#Sachbeschädigungen
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Einsatz von Hunden bei Bagatelldelikten?
Was darf die Polizei?
Die schweizer Zeitung Republik berichtet über den mehrfachen Einsatz von ausgebildeten Polizeihunden gegen Sprayer. Dabei hätten die Polizisten Schäferhunde auf die Flüchtenden eingesetzt, die sich mit 25 Kilo und einer Geschwindigkeit von fast 50 Stundenkilometern auf diese gestürzt hätten.
Mehrfach mussten danach Jugendliche mit schweren Bissverletzungen in Krankenhäuser eingeliefert werden. In einigen Fällen kamen Infektionen dazu, die zu Operationen führten. Republik hat nachgefragt, auf welcher Grundlage es zum Einsatz von Hunden kommen kann. Die Polizei beruft sich auf Artikel 132 des Gesetzes:
"Die Kantonspolizei kann zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unmittelbaren Zwang gegen Personen, Tiere und Sachen anwenden und geeignete Einsatz- und Hilfsmittel einsetzen."
Das heißt aber lediglich, dass Hunde eingesetzt werden dürfen, aber nicht unter welchen Umständen. Bei Sachbeschädigungen mit einer möglchen Höchststrafe von 6 Monaten wäre im österreichischen Waffengebrauchsgesetz beispielsweise eindeutig geregelt, dass ein Hundeeinsatz illegal ist.
Da in Schweizer Gesetzen das Wort Hund nicht vorkommt, hat Republik versucht, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz den internen Dienstbefehl zu bekommen, der den Einsatz von Polizeihunden regelt. Dort steht über den Einsatz von regulär ausgebildeten Polizeihunden gegen Menschen:
"Die Hundeteams werden eingesetzt bei Verhaftung gefährlicher Personen."
Republik stellt weiter fest: Die Berner Staatsanwaltschaft warf keinem einzigen der fünf Betroffenen ein Gewaltdelikt oder eine Drohung vor. Sie sind mutmassliche Sprayer. Von 5 Gebissenen in den letzten Jahren haben 4 eine Geldbuße akzeptiert, ein Fünfter bestreitet weiterhin die Vorwürfe. Der Einsatz der Hunde ist nach Angaben der eingesetzten Polizisten weiterhin unstrittig, obwohl die Folgen derer Einsätze den Schaden für die Betroffenen weit über die Geldbuße erhöht haben.
Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2023/08/22/verbissen
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wb Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8521-20230912-einsatz-von-hunden-bei-bagatelldelikten.htm
#Polizei#Einsatzregeln#Hundestaffel#Verletzungen#Bagatelldelikte#Ungleichbehandlung#Verhältnismäßigkeit#Schweiz#Bern
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Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat sich kritisch zu Halloween-Feiern geäußert. Diese verbreiteten Angst und Schrecken, erklärte Schick in einem am Samstag auf der Internetseite seines Erzbistums veröffentlichten Interview. Das sei mit Christentum und christlichem Leben unvereinbar, vor allem wenn es auch noch zu Sachbeschädigungen komme. "Im Christentum und in der Kirche geht es immer um das Vertrauen auf Gott, das von der Angst vor bösen Geistern, vor Furcht und Schrecken befreit. Der christliche Glaube will das Wahre, Gute und Schöne bewahren und ausbreiten."
Halloween wird am 31. Oktober gefeiert und hat seine Ursprünge in einem keltischen Winter- und Totenfest. Nach der Christianisierung Irlands wurde es mit dem Allerheiligenfest in Verbindung gebracht, woher sich der Name "All Hallows' Eve" (Vorabend von Allerheiligen) ableitet. Irische Auswanderer brachten das Fest in die USA, von wo in den letzten Jahrzehnten populäre Bräuche wie das Kürbisschnitzen und Verkleiden zurück nach Europa gelangten. Kirchenvertreter kritisieren immer wieder die Kommerzialisierung des Festes und den Verlust seines christlichen Inhalts.
Polnische Exorzisten betonten, Halloween sei "kein unschuldiger, sorgloser Spaß". Es bestehe die Gefahr, dass so "böse Geister" einzögen. "Der Teufel ist nicht lustig", mahnten sie.
