#Techniker Beierlein
Explore tagged Tumblr posts
Photo
![Tumblr media](https://64.media.tumblr.com/21468a1970660e2eaff0ab863b2a8a88/tumblr_pwlrxxpzw11y52ipbo1_540.jpg)
Naturspielplatz, Planung und Gestaltung naturnaher Spielräume Naturspielplatz, Planung und Gestaltung naturnaher Spielräume, Naturnaher Außenspielbereich, ©, Bildhauer & Techniker Arnó Beierlein Notizblog Naturbeobachtungen: …
#Arnó#Arno Beierlein#Arnulf#Arnulf Beierlein#Beierlein#Bildhauer Beierlein#Naturnaher Außenspielbereich#Naturspielplatz#Planung und Gestaltung naturnaher Spielräume#Steinbildhauer Beierlein#Steinmetz Beierlein#Steintechniker Beierlein#Techniker Beierlein
0 notes
Text
Der Bayerische Hof, Bebauungspläne und Bauanträge - und eine einstimmige Ablehnung ...
(M)ein Protokoll der Bauausschusssitzung vom 22.4.2021:
Heute vertrete ich Herrn Prof. Gaßner - sozusagen ein “Sonderprotokoll” - wenn ich schon einmal da bin ...
Die Debatten werde ich heute nicht mitgeschrieben.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig. Der Erste Bürgermeister begrüßt die Anwesenden.
(Anm. d. Verf.: Das Thema “Bayerischer Hof” hat so einige Zuhörer angezogen.)
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts zu berichten.
TOP 3 Bayerischer Hof - weiteres Vorgehen nach Nutzungsuntersagung
Sachverhalt
Ausgangslage:
Für das Hotel Bayerischer Hof in Starnberg, um 1870 erbaut und seit 1999 unter Denkmalschutz stehend, wurde vom Landratsamt Starnberg am 12.02.2021 eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen.Bereits seit langer Zeit ist die Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes bekannt und ebenso lange gibt es Überlegungen, welche Nutzung auf dem Areal des Bayerischen Hofes und nebenan der Alten Oberschule am zukunftsträchtigsten ist.
Im Jahr 2011 wurden im Zuge der Planung zur erforderlichen Dachsanierung erhebliche Mängel beim Brandschutz festgestellt und deshalb der Betrieb im Dachgeschoss und in großen Teilen des zweiten Obergeschosses eingestellt. Daraufhin beauftragte der Bauausschuss im Februar 2012 die Verwaltung, ein Gesamtkonzept zur statischen Sanierung in Auftrag zu geben. Diese Standsicherheitsuntersuchung wurde im Mai 2012 dem Stadtrat vorgelegt und die Fraktionen gebeten, Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Im November 2012 wurde die Verwaltung beauftragt, ein städtebauliches Plangutachten in Auftrag zu geben sowie eine EU-weite Ausschreibung für den Verkauf, alternativ auf Erbbaurechtsbasis vorzubereiten. Das städtebauliche Plangutachten wurde im September 2013 dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt und von diesem zur Kenntnis genommen. Ebenfalls im September erfolgten Informationen zur immobilienwirtschaftlichen Bewertung. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass für die Stadt bei einer Hotelnutzung kein wirtschaftlicher Gewinn zu erwarten ist.
Interessenbekundungsverfahren:
Im Jahr 2017 wurde ein Stadtratsbeschluss zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens gefasst. Dieses wurde im Frühjahr 2018 ausgelobt, zwei Bewerber reichten Unterlagen ein.
Im Februar 2019 fasste der Stadtrat anlässlich der Empfehlung aus der Bürgerversammlung den Beschluss, dass eine Investorenausschreibung entsprechend der Rahmenbedingungen im Markterkundungserfahren durchgeführt wird.
Entwicklung seit Herbst 2020:
Im Dezember 2020 wurden - nachdem wie geschildert die Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes seit langem bekannt war - nochmals Begehungen mit der Kreisbaubehörde und einem Statiker durchgeführt, um die Möglichkeiten einer weiteren Nutzung zu prüfen. Nachdem die statischen Mängel weiterbestehen und auch ein geforderter Standsicherheitsnachweis nicht erbracht werden kann, wurde am 21.12.2020 die Nutzung von Griechischer Taverne und Hotel eingestellt, im Februar folgte die förmliche Nutzungsuntersagung durch das Landratsamt.
Die Fraktionen der Grünen, SPD, CSU und der FDP gaben Stellungnahmen ab:
(Anm. d. Verf.: Die Stellungnahme der UWG fehlt, da diese schon laaaaaange vorlag, aber heute von der Verwaltung nicht aus der Schublade gezogen wurde. Aber in der Presse war ja jetzt schon ausführlich darüber zu lesen.)
Die Fraktion der Grünen schlägt auf Grund der Bedenken bzgl. Baugrund und Fundament einen Abriss des Gebäudes vor mit anschließendem Wiederaufbau der Fassaden.
Es soll zusammen mit dem neu gestalteten Bahnhofsplatz und dem Kulturbahnhof ein Zentrum für Innovation, Kultur, Technik, Handel, Sozialeinrichtungen, Vereine und Gastronomie geschaffen werden. Gegen eine kleinteilige Hotelnutzung bestünden keine Einwände, wohl aber gegen eine "Bettenburg" mit mehr als 200 Zimmern. Die Fraktion kann sich die Gründung einer "GmbH" vorstellen, an der neben der Stadt auch Unternehmen, Banken und Privatinvestoren Anteile erwerben könnten, bei der die Stadt allerdings eine Sperrminorität erhalten sollte, um die Einflussnahme sicherzustellen. Als Bebauungsmöglichkeit wird eine einstöckige Tiefgarage vorgeschlagen, auf der dann im rückwärtigen Teil bis zu vier Etagen errichtet werden können, zum Bahnhofsplatz hin sollen Villa Beierlein (weiterhin als VHS genutzt) und Bayerischer Hof als dominante Gebäude bestehen bleiben.
Die Fraktion der FDP möchte an einer Hotelnutzung festhalten – zusammen mit der alten Oberschule könnte das Hotel zum 180-Betten-Komplex mit passender Gastronomie erweitert und in Erbpacht an einen Investor übergeben werden. Dabei wird nur ein Erhalt der Fassaden als realistisch beurteilt, eine Sanierung des Gebäudes sei nicht wirtschaftlich – als Beispiel für eine gelungene Wiederbelebung eines denkmalgeschützten Hauses wird der Gasthof Schauer in Possenhofen genannt.
Am 18.02.2021 hat die Fraktion der SPD einen Antrag gestellt. Darin wird beantragt, dass statt eines Hotel-Großprojektes ein Quartier "Neue Mitte Starnberg" entwickelt werden soll. Als wesentliche Bedingungen sollen vom Stadtrat festgelegt werden: a) Die historischen Fassaden b) einem Masterplan für die zukünftigen Nutzungen c) Treffpunkt für alle mit erweiterten und modernen Flächen für die Volkshochschule und die Musikschule entstehen d) eine öffentliche Tiefgarage e) eine Rathauserweiterung prüfen f) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Am 24.02.2021 hat Fraktion der CSU einen Antrag gestellt. Darin wird beantragt, im Vorfeld einer Entscheidung des Stadtrates über das weitere Vorgehen zum Bayerischen Hof einige Punkte zu klären: 1. Eine Zustandsanalyse der beiden denkmalgeschützten Gebäude (VHS ehem. Oberschule + Hotel Bayerische Hof) und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einer möglichen Sanierung vorzunehmen. 2. Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde 3. Gespräche bzgl. einer eingetragenen Grunddienstbarkeit führen 4. Ergebnisse der Verhandlungen mit den Mitgliedsgemeinden der VHS Starnberg und über die Möglichkeit eines Alternativstandortes dem Stadtrat vorzulegen. Diese Ergebnisse sieht die CSU als Grundlage bzw. Rahmenbedingungen für einen Investorenwettbewerb, dessen Durchführung vom Stadtrat im Jahr 2019 beschlossen worden war. Ferner wird betont, dass ein Verkauf und ein Abriss/ Neubau des Bayerischen Hofes mit derzeitigem Wissensstand nicht zur Debatte steht. Als Nutzung stellt sich die Fraktion der CSU auch weiterhin Gastronomie/Cafe und Hotel (im rückwärtigen Bereich mit Erweiterungsbau) vor, das Grundstück solle in Erbpacht vergeben werden.
(Anm. d. Verf.: Und hier zur Vollständigkeit die Stellungnahme der UWG: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-uwg-will-den-bayerischen-hof-erhalten-1.5268571.)
Stellungnahme der Verwaltung:
Die allermeisten Reaktionen aus der Bürgerschaft zeugen von einer starken emotionalen Verbundenheit mit dem Gebäude Bayerischer Hof, dem Cafe Prinzregent sowie der griechischen Taverne und wünschen sich eine denkmalgerechte Sanierung. Diejenigen Fraktionen, die sich bisher geäußert haben, können sich gänzlich unterschiedliche Nutzungen auf dem Areal Bayerischer Hof und Alte Oberschule vorstellen - mehrheitlich wird allerdings ein Verkauf des Grundstücks abgelehnt und stattdessen Erbpacht favorisiert. Für die Finanzierung wird überwiegend auf die Zusammenarbeit mit einem Investor gesetzt, eine Sanierung in Eigenregie durch die Stadt Starnberg wurde nicht als Option genannt. Für die Verwaltung stellen sich folgende Fragen für die Weiterbearbeitung des Projektes (auch um eine etwaige Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehmen zu können):
Welche Nutzungen sollen auf dem Areal untergebracht werden?
