#Kinder- und Jugendhilfe
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Landratsamt Konstanz sucht Sozialpädagogin | Sozialpädagoge im Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe (w/m/d) im Amt für Kinder, Jugend und Familie in 78315 Radolfzell
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Was geht es bei mir überhaupt?
Ich habe meinen Rhythmus gefunden, ich genieße mehr oder weniger meinen Alltag. Es gibt bessere und schlechtere Tage, aber ich bin glücklich. Sehr glücklich! Ich habe meine andere Hälfte gefunden. Wir finden unsere Kompromisse, lassen manche Dinge vom anderen erledigen, aber hauptsächlich machen wir den Haushalt gemeinsam. Es beruhigt mich, wenn er da ist! Unsere gemeinsame Zeit ist wirklich schön.
Aber zurück zu mir! Ich habe die Uni fast geschafft! Noch ein paar Wochen harte Arbeit, dann kann ich meine Arbeit abgeben. Ich erforsche kulturelle Unterschiede in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Arbeit macht mir Spaß, kostet aber auch viel Energie und Konzentration. Manche Tage sind besser als andere. Ich gehe das entspannt an – ich habe keine enge Abgabefrist, also kann ich mir die Zeit nehmen, um es ordentlich zu machen. Ich möchte eine komplexe und durchdachte Arbeit abgeben. Ja, darum dreht sich bei mir gerade alles.
Allerdings habe ich inzwischen einen Babysitter-Job gefunden. Ich fühle mich zwar etwas überqualifiziert, aber die Bezahlung ist gut und es ist entspannt. Die richtige Jobsuche starte ich erst nächsten Monat. Ich weiß noch nicht genau, ab wann und wie es weitergeht, und das beschäftigt mich sehr. Ich finde, die Weltpolitik ist momentan komplett unsicher – es gibt Krieg in Europa, jeder hat Atombomben … Wie soll man da ruhig schlafen oder seine Zukunft planen? Soll man überhaupt noch nach einem Haus streben oder eine Familie gründen wollen? Es ist ein beschissenes Gefühl, nicht die Kontrolle über das eigene Leben zu haben, weil so vieles von außen beeinflusst werden kann.
Hoffen wir das Beste und konzentrieren wir uns auf das Wesentliche: Zeit mit den Liebsten verbringen und jeden Tag ein Lächeln ins Gesicht zaubern! 15. März 2025
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Kinetic Typography: Ein Film für die Fachtagung - Kinder suchtkranker Eltern from Weltenwandler Designagentur GmbH on Vimeo.
Mit einem animierten Werbespot für die Fachtagung "Wer fragt mich? - Unterstützung für Kinder psychisch kranker Eltern gestalten" konnten wir das Organisationsteam bei der Distribution unterstützen.
Die Situation Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern und ihrer Familien hat sich verschärft. Deshalb brauchen sie dringend Unterstützung! Vom 03. bis 04 Mai 2024 diskutieren im Rahmen einer Fachtagung verbandsübergreifend Expert*innen aus Erfahrung, aus Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Wissenschaft und der Politik. Dort wird gemeinsam an der Umsetzung hilfreicher Lösungen gearbeitet!
Mehr zu dem Projekt und weitere Filme findet ihr hier: weltenwandlerdesign.de/
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Erzieher/-in / sozialpädagogische/-r Assistent/-in für städtische Kitas (m/w/d) | Stuttgart
Wir suchen Sie für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart.
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart hat über 4.500 Beschäftigte und betreibt als größter Träger der öffentlichen Jugendhilfe verschiedene Alters- und Betriebsformen von rund 185 Tageseinrichtungen für Kinder. In unseren Tageseinrichtungen arbeiten wir nach dem pädagogischen Konzept „Einstein in der Kita“. Insgesamt nehmen 84 Einstein-Kitas am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ teil. Des Weiteren sind 12 Einstein-Kitas Kinder- und Familienzentren.