#halloween#katholisch#holyween#nacht der tausend lichter#allerseelen#allerheiligen#all saints day#hallows eve#vorabend von allerheiligen#kultur#geschichte#religion#glaube#römisch katholische kirche#gott#christus#christ#jesus#betrachtung#oktober#november#christianity#christentum#faith
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Braunschweig 06.10.2024 Das Fußballspiel Der 2 Bundesliga Zwischen Eintracht Braunschweig Und Hannover 96 Fand Am Heutigen Sonntag 6.Oktober.2024 Um 13:30 Uhr Statt. Die Polizeidirektion Braunschweig Hat Den Fußball Begleitenden Einsatz In Enger Kooperation Mit Den Vereinen Und Allen Beteiligten Institutionen Vorbereitet Und Durchgeführt. Uwe Lange Polizeivizepräsident Der Polizeidirektion Braunschweig Und Gesamteinsatzleiter Wir Sind Zufrieden Dass Beim 11. Derby Im Eintracht Stadion Der Sportliche Aspekt Im Vordergrund Stand. Dank Der Initiative Der Niedersächsischen Innenministerin Kam Es Sowohl Während Der An Und Abreise Als Auch Im Stadion Nahezu Zu Keinen Polizeirelevanten Vorkommnissen. Bereits Im Verlauf Des Spiels Konnten Wir Deshalb Die Zahl Der Einsatzkräfte Reduzieren Obwohl Wir Im Vergleich Zum 10. Derby Ohnehin Schon Mit Weniger Beamtinnen Und Beamten Vor Ort Waren. Bedauerlicherweise Haben Es Sich Einige Unverbesserlichen Kurz Nach Dem Spielende Nicht Nehmen Lassen In Der Ortschaft Adenbüttel Die Konfrontation Zu Suchen. Unsere Einsatzkräfte Waren Schnell Vor Ort Es Kam Zu Erheblichen Körperverletzungen Und Sachbeschädigungen. Um Allen Fußballbegeisterten Zuschauerinnen Und Zuschauern Einen Friedlichen Derby Tag Zu Ermöglichen Stand Im Kern Des Polizeieinsatzes Das Aufeinandertreffen Rivalisierender Fangruppierungen Zu Verhindern. Durch Die Kurzfristige Absage Der Angemeldeten Versammlungsrechtlichen Aktionen Am Heutigen Tag Kam Es Zu Einer Deutlichen Entspannung. Die Risikofanszene Hannover 96 Ist Nicht Angereist. Die Heimfans Haben Einen Unproblematischen Fanmarsch Mit Circa 900 Bis 1000 Fans Um 10:35 Uhr Am Braunschweiger Hauptbahnhof Begonnen. Der Fanmarsch Führte Bis Zum Schlossplatz Und Wurde Dort Von Den Teilnehmenden Beendet. Die Verkauften Gästetickets Wurden Nur Zur Hälfte Eingelöst. Die Mehrzahl Der Gästefans Reiste Mit Zug Entlastungszug Der Westfalenbahn Und Regelzügen An. In Guter Und Enger Zusammenarbeit Mit Der Bundespolizei Wurden Die Mit Der Bahn Anreisenden Hannover 96 Fans Geschlossen Über Den Parkplatz Süd Des Braunschweiger Hauptbahnhofs Zu Den Auf Der Ackerstraße Befindlichen Shuttle Bussen Geleitet. Individuell Mit Dem Auto Angereiste Fans Nutzten Den Shuttle Bussen Von Der Porschestraße Zum Stadion. Während Der Spielphase Kam Es Inner Und Außerhalb Des Stadions Zu Keinen Besonderen Vorkommnissen. Nach Spielende Erfolgte Die Heimreise Problemlos. Nach 16 Uhr Reisten Die Gästefans Sowohl Mit Der Regionalbahn Als Auch Mit Entlastungszug Vom Braunschweiger Hauptbahnhof Nach Hannover. Unmittelbar Nach Dem Spiel Kam Es Zu Einer Auseinandersetzung In Einem Lokal In Adenbüttel. Dort Hatten 150 Personen Der Gewaltbereiten Fanszene Von Eintracht Braunschweig Das Derby Verfolgt. Circa 50 Gewaltbereite Fans Von Hannover 96 Haben Das Lokal Über Den Seiteneingang Betreten. Die Auseinandersetzung Wurde Auf Die Straße Verlagert. Es Kam Zu Massiven Körperverletzungen Und Sachbeschädigungen. Polizeikräfte Haben Zeuginnen Und Zeugen Sowie Tatverdächtige Festgestellt. Die Ermittlungen Dauern An.
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Die zerstörerische Reise einer Frau zwischen Drogen und Psychose
Bericht
In den letzten Wochen beschäftigte sich die große Strafkammer des Landgerichts Siegen mit einer 37-jährigen Sauerländerin. In den fünf Prozesstagen wurde das Porträt einer Frau gezeichnet, die in einem Teufelskreis aus Drogen, psychischer Krankheit und zunehmender Verwahrlosung gefangen war. In verschiedenen Wohnungen im Sauerland beging sie von Januar 2022 bis April 2023 Sachbeschädigungen durch Feuer, in einem Fall tateinheitlich mit Brandstiftung.
§ 303 StGB Sachbeschädigung § 306 StGB Brandstiftung
Mit 15 begann sie zu kiffen, mit 16 konsumierte sie zusätzlich bereits regelmäßig Amphetamine. Sie schaffte einen relativ guten Hauptschulabschluss, aber ihre Ausbildung bei der Post scheiterte durch die von den Drogen verursachten Abwesenheiten und Launen. Sie wird bis zu ihrer dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik im Jahr 2023 nie Fuß im Berufsleben fassen und schließlich Rente beziehen. Mit 18 wird bereits eine Psychose bei ihr diagnostiziert, und sie verbleibt sechs Wochen in einer Klinik. 28 Mal wird sie ab dann in eine Psychiatrie eingewiesen werden, oft aber nicht länger als einen Tag dort bleiben. Meistens ist ihr Irrglaube, dass ihre Selbstmedikation durch Drogen besser als die ärztlich verordneten Medikamente für sie sei, der Grund für die Abbrüche ihrer Therapie. Ihr soziales Umfeld besteht, außer ihrer Familie, fast ausschließlich aus Drogenkonsumenten. Mit zwei Männern aus diesem Freundeskreis wird sie ihre einzigen Liebesbeziehungen führen. Einer dieser Männer ist bereits verstorben. Sie verdächtigt diesen heute, ihr ohne ihr Wissen Drogen eingeflößt zu haben, kurz bevor sie mit 18 das erste Mal in die Psychiatrie eingewiesen wurde. „Ich war sechs Tage wach“, sagte sie dazu, während sie ihre Lebensgeschichte schilderte. Im Januar 2022 bezog sie eine Wohnung in einem ehemaligen Schulgebäude, kurz nachdem sie aus einer psychiatrischen Klinik entlassen wurde. Die Medikamente, die ihr verschrieben wurden, machten es eigentlich zwingend erforderlich, mindestens ein ganzes Jahr drogenfrei zu bleiben. Allerdings vergingen nur einige Tage, bevor sie, mal wieder, die Medikamente absetzte und stattdessen kiffte und Amphetamin zog. Schnell kommt es zu einigen Vorfällen in dem ehemaligen Schulgebäude. Laute Musik und Geschrei sind an der Tagesordnung. Ein Nachbar vermutete, die 37-Jährige habe seinen Roller eine Kellertreppe hinuntergeschleudert. Sie ist schließlich nach einiger Zeit wieder akut psychotisch. Sie entzündet Lappen in ihrer Wohnung, welche einen Tisch versengen und sich schließlich in den Kunststoffboden schmoren. Der Rauch zieht in den Flur und wird von ihren Nachbarn bemerkt, welche Polizei und Rettungskräfte alarmieren. Sie verbringen die Frau in eine psychiatrische Klinik. In der Wohnung zeigt sich den Beamten ein verstörendes Bild, abgesehen von den Brandschäden. Überall sind Kerzen aufgestellt, die Wohnung ist verdreckt und vermüllt. Sogar ihre Notdurft verrichtete die Frau in ihrem Zustand nicht in der Toilette. Einige Wochen später bezieht sie eine Erdgeschosswohnung in einer Obdachlosenunterkunft. Es dauert nicht lange, und die Beschwerden über die 37-Jährige häufen sich: Musik, Krach und Geschrei. Sie „befreit“ Tiere in der Nachbarschaft und wirft mit Steinen. Mit der Kritik ihrer Nachbarn konnte sie in ihrem Zustand nicht umgehen, und sie entzündete auf der Außentreppe des Hauses mehrere Spraydosen.
