Kinderpornografie - endlich Salto zurück
Der Bundestag hat nunmehr die Strafvorschriften wegen Kinderpornografie entschärft.
Die Mindeststrafe für die Verbreitung von entsprechenden Fotos soll von einem Jahr auf sechs Monate, für den Besitz auf drei Monate reduziert werden. Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung mussten auch Eltern oder Lehrer eine Haftstrafe befürchten, die Fotos weiterschickten, um andere zu warnen oder Fälle…
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Weitere Entscheidung zu Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Kinderpornographie (KiPO)
Es geht weiter, die Gerichte verstehen, dass wegen der Besonderheiten der Verfahren wegen Kinderpornografie auch schon vor der bevorstehenden Gesetzesänderung grundsätzlich ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.
Der Kollege Martin Voß hat mir eine Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig (53 Gs 208/20 vom 16.10.2020) zukommen lassen, in der sich das Amtsgericht auf eine von mir…
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