Ein Job, der Sie begeistert
• Sie gestalten den pädagogischen Rahmen, in dem Kinder ihre Potenziale ausschöpfen
• Sie beteiligen sich an der Gestaltung der Kindertageseinrichtung als Lebensraum für Kinder
• Sie begleiten die Kinder bei allen Entwicklungsaufgaben und bringen dabei eigene Schwerpunkte ein
• Sie sind für die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes „Einstein in der Kita“ zuständig
• Die Gestaltung der Umgebung anhand der Interessen der Kinder gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben
Ihr Profil, das zu uns passt
• ein Studium im Bereich Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung, Kindheitspädagogik mit staatlicher Anerkennung, Erziehungswissenschaften mit sozialpädagogischem Schwerpunkt oder
• Erzieher/-in mit staatlicher Anerkennung oder
• Sozialpädagogische Assistenz / Kinderpfleger/-in mit staatlicher Anerkennung oder
• sonstige Fachkräfte nach §7 KiTaG
Wir bieten Ihnen Stellen in den Entgeltgruppen S 3, S 4, S 8a oder S 8b TVöD SuE mit Gewährung von Zulagen.
👉 Weitere Infos unter:
https://kita-stellenmarkt.de/job/erzieher-in-sozialpaedagogische-r-assistent-in-fuer-staedtische-kitas-m-w-d-2568-6/
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Behördenversagen: Wenn Kinder nicht angemessen geschützt werden Immer wieder liest man von Fällen, in denen Behörden zu spät bei Kindeswohlgefährdungen eingreifen oder Meldungen ignorieren. Das belegt nun auch eine Studie. Was ist Kindeswohlgefährdung konkret und wie können Privatpersonen helfen? Im Februar 2024 ging in Österreich ein erschütternder Fall durch die Medien: Eine Mutter soll mithilfe einer Freundin ihren Sohn gequält haben, indem sie den damals Zwölfjährigen immer wieder in eine Hundebox einsperrte und bei geöffnetem Fenster kaltes Wasser über ihn goss. Trotz zwei Hausbesuchen von Sozialarbeiter*innen der niederösterreichischen Kinder- und Jugendhilfe, in denen die Situation als “auffällig” bezeichnet und Gefährdungsmeldungen von Ärzten und der Schule eingereicht wurden, schritten die zuständigen Mitarbeiter*innen nicht ein. Schließlich rettete eine Sozialarbeiterin das Kind, als sie es in einem “lebensbedrohlichen, komatösen Zustand” mit einer Körpertemperatur von 27 Grad vorfand. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Kindern zu spät von Behörden und Jugendämtern geholfen wurde. So beispielsweise der Fall eines Zweijährigen aus Bopfingen, der von dem Lebensgefährten seiner Mutter misshandelt wurde und schließlich starb. Trotz Auffälligkeiten, die anschließend vom Jugendamt, dem Kinderarzt, Familien und Freunden benannt wurden, schritt niemand ein. Doch nicht immer sind die Eltern der direkte Auslöser, manchmal wird auch stark benötigte staatliche Hilfe nicht genehmigt. So war in Hamburg ein 19-jähriger Rollstuhlfahrer wegen fehlender Barrierefreiheit der Wohnung drei Jahre in seinem Zimmer eingesperrt. Obwohl Sozialarbeiter*innen den Fall meldeten, wurde auch hier nichts unternommen, um die Situation des jungen Mannes zu verbessern. Meldungen zu Kindeswohlgefährdung werden nicht ausreichend bearbeitet 2022 erreichte die Kindeswohlgefährdung in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts mit 62.300 Fällen einen neuen Höchststand. Hinzu kamen 101 Tötungsdelikte an Kindern, denen nicht zwangsläufig eine bekanntgewordene Kindeswohlgefährdung vorausging. Eine im Juni veröffentlichte Studie von Transparency International Deutschland und SOS-Kinderdörfern zeigte, dass Ämter und Behörden häufig nicht angemessen auf Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen reagieren. Zwei Drittel der 140 befragten Jugendämter gaben demnach an, dass Personalmangel sie häufig an zeitnahen Reaktionen auf Hinweise bezüglich Kindeswohlgefährdung hindere. Gut die Hälfte der Behörden wiesen online auf