Als sei es eine Art Hilferuf gewesen, lässt sie sich freiwillig von den Rettungskräften in eine Klinik bringen. Und bleibt dort nicht mal eine Woche. Ihre Wohnung ist spärlich eingerichtet und unter anderem mit Fäkalien verdreckt. Sie schläft auf einer Matratze auf dem Küchenfußboden. Eine weitere, noch stärker abgenutzte Matratze liegt im Wohnzimmer. Im April 2022 fand sie, laut ihrer Aussage vor Gericht, das Bild in ihrem Personalausweis so „hässlich“, dass sie es herausbrennen wollte. Als der Ausweis komplett in Flammen stand, wollte sie ihn in die Matratze auf dem Boden stecken, um die Flammen zu ersticken. Das Gericht ging von einer Vorsatzhandlung im Zustand erheblich geminderter Steuerungsfähigkeit aus. Unmittelbar nach der Tat sagte die 37-Jährige gegenüber Beamten aus, sie hätte die Matratze „aus Langeweile“ angezündet. Andere Anwohner wurden durch den Brand nicht gefährdet, aber die Wohnung wurde massiv beschädigt, während die Matratze bis auf den Federkern ausbrannte. Es folgten in diesem Jahr einige Klinikaufenthalte, einer davon sogar über vier Monate am Stück. Sie zieht schließlich im Frühjahr 2023 in eine Wohnung im Kreis Olpe. Es vergehen nur zwei Wochen, bis ihre Schizophrenie wieder zu ersten Vorfällen führt: Wieder Lärm und deshalb Kritik von Nachbarn und dem Vermieter, der mit im Haus lebt. Sie zerstört das Schloss ihrer Wohnungstür und reißt Fußleisten aus der Wand, um mit diesen gegen Türen zu schlagen. Nach einem Polizeieinsatz baut sie eine Art „Altar“ auf der Fußmatte ihres Vermieters auf. Der Hausherr gab an, anfangs noch regelmäßig bei seiner Freundin übernachtet zu haben, sich das aus Sorge um das Haus allerdings bald nicht mehr getraut zu haben. Ein Hang zur „Spiritualität“ und „Tierliebe“ wird auch in dem Bericht der Klinik erwähnt, in der sie wegen des vorerst letzten Vorfalls bis auf Weiteres untergebracht wurde. „Eine Kuh auf der Weide“ habe der 37-Jährigen gesagt, dass „die Farbe Rot schlecht“ sei, weshalb sie diese beseitigen wollte. Deshalb stapelte sie einige Zeitschriften in der Spüle ihrer Wohnung und zündete diese an. Sie muss selbst Angst vor den größer werdenden Flammen bekommen haben und schrie. Ihr Vermieter betrat daraufhin die Wohnung, ohne einen Schlüssel zu brauchen, da die 37-Jährige ja im Voraus das Schloss zerstört hatte. Laut der 37-Jährigen hatte sie selbst die Flammen bereits mit Wasser gelöscht, als ihr Vermieter dazu kam
Ihr Vermieter schilderte die Situation dramatischer, weshalb die Verteidigerin in ihrem Plädoyer anmerkte, eine deutliche Belastungstendenz in dem Zeugen wegen des „Kleinkriegs“ in dem Mietshaus zu erkennen. Ein psychologischer Gutachter stellte klar, dass ihre Krankheit und nicht ihr Drogenkonsum Auslöser ihrer Taten war. Diese dauerhafte Shizophrenie könne die Frau allerdings auch heute noch nicht wirklich einsehen. Ihre Drogenabhängigkeit würde sie eher als „Lifestyle“ betrachten. Gleichzeitig sei sie in dem Glauben, in der Psychiatrie hätte man sie abhängig von Medikamenten machen wollen. Er führte aus, dass dies nicht so widersprüchlich ist, wie es zunächst scheint. Schizophrenie-Patienten hätten den Wunsch, „normal“ zu sein, und ohne die Medikamente fühlten sie sich tatsächlich „vitaler“. Auch wenn der Drogenkonsum nicht gut für die Frau war, litt sie nicht darunter. Auch erfolgreiche Menschen nähmen zum Teil Amphetamine vor ihrem Tag im Büro. „Wir sind eine Gesellschaft von Drogenkonsumenten, muss man mal realistisch sehen.“ ~Dr. med. Bernd Roggenwallner während seines Gutachtes~ Die Steuerungsfähigkeit der Frau während der Taten war erheblich gemindert, wenn nicht völlig aufgehoben. Allerdings sei das Risiko nach wie vor sehr hoch, wenn die Sauerländerin nicht weiter untergebracht wäre. Als die 37-Jährige ihre Lebensgeschichte schilderte, wurde jedem klar, welchen Einfluss die Drogenszene auf die Frau während ihres Lebens hatte. Mit einem ihrer Partner aus der Szene war sie über sieben Jahre zusammen und „entschied“ mit ihm gemeinsam, einfach nicht an einer Psychose zu leiden. Der andere war noch mit einer ihrer Freundinnen zusammen, als sie sich in ihn verliebte. Als sie tagelang wach waren, bekam sie „beim Eimer rauchen mit ihm Schmetterlinge im Bauch“. Dieser Mann wird sie allerdings während der Beziehung schlagen, deshalb zieht sie auch kurzzeitig zurück zu ihrer Mutter. Diese sagte auch im Prozess aus und bestätigte, dass mit ihrer Tochter „alles gut“ sei, wenn ihre Medikation gut eingestellt ist. Ohne Medikamente und auf Drogen sei sie „abgedreht“. Nach drei Monaten sei sie „plötzlich weg“ gewesen. Sie beteuerte, alles versucht zu haben, und sieht die Schuld in einem, wie sie sagte, „verkehrten Freundeskreis“. Nach dem Tod würde „eine große Party“ auf einen warten, auf die sie Lust hätte, sagte sie, als sie nach Suizidgedanken gefragt wurde. Der Staatsanwalt forderte schließlich für drei Sachbeschädigungen, eine davon tateinheitlich mit Brandstiftung, eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten. Er wertete ihr Geständnis, ihre Straffreiheit bis zu diesem Tag und ihre verminderte Schuldfähigkeit zu ihren Gunsten. Ihre „starke Affinität zum Zündeln“ und die negative Sozialprognose ließen ihn allerdings davon ausgehen, dass sie weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Er forderte deshalb auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach §63 StGB. Die Verteidigerin der 37-Jährigen schloss sich der juristischen Einschätzung des Staatsanwaltes an, empfand das von ihm gewählte Strafmaß allerdings als zu hoch. Sie bat das Gericht um eine etwas kürzere Freiheitsstrafe nach Ermessen der Kammer. Ihre Mandantin sei nach 30 Anläufen für eine Therapie nun endlich behandlungswillig. In der Forensik sei sie nicht nur mit Tabletten vollgepumpt worden, sondern in einem neuen Therapiekonzept und fühle sich wohl. „Mir tut es leid, was passiert ist, ich wollte nie mich oder andere gefährden. Ich hoffe auf eine Langzeittherapie, die Drogen sind die Hauptursache gewesen“, war das letzte Wort der 37-Jährigen. Am Ende der fünf Verhandlungstage stand eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die die Frau während ihrer ebenfalls verordneten Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verbüßen wird. Auch das Gericht hält es für sehr wahrscheinlich, dass die Sauerländerin ohne dauerhafte Behandlung sofort in alte Muster zurückfällt.
„Sie hatte es nicht im Griff, aber dachte es“, fasste die Vorsitzende im Schlusswort zusammen.
Spenden an "den Landesverband Angehöriger psychisch kranker NRW e.V"
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„Mama, müssen wir sterben?“ – Traumatisiertes Kind nach linken Gewaltexzessen in Wien
Unzensuriert:»Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und in Todesangst versetzte Menschen. Das ist die Bilanz von linksextremen Gewaltexzessen in Wien. Doch ÖVP-Innenminister Karner geht auf Tauchstation, und die Mainstream-Medien ducken sich weg. http://dlvr.it/TB13Yc «
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Vandalen reißen in Kirche Jesus von Kreuz herunter – Tirol | Heute.at
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Gemeinsame Erklärung zu Klimaprotesten
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?
Statt endlich gegen den umweltschädlichen (Auto-) Verkehr vorzugehen, dessen Emissionen trotz aller (kaum sichtbaren) Maßnahmen weiter steigt und das von allen Staaten der Erde auf internationalen Konferenzen gemeinsam beschlossene 1,5° Ziel gefährdet, werden diejenigen kriminalisiert, die sich für das Ziel einsetzen, die auf 8 Milliarden Menschen angewachsene Erdbevölkerung auch noch in 10 Jahren ausreichend zu ernähren.
In der gemeinsamen Erklärung heißt es deshalb abschließend:
Die Dringlichkeit des Problems erkennen!
Die Verantwortlichen sollten sich mit dem Ruf der Protestierenden nach wirksamen Maßnahmen gegen die drohende Klimakatastrophe auseinandersetzen und endlich ihren verfassungsrechtlichen Pflichten nachkommen. Klimaschutz ist Menschenrecht, das haben Gerichte rund um die Welt bereits entschieden – und dieses Menschenrecht hat jeder Staat zu achten. Die "Letzte Generation" wählt drastische Mittel, um auf das bis heute andauernde, drastische Versagen der Klimaschutzpolitik hinzuweisen. Die Dringlichkeit der Klimakrise haben die meist jungen Betroffenen nicht zu verantworten.
Motivation, Ziele und Kontext entscheidend - Ermittlungsmaßnahmen müssen Verhältnismäßigkeit wahren
Zur juristischen Beurteilung heißt es:
Mit dem Vorwurf der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" nach § 129 StGB fahren die Strafverfolgungsbehörden schweres Geschütz gegen gewaltfreien Klimaprotest auf, der mit der Einhaltung der Klimaschutzziele ein verfassungs- und völkerrechtlich legitimiertes Anliegen verfolgt. Angesichts der weitreichenden Grundrechtseingriffe, die durch diesen Vorwurf gerechtfertigt werden, halten wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin nach § 129 StGB gegen Menschen aus der Bewegung "Letzte Generation" für unverhältnismäßig.
