#Waffengesetz
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Hobby-Jäger muss in Mels SG vor Gericht
Wieder steht ein Schweizer Hobby-Jäger wegen Wilderei und Verstoss gegen das Waffengesetz vor Gericht. Ein Hobby-Jäger muss sich vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG am 25.4.2024 wegen des Vorwurfes der Wilderei verantworten. Zudem soll er einen geschützten Luchs ohne Bewilligung präpariert und gegen das Waffengesetz verstossen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine…
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Waco 1993: Hasspropaganda der Anti-Sekten-Terroristen und ihre tödlichen Folgen. Teil 1
Waco 1993: Hasspropaganda der Anti-Sekten-Terroristen und ihre tödlichen Folgen
Die Belagerung des Anwesens der Branch Davidians, einer Gruppe amerikanischer Bürger und Siebenten-Tags-Adventisten, in Waco im Frühjahr 1993, war ein entscheidendes Ereignis in der Geschichte der USA. Es löste eine beispiellose Welle der Gewalt aus und veränderte das Schicksal der Nation für immer. Die 51-tägige Belagerung endete mit einem Angriff des FBI, der zu einem verheerenden Brand führte.…
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#Anti-Kultismus#ATF#Belagerung#Branch Davidians#Cult Awareness Network#David Koresh#Dämonisierung#desinformation#FBI#Gehirnwäsche#Informationsterrorismus#Jonestown#Kindesmissbrauch#Kongressuntersuchung#Massenselbstmord#Medienmanipulation#Rick Ross#Strafverfolgung#Waco#Waffengesetze
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Ich wüsste wirklich gerne, was für eine Freiheit das sein soll, halbautomatische Pistolen und Gewehre zu besitzen. Es sind keine Waffen für die Jagd, sondern solche, die einzig dazu dienen, andere Menschen zu erschießen.
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Belgische Waffe: Ohne Sahne, aber mit scharfer Munition – Urteil 30 Jahre nach Zapfenstreich
Bericht
Heutzutage muss man schon fast gezielt nach den Spuren der belgischen Garnison in der Stadt Ausschau halten, um sie zu sehen. Nur zwei der sogenannten „NATO-Zähne“ ragen heute noch über den Fischbacherberg. Das letzte Kasernentor der Belgier auf dem Wellersberg wurde vor fast genau 30 Jahren, am 22. Dezember 1994, verschlossen. Sie kamen als Besatzer und gingen in den Augen vieler als Freunde oder sogar Familie. Von 1946 bis zum Ende des Kalten Krieges waren bis zu 6.000 belgische Soldaten und ihre Angehörigen in Siegen stationiert und auch im Stadtleben präsent. Manche Spuren von ihnen finden sich noch heute, und manche dieser Spuren können strafrechtliche Relevanz haben. Ein in Siegen geborener und lebender belgischer Staatsbürger verantwortete sich heute vor dem Amtsgericht wegen des unerlaubten Besitzes eines Relikts aus dieser Zeit: einer halbautomatischen Pistole des Typs „High Power“ aus der Fertigung des Herstellers „Fabrique Nationale“.
Eine Waffe im noch heute gängigen Kaliber 9 mm Parabellum, die seit ihrer Einführung im Jahr 1935 im Halfter tausender belgischer Soldaten steckte. Zusätzlich wurden eine Schreckschusswaffe mit modifiziertem Lauf, eine Vorderladerpistole, ein Einhandmesser und gut 150 Schuss scharfer Munition verschiedener Kaliber bei dem 48-Jährigen beschlagnahmt. Wegen der bearbeiteten PTB-Waffe war er auch wegen der Herstellung einer scharfen Waffe angeklagt worden.
Sichergestellt wurden die Gegenstände bereits im Jahr 2021. Nach dem Verlesen der Anklageschrift musste ich ein wenig an den Scorsese-Film „Taxi Driver“ denken.