Wenn eine Hotelnutzung gewünscht ist, in welcher Größe? (30 Zimmer, 120 Zimmer, 180 Zimmer?)
Welche Nutzung ist für die Villa Beierlein vorzusehen? Wie bisher VHS oder Einbeziehung des Areals in die Hotelnutzung?
Soll die Musikschule mit auf dem Areal untergebracht werden?
Soll eine Ablösung der Grunddienstbarkeit angestrebt werden?
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestandsunterlagen für FlStNr. 121 und 123 zusammenzufassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Untersuchung des Zustands der Bestandsgebäude durchzuführen und die Standsicherheit, die Sanierungsfähigkeit und die Möglichkeiten der Wiedereröffnung zu klären.
Die Verwaltung wird beauftragt, Abstimmungsgespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalbehörde zu führen.
Die Villa Beyerlein, der Bayerische Hof und das Rondell soll mindestens in seinem äußeren Erscheinungsbild in jedem Fall erhalten werden.
Ein Verkauf der Grundstücke wird nicht angestrebt, allenfalls kommt eine Vergabe als Erbbaurecht in Betracht.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: So geht das richtig: Während der Debatte wird vom Ersten Bürgermeister ein Beschlussvorschlag erstellt oder auch vielleicht weiterentwickelt, der dann en bloc einstimmig angenommen wird. Das ist dann “positive” Kommunalpolitik.)
TOP 4 Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich nördlich der Ludwigstraße zwischen Maximilianstraße und Kaiser-Wilhelm-Straße; Konkretisierung der Planungsziele
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich nördlich der Ludwigstraße zwischen Maximilianstraße und Kaiser-Wilhelm-Straße mit folgenden Zielen beschlossen:
Sicherung des Grundstücks Fl. Nr. 48/10, Gemarkung Starnberg, als öffentliche Straßenverkehrsfläche,
Sicherung der Bauflucht an der Ludwigstraße durch die Festsetzung einer Baulinie, die auch durch untergeordnete Bauteile nicht überschritten werden darf,
Sicherung einer Bebauung mit Einzelhäusern in offener Bauweise durch die Festsetzung von Baugrenzen,
Ausschluss einer Wohnnutzung in auf Straßenniveau liegenden Erdgeschossen in einer Tiefe von 6 m ab Straßenkante,
Begrenzung der zulässigen Wandhöhe auf 13,0 m.
Bestandteil des Beschlusses ist auch der zeichnerische Vorentwurf des Bebauungsplans i. d. F. vom 23.02.2021.
Durch eine Umplanung eines Gebäudes gemäß aktuellem Bauantrag könnte innerhalb der im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehenen Baugrenze ein gegenüber der eingereichten Planung hinsichtlich Grund- und Geschossfläche leicht reduziertes Gebäude entstehen, das die an der Kaiser-Wilhelm-Straße typischen Gebäudelängen aufgreift und bessere Belichtungsmöglichkeiten der Wohnungen bietet.
Für die an der nördlichen Gebäudeseite entstehende Abstandsfläche müsste im Bebauungsplan eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften zugelassen werden.
(Anm. d. Verf.: Es wurde heftig debattiert. Es ist halt zu entscheiden, ob wir eine (irgendwann einmal) eine “Innenstadt wie Weilheim” haben wollen, was meines Erachtens nur durch einen ähnlichen Stil der Gebäude zu erreichen ist, oder lieber jeden bauen lassen, was der §34 BauGB hergibt, was langfristig immer höhere Gebäude zur Folge haben wird. Auch wenn ich für architektonische Vielfalt bin, glaube ich daran, dass diese sich auch gleichzeitig in eine schöne Innenstadt integrieren lässt, die irgendwann am Ende auch von den Bürgerinnen und Bürgern als solche bezeichnet wird.)
Antrag: Herr Jägerhuber (CSU): Namentliche Abstimmung
angenommen: einstimmig
Antrag Herr Zirngibl (CSU): Stopp der weiteren Arbeiten am Bebauungsplan
abgelehnt: 6:7
(Anm. d. Verf.: Die Namen können dann in der Niederschrift auf den Seiten der Stadt Starnberg später nachgelesen werden.)
Beschlussvorschlag
Die am 23.02.2021 beschlossenen Ziele für den Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Ludwigstraße zwischen Maximilianstraße und Kaiser-Wilhelm-Straße gelten fort. Ziel der Planung ist darüber hinaus der Bebauungsplanvorentwurf i. d. F. vom 22.04.2021.
angenommen: 7:6
(Anm. d. Verf.: Die Namen können dann in der Niederschrift auf den Seiten der Stadt Starnberg später nachgelesen werden.)
TOP 5 Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Gewerbeeinheit und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Flr. Nr. 48/21, Gemarkung Starnberg (Ludwigstraße 5)
Sachverhalt
Am 20.02.2021 ging bei der Stadt Starnberg ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 17 Wohnungen, einer Gewerbeeinheit und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 48/21, Gemarkung Starnberg (Ludwigstraße 5) ein. Im Anschluss wurden hierzu am 05.03.2021 geänderte Pläne mit wesentlichen Planungsänderungen eingereicht (begrüntes Flachdach statt Walmdach, zusätzliches 5. Geschoss, aufgeständerte PV-Kollektoren). Das Vorhaben liegt an der Ecke Ludwigstraße, Kaiser Wilhelm-Straße in der Starnberger Innenstadt.
Das ebene Grundstück ist momentan mit einem Wohngebäude aus dem Jahr 1873 im seinerzeit geläufigen Landhaustypus (Ludwigstraße 5), und einem weiteren Wohngebäude mit angeschlossenem Werkstattgebäude (Ludwigstraße 5a) bebaut, die beide durch den Neubau ersetzt werden sollen. Eine Anfrage beim Landesamt für Denkmalpflege ergab, dass das Gebäude aus dem Jahr 1873 die einstige Fassadengliederung durch eine Putzerneuerung vollständig verloren hat, die kleinen Giebelfenster beseitigt und die bauzeitlichen Fenster durch Einglasscheibenfenster erneuert wurden. Angesichts dieser Veränderungen bestehe keine Denkmaleigenschaft.
Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes mit 17 Wohnungen und einer flexiblen Gewerbeeinheit im Erdgeschoss an der Ludwigstraße. Das Flachdach soll mittleren Bereich begrünt und am südlichen, östlichen und westlichen Rand mit PV-Kollektoren ausgestattet werden.
Das Gebäude weist insgesamt 5 Geschosse auf, wobei das 5. Geschoss als Dachaustritt auf das Dach mit einem Technikraum für die PV-Anlage und Abstellraum für Pflegegeräte für die Dachbegrünung ge- plant ist. Die Wandhöhe beträgt 13,00 m (600,7 m ü. NN), zzgl. der aufgeständerten PV-Anlagen mit ei- ner Höhe von ca. 1,10 m (nicht vermaßt), im Bereich des 5. Geschosses 16,00 m.
Das Gebäude wickelt sich L-förmig um einen Erschließungskern, wobei eine erhebliche Gebäudetiefe erreicht wird, so dass um den Treppenkern nicht belichtbare Bereiche entstehen, in denen die Unterbringung von Bädern und Dielen geplant ist.
Der Gebietscharakter entspricht einem besonderen Wohngebiet (WB). Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bewegt sich das Vorhaben am oberen Rand der in der näheren Umgebung prägenden Kubaturen. Bei dieser Planung spiegelt die Wandhöhe die städtebaulich markante Situierung des Gebäudes an der Ecke Bahnhofplatz/Kaiser-Wilhelm-Straße wider und ist aufgrund der Lage in der ersten Reihe am See städtebaulich vertretbar. Die bisher geplante Wandhöhe für die Dachterrasse ist hinsichtlich der Höhenentwicklung in der Starnberger Innenstadt ohne Beispiel.
Städtebauliche Beurteilung
Ein Heranrücken des Neubaus an die Ludwigstraße, in die Flucht der westlich anschließenden Gebäude, ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Erklärtes Ziel des Rahmenplans Innenstadt ist die Sicherung und Stärkung der Allee in der Kaiser-Wilhelm-Straße als prägende Grünachse der Innenstadt. Der Charakter der Kaiser-Wilhelm-Straße ist hierbei vom engen Straßenraum geprägt (Fahrbahnbreite knapp 6,0 m und aufgrund der geringen Breite teilweise stark eingeschränkt nutzbare Gehwege). Die Gebäude an der Kaiser-Wilhelm-Straße, bei denen es sich überwiegend um Wohngebäude mit klaren Proportionen und teilweise Villencharakter handelt, sind in der Regel mit der kurzen Fassadenseite zur Straße ausgerichtet.
Mit der geplanten zur Kaiser-Wilhelm-Straße ausgerichteten Fassade mit ca. 27,80 m Länge entspricht das Bauvorhaben weder dem baulichen Duktus noch dem Alleecharakter der Kaiser-Wilhelm-Straße, sondern stellt eine urbane Bebauung dar. Mit dem falsch verstandenen Proportionsverhältnis entspricht die Planung nicht den klaren Baukörpern in der Umgebung. Durch die geplanten PV-Anlagen entsteht darüber hinaus ein technoider Eindruck, der in seinem Ausdruck den Charakter der umgebenden Bebauung an der Kaiser-Wilhelm-Straße vollständig konterariert.