Meldewege hin, nur ein Drittel nannte eine Ansprechperson für Hinweisgeber. Auch die Begriffe „Kindeswohlgefährdung“ oder „Kindesmissbrauch“ scheinen für Laien nicht ausreichend erklärt zu werden. Nicht einmal die Hälfte aller Jugendämter erklärt konkret, was damit gemeint ist und welches Verhalten gemeldet werden soll. In Bezug auf sexuellen Missbrauch informiert sogar nur jedes vierte Amt. Außerdem variiert laut der Studie die wahrgenommene Qualität in der Einschätzung von Fällen und Bearbeitung durch „insoweit erfahrene Fachkräfte“ innerhalb der Jugendämter und anderen Einrichtungen stark. Der Gesetzgeber müsse an deren Qualifikation nachbessern, so Studienleiter Sebastian Oelrich. „Es kann nicht sein, dass sich beispielsweise Kindergärten allein auf Beratungen von Personen berufen können, die wenig praktische Erfahrung mit Kindeswohlgefährdung haben.“ Was fällt unter Kindeswohlgefährdung? Kindeswohlgefährdung hat viele unterschiedliche Erscheinungsformen. Sie kann sich sowohl durch Unterlassen als auch durch ein bestimmtes Verhalten auszeichnen. Zudem kann sowohl bewusstes als auch unbewusstes Handeln als Kindeswohlgefährdung gelten. Konkret fallen unter den Begriff Vernachlässigung, Erziehungsgewalt und Misshandlung, häusliche Gewalt und weibliche Genitalverstümmelung, die häufig auch als Beschneidung bezeichnet wird. Diese Taten können wiederum jeweils in unterschiedlichen Formen auftreten: Körperliche Vernachlässigung meint die unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, witterungsangemessener Kleidung, mangelhafte Hygiene oder medizinischer Versorgung sowie unzureichende Wohnverhältnisse. Erzieherische und kognitive Vernachlässigung umfasst fehlende Kommunikation, erzieherische Einflussnahmen sowie fehlende Anregung zu Spiel und Leistung. Bei emotionaler Vernachlässigung handelt es sich um einen Mangel an Wärme, Geborgenheit und Wertschätzung. Eine unzureichende Aufsicht liegt dann vor, wenn das Kind innerhalb und außerhalb des Wohnraums häufig alleingelassen wird und die Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht darauf reagieren, wenn ihr Kind unangekündigt abwesend ist. Der Kinderschutzbund NRW stuft Vernachlässigung aufgrund vielfältiger Lebensstile als schwer zu fassenden Faktor ein. In einem solchen Verdacht empfiehlt sich die anonymisierte Beratung mit einer der oben genannten Beratungsstellen. Als Erziehungsgewalt versteht man sowohl leichte physische als auch psychische Gewalt an einem Kind. Sie sind erzieherisch motiviert und haben wohl einen kurzfristigen körperlichen oder seelischen Schmerz, nicht aber die Schädigung oder Verletzung des Kindes zum Ziel. Unter körperliche Erziehungsgewalt fallen beispielsweise leichte Ohrfeigen oder hartes Anpacken des Kindes. Körperliche Misshandlung sind Tritte, Stöße, Stiche, das Schlagen mit Gegenständen, Vergiftungen, Einklemmen oder das Schütteln, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern gemeint. Psychische Gewalt hat dagegen viele Erscheinungsformen, die dem Kind vermitteln, es sei wertlos oder nicht liebenswert. Dies kann als Isolierung, Ablehnung oder Terrorisierung mit Androhungen geschehen. Aber auch, das Kind in selbstzerstörerisches oder strafbares Verhalten oder in die Rolle des Ersatzes für eine erwachsene Person zu drängen. Zu sexualisierter Gewalt zählt der Kinderschutzbund physische sexualisierte Gewalt, psychische sexualisierte Gewalt, Missbrauchsdarstellungen, Kinderprostitution, sexualisierte Gewalt im Internet, Cybergrooming und Sexting. Wie Kinder sicher im Netz unterwegs sind, darüber klärt das Sicher-Stark-Team ebenfalls auf seinem Blog auf. Häusliche Gewalt dagegen bezeichnet Gewalt zwischen Erwachsenen, also beispielsweise den Eltern. Auch wenn das Kind selbst keine direkte Gewalt erfährt, leidet das Kind darunter