#Roggengeld
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Brotversorgung Bonndorf: Gutschein 1923
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern war in Deutschland in den 1920er-Jahren Roggen das wichtigste Nahrungsgetreide. Von der Bevölkerung wurde überwiegend Roggenbrot gegessen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Roggengeld eine besondere Rolle bei den wertbeständigen Notgeldscheinen spielte, die überwiegend in landwirtschaftlichen Gebieten ausgegeben wurden. Gerade in Gebieten, in denen der Getreideanbau vorherrschte, wurde 1923 der Tauschhandel mit Roggengeld üblich. Denn die Landwirtschaft konnte bzw. wollte Roggen wegen der ständigen Geldentwertung nicht zu Papiermark-Beträgen verkaufen, so dass die Versorgung der Städte mit landwirtschaftlichen Produkten kritisch wurde und trotz voller Läger Hunger drohte. So begab der Brotversorgungsverband Bonndorf 1923 Roggen- und Weizenscheine.
Der Brotversorgungsverband Bonndorf im Schwarzwald begab am 22. November 1923 Gutscheine über 10 Kilo Roggen bzw. über 5, 10, 20 Kilo Weizen.
Brotversorgungsverband Bonndorf, Gutschein Nummer 965 über 10 Kilo Roggen, ausgegeben in Bonndorf am 22. November 1923
Mehr konnte ich über diesen Roggenschein als Dokument der deutschen Hyperinflation von 1923 leider nicht herausfinden, außer dass ein solcher wertbeständiger Notgeldschein heute einen Sammlerwert von 200-300 Euro hat.
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Hans-Georg Glasemann
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1923: Roggenscheine als wertbeständiges Notgeld
Das Roggengeld ist wohl das bekannteste unter den sachwertbezogenen, wertbeständigen Notgeldausgaben des Hyperinflationsjahres 1923. Die auf den Sachwert „Roggen“ ausgestellten Scheine hatten zwei Vorteile: Sie machten den Inhaber frei von der rapid fortschreitenden Geldentwertung und stellten ihn dem Devisenbesitzer gleich.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern war in Deutschland Roggen das wichtigste Nahrungsgetreide. Von der Bevölkerung wurde überwiegend Roggenbrot gegessen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass das Roggengeld eine besondere Rolle bei den wertbeständigen Notgeldscheinen spielte, die überwiegend in landwirtschaftlichen Gebieten Norddeutschlands ausgegeben wurden. Gerade in Gebieten, in denen der Getreideanbau vorherrschte, wurde 1923 der Tauschhandel mit Roggengeld üblich. Denn die Landwirtschaft konnte bzw. wollte Roggen wegen der ständigen Geldentwertung nicht zu Mark-Beträgen verkaufen, so dass die Versorgung der Städte mit landwirtschaftlichen Produkten kritisch wurde und trotz vollen Lägern Hunger drohte.
Kreis-Landbund Cottbus und Kreis-Landbund Calau, Landbund Lübben und die Niederlausitzer Landbund-Genossenschaft e.G.m.b.H., Roggengutschein über 10 Pfund Roggen, ausgestellt in Cottbus am 1. September 1923. Rückzahlung durch Lieferung von Roggen oder mit dem Roggengegenwert in Reichswährung.
Roggengeld wurde bezeichnet als Roggenschein, Roggenanweisung, Roggengutschein oder Roggenausweis. Die Bezeichnung Zwischenschein galt für Roggenscheine, die bei der Einlösung wahlweise auch in verzinsliche oder unverzinsliche Roggenwertanleihen umgetauscht werden konnten. Als Anteilscheine galten kleingestückelte, zinslose Roggenscheine, die Teil einer Roggenwertanleihe sind und in sie umgetauscht werden konnten.
Notgeldscheine über „Roggenmark“ sind nur von der Deutschen Festmarkbank AG in Bremen bekannt. Die durch den Landbund West-Sternberg in Reppen ausgegebenen Notgeldscheine über Goldgeld waren garantiert durch Roggen der Landwirtschaft des Kreises West-Sternberg. Auch einige Zinskupons aus Roggenwertanleihen liefen als Roggengeld um, sofern sie 1923 bis Anfang 1924 fällig wurden.
Kreislandbund Templin E.V., Roggengutschein über 50 Pfund Roggen, ausgegeben in Templin am 15. September 1923. Einlösung durch Lieferung von Roggen oder durch Zahlung des Gegenwerts zum jeweiligen Roggen-Tagespreis in Reichswährung.
Das Roggengeld kann als eine Maßnahme im Kleinzahlungsverkehr betrachtet werden, die während der Hyperinflation den Menschen das Leben erleichterte. Die Stückelungen dieser Scheine waren in der Regel klein, sie reichten von 1, 2, 5, 10, 25, 50 Pfund Roggen bis 1 Zentner Roggen, manchmal darüber hinaus. Nur die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg verwendete den Wertmaßstab Kilogramm für ihre Roggenanweisungen und Anteilscheine.
