#Kinder- und Jugendhilfe
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jfberlin · 12 days ago
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Erzieher/-in / sozialpädagogische/-r Assistent/-in für städtische Kitas (m/w/d) | Stuttgart
 Wir suchen Sie für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart.
 Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart hat über 4.500 Beschäftigte und betreibt als größter Träger der öffentlichen Jugendhilfe verschiedene Alters- und Betriebsformen von rund 185 Tageseinrichtungen für Kinder. In unseren Tageseinrichtungen arbeiten wir nach dem pädagogischen Konzept „Einstein in der Kita“. Insgesamt nehmen 84 Einstein-Kitas am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ teil. Des Weiteren sind 12 Einstein-Kitas Kinder- und Familienzentren.
 Ein Job, der Sie begeistert
• Sie gestalten den pädagogischen Rahmen, in dem Kinder ihre Potenziale ausschöpfen
• Sie beteiligen sich an der Gestaltung der Kindertageseinrichtung als Lebensraum für Kinder
• Sie begleiten die Kinder bei allen Entwicklungsaufgaben und bringen dabei eigene Schwerpunkte ein
• Sie sind für die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes „Einstein in der Kita“ zuständig
• Die Gestaltung der Umgebung anhand der Interessen der Kinder gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben
 Ihr Profil, das zu uns passt
• ein Studium im Bereich Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung, Kindheitspädagogik mit staatlicher Anerkennung, Erziehungswissenschaften mit sozialpädagogischem Schwerpunkt oder
• Erzieher/-in mit staatlicher Anerkennung oder
• Sozialpädagogische Assistenz / Kinderpfleger/-in mit staatlicher Anerkennung oder
• sonstige Fachkräfte nach §7 KiTaG
 Wir bieten Ihnen Stellen in den Entgeltgruppen S 3, S 4, S 8a oder S 8b TVöD SuE mit Gewährung von Zulagen.
 👉 Weitere Infos unter:
 https://kita-stellenmarkt.de/job/erzieher-in-sozialpaedagogische-r-assistent-in-fuer-staedtische-kitas-m-w-d-2568-6/
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sicher-stark-team · 20 days ago
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Behördenversagen: Wenn Kinder nicht angemessen geschützt werden Immer wieder liest man von Fällen, in denen Behörden zu spät bei Kindeswohlgefährdungen eingreifen oder Meldungen ignorieren. Das belegt nun auch eine Studie. Was ist Kindeswohlgefährdung konkret und wie können Privatpersonen helfen? Im Februar 2024 ging in Österreich ein erschütternder Fall durch die Medien: Eine Mutter soll mithilfe einer Freundin ihren Sohn gequält haben, indem sie den damals Zwölfjährigen immer wieder in eine Hundebox einsperrte und bei geöffnetem Fenster kaltes Wasser über ihn goss. Trotz zwei Hausbesuchen von Sozialarbeiter*innen der niederösterreichischen Kinder- und Jugendhilfe, in denen die Situation als “auffällig” bezeichnet und Gefährdungsmeldungen von Ärzten und der Schule eingereicht wurden, schritten die zuständigen Mitarbeiter*innen nicht ein. Schließlich rettete eine Sozialarbeiterin das Kind, als sie es in einem “lebensbedrohlichen, komatösen Zustand” mit einer Körpertemperatur von 27 Grad vorfand. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Kindern zu spät von Behörden und Jugendämtern geholfen wurde. So beispielsweise der Fall eines Zweijährigen aus Bopfingen, der von dem Lebensgefährten seiner Mutter misshandelt wurde und schließlich starb. Trotz Auffälligkeiten, die anschließend vom Jugendamt, dem Kinderarzt, Familien und Freunden benannt wurden, schritt niemand ein. Doch nicht immer sind die Eltern der direkte Auslöser, manchmal wird auch stark benötigte staatliche Hilfe nicht genehmigt. So war in Hamburg ein 19-jähriger Rollstuhlfahrer wegen fehlender Barrierefreiheit der Wohnung drei Jahre in seinem Zimmer eingesperrt. Obwohl Sozialarbeiter*innen den Fall meldeten, wurde auch hier nichts unternommen, um die Situation des jungen Mannes zu verbessern. Meldungen zu Kindeswohlgefährdung werden nicht ausreichend bearbeitet 2022 erreichte die Kindeswohlgefährdung in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts mit 62.300 Fällen einen neuen Höchststand. Hinzu kamen 101 Tötungsdelikte an Kindern, denen nicht