#Vertriebsprovisionen
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bekind. möchte möglichst vielen einen Zugang zu unseren fair produzierten Möbeln ermöglichen. Um möglichst viele Verbündete zu gewinnen, müssen wir sie zu fairen Preisen anbieten können. Indem wir direkt über den eigenen Onlineshop vertreiben und aus der Werkstatt in Köln verschicken, sparen wir Ladenlokalmieten, Händlermargen oder Vertriebsprovisionen ein und halten den Verkaufspreis so niedrig wie möglich. Mehr zu unserem schlanken Vertriebsweg für schlanke Preise findet Ihr unter www.bekind-interior.com #bekind #moebel #furniture #nachhaltig #sustainability #wood #woodwork #hocker #stool #stuhl #chair #bank #bench #tisch #table #eiche #oak #fichte #spruce #linoleum #interiordesign #design #fairfurniture #madeingermany #madeincologne #innenraumkultur #schreinerkunst #kindermoebel #mitwachsend #supportyourlocalbusiness (hier: Cologne, Germany) https://www.instagram.com/p/CCMNS3nqUFq/?igshid=qpffxpbk3q71
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BGH verschärft Aufklärungspflicht über Provisionen bei der Anlagevermittlung - ptext.net (Pressemitteilung)
BGH verschärft Aufklärungspflicht über Provisionen bei der Anlagevermittlung ptext.net (Pressemitteilung) Durch diese Rechtsprechung sind Vertriebsprovisionen in Höhe von 15 Prozent schneller erreicht und die Chancen der Anleger auf Schadensersatz bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen gestiegen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. In dem Fall ...
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BGH verschärft Aufklärungspflicht über Provisionen bei der Anlagevermittlung
Anlageberater und Vermittler müssen über ihre Vertriebsprovisionen aufklären, wenn diese 15 Prozent des Anlagekapitals übersteigen. Dabei ist das Agio in die Berechnung einzubeziehen.
Zu den Informationspflichten eines Anlageberaters oder Vermittlers gehört es, über seine Vertriebsprovisionen aufzuklären, wenn diese 15 Prozent des von dem Anleger einzubringenden Kapitals übersteigen. Bleibt diese Aufklärung aus, können dem Anleger daraus Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung entstehen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19. Oktober 2017 entschieden, dass in die Berechnung der Provisionen auch auf das Beteiligungskapital zu zahlende Agio einzubeziehen ist (Az.: III ZR 565/16). Durch diese Rechtsprechung sind Vertriebsprovisionen in Höhe von 15 Prozent schneller erreicht und die Chancen der Anleger auf Schadensersatz bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen gestiegen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
In dem Fall vor dem BGH klagte ein Anleger eines Schiffsfonds auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Er führte u.a. an, dass er nicht über die Innenprovisionen aufgeklärt worden sei, die unter Berücksichtigung des Agios von 5 Prozent insgesamt 20 Prozent betragen hätten. Nach Auffassung der Beklagten sei das Agio bei der Ermittlung der Provisionszahlungen nicht zu berücksichtigen. Daher seien keine Provisionen von mehr als 15 Prozent geflossen und es habe keine Aufklärungspflicht über die Höhe der Provisionen gegeben.
Der BGH stellte sich auf die Seite des Anlegers. Ein Anlageberater oder Vermittler müsse ungefragt über seine Vertriebsprovisionen aufklären, wenn diese eine Höhe von 15 Prozent des von dem Anleger einzubringenden Anlagekapitals überschreiten. In diese Berechnung sei das Agio einzubeziehen, so der BGH. Denn der Anleger werde stets den Gesamtbetrag seiner Investition, einschließlich Agio, betrachten, um zu beurteilen, ob sich die Beteiligung an der Geldanlage für ihn lohnt. Zu hohe Vermittlungskosten ließen einen Rückschluss auf die geringere Werthaltigkeit der Kapitalanlage zu. Für den Anleger sei es dabei ohne Bedeutung, ob diese Kosten aus dem Eigenkapital selbst oder einem zusätzlichen Agio bestritten werden. Erst das Verhältnis der Gesamtkosten zum einzubringenden Eugenkapital ermögliche dem Anleger den Rückschluss auf eine mögliche geringere Werthaltigkeit der Geldanlage.
