#Köln am Rhein
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Köln a. Rh. Hahnentor.
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Die Vorbereitungen haben begonnen - Bootswartung, Tanken, Verproviantierung der „Sonnentag“. In zweieinhalb Wochen - am Mittwoch, 29. Mai - wollen wir den Heimathafen Wieltsee etwas später als ursprünglich geplant verlassen. Das Schiff hat eine neue Persenning, ein 2er-Paddel(bei)boot und ein Bord-Wlan als Neuerung. Die Reise wird uns über Unterweser, Hunte und Küstenkanal zunächst nach Haren an der Ems führen und weiter über den winzigen Haren-Rüten-Kanal in die Niederlande nach Emmen. Von dort aus geht‘s über Arnhem und Nijmwegen weiter auf der Maas über Lüttich nach Namur in Belgien. Nancy in Frankreich ist nach gegenwärtiger Planung der Umkehrpunkt der Reise. Von Nancy schippern wir moselabwärts via Metz und Luxemburg nach Koblenz. Im Höllentempo geht es dann den Rhein seewärts via Bonn und Köln nach Duisburg. Sabine graust es bereits davor, da der Rhein mit viel Verkehr und extrem starker Strömung nicht unbedingt einfach zu befahren ist. Egal, über diverse Ruhrpott-Kanäle, Mittellandkanal und Weser wird schlußendlich wieder der Heimathafen erreicht, hoffentlich. Geplante Fahrtdauer ca. sechs Wochen, Streckenlänge rund 2200 km.
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Tatort Köln ‚diesmal ist es anders‘
Ballauf am saufen
Ballauf am tanzen mit ner Frau - das kann nur schief gehen
‚Mqx Du hast deine Jacke falsch rum an‘😭
Max ey ich liebe dich sehr aber ich glaube das geht nicht gut aus für dich
Man hört Max‘ Gedanken in dem Tatort - ob das so gut ist?
Und man sah Max Hintern
Nicola hat Max ihre Kette gegeben?
Natalie😍
Max Gedanken zu hören ist schon weird😭
Max hört niemandem zu außer Nicola
Wurde Max gerade n Streuner genannt?
Wieso funktioniert Freddys Handy mit Handschuhen?😭
Nicola ist komisch
Jetzt schon
Fängt ja gut an
Sie ist weird
Finde es menschlich das Max die Toten immernoch mitnehmen
Max bitte verplapper dich nicht bei der
Was ein weirdes bild - Bild mit Tür an der wand?
1/3 100.000€ hätt ich auch gern
Max mach den Ton wenigstens aus beim tippen
Ekelhaft romantisch die beiden
Juetteeee
Freddys mutter meint er wurde in einer Telefonzelle gezeugt
Freddys Frau wurde geschamed😂
Schlager spielt also n rolle heute
‚Erinnern sie sich an jede Frau mit de Rosie gekuschelt haben?‘ -Max: nein…Das glaub ich gerne Max
Der Schlager hat leider mich erwischt - Joa klingt ja super
Max Hände schütteln nachm Händewaschen ist n mood
STERBEBEGLEITERIN - Freddy ey😭
Annina 😍
Irgendwas stimmt mit Nicola net
wieso muss sexueller missbrauch immer n Thema sein🫠
Der Chorleiter ist hässlich sagt mein lesbian ass
Also mit 13 habe ich perrie Edwards angehimmelt
Es wurde abgestimmt und fast alle wollten das der bre bleibt?!
Missbraucht und dann schwanger - richtig scheisse 🫠
Passiver suizidversucht
Toll die Themen heute sind ja super
„Ich bin bei der Polizei ich verstehe alles“ naja Freddy da bin ich mir nicht so sicher
Die ist Wasser einschränken genauso schlecht wie Sophia und ich
Nicola ist schon lange kein Thema mehr, interessant
Küchenpsychologisch😭
„Machen die nicht, müssen die nicht“ meine Lehrer wenn ich was will von ihnen
„Alter Streuner“😭
Max ich will nicht das du mit der drüber redest
Er hat sie Schatz genannt?!😭
„Alter weißer Mann“ beste Beschreibung für Max
MAX komm unter der Decke hervor😭
Nicola war bestimmt eine Betreuerin damals
Der Spanner ist der Sohn von der missbrauchten
„Hier haben viele den gleichen Vater“ ah ne bitte net
Max ist ein Schnüffler. Einmal eins Schnüffler immer ein Schnüffler
Nicola wird suspicious
Zwei Katzen, ein waschbär😂
„Eine multiple Persönlichkeit“🫠
Okay also sie IST kidsforcare
„Wenn einer stirbt sind beide tot“
„Ich gehe jetzt mit zwei Flaschen Rotwein an den Rhein“
Meine geliebte Psychologin
Ich hab sie vermisst- ich vermisse sie als Max Freundin
Liebs wie sie für ihn da ist
Max ist ein Polizist durch und durch - das ist gut
Max ist eingeschlafen?