Die Einlösung des Roggengeldes erfolgte durch Lieferung einer bestimmten Anzahl von Pfund bzw. Zentner Roggen aus bestimmten Lagerbeständen. Es wurde aus gesetzlichen Gründen darauf geachtet, dass möglichst keine Verpflichtung zur Einlösung in Geld bestand.
Hannoversche Landeskreditanstalt, Roggenschein über 50 Pfund Roggen, ausgestellt in Hannover am 23. Oktober 1923. Einlösung nach Wahl der Bank nach Umrechnung des Roggenwerts in Reichswährung oder durch Lieferung von 4%igen Roggenschuldverschreibungen der Landeskreditanstalt.
Rechtlich gesehen handelte es sich beim Roggengeld um zinslose Inhaberschuldverschreibungen mit kurzer Laufzeit von wenigen Monaten bis zu vier Jahren, der Gegenstand der Schuld war der Roggen. Auch die Gerichte hatten sich damit zu beschäftigen, ob die Ausgabe von Roggengeld zulässig ist. Über die Frage der Rechtmäßigkeit des Roggengelds liegt ein interessanter Gerichtsbeschluss der beschuldigten Kreisgruppe Greifswald des Pommerschen Landbundes aus dem Herbst 1923 vor. Das Gericht hatte eine eingeleitete Strafverfolgung gegen die Kreisgruppe wegen der Ausgabe von Roggengeld als ungerechtfertigt zurückgewiesen und dies wie folgt begründet:
Die Roggenanweisungen sind kein Notgeld, da sie nicht auf einen Geldbetrag lauten und auch keinerlei Verpflichtung zur Einlösung in Geld auf der Anweisung ausgesprochen, noch überhaupt beabsichtigt ist (kein Verstoß gegen das Notgeldgesetz vom 17.7.1922). Auch die Novelle zu diesem Gesetz vom 26.10.1923 bringt hierin keine Änderung. Die ganzen Deckungs-, Genehmigungs- und Strafbestimmungen des Notgeldgesetzes und der Novelle finden daher auf Roggenanweisungen keine Anwendung.
Die Roggenanweisung fällt aber auch nicht unter den § 795 BGB, da nicht die Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird. Sie fällt ferner nicht unter § 1 des Gesetzes über die Ausgabe wertbeständiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber vom 23.6.1923, da sich dieses Gesetz nur auf Schuldverschreibungen bezieht, in denen die Zahlung einer Geldsumme versprochen wird.
Die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber ist also, insofern sie Roggen zum Gegenstand haben, durch keinerlei Bestimmungen verboten oder von irgendeiner Genehmigung abhängig gemacht. Eine derartige Ausgabe ist daher auch nicht „unbefugt“ im Sinne des § 55 des Bankgesetzes vom 14.3.1875.
Die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg begann bereits am 1. November 1922 mit der Ausgabe unverzinslicher Roggenanweisungen über 150 Kilogramm Roggen, die sich so gut einführten, dass die Ausgabe am 15. Juni 1923 wiederholt wurde; ab 26. Oktober 1923 gab es dann kleinere Anteilscheine aus dieser Emission. Zwischen August 1923 und Januar 1924 folgte eine ganze Reihe von Emittenten dem Oldenburger Vorbild.
Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbankdirektion), Anteilschein an den unverzinslichen Roggenanweisungen 1922-1924 über 5 Kilogramm Roggen (1/30 vom Nennwert 150 kg der Roggenanweisungen), ausgegeben in Oldenburg am 26. September 1923. Rückzahlung in Reichswährung 1927.
Die meisten Roggenscheine wurden von Landbundgenossenschaften, das waren lokale Interessenorganisationen der Klein- und Mittelbauern, ausgegeben. Auch drei Kreditinstitute beteiligten sich an der Ausgabe von Roggengeld. Anhand der Fachliteratur können heute für den Zeitraum zwischen September 1923 und Januar 1924 insgesamt 32 Ausgaben von Roggengeld nachgewiesen werden.
Deutsche Festmarkbank AG, Gutschein über 10 Roggenmark (1 Zentner inländischen Roggen), ausgegeben in Bremen im August 1923. Einlösung bis Ende 1926.
Die Einlösung der Roggenscheine erfolgte in der Weise, wie sie den Empfängern dieses Geldes angekündigt wurde: durch Lieferung des Roggens, im Umtausch gegen die bis zum Zeitpunkt der Einlösung auszufertigenden Roggenwertanleihen und, wie gelegentlich auf den Scheinen vermerkt, wahlweise auch „in bar“, also in „Rentenmark“ bzw. „in gesetzlicher Währung“. Die Roggenscheine des Jahres 1923 sind überwiegend nach der Währungsreform Anfang 1924 eingelöst worden.
