Janik: Es gibt noch keine Angebote. Im Haushalt sind dafür und für andere Gutachten 60.000 € eingestellt.
Herr Weidner (SPD): Eine Lösung kann nur gelingen, wenn sie von einer Mehrheit getragen wird. Damals wurde ein Tunnel mit 120 Mio. € auf Grund der Kosten abgelehnt. Jetzt steht die Klage von 170 Mio. € im Raum. Er tut sich beim Punkt 7 schwer. Da müssten doch Erkenntnisse bereits vorliegen. Das Maß ist die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt. Eine erfolgreiche der Klage der Bahn würde der Stadt die Luft abdrehen. Zur Not ist auch ein Gespräch mit dem Bund erforderlich.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der Gegenfinanzierung in der Beschlussvorlage im Abschnitt “Baukosten” und der angenommenen Preissteigerung. Was ist mit “großem Teil der Baukosten” gemeint?
Herr Weinl: Mehr als 50%
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat der Stadt Starnberg bekennt sich weiterhin dazu, das Projekt Seeanbindung im Einvernehmen mit der Deutschen Bahn AG umzusetzen.
angenommen: einstimmig
2. Ziel hierbei ist der barrierefreie Ausbau des Bahnhofes Starnberg See und die städtebauliche Aufwertung der freiwerdenden Flächen.
angenommen: einstimmig
3. Grundlage für die weiteren Planungen ist die Verlegung des Regionalzughaltes an den Bahnhof Nord und die im Mediationsverfahren mit der Deutschen Bahn AG erarbeiteten Varianten 1 und 7
angenommen: 22:7
4. Die Verwaltung wird beauftragt, unter der Bedingung der Schaffung einer neuen vertraglichen Grundlage, wodurch vorrangig eine Finanzierung durch Fördermittel von Bund und/oder Freistaat Bayern angestrebt wird, Gespräche mit Vertretern der Deutschen Bahn AG, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern zu führen.
angenommen: 23:6
5. Die Finanzierung des nicht über Fördermittel abzudeckenden Restbetrages erfolgt, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, durch die Stadt Starnberg.
angenommen: 21:8
6. Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsteam mit der Untersuchung der Machbarkeit und der städtebaulichen Potentiale der Seeanbindung auf der Grundlage der Varianten 1 und 7 zu beauftragen und dabei sowohl den Investitionsaufwand, als auch die möglichen Gewinne auf Grundlage der aktuellen Rahmenbedingungen zu ermitteln.
angenommen: 23:6
7. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Festlegung der Rahmenbedingungen für eine Bebauung, einen geeigneten Sachverständigen mit der Ermittlung möglicher Erlöse einer immobilienwirtschaftlichen Verwertung freiwerdender Grundstücke im Bereich der Seeanbindung zu beauftragen, der die Stadt bei der Erstellung eines Finanzierungskonzeptes berät.
angenommen: 21:8
8. Das Ergebnis dieser Verhandlungen soll in das Ergebnis der Bewerbung für die Landesgartenschau einfließen.
angenommen: 26:3
TOP 10 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Anträge aus der Bürgerversammlung über die Verhandlung mit Vertretern der Deutschen Bahn zur Sanierung der Bahnsteigdächer am Bahnhof See
Sachverhalt
(Anm. d. Verf.: Auch hier wird für den identischen Sachverhalt der Einfachheit auf TOP 4 der Sitzung des Projektausschusses Seebahnhof https://www.politik-starnberg.de/post/641584376518410240/lieber-7-als-1-endlich-wieder-einen verwiesen.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Geht es da um das Ingenieurbüro, was einen Vorschlag hatte?
Herr Janik: Ja, es gibt da aber noch keine Kontakte. Es geht um das “Nachgießen” der Säulen. Für eine temporäre Lösung hält er das für nicht sinnvoll. Es wurden 100.000 € für zwei Pfähle genannt. Das ist in der Summe dann ein 7-stelliger Betrag. Das ist für ein Provisorium zu teuer.
Frau Falk (SPD): Die Betonung sollte auch kurzfristigen und wirtschaftlichen Lösungen liegen.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie fragt nach, warum die historischen Stützen so noch stehen gelassen werden. Kann man die nicht abmontieren. (Anm. d. Verf.: Das ist genau meine Rede - temporär zwischenlagern und es wäre mehr Platz für temporäre Dächer oder andere Maßnahmen. Für die Beleuchtung und die Lautsprecher kann man sicher auch provisorische Lösungen finden. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum die Säulen noch nicht abgebaut wurden und langsam immer mehr “leiden”.)
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vertretern der Deutschen Bahn erneut Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel eine kurzfristige, wirtschaftliche Lösung zur Verbesserung des Fahrgastkomforts durch die Errichtung von Bahnsteigüberdachungen mit einem wirksamen Witterungsschutz zu erreichen.
angenommen: einstimmig
Antrag Frau Pfister: Die Planungen zum Austausch der Säulen sollen dem Ausschuss Seebahnhof vorgestellt werden.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Anträge aus der Bürgerversammlung zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofes Starnberg See
Sachverhalt
Auch hier wird für den identischen Sachverhalt der Einfachheit auf TOP 5 der Sitzung des Projektausschusses Seebahnhof https://www.politik-starnberg.de/post/641584376518410240/lieber-7-als-1-endlich-wieder-einen verwiesen.
Die Debatte:
Herr Heidinger (BLS): Es soll zeitnah geschehen. Es sind ja schon Gelder gesammelt worden, so dass sich die Stadt hier beteiligen könnte.
Frau Pfister (BMS): Sie beantragt, bei der DB die Erlaubnis einzuholen, Lifte auf eigene Kosten einbauen zu dürfen.
Herr Jägerhuber (CSU): Es wurde in der Vormerkung ausführlich beschrieben, wer dafür zuständig ist. Es ist die Bahn. Die Position der Stadt ist in den Verhandlungen schon deutlich zu machen. Eine finanzielle Beteiligung kann hier angeboten werden. Einen “Persilschein” möchte er aber nicht geben und lehnt den Antrag von Frau Pfister ab.
Frau Pfister (BMS): Treppenlifte kosten nicht so viel und es gab früher schon andere Aktionen, wo die Stadt dann schneller etwas hat realisieren können.
Herr Janik: Er ist eher bei Herrn Jägerhuber.
Herr Fiedler (FDP): Der Antrag schwächt unsere Verhandlungsposition.
Herr Prof. Dr. Gaßner (UWG): Es gibt vom Freistaat Bayern eine Zusage, dass der Freistaat die Kosten für die Barrierefreiheit der zukünftigen Bahnsteige übernimmt. Es muss beim Provisorium allen klar sein, dass die Baumaßnahme später wieder abgerissen wird.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Ein Treppenlift ist nach zwei Monaten wieder hin. Und die Versicherungskosten sind auch unbekannt. Eine vandalismussichere Aufstiegshilfe gibt es nicht.
Frau Pfister (BMS): Sie hat schon Erfahrungen mit der Bahn gesammelt. Es gibt das Sparbuch vom Bürgerforum für genau diese Aufgabe.
Herr Heidinger (BLS): Dass hier Geld vorhanden ist, ist der verdienst von Starnbergern Bürgern. Der Haushalt sollte da kein Argument sein.
Antrag Frau Pfister: Erlaubnis, auf eigene Kosten Lifte einzubauen.
abgelehnt: 7:22
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vertretern der Deutschen Bahn baldmöglichst Verhandlungen zu führen, den Bahnhof Starnberg See soweit möglich auch provisorisch barrierefrei umzubauen. Es ist eine Kostenbeteiligung der Stadt im Rahmen der Haushaltsansätze anzubieten.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Anträge aus der Bürgerversammlung über die Erhaltung des Bahnhofes Starnberg See am heutigen Standort
Sachverhalt
Auch hier wird für den identischen Sachverhalt der Einfachheit auf TOP 6 der Sitzung des Projektausschusses Seebahnhof https://www.politik-starnberg.de/post/641584376518410240/lieber-7-als-1-endlich-wieder-einen verwiesen.
Die Debatte:
Herr Weidner (SPD): Er ist dankbar für den Antrag, da er auch die Variante 7 favorisiert. Die Digitalisierung wird auch bei der Bahn stattfinden. Es wird demnächst in Franken einen ersten autonomen Zug geben. Da ist dann kein Zugführer mehr notwendig. Wenn es solche Züge geben wird, ist ein Abstellgleis sicher auch alleine erreichbar. Die Seeanbindung ist ja u. U. erst 2030 fertig.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vertretern der Deutschen Bahn zu verhandeln, die Planungen zum barrierefreien Umbau des Bahnhofes Starnberg See auch auf Grundlage der Variante 7 weiterzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Vollzug der Gemeindeordnung(GO); Anträge aus der Bürgerversammlung über die öffentliche Behandlung des Themas Bahnhofsumbau Starnberg See, einschließlich Veröffentlichung der Verträge
Sachverhalt
Auch hier wird für den identischen Sachverhalt der Einfachheit auf TOP 7 der Sitzung des Projektausschusses Seebahnhof https://www.politik-starnberg.de/post/641584376518410240/lieber-7-als-1-endlich-wieder-einen verwiesen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Bürgerbeteiligung zum Thema Seeanbindung vorzubereiten und durchzuführen, sobald in Verhandlungen mit Vertretern der Deutschen Bahn AG konkrete Ergebnisse zu realisierbaren und finanzierbaren Planungsvarianten zum Umbau des Bahnhofes Starnberg See erzielt sind und auch die städtebaulichen Potentiale untersucht sind.
angenommen: einstimmig
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach dem Halteverbot an der Kreissparkasse. Da sind die Straßenmarkierungen noch nicht entfernt.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Bayerischen Hof, der Nutzungsuntersagung des Landratsamts und den Gutachten, die im ALLRIS noch nicht eingestellt sind.
Herr Janik: Es gibt noch keine Gutachten, nur Stellungnahmen.
(M)ein Fazit:
Es gehört wohl zur (Kommunal)Politik, dass ein gereichter Finger dazu genommen wird, um gleich über die ganze Hand (erneut) zu diskutieren. Das spart auf der einen Seite das Einreichen eines entsprechenden Antrags, verlängert aber die jeweilige Sitzung durchaus erwähnenswert. Zumeist wird aber dann doch immer der ursprüngliche Beschlussvorschlag angenommen, so dass die wieder angezettelte Debatte zumeist “umsonst” war.
Und die diesjährigen Haushaltsberatungen waren rekordverdächtig schnell. Das spricht für die Verwaltung, die augenscheinlich irgendwie “freier” agieren darf/kann/soll, für die Arbeit im Finanzausschuss und somit für mich auch irgendwie für den Ersten Bürgermeister.
Die Seeanbindung gibt es mit der Bahn zusammen oder gar nicht. Und die Hürden für die Variante 7 (mit dem Abstellgleis mehr in Richtung Süden und den Bahnsteigen wie bisher vor dem Bahnhof See) scheinen immer kleiner zu werden.
Auch heute konnte wieder festgestellt werden, dass in den Stadtrat Ruhe eingekehrt ist. Die Stimmung ist weiterhin sachlich und entspannt.
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#Ibizafiles / Eine Chronik der Ereignisse IV
04.09.2019 | Teile der ÖVP Files werden veröffentlicht. Datenleak in der ÖVP. Es wird mit aller Macht nach dem "Maulwurf" gesucht.
Nach den veröffentlichten Dokumenten bzgl. doppelter Buchhaltung (Falter) und anderen internen Dokumenten die an die Öffentlichkeit gelangt sind (Zooom), sucht die Liste Kurz akribisch nach dem Informanten in den eigenen Reihen. Die ÖVP ist hoch verschuldet. Dazu kommen hohe Verbindlichkeiten von Beteiligungsunternehmen. Kein Wunder, dass gut informierte Schwarze die Reissleine ziehen. Oder gibt es noch andere Machenschaften bzw. Rächer die es auf die ÖVP abgesehen haben?
03.09.2019 | Großspenden an Parteien sind passé – doch was ist mit Krediten?
Rätselraten gibt es etwa über einen Kredit in der Höhe von fünfzehn Millionen Euro, den die ÖVP im Wahljahr 2017 aufnahm. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei um einen einzigen Großkredit bei der Raiffeisenbank handeln, die eine Anfrage mit Verweis auf das Bankgeheimnis nicht beantwortet. Unklar ist, welche Konditionen dabei herrschen und wie der Kredit besichert ist. Ebenso weiß die Öffentlichkeit derzeit nicht, ob die ÖVP 2018 und 2019 ebenfalls Darlehen aufgenommen hat und wie hoch ihr aktueller Schuldenstand ist.
01.09.2019 | Staatsanwaltschaft begrenzt Ermittlungen gegen Strache auf Untreue
Die österreichischen Behörden verzichten im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video auf Ermittlungen gegen Ex-Vizekanzler Strache bezüglich Vorteilsannahme. Die Justiz sieht eine Gesetzeslücke, durch die der FPÖ-Politiker nicht belangt werden könne - denn Strache war im Juli 2017 (noch) kein Amtsträger. Weiterhin ermittelt wird wegen Untreue.
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Italien – Kommentare zur finanziellen Lage
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Italien – Kommentare zur finanziellen Lage
d.a. Wie der Chefredaktor des kostenpflichtigen Börsenbriefes »CompanyMaker«,
Uli Pfauntsch, auf der website www.goldseiten.de am 2. Juni festgehalten hat, »ist Italien mit 2,3 Billionen Euro oder mehr als 130 % des Bruttoinlandprodukts eines der höchst verschuldeten Länder der Welt.
Bedenkt man, dass der Staatsanteil bei rund 50 % liegt, und der produktive, besteuerbare Anteil der Wirtschaft in Wahrheit im Verhältnis zum BIP somit rund die doppelte Schuldenlast tragen muß, offenbart sich der hoffnungslose Bankrott des Landes. Die Problemkredite der italienischen Banken belaufen sich laut IWF auf 356 Milliarden €. Als ›Non-Performing-Loans‹ resp. ›notleidend ‹ gelten Kredite, die seit mindestens 90 Tagen zur Rückzahlung überfällig sind und bereits sage und schreibe 20 % des italienischen BIP ausmachen.«
Wie ist es eigentlich möglich, dass Banken eine derartige Wahnsinnsanhäufung von Krediten, die über jegliche Vernunft das Todesurteil verhängt, überhaupt entstehen lassen? Dies spricht doch jedem Banking Hohn. Aber gleich wie die Zustände beschaffen sind, und diese sind verheerend, es hindert weder den EZB-Chef, noch Lagarde oder die restlichen Brüsseler Verantwortlichen des Finanzsektors daran, sich trotz des gähnenden Abgrunds nur allzu oft mit Lächeln und gelöster Mine den Kameras der Reporter zu stellen.