Der 48-jährige Siegener wirkte leicht martialisch mit seinem Viking-Undercut, robusten Stiefeln und Militärjacke. Die Jacke war allerdings ein deutsches Modell in Flecktarn und nicht die, die Robert De Niro in seiner Rolle als schlafloser Taxifahrer in dem Film trug, der so alt ist wie der Angeklagte selbst. „Das ist meine Schuld“, sagte der Mann, der sich dem Prozess ohne Verteidiger stellte, nach dem Verlesen der Anklage ohne großes Zögern. Den illegalen Besitz der Waffen räumte er gänzlich ein. „Die hab ich damals in einem Koffer am ‚Fischi‘ gefunden“, fügte er hinzu. Einen solchen Fund machte er dort bereits einmal als Kind. Diese Pistole konfiszierte sein Vater allerdings prompt. Er stritt aber entschieden ab, selbst eine Waffe hergestellt oder manipuliert zu haben. „Ich hab keine Ahnung von so einem Scheiß!“ waren seine unverblümten Worte. Ein beim LKA tätiger Sachverständiger für Schusswaffen gab daraufhin sein Gutachten ab. Dieses beschränkte sich auf die belgische Armeepistole. Seine Einschätzung verlieh der Aussage des Angeklagten mehr Glaubwürdigkeit. Der 52-Jährige führte aus, dass es durchaus möglich sei, dass die Waffe ein „Bodenfund“ sei. Diese war nicht schussfähig, als der Sachverständige sie begutachtete, weil relevante Teile der Mechanik, wie das Verschlusssystem, nicht vollständig waren. Zusätzlich waren die Oberflächen der Pistole offensichtlich bearbeitet worden, um sie von Rost zu befreien. Einige Teile, die benötigt wären, um die Pistole wieder „scharf“ zu machen, seien frei verkäuflich, andere bedürften einer waffenrechtlichen Erlaubnis wie einer Waffenbesitzkarte. Dass die Waffe nicht ohne Weiteres schussfähig war, hatte aber nur wenig juristische Relevanz. Denn der Gutachter führte weiter aus, dass die Waffe nicht nach den Vorgaben des § 25c der Allgemeinen Waffengesetzverordnung unbrauchbar gemacht und als solche amtlich gekennzeichnet wurde. Damit bleibt sie vor dem Gesetz eine „scharfe Waffe“. Der 48-Jährige ist für Behörden kein Unbekannter. Er sammelte einige Vorstrafen, aber bisher keine wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Allerdings wurde er kurz bevor die Waffen, die wohl schon Jahre in seinem Besitz waren, bei ihm aufgefunden wurden, zu einer Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sein Bewährungshelfer bescheinigte ihm vorbildliche Zusammenarbeit. Vor vielen Jahren habe eine Drogenproblematik bei dem 48-Jährigen bestanden, die aber mittlerweile bedeutungslos sei. Der große Hund des Angeklagten sei vorbildlich von ihm erzogen worden und gebe ihm Struktur. Auch die Partnerin des Mannes bietet ihm Rückhalt. Er sprach dem 48-Jährigen eine positive Sozialprognose aus und empfahl Sozialstunden als mögliche Bewährungsauflage für den Langzeitarbeitslosen. Die Staatsanwältin wertete das Geständnis und die Einsichtigkeit zu seinen Gunsten. Weil er allerdings in Bezug zu seiner letzten Verurteilung recht schnell wieder negativ auffiel und nicht nur eine Waffe und etliche Patronen im Spiel waren, empfand sie eine Geldstrafe als nicht ausreichend. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, welche über einen Zeitraum von zwei Jahren an der Seite seines Bewährungshelfers vollstreckt werden soll. Die Anzahl der Stunden gemeinnütziger Arbeit überließ sie dem Ermessen der Richterin. Der Angeklagte verzichtete auf sein Recht, das letzte Wort zu sprechen. Richterin Manuela Behl-Dörr folgte in ihrem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und legte dem Angeklagten zusätzlich auf, in seiner Bewährungszeit 100 Sozialstunden abzuleisten. Trotz Geständnis und Einsicht sei für den illegalen Besitz der drei Waffen und fast 150 Patronen des Vorbestraften unter laufender Bewährung „eine Freiheitsstrafe unerlässlich zur Verteidigung der Rechtsordnung.“ Der 48-Jährige erklärte, auf Rechtsmittel zu verzichten. Das Urteil wurde damit sofort rechtskräftig. „Danke, mein Siegen, ich geh’ und weiß, dass wir uns recht bald wiederseh’n, bleib, wie du bist, ‚mein Siegen‘, so unbegreiflich schön“
Ode an Siegen, des als „der singende Busfahrer“ in Erinnerung gebliebenen Belgiers Marcel Claeys.
Spenden an den Siegerländer Heimat- und Geschichtsverein e.V.
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Waffengesetze in den USA. Wie ist es dazu gekommen und Warum spalten diese die Amerikanische Gesellschaft. #Politik #Waffen #USA #kommentare #Demokratie #Diktatur #Geschichte #SunshineReisen #sunshinefamilie #Nancysunshine
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Hobby-Jäger wird zu Geldstrafe verurteilt wegen Erschiessens seiner Katze
Ein 48-jähriger Hobby-Jäger aus dem Kanton St. Gallen erschoss seine alte Katze mit einer Schrotflinte, ohne die erforderliche Fachkunde zu haben oder das Tier zu betäuben. Er begrub die Katze im Garten, um den Gang zum Tierarzt zu vermeiden. Dies verstiess gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes und des Waffengesetzes. Gemäss der Tierschutzverordnung ist das Töten des eigenen…
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Thomas Haldenwang und unsere Jagdscheine
von Florian Asche „Keine Waffen in die Hände von Extremisten!“ Mit dieser griffigen Faustformel illustrierte Horst Seehofer 2019 als Bundesinnenminister das Ziel seiner Novelle des Waffengesetzes. Darin war bei der Erteilung jagd- und waffenrechtlicher Erlaubnisse erstmals eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vorgesehen. Seehofer versprach sich davon eine bessere Sicherheitslage,…
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#Amt für Verfassungsschutz Thüringen#bedrohte Meinungsfreiheit#Dr. Florian Asche#Florian Asche#Hans-Georg Maaßen#Jagdblog#Jagdschein#Jäger Hans-Georg Maaßen#Meinungsfreiheit#Reichsbürger Jagdscheine#Stefan Kramer#Thomas Haldenwang und unsere Jagdscheine
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Erklärer: Wie die Sonderermittler von Hunter Biden und Trump unabhängig voneinander arbeiten
Die Ernennung eines externen Staatsanwalts zur Untersuchung von Hunter Biden, dem Sohn des US-Präsidenten Joe Biden, könnte bei den Wahlen im nächsten Jahr eine entscheidende Rolle spielen. Generalstaatsanwalt Merrick Garland hat den Sonderermittler David Weiss beauftragt, zu prüfen, ob Hunter Biden gegen Bundessteuer- und Waffengesetze verstoßen hat. Weiss hat angedeutet, dass er den…
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