Landbundgenossenschaft Angermünde e.G.m.b.H., Roggenschein über 5 Zentner Roggen, ohne Ausstellungsdatum (Blankette). Einlösung geplant bis 28.6.1924 durch Lieferung von Roggen.
In der Regel tauchen die seltenen Roggengeldscheine nur in ganz wenigen Exemplaren auf, da sie nach ihrer Einlösung fast immer vernichtet wurden. Darum ist es erfreulich, dass von Sammlern immer noch Exemplare entdeckt werden, die bisher noch in keinem Notgeldkatalog enthalten sind. Die Liste der Roggengeldscheine wird wohl immer unvollständig bleiben.
Roggengeld: Bis heute bekannt gewordene Ausgaben
Angermünde (Brandenburg): Roggenscheine der Landbundgenossenschaft Angermünde e.G.m.b.H., Ausgabe: 30.10.1923 - 15.11.1923, Stückelung: 1, 2, 5, 10, 25, 50, 100 Pfund Roggen, Einlösung geplant bis 28.6.1924 durch Lieferung von Roggen.
Anklam (Pommern): Roggenanweisungen der Landhilfe Pommern West G.m.b.H., Ausgabe: 1.11.1923, Stückelung: 1, 2, 5, 10 Pfund Roggen und 15.12.1923, Stückelung: 5, 10, 25, 50, 100 Pfund Roggen, Einlösung 1924.
Aurich (Hannover): Roggenanweisungen der Landbundhilfe Ostfriesland G.m.b.H., Ausgabe: 1923, Stückelung: 10, 20 Pfund Roggen und 1, 5 Zentner Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Bergen (Pommern): Roggenanweisungen der Landhilfe G.m.b.H, Pommerscher Landbund, Kreisgruppe Rügen, Ausgabe: 10.12.1923, 1 Zentner Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Bergen (Pommern): Roggenanweisungen des Pommerschen Landbunds, Kreisgruppe Rügen, Ausgabe: 18.10.1923, Stückelung: 1, 2, 5, 10, 50 Pfund Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Berlin (Brandenburg): Zinskupons der Central-Landschafts-Direktion, Ausgabe 30.4.1923-1.4.1924: 2½ Pfund (Zinsschein zum 5 % Landschaftlichen-Central-Roggen-Pfandbrief über 1 Zentner Roggen).
Bremen: Gutscheine über Roggenmark der Deutschen Festmarkbank AG, August 1923 bis 31.12.1923, Stückelung: 1, 10 Roggenmark. Oktober 1923 bis 31.12.1926, Stückelung: 1 Roggenmark (1 Roggenmark entsprach 1/10 Zentner inländischen Roggen). Einlösung bis Ende 1926.
Breslau (Schlesien): Zinskupons der Roggenpfandbriefe der Schlesischen Landschaft, Ausgabe 1.7.1923 (Zinsschein bzw. Pfandbrief zum 5% Roggenpfandbrief der Schlesischen Landschaft über 5 Pfund bzw. 2 und 5 Zentner Roggen). Einlösung zum Roggengegenwert in Reichswährung.
Brieg (Schlesien): Zwischenscheine des Landkreises Brieg zur 5% Roggenwertanleihe von 1924, Ausgabe: 31.10.1923, Stückelung: 1, 5, 10, 25, 50, 100 Pfund Roggen. Rückzahlung 1924 mit dem Roggengegenwert in Reichswährung oder Umtausch in die Roggenwertanleihe.
Cottbus (Brandenburg): Roggengutscheine des Kreis-Landbundes Cottbus, Kreis-Landbundes Calau, Landbundes Lübben und der Niederlausitzer Landbund-Genossenschaft e.G.m.b.H., Laufzeit: 1.9.1923 bis 1.9.1924, Stückelung: 10, 20, 50, 100, 500 Pfund Roggen (Laufzeit durch Stempel gekürzt bis 1.1.1924 und 1.2.1924). Rückzahlung durch Lieferung von Roggen oder mit dem Roggengegenwert in Reichswährung.
Greifenhagen (Pommern): Roggenscheine des Pommerschen Landbundes, Kreisgruppe Greifenhagen, handschriftlich 11.bis16.10.1923 oder 24.10.1923 bis 3.1.1924, Stückelung: 1, 2, 5, 10, 20, 25, 50 Pfund Roggen und 1, 2, 5, 10, 20, 100 Zentner Roggen. Einlösung Oktober 1923 bzw. Januar 1924 durch Lieferung von Roggen.
Greifswald (Pommern): Roggenanweisungen des Pommerschen Landbundes, Kreisgruppe Greifswald, Ausgabe: 18.10.1923, Stückelung: 1, 2, 5, 50 Pfund Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Grimmen (Pommern): Roggenanweisungen der Landhilfe Grimmen G.m.b.H., Ausgabe: 18.10.1923, Stückelung: 1, 2, 5, 10, 50 Pfund Roggen, 1 Zentner Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen, einige Scheine mit Zusatz „oder nach seiner Wahl andere landwirtschaftliche Erzeugnisse im Roggenwert“.