Gemäß Rahmenplan Innenstadt ist die Höhenentwicklung der Gebäude im Innenstadtbereich, insbesondere in den für das Stadtbild bedeutsamen Stadtbereichen, auf maximal vier Vollgeschosse zu begrenzen. Ein Gebäude mit fünf Vollgeschossen stellt demnach eine Ausnahme von der üblichen Be- bauung im Innenstadtbereich dar.
Durch die aktuell vorliegende Planung würde die 5-Geschossigkeit weiter im Innenstadtbereich manifestiert.
Mit dem Antragsteller sollte ein weiteres Gespräch geführt werden, dies mit dem Ziel, eine Umplanung des Gebäudes zu erreichen, die unter Nutzung der durch die mittlerweile vorgenommene Fällung der mächtigen Buche entstandenen Gestaltungsspielräume die an der Kaiser-Wilhelm-Straße typischen Fassadenlängen aufgreift.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Starnberg beantragt die Zurückstellung des Bauantrags für den Neubau eines Mehrfamilien- hauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 48/21, Gemarkung Starnberg (Ludwigstraße 5) nach § 15 BauGB, da die Verwirklichung des Vorhabens die Durchführung der Planung erheblich erschweren oder unmöglich machen würde.
angenommen: 7:6
TOP 6 Bebauungsplan Nr. 7505 für das Gewerbe- und Sondergebiet in Schorn, 2. Änderung, als vorhabenbezogener Bebauungsplan, betr. Grundstück Fl. Nr. 2135, Gemarkung Wangen; Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Sachverhalt
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7505 ist die Erweiterung einer Produktionshalle, die gemäß den bestehenden Festsetzungen nicht genehmigungsfähig ist. Entsprechend der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird die 2. Änderung auch als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt.
Nach der in der Sitzung des Bauausschusses am 10.12.2020 erfolgten Abwägung wurden folgende Änderungen/Ergänzungen in den Bebauungsplan eingearbeitet und im Zeitraum vom 11.03.2021 bis 26.03.2021 eine erneute Auslegung durchgeführt, bei der Stellungnahmen nur zu folgenden geänderten Planinhalten abgegeben werden konnten.
Beschlussvorschlag
I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
II. Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 1. Kreisbauamt, Schreiben vom 26.03.2021 Es werden zu dieser Auslegung keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorgebracht, die über die im Verfahren bereits geäußerten Aspekte im Schreiben vom 24.11.2020 hinausgehen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung der im Schreiben vom 24.11.2020 vorgebrachten Aspekte erfolgte durch den Bauausschuss am 10.12.2020. Weitergehende, abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
2. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 06.04.2021 Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestünden keine Bedenken oder Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
III. Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV. Der Bauausschuss beschließt Bebauungsplan Nr. 7505 für das Gewerbe- und Sondergebiet in Schorn, 2. Änderung, als vorhabenbezogener Bebauungsplan, betr. Grundstück Fl. Nr. 2135, Gemarkung Wangen, in der Fassung vom 17.02.2021 als Satzung.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Bauantrag (Tektur) für den Neubau einer Hackschnitzelheizung auf der Fl. Nr.167/2, Gemarkung Hadorf, zugehörig zur Dorfstr. 30+30a (Antrag Nr. 2021/073), eingegangen am 03.03.2021
Sachverhalt
Am 03.03.2021 ging ein Tekturantrag für die am 15.01.2021 genehmigte Hackschnitzelheizung auf der Fl. Nr.167/2, Gemarkung Hadorf bei der Stadt Starnberg ein.
Das Vorhaben ist im Zusammenhang mit dem Tekturantrag 2021/074 auf dem Nachbargrundstück des selben Eigentümers, Neubau eines Mehrfamilienhauses, Gemarkung Hadorf, zu sehen. Dieses wurde am 12.02.2021 mit einer eigenen Hackschnitzelheizung genehmigt. Nun soll auch dieses Mehrfamilienhaus über die hier gegenständliche zentrale Hackschnitzelheizung versorgt werden. Der vorliegende Änderungsantrag umfasst daher eine vergrößerte Leistung der Heizungsanlage. Die Gebäudeabmessungen bleiben gegenüber der Genehmigung vom 15.01.2021 unverändert. Der Antragsteller wurde vom Landratsamt aufgefordert, beide Tekturplanungen parallel einzureichen.
Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, beurteilt sich die Zulässigkeit nach §35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es gemäß Nr. 1 einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Eine Beurteilung des Bauvorhabens im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb) wäre möglich, wenn die notwendige Privilegierung des Vorhabens nachgewiesen wird. Eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim darüber, ob die Privilegierung auch im Fall der zusätzlichen Versorgung des Mehrfamilienwohnhauses gegeben ist, liegt (noch) nicht vor.
Im Sinne einer nachhaltigen Energieversorgung ist eine Versorgung mehrerer Einheiten auf jeden Fall zu befürworten. Auch in der näheren Umgebung, im Bereich des aktuell im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 7207, soll zur Energieversorgung eine Fläche für eine Hackschnitzelanlage vorgesehen werden. Im Sinne der Energieeffizienz und der Reduzierung der Inanspruchnahme von weiteren Außenbereichsflächen, stellt sich aus Sicht der Stadtentwicklung die Frage einer Gesamtplanung für eine Energieversorgungsanlage für den Ortsteil Hadorf.
Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Es liegt in einem Bereich, den der Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft darstellt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) für den Neubau einer Hackschnitzelheizung auf der Fl. Nr.167/2, Gemarkung Hadorf (zugehörig zur Dorfstr. 30+30a) wird vorbehaltlich des Nachweises der Priviligierung erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Bauantrag für die Aufstellung eines Bauwagens für 12 Bienenvölker auf dem Grundstück Flr. Nr. 179, Gemarkung Perchting (Antrag Nr. 2021/077)
Sachverhalt
Am 05.03.2021 ging bei der Stadt Starnberg ein Bauantrag für die Aufstellung eines Bauwagens für 12 Bienenvölker auf dem Grundstück Fl. Nr. 179, Gemarkung Perchting (Antrag Nr. 2021/077), ein.
Das Vorhaben liegt nordöstlich von Perchting an der Staatsstraße (Andechser Straße). Man erreicht das Grundstück von Westen über einen Feldweg, der parallel zur Staatsstraße verläuft. Der Bereich ist bisher frei von Bebauung. Der Bauwagen ist mit einer Grundfläche von 2,20 m x 5,30 m geplant. Weitere Angaben sind bis auf ein beigefügtes Foto nicht vorhanden.
Planungsrechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Der Beurteilungsmaßstab richtet sich nach § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dar. Das Grundstück liegt im Gebiet der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Westlicher Teil des Landkreises Starnberg".
Eine Beurteilung des Bauvorhabens im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb) wäre möglich, wenn die notwendige Privilegierung des Vorhabens nachgewiesen wird. Eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim liegt (noch) nicht vor.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag für die Aufstellung eines Bauwagens für 12 Bienenvölker auf dem Grundstück Fl. Nr. 179, Gemarkung Perchting, wird vorbehaltlich des Nachweises der Priviligierung erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf Fl. Nr. 603/2, Gemarkung Starnberg, Mathildenstraße 5 (Antrag Nr. 2020/125)
Sachverhalt
Der Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Gemarkung Starnberg, Mathildenstraße 5, wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 19.11.2020 behandelt.
Das Bauvorhaben liegt in der Gebäudereihe südöstlich der Mathildenstraße, die das Bindeglied zwischen dem bereits heute stark verdichteten Siedlungsgefüge zwischen Von-der-Tann-Straße und Max-Zimmermann-Straße und der Anfang des 20. Jahrhunderts entstandenen Villenkolonie Starnbergs, deren Ursprünglichkeit heute noch teilweise erlebbar ist.
Entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde auf Antrag das gemeindliche Einvernehmen mit der Begründung verweigert, dass sich das Bauvorhaben hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche nicht in die umliegende Bebauung einfügt.
Mit Schreiben vom 24.03.2021 wurde der Stadt Starnberg durch das Landratsamt mitgeteilt, dass das Landratsamt beabsichtige, die Baugenehmigung unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zu erteilen, da man nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass sich das Vorhaben hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass in der näheren Umgebung Grundstücke vorhanden seien, bei denen noch größere Grundstücksteile überbaut sind, als bei dem vorliegenden Bauvorhaben. Auf die Frage der Gebäudetiefe bzw. einer faktischen Baulinie wird im Schreiben des Landratsamts vom 24.03.2021 nicht eingegangen.
Neben der Steuerung der Wand- und Firsthöhe sind die Gebäudetiefe sowie die Freihaltung einer Vorgartenzone und des südlichen Gartenbereichs wichtige städtebauliche Ziele, um die historische städtebauliche Struktur des Gebiets zu erhalten. Dies ist auch Ergebnis der im Januar 2019 dem Bauausschuss vorgestellten städtebaulichen Analyse des Mühlbergs (auf Beschlussvorlage 2018/481 wird verwiesen).
Um die Durchführung der Bauleitplanung zur Erreichung der beschlossenen Ziele zu ermöglichen, ist die Zurückstellung des Bauantrags zu beantragen.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Starnberg beantragt die Zurückstellung des Bauantrags für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 603/2, Gemarkung Starnberg, nach § 15 BauGB, da die Verwirklichung des Vorhabens die Durchführung der Planung erheblich erschweren oder unmöglich machen würde.
angenommen: 9:4
(Anm. d. Verf.: Wer genau gelesen hat, erkennt, dass der heutige Vorschlag der Verwaltung das genaue Gegenteil ihres vorherigen Vorschlags zu diesem Thema ist. Der Grund: der Bausschuss hat beim letzten etwas anderes beschlossen. Hier zeigt sich erneut das Leben des Dienstleistungsgedanke, den die Verwaltung korrekterweise ohne Murren umsetzt.)