zwangsläufig eine bekanntgewordene Kindeswohlgefährdung vorausging. Eine im Juni veröffentlichte Studie von Transparency International Deutschland und SOS-Kinderdörfern zeigte, dass Ämter und Behörden häufig nicht angemessen auf Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen reagieren. Zwei Drittel der 140 befragten Jugendämter gaben demnach an, dass Personalmangel sie häufig an zeitnahen Reaktionen auf Hinweise bezüglich Kindeswohlgefährdung hindere. Gut die Hälfte der Behörden wiesen online auf Meldewege hin, nur ein Drittel nannte eine Ansprechperson für Hinweisgeber. Auch die Begriffe „Kindeswohlgefährdung“ oder „Kindesmissbrauch“ scheinen für Laien nicht ausreichend erklärt zu werden. Nicht einmal die Hälfte aller Jugendämter erklärt konkret, was damit gemeint ist und welches Verhalten gemeldet werden soll. In Bezug auf sexuellen Missbrauch informiert sogar nur jedes vierte Amt. Außerdem variiert laut der Studie die wahrgenommene Qualität in der Einschätzung von Fällen und Bearbeitung durch „insoweit erfahrene Fachkräfte“ innerhalb der Jugendämter und anderen Einrichtungen stark. Der Gesetzgeber müsse an deren Qualifikation nachbessern, so Studienleiter Sebastian Oelrich. „Es kann nicht sein, dass sich beispielsweise Kindergärten allein auf Beratungen von Personen berufen können, die wenig praktische Erfahrung mit Kindeswohlgefährdung haben.“ Was fällt unter Kindeswohlgefährdung? Kindeswohlgefährdung hat viele unterschiedliche Erscheinungsformen. Sie kann sich sowohl durch Unterlassen als auch durch ein bestimmtes Verhalten auszeichnen. Zudem kann sowohl bewusstes als auch unbewusstes Handeln als Kindeswohlgefährdung gelten. Konkret fallen unter den Begriff Vernachlässigung, Erziehungsgewalt und Misshandlung, häusliche Gewalt und weibliche Genitalverstümmelung, die häufig auch als Beschneidung bezeichnet wird. Diese Taten können wiederum jeweils in unterschiedlichen Formen auftreten: Körperliche Vernachlässigung meint die unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, witterungsangemessener Kleidung, mangelhafte Hygiene oder medizinischer Versorgung sowie unzureichende Wohnverhältnisse. Erzieherische und kognitive Vernachlässigung umfasst fehlende Kommunikation, erzieherische Einflussnahmen sowie fehlende Anregung zu Spiel und Leistung. Bei emotionaler Vernachlässigung handelt es sich um einen Mangel an Wärme, Geborgenheit und Wertschätzung. Eine unzureichende Aufsicht liegt dann vor, wenn das Kind innerhalb und außerhalb des Wohnraums häufig alleingelassen wird und die Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht darauf reagieren, wenn ihr Kind unangekündigt abwesend ist. Der Kinderschutzbund NRW stuft Vernachlässigung aufgrund vielfältiger Lebensstile als schwer zu fassenden Faktor ein. In einem solchen Verdacht empfiehlt sich die anonymisierte Beratung mit einer der oben genannten Beratungsstellen. Als Erziehungsgewalt versteht man sowohl leichte physische als auch psychische Gewalt an einem Kind. Sie sind erzieherisch motiviert und haben wohl einen kurzfristigen körperlichen oder seelischen Schmerz, nicht aber die Schädigung oder Verletzung des Kindes zum Ziel. Unter körperliche Erziehungsgewalt fallen beispielsweise leichte Ohrfeigen oder hartes Anpacken des Kindes. Körperliche Misshandlung sind Tritte, Stöße, Stiche, das Schlagen mit Gegenständen, Vergiftungen, Einklemmen oder das Schütteln, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern gemeint. Psychische Gewalt hat dagegen viele Erscheinungsformen, die dem Kind vermitteln, es sei wertlos oder nicht liebenswert. Dies kann als Isolierung, Ablehnung oder Terrorisierung mit Androhungen geschehen. Aber auch, das Kind in selbstzerstörerisches oder strafbares Verhalten oder in die Rolle des Ersatzes für eine erwachsene Person zu drängen. Zu sexualisierter Gewalt zählt der Kinderschutzbund physische sexualisierte Gewalt, psychische sexualisierte Gewalt, Missbrauchsdarstellungen, Kinderprostitution, sexualisierte Gewalt im Internet, Cybergrooming und Sexting. Wie Kinder sicher im Netz unterwegs sind, darüber klärt das Sicher-Stark-Team ebenfalls auf seinem Blog auf. Häusliche Gewalt dagegen bezeichnet Gewalt zwischen