Grimmen (Pommern): Roggenanweisungen des Landwirtschaftlichen Ein- und Verkaufsverein e.G.m.b.H., Ausgabe: 1.8.1923, Stückelung: 100 Pfund Roggen.
Hannover: Roggenscheine der Hannoverschen Landeskreditanstalt, Laufzeit: 15.10.1923 bis 31.12.1925, Stückelung: 1 Zentner Roggen und Laufzeit: 23.10.1923 bis 1.1.1924, Stückelung: 10, 20, 50 Pfund Roggen. Einlösung nach Wahl der Bank nach Umrechnung des Roggenwerts in Reichswährung oder durch Lieferung von 4% Roggenschuldverschreibungen der Landeskreditanstalt.
Labes (Pommern): Roggenanweisungen der Landhilfe des Kreises Regenwalde G.m.b.H., Ausgabe: 15.10.1923, Stückelung: 10, 50, 100 Pfund Roggen und 15.10.1923, Stückelung: 1 Zentner Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Lüben (Schlesien): Roggenausweise der Firma F. Langer & Co., Piano-Mechanik Fabrik, Ausgabe: 18.10.1923 Stückelung: 10 Pfund Roggen/ 25.10.1923 1, 10 Pfund Roggen/ 1.11.1923 1, 10, 25 Pfund Roggen/ 5.11.1923 5 Pfund Roggen/ 12.11.1923 10 Pfund Roggen. Einlösung wahlweise durch Lieferung von Roggen oder durch Umrechnung in Reichswährung.
Ludwigslust (Mecklenburg-Schwerin): Roggenscheine des Landbundes Mecklenburg-Schwerin, Kreislandbund Ludwigslust, Ausgabe: 5.1.1924, Stückelung 1, 2, 5, 10, 20 Pfund Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Naugard (Pommern): Roggenanweisungen der Landhilfe Oder Ost, Ausgabe: 15.10.1923, Stückelung: 25 Pfund Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Neubrandenburg (Mecklenburg-Strelitz): Roggenanweisungen des Mecklenburg-Strelitzer Landbundes, Verschiedene Serien und Ausgabedaten: 1.9.1923 bis 1.5.1924, Stückelung:1, 2, 5, 10, 20, 50 Pfund Roggen und 1, 2, 5, 10, 20, 50, 100 Zentner Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Neuruppin (Brandenburg): Roggenscheine des Kreislandbundes Ruppin, Ausgabe: 1.11.1923 - 23.11.1923, Stückelung: 1, 2, 5, 10, 20 Pfund Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Oldenburg (Oldenburg): Anteilscheine der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbankdirektion) an den unverzinslichen Roggenanweisungen 1922-1924, Ausgabe und Laufzeit: 26.10.1923-01.04.1927, Stückelung: ½, 1, 5, 50 Kilogramm Roggen (Anteile 1/300, 1/150, 1/30/ 1/3 vom Nennwert 150 kg der Roggenanweisungen). Rückzahlung in Reichswährung 1927.
Oldenburg (Oldenburg): Unverzinsliche Roggenanweisungen der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbankdirektion) 1922-1924, Ausgabe und Laufzeit: 1.11.1922 bzw. 15.6.1923 bis 1.4.1927, Stückelung: 150 Kilogramm Roggen. Rückzahlung in Reichswährung mit Aufgeld von 25 Kilogramm Roggen 1926/27.
Pasewalk (Pommern): Roggenscheine des Pommerschen Landbundes, Kreisgruppe Ueckermünde, Ausgabe: 25.10.1923, Stückelung: 5 Pfund Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Pyritz (Pommern): Roggenscheine der Kreisgruppe des Pommerschen Landbundes, Ausgabe: 26.10.1923, Stückelung: 10 Pfund Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Rostock (Mecklenburg-Schwerin): Roggenscheine des Landbundes Mecklenburg-Schwerin, Kreislandbund Rostock, Ausgabe: 17.12.1923, Stückelung: 1, 2, 5, 5, 10, 20, 50 Pfund Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Stralsund (Pommern): Roggenanweisungen des Pommerschen Landbundes, Kreisgruppe Franzburg, Ausgabe: 18.10.1923, Stückelung: 1, 2, 5, 10 Pfund Roggen und 1 Zentner Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Stettin (Pommern): Roggenanweisungen der Landhilfe Odergau, Ausgabestelle Kreis Randow, Ausgabe: 1.11.1923, Stückelung: 1 Pfund Roggen und 1, 2, 5, 10, 20, 50 Zentner Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Stolp (Pommern): Roggenanweisungen der Landhilfe Pommern-Ost G.m.b.H., Ausgabe: 15.10.1923, Stückelung: 1, 5, 10, 25, 50 Pfund Roggen und 1, 5, 10 Zentner Roggen. Einlösung wahlweise durch Lieferung von Roggen oder Umtausch in Roggenrentenbriefe der Roggenrentenbank AG, Berlin.