Wo isn‘ Nicola jetzt hin??
Natalie sieht so toll aus 😍
„Privat ist jetzt vorbei“ besser ist
Ich gönne Max sein Glück aber ich will das Nicola es war
Max mach es kaputt, Nicola ist es nicht wert
„Es ist anders als du denkst“ das führt zu vielen Fragen
Ey Nicola mach ihn nicht kaputt - bitte nicht.
Die grüne Jack steht Max gut
Nicola säuft erstmal aber nach dem Song würd ich es auch
Irgendwas stimmt da nicht
Das stellt er sich jetzt aber nur vor
Ok und wieso kann er die Zeit anhalten in seinen Gedanken ? Ich Will des auch können
Die Sängerin hat auch dreck am stecken. 1000 pro
„Du musst dich trennen“ Ja bitte mach das du ziehst ihn runter
Na super 5 Minuten fehlen mir weil der Fernseher abgeschmiert ist
Nicola ist tot?
Jetzt ist Max kaputt
omg nein
Rosanelli hat beim springen geholfen
Max am leiden<
Max gehört auch ins Bett
Die Umarmung 😭
Omg
Max ist eine indirekte Witwe
Max Herz ist endgültig gebrochen
Keine fremd Einwirkung ?
Ich akzeptiere nicolas Suizid nicht
Max geh an dein Handy
„gehts dir gut?“ Max geht’s alles außer gut aber danke der nachfrage
Halt’s Maul rosalini du hast Nicola geschupst
„Ist doch bullshit“ Danke Max
Man kann Max Herzen mit jeder Sekunde mehr brechen sehen
Max hör auf dich selbst zu beschuldigen 😭
„hast du mal n Zigarette?“ bin erstaunt das er jetzt erst fragt
Da sind zwei Leuten auf dem Balkon!
Knew it
Wambier💀😂
Max du bist nicht schuld!
Der nächste Tatort heißt ‚Max in der Psychatrie‘
Max beruhig dich
Der kritzelt nicht wirklich seine Nummer MIT EDDING an die wand?💀
Liebe ich sehr
Max versteht gerade sehr wenig
„Du arschloch“ joa da hat Freddy schon recht nh
Ich hau mich weg Freddy ist einfach iconic 😭
Tja Rosanelli was Technik alles kann
Rosanelli ich glaube dir keine Silbe
„Sagen Sie einfach klar und deutlich nein, wenn ich mich komplett irren sollte“
- schweigen
„Du machst das gut, sehr gut“🥺
War das ein Geständnis oder so ähnlich?
„Ich Probier mal was“ also wenn ich das sage gehts meistens schief
„Jetzt hilft uns nur noch der liebe Gott.“
Freddy ist richtig gut heute
„Jedenfalls die die ich kenne“ naja, kennst meine Mutter nicht Freddy
Oh man
Nicola hat Max wirklich gemocht- now I feel bad
Max klatscht der rosanelli gleich eine so wie er aussieht (meine Erlaubnis hat er)
Max weint
MEIN HERZ IST Gebrochen
Die KETTE
NEIN MAN
Aber Freddy war ein wirklich guter Freund in dem Tatort
8/10
Und 9,5/10 auf dem Trauma Level
Max ist endgültig gebrochen 💔
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WHAT A WEEK
am letzten Montag habe ich noch das erste mal Home Office gemacht und es hat sogar ganz gut geklappt, abends Chor und gepackt
Am Dienstag ging es dann früh morgens los nach Berlin mit kurzem Zwischenstopp in Köln und das erste mal aus dem Zug gearbeitet. Irgendwie war das sehr aufregend, hat aber Spaß gemacht .. in Berlin kurz gechillt und dann philly getroffen und ne gute Zeit gehabt
Am Mittwoch dann Vorstandsversammlung und im Hotel gechillt, auch ein aufregender Tag und mal ein paar mehr Leute kennengelernt.. dann ging es nach Mitte mit mela und Lizzie und noch ein Buch gekauft
Donnerstag früh dann flott noch alle Kolleg:innen im Berliner Büro kennengelernt, Mittag gegessen und dann noch ein bisschen aus dem Zug gearbeitet.. abends kam ich dann im frühlingshaften und warmen Köln an und es war so toll! Bier getrunken, Pizza geholt, rumgesessen…
Freitag früh dann die Ärzte besucht, Mandeln kommen raus, anschließend dann flott ins 25 hours, von da richtig Spaß am worken gehabt, tolle Mittagspause, abends LULU und toddy tapper
Samstag dann inne ciddy und nach ehrenfeld. Mein Highlight war abends schwimmen
Sonntag bester Tag! Minigolfen, ganz viel am lachen, in einer tour, anschließend Flora, dann Italiener und dann kdrs
Heute den Rosengarten und den Rhein genossen und den flammkuchen
Jetzt etwas sad zurück nach Belgien weil ich so eine ereignisreiche und tolle Woche hatte! Bin so dankbar für den Job und die Berlin experience und for dieses tolle Wochenende in Köln wo ich ja doch fast all meine Freunde habe .. in Belgien wird das sicherlich auch nach und nach kommen und in Antwerpen hat ja auch immer wer Zeit eig.. wie es dann in Brüssel aussehen wird wird sich zeigen aber dankbar und SEHR HAPPY FÜR DIESE ABWECHSLUNGSREICHE UND UNTERSCHIEDLICH GESTALTETE WOCHE