Erwachsenen, also beispielsweise den Eltern. Auch wenn das Kind selbst keine direkte Gewalt erfährt, leidet das Kind darunter zu sehen, wie ein Familienmitglied misshandelt wird. Was tun, wenn Sie Kindeswohlgefährdung vermuten? Trotz der mehr als fragwürdigen Studien-Ergebnisse sollten sich engagierte Menschen nicht entmutigen lassen. Wenn Sie eine Kindeswohlgefährdung in ihrem Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft wahrnehmen, sollten Sie sich dennoch auf jeden Fall an Fachkräfte wenden. Ansprechpartner dafür sind die Ortsverbände des Deutschen Kinderschutzbundes, Erziehungsberatungsstellen, Beratungsstellen des Kinderschutzbundes und das örtliche Jugendamt. Für eine erste Einschätzung empfiehlt der Kinderschutzbund NRW eine anonymisierte Beratung. Sobald Sie Namen nennen, muss das Jugendamt tätig werden und dem Hinweis nachgehen. Auch wenn es schwerfällt, sollten Sie nicht übereilt handeln, vorausgesetzt, Sie gehen nicht von einer akuten Notlage aus. Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Kind sofort Hilfe benötigt, wenden Sie sich an die Polizei oder das örtliche Jugendamt. Wenn Sie das Kind direkt ansprechen möchten, sollten Sie es nicht bedrängen. Auch wenn es aus ihrer Sicht in einer gefährlichen Situation steckt, hat sich das Kind eigene Verteidigungsmechanismen angeeignet, die womöglich die Täter*innen schützen sollen. Stehen Sie dem Kind als Vertrauensperson zur Verfügung und signalisieren Sie ihm, dass es sich an Sie wenden kann. Ein Gespräch mit dem Täter oder der Täterin sollten sie niemals allein eingehen. Sie könnten gewalttätig auf Sie reagieren oder als Folge die Gewalt gegenüber dem Kind verschärfen, es bedrohen, einschüchtern oder ein Kontaktverbot zu Ihnen oder anderen aussprechen. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass der beschuldigte Erwachsene seine Gewalttätigkeit zugibt. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Bundesgeschäftsstelle. Lesen Sie über Cybermobbing Studie 2024. Read the full article
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jobfinde · 22 days ago
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Projektkoordination (w/m/d) „Wohnen im Wandel im Vogelsberg“
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wachendlichauf · 3 months ago
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Übergriffe auf Jugendbetreuer in Wien mehr als verdoppelt
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lokaleblickecom · 5 months ago
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b2bcybersecurity · 10 months ago
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LockBit ist zurück: Cyberangriff auf KJF mit 17 Kliniken und Schulen 
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Die KJF - die Zentrale der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. erlitt einen umfangreichen Cyberangriff. Die Hacker um LockBit führen den Angriff auf ihrer Leak-Seite im Darknet auf. Über die KJF-Systeme griffen die Hacker auf 17 zugehörige Kliniken, Einrichtungen und Schulen zu. Laut KJF flossen Daten ab, zu Personal, Finanzen, Patienten sowie Gesundheitsdaten.  Die Zentrale der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. (KJF Augsburg) wurde bereits am 17.04.2024 Ziel eines Cyberangriffs. Laut Darknet reklamiert die LockBit-Gruppe die tat für sich und führt die KJF auf ihrer Leak-Seite auf. Laut KJF ist es den Tatpersonen gelungen die Sicherheitsschranken zu überwinden, um sich Zugriff auf Teile der IT-Infrastruktur zu verschaffen. Im Rahmen des Angriffs sind Daten abgeflossen. LockBit-Ultimatum bereits abgelaufen Auf der Leak-Seite von LockBit wird die KJF bereits als "published" geführt. Allerdings wurden keine Daten als Belege veröffentlicht. Es läuft auch kein weiterer Counter. Laut KJF sind sehr viele Daten abgeflossen: Zu den entwendeten Daten zählen unterschiedliche Arten von Daten wie zum Beispiel Personaldaten und Finanzdaten, Patientendaten und Gesundheitsdaten. Behandlungsdokumentationen oder Arztbriefe sollen jedoch nicht entwendet worden sein. Lange Liste der betroffenen Kliniken und Einrichtungen Betroffen sind die Zentrale der KJF Augsburg sowie folgende, zur KJF Augsburg gehörigen