»Sehenden Auges«, so Pfauntsch, »spielt sich nun ab, dass die Euro-Krise zurückkehrt ist – und zwar mit voller Wucht. Wir erleben eine massive Kapitalflucht aus den Anleihe- und Aktienmärkten Italiens und den restlichen Peripheriestaaten. Kein Wunder. Denn wer das Vertrauen in die Staatsfinanzen und das Bankensystem dieser Länder verloren hat, bringt es in Sicherheit – etwa auf Konten ausländischer Banken, in Währungen wie Dollar, Schweizer Franken oder Norwegische Krone. Oder kauft (überteuerte) Immobilien in deutschen Ballungszentren. Der italienische Bankensektor und der Anleihemarkt befinden sich im freien Fall, und wenn kein Wunder passiert, ist es aufgrund der globalen Vernetzung innerhalb des Finanzsystems nur noch eine Frage der Zeit, ehe sich die Krise auch nach Asien und in den US-Markt ausbreitet.« [1]
Seit Ausbruch der Finanzkrise 2008 hat sich der Schuldenstand der OECD-Staaten von 25 auf 45 Billionen $ annähernd verdoppelt. [2]
›Italien wird der verschuldeten Welt den Rest geben‹ Der Autor dieses Artikels, Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) in Berlin sowie der ›European Entrepreneurs‹ (CEA-PME) in Brüssel, befürchtet, dass bald das böse Erwachen kommt. Wie Ohoven darlegt, »beträgt die Verschuldung aller Staaten, Banken, Unternehmen und privaten Haushalte nach Berechnungen einer Sonntagszeitung 233 Billionen $. Die globale Schuldenquote liegt damit 37 Prozentpunkte höher als vor Ausbruch der Finanzkrise. Und auch den Banken droht Gefahr: Der Bestand an faulen Krediten in den Büchern von EU-Banken summiert sich auf 900 Milliarden €.«
»In Italien«, so Ohoven, »macht sich eine Populisten-Koalition ans Regieren, der haushaltspolitische Solidität und Geldwertstabilität herzlich egal zu sein scheint. Bereits jetzt liegt die Staatsverschuldung mit 2.300 Milliarden Euro bei 130 % des Bruttoinlandsprodukts. Dass Rom nicht längst pleite ist, liegt an den Target2-Verbindlichkeiten: Sie machen die italienische Zentralbank mit über 440 Milliarden € zum größten Schuldner im Zahlungssystem der EZB. Größter Gläubiger ist übrigens die Deutsche Bundesbank mit Forderungen über 923 Milliarden €. Anders formuliert: Jeder Bundesbürger haftet rechnerisch mit 11.000 Euro für Forderungen der EZB. Prof. Clemens Fuest vom Ifo-Institut warnt mit gutem Grund, dass die Lega und die Fünf-Sterne-Bewegung mit ihrem Programm ›die Axt an die Währungsunion‹ legen. An dieser Entwicklung trägt die EZB unter Mario Draghi erhebliche Mitverantwortung. Mit ihrer Nullzins-Politik und dem exzessiven Anleihekauf-Programm hat sie das Schuldenmachen so leicht wie noch nie gemacht. Schulden sind aber nicht die Lösung unserer Probleme, sondern einer der Hauptgründe für die anhaltende Krise und neue Gefahren.
Vor echten Reformen gedrückt Völlig zu Recht warnten jüngst mehr als 150 Ökonomen davor, die Europäische Währungs- und Bankenunion zu einer Haftungsunion auszubauen. Und auch die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Fonds führen doch nur zu weiteren Transfers in Staaten, die sich mit immer neuen Schulden vor echten Reformen drücken. Das Beispiel Italien zeigt aktuell: Selbst in der Euro-Zone lassen Regierungen nicht von neuen Schulden, um ihre Wähler mit unbezahlbaren Wohltaten bei Laune zu halten, Euro-Stabilitätskriterien hin oder her. Auf der Schuldenuhr ist es fünf vor zwölf, wenn nicht später. Sie ist zugleich die Schaltuhr an einer tickenden Zeitbombe, die die globale Wirtschaft in den Abgrund stürzen kann. Auch ein Blick in die Geschichte kann nicht beruhigen: Seit 1800 gab es mindestens 250 Fälle, in denen Staaten ihre Auslandsschulden nicht mehr begleichen konnten, und knapp 70 Inlandspleiten, bei denen die Einlagen der Bürger in der jeweiligen Landeswährung betroffen waren. ›Spitzenreiter‹ ist Spanien mit 13 Pleiten, gefolgt von Venezuela mit zehn Staatsbankrotten. Die USA, Kanada, Australien, Norwegen und die Schweiz waren hingegen noch nie pleite.
Welchen Fortgang wird das globale Schuldendrama aktuell nehmen? Die Geschichte kennt drei Auswege aus einer überschuldeten Situation: Inflation, Währungsreform oder Staatsbankrott. Denn in vielen Fällen wird normales Wirtschaftswachstum nicht ausreichen, um Länder aus der Schuldenfalle zu befreien, auch weil Überschuldung in der Regel wirtschaftliches Wachstum hemmt.« [3]
Der langjährige Präsident des ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, erklärte in einem Gastbeitrag für die ›WirtschaftsWoche‹ am 31. 5.: »Wenn Deutschland sich sträuben sollte, Geld zu verschenken oder weitere Bürgschaften zulasten nachfolgender Generationen zu geben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Italien den Euro aufgibt. …. Die politische Revolution ist aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Die Forderungen nach massiv steigenden Staatsausgaben und Schuldenerlassen sind ebenso wenig vom Tisch wie Gedankenspiele über das Verlassen der Währungsunion. ›Geld her, oder wir treten aus‹, das könnte die versteckte Drohung künftiger italienischer Regierungen sein.« Zum Sprengsatz für die Währungsunion könnte laut Sinn vor allem die von der Lega und Cinque Stelle vorgebrachte Idee einer Parallelwährung werden. »Zu einem solchen Schuldschein-Konstrukt dürfte es über kurz oder lang vermutlich schon deshalb kommen, weil sich das höhere Defizit kaum anders finanzieren lassen wird«, schreibt Sinn. »Eine Parallelwährung würde dazu dienen, die EU-Partner gefügig zu machen. Andererseits böte sie die Option, sofort aus dem Euro-Verbund auszutreten.«
Der 2014 verstorbene Prof. Wilhelm Hankel erläuterte bereits 2013 die fatale Situation der Gemeinschaftswährung. Im ›mmnews‹-Interview sagte er sinngemäß schon damals: Die Politik verwechselt in Sachen Euro ›Dynamik‹ mit ›Dynamit‹„. Wenn das so weitergeht, ist ein Bürgerkrieg nicht ausgeschlossen. Es war von Beginn an klar, dass der Euro niemals funktionieren würde angesichts der sehr unterschiedlichen Wirtschaften in der Eurozone. Ein griechischer Euro ist etwa 50 % weniger wert als ein deutscher Euro. Die Euro hat die Südzone dazu verführt, Schulden zu machen. In Griechenland gibt es die niedrigste Steuerquote und dafür die höchste Schuldenquote. Statt sparen, mehr Schulden: Das war der einfachere Weg und der Euro hat ihn ermöglicht. Der riesige Schuldenberg der Südschiene kann nicht auf Dauer von Deutschland finanziert werden. Wir stehen also vor der Frage: Wollen wir diese Defizite weiter finanzieren und darüber selber verarmen – oder müssen wir nicht einen Modus finden, welcher die unerträgliche Rückzahlungsverpflichtung dieser Länder, die dort zu Massenarbeitslosigkeit führt, beendet. Wenn die Politiker weiter am Euro festhalten, führt das zum Knall. Dann werden einzelne Länder der Südschiene zwangsläufig austreten, mit all den Verwerfungen, die dann programmiert sind. Diese Länder sind dann sofort bankrott und das führt dann zur Sprengung der Eurozone. [4]
Italien spielt kühl lächelnd mit dem Feuer und plant den Angriff auf die Finanzen aller Euro-Länder, so Prof. Bernd Lucke in seinem Gastbeitrag für den ›Focus‹. Italien, führt er aus, »ist in einer schweren Krise. Nicht erst seit den letzten Parlamentswahlen, sondern seit mindestens 15 Jahren. Seit 2003 ist die italienische Wirtschaft nicht gewachsen. Das italienische Bruttoinlandsprodukt war 2017 niedriger als vor 15 Jahren. Zum Vergleich: Die Wirtschaftskraft der EU ist im selben Zeitraum um mehr als 20 % gewachsen.
Seit 15 Jahren befindet sich Italien in der Stagnation. Die Arbeitslosigkeit ist in dieser Zeit von 8 % auf 11 % gestiegen. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt seit Jahren bei mehr als 30 %. Italiens Staatsverschuldung hat sich seit 2003 um fast 900 Milliarden Euro [etwas mehr als 60 %] erhöht. Die italienischen Banken kämpfen mit einem hohen Bestand an notleidenden Krediten und gelten als heiße Kandidaten für die nächste Finanzkrise. In dieser Situation vertrauen die Italiener ihre Regierung zwei Parteien an, die ein geradezu aberwitzig anmutendes Programm vorlegen: Die Staatsausgaben sollen gewaltig steigen, weil fast jeder Italiener bedingungslos ein Grundeinkommen von 780 Euro pro Monat erhalten soll. Die Steuern werden gleichzeitig kräftig gesenkt. Und wer denkt, dass die Italiener vielleicht einfach mehr arbeiten, um das alles zu finanzieren, irrt: Man will vielmehr die Arbeitnehmer früher verrenten. Dass das Budgetdefizit Italiens durch diese Maßnahmen steigen wird, liegt auf der Hand.
Erste Kostenschätzungen liegen in der Größenordnung von 100 bis 200 Mrd. € an zusätzlichen jährlichen Schulden. Aber welche Kapitalgeber werden sich bereit finden, Italien Kredite zu gewähren, wenn die Regierung ökonomisches Harakiri plant?
Die Eurozone ist erpressbar Nun ist ein wirtschaftlicher Selbstmord sicherlich nicht im Interesse der neuen Regierung. Und man würde die Verantwortlichen grob unterschätzen, wenn man in ihnen einfach nur blutige ökonomische Dilettanten sähe. Besser wäre es, in ihnen kaltblütige Erpresser zu sehen. Denn die Eurozone ist erpressbar – und die italienischen Koalitionspartner wissen das genau. Sie drohen ganz unverhohlen mit dem Staatsbankrott Italiens, wenn die Eurozone Italien nicht zwei- oder dreistellige Milliardenbeträge zukommen läßt. In einem durchgesickerten [und später dementierten] Papier der italienischen Regierungsparteien wurde schon ein Schuldenerlass von 250 Milliarden Euro gefordert. Die Eurozone ist erpressbar, weil sie es versäumt hat, ein Verfahren für geordnete Staatsinsolvenzen zu verabschieden. Die Eurozone ist erpressbar, weil die Euroländer stattdessen eine Haftungsunion aufgebaut haben. Wenn der italienische Staat insolvent wird, müssen alle Eurostaaten Milliardenverluste hinnehmen. Die Eurozone ist erpressbar, weil sie, wie sie es in Griechenland immer wieder demonstriert hat, den Euro um jeden Preis retten will. Deshalb kann Italien jetzt kühl lächelnd mit dem Feuer spielen: Wenn Italien untergeht, dann gehen wir alle unter. Also gebt uns lieber Geld, um den Untergang zu verhindern. Wieviel Geld wir brauchen, seht ihr an unserem Budgetdefizit. [Das haben wir ja extra schön hoch geplant]
Warum haftet Deutschland für Italien? Nun, die Europäische Zentralbank kauft seit 3 Jahren in ungeheurem Umfang Staatsanleihen auf; so hat sie für 340 Milliarden € italienische Schulden aufgekauft. Verluste daraus werden im Zuge der ›Risikoteilung‹ zu 10 % von anderen Eurostaaten getragen. Für Deutschland errechnet sich daraus im Falle einer italienischen Insolvenz ein Risiko von etwa 10 Milliarden €. Außerdem hat Italien bei der EZB über das Target2-System Schulden. Diese Schulden betragen derzeit 440 Milliarden €. Wenn Italien in den Staatsbankrott geht, muß es aus dem Euro ausscheiden. Von dem Verlust der EZB trägt Deutschland dann etwa 30 %. Falls das bankrotte Italien die Target2-Schulden nicht tilgt, entfällt auf Deutschland ein Verlust von 132 Milliarden Euro.
Neben diesen bezifferbaren Risiken ist völlig unabsehbar, welche Ansteckungseffekte ein italienischer Staatsbankrott auf andere Länder hätte. Nach dem Staat würden vermutlich die italienischen Banken zusammenbrechen, weil eben kein Verfahren einer geordneten Staatsinsolvenz existiert. Gut möglich, dass dann auch die wackligen Banken Deutschlands und anderer Eurostaaten in die Knie gehen würden, mit unabsehbaren Konsequenzen für die gesamte Volkswirtschaft. Der Crashkurs, den die italienische Regierung jetzt mit ihren eigenen Finanzen fahren will, läßt sich kaum anders sinnvoll deuten als ein Angriff auf die Finanzen aller Eurozonenländer. Die Haftungsunion soll zu einer Transferunion umgebaut werden – und zwar nicht mit Kleckern, sondern mit Klotzen.
Die besondere Raffinesse an der italienischen Strategie besteht darin, dass Ausgabensteigerungen wie das Grundeinkommen, kombiniert mit kräftigen Steuersenkungen, die italienische Wirtschaft zweifellos ankurbeln werden. Das gibt den italienischen Regierungsparteien demokratischen Rückhalt. Neuwahlen brauchen sie nicht zu fürchten. Dies gibt aber auch den Eurostaaten einen Vorwand, wie sie ihren Bürgern gegenüber Milliardentransfers nach Italien rechtfertigen können: Seht her, in Italien geht es ja endlich aufwärts! Da können wir jetzt doch wirklich mal hilfsbereit sein.
Es wird teuer werden, aber es ist besser, als dauerhaft erpressbar zu sein. Wenn wir genug Geld nach Italien schicken, wird es dort wirklich aufwärts gehen. Aber wie soll das jetzt schon hochverschuldete Land diese neuen Schulden jemals zurückzahlen? Und warum sollte es sich um Rückzahlung bemühen, wenn die Eurozone erpressbar ist? Warum, wenn das Erpressungspotential umso größer ist, je höher man verschuldet ist?