TOP 10 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz; Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges (Fl. Nr. 246 und 283, Gemarkung Percha) durch die denkmalgeschützte Baumallee auf dem Grundstück Fl. Nr. 240, Gemarkung Percha
Sachverhalt
Am 23.02.2021 ging der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz ein. Der Antrag wird durch das Landratsamt Starnberg, Untere Denkmalschutzbehörde, genehmigt und ist analog zum Bauantragsverfahren über die örtliche und zuständige Gemeinde/Kommune einzureichen. Der Antragssteller beabsichtigt, die bestehende Wegeverbindung zwischen Percha Nord und Wangen so zu verlegen, dass der neue Wegeverlauf die denkmalgeschützte Baumallee südlich des ehemaligen Gestüts Isarland kreuzt, weshalb eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz notwendig ist. Der derzeitige Weg verläuft teilweise durch das landwirtschaftliche Gehöft. Der Antragsteller und neue Eigentümer sieht jedoch ein erhebliches Konfliktpotential zwischen der beabsichtigen landwirtschaftlichen Grundstücksnutzung und der Nutzung des Weges durch die Öffentlichkeit.
Der bestehende Weg stellt im Sinne der Freizeit- und Erholungsnutzung für Fußgänger und Radfahrer eine wichtige Verbindung zwischen Percha Nord und Wangen bzw. Leutstetten und bei Unterquerung der BA 952 auf Höhe der Munich International School in südlicher Richtung nach Harkirchen und Neufahrn dar und dient außerdem den Grundstückseigentümern der anliegenden landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen.
Im Rahmen der Beurteilung der Fachstelle Grünplanung der Stadt Starnberg wurde festgestellt, dass die Baumaßnahme bei einer geplanten Breite des Weges von 3,50 m zzgl. Bankettstreifen nicht ohne Fällung von Bestandsbäumen, die Teil der denkmalgeschützten Allee sind, ausgeführt werden kann.
Für die Fällung der insgesamt vier Bestandsbäume wird seitens der Fachstelle eine Nachpflanzung von insgesamt 8 Bäumen (Sommer- oder Silberlinde, Stammumfang 20/25) gefordert. Die Linde gilt als Bienennährgehölz und dient der Artenvielfalt und des Naturschutzes.
Das nördliche Ende des geplanten Weges endet auf der vom Antragsteller ebenfalls erworbenen Wegeparzelle Fl. Nr. 267/4, Gemarkung Percha. Dieser Weg stellt eine direkte Verbindung Richtung Norden ins Leutstettener Moos und nach Leutstetten dar, ist aber nicht gewidmet. Die Verfügbarkeit für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr ist zur Sicherung der Freizeit- und Erholungsfunktion des Landschaftsraums im Rahmen der Grundstücksverhandlungen mit dem Antragsteller bzw. des wegerechtlichen Widmungsverfahrens weiter zu verfolgen.
(Anm. d. Verf.: Da nicht bekannt ist, welche Wegerechte es für die Nicht-Radfahrer und Nicht-Fußgänger gibt, wird eine Vertagung beantragt.)
Antrag Herr Heidinger: Vertagung
angenommen: 12:1
TOP 11 Eisenbahnkreuzungsgesetz; Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zum Umbau und Ertüchtigung der Bahnunterführung zwischen Ludwigstraße und Nepomukweg
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 20.07.2017 teilte die Deutsche Bahn mit, dass die Unterführung zwischen der Ludwigstraße und der Dampfschiffstraße/Nepomukweg langfristig erneuert werden müsste. Die Stadt Starnberg wurde hier aufgerufen, ihr mögliches Änderungsverlangen an der Unterführung in der lichte Breite und Höhe auszusprechen.
Die Stadt Starnberg wurde bereits in diesem Schreiben auf die Kostenbeteiligung an der Änderung der Unterführung hingewiesen. Sollte kein Änderungsverlangen seitens der Stadt Starnberg bestehen, verbleibt die Unterführung in der Bestandsbreite und –höhe.
Die Stadt Starnberg teilte der Deutschen Bahn mit Schreiben vom 09.11.2017 mit, dass ein Änderungsverlangen zur Aufweitung der Unterführung besteht.
Basierend auf dem Änderungsverlangen der Stadt Starnberg wurde eine Planungsvereinbarung im Entwurf der Stadt Starnberg von Seiten der Deutschen Bahn übermittelt. Die Planungsvereinbarung wurde zur rechtlichen Überprüfung an die Rechtsanwaltskanzlei Döring, Spieß in München übergeben. Weiter wurde um Überprüfung des Änderungsverlangens der Stadt Starnberg und etwaigen Förderungen gebeten.
Seeanbindung – Stadtentwicklung:
Sowohl im Verkehrsentwicklungsplan, im Stadtentwicklungsplan und im Konzept der Barrierefreiheit ist die Verbindung Ludwigstraße/Nepomukweg als wichtige Radwegachse identifiziert. Zur barrierefreien Verbindung des Seeufers mit der Innenstadt kommt dieser Unterführung besondere Bedeutung zu. Mit einem Neubau der Unterführung im bestehenden Umfang würde die mangelhafte Funktion langfristig beibehalten. Für eine akzeptable barrierefreie Nutzung müsste die Unterführung in der lichten Weite von ca. 2,0 Meter auf ca. 4,0 Meter verbreitert und die lichte Höhe auf 3,0 Meter erhöht werden und die Rampenbauwerke müssten an das neue Bauwerk angepasst werden. Die bestehende Widmung müsste von "Fußweg" auf "Geh- und Radweg" geändert werden.
Nach Auffassung der Rechtsanwälte besteht weiterhin das Änderungsverlangen durch die Stadt Starnberg. Das Schreiben vom 09.11.2017 kann grundsätzlich als "Wunsch" betitelt werden, ändert jedoch an der Rechtsfolge nichts, wenn der "Wunsch" umgesetzt wird, verwandelt sich dieser nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKG) zu einem Verlangen.
Nach Prüfung der Rechtsanwälte Döring und Spieß entspricht die Planungsvereinbarungen den gesetzlichen Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKG) und ist unterschriftsreif.
Die Deutsche Bahn rechnet mit Baukosten für das Gesamtbauwerk einschl. der Aufweitung der Unterführung mit schätzungsweise Kosten von 4.128.000,00 € brutto. Diese Planungskosten belaufen sich hierbei auf insgesamt 834.000,00 € netto. Grundsätzlich trägt die Stadt Starnberg ca. 40 % der tatsächlichen Planungs- und Baukosten.Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit eine Sondervereinbarung im Einvernehmen mit dem Vertragspartner zu schließen, die sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert. Dies wäre mit der Deutschen Bahn abzustimmen.
Fördermöglichkeiten:
Kommunale Straßen und Wege der Stadt Starnberg, die unter dem Schienenkörper der DB Netze AG im Bereich des Projektgebiets „Bahnhof See“ verlaufen, werden nach Maßgabe von § 17 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) aus Haushaltsmitteln des Bundes durch das BMVI gefördert werden, auch wenn sie noch nicht derzeit als Radweg gebaut sind, aber nach Durchführung der Baumaßnahme als Radwege gebaut werden. Hierzu müssen in Umsetzung des in diesen Tagen geänderten § 17 EKrG allerdings noch die Förderrichtlinien des Bundes, das sind die EKrG-Richtlinien (Richtlinien für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz 2021) angepasst werden. Am Ende würde dann wohl die Stadt dann “nur” 30% bezahlen, wenn es denn auch förderfähig wäre.
Nach Auffassung der Kanzlei Haver&Mailänder ist das EKrG ist auf den Fall der Bahnüberführung über die kreuzende Verbindung zwischen Ludwigstraße und Nepomukweg in Starnberg anwendbar. Andere Kanzleien sehen das aber anders.
Stellungnahme Verwaltung:
Das Sachgebiet 32 Straßen- und Landschaftsbau würde fachlich die Umsetzung der Planungsvereinbarung, sowie die technische Planung und Umsetzung mit der Deutschen Bahn betreuen. Derzeit sind hierfür keinerlei personelle oder finanzielle Ressourcen eingeplant. Die Umsetzung dieses Projekts würde zur Verschiebung der Prioritäten des Sachgebietes führen und kann nach derzeitigen Stand erst 2023 betreut werden. Das Projekt ist weder im Haushalt 2021, noch im Finanzplanung abgebildet. Aus finanzieller und personeller Sicht ist das Projekt im Sachgebiet kurzfristig nicht umsetzbar (frühestens 2023 – Anstoß der Planungen).
(Anm. d. Verf.: Also 5 Mio. EUR für eine “kleine” Unterführung? Und mit Förderung wären das immer noch 1,7 Mio. EUR für die Stadt? Das ist zwar im Prinzip wünschenswert, die maue Finanzlage, die sich sicher in den nächsten Jahren nicht verbessern wird, fordert hier heute gemäß Beschlussvorschlag ihren Tribut?)