Süpplingenburg (Braunschweig): Roggengutscheine der Domäne Süpplingenburg H. Korfes, Ausgabe: 1923, Stückelung: 5, 10, 20, 50 Pfund Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen.
Templin (Brandenburg): Roggengutscheine des Kreislandbundes Templin E.V., Ausgabe und Laufzeit: 15.9.1923 bis 1.4.1924, Stückelung: 10, 20 Pfund Roggen. Einlösung durch Lieferung von Roggen oder durch Zahlung des Gegenwerts zum jeweiligen Tagespreis in Reichswährung.
West-Sternberg (Brandenburg): Notgeldscheine des Landbundes West-Sternberg in Reppen (ausgegeben wurden Goldpfennig und Goldmark garantiert durch Roggen der Landwirtschaft des Kreises West-Sternberg), Ausgabe: ohne Datum bis 31.12.1923, Stückelung: 10, 50 Goldpfennig; 1, 5 Goldmark/ ohne Datum bis 31.3.1924, Stückelung: 100 Goldpfennig; 5, 10, 20, 50 Goldmark. Einlösung Ende 1923 oder März 1924 in Reichswährung.
Kreis-Landbund Cottbus und Kreis-Landbund Calau, Landbund Lübben und die Niederlausitzer Landbund-Genossenschaft e.G.m.b.H., Roggengutschein über 500 Pfund Roggen, ausgestellt in Cottbus am 1. September 1923. Rückzahlung durch Lieferung von Roggen oder mit dem Roggengegenwert in Reichswährung.
Literaturhinweise
Jungmann-Stadler, Franziska: Roggengeld: Not macht erfinderisch, in der Zeitschrift Die Bank, Seite 56-60, Köln, Heft1/ 2001.
Keller, Dr. Arnold: Das wertbeständiges Notgeld (Goldnotgeld) 1923/24, unveränderter Nachdruck der zweiten Auflage von 1954.
Knoll, Alfred: Roggengeld, ein wertbeständiges Notgeld. In: Der Geldscheinsammler, Heft 3/93, S. 13-16, Regenstauf, 1993.
Lindman, Kai: Das wertbeständige Notgeld von 1923/24, 2008.
Müller, Manfred: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924, Deutsches Notgeld, Band 12, 2011.
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Hans-Georg Glasemann
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Bildquellen: HGG und Privat (4/2021)
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Roggengeld und Roggenwertanleihen in der Weimarer Republik
Im November 1923 hatte die Weimarer Republik zahlreiche Notgeld- und Inflationsphasen durchlebt. Die schwerwiegendste Phase gipfelte in einer Hyperinflation im Herbst 1923, die praktisch jeden Lohn oder Geldschein in kurzer Zeit wertlos machte. Die Nominalwerte auf den Banknoten kletterten über die Million bis hin zu Werten von Billionen Papiermark. Zur Stabilisierung des Geldwertes gab es mehrere Ansätze, von denen die Zugrundelegung einer wertstabilen Recheneinheit der gemeinsame Nenner war: Goldmark und Dollar.
Niederlausitzer Landbund-Genossenschaft e.G.m.b.H, Roggengutschein über 10 Pfund Roggen von 1923
In einem Notgeld-Erlass vom 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung in der späten Phase der Hyperinflation allen industriellen Werken die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, das durch die Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 gedeckt sein musste und bis auf 4,20 Goldmark oder kleiner lauten sollte. Teile dieser Anleihe wie Zwischenscheine und Teilstücke liefen als Zahlungsmittel um, trugen aber nichts zur Entspannung der Lage bei. Oft wurden Teile der Reichsgoldanleihe zur Schaffung von Notgeld hinterlegt. Notgeld, das auf diese Weise gedeckt war, galt ebenso als gesetzliches Zahlungsmittel. Neben der Reichsgoldanleihe gaben weitere 600 Emittenten im Deutschen Reich solche Anleihen in Mark Gold aus. Es wurde von zahlreichen Betrieben, Städten und Gemeinden in Anspruch genommen.
Eine weitere Alternative zur Schaffung beständiger Sachwerte bildete sich bereits ein Jahr zuvor heraus. Im Herbst 1922 waren einige Bauern nicht bereit, ihre Ernte gegen das bereits wertlos werdende Papiergeld abzugeben. Die Abgabe von Getreide wurde daher durch Schuldverschreibungen, die in diesem Fall auf Roggen lauteten, „bezahlt“. Die erste Roggenanleihe gab es deshalb 1922 in Oldenburg und wurde von der Roggenrentenbank AG in Berlin verausgabt. Von staatlicher Seite her griff der Freistaat Mecklenburg-Schwerin zuerst auf dieses Kapitalmarktinstrument zurück und gab im Spätherbst Zwischenscheine seiner Roggenwertanleihen aus.