Was jetzt in Italien droht, bestätigt all das, was wir Eurokritiker seit Jahren vorgebracht haben. Deshalb müssen wir raus aus der Haftungsunion. Es wird teuer werden, aber es ist besser, als dauerhaft erpressbar zu sein.« [5]
[1] https://www.goldseiten.de/artikel/378174–Blut-in-den-Strassen-Roms—Rueckkehr-der-Eurokrise.html 2. 6. 18 Uli Pfauntsch
[2] https://www.laenderdaten.info/Staatenbuendnis/OECD.php
[3] https://www.welt.de/debatte/kommentare/article176881896/Neue-Finanzkrise-Italien-wird-der-verschuldeten-Welt-den-Rest-geben.html 1. 6. 18 Italien wird der verschuldeten Welt den Rest geben – Von Mario Ohoven
[4] http://www.mmnews.de/wirtschaft/69877-ist-der-euro-noch-zu-retten 31. 5. 18
[5] https://www.focus.de/politik/experten/lucke/gastbeitrag-von-bernd-lucke-italien-spielt-kuehl-laechelnd-mit-dem-feuer-und-plant-den-angriff-auf-die-finanzen-aller-euro-laender_id_9022622.html 2. 6. 18 Gastbeitrag von Bernd Lucke
Quelle: politonline
*****
Schon im September 2010 wurde hier darauf hingewiesen: Holen Sie ihr Geld von der Bank … und glauben Sie nicht, dass ihre Einlagen sicher sind.
Italien – Kommentare zur finanziellen Lage
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"Gebaut werden kann der Campus überhaupt nur, weil Gönner Alexander Otto mit zehn Millionen Euro eingesprungen ist. Ohne sein Gabe wären die Bagger in den Garagen geblieben, denn das Geld, das der HSV zum Vereinsjubiläum vor vier Jahren über seine Fan-Anleihe in Höhe von 17,5 Millionen Euro eingenommen hatte, ist längst für andere Zwecke draufgegangen. Unter dem ehemaligen Präsidenten Carl Jarchow waren die Anleihe-Millionen in den Jahren 2012 und danach nicht etwa geparkt worden, sondern größtenteils ins laufende Geschäft geflossen. Löcher stopfen statt Zukunft bauen – ein Passus im Vertragswerk der Anleihe hatte das möglich gemacht, illegal war Jarchows Griff nach dem Fan-Geld also nicht. Aber wenigstens unanständig. [..] Und der Name Klaus-Michael Kühne war noch nicht einmal im Spiel. Der 79 Jahre alte Logistik-Milliardär hat von 2010 bis Mitte 2016 etwa 69 Millionen Euro in den HSV gesteckt. Zum Teil als Darlehen, wofür der Klub neue Spieler kaufte und ein Stück des Stadionkredits ablöste; zum Teil, indem er elf Prozent der Anteile an der HSV Fußball AG kaufte; zum Teil, indem er den Stadionnamen erwarb. Im Sommer ging die große Kühne-Show weiter – mehr als 30 Millionen Euro gab er seinem Lieblingsklub für neue Spieler. Die Namen der Profis waren mit ihm und seinen Beratern Reiner Calmund und Volker Struth abzustimmen. Zurückzahlen muss der HSV dieses kuriose und der Öffentlichkeit lediglich vage erklärte Darlehen nur, wenn er in den kommenden Jahren die europäischen Ränge verpasst. Das aktuelle Geschäftsmodell des mit etwa 90 Millionen Euro verschuldeten HSV besteht also grob gesagt darin, über neue Schulden alte Verbindlichkeiten zu tilgen, oder wie Finanzvorstand Frank Wettstein es etwas verschlungener sagt: „Die Kernaufgabe beim HSV ist nicht, die Höhe der Verbindlichkeiten zu reduzieren, sondern deren Fristigkeiten in einem Gesamtplan aufeinander abzustimmen.“ Zu dieser Herkulesaufgabe gehört auch die neue Anleihe vom September, die der HSV am Finanzmarkt plazierte. 40 Millionen Euro will der HSV bis 2026 so einsammeln. Wieder sind es vermögende Privatpersonen, die in den HSV investieren sollen. Fünf Prozent Zinsen soll die Anleihe abwerfen. Der Klub tätigt all die Geschäfte, um den Kopf finanziell über Wasser zu halten. [..] In diesem Finanzgestrüpp ist nicht die Abhängigkeit vom Geld des Edel-Fans das eigentliche Problem. Sondern deren Einsatz. Kein Klub der Liga in der bedrohlichen Lage des HSV hätte die „Geschenke“ Kühnes ausgeschlagen. Auch Leipzig, Wolfsburg oder Hoffenheim finanzieren sich über Millionen Einzelner, sind oder waren Tochtergesellschaften großer Unternehmen. Doch sie haben das Geld anders, offenbar sinnvoller eingesetzt - zumindest eine Zeitlang. [..] Beiersdorfers Bilanz seit Juli 2014 ist mit vier verschlissenen Trainern und zwei Sportdirektoren verheerend. Von wegen Stetigkeit. Seine Kaderplanung ist ein Desaster - es fehlen Innenverteidiger und defensive Mittelfeldspieler im mit 35 Millionen Euro aufgemotzten Kader. Der HSV gibt etwa 54 Millionen Euro im Jahr für seine Fußballprofis aus und ist derzeit dennoch Abstiegskandidat Nummer eins. Die traditionell überzogene Höhe der Gehälter und die Millionen an Abfindungen haben den heutigen Schuldenstand verursacht. [..] Es wird permanent diskutiert und diskreditiert. Längst hat der Bundesliga-Dinosaurier die Rolle der Skandalnudel übernommen, kein Fettnapf wird ausgelassen. [..] Auf der anderen Seite stehen Werte, die niemand leugnet, wie Umsatzstärke, Fanbasis, Beliebtheit, Tradition. Im Bezahlfernsehen werden die HSV-Spiele immer gut gebucht: Irgendwas wird im Volkspark schon los sein. [..] trotzdem bekommt der HSV Spieler aus einem Regal, aus dem er sich eigentlich gar nicht mehr bedienen kann. Weil er sehr hohe Gehälter zahlt. Mit einer großartigen sportlichen Perspektive kann er ja schon seit längerem nicht mehr aufwarten. Beiersdorfers angekündigtes Sparprogramm im Kader ist ein Witz. René Adler, Johan Djourou, Lewis Holtby und Pierre-Michel Lasogga verdienen jeweils deutlich mehr als zwei Millionen Euro im Jahr. [..] Wie sollen bei deutlich geringerem Umsatz in der zweiten Liga die Darlehen an Kühne zurückgezahlt werden? Und wie will man ein Schicksal à la Kaiserslautern umgehen, ein Traditionsklub, der im Unterhaus feststeckt? Es gibt keine leichten Lösungen für den Hamburger SV. Und die Hoffnung, dass aus den vielen Kühne-Millionen irgendwann etwas Gutes wachsen könnte, ist offenbar eine Illusion."
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Teil 3 der Flugblattaffäre.
Ein anti-semitisches Flugblatt erstellen wir offenbar allein schon dadurch wenn wir als deutscher Dichter der Nachkriegszeit alte Songs von Reinhard Mey zur Gitarre vor Publikum singen wie: 'Über den Wolken'!
'Juden durch den Schornstein schicken'. Freiheit, was sie ist oder was sie vielleicht auch sein kann, wuerde dabei von dem- oder derjenigen voellig missverstanden! A. Raiter, Schriftsteller u. Komponist.
Anti- ser + mit. ser (sp.) sein (dt.). Etw. noch besitzen oder haben, darueber weiter verfuegen.
per mit. permission. peer mit. das Mit ausspaehen (anderer). Die Ausspaehmission. dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (als Passvermerk). Auf einer Mission sich befinden. The Best off!! 'Du bist mein bestes Stueck!' (You're simply the best!')
Aich'wanger wollte schlicht nicht auf dem Gelben Wagen vorne hocken bleiben ('Ich wuerd' ja so gern noch ein Weilchen bleiben!') ballern, bangen, schlagen gegen etw.
'Gabi hat die ganze Zeit vergeblich auf dieser Bank im Park auf ihren Freund gewartet, aber er kam einfach auch weiter nicht. Und so sitzt sie täglich erneut auf ihr und wartet darauf dass er eines fernen Tages vielleicht doch noch zu ihr und dieser Bank zurueckkehrt'.
'Do it to me!!' (Die dafuer ganz typische Handbewegung oder Bewegung beider Haende. Dabei wird sich symbolisch weit geöffnet. Es ist ein Angebot an den oder die jeweils andere. Auch: stattfindender Quickie, engl., wie in selbst der Umziehgarderobe vielleicht am oder eines Theaters, so zumindest die Andeutung hier!)
'Kann denn Liebe Suende sein!' (Sünde/Sins/Zins/Zinsen). Men sin. das Benzin.
Schule/Schwule/Schulden/aktueller Schuldenstand.
ungewöhnliche Formen des 'Bezahlens'. *Eau oder Boy de Toilette.
('Gelbe Gefahr')
Es bestehen sehr viel unterschiedliche Formen auch dafuer wie wir selbst etwas bezahlen koennen oder indem auch wir 'fuer etwas in abschließender Weise zahlen' und/oder Schulden bezahlen die gegenueber einem anderen bestehen'!! Keineswegs muss es so nur immer die Geldvariante allein sein! Denken wir an Größeres!
#Gabi wartet im Park#Schlagersänger Österreichs#vergebliches Warten#die Opernbühne#der Opa#der bereits deutlich gealterte Mann#the grandpa (engl.)#die verschiedenen Bedeutungen des Wortes Wachsen#Pilzköpfe aus England#der Kopfstand#verschiedene auch Kopfformen#die niedrigen Stände#Lebensmittelzusätze#Leben der anderen
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Eigene Stellungnahmen, gelebte Bürgerferne und Hausfrauen ohne Fahrrad ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 18.6.2018
Ein Ziel könnte doch heute sein, den öffentlichen Teil abzuarbeiten und dann Mittwoch komplett nicht öffentlich zu tagen. Das wäre zumindest bürgerfreundlich. Lassen wir uns überraschen, ob das funktioniert. Es gibt ja wohl noch zusätzlich den Dringlichkeitsantrag bzgl. der Grußworte am 20.7.2018 durch Herrn Dr. Rieskamp.
Gemäß TOP 14 wird heute wohl noch nicht die neue Geschäftsordnung angewendet, d. h. die Debatten werden wie immer?
Eine Ration Kuchen habe ich heute auch mit dabei ...
Ach ja, wenn mal keine E-Mail am Morgen kommt, lohnt sich trotzdem ein Blick ins Blog ... dann hat nur das Versenden der E-Mail nicht geklappt ...
Auch heute gibt es wieder mehr als eine Tischvorlage und Anträge ... da hat sich schon einmal nichts verändert.
17:58 Uhr ... noch ist die Stadtratsdichte etwas dünn ... aber von allen Gruppierungen ist mindestens ein Stadtrat/Stadträtin anwesend ...
18:00 Uhr ... es ist immer noch leer in der ersten Reihe, dabei ist es doch eine "normale" Stadtratssitzung.
Heute werden übrige Tagesordnungen der öffentlichen Sitzung an die Besucher verteilt.
18:02 Uhr ... und die Fehlenden sind nicht unbedingt die Berufstätigen - vor mir bei der WPS ist bisher nur der jüngste Stadtrat anwesend.
18:04 Uhr ... die nächsten Stadträte treffen ein ...
18:05 Uhr ... es geht los ... Frau John begrüßt alle Anwesenden ... es besteht Beschlussfähigkeit, trotz fehlender Stadträte. Herr Ardelt und Frau Loesti und Frau Falk sind entschuldigt ... Herr Ardelt ist dann doch da ...
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Herr Frey (CSU): Es geht um den Dringlichkeitsantrag bzgl. der möglichen Grußwortes von Herrn Dr. Rieskamp. Es ist dringlich, da es keine weitere Möglichkeit diesbezüglich ist. Die nächste Stadtratssitzung ist am 23.7.2018.
(Anm. d. Verf.: Die neue Sprechanlage ist teilweise definitiv leiser! Bitte, liebe Stadtverwaltung, ändert das ...)
Herr Heidinger (BLS): Er hält die Gegenrede. Das ist nicht dringlich. Es gibt ein Treffen zur Sicherheit des Tunnel am 26.6.2018. Er sieht da ggf. Schwierigkeiten mit dem Baubeginn, falls es da Probleme beim Sicherheitskonzept geben sollte. Aus seiner Sicht ist der Tunnel aktuell nicht sicher.
Antrag: 12:10 angenommen
Als neuer TOP 4:
Antrag: 13:9 angenommen
TOP 2 Bürger fragen
Herr Dr. Ziebart: In einem Monat feiern wir (Anm. d. Verf.: Ich vermute da etwas Sarkasmus?) den Baubeginn des Tunnels. Und es wird einen Abluftkamin geben. Dort wird die Abluft mit über 60 km/h austreten. Damit ist der Schlossgarten als Oase der Ruhe kaputt. Der Kamin ist aber vollständig überflüssig. Er ist erst nachträglich hinzugekommen, da es ein Gutachten gegeben hat. 2026 wird die Abgasbelastung geringer sein, deshalb wird der Kamin nicht benötigt. Es ist ein gigantisches Bauwerk mit zwei Gebläsen a 3 qm. Was wird der Stadtrat dagegen tun?
Frau John: Die Verwaltung wird sich kundig machen und dann den Stadtrat informieren? (Anm. v. dr. thosch: Ich habe da schon eine Antwort: https://www.politik-starnberg.de/post/174780903212/b2-tunnel-ist-der-abluftkamin).
Frau Eisenberger: In den Mediationsverhandlungen geht es ja nur um die Bahngleise und nicht um das Bahnhofsgebäude. Kann man das Gebäude nicht ein wenig aufhübschen und den Ordnungsdienst öfter vorbeischicken? Auch im Programm "Kultur-Starnberg" ist nur noch eine Veranstaltung geplant. Gibt es da schon geplante Baumaßnahmen?
Frau John: Es gibt keine geplanten Baumaßnahmen. Das Umfeld des Bahnhofsgebäude ist ärgerlich. Für die Entfernung an der Mauer sind spezielle Verfahren erforderlich, die bereits ausgeschrieben sind. Die Stadt ist da dran.
Herr Urbasch: Es geht um den Mobilfunkturm. Was wurde in den letzten Monaten dagegen unternommen? Die Gesprächsangebote für alternative Standorte wurde nicht angenommen. Warum werden die Bürger der Stadt desinformiert? Sei es der Deckenabsturz, die Mobilfunktürme oder die möglichen Schulden des Haushalts? In den Bürgerversammlungen werden immer nur die Blumenkübel erwähnt. Wer wird beim Deckenabsturz die Kosten übernehmen? Ist die Stadtverwaltung hier erpressbar? Jetzt geht es wieder um die Bauamtsleitung, die er erneut ankreidet und als "verfilzt" bezeichnet.
Frau John: Sie bittet erneut, persönliche Vorwürfe zu unterlassen. Sie respektiert seine Haltung zum Thema Mobilfunk. Beim Seebad bittet Sie, bis zum TOP zu warten.