Antrag: Frau Pfister: Vertagung in den Stadtrat
angenommen: 10:3
TOP 12 Vollzug des Kommunalen Abgabegesetz (KAG) - Erstmalige Erschließung des Lindenwegs; Straßenbaumaßnahme im Zusammenhang mit der Kanalverlegung
Sachverhalt (Tischvorlage)
Im Lindenweg wird der Regenwasserkanal neu verlegt. In diesem Zuge könnte der Lindenweg ersterschlossen werden. Es ist kein Altfall und könnte eindeutig gemäß Ersterschließungssatzung erschlossen und die 90% der Kosten auf die Anwohner umgelegt werden. Man könnte durch die Synergieeffekte zusammen mit der Verlegung des Regenwasserkanals etwas Geld sparen.
Beschlussvorschlag
1. Der Bauausschuss nimmt den Vorschlag zu Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der erstmaligen Erschließung der Ortsstraße “Lindenweg” und die Umlegung der Herstellungskosten nach Maßgabe des Kommunalen Abgabegesetz (KAG) in Verbindung mit der städtischen Erschließungssatzung
abgelehnt: einstimmig
TOP 13 Bekanntgaben, Sonstiges
Auf ein Protokoll verzichte ich heute auch einmal.
(M)ein Fazit:
Es war heute zu sehen, dass es auch knappe Entscheidungen geben kann, so dass es darauf ankommt, wer am Ratstisch sitzt.
Auch ist es immer schwierig abzuwägen, ob ich für ein Gebiet über §34 BauGB langfristig immer größere Bebauung zulassen möchte (denn es werden bei Neubauten sicher immer alle Möglichkeiten ausgeschöpft) oder über Bebauungspläne das städtebauliche Gesicht in eine gewisse Richtung zu lenken.
Und wenn ich immer wieder das Argument “Wir haben ja gar keine Innenstadt wie Weilheim” höre, wird frau/man dem nur entgegenwirken kann, wenn wir irgendwann beginnen, die Bebauung in eine gewünschte Richtung zu lenken.
Dass Starnberg aufgrund der aktuellen Randbedingungen kein Geld mehr zum Ausgeben hat, zeigt sich jetzt langsam auch. Und ich befürchte, dass wir solche Situationen in diesem Jahr noch öfter erleben werden.
0 notes
Text
Bayerischer Hof, digitale Schulen, KAG-Altfälle und mehr ...
Ich stelle langsam nach einigen Sitzungsprotokollen fest, dass das Mitschreiben der Debattenbeiträge von den anderen Stadträten die Option, selbst etwas beizutragen durchaus signifikante schmälert. Da habe ich für mich in den nächsten Monaten/Jahren noch einen geeigneten Kompromiss zu finden.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig. Der Erste Bürgermeister begrüßt die Anwesenden.
TOP 2 Bürger fragen
(Anm. d. Verf.: Mal sehen, ob es Anfrage zu heutigen Themen geben wird. Das wäre ja eigentlich nicht zulässig.)
Es gibt keine Bürgerfragen ( und auch keine Meinungsäußerungen).
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit dem Projekt MOOSAIK eine Ausschreibung wiederholt. Es wurde der Neubau einer KITA in Perchting zugestimmt. Und es gab Personalangelegenheiten.
TOP 4 Bayerischer Hof - weiteres Vorgehen nach Nutzungsuntersagung
Sachverhalt
Ausgangslage:
Für das Hotel Bayerischer Hof in Starnberg, um 1870 erbaut und seit 1999 unter Denkmalschutz stehend, wurde vom Landratsamt Starnberg am 12.02.2021 eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen.Bereits seit langer Zeit ist die Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes bekannt und ebenso lange gibt es Überlegungen, welche Nutzung auf dem Areal des Bayerischen Hofes und nebenan der Alten Oberschule am zukunftsträchtigsten ist.
Im Jahr 2011 wurden im Zuge der Planung zur erforderlichen Dachsanierung erhebliche Mängel beim Brandschutz festgestellt und deshalb der Betrieb im Dachgeschoss und in großen Teilen des zweiten Obergeschosses eingestellt. Daraufhin beauftragte der Bauausschuss im Februar 2012 die Verwaltung, ein Gesamtkonzept zur statischen Sanierung in Auftrag zu geben. Diese Standsicherheitsuntersuchung wurde im Mai 2012 dem Stadtrat vorgelegt und die Fraktionen gebeten, Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Im November 2012 wurde die Verwaltung beauftragt, ein städtebauliches Plangutachten in Auftrag zu geben sowie eine EU-weite Ausschreibung für den Verkauf, alternativ auf Erbbaurechtsbasis vorzubereiten. Das städtebauliche Plangutachten wurde im September 2013 dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt und von diesem zur Kenntnis genommen. Ebenfalls im September erfolgten Informationen zur immobilienwirtschaftlichen Bewertung. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass für die Stadt bei einer Hotelnutzung kein wirtschaftlicher Gewinn zu erwarten ist.
Interessenbekundungsverfahren:
Im Jahr 2017 wurde ein Stadtratsbeschluss zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens gefasst. Dieses wurde im Frühjahr 2018 ausgelobt, zwei Bewerber reichten Unterlagen ein.
Im Februar 2019 fasste der Stadtrat anlässlich der Empfehlung aus der Bürgerversammlung den Beschluss, dass eine Investorenausschreibung entsprechend der Rahmenbedingungen im Markterkundungserfahren durchgeführt wird.
Entwicklung seit Herbst 2020:
Im Dezember 2020 wurden - nachdem wie geschildert die Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes seit langem bekannt war - nochmals Begehungen mit der Kreisbaubehörde und einem Statiker durchgeführt, um die Möglichkeiten einer weiteren Nutzung zu prüfen. Nachdem die statischen Mängel weiterbestehen und auch ein geforderter Standsicherheitsnachweis nicht erbracht werden kann, wurde am 21.12.2020 die Nutzung von Griechischer Taverne und Hotel eingestellt, im Februar folgte die förmliche Nutzungsuntersagung durch das Landratsamt.
Die Fraktionen der Grünen, SPD, CSU und der FDP gaben Stellungnahmen ab:
(Anm. d. Verf.: Die Stellungnahme der UWG fehlt, da diese schon laaaaaange vorlag, aber heute von der Verwaltung nicht aus der Schublade gezogen wurde. Aber in der Presse war ja jetzt schon ausführlich darüber zu lesen.)
Die Fraktion der Grünen schlägt auf Grund der Bedenken bzgl. Baugrund und Fundament einen Abriss des Gebäudes vor mit anschließendem Wiederaufbau der Fassaden.
Es soll zusammen mit dem neu gestalteten Bahnhofsplatz und dem Kulturbahnhof ein Zentrum für Innovation, Kultur, Technik, Handel, Sozialeinrichtungen, Vereine und Gastronomie geschaffen werden. Gegen eine kleinteilige Hotelnutzung bestünden keine Einwände, wohl aber gegen eine “Bettenburg” mit mehr als 200 Zimmern. Die Fraktion kann sich die Gründung einer “GmbH” vorstellen, an der neben der Stadt auch Unternehmen, Banken und Privatinvestoren Anteile erwerben könnten, bei der die Stadt allerdings eine Sperrminorität erhalten sollte, um die Einflussnahme sicherzustellen. Als Bebauungsmöglichkeit wird eine einstöckige Tiefgarage vorgeschlagen, auf der dann im rückwärtigen Teil bis zu vier Etagen errichtet werden können, zum Bahnhofsplatz hin sollen Villa Beierlein (weiterhin als VHS genutzt) und Bayerischer Hof als dominante Gebäude bestehen bleiben.
Die Fraktion der FDP möchte an einer Hotelnutzung festhalten – zusammen mit der alten Oberschule könnte das Hotel zum 180-Betten-Komplex mit passender Gastronomie erweitert und in Erbpacht an einen Investor übergeben werden. Dabei wird nur ein Erhalt der Fassaden als realistisch beurteilt, eine Sanierung des Gebäudes sei nicht wirtschaftlich – als Beispiel für eine gelungene Wiederbelebung eines denkmalgeschützten Hauses wird der Gasthof Schauer in Possenhofen genannt.
Am 18.02.2021 hat die Fraktion der SPD einen Antrag gestellt. Darin wird beantragt, dass statt eines Hotel-Großprojektes ein Quartier “Neue Mitte Starnberg” entwickelt werden soll. Als wesentliche Bedingungen sollen vom Stadtrat festgelegt werden: a) Die historischen Fassaden b) einem Masterplan für die zukünftigen Nutzungen c) Treffpunkt für alle mit erweiterten und modernen Flächen für die Volkshochschule und die Musikschule entstehen d) eine öffentliche Tiefgarage e) eine Rathauserweiterung prüfen f) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Am 24.02.2021 hat Fraktion der CSU einen Antrag gestellt. Darin wird beantragt, im Vorfeld einer Entscheidung des Stadtrates über das weitere Vorgehen zum Bayerischen Hof einige Punkte zu klären: 1. Eine Zustandsanalyse der beiden denkmalgeschützten Gebäude (VHS ehem. Oberschule + Hotel Bayerische Hof) und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einer möglichen Sanierung vorzunehmen. 2. Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde 3. Gespräche bzgl. einer eingetragenen Grunddienstbarkeit führen 4. Ergebnisse der Verhandlungen mit den Mitgliedsgemeinden der VHS Starnberg und über die Möglichkeit eines Alternativstandortes dem Stadtrat vorzulegen. Diese Ergebnisse sieht die CSU als Grundlage bzw. Rahmenbedingungen für einen Investorenwettbewerb, dessen Durchführung vom Stadtrat im Jahr 2019 beschlossen worden war. Ferner wird betont, dass ein Verkauf und ein Abriss/ Neubau des Bayerischen Hofes mit derzeitigem Wissensstand nicht zur Debatte steht. Als Nutzung stellt sich die Fraktion der CSU auch weiterhin Gastronomie/Cafe und Hotel (im rückwärtigen Bereich mit Erweiterungsbau) vor, das Grundstück solle in Erbpacht vergeben werden.
