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EP Review: Words of Farewell - Stories To Forget (Seek and Strike)
German melodic death metal band, Words of Farewell, return with their new EP, Stories To Forget, due out on the 29th of March via Seek and Strike. Words of Farewell formed in the German Ruhr District in early 2007. After releasing the two EPs, Ashes Of The Coming Dawn and From Now On…, the band produced their first full-length album, Immersion, in 2010. In 2014 Words of Farewell released their…
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Trotz breiter Kritik: Bundeskabinett beschließt massenhafte Durchsuchung von Flüchtlingshandys
Das Bundeskabinett hat mit dem „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ eine weitere Verschärfung der Flüchtlingspolitik beschlossen. Der Entwurf aus dem CDU-geführten Bundesinnenministerium, massenhaft Smartphones und Handys von Flüchtlingen auszulesen, war gestern noch beim Koalitionspartner SPD auf leichte Kritik gestoßen. Das hat die Sozialdemokraten im Bundeskabinett allerdings nicht davon abgehalten, dem Entwurf zuzustimmen.
Die innenpolitische Sprecherin der SPD, Eva Högl, sagt jetzt gegenüber netzpolitik.org: Das BAMF [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge] muss in der Lage sein, sinnvoll die Identität von Asylsuchenden überprüfen zu können. Deshalb ist es richtig, dass es künftig in einzelnen Fällen Daten aus Datenträgern auswerten kann. Es ist klargestellt, dass dies nur dann geht, wenn es keine anderen Möglichkeiten der Überprüfung gibt. Damit ist auch deutlich, dass diese Maßnahme nur zur Feststellung der Identität und nicht darüber hinaus genutzt werden darf.
CDU-Innenexperte spricht von 150.000 Fällen alleine im letzten JahrDas Wort „Einzelfall“ ist dabei wohl Interpretationssache: Gestern hatte der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster noch von 150.000 Personen gesprochen, die von der Maßnahme im letzten Jahr betroffen gewesen wären. Schuster bezog sich in seinem Statement gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) auch auf die Einreisekontrollen der USA:
Die Grenzbeamten in den USA verlangen den Zugriff auf sensible Daten, auch wenn der Reisende gültige Dokumente vorlegt. Bei uns ist es das letzte Mittel, wenn jemand keinen Pass vorlegt und sich auch sonst nicht kooperativ zeigt. Das Innenministerium selber schätzt, dass die Maßnahme 50-60 Prozent aller Geflüchteten betreffen würde.
„Bundesregierung im Konflikt mit dem Grundgesetz“Martina Renner (Die Linke) befürchtet, dass die Bundesregierung gleichzeitig beabsichtige, die Sicherheitsbehörden durch unkontrollierte Datenerfassung in ungeahnter Weise zu ermächtigen, Geflüchtete und ihre Familie und Freunde auszuforschen – auch ohne jedweden konkreten Anlass. Die Überwachungswut der Bundesregierung komme den Plänen der Trump-Adminstration gefährlich nahe. Konstantin von Notz (Bündnis 90 / Die Grünen) sagt gegenüber netzpolitik.org: Mit dem Vorschlag zur Auswertung von Datenträgern von Asylsuchenden durch das BAMF sucht die Bundesregierung wieder einmal den Konflikt mit dem Grundgesetz. Wenn der Staat zur Identitätsfeststellung und Erkenntnisgewinnung Handys ausspähen will, begibt man sich auf verfassungsrechtlich dünnstes Eis. Nicht ohne Grund haben wir strenge Vorgaben für den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten informationellen Selbstbestimmung, dem Telekommunikationsgeheimnis und dem Schutz auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Diese Rechte gelten als Menschenrechte und nicht nur für Deutsche. Kritik kommt auch von Datenschutzbeauftragten.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) sagt gegenüber netzpolitik.org, dass ein systematisches Auswerten von Handydaten ohne richterliche Anordnung nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sei: „Das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Ausländer. Durch das Auslesen von Adressbüchern und Anruflisten wären zudem zahlreiche eigentlich unbeteiligte Dritte von der Maßnahme betroffen.“
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hält die Herabzonung dieser Eingriffsbefugnis in Richtung auf eine Standardmaßnahme gegenüber Betroffenen für problematisch. Er sagte dem RND: „Der Zugriff auf Endgeräte, die zu Zwecken der Telekommunikation verwendet werden, hat eine hohe Eingriffsintensität und muss rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen.“ Der Kölner Strafrechtsexperte Nikolaos Gazeas sagte gegenüber Zeit Online, dass mit dem geplanten Gesetz das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt würde:
„Die geplanten Gesetzesänderungen sind absolut unverhältnismäßig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Grundrecht 1984 angesichts der geplanten Volkszählung aufgestellt und seitdem immer wieder gestärkt.“
Auch Reisewege könnten ausgeforscht werdenDer Gesetzentwurf könne sich zum „Großen Lauschangriff“ gegen Flüchtlinge entwickeln, so die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem wegweisenden Urteil 2004 festgestellt, dass eine akustische Wohnraumüberwachung abgebrochen werden muss, wenn Daten aus dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben werden (BVerfGE 109, 279). Dieser Grundsatz lasse sich auf das Grundrecht der Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme übertragen. Das Auslesen der Handys hält Pro Asyl deswegen für nicht vereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Organisation befürchtet zudem, dass das Auslesen persönlicher Daten aus Handys systematisch erfolgen wird und sich keineswegs allein auf die Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit von Schutzsuchenden beschränken könnte.
Im Referentenentwurf war im Begründungsteil noch die Rede davon, dass „Reisewegangaben [von Asylsuchenden] oft nicht immer klar nachvollziehbar« seien (S. 22). Die Sätze, die sich mit der Auswertung von Reisewegen beschäftigen, sind nun gestrichen. Die Überprüfung des Reisewegs sei ein ganz anderer Zweck, als die Überprüfung der Identität, sagt Pro Asyl. Was wird durch das Auslesen eines Smartphones alles offengelegt?Ob und wie die Behörden bei der Auswertung eine Beschränkung der Daten auf das Nötigste vornehmen müssen, regelt das Gesetz jedoch nicht ausreichend. Durch einen Zugriff auf das Smartphone werden alle Kontakte, Chatverläufe, Mailverkehre, Geodaten, Apps und deren Inhalte, persönliche Videos, Audios und Bilder offengelegt. Ein solcher Eingriff ist schwerwiegend, weil er persönlichste und intimste Details über eine Person offenlegt. Darüber hinaus richtet sich der Eingriff auch gegen unbeteiligte Personen, die in die Kommunikation mit der Person stehen. Normalerweise sind solche Verletzungen der Privatsphäre nur gestattet, wenn eine schwere Straftat vorliegt oder eine dringende Gefahr abgewehrt werden muss. Ein quasi automatischer Zugriff auf diese Daten ohne richterlichen Beschluss ist ein Novum in der Bundesrepublik Deutschland.
https://netzpolitik.org/2017/trotz-breiter-kritik-bundeskabinett-beschliesst-massenhafte-durchsuchung-von-fluechtlingshandys/
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