zu sehen, wie ein Familienmitglied misshandelt wird. Was tun, wenn Sie Kindeswohlgefährdung vermuten? Trotz der mehr als fragwürdigen Studien-Ergebnisse sollten sich engagierte Menschen nicht entmutigen lassen. Wenn Sie eine Kindeswohlgefährdung in ihrem Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft wahrnehmen, sollten Sie sich dennoch auf jeden Fall an Fachkräfte wenden. Ansprechpartner dafür sind die Ortsverbände des Deutschen Kinderschutzbundes, Erziehungsberatungsstellen, Beratungsstellen des Kinderschutzbundes und das örtliche Jugendamt. Für eine erste Einschätzung empfiehlt der Kinderschutzbund NRW eine anonymisierte Beratung. Sobald Sie Namen nennen, muss das Jugendamt tätig werden und dem Hinweis nachgehen. Auch wenn es schwerfällt, sollten Sie nicht übereilt handeln, vorausgesetzt, Sie gehen nicht von einer akuten Notlage aus. Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Kind sofort Hilfe benötigt, wenden Sie sich an die Polizei oder das örtliche Jugendamt. Wenn Sie das Kind direkt ansprechen möchten, sollten Sie es nicht bedrängen. Auch wenn es aus ihrer Sicht in einer gefährlichen Situation steckt, hat sich das Kind eigene Verteidigungsmechanismen angeeignet, die womöglich die Täter*innen schützen sollen. Stehen Sie dem Kind als Vertrauensperson zur Verfügung und signalisieren Sie ihm, dass es sich an Sie wenden kann. Ein Gespräch mit dem Täter oder der Täterin sollten sie niemals allein eingehen. Sie könnten gewalttätig auf Sie reagieren oder als Folge die Gewalt gegenüber dem Kind verschärfen, es bedrohen, einschüchtern oder ein Kontaktverbot zu Ihnen oder anderen aussprechen. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass der beschuldigte Erwachsene seine Gewalttätigkeit zugibt. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Bundesgeschäftsstelle. Lesen Sie über Cybermobbing Studie 2024. Read the full article
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Übergriffe auf Jugendbetreuer in Wien mehr als verdoppelt
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17.01.2024 Vernetzungstreffen AG 78
Beratung zum Thema Mittelkürzung im Bezirk Mitte bei Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Link zum Padlet
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Flüchtlingspolitik wird immer erbarmungsloser
Chancen der Migration bleiben ungenutzt
Nicht, dass uns jemand falsch versteht, das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl hat Anfang der 90-iger Jahre CDU Bundeskanzler Helmut Kohl mit der ersten Grundgesetzänderung zu diesem Thema zerstört - und es folgten weitere Angriffe. Aber der sogenannte "EU Asylkompromiss", der von EU Kommission aber auch der "Fortschrittskoaltion" in Deutschland gefeiert wird, ist ein weiterer Tiefpunkt menschenunwürdiger Politik.
Zu der der UN Flüchtlingskonvention widersprechenden Abwehr an den Außengrenzen kommt noch die unwürdige Behandlung derjenigen hinzu, die es zu uns geschafft haben. Anstatt diese darin zu unterstützen, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden (und den Fachkräftemangel zu lindern) werden sie an Spracherwerb, Bildung und Arbeit gehindert.
In seiner aktuellen Fachinformation schreibt der Flüchtlingsrat Berlin:
Fehlende Beschulung
In der Flüchtlingssammelunterkunft Tegel leben aktuell knapp 600 Kinder im schulpflichtigen Alter. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat nun beschlossen, für diese Kinder vor Ort auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Willkommensklassen einzurichten, da die Bezirke keine ausreichenden Kapazitäten hätten. In einer Pressemitteilung vom 21.11.2023 gesteht Senatorin Katharina Günther-Wünsch: "Derzeit erfüllen wir unsere verfassungsmäßige Verpflichtung nicht, geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung zu gewähren."