Anleger fehlgeschlagener Kapitalanlagen können sich zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüche an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Weitere Informationen unter:
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Bei Penseo geht es nicht um ein neues SEO-Tool, es geht vielmehr um das wichtige Thema betriebliche Altersversorgung (bAV). “Durch unsere Plattform minimieren wir den Verwaltungsaufwand, den die bAV sonst verursacht”, sagt Mitgründer Morten Hartmann, der zuletzt Stuffle führte. Zum Team von Penseo gehören zudem Lennart Wulff, vorher Situative, Sebastian Gauck, vorher Fortytools, und Peter Schröder, vorher Shopify. figo-Macher André M. Bajorat und bootbird Ventures unterstützen das Hamburger InsurTech-Start-up bereits. Auf Vertriebsprovisionen verzichtet das junge Unternehmen. “Wir finanzieren uns explizit nicht aus Provisionen, die zu Lasten der Versicherungsnehmer gehen. Ein Unternehmen spart beim Abschluss eines bAV-Vertrags durch den Arbeitnehmer Sozialabgaben ein. Davon soll er den Großteil als Arbeitgeberzuschuss in den Vetrag einzahlen und einen kleinen Teil an uns zahlen. In vielen Fällen entsteht dem Unternehmen so kein Mehraufwand”, erklärt Hartmann das Konzept hinter Penseo. “Penseo digitalisiert die betriebliche Altersversorgung” Im Mini-Interview mkit deutsche-startups.de spricht Morten Hartmann, Mitgründer von Penseo, über Netto-Tarife, Maklerprovisionen und Aufmerksamkeit. Welches Problem wollt Ihr mit Penseo lösen? Penseo vereinfacht und digitalisiert die betriebliche Altersversorgung für kleine und mittlere Unternehmen. Die bAV kann für Arbeitnehmer eine wirklich gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein. Wir verzichten auf Vertriebsprovisionen und sorgen so dafür, dass sich die Veträge für die Versicherten auch wirklich lohnen – Netto-Tarife belegen regelmäßig die ersten Plätze in bav-Vergleichen. Eine gute betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges Recruiting- und Mitarbeiterbindungstool für Unternehmen. Durch unsere Plattform minimieren wir den Verwaltungsaufwand, den die bAV sonst verursacht. Jede Woche entstehen dutzende neue Start-ups, warum wird ausgerechnet Penseo ein Erfolg? Um Erfolg zu haben kommen immer mehrere wichtige Faktoren zusammen: Team, Idee, Kapital und Zeitpunkt. Fehlt einer der Punkte, wir des extrem schwer, erfolgreich zu werden. Wir haben im Team für jeden Bereich einen erfahren Spezialisten dabei. Außer Versicherungsmaklern haben wir noch niemanden gefunden, der unsere Idee, die Maklerprovisionen entfallen zu lassen, nicht gut findet. Unsere Seed Finanzierung steht kurz vor dem Abschluss und der Zeitpunkt könnte durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt und Aufmerksamkeit schafft, kaum günstiger sein. Wo steht Penseo in einem Jahr? Auf der ersten Seite des Handelsblatts. Im Ernst: Wir gehen mit den ersten Kunden gerade in den Live-Betrieb, unser Sales Funnel ist aber bereits gut gefüllt. Ein gutes Mitarbeiterbindungstool quasi zum Nulltarif ist vertrieblich auch keine extrem hohe Hürde. Wir wollen im ersten Jahr möglichst viele Versicherungsverträge abschließen und dann an einer Weiterentwicklung der Versicherungsprodukte arbeiten: Durch Digitalisierung der Verwaltungsprozesse wollen wir die Kosten drücken, die Kapitalanlage verbessern und so die Verträge für die Versicherten immer weiter verbessern. Kennen Sie schon unseren #StartupTicker? Der #StartupTicker berichtet tagtäglich blitzschnell über die deutsche Start-up-Szene. Schneller geht nicht!
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OLG Celle bestätigt Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung
Anleger einer fehlgeschlagenen Geldanlage haben häufig die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Celle.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich haben Anleger einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Die Praxis zeigt, dass die Anlageberatung diesen Maßstäben oft nicht entspricht und beispielsweise die Risiken, hohe Vermittlungsprovisionen oder Weichkosten in den Beratungsgesprächen verschwiegen werden. Anleger fehlgeschlagener Kapitalanlagen können in solchen Fällen häufig Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2017 unterstreicht (Az.: 11 U 96/16).