Herr Jäger: Er hat seinen Fragenkatalog schon vorab geschickt. Er zählt die CSU Mitglieder in der Politik auf. Es kommt der "1. Bürgerfragenkomplex". 3.000 Bürger wollten früher den Seetunnel. Warum wird sich über diese Bürger hinweggesetzt?
(Anm. d. Verf.: Jetzt tut selbst mir die Frau John leid ... es wiederholt sich ja nun schon seit Monaten ...)
Frau John: Er wird bei den entsprechenden Verantwortlichen kein Gehör finden.
Herr Jäger: Er fährt mit seinem 2. Fragenkomplex fort.
(Anm. d. Verf.: So gerne ich das auch alles mitschreiben möchte, die komplexen Sätze sind aber nicht so schnell mitzuschreiben.)
Jetzt geht es gegen Herr Frey.
(Anm. d. Verf.: Mir ist das echt ein Rätsel, was sich Herr Jäger von den fast monatlichen Vorträgen verspricht. Ich habe gestern gelesen: "Wenn Dinge im Überfluss vorhanden sind, verkehren sie sich in ihr Gegenteil.” Das ist hier in meinen Augen ein klassisches Beispiel dafür.)
Jetzt wird Herr Frey gefragt. Ich wusste gar nicht, dass Stadträte bei Bürgerfragen auch gefragt werden dürfen.
Frau John: Sie unterbricht ihn, denn er hat jetzt schon 10 Minuten vorgelesen.
Herr n. n.: Er hat gesehen, dass die Eintragspreise bei der Sauna bei 25 EUR liegen. Kann man nicht einen Studentenrabatt einführen? Nicht alle Studenten sind Millionäre.
Frau John: Sie wird das nachfragen und ihn dann informieren.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es wird nichts bekannt gegeben.
TOP 4 NEU Antrag von Herrn Frey bzgl. des Grußwortes durch Herrn Dr. Rieskamp
Herr Frey (CSU): Der Stadtrat hat im Februar 2017 beschlossen, dass die Stadt das Projekt positiv begleiten soll. Der Bundesverkehrsminister, die Landesministerin und der Landrat sprechen beim Spatenstich am 20.7.2018 ein Grußwort. Auch die Stadt erhält durch das Projekt neue Möglichkeiten. Deshalb soll die Stadt auch beim Spatenstich ein Grußwort sprechen. Wenn die Bürgermeisterin nur anwesend ist, wird ein Teil der Bürger vor den Kopf gestoßen. Aus der Mitte des Stadtrats soll deshalb Herr Dr. Rieskamp auf Einladung des Bauamts entsprechende Grußworte sprechen.
Herr Mooser (WPS): 2002 wurde ein "Umfahrungsbürgermeister" gewählt, der nach einem Jahr sich hat drehen lassen. 2015 wurde eine Mehrheit gegen den Tunnel in den Stadtrat gewählt. Auch hier haben einige Stadträte sich gedreht. Deshalb ist es grotesk und eine Missachtung der Bürgerschaft, dass gerade Herr Dr. Rieskamp sprechen soll. Wenn die Erste Bürgermeisterin anwesend ist, verbietet es sich für den zweiten Bürgermeister, ein Grußwort zu halten.
(Anm. d. Verf.: Da hat einer die Feinheiten des Antrag nicht ausreichend erfasst. Herr Dr. Rieskamp spricht ja nicht als Vizebürgermeister, sondern als Mitglied des Stadtrats auf Einladung des Staatlichen Bauamts Weilheim.)
Antrag:
16:12 angenommen
Frau John: Sie hat rechtmäßige Zweifel und möchte das prüfen.
(Anm. d. Verf.: Was gibt es da zu prüfen, wenn ein Stadtrat bei einem Spatenstich ein paar Grußworte spricht und dies vom Bauherrn, dem Bund, akzeptiert wird?)
Herr Prof. Picker (WPS): Starnberg wird durch die Erste Bürgermeisterin vertreten. Wenn Herr Dr. Rieskamp sprechen sollte, wäre das ein Dienstvergehen.
Herr Frey (CSU): Der Beschluss ist rechtmäßig. Es geht nicht um eine offizielle Vertretung der Stadt Starnberg. Die Vertretungsregel wird hier ja bewusst von der Ersten Bürgermeisterin ausgehebelt (Anm. d. Verf.: , in dem sie durch ihre angekündigte Anwesenheit sämtlichen offiziellen Vertretern das Rederecht untersagt.) Deshalb spricht Herr Dr. Rieskamp persönlich auf Einladung vom Staatlichen Bauamt ein paar Worte.
Frau John: Sie argumentiert ...
Herr Prof. Picker (WPS): Er möchte die Bürgermeisterin darauf hinweisen, dass sie ja immer spontan noch ein paar Grußworte sagen könnte.
(Anm. d. Verf.: Sollte sie sich wirklich jetzt noch anders entscheiden, wäre das so etwas von inkonsequent. In meinen Augen würde sie damit ihrer Verlässlichkeit in erheblichen Maße schaden und erneut zeigen, dass ihr nur sie sich selbst wichtig ist.)
TOP 4 Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2016; Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes Starnberg
Der Jahresabschluss wurde mit 9:0 Stimmen im Werkausschuss genehmigt. Es gibt ein Überschuss vom ca. 63.000 EUR. Die Leitung wurde entlastet.
Einstimmig angenommen
TOP 5 Neuerlass der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) der Stadt Starnberg
Auch hier wurden den Vorlagen im Werkausschuss mit 9:0 zugestimmt.
Einstimmig angenommen
TOP 6 Vorlage der Jahresrechnung 2017
Es gab ein ausgeglichenes Ergebnis. Es werden diverse Zahlen vorgelesen, die ich aber nicht so schnell mitschreiben kann. Es ergab sich ein geringer Einnahmenüberschuss. Die aktuelle Rücklage ist bei ca. 8 Mio. EUR. Der aktuelle Schuldenstand ist bei ca. 13 Mio. EUR. Ein Erläuterungsbericht liegt den Stadträten vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll beauftragt werden, diesen zu prüfen.
Einstimmig angenommen
TOP 7 50. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet des Krankenhauses südöstlich der Oßwaldstraße, Gemarkung Starnberg; Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, Feststellungsbeschluss
Es wurde am Donnerstag im Bauausschuss vorberaten. Es gab dazu Empfehlungen mit 13:0.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Wie ist der Stand des Bebauungsplans?
Frau John: Der wird parallel bearbeitet. Der Bebauungsplan ist aktuell im Bauausschuss in der Beratung. Er wird Juli 2018 im Bauausschuss behandelt.
(Anm. d. Verf.: Jetzt gibt es zwischen den beiden einen Disput, ob eine “parallele Bearbeitung” nur dann parallel ist, wenn auch ein gleichzeitiger Abschluss stattfindet.)
Antrag:
Einstimmig angenommen
TOP 8 Geh- und Radwegeführung entlang der Petersbrunner Straße Hier: Kostenübernahmevereinbarung
Der Top wird zusammen mit TOP 9 behandelt.
TOP 9 Geh- und Radwegeführung entlang der Petersbrunner Straße Hier: Baubeschluss
Es gab im Bauausschuss entsprechende Beratungen. Die Empfehlungen liegen als Tischvorlage vor.
Beschlussempfehlungen des Bauausschusses:
10:3: Übernahme der Kostenvereinbarung (es gibt da eine Aufteilung 49% Freistaat und 51% die Stadt analog zu den beanspruchten Flächen, für den städtischen Teil gibt es vielleicht auch noch Fördermittel von 40%-60%)
13:0: Anliegerversammlung durchführen und Umsetzung danach umsetzen
10:3: Stadt beauftragen, weitere Schritte zu unternehmen
Herr Prof. Picker (WPS): Die WPS stimmt nicht zu. Die Vereinbarung ist falsch formuliert, wenn von einem Entlastungstunnel die Rede ist. Die Kosten sollte der Veranlasser tragen. Die Stadt sollte sich auch nicht um die Altlasten kümmern müssen.
Herr Beigel (CSU): Das Ganze soll 2.2 Mio. EUR kosten und davon sind 400.000 EUR für mögliche Altlasten vorgesehen. Kann man die Kostenschätzung für die Altlasten etwas mehr erläutern? Werden die Kosten der Altlasten auch entsprechend aufgeteilt.
Frau John: Wahrscheinlich sind die 400.000 EUR zu niedrig, da es noch keine Baugrunduntersuchungen in ausreichender Menge stattgefunden haben. Sie rechnet mir mehr Kosten, die Verhältnismäßigkeit bleibt.
Herr Wiesböck (FDP): Warum übernimmt der Bund nicht die ganze Baumaßnahme? Warum übernimmt die Stadt die Hälfte der Kosten? Und mit welchen Altlasten wird gerechnet? Er möchte mit belastbaren Zahlen arbeiten. Er warnt, dem heute so zuzustimmen.
Frau John: Wir rechnen generell mit Altlasten, dass früher verbaute Stoffe heute nicht mehr zugelassen sind. Momentan ist es eine Gemeindestraße, die der Stadt gehört. Die Neuaufteilung der Straße wird notwendig, da durch den Tunnel diese Straße indirekt belastet werden. Damit wird es wohl eine Staatsstraße. Eine Umwidmung kann aber nicht im Vorfeld stattfinden, sondern nur, wenn die dann vorhandene Verkehrsbelastung ausreichend hoch ist.
Herr Wiesböck (FDP): "Er ist unbedarft." Er warnt nur.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Bund baut keine Radwege. Der neue Radweg bleibt uns lange erhalten. Nicht alle Bürger sind Autofahrer wie Herr Prof. Picker.
Herr Prof. Picker (WPS): Herr Kurzak hat in mehreren Gutachten sinkenden Radverkehr festgestellt. Das liegt an den 51% Hausfrauen, die ein Familienunternehmen führen, und an den immer älter werdenden Bürger*innen. Starnberg ist keine Stadt der Radfahrer. Man kann doch auch später das noch umbauen - der Freistaat selber, wenn er den Bedarf sieht.
(Anm. d. Verf.: Nicht, dass man aus dieser Aussage ein Weltbild konstruiert ...)
Frau John: Sie hat da eine andere Meinung. Wenn wir die Straße öffnen und dann feststellen, dass umgebaut werden müsste, ist das unter Verkehrslast weitaus schwieriger als jetzt. Für die Gehwege ist immer die Stadt zuständig.
Frau Ziebart (FDP): Sie möchte darauf hinweisen, dass die Zulaufstrecke zum Tunnel keinen Radweg zulässt. Deshalb ist in der Petersbrunner Straße ein Radweg zu bauen.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er möchte festhalten, dass Herr Prof. Picker die Starnberger Bürger*innen für zu alt für Radfahren hält und dass die Hausfrauen mit Rädern nicht umgehen können. Er möchte gerne eine Änderung im §4. Es geht um die Kostenaufteilung bei der Baufeldfreimachung und bei den Altlasten.
Frau John: Die Petersbrunner Straße wird zwischen den Gartenzäunen abgebrochen und komplett neu gebaut. Der Durchstich ist dabei nicht enthalten. Alle Kosten außer Bäume und Beleuchtung werden nach der Fläche aufgeteilt.
Herr Jägerhuber (CSU): Er bedankt sich für die Ausarbeitungen und die Option, dass sich der Freistaat beteiligt. Nur den "orangen" Teil hat die Stadt zu zahlen. Das Signal ist, dass diese Straße vorher umgebaut wird, bevor der Durchstich abgeschlossen ist. Es entsteht ein Geh- und Radweg, der vorher noch nicht vorhanden ist. An den Hauptverkehrsstraßen wurden noch nie Radwege geplant.
Herr Mooser (WPS): Er möchte von der Stigmatisierung der WPS weg. Er ist für Radwege. Er geht genau auf diesen Radweg ein. Die Radfahrer werden durch ein ödes Gebiet geführt. Er hätte lieber Radwege an einer Straße gebaut, die der Gemeinde gehört. Hier werden Radwege in einem Gewerbegebiet gebaut. "Das ist eine Farce. Das birgt eine irrsinniges Gefahrenpotential." Alle sollen überlegen, ob wir hier "etwas Tolles tun". (Anm. d. Verf.: Wie wäre es genauso wie beim Tunnel mit "durch den neuen Radweg angezogenem Radverkehr"?) Er hätte den Radweg lieber auf Straßen gebaut, die direkt auf die Stadt zulaufen.
(Anm. d. Verf.: Die WPS möchte also nur “schöne” Radwege in ruhigen Straßen bauen und wenn es die nicht gibt, ganz auf Radwege verzichten? Mit so einer Einstellung bekommt man sicher keinen neuen Radfahrer in Starnberg.)
Frau John: Der Verkehr wird bei 8.000 Kfz/Tag liegen. Das sind 2/3 der Hanfelder Straße. Aber es ist dort unverantwortlich, den Radverkehr auf der Straße mitlaufen zu lassen. Der Radweg bildet schon einen wichtigen Lückenschluss.
(Anm. d. Verf.: Völlig korrekt. Ich möchte nicht wissen, wer dann am Lautesten schimpfen würde, wenn auf der geöffneten Petersbrunner Straße ein Radfahrer auf der Straße in einen Unfall verwickelt werden würde, weil es keinen Radweg dort gibt.)
Herr Frey (CSU): Wenn wir dort keinen Radweg bauen, wo bauen wir ihn dann? Es gibt da keine Alternative. Die Verbindung wird genutzt, um ins Moos und nach Percha zu kommen. "Nichts" kann keine Lösung sein. Wenn wir das ablehnen, wird die Stadt zunächst für alles aufkommen. Jetzt ist eine 50%/50%-Regelung gefunden worden. Da kommt uns der Freistaat entgegen. Er findet das verhandelte Ergebnis gut.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Alle Argumente sind ausgetauscht worden.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Alle Argumente sind ausgetauscht worden.
(Anm. d. Verf.: Hier sieht man, dass es manchmal recht lange dauert, bis man als Stadträtin/Stadtrat an der Reihe ist. Manchmal ist die Diskussion schon ganz woanders hingewandert oder die eigenen Argumente wurden schon von einem Vorgänger vorgebracht.)
Frau Wahmke (UWG): Der Radweg ist für die Arbeitenden im Gewerbegebiet und die Verbindung nach Percha.
Frau Fohrmann (CSU): Sie möchte den Senioren ein Elektrofahrrad empfehlen. Sie würde sich dort auch über einen Radweg dort freuen.
Herr Jägerhuber (CSU): Staatsstraßen sind Aufgabe des Bauamts, Gehwege sind immer in der Verantwortung der Stadt. Das hat Frau John schon am Anfang gesagt. Dieser Weg ist ein Lückenschluss für den Bahnhof Nord, das Moos und andere Ziele. Die Planung war auch schon früher Bestandteil eines Starnberger Radwegekonzepts. Warum wird jetzt wieder eine Grundsatzdiskussion geführt.