Die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern der Bewegung "Letzte Generation" hat eine neue Qualität erreicht. Am vergangenen Dienstag, den 13.12., kam es zu elf Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahmung von Handys, Laptops und Plakaten. Der Vorwurf lautet "Bildung einer kriminellen Vereinigung" gemäß § 129 Abs. 1 StGB, außerdem Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Medienberichten zufolge wurden Ermittlungen gegen insgesamt 34 Beschuldigte in acht Bundesländern eingeleitet, nachdem seit Mai bei mehreren Protestaktionen an der PCK-Raffinerie in Schwedt Ventile zugedreht und der Öl-Zufluss damit kurzzeitig unterbrochen worden sein soll. Zwei Wochen vor den Hausdurchsuchungen hatten mehrere Landesminister auf der Innenministerkonferenz Ermittlungen nach § 129 StGB gefordert.
Die Unterzeichnenden kritisieren dieses Vorgehen, denn bereits das Vorliegen des Anfangsverdachts bezüglich der Bildung einer kriminellen Vereinigung erscheint zweifelhaft. Der Tatbestand setzt voraus, dass eine Gruppe die Begehung von schweren Straftaten bezweckt, von denen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Das trifft auf das Festkleben an Straßen, Gemälden und Flughäfen als bislang wichtigster Protestform der "Letzten Generationen" schon im Ansatz nicht zu. Ob Sitzblockaden und andere Formen des zivilen Ungehorsams überhaupt strafbares Verhalten darstellen, ist fraglich – Gerichte und Staatsanwaltschaften haben die wertungsoffenen juristischen Fragen der Verwerflichkeit und eines rechtfertigenden Klimanotstandes zuletzt unterschiedlich beantwortet und Protestierende vereinzelt freigesprochen. Jedenfalls aber haben die mit den Sitzblockaden verbundenen Vorwürfe kein ausreichendes Gewicht, um Vorwürfe nach § 129 StGB begründen zu können.
Ähnlich sieht es bei dem Zudrehen von Ventilen an der Raffinerie in Schwedt aus. Weder wurden durch die kurzzeitige Unterbrechung der Versorgung einer Raffinerie Menschen gefährdet, noch die öffentliche Sicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigt. Auch zu Sachbeschädigungen kam es nicht.
Gerade weil der Vorwurf nach § 129 StGB weitreichende Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht, die mit schweren Grundrechtseingriffen verbunden sind, fordert auch der BGH die strikte Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Bewertung der Zwecke einer Vereinigung. Ob die Schwelle zu einer kriminellen Vereinigung im Sinne der Vorschrift überschritten wird, ist nicht allein anhand der begangenen Straftaten, sondern anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu bewerten ...
Die "Letzte Generation" weist mit ihrem Protest auf etwas hin, das auch Barack Obama und Annalena Baerbock genau so formuliert haben: Dass wir zu der letzten Generation gehören, die die katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels noch stoppen kann. "Die nächsten acht Jahre sind entscheidend", erkennt selbst Bundeskanzler Olaf Scholz. Trotzdem reichen weder global noch national die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen aus, um die globalen Klimaziele sowie den in Deutschland verfassungsrechtlich vorgegebenen Reduktionspfad einzuhalten. Das wurde unlängst durch das Zweijahresgutachten des Expertenrates für Klimafragen bestätigt, der einen Paradigmenwechsel in der deutschen Klimaschutzpolitik anmahnt. Derweil hat der voranschreitende Klimawandel bereits in vielen Teilen der Erde verheerende Konsequenzen. Angesichts dieser Entwicklungen richtet sich die "Letzte Generation" an die Politik. Die Bewegung fordert im Grunde nicht mehr, als die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und der völker- und verfassungsrechtlichen Pflicht, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5° C zu begrenzen. ...
Leider reihen sich die Ermittlungen in andere staatliche Maßnahmen gegen die "Letzte Generation" ein, wie die wahrscheinlich verfassungswidrige Anordnung eines 30-tägigem Gewahrsams in Bayern. In ihrer Gesamtheit erwecken diese Maßnahmen den Eindruck einer Instrumentalisierung des Ordnungs- und Strafrechts für die Delegitimierung und Einschüchterung von unliebsamem Protest. Das ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.
Repression sollte nicht die Antwort des Staats auf eine Klimabewegung sein, die den Erhalt unser aller Lebensgrundlagen einfordert und an die Einhaltung von Gesetz und Recht erinnert.
Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/klimaschutz-statt-repression-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz-gilt-auch-im-umgang-mit-der-letzten-generation
Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rv Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8250-20221223-gemeinsame-erklaerung-zu-klimaprotesten.htm
#LetzteGeneration#Protest#ExtinctionRebellion#Strafverfolgung#Repression#Verhältnismäßigkeit#ClubofRome#Klimawandel#Umwelt#Politik#GrenzendesWachstums#Studie#Survivalguide#Ökonomie#Lebensqualität#Hunger#Kriege#Finanzierung#Reichensteuer
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Silvesterbedingte Einsätze im Kreis Wesel 2023
Wesel (ots) - Die Kreispolizeibehörde Wesel musste zum Jahreswechsel im Zeitraum vom 31.12.2023, 18:00 Uhr bis zum 01.01.2024, 06:00 Uhr insgesamt 161 Einätze mit Silvesterbezug wahrnehmen. 26 Mal brannte es im Kreis Wesel. In den meisten Fällen kam es dabei zu Sachbeschädigungen an Mülltonnen, Altkleidercontainern und Strauchwerk, bzw. Hecken, die durch Pyrotechnik in Brand geraten waren. In Moers verursachte vermutlich die nicht fachgerechte Entsorgung einer abgefeuerten Feuerwerksbatterie im Keller eines Mehrfamilienhaus einen Brand. Hierbei entstand ein Sachschaden im mittleren fünfstelligen Bereich. Personen wurden nicht verletzt. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand umgehend löschen. Darüber hinaus wurde die Polizei zu Körperverletzungen, Streitigkeiten, Sachbeschädigungen und Ruhestörungen gerufen. Es wurden sechs Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet, fünf Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und siebzehn Strafverfahren wegen Sachbeschädigung. Insgesamt wurden neunzehn Platzverweise ausgesprochen und drei Personen in Gewahrsam genommen. Sexuelle Übergriffe wurden nicht festgestellt, bzw. nicht angezeigt. In Hünxe kam es zu einer Widerstandshandlung gegenüber eingesetzten Polizeibeamten, diese blieben unverletzt. Foto: Symbolbild Read the full article
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Hallo 🇧 🇴 🇴 🇰 🇮 🇪 🇸 heute ist es wieder soweit, heute ist die 𝕯𝖊𝖛𝖎𝖑’𝖘 𝕹𝖎𝖌𝖍𝖙 [𝔳𝔬𝔫 𝕯𝖊𝖙𝖗𝖔𝖎𝖙]
Die #Halloweenfeuer von #Detroit sind ein kulturelles Phänomen, das sich teilweise in schwerem Vandalismus, hauptsächlich jedoch in #Brandstiftungen äußert.