(Anm. d. Verf.: Und hier zur Vollständigkeit die Stellungnahme der UWG: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-uwg-will-den-bayerischen-hof-erhalten-1.5268571.)
Stellungnahme der Verwaltung:
Die allermeisten Reaktionen aus der Bürgerschaft zeugen von einer starken emotionalen Verbundenheit mit dem Gebäude Bayerischer Hof, dem Cafe Prinzregent sowie der griechischen Taverne und wünschen sich eine denkmalgerechte Sanierung. Diejenigen Fraktionen, die sich bisher geäußert haben, können sich gänzlich unterschiedliche Nutzungen auf dem Areal Bayerischer Hof und Alte Oberschule vorstellen - mehrheitlich wird allerdings ein Verkauf des Grundstücks abgelehnt und stattdessen Erbpacht favorisiert. Für die Finanzierung wird überwiegend auf die Zusammenarbeit mit einem Investor gesetzt, eine Sanierung in Eigenregie durch die Stadt Starnberg wurde nicht als Option genannt. Für die Verwaltung stellen sich folgende Fragen für die Weiterbearbeitung des Projektes (auch um eine etwaige Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehmen zu können):
Welche Nutzungen sollen auf dem Areal untergebracht werden?
Wenn eine Hotelnutzung gewünscht ist, in welcher Größe? (30 Zimmer, 120 Zimmer, 180 Zimmer?)
Welche Nutzung ist für die Villa Beierlein vorzusehen? Wie bisher VHS oder Einbeziehung des Areals in die Hotelnutzung?
Soll die Musikschule mit auf dem Areal untergebracht werden?
Soll eine Ablösung der Grunddienstbarkeit angestrebt werden?
(Anm. d. Verf.: Ich baue darauf, dass jetzt nur die Stadträte sich äußern, die nicht im Bauausschuss anwesend waren. Wir wollen doch Doubletten vermeiden, oder?)
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie fragt das Gremium, ob die Eröffnung im Sommer mit in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden kann. Es gibt das Gerücht des Landratsamts über eine Ablehnung der “Außengastro”?
Herr Weinl: Es wird davon ausgegangen, dass es keine Genehmigungsänderungen mit dem Landratsamt abzustimmen gibt. Es laufen die Gespräche mit dem Pächter.
Herr Weidner (SPD): Es soll auch die Frage der VHS mit diskutiert werden. Auch der Umgang mir der Musikschule ist dabei zu klären. Es möchte nur darauf hinweisen, dass das Ziel der Zusammenlegung von VHS uns Musikschule als ein mögliches Ziel nicht ausgeschlossen werden soll. Es werden viele Hotels schließen. Es gibt Notverkäufe. Wir sollten nicht ein Hotel auf “dem gesamten Areal” als Ziel haben. Über die Art und Weise der Nutzung sollten noch diskutiert werden. (Anm. d. Verf.: Er war nicht im Bauausschuss. Deshalb ist die Entscheidung im Bauausschuss entstanden, um genau diesen Nutzungsbedarf noch zu klären.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Nur ganz kurz - der Biergartenbetreiber soll möglichst früh über alles informiert werden.
Herr Fiedler (FDP): Die Lage eines Hotels zählt. Und hier ist die Lage ein Plus-Argument für ein Hotel. Die inhaltliche Diskussion kommt ja noch.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Der Betreiber sitzt im Saal.
Herr Weidner (SPD): Das letzte Mal stand ein Preis von 1 € im Raum.
(Anm. d. Verf.: Das war jetzt etwas überraschend und erfreulich kurz. Sehr schön. Mal sehen, wieviel jetzt oder in der nächsten Pause den Saal verlassen.)
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestandsunterlagen für FlStNr. 121 und 123 zusammenzufassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Untersuchung des Zustands der Bestandsgebäude durchzuführen und die Standsicherheit, die Sanierungsfähigkeit und die Möglichkeiten der Wiedereröffnung zu klären.
Die Verwaltung wird beauftragt, Abstimmungsgespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalbehörde zu führen.
Die Villa Beyerlein, der Bayerische Hof und das Rondell soll mindestens in seinem äußeren Erscheinungsbild in jedem Fall erhalten werden.
Ein Verkauf der Grundstücke wird nicht angestrebt, allenfalls kommt eine Vergabe als Erbbaurecht in Betracht.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Die ersten gehen schon wieder.)
TOP 5 Vorlage der Jahresrechnung 2020
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 1 und 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Das in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Rechnungsergebnis 2020 beträgt 87.516.581,18 EUR, wobei der Verwaltungshaushalt mit 77.244.365,81 EUR und der Vermögenshaushalt mit 10.272.215,37 EUR abschließt.
Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Überschuss in Höhe von 4.599.386,16 EUR (ohne Sonderrücklagen), der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Im Haushalt war hingegen eine umgekehrte Zuführung (vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt) in Höhe von 5.614.000,00 EUR geplant.
Dadurch und infolge von Minderausgaben und dem Abgang alter Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt konnte trotz erheblicher Mindereinnahmen im Vermögenshaushalt nicht nur auf die geplante Darlehensaufnahme (6.752.600,00 EUR) verzichtet werden, sondern der allgemeinen Rücklage auch noch 5.587.718,63 EUR zugeführt werden.
Insgesamt fiel damit das Rechnungsergebnis gegenüber der Haushaltsplanung um 12.340.318,63 EUR günstiger aus. Aufgrund der Zuführung beläuft sich die allgemeine Rücklage zum Ende des Jahres 2020 auf 6.587.708,90 EUR. Infolge der Tilgungsleistungen hat sich der Schuldenstand im Haushaltsjahr 2020 von 10.477.288,88 EUR (ohne Wasserwerk) auf 9.450.159,69 EUR reduziert, was bei einer Einwohnerzahl von 23.488 (Stand 31.12.2019) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 402 EUR entspricht. Sie liegt damit unter dem Landesdurchschnitt von Gemeinden vergleichbarer Größe, der zuletzt mit 525 EUR (Stand 31.12.2019) angegeben wurde.
Sobald der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung geprüft hat (örtliche Rechnungsprüfung gem. Art. 103 GO), wird die Jahresrechnung dem Stadtrat zur Feststellung und Beschlussfassung über die Entlastung vorgelegt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Die Debatte
Herr Fiedler (FDP): Für 2020 sieht das Ok aus. Er fragt nach dem Ausblick für 2021.
Herr Deller: Aktuell fehlen 5,4 Mio. EUR im Haushalt. Die tun aktuell weh. Aktuell gibt es keine Ausgleichszahlungen durch Land oder Bund.
Herr Fiedler (FDP): Es gibt also ca. 5 Mio. EUR weniger Einnahmen dieses Jahr? Gilt das auch für die nächsten Jahre? Haben wir da einen großen Steuerzahler verloren?
Herr Deller: Wohl ja.
Herr Fiedler (FDP): Es ist also überall zu sparen.
Herr Jägerhuber (CSU): Wir sollten die aktuelle Steuerschätzung im Mai abwarten. Dann können wir dort darüber diskutieren. Es gibt dort noch einen falschen Straßennamen im Bericht.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bestätigt die Vorlage der Jahresrechnung 2020 und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 GO.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Digitalisierung der Grundschulen und Mittelschule; Entscheidung über die zukünftige Netzwerkausstattung an den Schulen
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg hat Planungsleistungen für die Digitalisierung der Grund- und Mittelschulen in Starnberg 2020 öffentlich ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wurde von der Firma IK-T aus Regensburg gewonnen. Die Planungen sind inzwischen soweit fortgeschritten, dass im Zuge der weiteren Vorgehensweise die Kalkulation erstellt wurde.
Es wurden zwei Netzwerkoptionen für die Schulen kalkuliert.
Gesamtkosten Option 1 in € Gesamtinvest: 1.422.990,10 Honorar IK-T: 125.553,44 Fördermittel: 915.992,00 Eigenanteil Stadt Starnberg: 632.551,54 Gesamtkosten Option 2 in € Gesamtinvest: 1.490.843,90 Honorar IK-T: 131.168,80 Fördermittel: 915.992,00 Eigenanteil Stadt Starnberg: 706.020,70
Herr Feigl, Fachplaner der IK-T, wird in der Sitzung die beiden Optionen sowie eine detaillierte Kostenkalkulation vorstellen und steht anschließend für Fragen zur Verfügung.
Herr Feigl (IK-T Regensburg): Er stellt das Projekt kurz vor. Es gab die Bestandsaufnahme, die Abstimmung mit den Trägern und eine Begehung. ! Mio. EUR Eigenanteil - das sind 10% der Gesamtsumme. Der Rest wird über Fördermittel abgedeckt. Es gibt ein vorbildliches Ausstattungskonzept. Das Betriebssystem ist nicht vorgegeben. Es soll ein LeanLan geben - ein schlankes Netzwerk, dass möglichst wartungsarm ist. Bei den Mittelschule sollen es Windows-Tablets sein. Und es soll ein paedML-Komponenten geben - ein etwas leistungsfähigeres Netzwerk. Bei Option 2 erfolgt die Verteilung der LAN-Anschlüsse zentral von einem Serverraum. Option 1 belässt die Verteilung in den Klassenzimmern. Alle Anträge sind bis Ende 2021 einzureichen. Die Umsetzung hat bis Mitte 2024 zu erfolgen. In Starnberg könnten bis Ende des Jahres schon die ersten Geräte stehen.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Wie sieht es der Zukunft aus? Reicht dann die Option 1 auch noch aus? Heuer sind beide Optionen sicher Ok.