Der Flüchtlingsrat Berlin sieht das zwar als Fortschritt aber gleichzeitig auch kritisch, wenn Willkommensklassen für geflüchtete Kinder abseits der Regelschulen eingerichtet werden und somit regelrechte "Flüchtlingsschulen" entstehen.
Unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche
Die Situation von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen spitzt sich sowohl in Berlin als auch bundesweit immer weiter zu. Es fehlt an Schulplätzen, Vormünder*innen, geeigneter Unterbringung und vielem mehr. Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) hat zusammen mit weiteren Organisationen ein Lobbypapier dazu veröffentlicht: Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen.
Den Flüchtlingsrat Berlin erreichen schon seit längerem immer wieder Meldungen von Sozialarbeiter*innen, dass während der sehr langen (Vor-)Clearingverfahren viele als unbegleitete minderjährig eingereiste Jugendliche volljährig werden oder aber von der Senatsverwaltung volljährig geschätzt werden und dann aus dem Jugendhilfesystem rausfliegen und ins Ankunftszentrum Tegel kommen, wo sie keinerlei Unterstützung mehr erhalten. Dabei gäbe es für junge Volljährige weiterhin die Möglichkeit Unterstützung der Jugendhilfe nach §41 SGB VIII zu gewähren. Davon wird in Berlin aber aktuell kaum Gebrauch gemacht. In Tegel leben laut Angaben von Sozialarbeiter*innen aktuell ca. 250 unbegleitete junge Volljährige, auf die kaum adäquat eingegangen werden kann.
Die Fachinfo geht im weiteren auf die verschäften Bedingungen für Abschiebungen und die Behandlung ukrainischer Geflüchteter ein.
Die ARI-Dokumentation "Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen" 1993-2022 ist in einer aktuellen Version erschienen. Die Zahlen und die Schilderungen der Einzelfälle sind erschreckend.
443 Geflüchtete töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen, davon 88 Menschenin Abschiebehaft.
5.520 Geflüchtete verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung
5 Geflüchtete starben während der Abschiebung.
634 Geflüchtete wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt.
41 Geflüchtete kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode.
642 Geflüchtete wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert, kamen aufgrund ihrer bestehenden schweren Erkrankungen in Lebensgefahr oder erkrankten schwer.
81 Geflüchtete verschwanden nach der Abschiebung spurlos.
246 Geflüchtete starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen.
935 Geflüchtete erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 353 an den deutschen Ost-Grenzen.
35 Geflüchtete starben durch direkte Gewalteinwirkung von Polizei oder Bewachungspersonal entweder in Haft, in Gewahrsam, bei Festnahmen, bei Abschiebungen, auf der Straße, in Behörden oder in Heimen, mindestens 1.391 wurden verletzt.
34 Todesfälle gab es durch unterlassene Hilfeleistung.
88 Geflüchtete starben bei Bränden, Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungen oder durch sonstige Gefahren und 1.818 Flüchtlinge wurden dabei z.T. erheblich verletzt.
29 Geflüchtete starben durch rassistische oder politische Angriffe im öffentlichen Raum und mindestens 4300 Flüchtlinge wurden körperlich angegriffen.
Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 803 Geflüchtete ums Leben.
Durch rassistische Angriffe und die Unterbringung in Lagern (u.a. Anschläge, Brände) starben 117 Menschen.
Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de und die Dezember-Fachinfo des Flüchtlingsrats https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/202312FachinfoFluechtlingsratBerlin.pdf
Kategorie[23]: Flucht & Migration Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3y3 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8629-20231225-fluechtlingspolitik-wird-immer-erbarmungsloser.html
#Asylkompromiss#Chancen#Bildung#Spacherwerb#Integration#Migration#EU#Flucht#Folter#Abschiebung#Frontex#Fluggastdatenbank#EuroDAC#Europol#VisaWaiver#Verfolgung
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DOSB und Jugendverbände treten aus "Bündnis für die junge Generation" aus

Verpassen Sie nicht die aktuellsten Nachrichten und Hintergründe – lesen Sie hier weiter und erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen! Auszug: Arbeitsgemeinschaften treten aus "Bündnis für die junge Generation" aus Am Donnerstag haben sechs bedeutende Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe in einem gemeinsamen Brief an Lesen Sie den ganzen Artikel
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Erzieher/-in für städtische Schülerhäuser und Grundschulen (m/w/d) | Stuttgart
Wir suchen Sie für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart.