Herr Heidinger (BLS): Er behauptet: Bei den Planungskosten beteiligt sich nur der Freistaat, wenn der Durchstich kommt. Jetzt wird beauftragt und wenn der Durchstich nicht kommt, bleiben wir auf den Kosten sitzen? Und wir haben jetzt wieder nur schön gerechnet. Vielleicht bleiben wir auf den Kosten sitzen.
Frau John: Wenn der Durchstich nicht kommt, wird sich der Stadtrat noch einmal damit befassen. In der Vereinbarung ist geregelt, dass sich der Freistaat beteiligt.
Beschluss:
Vereinbarung unterzeichnen
Vorher klären, ob Kostenaufteilung auch für Altlasten
Klarstellen, wie Vorgehensweise bei keinem Durchstich
Angenommen: 23:5
Beschluss:
Baubeschluss: Anlieger informieren (ohne das Bauamt)
Angenommen: einstimmig
Beschluss:
Ausbau des Geh- und Radweges nach der Anliegerbeteiligung
Ausschreiben
Fördermittel beantragen
Angenommen: 23:5 (WPS, Wiesböck, ???)
Herr Mooser (WPS): Die WPS stimmt dagegen, da eine Familie durch den Durchstich ihre Heimat verliert.
(Anm. d. Verf.: Darauf beruft sich die WPS recht häufig. So leid mir das auch für diese Familie tut, aber deshalb die vielen anderen Anwohner und Verkehrsteilnehmer “leiden” zu lassen, kann ja auch nicht der richtige Weg sein. Und um die mögliche Argumentationskette gleich abzuschließen. Der anderen Lösung steht das Bundesnaturschutzgesetz und die entsprechende EU-Richtlinie im Zusammenhang mit den FFH-Gebieten im Wege.)
TOP 10 Entwicklung des Gewerbegebietes Schorn; Hier: Workshopverfahren
Es gab Abstimmungsgespräche mit den Projektsteuerern. Für die Qualitätssicherung sind namhafte Berater gefunden worden. Aus jedem Fachgebiet ist beim Workshop jemand vertreten. Die Basis ist das städtebauliche Konzept, welches schon vorliegt. Der Workshop ist im Juli. Danach werden die Ergebnisse im Stadtrat beraten werden.
Herr Prof. Picker (WPS): Ist das Gebiet schon aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen? Er appelliert an die Kreisvertreter im Stadtrat, die Herausnahme zu beschleunigen.
Frau John: Es ist noch nichts beschlossen. Der Landrat ist angesprochen worden, die entsprechenden Prozesse im Kreistag zu initiieren.
Herr Weger (CSU): Er hätte gerne die Planungsreferenin mit bei dem Workshop.
Frau John: Die politische Diskussion wird im September stattfinden.
Frau Kammerl (DPF): Sie möchte auch gerne einen oder mehrere Referenten mit dabei haben, damit es eine bessere Kommunikation mit dem Stadtrat geben kann.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Sie wird sich auch im Kreistag gegen das Projekt aussprechen. Sie spricht sich aber nicht gegen den Workshop aus.
Herr Wobbe (UWG): Er war beim letzten Treffen in Gilching mit dabei. Da wurden schon verkehrliche Engpässe erkannt. Wurde da weiter geplant?
Frau John: Die Pläne wurden weitergeführt. Die Erschließung ist im Gespräch. Das Thema Halbanschluss wird vom Investor in Auftrag gegeben werden. Das wird im September im Stadtrat vorgestellt werden. Bevor die Nutzung des Gebiets nicht geklärt ist, können keine konkreten Aussagen über die Verkehrsbelastungen gemacht werden.
Herr Pfister (BMS): Er möchte ggf. berichtigt werden. Die Gutachter machen so oder so den Workshop und der Stadtrat wird dann informiert.
Frau John: Es soll auf fachlicher Basis diskutiert werden und die Ergebnisse werden im Stadtrat dann beraten.
Frau Ziebart (FDP): Die FDP begrüßt die vorgestellten Konzepte. Sie bittet auch die Kreisräte darum, das Projekt positiv zu begleiten.
Herr Frey (CSU): Er begrüßt den Fortschritt. Es ist ein hochkomplexes Verfahren, zu dem der Stadtrat am Ende entscheiden soll. Er ist für eine Begleitung des Workshops durch den Stadtrat über im Stadtrat vorhandene Fachexpertise. Es gibt einen Gewerbereferenten und eine Stadtplanungsreferentin, die fachliche Beiträge beisteuern könnten. Er bittet um eine Einbindung.
Herr Mignoli (BLS): Diese "Riesennummer" ist nur ins Rollen gekommen, da einige Stadträte da gedrückt haben. Er unterstützt die Begleitung des Workshops durch die Referenten.
Herr Wiesböck (FDP): Hier geht es um die Finanzen von Starnberg. Warum ist Frau Neubauer dagegen? Er ist für eine Mischung im Gewerbegebiet. Sinnvolle Bebauung ist für ihn kein Flächenfraß. "Gegenüber den Kindern ist es gemein, wenn wir jetzt den Flächenfraß stoppen." Die Kollegen vom Kreistag sollten sich für Starnberg bemühen.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er unterstützt den Antrag von Herrn Frey. Er hat die Informationen auch immer eher vom Vorhabensträger als von der Verwaltung erhalten. Das jetzige Gebiet Schorn-Süd ist auch mit dem Autobahnanschluss nicht besser angeschlossen ist, als bisher. Die Probleme von Schorn-Nord wird es bei der Anfahrt über den Parkplatz geben. Aber dafür wird sicher auch ein Gutachten erstellt werden. Dort gibt es auch eine kleine Flugpiste. Wanm wurde die genehmigt?
Frau John: Da gab es vor vier Jahren eine flugrechtliche Genehmigung.
Frau Wahmke (UWG): Sie hätte gerne auch den Energie- und Umweltreferenten (Herr Dr. Sengl) mit dabei.
Frau John: Es ist nur ein Workshop, wo die Stadt gefragt wurde, wer denn Experte wäre. "Haben sie doch Vertrauen, dass andere auch etwas entwickeln."
(Anm. d. Verf.: Ich glaube, dass ein Vertrauen in die gewählten Experten vorhanden ist. Hier besteht die Befürchtung, dass die Stadtverwaltung (wieder) Ergebnisse und Informationen dem Stadtrat vorenthält - nicht mehr und nicht weniger. Darüber müsste man diskutieren. Ihr Wunsch mit dem Vertrauen kommt gefühlt ein paar Jahre zu spät.)
Herr Jägerhuber (CSU): Er wäre ja froh, wenn wir heute schon über Bauweisen reden könnten. Er referiert etwas über die Vergangenheit. Der Stadtrat hat das wieder angeschoben und auf einmal ist das auch ein wichtiges Thema der Stadt. Er ist auch für die Beteiligung von Referenten am Workshop.
Herr Heidinger (BLS): Er bestätigt die Aussagen von Herrn Jägerhuber. Der Stadtrat muss auch in den Vorgesprächen informiert werden, nicht immer nur aus der Presse.
Beschluss:
- Workshop durchführen lassen und Beteiligung der Stadt
Angenommen: 27:1 (Dr. Sengl)
Antrag Herr Frey: Beteiligung Referenten
Angenommen: 20:8
Frau John: Sie wird den Wunsch an die Investorengruppe weitergeben.
Herr Mignoli (BLS): Auch der Stadtrat wird Gespräche aufnehmen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er steht als Referent für den Workshop nicht zur Verfügung.
Frau John: Es ist etwas 20:00 Uhr und deshalb werden die Punkte TOP 12 und TOP 13 vorgezogen.
(Anm. d. Verf.: Damit sich der Projektsteuerer nicht wieder so aufregen braucht?)
So, der Kuchen ist aufgegessen ... jetzt dauert es hoffentlich nicht mehr solange?
TOP 12 Sachverhalt zum Dringlichkeitsantrag zur Ermittlung von Bautenstand, Kostenstatus, Fertigstellungskosten und Liquiditätsbedarf für die Sanierung des Wasserparks (Seebad) per 31.03.2018
Frau John: Der Punkt geht auf einen Antrag der DPF zurück. Es kann zu dem Thema berichtet werden. Der Sachstandsbericht wurde früher vom Stadtrat genehmigt. Es fehlten aber noch Daten. Auch der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit der Kostenverfolgung befasst. Auch der kommunale Prüfungsverband prüft gerade die Kosten. Sie liest aktuelle Zahlen vor. Geschätzte Fertigstellungskosten liegen bei 22,5 Mio. EUR. Zu erwartende Zahlungen sind noch nicht vollständig bekannt. Der geplante Übergabetermin ist 29.6.2018.
Frau Kammerl (DPF): Ist der Bericht des Sachverhalts die Antwort auf den Antrag? Wenn ja, hält sie am Antrag fest.
Frau John: Das, was für den Stadtrat als Gesamtplenum interessant ist, hat sie in der Beschlussvorlage vorgestellt. Für detaillierte Fragen steht sie zur Verfügung. Die Erstellung der geforderten Liste sind nicht im Leistungsumfang des Projektsteuerers enthalten.
Frau Kammerl (DPF): Die Zahlen liegen dem Projektsteuerer alle vor. Sie wären nur in eine Excel-Liste einzutragen.
Herr Weinl: Die Daten liegen alle vor. Der beratende Anwalt hat bestätigt, dass diese Daten in dieser Form nicht vom Projektsteuerer geliefert werden brauchen. Das wäre eine Extra-Leistung. Die bisher vorgestellten Zahlen sind in seinem Auftrag enthalten.
(Anm. d. Verf.: Alleine schon diese Prüfung durch den Anwalt gibt einen Eindruck auf die "Zusammenarbeit" zwischen Stadtrat und Stadtverwaltung.)
Frau Kammerl (DPF): Auch der Rechnungsprüfungsausschuss hat nicht alle Zahlen bekommen. Der Projektsteuerer kann ja auch nur die Daten nennen, die er nennen darf. Und wenn sie "schätzen" liest, läuten bei ihr die Alarmglocken. Es gibt viele Nachträge, welche alleine durch die Bürgermeisterin genehmigt wurden und dem Stadtrat nicht vorliegen. Der Stadtrat möchte nicht so im Nebel stehen. Sie möchte wissen, was noch in den Haushalt eingestellt werden soll.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er hat Zahlen angefragt, die ihm zugestanden wurden, aber noch nicht erhalten. Zu Herrn Weinl: Wenn der Projektsteuerer nicht alles liefern braucht, betrifft das nicht das Verhältnis zwischen Stadtrat und Stadt. Der Stadtrat als Bauherr möchte auch das Projekt begleiten, um zu wissen, ob die Ausschreibungen auch den Prognosen entsprechen. Solange man keine Zahlen hat, ist das Misstrauen des Stadtrats berechtigt.
Herr Mooser (WPS): Der Rechnungsprüfungsausschuss hat alle Zahlen gesehen. Auch der Kollege von der UWG, Herr Wobbe. In den Folgesitzungen wurden ein Zwischenfazit festgestellt. Er möchte daran erinnern, bevor sich jeder hier als Einzelrechnungsprüfer aufspielt, dass alles im Rechnungsprüfungsausschuss geprüft wird. Das jetzt doppelt auch noch dem Stadtrat vorzustellen, macht keinen Sinn. Der Antrag beinhaltet eine Mehrarbeit ohne Gleichen.
Herr Jedamzik (Projektsteuerer): Er wirft eine schon gezeigte Tabelle mit verschiedenen Kostengruppen. Die wird aber gleich wieder weggenommen, da dort Firmennamen zu sehen sind.
(Anm. d. Verf.: Da es ja mittlerweile keinerlei Unterlagen mehr die Presse gibt, werden jetzt sowohl von Stadträten, als auch von der Print-Presse die an die Wand geworfenen Vorlagen oder Unterlagen fotografiert. Und weil jetzt auch diese Tabelle (mit 2-3 Firmennamen) fotografiert wird, erwähnt Frau John, dass doch Ton- und Bildaufnahmen nicht zugelassen sind. Das ist insofern etwas seltsam, da sie ja in den letzten Monaten so etwas immer zugelassen hat und das auch die einzige Möglichkeit a) für die Stadträte ist, zu verifizieren, ob der angezeigte Beschluss auch seinen Weg in das Beschlussprotokoll gefunden hat und b) für die Presse, für ihre Artikel mehr Informationen zu sammeln, als die knappen öffentlich zugänglichen Absätze, die zu manchen Tagesordnungspunkten in der Tagesordnung stehen. Zusammengefasst wird hier so einiges unternommen, um den Bürgern möglichst wenig Informationen zukommen zu lassen - ist zumindest mein Eindruck.)
Er sieht nach wie vor ein Restrisiko von 300.000 EUR. Es gibt keine Vorschriften, wie man Kostenverfolgung zu machen hat. Je mehr die Kostenverfolgung "aufgeblasen" wird, desto komplizierter wird es, diese auch zu verstehen. Es werden die Spalten seiner Tabelle erläutert. 99% der Arbeiten sind fertiggestellt.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Gibt es noch ungenehmigte Nachträge?
Herr Jedamzik (Projektsteuerer): Ja, im Umfang von ca. 150.000 EUR.
Frau John: In den letzten Monaten wurde das Thema vom Stadtrat öfters zurückgestellt. Die Gesamtsumme liegt wohl bei 22,5 Mio. EUR oder maximal bei 22,8 Mio. EUR.
Herr Mignoli (BLS): Das sind alles Netto-Zahlen?
Frau John: Ja.
Herr Wobbe (UWG): Der Projektsteuerer hat nach und nach immer mehr Zahlen geliefert, so dass fast alle Zahlen eingesehen werden konnten. Die Informationen wurden immer erst nach mehrmaligen Nachfragen geliefert. Die Verwaltung war da recht restriktiv mit der Herausgabe von Zahlen. Die Erhöhung ist auch im Rahmen. Aber das Vorgehen hätte schneller gehen können.
(Anm. d. Verf.: Jetzt diskutieren Frau John und Herr Wobbe, warum das Thema im Stadtrat immer so spät auf der Tagesordnung angesetzt wurde.)
Herr Prof. Gaßner (UWG): Es geht zum Einen um die Planungszahlen. Das hakt er jetzt einmal ab. Er fragt nach, auf welcher Rechtsgrundlage jemand anderes ohne den Stadtrat über einzelne Posten entschieden hat.