Herr Feigl: Die Kabel können später auch mehr Bandbreite verkraften.
Herr Dr. Schüler (UWG): Die Kabel “wachsen” quasi mit.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wieviel Strom wird mehr verbraucht? Wieviel Kilometer Kabel werden verlegt?
Herr Feigl: In Percha sind es bisher z. B. 6 km. Die Mini-Switsche haben einen geringen Stromverbrauch. Option 2 ist da auch nicht besser. Die Höhe kann er nur nachliefern.
Herr Wobbe (UWG): Er hält fest, dass die Option 1 im Gymnasium bereits ohne Probleme funktioniert. Wir sind in Bayern schon recht weit.
Frau Pfister (BMS): Sind die Brandschutzkosten schon enthalten?
Herr Feigl: Ja.
Frau Pfister (BMS): Sind die Schulleiter auch mit der Option1 zufrieden?
Herr Feigl: Bisher gibt es da keine Einwände.
(Anm. d. Verf: Die nächsten Zuhörer verlassen den Saal.)
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Aufgrund der vorliegenden Kalkulation, soll das Planungsbüro die Netzwerk Option 1 weiterverfolgen.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Die erste Stunde ist um und es gibt wieder die obligatorische “Arbeitspause”.)
TOP 5 Berurteilung der Straßen nach dem KAG Stichtag 01.04.2021
Sachverhalt
1. Rechtliche Situation Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Zum 01.01.2018 wurde das Straßenbaubeitragsrecht in Bayern durch den Gesetzgeber den Freistaat Bayern rückwirkend durch Änderung des Art. 5 Kommunales Abgabengesetz (KAG) abgeschafft. Die Straßenausbaubeiträge konnten bisher für Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen von Straßen, Wegen und Plätzen und deren Teileinrichtungen nach einem Zeitablauf von 25 Jahren oder bei einem vorzeitigen Erneuerungsbedarf erhoben werden. Grünanlagen sind nach Art. 5 Kommunales Abgabengesetz (KAG) weiterhin abrechenbar.
2. Was sind sog. "Altfälle"?
Durch die Gesetzesänderung von Art. 5 Kommunales Abgabengesetz (KAG) kommt es zu sogenannten Altfällen, die bis zum 01.04.2021 hätten abgerechnet werden müssen. Unter Altfällen werden Maßnahmen gesehen, die durch den Beginn der erstmaligen Herstellung die 25 Jahresfrist auslösen.
Nach der Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr wird für die technische Herstellung einer Straße, zum Beispiel eine Straßenbeleuchtung wird installiert, so beginnt durch diese Maßnahme, der Zeitpunkt für die 25 Jahresfrist für diese einzelne Erschließungsanlage. Hierbei muss der hergestellte Teil der Erschließungsanlage jedoch den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung entsprechen. Diese Altfälle müssten nach der Rechtsprechung bis zum 01.04.2021 abgerechnet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Erschließungsanlage gem. Art. 5a Abs. 8 KAG als erstmalig endgültig hergestellt, so dass Erschließungsbeiträge nicht mehr erhoben werden können.
3. Alte historische Straßen
In einem Kommunalgebiet sind neben den Altanlagen auch die historischen Straßen zu finden. Deren Entstehung und Anbaubarkeit lässt sich aufgrund der Historie nur schwer nachvollziehen. Diese historischen Straßen sind in der Regel Staatsstraßen. Eine Abrechnung dieser Straßen fällt aus, da der damalige Straßenbaulastträger die Straßen erstmalig hergestellt hat. Weiter wurden durch die Einführung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) 1961, die Straßen die zu dieser Zeit bereits eine Erschließungsfunktion und die technischen Merkmale aufweisen, als historische Straße qualifiziert.
4. Was ist ein Provisorium?
Wurde an einer Straße zum Beispiel die Beleuchtung hergestellt, gilt ab diesem Zeitpunkt die 25 Jahres Frist. Die Erschließungsanlage gilt danach als technisch hergestellt und kann nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht mehr abgerechnet werden (sog. Altfall). Nach den Erläuterungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 08.03.2016 (IMS v. 12.07.2016) genügt es für den Fristbeginn jedoch nicht, wenn lediglich ein Provisorium hergestellt wird.
Dies ist der Fall, wenn zwar mit der Herstellung einer der Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Beleuchtung, Entwässerung usw.) begonnen wurde, jedoch die Art der Herstellung nicht den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung entspricht. Im Falle des Beispiels der Beleuchtung wäre dies beispielsweise der Fall, wenn zwar eine Straßenbeleuchtung installiert wurde, jedoch nur auf hölzernen Masten.
Es fand im Stadtgebiet eine Straßenbefahrung statt.
5. Konsequenz für die Stadt Starnberg
Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist eine Gemeinde aufgrund des gesetzlichen Beitragserhebungszwangs verpflichtet, ihren Aufwand über Erschließungsbeiträge zu refinanzieren.
Ein Verstoß gegen die Beitragserhebungspflicht kann für den zuständigen Bediensteten oder Vertreter der Kommune haftungsrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Herr Döring (RA): Er führt in das Thema ein. Wenn Beiträge zulässig sind, hat die Gemeinde diese Beiträge auch zu erheben. (Anm. d. Verf.: Es kommen jetzt nur ausgewählte Aussagen.) Eine Erstherstellung hat in jedem Fall einen gezielten Abfluss von Regenwasser zu beinhalten. Sonst gilt die Straße als noch nicht ersthergestellt. Auch der Grunderwerb gehört dazu. 25 Jahre nach dem “Beginn einer Erstherstellung” können Erschließungsgebühren nicht mehr den Anliegern zur Last gelegt werden. Der “Beginn einer Erstherstellung” ist unterschiedlich erläutert.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach einem genannten Altfall, wo die Entwässerung nicht gesichert.
Herr Döring: Er kann nur allgemeine Aspekte erläutern.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt, ob es auch eine Liste gibt, in der die übrigen formal noch nicht abschließend ersthergestellten Straßen mit dem Beginn der ersten Maßnahme aufgelistet sind? Er hat den Ausführungen entnommen, dass die Liste mit Altfällen in der Anlage nicht vollständig ist. Oder wurden bisher nur ausgewählte Straßen geprüft? Ist geplant, diese Untersuchungen auch für die übrigen Straßen durchzuführen?
Herr Janik: Die Liste enthält aktuell die Straßen, bei denen sich die Verwaltung sicher ist. Sie ist nicht vollständig.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er möchte auf dem Maisinger Weg hinweisen. Der ist sicher auch ein Altfall. Er ist aber auch nicht erstmalig hergestellt. Er hat mit Befriedigung festgestellt, dass Herr Döring die aktuelle Rechtsprechung abwartend beobachtet. Er war erfreut über das Urteil 2013. Es gibt aber immer noch keine Rechtsklarheit. Es ist noch viele unsicher. Wo “müssen” wir jetzt abrechnen? Wo ist der politische Spielraum? Da können wir unseren Bürgermeister nicht alleine lassen.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt konkret nach den Straßen in den Ortsteilen. In der Liste der Altfälle sind fast 50% aus Percha. In Percha gab es wohl gute Unterlagen. In den anderen Ortsteilen wird es sicher noch viele ähnliche Fälle geben, die als Altfall gelten müssten.
Herr Döring: Da gibt es einige Gerichtsentscheidungen. Die Größe der Gemeinde ist gerade bei möglichen Altfällen nicht relevant.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach den bereits ersterschlossenen Straßen. Bei zukünftigen Debatten sind die jeweils zu betrachtenden Mengen sicher sehr sinnvoll. Sie fragt nach Ihrem Antrag gemäß Bürgerbeteiligung bei Erschließungsprojekten.
Herr Janik: Diese Liste kann auch bereitgestellt werden. (Anm. d. Verf.: Ich vermisse auch den Gesamtplan der Straßenbefahrung.)
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Die STRABS ist ja abgeschafft worden. Jetzt macht sich die Kommune strafbar, wenn nicht abgerechnet wird. (Anm. d. Verf.: Da wird Straßenausbau und Straßenerschließung gleichgesetzt. Das ist aber ein gewaltiger Unterschied.) In Starnberg sind sicher kaum Straßen ersthergestellt. Sie fragt nach der Pflicht der Abrechnung auch für vergangene Maßnahmen oder nur für zukünftige Maßnahmen.
Herr Döring: Die Pflicht bezieht sich auf die heute noch abrechenbare Erschließungskosten. Entstandene Beiträge sind nach BauGB abzurechnen.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie fragt nach den 25 Jahren. Die Frist läuft ab der ersten Maßnahme der Erstherstellung.
Herr Döring: Ja, es reichen Teile von Gehsteigen, Beleuchtung oder Entwässerung aus
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Regelwerke ändern sich ja ständig. Wenn damals etwas vergessen wurde, darf man dann nach den damaligen Regelwerken entsprechend nachbessern.
Herr Döring: Wenn sie noch nicht endgültig hergestellt ist, kommt es auf die entsprechenden Regelwerke nicht an. Wenn ein Teil bereits komplett ersthergestellt wurde, ist in der Rechtsprechung nicht bekannt, ob die dann komplett wieder angepasst werden darf.
(Anm. d. Verf.: Straßen bauen ist schon echt kompliziert ... und auf was man da alles aufzupassen hat.)