Die #Brände werden meist in der #Devilsnight oder #HellNight
[ #TeufelsOderHöllennacht ] gelegt. So wird in den USA die Nacht vor #Halloween (vom 30. auf den 31. Oktober) bezeichnet. Die Zahl der jährlich gemeldeten Brände nahm von den 1970er- bis Mitte der 1990er-Jahre stetig zu.
Die Detroiter Tradition der Teufels- oder Höllennächte existiert seit den 1930er-Jahren. Damals spielten die Großstadtjugendlichen ihren Mitbürgern lediglich mehr oder weniger harmlose Streiche. Häuser wurden mit Eiern oder faulem Obst oder Gemüse beworfen, kotgefüllte Papiertüten wurden auf Veranden oder in Vorgärten gelegt und angezündet, Bäume, Laternen und Strommasten mit Toilettenpapier behängt. Zu Sachbeschädigungen kam es nur in geringem Ausmaß oder gar nicht.
In den 1970er-Jahren kam es zu ersten Brandstiftungen, zunächst hauptsächlich im innerstädtischen Bereich, später auch in den Außenbezirken. Zudem nutzten Hauseigentümer, deren Besitz auf dem sich damals im Niedergang befindlichen Immobilienmarkt rapide an Wert verlor, die Gelegenheit, ihre Häuser abzubrennen, Brandstiftung zu reklamieren und Versicherungsgeld zu kassieren. Die Zerstörungen durch Feuer erreichten einen vorläufigen Höhepunkt Mitte der 1980er-Jahre: 1984 wurden über 800 Brände gezählt.
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#TheCrow #DieKrähe #BrandonLee #EricDraven #HangmansJoke
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Textquelle: Wikipedia 🌺
Bildquelle: The Crow Cover by www.wallpaperflare.com
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Syrer hämmerte 245 Autoscheiben kaputt - Eine Zuführung nach vielfachen Sachbeschädigungen im Hamburger Westen
Hamburg – Zivilfahndern des Polizeikommissariats 26 ist es vergangene Nacht gelungen, einen 31-Jährigen in Hamburg-Rissen vorläufig festzunehmen. Er steht im Verdacht, für mindestens 245 Sachbeschädigungen an Fahrzeugen verantwortlich zu sein und wird zugeführt. Seit Anfang Mai kam es in den Stadtteilen Rissen, Sülldorf, Iserbrook, Osdorf, Groß Flottbek, Bahrenfeld und Stellingen zu bislang…
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Straftaten von Asylbewerbern: Wie Regensburg jetzt mit kriminellen Tunesiern umgeht - WELT
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Abseits der Gesellschaft: Der Prozess eines entfremdeten Jugendlichen
Essay
Hier zum Prolog
Teil 1: Vom Schüler zum Schläger
Gehen wir zunächst einmal chronologisch vor und springen ein ganzes Stück in die Vergangenheit. Edward P.* wird im Jahr 2005 als Sohn zweier nigerianischer Eltern geboren. Mit ihm kommt sein Zwillingsbruder auf die Welt, welchen wir in dieser Reihe Christian nennen werden.
*Namen der Beteiligten geändert. Der leibliche Vater der beiden verlässt die Familie allerdings schon relativ kurz nach ihrer Geburt und lässt sich im Vereinigten Königreich nieder. Zunächst steht er noch in sporadischem Kontakt zu seinen Söhnen; als diese ungefähr acht Jahre alt sind, bricht dieser jedoch endgültig ab. Edwards Mutter findet neue Liebe und zieht für diesen Mann ins idyllische Sauerland. Aus dieser Beziehung gehen auch Edwards Halbbruder und seine Halbschwester hervor. Sie bestand vor wenigen Wochen ihr Abitur. Obwohl der neue Mann an der Seite von Edwards Mutter Alkoholiker war und recht früh an Lungenkrebs verstarb, war diese relativ kurze Zeit wohl die einzige Periode in seinem Leben, in der er so etwas wie ein reguläres Familienleben erfahren konnte. Nach dem Tod des Sauerländers arbeitet seine Mutter noch mehr, um ihre Kinder versorgen zu können.
Die Zwillingsbrüder waren 12 oder 13, als sie zum letzten Mal als Familie ein gemeinsames Abendessen zu sich nahmen. Ungefähr in diesem Zeitraum beginnen auch erste Verhaltensauffälligkeiten bei Edward. „Er war ein Schüler mit viel Potential, welches er nicht abrufen konnte“, wird eine seiner Lehrerinnen im Prozess aussagen.