Oldenburgische Staatsbankdirektion, Anteilschein über 1/30 Anteil Roggen gleich 5 Kilogramm Roggen, ausgegeben in Oldenburg am 26. Oktober 1923. Die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg emittierte Roggenanweisungen und generierte bzw. garantierte daraus wertbeständige als Notgeld umlaufende Anteilscheine über 1/3, 1/30, 1/150 und 1/300 Anteile. Die Anteilscheine konnten bis zum 1. April 1927 in ganze Oldenburgische Roggenanweisungen (Wertanleihe) umgetauscht werden.
Die Idee, Anleihen auf Sachwerte auszugeben, die nicht dem rasanten Verfall des Geldes unterlagen, verbreitete sich schnell. Nicht nur Roggen war die Grundlage, sondern auch Produkte anderer Hersteller: Butter, Zucker, Mehl, Weizen, Kartoffeln, Schmalz, Bier, Fett, Kilowattstunden Strom, Kubikmeter Wasser, Licht, Gas, Kohle, Holz, Teer, Ziegelsteine, Flachs, Zündhölzer, etc.
Roggenrentenbank AG, Berlin, 5% Roggenrentenbrief vom 1. Juni 1923 über den Geldwert von 1 Zentner Roggen und Bescheinigung der Deckung über Reallasten
Landbundgenossenschaft Angermünde e.G.m.b.H. (Brandenburg), Gutschein über 5 Zentner Roggen, undatiert.
Über das Thema „Roggengeld und Roggenwertanleihen in der Weimarer Republik“ hat der Marburger Historiker Professor Niklot Klüßendorf 2013 einen hochinteressanten Vortrag im Geldmuseum der Deutschen Bundesbank gehalten.
Klüßendorf beschreibt in seinem Beitrag die Inflationszeit und die Notgeldproblematik ab 1918, zeigt auf wie zu dieser Zeit Sachwerte das Geld verdrängten und wie Roggenwertanleihen ab 1922 bis 1924 als Innovationen den Kapitalmarkt verändern sollten.
Da die drei Geldfunktionen – Zahlungsmittel-, Wertaufbewahrungs- und Wertmessfunktion – so Klüßendorf, durch die Inflation zerstört wurden, seien als Ausweg verstärkt sogenannte Sachwertanleihen, zumeist Roggenanleihen, ausgegeben worden, die im Gegensatz zum Geld weiterhin die Illusion der Wertbeständigkeit vermittelt hätten. Manche Roggenscheine waren darauf angelegt, zunächst als Geld zu zirkulieren, boten aber die Möglichkeit des späteren Umtausches in Roggenrentenbriefe bzw. Roggenwertanleihen (ausgegeben von 1922-1924 89 Emissionen). Diese Fundierung von wertbeständigem Notgeld durch Sachwertanleihen und die daraus resultierenden Roggenscheine werden detailliert besprochen.
Eine gesetzliche Annahmepflicht für diese Geldsurrogate bestand nicht. Wer auf gesetzliche Zahlungsmittel bestand, musste sich mit der hochinflationären Papiermark begnügen. Zum Schluss wird das weitere Schicksal der Roggenwertanleihen und des Roggengelds von 1924 bis zur Umwandlung der Anleihen in Reichsmarktitel abgehandelt. Klüßendorf stellt fest: „Abschließend sei nochmals betont, dass ein Roggenschein im strengen Sinne der Gesetze kein Geld war, doch als solches umlaufen konnte, mithin als Surrogat zu gelten hat. Die äußere Form solcher Scheine war eine Seite, ihre rechtliche Stellung eine andere. Die Hochinflation war nun einmal eine Zeit der Grenzfälle, in der die Praxis vieles durcheinander brachte, was sich in der Theorie anders ausnahm. Gelt ist, was gilt.“
Central-Landschafts-Direktion für die Preußischen Staaten, Berlin, 5% Roggenpfandbrief über 10 Zentner Roggen vom 30. April 1923
Ein wirklich lesenswerter Beitrag zur Geldgeschichte der Weimarer Republik, sowohl für Sammler „Historischer Wertpapiere“ als auch für involvierte Geldscheinsammler. Illustrierend zeigt der Referent verschiedene Beispiele für Sachwertanleihen in Hessen auf. Er beschreibt gekonnt die Entwicklung der deutschen Inflation und zeitlich passend dazu die Finanzstrategien mithilfe von Sachwerten.
Gutschein für 10 Roggenmark der Bremer Festmarkbank vom August 1923. Diese Scheine fungierten als Quittungen für Spareinlagen des etwas dubiosen Kreditinstituts.
Stadt Burg (Preußische Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg), 5% Inhaber-Schuldverschreibung über 1 Zentner Roggenwert vom 10. November 1923, mit aufgestempeltem Konvertierungsvermerk von 1934
Literaturhinweise für Sammler
Roggengeld und Roggenwertanleihen in der Weimarer Republik
Der 2013 im Geldmuseum der Deutschen Bundesbank gehaltene Vortrag von Professor Niklot Klüßendorf zum Thema „Roggengeld und Roggenwertanleihen in der Weimarer Republik“ ist auf 49 Seiten mit 25 farbigen Abbildungen abgedruckt in der Publikation „Vorträge zur GeldGeschichte 2013“ der Bundesbank.