Kliniken, Einrichtungen und verbundene Unternehmen: - KJF Klinik Josefinum gGmbH in Augsburg mit den Außenstellen Kempten und Nördlingen - Klinik Hochried in Murnau - Alpenklinik Santa Maria in Oberjoch - Fachklinik Prinzregent Luitpold in Scheidegg - KJF Soziale Angebote Nordschwaben - KJF Soziale Angebote Allgäu - KJF Soziale Angebote Ostallgäu-Oberland - Frère-Roger-Kinderzentrum gGmbH in Augsburg mit Kinder- und Jugendhilfe Augsburg sowie Kinder- und Jugendhilfe Wittelsbacher Land - KJF Berufsbildungs- und Jugendhilfezentrum Sankt Elisabeth in Augsburg - IFD Schwaben gGmbH mit verschiedenen Standorten in Schwaben - InHoga gGmbH mit Standorten in Augsburg und Kempten - St. Franziskus Jugendhilfe gGmbH mit dem Sankt-Franziskus-Therapiehof in Buchenberg - skywalk allgäu gGmbH in Scheidegg - KJF Fachschule für Heilerziehungspflege- und Heilerziehungspflegehilfe Augsburg - KJF Fachschule für Heilerziehungspflege- und Heilerziehungspflegehilfe Dürrlauingen - KJF Fachschule für Heilerziehungspflege Kempten - KJF Fachakademie für Heilpädagogik in Augsburg Auch folgende, ehemals zur KJF Augsburg gehörenden medizinischen Einrichtungen und Kliniken sind betroffen: - Klinik St. Elisabeth GmbH in Neuburg a. d. Donau - Medizinisches Versorgungszentrum GmbH in Neuburg a. d. Donau - Klinik Neuburg Service GmbH Warnung an alle Kunden und Patienten Das KJF warnt die Betroffenen, dass man vielleicht ihre persönlichen Daten für weitere Betrügereien verwenden könnte. Da sehr viele Kliniken betroffen sind, dürfte auch der Umfang der abgeflossenen Daten erheblich sein. In einer Mitteilung sagt das KJF: "Ob und welche Arten von Daten ehemaliger Patientinnen und Patienten sowie Teilnehmender oder Mitarbeitender betroffen sind, können wir im Einzelfall individuell recherchieren. Für den Erstkontakt potenziell Betroffener haben wir eine Hotline eingerichtet, unter der Kolleginnen und Kollegen die Kontaktdaten aufnehmen und für unsere Recherche relevante Fragen klären. Wenden Sie sich bitte für Ihre Kontaktaufnahme zum Cyberangriff ausschließlich an die Rufnummer: 0821 45057-500." Ist LockBit nun zurück? Obwohl die Gruppe um LockBit einen schweren Schlag durch internationale Ermittler erhalten hat, so ist ihr Geschäft mit Angriffen noch nicht zum erliegen gekommen. Aktuell führt die Leak-Seite der Gruppe im Darknet über 100 aktuelle Angriffe auf Unternehmen und Institutionen auf. Erst im Januar 2024 waren dem FBI, Europol und dem NCA ein schwerer Schlag gegen LockBit gelungen. Allerdings war klar, dass man die Gruppe nur stark ausgebremst hatte. Neben der Abschaltung von sehr viel Infrastruktur beschlagnahmte man auch 200 Bitcoin-Konten. Ob die Gruppe wieder an die Spitze mit hunderten Angriffen im Jahr zurückkehren kann, halten viele Experten nicht für möglich. Dafür war wohl die Aktion der Behörden zum Glück zu erfolgreich.   Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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17.01.2024 Vernetzungstreffen AG 78
Beratung zum Thema Mittelkürzung im Bezirk Mitte bei Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Link zum Padlet
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aktionfsa-blog-blog · 1 year ago
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Flüchtlingspolitik wird immer erbarmungsloser
Chancen der Migration bleiben ungenutzt
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Nicht, dass uns jemand falsch versteht, das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl hat Anfang der 90-iger Jahre CDU Bundeskanzler Helmut Kohl mit der ersten Grundgesetzänderung zu diesem Thema zerstört - und es folgten weitere Angriffe. Aber der sogenannte "EU Asylkompromiss", der von EU Kommission aber auch der "Fortschrittskoaltion" in Deutschland gefeiert wird, ist ein weiterer Tiefpunkt menschenunwürdiger Politik.
Zu der der UN Flüchtlingskonvention widersprechenden Abwehr an den Außengrenzen kommt noch die unwürdige Behandlung derjenigen hinzu, die es zu uns geschafft haben. Anstatt diese darin zu unterstützen, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden (und den Fachkräftemangel zu lindern) werden sie an Spracherwerb, Bildung und Arbeit gehindert.
