#Voranschlag 2022
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Ardagger - Frühstücksnews - Mittwoch, 15.12.2021
Ardagger – Frühstücksnews – Mittwoch, 15.12.2021
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Leider muss ich heute wieder 2 Abschiede von Menschen aus unserer Gemeinde bekannt geben: Völlig überrascht waren wir vorgestern vom plötzlichen Tod von Elisabeth Weidinger aus Kirchfeld. Im 79. Lebensjahr ist sie am Sonntag abend für alle völlig unvermutet ins ewige Leben hinübergegangen. Kaum vorstellbar, dass die Elisabeth nicht mehr…
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Grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Teuerungsausgleich beim Bund
Der Arbeitgeber Bund richtet seinen Angestellten auf dem Lohn oder einzelnen Lohnanteilen sowie auf weitere Leistungen einen angemessenen Teuerungsausgleich aus. Dies verlangt der Artikel 16 des Bundespersonalgesetzes.
Diese Bestimmung ist nicht als Kann-Formulierung ausgestaltet. Sie gewährt grundsätzlich einen Anspruch auf einen Teuerungsausgleich.
Angemessener Teuerungsausgleich
Allerdings ist im Gesetz nicht ein vollumfänglicher, sondern lediglich ein angemessener Ausgleich der Teuerung vorgesehen. In der Botschaft zum Gesetz wurde ausgeführt, dass der Teuerungsausgleich in erster Linie der Kaufkrafterhaltung dient. Gesetzliche Kriterien für den Entscheid des Bundesrates zum Ausgleich der Teuerung sind die Finanzlage des Bundes, die Wirtschaftslage und die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Der ordentliche Haushalt des Bundes rechnet für 2022 mit einem Finanzierungsüberschuss von 600 Millionen Franken. Er geht von einem Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent und einer rückläufigen Arbeitslosigkeit von noch 2,8 Prozent aus. Die Teuerung im Jahre 2022 in der Schweiz wird auf 0,5 Prozent (2021: 0,4 %) geschätzt.
Kriterien für Ausrichtung einer Teuerungszulage erfüllt
Im Vergleich zum letzten Jahr sind somit alle Kriterien für eine Ausrichtung einer Teuerungszulage erfüllt.Dennoch hat der Bundesrat, wegen der Coronakrise, für generelle Lohnmassnahmen (Teuerungsausgleich und Reallohnmassnahmen) im Voranschlag 2022 keine Mittel eingestellt.
Die Vereinigung der Kader des Bundes VKB ist überzeugt: Dieser politische Entscheid widerspricht dem Artikel 16 des Bundespersonalgesetzes.
Quelle: VKB-Mitteilungen 4/21
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Plafonierung der Personalausgaben auf dem Stand des Voranschlages 2019?
Mit einer Motion verlangt Nationalrat Lars Guggisberg (SVP / BE) vom Bundesrat Massnahmen mit dem Ziel, den Personalaufwand der Bundesverwaltung bis 2030 auf 6 Milliarden Franken zu reduzieren und zu stabilisieren. Er sieht darin einen Beitrag der Bundesverwaltung zum Abbau der Corona-Schulden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Warum lehnt der Bundesrat eine Plafonierung der Personal- ausgaben ab? Der Anteil der Personalausgaben, gemessen an den ordentlichen Gesamtausgaben des Bundes, ist in den letzten zehn Jahren bei rund 8 Prozent stabil geblieben. Dies war nur möglich, weil der Bundesrat eine zurückhaltende Ressourcenpolitik verfolgt und neue Stellen so weit wie möglich durch Verzicht auf bisherige Stellen kompensiert.
Kein Spielraum zur Übernahme neuer Aufgaben oder für Lohnanpassungen beim Bundespersonal
Die Motion verlangt eine Plafonierung der Personalausgaben auf dem Stand des Voranschlags 2019, ungeachtet der zukünftigen Aufgaben- und Teuerungsentwicklung über einen Zeitraum von rund einem Jahrzehnt.
Es verbliebe somit kein Spielraum zur Übernahme neuer Aufgaben oder für Lohnanpassungen. Vielmehr wären kurzfristig 91 Millio- nen (gegenüber dem Finanzplan 2022) und mittelfristig bis 214 Millionen (gegenüber dem Finanzplan 2024) einzusparen.
Dies wäre nur mit einschneidenden Aufgabenverzichten und ent- sprechenden Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung zu realisie- ren. Eine Plafonierung der Personalausgaben der Bundesverwal- tung ist daher aus Sicht des Bundesrats als Steuerungsinstrument zu unflexibel und nicht zielführend.
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Das Personal im Voranschlag 2022 des Bundes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 die Botschaft zum Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023 – 2025 ( Voranschlag mit IAFP) verabschiedet.
Voranschlag 2022 knapp ausgeglichen
Nach zwei Jahren, in denen der Haushalt geprägt war durch hohe Corona-Ausgaben, zeichnet sich auch in der Finanzpolitik eine Normalisierung ab. Der ordentliche Haushalt rechnet für 2022 mit einem Finanzierungsüberschuss von 600 Millionen Franken. Die ordentlichen Einnahmen belaufen sich auf 78,6 und die Ausgaben auf 78,0 Milliarden Franken.
Volkswirtschaftliche Eckwerte: spürbare Erholung der Wirtschaft Es wird mit einem Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent gerechnet und einer rückläufigen Arbeitslosigkeit von noch 2,8 Prozent. Die inla��ndische Teuerung im Jahre 2022 wird auf 0,5 Prozent geschätzt.
Personalausgaben und Stellenbestand 2022
Die Personalausgaben für das Jahr 2022 belaufen sich auf 6099 Millionen Franken. Im Voranschlag sind 425 zusätzliche Stellen budgetiert. Es sind insgesamt 38512 Vollzeitstellen geplant: ein neuer Rekord. Der Ist-Bestand im Juni 2021 beläuft sich auf 37 895 Stellen.
Keine Mittel für generelle Lohnmassnahmen im Jahre 2022 Für generelle Lohnmassnahmen (Teuerungsausgleich und Reallohnmassnahmen) sind, wegen der Coronakrise, im Voranschlag 2022 keine Mittel eingestellt.
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