Die Broschüre ist kostenlos erhältlich bei
Deutsche Bundesbank Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main
und einfach im Internet bestellbar über das Bestellportal der Bundesbank. Melden sie sich im Bestellportal an; registrierte Kunden können ihre Bestellungen und die Liefertermine einsehen.
Anbei der Link zum Bestellportal … hier
Weitere Literatur zu Roggengeld bzw. -anleihen
Glasemann, Hans-Georg und Wanner, Eckhardt: Fünfzig Zentner Roggen, Geschichte und Katalog der wertbeständigen Anleihen in Deutschland, Schriftenreihe des Ersten Deutschen Historic-Aktien-Club e.V., Heft 2, 2006, Katalogteil mit 250 deutschen wertbeständigen Sachwertemissionen aus den Jahren von 1922 bis 1924.
Keller, Dr. Arnold: Das wertbeständiges Notgeld (Goldnotgeld) 1923/24, unveränderter Nachdruck der zweiten Auflage von 1954.
Lindman, Kai: Das wertbeständige Notgeld von 1923/24, 2008. Der Katalog enthält 32 verschiedene Roggengeldsurrogate (Roggenmark, Roggenscheine, Roggenanweisungen, Zinsscheine).
Müller; Manfred: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924, Deutsches Notgeld, Band 12, 2011.
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Hans-Georg Glasemann
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Bildquellen: HGG und Privat (9/2020)
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1923: Sachwertanleihen als Zahlungsmittel
In den Zeiten der Hyperinflation von 1923 verdrängten Sachwerte das Geld. Wertbeständige Anleihen über den Geldwert von Gold, Roggen, Kohle, Holz, etc. hatten als Finanzinnovationen den Kapitalmarkt im Jahr 1923 erheblich verändert. Die drei Geldfunktionen – Zahlungsmittel-, Wertaufbewahrungs- und Wertmessfunktion waren durch die Weimarer Inflation zerstört worden. Sachwertanleihen – überwiegend Goldmark- und Roggenanleihen – vermittelten im Gegensatz zur hochinflationären Papiermark weiterhin die Illusion der Wertbeständigkeit. Die Sachwertanleihen waren im strengen Sinne des Gesetzes kein Geld, denn eine gesetzliche Annahmepflicht bestand für diese Geldsurrogate nicht. Wer auf gesetzliche Zahlungsmittel bestand, musste sich mit der inflationären Papiermark begnügen.
Die ausgegebenen Sachwertanleihen waren in der Regel Schuldverschreibungen, Pfandbriefe oder Schatzanweisungen. Es waren immer Inhaberwertpapiere. Der überwiegende Teil der Sachwertanleihen waren eigentlich als wertbeständige Kapitalmarktpapiere ausgegeben worden, weniger als wertbeständiges Notgeld. Einige wenige der Anleihen wurden absichtlich in kleinen Nennwerten und Formaten ausgegeben und als zinslose Anleihe oder Anleihe mit Agio emittiert, um sie als wertbeständiges Notgeld im privaten und geschäftlichen Bereich nutzen zu können.
Ein schönes Beispiel hierfür sind die im Oktober 1923 vom Land Baden in den Umlauf gebrachten zinslosen, wertbeständigen Goldschatzanweisungen. Die Emissionswährung dieser Sachwertanleihe war die Mark Gold mit Valutaklausel (4.20 Mark Gold = 1 Dollar).
Goldschatzanweisung des Landes Baden über 10 Pfennig Gold = 2,38 Dollarcents, ausgegeben von der Badischen Staatsschuldenverwaltung am 28. Oktober 1923 im Karlsruhe.
Deutlich erkennbar sind an diesem Stück die Gebrauchs- und Knickspuren auf dem 9,4 x 6,4 cm kleinen Geldschein. Ein heute noch sichtbarer Beweis dafür, dass diese Schatzanweisungen seinerzeit in einigen Brieftaschen gelandet sind und als Geldsurrogat bzw. Zahlungsmittel von der Bevölkerung und vom Handel akzeptiert wurden.
Hier stellt sich nun die Frage, ob die in höheren Nennwerten, großformatig ausgegebenen wertbeständigen Kapitalmarktpapiere 1923 zumindest im Geschäftsleben von Handel und Industrie als Zahlungsmittel genutzt worden sind und wie man das heute beweisen kann.