Konkret hatte sich ein Anleger an einem Schiffsfonds beteiligt. Die Beteiligung hatte ihm ein Handelsvertreter einer Anlageberatungsgesellschaft empfohlen. Der Anleger machte Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend. Im Beratungsgespräch war er nicht über die hohen Weichkosten aufgeklärt worden. So lagen die Eigenkapitalbeschaffungskosten u.a. für Vertrieb und Verwaltung offenbar bei mehr als 15 Prozent des von dem Anleger einzubringenden Kapitals. Über Vertriebsprovisionen in dieser Größenordnung müsse der Anleger aufgeklärt werden, stellte das OLG Celle klar. Denn derart hohe Provisionen ließen Rückschlüsse auf die geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage zu. Dies seien für die Anlageentscheidung aber wesentliche Faktoren, sodass über sie aufgeklärt werden müsse.
Außerdem müsse ein Anlageberater auch grundsätzlich über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufklären. Diese Aufklärungspflicht bestehe auch dann, wenn nur ein Bruchteil der Zeichnungssumme als Haftkapital in das Handelsregister eingetragen werde. Die Anlageberatungsgesellschaft dürfe solche Vorwürfe über eine fehlerhafte Anlageberatung nicht einfach mit Nichtwissen bestreiten, sondern hätte selbst darlegen müssen, dass die Beratung ordnungsgemäß verlaufen ist. Das OLG sprach dem Anleger daher Schadensersatz zu.
Das Urteil belegt einmal mehr, dass Anleger fehlgeschlagener Kapitalanlagen nicht zwangsläufig auf dem Schaden sitzenblieben müssen. Denn erfahrungsgemäß wurden Risiken oder hohe Vertriebskosten in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Geschädigte Anleger können sich an im Kapitalmarktrecht kompetente Rechtsanwälte wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2bPqDSl
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Anleger einer fehlgeschlagenen Geldanlage haben häufig die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Celle.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich haben Anleger einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Die Praxis zeigt, dass die Anlageberatung diesen Maßstäben oft nicht entspricht und beispielsweise die Risiken, hohe Vermittlungsprovisionen oder Weichkosten in den Beratungsgesprächen verschwiegen werden. Anleger fehlgeschlagener Kapitalanlagen können in solchen Fällen häufig Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2017 unterstreicht (Az.: 11 U 96/16).
Konkret hatte sich ein Anleger an einem Schiffsfonds beteiligt. Die Beteiligung hatte ihm ein Handelsvertreter einer Anlageberatungsgesellschaft empfohlen. Der Anleger machte Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend. Im Beratungsgespräch war er nicht über die hohen Weichkosten aufgeklärt worden. So lagen die Eigenkapitalbeschaffungskosten u.a. für Vertrieb und Verwaltung offenbar bei mehr als 15 Prozent des von dem Anleger einzubringenden Kapitals. Über Vertriebsprovisionen in dieser Größenordnung müsse der Anleger aufgeklärt werden, stellte das OLG Celle klar. Denn derart hohe Provisionen ließen Rückschlüsse auf die geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage zu. Dies seien für die Anlageentscheidung aber wesentliche Faktoren, sodass über sie aufgeklärt werden müsse.
Außerdem müsse ein Anlageberater auch grundsätzlich über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufklären. Diese Aufklärungspflicht bestehe auch dann, wenn nur ein Bruchteil der Zeichnungssumme als Haftkapital in das Handelsregister eingetragen werde. Die Anlageberatungsgesellschaft dürfe solche Vorwürfe über eine fehlerhafte Anlageberatung nicht einfach mit Nichtwissen bestreiten, sondern hätte selbst darlegen müssen, dass die Beratung ordnungsgemäß verlaufen ist. Das OLG sprach dem Anleger daher Schadensersatz zu.
Das Urteil belegt einmal mehr, dass Anleger fehlgeschlagener Kapitalanlagen nicht zwangsläufig auf dem Schaden sitzenblieben müssen. Denn erfahrungsgemäß wurden Risiken oder hohe Vertriebskosten in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Geschädigte Anleger können sich an im Kapitalmarktrecht kompetente Rechtsanwälte wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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OLG Celle bestätigt Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung
Anleger einer fehlgeschlagenen Geldanlage haben häufig die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Celle.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich haben Anleger einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Die Praxis zeigt, dass die Anlageberatung diesen Maßstäben oft nicht entspricht und beispielsweise die Risiken, hohe Vermittlungsprovisionen oder Weichkosten in den Beratungsgesprächen verschwiegen werden. Anleger fehlgeschlagener Kapitalanlagen können in solchen Fällen häufig Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2017 unterstreicht (Az.: 11 U 96/16).