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart hat über 4.500 Beschäftigte und betreibt als größter Träger der öffentlichen Jugendhilfe verschiedenen Formen von Schulkindeinrichtungen für Kinder im Grundschulalter. Dazu gehören einige klassische Horte, 9 Schülerhäuser und der sozialpädagogische Bereich an 13 Ganztagsgrundschulen. Zudem gibt es an diesen Schulen seitens des Trägers ein Angebot der verlässlichen Grundschulbetreuung von 7 bis 14 Uhr innerhalb der Schulzeit. Die Buchungsmöglichkeiten für Eltern erstrecken sich in der Regel von 7 bis 17 Uhr.
Ein Job, der Sie begeistert
• Sie gestalten den pädagogischen Rahmen, in dem Kinder ihre Potenziale ausschöpfen
• Sie begleiten die Kinder bei allen Entwicklungsaufgaben und bringen dabei eigene Schwerpunkte ein
• Sie arbeiten eng mit den Lehrerkräften zusammen
• Sie sind zuständig für die Kooperation mit der Schule
• Sie wirken im Unterricht und beim individuellen Lernen mit
• die Gestaltung von freizeitpädagogischen Angeboten sowie Begleitung des sogenannten Mittagsbands gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben
Ihr Profil, das zu uns passt
• ein Studium im Bereich Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung, Kindheitspädagogik mit staatlicher Anerkennung, Erziehungswissenschaften mit sozialpädagogischem Schwerpunkt oder
• Erzieher/-in mit staatlicher Anerkennung oder
• Sozialpädagogische Assistenz / Kinderpfleger/-in mit staatlicher Anerkennung oder
• sonstige Fachkräfte nach § 7 KiTaG
👉 Weitere Infos unter:
https://kita-stellenmarkt.de/job/erzieher-in-fuer-staedtische-schuelerhaeuser-und-grundschulen-m-w-d-2568-5/
#KitaStellenmarkt #Schülerhäuser #Grundschulen #Erzieher #sozialpädagogischerAssistent #Kinderpfleger #PädagogischeFachkraft #Sozialpädagoge #Sozialarbeiter #Kindheitspädagoge #Erziehungswissenschaftler #JugendamtderLandeshauptstadtStuttgart #Stuttgart #BadenWürttemberg #Teilzeit #Vollzeit #Stellenmarkt #Jobbörse #Stelleschalten #Job #Jobangebot #Stellenangebot #Stellenanzeige #Stellenausschreibung
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Behördenversagen: Wenn Kinder nicht angemessen geschützt werden Immer wieder liest man von Fällen, in denen Behörden zu spät bei Kindeswohlgefährdungen eingreifen oder Meldungen ignorieren. Das belegt nun auch eine Studie. Was ist Kindeswohlgefährdung konkret und wie können Privatpersonen helfen? Im Februar 2024 ging in Österreich ein erschütternder Fall durch die Medien: Eine Mutter soll mithilfe einer Freundin ihren Sohn gequält haben, indem sie den damals Zwölfjährigen immer wieder in eine Hundebox einsperrte und bei geöffnetem Fenster kaltes Wasser über ihn goss. Trotz zwei Hausbesuchen von Sozialarbeiter*innen der niederösterreichischen Kinder- und Jugendhilfe, in denen die Situation als “auffällig” bezeichnet und Gefährdungsmeldungen von Ärzten und der Schule eingereicht wurden, schritten die zuständigen Mitarbeiter*innen nicht ein. Schließlich rettete eine Sozialarbeiterin das Kind, als sie es in einem “lebensbedrohlichen, komatösen Zustand” mit einer Körpertemperatur von 27 Grad vorfand. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Kindern zu spät von Behörden und Jugendämtern geholfen wurde. So beispielsweise der Fall eines Zweijährigen aus Bopfingen, der von dem Lebensgefährten seiner Mutter misshandelt wurde und schließlich starb. Trotz Auffälligkeiten, die anschließend vom Jugendamt, dem Kinderarzt, Familien und Freunden benannt wurden, schritt niemand ein. Doch nicht immer sind die Eltern der direkte Auslöser, manchmal wird auch stark benötigte staatliche Hilfe nicht genehmigt. So war in Hamburg ein 19-jähriger Rollstuhlfahrer wegen fehlender Barrierefreiheit der Wohnung drei Jahre in seinem Zimmer eingesperrt. Obwohl Sozialarbeiter*innen den Fall meldeten, wurde auch hier nichts unternommen, um die Situation des jungen Mannes zu verbessern. Meldungen zu Kindeswohlgefährdung werden nicht ausreichend bearbeitet 2022 erreichte die Kindeswohlgefährdung in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts mit 62.300 Fällen einen neuen Höchststand. Hinzu kamen 101 Tötungsdelikte an Kindern, denen nicht zwangsläufig eine bekanntgewordene Kindeswohlgefährdung vorausging. Eine im Juni veröffentlichte Studie von Transparency International Deutschland und SOS-Kinderdörfern zeigte, dass Ämter und Behörden häufig nicht angemessen auf Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen reagieren. Zwei Drittel der 140 befragten Jugendämter gaben demnach an, dass Personalmangel sie häufig an zeitnahen Reaktionen auf Hinweise bezüglich Kindeswohlgefährdung hindere. Gut die Hälfte der Behörden wiesen online auf Meldewege hin, nur ein Drittel nannte eine Ansprechperson für Hinweisgeber. Auch die Begriffe „Kindeswohlgefährdung“ oder „Kindesmissbrauch“ scheinen für Laien nicht ausreichend erklärt zu werden. Nicht einmal die Hälfte aller Jugendämter erklärt konkret, was damit gemeint ist und welches Verhalten gemeldet werden soll. In Bezug auf sexuellen Missbrauch informiert sogar nur jedes vierte Amt. Außerdem variiert laut der Studie die wahrgenommene Qualität in der Einschätzung von Fällen und Bearbeitung durch „insoweit erfahrene Fachkräfte“ innerhalb der Jugendämter und anderen Einrichtungen stark. Der Gesetzgeber müsse an deren Qualifikation nachbessern, so Studienleiter Sebastian Oelrich. „Es kann nicht sein, dass sich beispielsweise Kindergärten allein auf Beratungen von Personen berufen können, die wenig praktische Erfahrung mit Kindeswohlgefährdung haben.“ Was fällt unter Kindeswohlgefährdung? Kindeswohlgefährdung hat viele unterschiedliche Erscheinungsformen. Sie kann sich sowohl durch Unterlassen als auch durch ein bestimmtes Verhalten auszeichnen. Zudem kann sowohl bewusstes als auch unbewusstes Handeln als Kindeswohlgefährdung gelten. Konkret fallen unter den Begriff Vernachlässigung, Erziehungsgewalt und Misshandlung, häusliche Gewalt und weibliche Genitalverstümmelung, die häufig auch als Beschneidung bezeichnet wird. Diese Taten können wiederum jeweils in unterschiedlichen Formen auftreten: Körperliche Vernachlässigung meint die unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, witterungsangemessener Kleidung, mangelhafte Hygiene oder medizinischer Versorgung sowie unzureichende Wohnverhältnisse. Erzieherische und kognitive Vernachlässigung umfasst fehlende Kommunikation, erzieherische Einflussnahmen sowie fehlende Anregung zu Spiel und Leistung. Bei emotionaler Vernachlässigung handelt es sich um einen Mangel an Wärme, Geborgenheit und Wertschätzung. Eine unzureichende Aufsicht liegt dann vor, wenn das Kind innerhalb und außerhalb des Wohnraums häufig alleingelassen wird und die Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht darauf reagieren, wenn ihr Kind unangekündigt abwesend ist. Der Kinderschutzbund NRW stuft Vernachlässigung aufgrund vielfältiger Lebensstile als schwer zu fassenden Faktor ein. In einem solchen