Herr Mooser (WPS): Ende letzten Jahres wurde schon die 22,5 Mio. EUR als Endsumme prognostiziert. Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde ein stufenweises Vorgehen vereinbart, so dass nicht alle Zahlen schon beim ersten Treffen vorhanden sein mussten. Die Aussagen von Herrn Wobbe stimmen so nicht. Die Frage von Herrn Prof. Gaßner wird gerade im Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Jeder weiß, wie sich die Baukosten in den letzten Jahren entwickelt haben. Dadurch hat sich leider eine Kostensteigerung von 21% ergeben. Bei anderen öffentlichen Gebäuden gab es da auch schon höhere Kostensteigerungen. Wichtig ist doch, dass das Ergebnis stimmt.
Herr Mignoli (BLS): Er ist es leid, dass immer behauptet wird, "dass der Stadtrat der Verwaltung Arbeit macht." Die Stadtverwaltung hat da eine Bringschuld. Er erzählt eine weitere Problemgeschichte im Seebad. Er sieht die Stadt als nicht optimalen Bauherren.
Frau John: Sie verweist wieder auf die vertagten Punkte auf den Tagesordnungen zum Thema Seebad.
(Anm. d. Verf.: Sie als "Chefin der Tagesordnung hätte es in der Hand gehabt, das vermeintlich wichtige Seebad auch mal als TOP 3 oder 4 auf die Tagesordnung zu setzen. Jetzt dem Stadtrat vorzuwerfen, der hätte das zu oft vertagt, ist ein wenig zweischneidig.)
Architektin: Die während des Baus bereits festgestellten Abweichungen bei dem angesprochenen Problem lagen zumeist noch im Bereich der Normen. Deshalb wurde erst die Aufgabe zu Ende gebaut und dann erst die festgestellten Fehler beanstandet.
Frau Kammerl (DPF): Ihr Antrag war vom 18.4.2018. Es wurden einige Zahlen geliefert. Sie ist nicht zufrieden, die Zahlen nur zu sehen. Wie möchte wissen, welche Nachträge noch offen sind, die der Stadtrat gar nicht kennt. Bekannt sind 23 Nachträge. Die Gruppe 700 hat noch keine Einzelleistungen (Anm. d. Verf.: Da gehören wohl die Kosten für Architektin und Projektsteuerer hinein.). Sie fordert eine Kostentransparenz, die dem Stadtrat zusteht. Wenn sie solche Summen gegenüber der Bevölkerung verantworten soll, möchte sie alle Kosten kennen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Kostensteigerung ist kein Problem. Es ist ein Problem mit der Kommunikation mit dem Kontrollgremium Stadtrat. (Anm. d. Verf.: Wer jetzt immer noch meint, dass die Bürgermeisterin bzgl. Kommunikation “die Gute” und der Stadtrat “der Böse” ist, den bitte ich um ein informatives Gespräch, in dem sie/er mir das bitte erläutert.) Die Kosten der Altlasten und die Kosten der Ufermauer sind bisher nicht mit dabei. Dann kommt man für die Bürger dann doch auf 24 Mio. EUR. Somit nennt Frau Kammerl keine falschen Zahlen.
Herr Beigel (CSU): Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde das schon vier Mal beraten. Die Liste ist verstanden worden. Es gibt alle Daten, auch die, welche aus irgendwelchen Gründen geheim sein sollten. Seit März 2017 wurde nie alles gezeigt. Es wurden immer nur Ausschnitte gezeigt. Erst im September 2017 war klar, wie teuer es wird. 800.000 EUR für Zusatzkosten wurden vom Stadtrat genehmigt. Aber wer hat die anderen 3 Mio. EUR Mehrkosten genehmigt? (Anm. d. Verf.: Das ist in der Tat eine sehr interessant Frage. Und selbst wenn die Bürgermeisterin die 3 Mio. EUR aufgrund von Zeitdruck zunächst alleine genehmigt hat - warum kennt der Stadtrat bis heute nicht die zugehörigen Zahlen und Aufträge?) Die vorgelegten Listen waren nie vollständig. Darüber wird der Rechnungsprüfungsausschuss noch berichten. Aber in jedem Fall wurde der Stadtrat nicht fristgerecht über die (Zusatz)Kosten informiert.
Herr Pfister (BMS): Wir haben viel gehört über vorgelegte und nicht vorgelegte Zahlen. Nachträge sind in einer gewissen Größenordnung etwas ganz Normales. Was sind die fehlenden Nachträge? Die müssen zumeist schnell genehmigt werden. Sonst meldet der nachgelagerte Handwerker Verzögerungskosten an. Er fragt Frau Kammerl, welche Expertise sie denn hätte (Anm. d. Verf.: zumindest sinngemäß). 30% sind bei einer Sanierung "normal". Ob das jetzt 22,5 oder 22,8 Mio. EUR kostet, ist ihm egal. Dann haben wir das Bad.
(Anm. d. Verf.: Falscher Ansatz. Keiner greift die absolute Kostensteigerung an. Es geht um die Transparenz - mal wieder. Und um Vertrauensbildung, an der die Stadtspitze wohl nicht mehr interessiert ist. Und wer jetzt gleich denkt "Aber dazu gehören doch immer zwei", dem antworte ich: Durch den natürlichen Informationsvorsprung der Verwaltung kann die Verwaltung in meinen Augen aber viel schneller Vertrauen schaffen - durch Information, Mitnehmen und Transparenz.)
Frau Neubauer (B90/Grüne): Sie findet die unterschwelligen Vorwürfe an den Rechnungsprüfungsausschussmitglieder unfein. Bei offener Zahlentransparenz wären sicher weniger Sitzungen notwendig gewesen. Der Ausschuss hat einen Auftrag. Die 22,5 Mio. EUR müssen ja gerechtfertigt werden.
Frau John: Die Eintrittspreise sind aufgrund ganz anderer Kriterien festgelegt worden.
Herr Wiesböck (FDP): Er fragt nach Frau Kammerl. Kann man den Antrag vielleicht etwas kürzen? Der ist ihm zu lang.
Beschlussvorschlag:
Ausführungen zur Kenntnisnahme
Angenommen: 25:2 (DPF)
Herr Dr. Rieskamp (DPF): Dringliche Anordnungen darf der Bürgermeister treffen, hat aber den Gemeinderat danach zu informieren.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er hat nur die mündlichen Ausführungen zur Kenntnis genommen, da keine weiteren schriftlichen Unterlagen vorliegen.
TOP 13 Sachverhalt zum Dringlichkeitsantrag zur Ermittlung der Umstände, Sachlage, Kosten und Haftung (auch strafrechtlich) zum Wassereintritt und zum Deckenabsturz in der Schwimmhalle des Wasserparks (Seebads)
Frau John liest die Fragen und Antworten des Antrags in einem recht zügigem Tempo zum Thema Wassereintritt am Dach vor:
Am 27.7. wurde der Wassereintritt festgestellt
Es wurde an einer Stelle ein Wassereintritt festgestellt (Fotos)
Die Dichtigkeitsprüfung hat die Fachfirma am 21.7.2018 durchgeführt.
Es erfolgte eine mechanische und eine elektronische Dichtigkeitsprüfung.
Bei Besichtigungen wurde eine optische Begutachtung vorgenommen. Erst bei weitergehenden Untersuchungen wurden die Probleme festgestellt.
Auf der Dampfsperre hat sich Wasser gesammelt und bei der Sanierung entfernt.
Sie zählt das Schichtenmodell der Abdichtung auf.
..
Der Statiker hat empfohlen ...
(Anm. d. Verf.: Wer soll denn jetzt diese Antworten alle mitschreiben. Da ist so mancher gezwungen, andere Hilfsmittel hinzuzuziehen. Ich breche hier jetzt ab und wundere mich darüber, wie die Stadt hier mit der Print-Presse umgeht.)
Jetzt geht es um den Deckenabsturz
Im Januar 2016 sollten die Felder abmontiert werden.
Dabei sind Felder abgestürzt.
Die Demontage hatte keinen Einfluss auf den Wassereintritt.
Die Konstruktion der Abhängdecke war der Fachfirma bekannt.
"Es ist kein Schaden entstanden." (Anm. d. Verf.: Das ist sicher Auslegungssache).
Am 16.5. erfolgt eine Stellungnahme zum Deckenabsturz.
(Anm. d. Verf.: Ich empfinde das als eine Frechheit gegenüber Süddeutsche, Starnberger Merkur (und mir :-) ). Damit vermittelt sie genau den Eindruck, den schon alle haben - da soll etwas nicht ans Licht kommen. Es gibt für die Presse keine Unterlagen, die Stadträte kennen die Antwort und sie liest in einem Tempo vor, welchem ein Stenograph vielleicht noch folgen könnte. Gefühlt mit dem Ziel, dass möglichst wenig für die "Ewigkeit" festgehalten werden soll. In meinen Augen leider kein guter Stil - und schon gar nicht transparent.)
Frau Kammerl (DPF): "Sie möchte einige Fragen erst im nicht öffentlichen Teil stellen." (Anm. d. Verf.: Frau/man achte auf die Formulierung und die jetzt folgende Umsetzung durch die Bürgermeisterin.) Sie stellt aber fest, dass eine Baugefährdung vorgelegen hat. Das ist ein Straftatbestand. Und nachdem dieser Absturz zwei Jahre quasi "verheimlicht" wurde, ist das schon komisch. Auch die Aussagen "Es gab keinen Schaden" sieht sie nicht so. Sie hat Beweise, dass sehr wohl ein Schaden entstanden ist.
Antrag:
Weitere Beratung nicht öffentlich:
angenommen: 19:8
(Anm. d. Verf.: Jetzt müssen alle Besucher raus. Das ist um 21:25 Uhr ein weiteres Unding gegenüber der Presse und den Bürgern. Das war sicher von Frau Kammerl nicht in dieser Form beabsichtigt, denn auf der Tagesordnung gibt es ja noch genügend andere nicht öffentliche Punkte. Da hätte man den durchaus auch hin verschieben können. Sie ist doch die "Chefin der Tagesordnung". Nicht nur ich empfinde das als Affront ...)
22:01 Uhr - die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt.
Frau John: Es wurde die Stadt beauftragt, Nachweise zu liefern. Frau Kammerl wurde auch gebeten, weitere Unterlagen zu liefern. Die Beratungen werden am Mittwoch nicht öffentlich fortgesetzt.
Beschluss
Kenntnisnahme des Berichts der Bürgermeisterin
Einstimmig angenommen
(Anm. d. Verf.: Es ist ihr quasi gelungen, öffentlich Stellung zu nehmen, ohne dass Andere als die 10 Anwesenden Details erfahren. Denn in einem "Dahoam" würden wir so etwas sicher nicht zu lesen bekommen. Das, was hier heute abgeliefert wurde, war das genaue Gegenteil von Bürgernähe und Transparenz.)
TOP 11 Antrag des Stadtratsmitglieds Stefan Frey zum B2 Entlastungstunnel Starnberg vom 18.05.2018
Herr Frey begründet seinen Antrag. Es gibt folgende Situation. Es gibt ein Schreiben der Bürgermeisterin an das Bauamt, bis Ende April ein vollständiges Sicherungskonzept zu liefern. Das Bauamt hat geantwortet, dass dieses Konzept gerade in Erstellung ist. In einem zweiten Schreiben hat die Bürgermeisterin eine (eigene) amtliche Stellungnahme gegenüber dem Bauamt zur Sicherheit des Tunnel abgegeben, die nicht mit dem Stadtrat beraten wurde.
Er beantragt:
Es gibt einen Dissens zwischen Bürgermeisterin und Stadtrat
Information an den Stadtrat, woher ihre Expertise kommt.
Vor der Lieferung der Sicherheitskonzepte des Bauamts gibt die Bürgermeisterin keine weiteren Stellungnahmen etc. zu Sicherheitskonzepten des B2-Tunnel ab
???
Die Stadt nutzt das Angebot des Bauamts, sich konstruktiv zu beteiligen.
Herr Pfister (BMS): "Was reitet jemanden", der für so ein Schreiben an das Bauamt einen Stadtratsbeschluss verlangt. Die "eigenen" Feststellungen basieren auf den Ergebnissen einer Sitzung mit der Feuerwehr. “Es gibt noch Menschen in der Stadt, die sich um die Sicherheit kümmern.” (Anm. d. Verf.: Das ist eine dermaßen wahlkampforientierte Behauptung, dass es eigentlich jeder merken müsste.) Es gibt Bürger, die die "Totgeburt" des B2-Tunnel nicht wollen. "Wenn es um die Sicherheit der Starnberger Bürger geht, warum schreibst Du da so einen Antrag?" Die Sicherheit der Bürger steht ganz oben. Er hat da gehört, dass bei der Veranstaltung in der Schießstätte das Bauamt eine Infoveranstaltung für die Bürger angekündigt hat. Es gibt noch keine Detailplanung für den Tunnel direkt und wir machen schon einen "Spatenstich".
Herr Heidinger (BLS): Er versteht den Antrag auch nicht. Die Sicherheitsaussichten für den Tunnel sind nicht gut. Es geht hier um ein rein politische Argument. Er bemängelt, dass die Verwaltung erst jetzt dieses Schreiben geschickt hat. Er akzeptiert die Entscheidung, dass gebaut wird. Aber die Sicherheit ist "in keinster Weise sichergestellt". Es muss neben der Einhaltung der RAPT auch an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Alle im Bauamt wissen das. Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, dass der Tunnel sicher ist. Das versucht er seit 2017. (Anm. d. Verf.: Alle scheinen zu wissen, welche Probleme es gibt, aber keiner spricht sie aus.) Für ihn gibt es keinen relevanten Dinge, die den Tunnel sicher machen. (Anm. d. Verf.: Jetzt können wir diskutieren, was ist "sicher"?) Die Planfeststellung ist überholt. "Man soll der Bürgermeisterin vertrauen. Sie hat für die Bürger zu sorgen."
(Anm. d. Verf.: Das werden einige sofort freudig unterstützen, so manch andere werden jetzt aufschreien ... und vielleicht selbst Herr Heidinger, denn er hatte ja auch schon beim Thema “Teer in Hanfeld” so seine Probleme mit dem “Vertrauen”. Damit wird dieser Appell eigentlich meiner Ansicht nach entlarvt.)
Herr Dr. Rieskamp (DPF): Er möchte Druck herausnehmen. Der Tunnel wird im Jahre 2026 eröffnet. Und er wird dann nach den dann geltenden Sicherheitsvorschriften eröffnet. Wenn die dann nicht erfüllt werden, dann wird er nicht eröffnet. Ein Vorwurf an die Behörden, dass die einen Tunnel eröffnen, der nicht den dann geltenden Sicherheitsvorschriften gerecht wird, ist unsinnig. So etwas wird es nicht geben. Das Bauamt braucht dafür ein wenig Zeit. Da macht es keinen Sinn, innerhalb von ein paar Wochen zu erwarten, dass alles schon fertig ist. (Anm. d. Verf.: Das ist mir an dem Schreiben auf aufgefallen. Inhaltlich sicher in Ordnung, aber irgendwie als “drohend” mit einem Ultimatum versehen, wobei ich gar nicht weiß, was denn die Konsequenzen sein könnten. Zeigt das schon den doch politischen Charakter des Schreibens?) Er bittet darum, mit abfälligen Bemerkungen vorsichtig zu sein. Der Stadtrat überprüft nur die Sicherheit.