In seiner aktuellen Fachinformation schreibt der Flüchtlingsrat Berlin:
Fehlende Beschulung
In der Flüchtlingssammelunterkunft Tegel leben aktuell knapp 600 Kinder im schulpflichtigen Alter. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat nun beschlossen, für diese Kinder vor Ort auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Willkommensklassen einzurichten, da die Bezirke keine ausreichenden Kapazitäten hätten. In einer Pressemitteilung vom 21.11.2023 gesteht Senatorin Katharina Günther-Wünsch: "Derzeit erfüllen wir unsere verfassungsmäßige Verpflichtung nicht, geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung zu gewähren."
Der Flüchtlingsrat Berlin sieht das zwar als Fortschritt aber gleichzeitig auch kritisch, wenn Willkommensklassen für geflüchtete Kinder abseits der Regelschulen eingerichtet werden und somit regelrechte "Flüchtlingsschulen" entstehen.
Unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche
Die Situation von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen spitzt sich sowohl in Berlin als auch bundesweit immer weiter zu. Es fehlt an Schulplätzen, Vormünder*innen, geeigneter Unterbringung und vielem mehr. Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) hat zusammen mit weiteren Organisationen ein Lobbypapier dazu veröffentlicht: Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen.
Den Flüchtlingsrat Berlin erreichen schon seit längerem immer wieder Meldungen von Sozialarbeiter*innen, dass während der sehr langen (Vor-)Clearingverfahren viele als unbegleitete minderjährig eingereiste Jugendliche volljährig werden oder aber von der Senatsverwaltung volljährig geschätzt werden und dann aus dem Jugendhilfesystem rausfliegen und ins Ankunftszentrum Tegel kommen, wo sie keinerlei Unterstützung mehr erhalten. Dabei gäbe es für junge Volljährige weiterhin die Möglichkeit Unterstützung der Jugendhilfe nach §41 SGB VIII zu gewähren. Davon wird in Berlin aber aktuell kaum Gebrauch gemacht. In Tegel leben laut Angaben von Sozialarbeiter*innen aktuell ca. 250 unbegleitete junge Volljährige, auf die kaum adäquat eingegangen werden kann.
Die Fachinfo geht im weiteren auf die verschäften Bedingungen für Abschiebungen und die Behandlung ukrainischer Geflüchteter ein.
Die ARI-Dokumentation "Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen" 1993-2022 ist in einer aktuellen Version erschienen. Die Zahlen und die Schilderungen der Einzelfälle sind erschreckend.
443 Geflüchtete töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen, davon 88 Menschenin Abschiebehaft.
5.520 Geflüchtete verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung
5 Geflüchtete starben während der Abschiebung.
634 Geflüchtete wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt.
41 Geflüchtete kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode.
642 Geflüchtete wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert, kamen aufgrund ihrer bestehenden schweren Erkrankungen in Lebensgefahr oder erkrankten schwer.
81 Geflüchtete verschwanden nach der Abschiebung spurlos.
246 Geflüchtete starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen.
935 Geflüchtete erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 353 an den deutschen Ost-Grenzen.
35 Geflüchtete starben durch direkte Gewalteinwirkung von Polizei oder Bewachungspersonal entweder in Haft, in Gewahrsam, bei Festnahmen, bei Abschiebungen, auf der Straße, in Behörden oder in Heimen, mindestens 1.391 wurden verletzt.
34 Todesfälle gab es durch unterlassene Hilfeleistung.
88 Geflüchtete starben bei Bränden, Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungen oder durch sonstige Gefahren und 1.818 Flüchtlinge wurden dabei z.T. erheblich verletzt.
29 Geflüchtete starben durch rassistische oder politische Angriffe im öffentlichen Raum und mindestens 4300 Flüchtlinge wurden körperlich angegriffen.
Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 803 Geflüchtete ums Leben.
Durch rassistische Angriffe und die Unterbringung in Lagern (u.a. Anschläge, Brände) starben 117 Menschen.
Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de und die Dezember-Fachinfo des Flüchtlingsrats https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/202312FachinfoFluechtlingsratBerlin.pdf
Kategorie[23]: Flucht & Migration Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3y3 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8629-20231225-fluechtlingspolitik-wird-immer-erbarmungsloser.html
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my-life-fm · 1 year ago
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jfberlin · 2 months ago
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Erzieher/-in für städtische Schülerhäuser und Grundschulen (m/w/d) | Stuttgart
 Wir suchen Sie für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart.
 Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart hat über 4.500 Beschäftigte und betreibt als größter Träger der öffentlichen Jugendhilfe verschiedenen Formen von Schulkindeinrichtungen für Kinder im Grundschulalter. Dazu gehören einige klassische Horte, 9 Schülerhäuser und der sozialpädagogische Bereich an 13 Ganztagsgrundschulen. Zudem gibt es an diesen Schulen seitens des Trägers ein Angebot der verlässlichen Grundschulbetreuung von 7 bis 14 Uhr innerhalb der Schulzeit. Die Buchungsmöglichkeiten für Eltern erstrecken sich in der Regel von 7 bis 17 Uhr.
 Ein Job, der Sie begeistert
• Sie gestalten den pädagogischen Rahmen, in dem Kinder ihre Potenziale ausschöpfen
• Sie begleiten die Kinder bei allen Entwicklungsaufgaben und bringen dabei eigene Schwerpunkte ein
• Sie arbeiten eng mit den Lehrerkräften zusammen
• Sie sind zuständig für die Kooperation mit der Schule
• Sie wirken im Unterricht und beim individuellen Lernen mit
• die Gestaltung von freizeitpädagogischen Angeboten sowie Begleitung des sogenannten Mittagsbands gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben
 Ihr Profil, das zu uns passt
• ein Studium im Bereich Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung, Kindheitspädagogik mit staatlicher Anerkennung, Erziehungswissenschaften mit sozialpädagogischem Schwerpunkt oder
• Erzieher/-in mit staatlicher Anerkennung oder
• Sozialpädagogische Assistenz / Kinderpfleger/-in mit staatlicher Anerkennung oder
• sonstige Fachkräfte nach § 7 KiTaG
 👉 Weitere Infos unter:
 https://kita-stellenmarkt.de/job/erzieher-in-fuer-staedtische-schuelerhaeuser-und-grundschulen-m-w-d-2568-5/
 #KitaStellenmarkt #Schülerhäuser #Grundschulen #Erzieher #sozialpädagogischerAssistent #Kinderpfleger #PädagogischeFachkraft #Sozialpädagoge #Sozialarbeiter #Kindheitspädagoge #Erziehungswissenschaftler #JugendamtderLandeshauptstadtStuttgart #Stuttgart #BadenWürttemberg #Teilzeit #Vollzeit #Stellenmarkt #Jobbörse #Stelleschalten #Job #Jobangebot #Stellenangebot #Stellenanzeige #Stellenausschreibung
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sicher-stark-team · 20 days ago
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Behördenversagen: Wenn Kinder nicht angemessen geschützt werden Immer wieder liest man von Fällen, in denen Behörden zu spät bei Kindeswohlgefährdungen eingreifen oder Meldungen ignorieren. Das belegt nun auch eine Studie. Was ist Kindeswohlgefährdung konkret und wie können Privatpersonen helfen? Im Februar 2024 ging in Österreich ein erschütternder Fall durch die Medien: Eine Mutter soll mithilfe einer Freundin ihren Sohn gequält haben, indem sie den damals Zwölfjährigen immer wieder in eine Hundebox einsperrte und bei geöffnetem Fenster kaltes Wasser über ihn goss. Trotz zwei Hausbesuchen von Sozialarbeiter*innen der niederösterreichischen Kinder- und Jugendhilfe, in denen die Situation als “auffällig” bezeichnet und Gefährdungsmeldungen von Ärzten und der Schule eingereicht wurden, schritten die zuständigen Mitarbeiter*innen nicht ein. Schließlich rettete eine Sozialarbeiterin das Kind, als sie es in einem “lebensbedrohlichen, komatösen Zustand” mit einer Körpertemperatur von 27 Grad vorfand. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Kindern zu spät von Behörden und Jugendämtern geholfen wurde. So beispielsweise der Fall eines Zweijährigen aus Bopfingen, der von dem Lebensgefährten seiner Mutter misshandelt wurde und schließlich starb. Trotz Auffälligkeiten, die anschließend vom Jugendamt, dem Kinderarzt, Familien und Freunden benannt wurden, schritt niemand ein. Doch nicht immer sind die Eltern der direkte Auslöser, manchmal wird auch stark benötigte staatliche Hilfe nicht genehmigt. So war in Hamburg ein 19-jähriger Rollstuhlfahrer wegen fehlender Barrierefreiheit der Wohnung drei Jahre in seinem Zimmer eingesperrt. Obwohl Sozialarbeiter*innen den Fall meldeten, wurde auch hier nichts unternommen, um die Situation des jungen Mannes zu verbessern. Meldungen zu Kindeswohlgefährdung werden nicht ausreichend bearbeitet 2022 erreichte die Kindeswohlgefährdung in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts mit 62.300 Fällen einen neuen Höchststand. Hinzu kamen 101 Tötungsdelikte an Kindern, denen nicht zwangsläufig eine bekanntgewordene Kindeswohlgefährdung vorausging. Eine