Verdacht empfiehlt sich die anonymisierte Beratung mit einer der oben genannten Beratungsstellen. Als Erziehungsgewalt versteht man sowohl leichte physische als auch psychische Gewalt an einem Kind. Sie sind erzieherisch motiviert und haben wohl einen kurzfristigen körperlichen oder seelischen Schmerz, nicht aber die Schädigung oder Verletzung des Kindes zum Ziel. Unter körperliche Erziehungsgewalt fallen beispielsweise leichte Ohrfeigen oder hartes Anpacken des Kindes. Körperliche Misshandlung sind Tritte, Stöße, Stiche, das Schlagen mit Gegenständen, Vergiftungen, Einklemmen oder das Schütteln, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern gemeint. Psychische Gewalt hat dagegen viele Erscheinungsformen, die dem Kind vermitteln, es sei wertlos oder nicht liebenswert. Dies kann als Isolierung, Ablehnung oder Terrorisierung mit Androhungen geschehen. Aber auch, das Kind in selbstzerstörerisches oder strafbares Verhalten oder in die Rolle des Ersatzes für eine erwachsene Person zu drängen. Zu sexualisierter Gewalt zählt der Kinderschutzbund physische sexualisierte Gewalt, psychische sexualisierte Gewalt, Missbrauchsdarstellungen, Kinderprostitution, sexualisierte Gewalt im Internet, Cybergrooming und Sexting. Wie Kinder sicher im Netz unterwegs sind, darüber klärt das Sicher-Stark-Team ebenfalls auf seinem Blog auf. Häusliche Gewalt dagegen bezeichnet Gewalt zwischen Erwachsenen, also beispielsweise den Eltern. Auch wenn das Kind selbst keine direkte Gewalt erfährt, leidet das Kind darunter zu sehen, wie ein Familienmitglied misshandelt wird. Was tun, wenn Sie Kindeswohlgefährdung vermuten? Trotz der mehr als fragwürdigen Studien-Ergebnisse sollten sich engagierte Menschen nicht entmutigen lassen. Wenn Sie eine Kindeswohlgefährdung in ihrem Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft wahrnehmen, sollten Sie sich dennoch auf jeden Fall an Fachkräfte wenden. Ansprechpartner dafür sind die Ortsverbände des Deutschen Kinderschutzbundes, Erziehungsberatungsstellen, Beratungsstellen des Kinderschutzbundes und das örtliche Jugendamt. Für eine erste Einschätzung empfiehlt der Kinderschutzbund NRW eine anonymisierte Beratung. Sobald Sie Namen nennen, muss das Jugendamt tätig werden und dem Hinweis nachgehen. Auch wenn es schwerfällt, sollten Sie nicht übereilt handeln, vorausgesetzt, Sie gehen nicht von einer akuten Notlage aus. Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Kind sofort Hilfe benötigt, wenden Sie sich an die Polizei oder das örtliche Jugendamt. Wenn Sie das Kind direkt ansprechen möchten, sollten Sie es nicht bedrängen. Auch wenn es aus ihrer Sicht in einer gefährlichen Situation steckt, hat sich das Kind eigene Verteidigungsmechanismen angeeignet, die womöglich die Täter*innen schützen sollen. Stehen Sie dem Kind als Vertrauensperson zur Verfügung und signalisieren Sie ihm, dass es sich an Sie wenden kann. Ein Gespräch mit dem Täter oder der Täterin sollten sie niemals allein eingehen. Sie könnten gewalttätig auf Sie reagieren oder als Folge die Gewalt gegenüber dem Kind verschärfen, es bedrohen, einschüchtern oder ein Kontaktverbot zu Ihnen oder anderen aussprechen. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass der beschuldigte Erwachsene seine Gewalttätigkeit zugibt. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Bundesgeschäftsstelle. Lesen Sie über Cybermobbing Studie 2024. Read the full article
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