#NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
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wie verpackte Geschenke
"wie verpackte Geschenke". Ein Kommentar von @netzpolitik von @annskaja dazu, wie das Innenministerium mit @NancyFaeser mal eben den Koalitionsvertrag der Ampel ausgehebelt haben.
Eigentlich wollten die Ampelparteien das BSI unabhängiger machen. Stattdessen ging es einen Schritt zurück, ganz unbemerkt. BSI-Chefs können künftig leichter geschasst werden. Das ist ein fatales Signal für die IT-Sicherheit und leider nicht überraschend. Ein netzpolitik-Kommentar von Anna Biselli Leichter schassen, wenn es nicht mehr passt. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch…
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#Ampel#Arne Schönbohm#BSI#Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik#Bundesministerium des Innern#Cybersicherheit#IT-Sicherheit#Koalitionsvertrag#Nancy Faeser#netzpolitik.org#NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz#Thomas Kuhn#Wirtschaftswoche
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Webinar 17. September: NIS2 rechtskonform umsetzen
NIS2 Deep Dive: In einem kostenlosen, deutschsprachigem Webinar am 17. September ab 10 Uhr klärt ein Rechtsanwalt auf, wie Unternehmen den "Stand der Technik" rechtskonform umsetzen. Die Experten von Hornetsecurity geben dabei weitere Antworten. Die digitale Welt wächst rasant, und mit ihr auch die Bedrohungen durch Cyberangriffe. Schon 2016 erkannte die EU die Dringlichkeit und führte die NIS-Richtlinie ein, um die Netz- und Informationssicherheit zu stärken. 2022 wurde die überarbeitete NIS2-Richtlinie verabschiedet. Das nationale Umsetzungsgesetz, das erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management mit sich bringt, steht vor der Tür. NIS2: Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, kurz NIS2UmsuCG, ist rechtlich anspruchsvoll und der Gesetzgebungsprozess hat mit diversen Entwurfsfassungen für viel Diskussion gesorgt. Entstanden sind dabei einige Missverständnisse, mit denen Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M. aufräumt. Zur rechtlichen Umsetzung gibt er konkrete Hinweise. Zusätzlich zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Hornetsecuritys 365 Total Protection Compliance & Awareness die komplexen Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllen und gleichzeitig Ihre Geschäftsprozesse optimieren können. Webinar am 17. September 2024: Schwerpunkte - Hinweise zur Anwendbarkeit des Gesetzes - Fragen zur persönlichen Haftung der Geschäftsleitung und zu Risikomanagementmaßnahmen - Die gesetzliche Rolle des "Stands der Technik" und wie Sie damit rechtlich korrekt im Unternehmen sowie im Verhältnis zu Kunden und Dienstleistern umgehen sollten - E-Mail-Security, Compliance-Management, Backup und Security Awareness – Rundum geschützt mit der Next-Gen Cloud-Lösung für Microsoft 365 von Hornetsecurity Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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NIS2-Richtlinie: Viele Unternehmen planen noch
Im Oktober diesen Jahres soll die NIS2-Richtlinie in Kraft treten. Bisher erfüllt nur ein Drittel der deutschen Unternehmen die Richtlinie schon. Fast vierzig Prozent der Unternehmen haben noch nicht aktiv gehandelt, sind aber in der Planung. 38 Prozent der deutschen Unternehmen haben noch nicht mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie begonnen. Dabei ist es höchste Zeit: Mit dem Gesetzentwurf (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Weichen gestellt. Bis zum 17. Oktober 2024 soll das nationale Gesetz in Kraft treten. Für Unternehmen heißt es jetzt die Hausaufgaben zu machen, um später nicht ins Hintertreffen zu geraten. Eine repräsentative ESET Umfrage, durchgeführt von YouGov unter Unternehmensentscheidern, zeigt, dass jedes dritte Unternehmen bereits die NIS2-Richtlinie umsetzt. 15 Prozent sind von der Richtlinie nach eigener Aussage nicht betroffen. Weitere 14 Prozent wissen gar nicht, ob sie ihr nachkommen müssen. Von NIS2 betroffen oder nicht? ���Es ist erfreulich, dass bereits jede dritte Firma in Deutschland die Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllt. Umso wichtiger ist es jetzt, die anderen an die Hand zu nehmen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Denn auch diese Umfrage unterstreicht, dass ein großer Beratungsbedarf besteht. Für Unternehmen ist es fünf vor zwölf, ihre Cybersicherheit stärken - nicht nur aufgrund der NIS2-Richtlinie“, sagt Maik Wetzel, Strategic Business Development Director DACH bei ESET. „Für den Wirtschaftsstandort ist dieses Gesetz zur Stärkung der IT-Sicherheit längst überfällig. Die NIS2-Richtlinie reagiert auf eine rasant steigende Bedrohungslage im Cyberraum, die wir jeden Tag in den Nachrichten verfolgen können. Leider hat sich die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs verzögert und dieser Umstand sorgt für Unsicherheit bei Unternehmen. Hier besteht akuter Aufklärungsbedarf.“ Deutsche Unternehmenslandschaft gespalten 33 Prozent der deutschen Unternehmen setzen die Anforderungen der NIS2-Richtlinie bereits um. Dennoch haben 38 Prozent noch nicht damit begonnen, planen dies aber bald. 14 Prozent kennen ihren aktuellen Stand nicht. IT-Abteilungen haben Umsetzung von NIS2 im Blick Die Umfrage zeigt deutlich, dass IT-Abteilungen das Thema auf der Agenda haben. 48 Prozent der Befragten sagen, dass ihre Unternehmen die Richtlinie bereits erfüllen. 36 Prozent planen die baldige Umsetzung. Das Thema NIS2 scheint hier nicht unbekannt zu sein, denn nur 3 Prozent antworten auf die Frage mit „Weiß nicht“. Blick auf betroffene Unternehmen Rund 40 Prozent der mittleren (50 bis 250 Mitarbeitende) und großen Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden) sind auf die Anforderungen der NIS2-Richtlinie vorbereitet. ESET klärt über die NIS2-Richtlinie auf Unter dem Motto „Flicken reicht in der IT-Sicherheit nicht aus“ hat der IT-Sicherheitshersteller ESET eine umfassende Kampagne zur NIS2-Richtlinie („Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie 2“) der Europäischen Union gestartet. Ziel der Initiative ist es, Organisationen objektiv zu informieren und Ratschläge für die technische Umsetzung zu geben. Interessierte finden dort kostenfreie Whitepaper, Podcasts, Webinare und weitere Informationen rund um das Thema NIS2. Über die Umfrage Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 521 Unternehmensentscheider zwischen dem 21. und 26.03.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und setzen sich repräsentativ nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße, Nielsenregion und Geschlecht zusammen. Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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