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er möchte auf die großen Linien zurückkommen. Die STRABS wurde abgeschafft. Jetzt “flüchtet” man sich in die Erschließungsbeiträge. Es werden frühere Ausbaumaßnahmen in Ersterschließungsmaßnahmen umgemünzt. Er zitiert ein Gerichtsurteil aus Augsburg.
Herr Döring: Das Urteil des VGH ist ausschlaggebend. Da gibt es eine klare Linie. Den geäußerten Verdacht sieht er nicht so. Das wird von den Gerichten immer akribisch geprüft.
(Anm. d. Verf.: Jetzt wird es ein bisschen ein juristisches “Geplänkel”, was wann gilt. Das ist für die zukünftigen Diskussionen von Erschließungsprojekten sicher interessant. Ob wir das aber dann noch wissen, wage ich zu bezweifeln.)
Frau Falk (SPD): Es geht “nur” um die Eigentümer. Viele Bürgerinnen und Bürger haben in Starnberg kein Eigentum. Aus der Abrechnungsverpflichtung kommt die Gemeinde nicht mehr heraus. Sie möchte von der Verwaltung wissen, ob es auch eine Liste mit den Straßen gibt, die abgerechnet werden müssen. Braucht die Stadt jetzt ein “Fristenbuch”, um zu wissen, welche Straße bis wann abgerechnet werden muss.
Herr Janik: Es gibt keine offenen noch nicht abgerechnete Maßnahmen. Bei zukünftigen Maßnahmen kann jeweils geklärt werden, ob es sich um eine Ersterschließung handelt. Er ist gegen ein Fristenbuch.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Es schwebt aktuell über Keinem das Damoklesschwert. Es wird aber Straßen geben, die gar nicht ausreichend breit für eine Erstherstellung sind. Wie soll da weiter vorgegangen werden?
Herr Janik: Weil es immer eine individuelle Entscheidung ist, gibt es keine vollständige Liste. Die entsprechenden Recherchen sollen lieber jeweils vor dem jeweiligen Bauprojekt durchgeführt werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wenn wir feststellen, dass eine Straße vor 20 Jahren nicht perfekt ersthergestellt wurde, ist diese Straße dann nach den heutigen Regeln zu vervollständigen? Das könnte er nicht verstehen.
Herr Döring: Grundsätzlich ist eine Straße nach den anerkannten Regeln zu erstellen. In Extremfällen gibt es für Einzelfälle die Option einer Abweichungssatzung.
Herr Heidinger (BLS): In der Alpsspitzstraße läuft die Entwässerung ins Nirwana. Diese Straße ist ein Altfall obwohl die Entwässerung nicht sichergestellt ist? (Anm. d. Verf.: Er hat es irgendwie noch nicht verstanden. Bei den “Altfällen” geht es nur darum, dass die Stadt den Anwohnern die Kosten nicht mehr in Rechnung zu stellen.)
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie kann da heute nichts entscheiden. Die Liste enthält für sie zu wenig Informationen. Welche Kosten kommen denn auf die Betroffenen der anderen Straßen zu? (Anm. d. Verf.: Da ist auch noch in meinen Augen ein gewisses Informationsdefizit.)
Herr Janik: Es geht heute nur um die Liste der Straßen im Anhang.
Herr Weidner (SPD): Wir erklären heute Straßen für erstmalig hergestellt? (Anm. d. Verf.: Nein! Es geht nur um die Option, was den Anliegern noch aufgebürdet werden darf. Oder habe ich am Ende seinen Beitrag komplett falsch verstanden. Uns trennen heute bestimmt 20 Meter.) Er geht mit der Verwaltungsvorlage mit.
Beschlussvorschlag
Die in der Anlage kategorisierten Straßen im Hinblick auf die sogenannten Altfälle werden nicht mehr abgerechnet und gelten als erstmalig hergestellt.
(Anm. d. Verf.: ACHTUNG! Das Wort “gelten” bedeutet nicht “sind”! Die beiden Begriffe wurden wohl von Einigen in einen Topf geworfen.)
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: 20:56 Uhr - Es gibt die zweite Pause und wir sind jetzt wieder mit der Presse alleine im Saal.)
TOP 6 Vergabe eines Straßennamens nach Art. 52 BayStrWG für die Fußwegeverbindung zwischen dem Dr.-Sauermann-Weg und der Josef-Sigl-Straße, Bebauungsplan 8119, Fl. Nr. 663/11, Gemarkung Starnberg
Sachverhalt
Zwischen Dr.-Sauermann-Weg und Josef-Sigl-Straße verläuft auf dem Grundstück Fl. Nr. 663/11, Gemarkung Starnberg, ein Fußweg. In der Sitzung des Bauausschusses am 23.02.2021 wurde beschlossen, diesen Weg als beschränkt- öffentlichen Fußweg zu widmen. Um die Orientierung im Stadtgebiet zu erleichtern, soll er einen Namen erhalten. In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 12.04.2021 wurde sich darauf verständigt, folgende verdiente Persönlichkeit vorzuschlagen, deren Andenken durch die Namensvergabe geehrt werden kann:
Erna Sturm
Erna Sturm war von 1945 bis 1968 Leiterin des Kindergartens am Hirschanger. Sie hauchte dem Kindergarten nach den Kriegsjahren wieder Leben ein, indem sie Spielsachen und Mobiliar zur Aufrechterhaltung des Betriebes sammelte. Bei den Kindern und Eltern war Sie als Vertrauensperson sehr geschätzt. Die Stadt Starnberg pflegt ihr Grab als "Ehrengrab".
Beschlussvorschlag
Der Fußweg zwischen Dr.-Sauermann-Weg und Josef-Sigl-Straße, Fl. Nr. 663/11, Gemarkung Starnberg, soll folgenden Namen erhalten: Erna-Sturm-Weg
angenommen: einstimmig
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Er berichtet von der aktuellen Haushaltssituation mit einer erheblichen Mindereinnahme bei den Gewerbesteuern. Es wird deshalb u. U. einen Nachtragshaushalt geben. Mit Auflösung der Rücklagen könnte man den ins Jahr 2022 verschieben. Auch die Möglichkeit, eine Modellkommune bzgl. der Öffnungsmöglichkeiten zu werden, wurde vom Land verschoben.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Geh- und Radweg in der Petersbrunner Straße, der aktuell nur als Gehweg beschildert ist.
Herr Janik: Für das Landratsamt ist die Situation an der Gautinger Straße noch nicht zufriedenstellend geklärt. Da ist die Stadt gerade in Abstimmung.
Frau Pfister (BMS): Es geht um den Breitbandausbau. Warum werden da die Wege alle mittig aufgerissen? Warum wird am Ende nicht am Ende der ganze Gehweg wieder vernünftig asphaltiert.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach dem Planänderungsverfahren. Die angedachte Spartenverlegung vom Abwasserverband kann deshalb noch nicht begonnen werden, da ist gerade “Still ruht der See”?
Herr Janik: Laut Bauamt ist alles noch im Zeitplan. Die Verzögerungen durch das Planänderungsverfahren sind vom Abwasserverband in seinen Planungen bisher nicht berücksichtigt.
Frau Falk (SPD): Sie wirbt für Ramadama 2021. In Zweiergruppen darf man dabei sein. Es soll eine Fotokollage mit eingereichten Fotos erstellt werden.
Herr Pfister (BMS): Er fragt nach den Kosten vom Tunnel. Die Stadt konnte da nichts nennen. Jetzt steht in der Presse, dass das Bauamt die Ausschreibungsunterlagen fertig hat. Da sollten auch die geplanten Kosten bekannt sein.
Herr Janik: Die städtischen Kosten hängen ja hauptsächlich mit den Portalen und dem Brandschutz zusammen. Und da ist noch nichts bekannt.
Herr Pfister (BMS): Bei Ausschreibungsunterlagen müssen doch auch die geschätzten Kosten vorhanden sein.
Herr Janik: Die Kosten des Tunnels wurden durch das Bauamt schon mitgeteilt. Es können nur die Zahlen aus Weilheim wiedergeben werden. Es wird aber noch einmal nachgefragt.
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach der Moosstraße. Die Baustelle dauert drei Wochen? Entstehen da der Stadt Kosten? Wenn ja, sollte man die Baustelle verfolgen.
Herr Janik: Die Stadt ist nicht beteiligt.
(M)ein Fazit
Beim Bayerischen Hof geht es jetzt hoffentlich zügig voran und wir alle bauen sicher darauf, dass das geforderte Gutachten schon im Sommer vorliegt, die Standsicherheit besser ist, als manche befürchten und der Stadtrat sich zügig parallel auch ein gewünschte Nutzung einigt, so dass die ersten Schritte für die Konzeptausschreibung oder das Interessensbekundungsverfahren eingeleitet werden.
Ansonsten war es “wie immer”: sachlich, ruhig, relativ zügig und positiv. Nach sechs Jahren davor ist es mir, man möge es mir nicht übel nehmen, immer noch ein Bedürfnis, diesen Umstand mitzuteilen.
Allerdings werde ich manchmal das Gefühl nicht los, dass so manche/r sich vor der Sitzung nicht ausreichend intensiv genug mit den Beschlussvorlagen bzw. den Sachvorträgen befasst hat und dann im Eifer der Sitzung den einen und anderen Aspekt überliest und entsprechend nicht zwingend passende Fragen stellt. Durch die insgesamt aber kurzen und sachlichen Debatten können diese Verlängerungen am Ende auch oft wieder aufgefangen werden.
0 notes