Herr Frey (CSU): Er ist erstaunt, dass immer wieder festgestellt wird, dass der Tunnel nicht sicher ist. Im Urteil von 2008 steht explizit drin, dass der Tunnel immer nach den aktuellsten Sicherheitsvorschriften gebaut wird. Er wirft vor, mit den Sicherheitsaspekten politisch zu agieren. Es werden von der Stadt Gutachter beauftragt und das noch vor dem Ende der Erstellung möglicher Konzepte. Die Erste Bürgermeisterin hat wieder einen Gutachten erstellen lassen, ohne den Stadtrat zu informieren. Auch wurden nicht alle Aussagen des Gutachters an das Bauamt weitergereicht. Warum das irgendwie verschwiegen wurde, da hat er so seine Vermutungen. Für ihn ist der Dialog mit dem Bauamt wichtig.
Herr Prof. Picker (WPS): Er ist dankbar, dass diese Briefe geschrieben wurden. Beim Zurückziehen der Briefe würde die Bürgermeisterin Recht verletzen, da ja Herr Grasl Bedenken geäußert hatte. Er stimmt den Anträgen nicht zu. Er wundert sich über Herrn Dr. Rieskamp, wie man sich über Nacht so wandeln kann.
Herr Heidinger (BLS): Er weist zurück, dass bei ihm politische Gründe ausschlaggebend sind. Ihm in Hanfeld ist das "sch...egal". Er arbeitet mit dem Bauamt gut zusammen. Er fühlt sich auch in eine Rolle gedrängt. Er hat das Gefühl, dass vom Bauamt auf Zeit gespielt wird. Er beantragt eine namentliche Abstimmung.
Frau Lipovec (BMS): Sie hat viel gehört. Ein politisches Statement von Herrn Frey, dass das Bauamt ein Jahrzehnt Vorlaufzeit braucht. (Anm. d. Verf.: Also die RABT 2016 bedeutet, dass die Richtlinie 2016 hätte veröffentlicht werden sollen. Und das bedeutet nicht automatisch, dass es jedes Jahr eine neue RABT gibt. Die vorherige RABT war von 2003. Bei manchen Schlussfolgerungen kann ich mir leider manchmal gar nicht vorstellen, wie frau/man zu diesen Ergebnisse kommen kann.) Dann sollte ja jetzt schon etwas fertig sein. Und Herr Dr. Rieskamp hat gesagt, dass der Tunnel erst eröffnet wird, wenn alle Vorschriften eingehalten wurden. Da werden die 2016er nicht reichen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Herr Pfister hat unterstellt, dass sich einige nicht um die Sicherheit kümmern. Das gleiche Argument kann man auch umgekehrt sehen. Die Sicherheitsargumente kann man zum Verhindern oder zum Fördern eines Projekts nutzen. Der Antrag zielt ja darauf ab, den Stadtrat einzubinden.
Herr Dr. Rieskamp (DPF): Es gibt hier wieder das zentrale Kommunikationsproblem. Er möchte Punkt 5 alleine abzustimmen. Der muss auch nicht namentlich abgestimmt werden.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Wir reden über die Dinge, die uns nicht vorliegen. Es wäre schöner, wenn wir informiert worden wären. Auch das Gutachten hätte vorgelegt werden können. Das würde die Kommunikation erleichtern. Sie unterstellt, dass einige im Stadtrat die Stimmung in der Stadt aufwiegeln wollen.
(Anm. d. Verf: Diese Unterstellung unterstütze ich. Mit Ängsten arbeiten - da haben ja so einige Gruppierungen schon Erfahrungen aus dem vorherigen Wahlkämpfen.)
Frau John: Wir sind uns hoffentlich einig, dass die Briefe an alle Stadträte übersandt worden sind. In diesem Fall wurde schon kommuniziert. Rein rechtlich brauchte der Stadtrat auch keinen Einfluss haben.
Herr Heidinger (BLS): ... habe ich nicht mitbekommen ...
Herr Mooser (WPS): In so einem Wahlkampf ist jedes Thema recht. Es geht um die Verantwortung. Wer ist verantwortlich, wenn es im Tunnel zu einem Brand kommt. Fakt ist, dass an einem Sicherheitskonzept gerade gearbeitet wird. Und solange es kein Sicherheitskonzept ist, hat die Feuerwehr Probleme mit dem Tunnel. Deshalb ist es unverantwortlich, von der CSU so einen Antrag zu stellen, wenn da im Tunnel jemand zu schaden kommt.
Herr Wiesböck (FDP): Herr Heidinger schickt seine Kameraden nicht in den Tunnel schicken. Wie soll ich mir das vorstellen?
Herr Frey (CSU): Zur Verantwortlichkeit: Es ist unverantwortlich, nicht vorhandenen Ergebnisse zu bewerten. Er wehrt sich dagegen, dass die Stadt in amtlichen Feststellungen nur Teile eines Privatgutachters wiedergibt und der Stadtrat erneut vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Andere Tunnelunglücke haben gezeigt, dass es Unfälle gibt, wo die Retter nicht vordringen können. Dann dürften ja gar keine Tunnel mehr gebaut werden. Aber auch bei anderen Gebäuden gibt es auch Fälle, wo die Feuerwehr nicht retten kann, obwohl sie es gerne möchte. Deshalb sollen alle nach sinnvoller Vernunft möglichen Sicherheitsmaßnahmen realisiert werden. Das wird beim B2-Tunnel auch gemacht. Man sollte sich mit Vorwürfen an diejenigen wenden, die auch zuständig sind.
Herr Heidinger (BLS): Dem Bauamt wurden "Forderungen" genannt. Ob die aber umgesetzt werden, da hat er seine Zweifel. Bei bestehenden Bauwerken können die Szenarien von Herrn Prof. Gaßner entstehen. Aber hier wird ein neues Bauwerk geplant. (Anm. d. Verf.: Die Argumentation von Herrn Heidinger setzt dann aber voraus, dass bei Bau des Bauwerk diese jetzt eingetretenen Situationen nicht einmal angesprochen wurden. Die Aussage von Herrn Prof. Gaßner gilt für bestehende sowie für neu zubauende Bauwerke.)
Herr Obermeier (CSU): Mit der Aussage "die Kameraden nicht in den Tunnel schicken" sollte vorsichtig umgegangen werden. So eine Entscheidung kann erst bei einem Brand direkt vor Ort getroffen werden und nicht von vorne herein, weil möglicherweise Sicherkonzepte nicht ausreichend genau vorhanden sind. Der Bund saniert momentan viele Tunnel nach dem neuesten Standard. Auch der B2-Tunnel wird nach dem neuesten Standard gebaut werden. Die RABT 2016 wird noch nicht angewandt, da es noch Sicherheitslücken gibt. Die werden noch angepasst. Er mag diese Panikmacherei nicht. In vielen anderen einspurigen Tunnel passiert auch nicht jeden Tag ein Großbrand.
Herr Heidinger (BLS): .... “Klappe halten” ... (Anm. v. dr. thosch: Den anderen text habe ich nicht mitbekommen, nur dass seine Wortwahl doch bayerisch wäre.)
Frau Ziebart (FDP): Wir sind von der Tagesordnung etwas abgekommen. Sie vermisst beim Antrag ... dass die juristischen Dinge in den Vordergrund gestellt werden (Anm. d. Verf.: Das passt jetzt nicht zum "vermissen".) Wir brauchen dazu auch das Bauamt. Schuldzuweisungen sollte wir jetzt vergessen. Die Verwaltung trägt auch eine Verantwortung. Sie ist in der Haftung. (Anm. d. Verf.: Der Tunnel gehört dem Bund und wird auch vom Bund betrieben. Wieso hat die Stadt dann bei einem Unfall ein Haftungsproblem? Das erschließt sich mir jetzt nicht.)
Frau Kammerl beantragt das Sitzungsende nach TOP 13
Angenommen: 21:7
Herr Weger (CSU): Es wird hier einigen unterstellt, keine Verantwortung übernehmen zu wollen. Am 21.6. gibt es ein weiteres Gespräch. Das ist der nächste Schritt. Da macht es keinen Sinn, über Gutachten das Bauamt in Zugzwang zu bringen. Da ist doch zusammen zu arbeiten. Das ist doch jetzt eher ein Gegeneinander. Mit den Detailplanungen können auch die Konzepte verfeinert werden.
Herr Summer (BLS): Er ist bekennender Umfahrungsbefürworter. An Herrn Prof. Gaßner: Tunnel sollen gebaut werden, wenn nötig. Bei einem ähnlichen Tunnel im Schwarzwald gibt es einen Rettungsstollen.
(Anm. d. Verf.: Jetzt könnte man ja diskutieren, ob die Notausstiege nicht auch Rettungsstollen sind - nur eben teilweise senkrecht ...)
Frau John: Sie fasst zusammen. Es gibt eine umfassende Beschlussvorlage durch die Stadtverwaltung. Sie könnte es sich einfach machen. Nach der fachlichen Meinung vom 1. Feuerwehrkommandanten hat die heutige Planung offensichtliche Mängel. Deshalb kann man nicht warten, "dass die dann schon irgendwann kommen". Keiner hat einen Plan, was kommen wird. Sie hat das Erforderliche veranlasst. Es stehen ihr auch Kompetenzen zu.
(Anm. d. Verf.: Inhaltlich sicher richtig, aber die Zeitvorgabe in Form eines Ultimatums lässt diese Schreiben aber in eine ganz andere Richtung driften. Aber das hat leider hier leider keiner angesprochen. Es kommt eben auch darauf an, wie frau/man etwas formuliert.)
Herr Jägerhuber (CSU): Inhaltlich sind wir alle einer Meinung. Aber warum wurden die Stadträten nicht bei den Schreiben mitgenommen.
Beschlussvorlage:
Das Gutachten wird dem Stadtrat vorgestellt
Angenommen: 23:4
Frau John: Sie stellt das Gutachten mündlich kurz vor. Herr Dr. Schneider hat den Auftrag umgesetzt. (Anm. d. Verf.: Und das mitten in der Abstimmung?) Die Summe war im unteren 4-stelligen Bereich. Die Inhalte seiner Empfehlungen sind inhaltlich übernommen worden. (Anm. d. Verf.: Auf die Anfrage “Alle” kommt die Antwort. “Sie wurden inhaltlich übernommen”, was irgendwie wie ein “Nein” klingt.) Etwas Schriftliches von Herrn Dr. Schneider wird es nicht geben. Sie möchte ihn schützen. (Anm. d. Verf.: Was ist das denn für ei Argument. Wenn das Gutachten “komisch” ist, dass der Verfasser geschützt werden muss, spricht das nicht unbedingt für die Sachlichkeit des Gutachtens?) Wenn Herr Dr. Schneider das freigibt, dann darf das der Stadtrat auch lesen. (Anm. d. Verf.: Warum muss der Auftragnehmer seine Arbeit freigeben, damit der Auftraggeber damit etwas machen kann. Das klingt alles wieder sehr suspekt.)
Antrag: Namentliche Abstimmung
Einstimmig angenommen
Antrag Herr Frey:
Eigene Feststellung zur Sicherheit des Tunnel durch Bürgermeisterin
Unterrichtung über fachliche Expertise der eigenen Feststellung
Zurückziehen der Schreiben an das Bauamt
Einbindung des Stadtrats
Angenommen 16:11
(Anm. d. Verf.: die Namen werden für das Band einfach von Frau John laut aufgerufen - so schnell kann keiner mitschreiben ...)
Antrag Herr Frey:
Konstruktive mit Bauamt und Verkehrsreferenten
Angenommen: 22:5
Herr Prof. Picker (WPS): Die Beschlussfassung der Punkte 1 bis 4 ist rechtswidrig und darf nicht umgesetzt werden.
TOP 14 Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg; Beanstandung des Beschlusses des Stadtrats in der Sitzung vom 17.05.2018 unter TOP 4 gem. Art. 59 Abs. 2 GO
Der TOP wurde vertagt.
TOP 15 Bekanntgaben, Sonstiges
Der TOP wurde vertagt.
(M)ein Fazit:
Ich stelle fest, auch wenn das für manchen jetzt gemein klingt und auch ich sicher nicht fehlerfrei bin, dass (Kommunal)Politik an sich eine komplexe Sache ist und es den Stadträten nicht immer gelingt, die gerade vorgetragenen Sachverhalte oder Stellungnahmen der Vorredner korrekt zu erfassen. Daraus entstehen dann manchmal sehr seltsame Beiträge, bei denen ich mich dann frage, ob die Stadträte sich fachlich bei diesem Thema vorher überhaupt nicht informiert haben ...
... aber wie wollen Sie auch, wenn die Beschlussvorlagen häufig erst in der Sitzung verteilt werden und frau/man sich gar nicht sinnvoll vorbereiten kann. Und da dieses jetzt schon über mehrere Jahre so von der Sitzungsleitung gehandhabt wird, kann hier sicher eine gewisse Absicht unterstellt werden.
Die Stadt spricht also beim Spatenstich zum B2-Tunnel ein Grußwort - denn sowohl der Stadtrat als auch die Erste Bürgermeisterin sind von den Bürgern gewählt und repräsentieren eigentlich die Bürger der Stadt Starnberg. Die eine eher formal, der andere mehr durch seine Wahl. Ich bin mir sicher, dass Herr Dr. Rieskamp die richtigen Worte finden wird.
Zum Seebad ist nur festzuhalten, dass es jetzt offiziell im Januar 2016 einen unkontrollierten Absturz von Teilen der abgehängten Decke gegeben hat, bei dem es “zu keinen Schäden” gekommen ist. Das mag frau/man nicht so recht glauben, wenn man das Wort Schaden mal nicht nur auf Personen beschränkt.
Ich behaupte mal, dass die Schäden, die ein Jahr später “überraschend” im Schwimmbecken festgestellt wurden, genau durch diesen Deckenabsturz entstanden sind, da das Becken im Januar 2016 nur mit einer Folie geschützt wurde und das Becken erst danach schnell mit der Holzabdeckung geschützt wurde. Ich lasse mich da auch gerne eines Besseren belehren. Aber bei dieser “Geheimhaltung” heute und den nur allgemein formulierten und zügig vorgelesenen Antworten habe ich nicht den Eindruck gewonnen, dass da “keine Schaden” entstanden ist.
Interessant war heute noch die Sichtweise auf Starnberg und die Radfahrer - und vor allem, wer denn gemäß den Vorstellungen eines Stadtrats in Starnberg überhaupt Rad fährt ...