im Juni veröffentlichte Studie von Transparency International Deutschland und SOS-Kinderdörfern zeigte, dass Ämter und Behörden häufig nicht angemessen auf Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen reagieren. Zwei Drittel der 140 befragten Jugendämter gaben demnach an, dass Personalmangel sie häufig an zeitnahen Reaktionen auf Hinweise bezüglich Kindeswohlgefährdung hindere. Gut die Hälfte der Behörden wiesen online auf Meldewege hin, nur ein Drittel nannte eine Ansprechperson für Hinweisgeber. Auch die Begriffe „Kindeswohlgefährdung“ oder „Kindesmissbrauch“ scheinen für Laien nicht ausreichend erklärt zu werden. Nicht einmal die Hälfte aller Jugendämter erklärt konkret, was damit gemeint ist und welches Verhalten gemeldet werden soll. In Bezug auf sexuellen Missbrauch informiert sogar nur jedes vierte Amt. Außerdem variiert laut der Studie die wahrgenommene Qualität in der Einschätzung von Fällen und Bearbeitung durch „insoweit erfahrene Fachkräfte“ innerhalb der Jugendämter und anderen Einrichtungen stark. Der Gesetzgeber müsse an deren Qualifikation nachbessern, so Studienleiter Sebastian Oelrich. „Es kann nicht sein, dass sich beispielsweise Kindergärten allein auf Beratungen von Personen berufen können, die wenig praktische Erfahrung mit Kindeswohlgefährdung haben.“ Was fällt unter Kindeswohlgefährdung? Kindeswohlgefährdung hat viele unterschiedliche Erscheinungsformen. Sie kann sich sowohl durch Unterlassen als auch durch ein bestimmtes Verhalten auszeichnen. Zudem kann sowohl bewusstes als auch unbewusstes Handeln als Kindeswohlgefährdung gelten. Konkret fallen unter den Begriff Vernachlässigung, Erziehungsgewalt und Misshandlung, häusliche Gewalt und weibliche Genitalverstümmelung, die häufig auch als Beschneidung bezeichnet wird. Diese Taten können wiederum jeweils in unterschiedlichen Formen auftreten: Körperliche Vernachlässigung meint die unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, witterungsangemessener Kleidung, mangelhafte Hygiene oder medizinischer Versorgung sowie unzureichende Wohnverhältnisse. Erzieherische und kognitive Vernachlässigung umfasst fehlende Kommunikation, erzieherische Einflussnahmen sowie fehlende Anregung zu Spiel und Leistung. Bei emotionaler Vernachlässigung handelt es sich um einen Mangel an Wärme, Geborgenheit und Wertschätzung. Eine unzureichende Aufsicht liegt dann vor, wenn das Kind innerhalb und außerhalb des Wohnraums häufig alleingelassen wird und die Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht darauf reagieren, wenn ihr Kind unangekündigt abwesend ist. Der Kinderschutzbund NRW stuft Vernachlässigung aufgrund vielfältiger Lebensstile als schwer zu fassenden Faktor ein. In einem solchen Verdacht empfiehlt sich die anonymisierte Beratung mit einer der oben genannten Beratungsstellen. Als Erziehungsgewalt versteht man sowohl leichte physische als auch psychische Gewalt an einem Kind. Sie sind erzieherisch motiviert und haben wohl einen kurzfristigen körperlichen oder seelischen Schmerz, nicht aber die Schädigung oder Verletzung des Kindes zum Ziel. Unter körperliche Erziehungsgewalt fallen beispielsweise leichte Ohrfeigen oder hartes Anpacken des Kindes. Körperliche Misshandlung sind Tritte, Stöße, Stiche, das Schlagen mit Gegenständen, Vergiftungen, Einklemmen oder das Schütteln, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern gemeint. Psychische Gewalt hat dagegen viele Erscheinungsformen, die dem Kind vermitteln, es sei wertlos oder nicht liebenswert. Dies kann als Isolierung, Ablehnung oder Terrorisierung mit Androhungen geschehen. Aber auch, das Kind in selbstzerstörerisches oder strafbares Verhalten oder in die Rolle des Ersatzes für eine erwachsene Person zu drängen. Zu sexualisierter Gewalt zählt der Kinderschutzbund physische sexualisierte Gewalt, psychische sexualisierte Gewalt, Missbrauchsdarstellungen, Kinderprostitution, sexualisierte Gewalt im Internet, Cybergrooming und Sexting. Wie Kinder sicher im Netz unterwegs sind, darüber klärt das Sicher-Stark-Team ebenfalls auf seinem Blog auf. Häusliche Gewalt dagegen bezeichnet Gewalt zwischen Erwachsenen, also beispielsweise den Eltern. Auch wenn das Kind selbst keine direkte Gewalt erfährt, leidet das Kind darunter zu sehen, wie ein Familienmitglied misshandelt wird. Was