Eine 2011 veröffentlichte Publikation von Stephan Dirksen unter dem Titel „Der Geldverkehr des Roheisen-Verbandes seit 1910 unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Lage“ legt hier Beweis ab. Im Teil VI der Publikation werden die Auswirkungen der Inflation auf den Geldverkehr im Roheisen-Verband beschrieben (Zitat):
„Infolge der schnellen Markentwertung [im Jahr 1923] wurde der Geldbedarf so groß, dass sich der Verband genötigt sah, Kredite in Anspruch zu nehmen. Es wurde bei den verschiedenen Banken tägliches Geld aufgenommen, wofür bis zu 1½% pro Tag Zinsen zu zahlen waren. Auch stellte der Verband selbst Akzepte aus, die er den Werken in Zahlung gab; andererseits ließ er sich von den Werken Akzepte geben, die bei der Reichsbank diskontiert wurden. Schließlich nahm er bei der Reichsbank einen Lombardkredit von Goldmark 2 000 000,-- auf, der mit 12% zu verzinsen war. Von besonderem Interesse ist noch, mit welchen Zahlungsmitteln die Abnehmer ihre Roheisenlieferungen bezahlt haben. Außer Zahlungen in Papiermark wurden dem Verband große Posten in Reichsbanknotgeld, Notgeld der Länder, Provinzen, Städte und Gemeinden, Notgeld der Handelskammern, der Zechen und Industriewerke zugeleitet [Notgeld in Mark], deren Unterbringung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und teilweise überhaupt unmöglich war.
Nach Einführung von wertbeständigen Anleihen [1922/23] wurden vom Verband auch die folgenden Zahlungsmittel entgegengenommen, wie:
Roggengeld der Hannoverschen Landeskreditanstalt,
Goldmark-Verrechnungs-Anweisungen der Hamburgischen Bank,
Goldmark-Notgeld des Provinzialverbandes Ostpreußen,
Dollar-Notgeld der Handelskammer Frankfurt/M. und Hanau,
Dollaranleihe des Bremischen Staates von 1923,
Dollar-Anteilscheine der Deutschen Reichsbahn,
Goldmarkscheine des Mecklenburg-Schweriner Staatsministeriums,
Landschaftliche Central-Roggenpfandbriefe der Central-Landschaftsdirektion, Berlin,
Roggenrentenbriefe der Roggenrentenbank A.-G., Berlin,
Preussische 5% Kalianleihe von 1923,
Goldmark-Notgeldscheine der Handelskammern Freiburg, Konstanz, Lahr, Schopfheim und Villingen,
Dollar-Notgeld der Freien und Hansestadt Hamburg,
5% Dollar-Schuldverschreibung des Provinzialverbandes Sachsen,
Gold-Schatzanweisungen des Freistaates Bayern,
Dollar-Notgeldscheine der Dresdner Bank, Filiale München,
Oldenburgische Roggenanweisungen der Staatlichen Kreditanstalt, Oldenburg,
Dollarschatzanweisungen des Volksstaates Hessen,
Württembergische Industrie- und Handelsnoten,
Goldschatzanweisungen des Landes Baden,
Festmark des Kreises Rendsburg,
Goldmark-Notgeld der Badischen Landwirtschafts-Kammer,
Dollar-Notgeld der Handelskammer Mannheim,
Dollar-Notgeld der Handelskammer Pforzheim,
Goldmark-Notgeld des Arbeitsgeberverbandes der Edel- und Unedel-Metallindustrie, Schwäbisch-Gmünd,
Dollar-Notgeld der Chemischen Fabrik Griesheim-Elektron,
Gutscheine über Reichsgoldanleihe der Handelsbank Karlsruhe und Baden,
Dollar-Notgeld des Reichspostministeriums München.
Alle diese Zahlungsmittel waren, wenn auch unter Anwendung aller nur möglichen Maßnahmen, immerhin ohne Verlust verwertbar und vom Verband deshalb anstandslos in Zahlung genommen worden…Von Seiten anderer großer und auch kleinerer Unternehmen, ja selbst vom Einzelhandel, sind allerdings gerade in der Zeit der Hochinflation, als die Papiermark als Zahlungsmittel fast jeglichen Wert verloren hatte, Effekten in Zahlung genommen worden. Wie ungeeignet solche Werte gerade zu dieser Zeit als Zahlungsmittel waren, zeigen die damaligen riesigen Kursschwankungen an der Börse in wenigen Novembertagen vor der Markstabilisierung [1923/24]“.
Diese Publikation ist ein wichtiger Beweis dafür, dass in der Hyperinflation 1923 neben dem wertbeständigen Notgeld auch Sachwertanleihen, die mit Zinskupons ausgestattet waren, explizit als Zahlungsmittel im geschäftlichen Bereich von Handel und Industrie genutzt wurden.
Preussische 5% Kalianleihe von 1923: Wurde im Geldverkehr des Roheisen-Verbands als Zahlungsmittel genutzt.
Landschaftliche Central-Roggenpfandbriefe der Central-Landschaftsdirektion 1923: Wurden im Geldverkehr des Roheisen-Verbands als Zahlungsmittel genutzt.
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Hans-Georg Glasemann
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Bildquellen: Privat (12/2020)
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