Konkret hatte sich ein Anleger an einem Schiffsfonds beteiligt. Die Beteiligung hatte ihm ein Handelsvertreter einer Anlageberatungsgesellschaft empfohlen. Der Anleger machte Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend. Im Beratungsgespräch war er nicht über die hohen Weichkosten aufgeklärt worden. So lagen die Eigenkapitalbeschaffungskosten u.a. für Vertrieb und Verwaltung offenbar bei mehr als 15 Prozent des von dem Anleger einzubringenden Kapitals. Über Vertriebsprovisionen in dieser Größenordnung müsse der Anleger aufgeklärt werden, stellte das OLG Celle klar. Denn derart hohe Provisionen ließen Rückschlüsse auf die geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage zu. Dies seien für die Anlageentscheidung aber wesentliche Faktoren, sodass über sie aufgeklärt werden müsse.
Außerdem müsse ein Anlageberater auch grundsätzlich über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufklären. Diese Aufklärungspflicht bestehe auch dann, wenn nur ein Bruchteil der Zeichnungssumme als Haftkapital in das Handelsregister eingetragen werde. Die Anlageberatungsgesellschaft dürfe solche Vorwürfe über eine fehlerhafte Anlageberatung nicht einfach mit Nichtwissen bestreiten, sondern hätte selbst darlegen müssen, dass die Beratung ordnungsgemäß verlaufen ist. Das OLG sprach dem Anleger daher Schadensersatz zu.
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BGH verschärft Aufklärungspflicht über Provisionen bei der Anlagevermittlung - UNTERNEHMEN-HEUTE.de
BGH verschärft Aufklärungspflicht über Provisionen bei der Anlagevermittlung UNTERNEHMEN-HEUTE.de Durch diese Rechtsprechung sind Vertriebsprovisionen in Höhe von 15 Prozent schneller erreicht und die Chancen der Anleger auf Schadensersatz bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen gestiegen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. In dem Fall ... und weitere »
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Panorama - BGH verschärft Aufklärungspflicht über Provisionen bei ... - UNTERNEHMEN-HEUTE.de
Panorama - BGH verschärft Aufklärungspflicht über Provisionen bei ... UNTERNEHMEN-HEUTE.de Anlageberater und Vermittler müssen über ihre Vertriebsprovisionen aufklären, wenn diese 15 Prozent des Anlagekapitals übersteigen. Dabei... und weitere »
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BGH verschärft Aufklärungspflicht über Provisionen bei der Anlagevermittlung - ptext.net (Pressemitteilung)
BGH verschärft Aufklärungspflicht über Provisionen bei der Anlagevermittlung ptext.net (Pressemitteilung) Durch diese Rechtsprechung sind Vertriebsprovisionen in Höhe von 15 Prozent schneller erreicht und die Chancen der Anleger auf Schadensersatz bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen gestiegen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. In dem Fall ...
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BGH verschärft Aufklärungspflicht über Provisionen bei der Anlagevermittlung - UNTERNEHMEN-HEUTE.de
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OLG Celle bestätigt Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung
Anleger einer fehlgeschlagenen Geldanlage haben häufig die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Celle.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich haben Anleger einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Die Praxis zeigt, dass die Anlageberatung diesen Maßstäben oft nicht entspricht und beispielsweise die Risiken, hohe Vermittlungsprovisionen oder Weichkosten in den Beratungsgesprächen verschwiegen werden. Anleger fehlgeschlagener Kapitalanlagen können in solchen Fällen häufig Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2017 unterstreicht (Az.: 11 U 96/16).
Konkret hatte sich ein Anleger an einem Schiffsfonds beteiligt. Die Beteiligung hatte ihm ein Handelsvertreter einer Anlageberatungsgesellschaft empfohlen. Der Anleger machte Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend. Im Beratungsgespräch war er nicht über die hohen Weichkosten aufgeklärt worden. So lagen die Eigenkapitalbeschaffungskosten u.a. für Vertrieb und Verwaltung offenbar bei mehr als 15 Prozent des von dem Anleger einzubringenden Kapitals. Über Vertriebsprovisionen in dieser Größenordnung müsse der Anleger aufgeklärt werden, stellte das OLG Celle klar. Denn derart hohe Provisionen ließen Rückschlüsse auf die geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage zu. Dies seien für die Anlageentscheidung aber wesentliche Faktoren, sodass über sie aufgeklärt werden müsse.
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