Als er in der siebten Klasse einen neuen Klassenkameraden bekommt, wird er zum Problemschüler. Nennen wir ihn Johnny. Er bildet mit Johnny eine Art Gang. Erst nehmen Störungen im Unterricht zu, dann kommen erste Sachbeschädigungen dazu. Sie schmieren Phallussymbole an Wände oder treten Fahrräder kaputt. Dann die erste Gewalt. Mit Johnny verprügelt er einen anderen Mitschüler. Bei dieser Tat muss die Initiative wohl von Johnny ausgegangen sein; er wurde wegen dem Vorfall der Schule verwiesen. Bei Edward blieb es zunächst bei der Androhung des Verweises. Seine Lehrerin wird schildern, dass er generell eher ein Mitläufer als ein Rädelsführer in Gangstrukturen unter den Schülern war. Er fällt immer wieder negativ auf: massive Störungen des Unterrichts, Ohrfeigen, Nackenschellen, Schmierereien, Anspucken und Abzocken. Was er von seiner Schule denkt, lässt er sie klar wissen: Er sprüht „Fickt euch“ gefolgt vom Kürzel der Schule an eine Wand. Rückhalt in der Familie scheint er gar nicht zu suchen. Er wohnt sogar für eine Weile bei Johnny. Jegliche Angebote der Schule, ihm Hilfe oder neue Perspektiven zu bieten, lehnt er ab. Edward scheint für eine Weile den Traum, Rapper zu werden, zu verfolgen oder zumindest einen kreativen Auslass darin gefunden zu haben. Mit Johnny dreht er ein paar Rapvideos und schreibt Texte. Er hört viel Rap, unter anderem auch gewaltverherrlichenden. In der Playlist, die er am Tattag hören wird, findet sich zum Beispiel „All these Niggas“ von einem Rapper namens „King Von“, einem bereits ermordeten Musiker aus der „Drill Scene“ von Chicago, der sich in seinen Texten und auf sozialen Medien offen mit Gewalttaten und Morden brüstete.
~Es wäre Spekulation der Musik zu viel Bedeutung zukommen zu lassen. Das Gericht interessierte sich wohl eher für die Titel um zu ergründen ob Edward P. vielleicht in dieser das N-Wort hörte welches laut ihm die Tat auslöste. Allerdings sehen einige Experten eine Verbindung von "Drill" und dem rasanten Anstieg von Messergewalt im Vereinigten Königreich.~ Siehe Artikel dazu auf welt.de und hiphop.de
Die letzten Jahre seiner Schulzeit waren auch durch die Corona-Pandemie mehr von Abwesenheit als Anwesenheit geprägt. Er kam irgendwann schlichtweg fast gar nicht mehr, und wenn, dann ohne Unterrichtsmaterial. Die Vorsitzende wird in ihrem Urteil den Hauptschulabschluss, den er erreichte, als „geschenkt“ bezeichnen. Er schrieb nicht die erforderlichen Klausuren mit und allein seine Fehlzeiten wären eigentlich Grund genug gewesen, den Abschluss nicht zu schaffen. Von seinen Mitschülern erfährt er trotz seines Verhaltens relativ viel Rückhalt. Und er sei nie wegen seiner Hautfarbe von Mitschülern diskriminiert worden, machte seine Lehrerin deutlich. Manche waren enttäuscht, dass Edward nicht an der Abschlussfahrt teilnehmen durfte, ein Resultat seines mangelhaften Sozialverhaltens. Als die Klassenlehrerin zu einem Abschlussgrillen in ihrem Garten einlud, blieb er fern, obwohl viele Mitschüler versuchten, ihn zu erreichen und zum Kommen zu überreden. Nach der Schule ist Edward scheinbar gänzlich ohne Perspektive. Er hängt nur in dem Zimmer herum, das er sich mit seinem Zwillingsbruder teilt. Er kifft, wenn er mal etwas Geld hat oder sich das Cannabis in seinem Umfeld schnorren kann.
Aus einer berufsbildenden Maßnahme fliegt er früh wegen vieler Fehlzeiten heraus. Während er diese noch sporadisch besucht, schreibt er eine E-Mail an einen seiner Mitschüler, in der er diesen bedrohte. Der Auslöser dafür sei gewesen, dass dieser Mitschüler den Reißverschluss seines Rucksacks beschädigt hätte.
„Du wirst es bereuen...“ Ab Sommer 2023 wird er dann auch außerhalb der Schule immer wieder durch Gewalttaten auffällig. Einer der ersten Vorfälle, wegen dem ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet wurde, ereignete sich im April und Mai. Ein Busfahrer erwischte Edward mit einem abgelaufenen Ticket. Er war den Fahrern auf den Linien, die er nutzte, schon für diese Art von Leistungserschleichung bekannt. Auch am Tag des Mordes im Januar wird er ein abgelaufenes Ticket in der Hosentasche haben.
Als der Fahrer Edward an diesem Abend konfrontierte und ihn infolge der Kontrolle des Busses verweisen wollte, entstand ein Handgemenge. Edward wird im Prozess sagen, der Fahrer hätte ein persönliches Problem mit ihm gehabt, und in dem handfesten Streit sei sein Armband beschädigt worden. Als wäre es nicht schon bedenklich genug, dass ein zu dieser Zeit 17-Jähriger mit Gewalt auf einen Busfahrer, der nur seinen Job macht, reagiert, musste Edward noch einen draufsetzen. Er lauerte dem Busfahrer einige Wochen später förmlich auf. Als dieser einen Netto-Markt verließ, stieg Edward aus den Büschen und konfrontierte den Mann. Er bedrängte ihn aggressiv und wollte Schadensersatz für sein Armband fordern. Es eskaliert. Edward schlägt den Mann nieder und tritt dann noch mehrfach gegen seinen Kopf und Torso. Als das Gericht ihn fragte, ob es normal sei, derartig mit einer Forderung auf jemanden zuzugehen, sagte er wie selbstverständlich: „Das ist was ganz Normales.“ Als er dann gefragt wurde, warum er noch weiter auf diesen Mann eintrat, obwohl dieser schon auf dem Boden lag, sagte er sehr trocken: „Weil er auf dem Boden lag, und er hat es verdient.“ In diesem Mai versuchte er auch, seine eigene Mutter zu schlagen und warf Teller durch die Küche. Seine Mutter fürchtete sich vor ihrem eigenen Sohn und rief die Polizei. Nur zwei Monate später verprügelte er Christian im gemeinsamen Zimmer so, dass dieser eine leichte Verletzung am Kopf davontrug. Edward wird im Prozess sagen, dass er dies tat, weil sein Bruder ihn verdächtigte, ihn bestohlen zu haben. Wieder nur zwei Monate später, am zweiten September, ertappt ihn ein Kreuztaler Unternehmer auf seinem Werksgelände. Es ist nicht das erste Mal, dass Edward von dem 76-Jährigen ein Hausverbot ausgesprochen bekommt. Immer wieder fuhr er ohne Befugnis mit seinem Rad über das Gelände und zerschnitt Planen von LKW.