tun, wenn Sie Kindeswohlgefährdung vermuten? Trotz der mehr als fragwürdigen Studien-Ergebnisse sollten sich engagierte Menschen nicht entmutigen lassen. Wenn Sie eine Kindeswohlgefährdung in ihrem Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft wahrnehmen, sollten Sie sich dennoch auf jeden Fall an Fachkräfte wenden. Ansprechpartner dafür sind die Ortsverbände des Deutschen Kinderschutzbundes, Erziehungsberatungsstellen, Beratungsstellen des Kinderschutzbundes und das örtliche Jugendamt. Für eine erste Einschätzung empfiehlt der Kinderschutzbund NRW eine anonymisierte Beratung. Sobald Sie Namen nennen, muss das Jugendamt tätig werden und dem Hinweis nachgehen. Auch wenn es schwerfällt, sollten Sie nicht übereilt handeln, vorausgesetzt, Sie gehen nicht von einer akuten Notlage aus. Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Kind sofort Hilfe benötigt, wenden Sie sich an die Polizei oder das örtliche Jugendamt. Wenn Sie das Kind direkt ansprechen möchten, sollten Sie es nicht bedrängen. Auch wenn es aus ihrer Sicht in einer gefährlichen Situation steckt, hat sich das Kind eigene Verteidigungsmechanismen angeeignet, die womöglich die Täter*innen schützen sollen. Stehen Sie dem Kind als Vertrauensperson zur Verfügung und signalisieren Sie ihm, dass es sich an Sie wenden kann. Ein Gespräch mit dem Täter oder der Täterin sollten sie niemals allein eingehen. Sie könnten gewalttätig auf Sie reagieren oder als Folge die Gewalt gegenüber dem Kind verschärfen, es bedrohen, einschüchtern oder ein Kontaktverbot zu Ihnen oder anderen aussprechen. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass der beschuldigte Erwachsene seine Gewalttätigkeit zugibt. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Bundesgeschäftsstelle. Lesen Sie über Cybermobbing Studie 2024. Read the full article
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jobfinde · 1 month ago
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Pädagogische Fachkraft im Kinder- und Jugendbereich (m/w/d)
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verbandsbuero · 1 year ago
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DOSB und Jugendverbände treten aus "Bündnis für die junge Generation" aus
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Verpassen Sie nicht die aktuellsten Nachrichten und Hintergründe – lesen Sie hier weiter und erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen! Auszug: Arbeitsgemeinschaften treten aus "Bündnis für die junge Generation" aus Am Donnerstag haben sechs bedeutende Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe in einem gemeinsamen Brief an Lesen Sie den ganzen Artikel
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world-of-news · 2 years ago
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lokaleblickecom · 5 months ago
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sopaedbasics · 2 years ago
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🎬Die Videos findest du auf unserem YOUTUBE-Kanal in der Playlist "‼️Häufige Störungsformen bei Kindern + Jugendlichen" ➡️LINK IM PROFIL 
✅Inklusion von Kindern mit Förderbedarf in der Schule und im Alltag erlebbar machen!
🧒Viele Eltern und Erziehungsberechtigte wünschen sich eine individuelle und nachhaltige Forderung und Förderung der kindlichen Ressourcen. Nicht erst seit Corona gibt es immer mehr verhaltensauffällige Mädchen und Jungen. Sopäd Basics macht die sonderpädagogische Förderung in kurzen und prägnant Lernvideos auf YouTube zugänglich und bekannt. Das Besondere ist, dass sich die Inhale des Kanals auf die sonderpädagogische Förderung fokussieren, sich die Tipps aber auch für Familien ohne förderbedürftige Kinder anwenden lassen.
🙌Unser Team arbeitet eng mit Studierenden, Lehramtsanwärter*innen und bereits arbeitenden Lehrkräften zusammen. So können fachlich fundiertes Wissen, aktuelle Studien und Gesetzeslagen dargestellt werden. Wir möchten als YouTube-Kanal dafür sorgen, dass Menschen einen neuen, anderen Blickwinkel auf die Schule und vor allem auf jedes individuelle Kind erhalten. Es wird Zeit sich empathisch mit den Problemen und Schwierigkeiten der Kinder zu beschäftigen, um Lernen und Alltagsbeschäftigungen attraktiv zu gestalten. 
Wir freuen uns auf dich😉✌️
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