Und besonders ist mir beim Thema B2-Tunnel wieder die Vorstellung einiger aufgefallen, die als Schlussfolgerung ihrer Argumentation zu glauben scheinen, dass in Deutschland eine öffentliche Behörde ein Bauwerk erstellen würde, welches nicht den jeweils zur Abnahme gültigen Sicherheitsrichtlinien und -gesetzen genügt.
Ansonsten empfand ich die Sitzung im Großen und Ganzen als eine “normale” Stadtratssitzung. Manchmal emotional, zumeist sachlich und mit durchaus gemischten Abstimmungsverhalten.
Am Ende ist noch zu erwähnen, in welcher bemerkenswerte Weise es Frau John gelungen ist, zum Deckenabsturz öffentlich Stellung zu nehmen, ohne dass Andere als die 10 anwesenden Zuhörer und die anwesende Presse wahrscheinlich viele Details erfahren werden. Das, was sie hier heute zu diesem Thema abgeliefert hat, war für mich das genaue Gegenteil von Bürgernähe und Transparenz.
#Starnberg#Stadtrat#Sitzung#Protokoll#Sicherheitskonzept#Tunnel#Seebad#Wasserpark#Deckenabsturz#Kosten#Kostenverfolgung#Grußwort
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Starnberg gegen Landratsamt: STRABS - Die Verhandlung ...
Sitzungssaal 4, 11:30 Uhr
Thema: Gerichtsverhandlung zur Straßenausbaubeitragssatzung zwischen der Stadt Starnberg und dem Landkreis Starnberg
Ich bin viel zu früh da. Die Sach- und Personenkontrollen gingen schneller als gedacht. Der Gürtel konnte an der Hose bleiben. Und gepiept hat auch nichts.
11:01 Uhr - auch Frau John ist gekommen - und sie ist auch schon um diese Zeit nicht die Einzige.
Ich bin ja mal gespannt, wieviel Resonanz diese Verhandlung in Bezug auf die Zuhörer haben wird. Wir sind jetzt schon mindestens 7.
11:56 Uhr - wir sitzen immer noch draußen … die Vorgänger überziehen aber jetzt vehement.
Es gibt sogar Zuhörer aus Neu-Ulm … es sind auch Mitglieder der “Allianz gegen Strassenausbaubeitrag in Bayern” gekommen, die der ersten Bürgermeisterin Anfang 2016 den „goldenen Pflasterstein“ verliehen hatten.
… ja … wir warten weiter …
12:10 Uhr - wir dürfen rein - Entschieden wird heute von einem Richter.
Auf der Klägerbank nehmen Frau John und ihr Anwalt Platz - auf der Beklagtenbank sitzen die Vertreterinnen vom Landratsamt. Insgesamt gibt es noch 18 Zuhörerinnen und Zuhörer. Viel mehr Stühle gibt es auch nicht im Raum. Laut Aussage des Anwalts neben mir ist es wohl sonst immer eher familiärer.
12:22 Uhr - der Richter ist noch kurz zum Mittagessen … weitere 10 Minuten Wartezeit werden verkündet …
Wie war der Spruch: “Die Hälfte seines Lebens wartet der Mensch vergebens.“
Neben mir werden im Gespräch mit Herrn Stadtrat Janik (UWG) von einem Mitglied(?) der “Allianz gegen Strassenausbaubeitrag in Bayern” erneut Argumente vorgebracht, warum diese Beiträge falsch sind und was der Freistaat sonst noch so verkehrt gemacht hat und macht. Das gehört doch aber eigentlich nicht zwingend hierher. Es geht doch um die Stadt Starnberg und ob die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses durch die Rechtsaufsicht rechtens ist (oder nicht) …
Oh Mann, ich habe meine Brotzeit vergessen … der Magen knurrt. Hoffentlich dauert die Verhandlung nicht zu lange … wir erleben gerade die „richterliche Unabhängigkeit“ (Zitat meines Nachbarn).
12:33 Uhr - Die Richter kommen herein …
Es geht los.
Der Vorsitzende Richter stellt den kurz Fall vor. Die Anwesenden (Kläger und Beklagte) werden vorgestellt. Auf die Vorstellung der Aktenlage wird einvernehmlich verzichtet.
Der Vorsitzende Richter: Es geht um eine rechtsaufsichtliche Beanstandung. Es geht um den Beschluss vom 12.03.2015 der ersten Bürgermeisterin (also in der stadtratslosen Zeit). Dieser wurde am 29.6.2016 vom Stadtrat (mehrheitlich) bestätigt. Das Landratsamt hat den Beschluss dann aufgehoben. Dagegen hat die Stadt jetzt geklagt.
Der Vorsitzende Richter erwähnt das Urteil gegen die Stadt Hohenbrunn, die wohl noch einen Antrag auf Revision beim Bundesverwaltungsgerichts stellen möchte. Einer von der Stadt beantragte Terminverlegung hat der Richter nicht zugestimmt, da er nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht warten möchte und es hier um Landesrecht geht - und es soll ja auch entschieden werden. Er geht davon aus, dass es vom Bundesverwaltungsgericht keine Angaben zum Landesrecht in diesem Fall geben wird.
Er hat heute noch einen Schriftsatz vom Landratsamt erhalten, welchen er dem Anwalt der Stadt Starnberg aushändigt. Inhalt ist, dass sich an der Auffassung des Landratsamts nichts geändert hat.
“Man könnte hier jetzt viele Punkte erörtern.“ Er beschränkt sich auf einige Rechtsgrundsätze. Ausgangspunkt ist die Formulierung im kommunalen Abgabengesetzes, dass Straßenausbaubeiträge erhoben werden „sollen“. Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass mit „sollen“ ein „müssen“ gemeint ist und nicht ein „können“. Es gibt nur wenige enge Ausnahmen. Das ist die gängige Rechtsprechung. Auch aus den Dokumenten des Landtags geht hervor, dass nur in extremen Ausnahmefällen diese nicht erhoben werden brauchen. Nur wenn die Finanzlage „außergewöhnlich gut“ ist, kann da eine Ausnahme zugelassen werden.
Die Gemeinde soll leistungsfähig bleiben und sich auch aus eigenen Einahmen finanzieren. Dazu müssen auch die Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Nach dem Bundesverwaltungsgericht ist eine Ausnahme nur zulässig, wenn ein a-typischer Fall vorliegt. Diese a-typischen Fälle sind immer voll überprüfbar. Da sind keine „Bewertungen“ der Gemeinde zulässig. Da gibt es keinen Ermessensspielraum. Das ist eine Rechtsfrage.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein bzw. dürfen nicht vorliegen. Die Rechtsprechung hat sich dabei auf die Frage der Verschuldung konzentriert. Wenn eine Gemeinde in erheblichen Maße eine Verschuldung aufweist, ist eine Ausnahme nicht zulässig (Anm. des Verf.: Also deshalb wurden die Rücklagen aufgebraucht?). Im maßgeblichen Zeitraum lag einer Verschuldung von 18 Mio. EUR mit einer gewissen Tendenz nach oben vor (es war die Rede von 22 Mio. EUR). Damit wäre gemäß der bayerischen Gerichtsprüfung der Fall schon abgeschlossen. Mit so einer Verschuldung liegt keine außergewöhnlich gute Finanzlage vor.
Im Verhältnis zum Gesamthaushalt von Starnberg entsprechen die Einnahmen aus der Straßenausbaubeitragssatzung für das besagte Jahr nur 0,5%. Diesem Argument der Stadt kann er nicht so zustimmen. Die Einnahmen sind von Jahr zu Jahr unterschiedlich, so dass die Beträge durchaus ganz unterschiedlich sein können. Das können auch einmal mehrere Prozent sein. An der Höhe kann man sich nur schwer orientieren.
Herr Leisner (Anwalt der Stadt Starnberg): Den Äußerungen des Gerichts entnimmt er, das der Richter sich noch nicht alle Argumente der Stadt erschlossen hat. Es gibt mehrere Maßstäbe. Der Gesetzgeber hätte ja gleich ein „muss“ schreiben können und nicht nur ein „soll“. Der Gesetzgeber wollte aber die Ausnahme zulassen. Welche Rechtsprechungen gibt es dazu? Ein „Soll” ist genauso unscharf, wie die beschreibenden Eigenschaften für die Ausnahmen. Was ist jetzt „a-typisch“? Diese Grenzen sind nicht genau festgelegt. Der VGH hat geschrieben, dass die Gemeinde „ohne empfindliche Einbußen“ weiter alles finanzieren sollen kann. Diese Formulierung ist viel genauer als „a-typisch“. Es gibt durch den VGH eine “Maßstabserhöhung“. Das Urteil bzgl. der anderen Gemeinde ist noch nicht rechtskräftig. (Anm. des Verf.: Jetzt werden einige Paragraphen zitiert, in dem es um einen Dreiklang der Abwägungen zwischen Landratsamt, Stadt und Gerichtsbarkeit geht.) Es ist immer genau der Einzelfall zu klären. Ist die Stadt verpflichtet, diesen Beitrag erheben zu müssen. Er möchte noch bemerken, dass auch die Organisations- und Durchführungsrisiken der Stadt in Bezug auf die zu erwartenden Einnahmen zu bewerten ist. Es könnte Klagen gegen die Beiträge geben, so dass sich die Einnahmen nicht abschätzen lassen. Sein Anliegen ist, alles im Dreiklang von „Können des Einschreitens“, „Sollen der Erhebung“ und dem „Was sagt die Rechtsprechung“ zu betrachten. Dazu kann Frau John noch bei Bedarf zu konkreten Fragen Stellung nehmen.
Frau Gros (Rechtsaufsicht des Landratsamts): Die Einstellung des Landratsamts hat sich nicht geändert.
Frau John (Bürgermeisterin der Stadt Starnberg): Die Stadt hatte in den letzten zwei Jahren keine empfindlichen Einbußen erfahren. Es gibt ein sehr, sehr hohes Investitionsvolumen (über 30 Mio. EUR). Es wurden keine neuen Kredite aufgenommen (Anm. des Verf.: Ja, aber die Rücklagen nahezu komplett aufgebraucht.). Die Stadt ist größer Einzahler für den Landkreis. Die Stadt erhält keine Schlüsselzuweisungen. Wir reden im wesentlichen vom Bauen von Geh- und Radwegen chronisch überlasteter Straßen. Die Stadt Starnberg hat entschieden, die Rücklagen maßvoll einzusetzen. (Anm. des Verf.: Da geht einigen ein Lächeln über die Lippen. Gerade im Zusammenhang mit der Aussage gestern: “Endlich geht etwas voran - endlich wird auch etwas umgesetzt.”) Damit sollten Risiken des Finanzmarktes minimiert werden. Der Schuldenstand ist in den letzten Jahren abgebaut worden (von 21 Mio. EUR auf 13 Mio. EUR). Die Stadt darf nach dem Landratsamt 1 Mio. EUR pro 1000 Einwohner Schulden haben. Das wird unterschritten. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist von 2014 bis heute von ca. 800 EUR auf aktuell ca. 600 EUR zurückgegangen.
Der Vorsitzende Richter: Er gratuliert zum “soliden” Haushalt. Aber reicht das aus? „Verschuldung bleibt Verschuldung.“ Ein “solider” Haushalt reicht nicht aus. Bei der Zusammenschau der Begriffe kommt er zum Schluss, dass die vagen Begriffe nicht immer nur zum Vorteil einer Partei verwendet werden müssen. Er möchte hier keine Wortspielerei. Rechtlich gesehen ist das „Soll“ wirklich ein „Muss“, so dass eine Abweichung nur durch ganz entscheidende Dinge stattfinden kann. Der Begriff „Soll“ ist rechtlich gesehen recht eindeutig. Das ist der juristische Sprachgebrauch. Deshalb hat der Gesetzgeber schon logisch gehandelt. Es muss schon eine außergewöhnliche Situation vorliegen. Manche Gemeinde würde sich über die geringe Pro-Kopf-Verschuldung freuen, sie ist aber auch in Starnberg da. Er grenzt noch einmal ein. Es ist eine Grenzwanderung. An Herrn Leißner gewandt: Es muss nicht alles hier erörtert werden, nur das, was sie wollen.
Herr Leisner (Anwalt der Stadt Starnberg): Das Gericht kann sich an dem vorhandenen Urteil orientieren, muss es aber nicht. Es sind entsprechende Schriftsätze bereits ausgetauscht worden. Er fragt noch nach dem Umfang der Möglichkeiten, da ja die Satzung der Stadt Starnberg auch Spielplätze und andere „Nicht“-Straßen beinhaltet hatte. Das wurde von der Rechtsaufsicht aber nicht differenziert. Deshalb sieht er an dieser Stelle ein Argument, warum die Aufhebung des Beschlusses durch das Landratsamt nicht unbedingt korrekt ist.
Frau Gros (Rechtsaufsicht des Landratsamts): Für sie ist das als Einheit zu betrachten.
Herr Leisner (Anwalt der Stadt Starnberg): Das angesprochene Urteil geht aber nicht auf diesen Punkt ein. Da hätte das Landratsamt dann umfangreicher ausführen müssen.
Frau Gros (Rechtsaufsicht des Landratsamts): Auch die Stadt Starnberg hat sich immer nur auf die Straßenausbaubeitragssatzung bezogen.
(Anm. des Verf.: Das war jetzt das „As im Ärmel“? Geht es jetzt nur noch um einen Teilerfolg?)
Frau Gros (Rechtsaufsicht des Landratsamts): Alle Beschlüsse des Stadtrats haben sich immer nur auf den Begriff „Straßenausbaubeitragssatzung“ bezogen. (Anm. des Verf.: Welche aber wohl mehr Inhalte hat als eine reine Straßenausbaubeitragssatzung.
Es gibt keinen weiteren Bedarf, etwas vorzubringen.
Der Kläger stellt den Antrag, den Bescheid des Landratsamt Starnberg vom 16.10.2015 aufzuheben. Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Sodann ergeht der Beschluss.
Die Entscheidung wird bis morgen Nachmittag mitgeteilt.
Mein Fazit:
Schade, dass es noch kein Urteil gab. Ich mutmaße jetzt einmal:
Das Ziel (oder der Kompromiss) könnte wohl sein, dass Starnberg jetzt zwar die aktuelle Straßenausbaubeitragssatzung aufheben darf, da sie sowohl für Straßen als auch für Grünanlagen etc. gilt, aber dafür eine rein auf Straßen bezogene Straßenausbaubeitragssatzung wieder einführen muss.
Das würde bedeuten: Wer neben Grünanlagen wohnt hat “Glück”, wer neben Straßen wohnt hat “Pech”.
Aber warten wir es einfach noch ab …
… morgen wissen wir mehr …
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