Als der Unternehmer an diesem Tag sein Handy zückt, um die Polizei zu rufen, schlägt Edward es ihm aus der Hand und stiehlt es. Er bringt das Smartphone in einen Handyshop und lässt es zurücksetzen. Die Rechnung dafür über 59€ wird er nie bezahlen. Nur zwei Tage später wird der Firmenbesitzer ihn in einem Container auf dem Gelände beim Kiffen ertappen. „Er machte ja, was er wollte“, gab der 76-Jährige Unternehmer an, als er als Zeuge aussagte. Nur einen Tag danach, also am fünften September gegen 16:00 Uhr, wird der Unternehmer auch eines der Opfer von Edwards Aggressionen. Er beobachtete, wie Edward mit seinem Rad auf der falschen Spur direkt auf einen 78-jährigen Radfahrer zuhielt. Die beiden kollidierten und der ältere Herr lag halb unter seinem Pedelec auf der Straße. Als dieser Edward aufgebracht sagt, dass er doch aufpassen müsse, reicht dies schon zur Eskalation der Gewalt. „Das war Absicht, ganz klar!“, sagte der Unternehmer zum Unfallhergang vor Gericht. Edward fängt an, den älteren Herrn anzuschreien, und tritt ihm mehrfach gegen den Kopf, dreimal auch ins Gesicht. Der 78-jährige Rentner wird im Prozess sagen, dass er glaubt, er sei tot, wenn er nicht seinen Sturzhelm getragen hätte. Er hatte auch Angst, seine Adresse zu nennen, solange Edward im Saal sei; gleich wird sich zeigen, dass diese Angst nicht unbegründet ist.
~Es ging einem wirklich nahe den Einlassungen des 78-Jährigen Radfahrers im Saal zu lauschen. Er war manchmal hörbar den Tränen nahe. Noch heute bekäme er manchmal ein ungutes Gefühl auf dem Rad. Seine Begegnung mit Edward P. hat ihn merklich traumatisiert und ich habe keine Zweifel daran dass er echte Todesangst hatte~ Der 76-jährige Unternehmer beobachtet also diese schockierende Szene und zögert nicht, couragiert einzugreifen. Er zerrt Edward von dem am Boden Liegenden weg und kassiert dafür prompt selber Schläge. Er wird einen Jochbeinbruch davontragen und sich erst aus der Lage befreien können, als ein Schreiner des Unternehmens dazukommt. In diesem größeren Gerangel gelingt Edward die Flucht, übrigens mit dem Pedelec des gestürzten Rentners, welches er in der Nähe versteckte. Der Unternehmer hilft dem Rentner in sein Haus. Beide sind leicht am Bluten und benommen. Die Frau des Unternehmers versorgt den 78-Jährigen, bis der Rettungswagen eintrifft und ihn zur Untersuchung ins Krankenhaus bringt. Normalerweise sollte der Vorfall damit beendet sein. Aber Edward ist kein normaler junger Mann. Gegen 23:00 Uhr kam Edward zum Haus des Firmenbesitzers, das ebenfalls auf dessen Werksgelände liegt. Er klingelte und schrie:
„Mach auf! Ich will rein!“
Er zertrümmerte Blumentöpfe und warf schließlich eine Scheibe in der Haustür des 76-Jährigen ein.
Dieser machte sich Sorgen, dass seine Haustür dem enthemmten 17-Jährigen nicht lange standhalten würde. Er griff eine Edelstahlstange, die eigentlich eine Art Messinstrument zur Anwendung in seiner Firma ist, und stieß Edward diese vor das Brustbein. Da taumelte dieser die Treppe herunter und ergriff die Flucht.
Als sei mit ihm eine Sprache gesprochen worden, die er verstand.
Die Richterin wird in der Urteilsbegründung sagen: "Da hat er mal eine Konsequenz erfahren." Das waren nur die ersten Gewalttaten eines jungen Mannes, der sich einbildete, das Recht zu haben, andere für Dinge, die er als ungerecht empfindet, zu bestrafen. Und es sind nicht die letzten, die er begeht, bevor an diesem schicksalshaften Tag im Januar 2024 seine Abwärtsspirale ein tragisches Ende findet. Ein Ende, das sich nie wieder gut machen lassen wird.
Hiermit wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Verteidigung, die Nebenklage als auch die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision eingelegt haben. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
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Antifa-Gewalttaten auch gegen ÖVP und Polizei
Info-direkt:»Anschläge auf Vereinshäuser und Parteilokale, Mordaufrufe und schwerkriminelle Sachbeschädigungen: Das alles passiert seit Jahren im linksextremen Hotspot Innsbruck. Die Behörden ermitteln ebenso fieberhaft wie erfolglos. (Lesen Sie hier den ersten Teil dieser Recherche) Ein Gastbeitrag [...] Der Beitrag Antifa-Gewalttaten auch gegen ÖVP und Polizei erschien zuerst auf Info-DIREKT. http://dlvr.it/T4fXwH «
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