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Von DPA Veröffentlicht am 9. Januar 2025 Als in den 1960er Jahren die erste Birkenstock -Sandale vorgestellt wurde, war von dem heutigen Erfolg der Marke zunächst nichts zu ahnen. Doch Jahrzehnte später hat sich die Gesundheitssandale zum Trendschuh entwickelt. Nach Ansicht des Modeunternehmens sind die Sandalen sogar Kunstwerke und als solche urheberrechtlich geschützt. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. shutterstockDer Erste Zivilsenat verhandelte am Donnerstag zu drei Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten. Sie hatten Sandalen im Angebot, die den eigenen Modellen sehr ähnlich sehen. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn Birkenstock-Sandalen seien Werke der angewandten Kunst, die nicht einfach nachgeahmt werden dürften. Wann das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkündet, ist noch unklar. (Az. I ZR 16/24)Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Anders als zum Beispiel das Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sind etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme - sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.Was ist "Kunst"?Der Begriff "Kunst" im Kontext des Urheberrechtes erwecke oft den Eindruck, dass es dabei nur um zweckfreie Kunst ginge - wie ein Gemälde oder ein Musikstück, sagt Rechtsanwalt Konstantin Wegner, der Birkenstock seit Jahren vor Gericht vertritt. "Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann." Das hätten Gerichte bereits etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden.In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalendesigns. Konkret geht es um vier Modelle: "Arizona" (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film "Barbie" besondere Erwähnung fand), "Madrid" (mit einem Riemen), "Gizeh" (mit Zehentrenner) sowie den Clog "Boston". Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.Wegner sagt, es seien sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung, als auch die Kombination dieser Elemente, die die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. Das Design von Erfinder Karl Birkenstock im Stil Brutalismus sei einmalig gewesen, als die Klassiker zuerst erschienen.OLG sah keine künstlerische LeistungFür diesen neuen Ansatz hagelte es in den 1960ern auf der Düsseldorfer Schuhmesse Kritik. "Birkenstock wurde damals von anderen Ausstellern als Quertreiber beschimpft", sagt Steffen Schäffner, Leiter des Bereichs Intellectual Property (deutsch: geistiges Eigentum). Auch wegen des schweren Starts sei es dem Unternehmen wichtig, dass andere sich nicht einfach an den Erfolg dranhängen. "Wir sind überzeugt, dass Karl Birkenstock etwas geschaffen hat, was dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist", so Schäffner.Die Vorinstanzen waren dazu aber uneinig. Während das Landgericht Köln die Schuhmodelle zunächst als Werke der angewandten Kunst anerkannte und den Klagen entsprechend stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln später abgewiesen. Die Schuhe erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar gewesen.Ähnlich sieht das der Kaffeekonzern Tchibo - der längst nicht mehr nur Kaffee im Angebot hat. Das Hamburger Unternehmen gehört zu den drei Beklagten, die Birkenstock-ähnliche Modelle verkauften und deshalb nun vor Gericht stehen. Das Unternehmen sehe bei den Birkenstock-Modellen nicht die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe, erkl��rte ein Sprecher.Funktionalität versus Kreativität"Ob etwas urheberrechtlich als Werk geschützt ist, wird nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH daran festgemacht, ob der Gegenstand ein Original ist - also eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers", erklärt Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Darin müsse die Persönlichkeit des Urhebers und seine freie, kreative Schaffensentscheidung zum Ausdruck gebracht werden.Anders als bildende Kunst stehe angewandte Kunst allerdings vor der Herausforderung, auch einen funktionellen Auftrag erfüllen zu müssen, so Fusbahn. Für die Frage nach dem Urheberrechtsschutz sei daher entscheidend, ob über den technischen Zwang hinaus eine gewisse Gestaltungsfreiheit künstlerisch ausgenutzt wurde. Das OLG Köln habe das in den Birkenstock-Verfahren mangels ausreichenden Vortrags zum Schaffensprozess und den getroffenen künstlerischen Gestaltungsentscheidungen verneint.Darf Kunst ökonomische Ziele haben?Nach erster Einschätzung des BGH habe das OLG bei seiner Bewertung die richtigen Maßstäbe angesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in der mündlichen Verhandlung. Es habe für die Definition eines Werkes der angewandten Kunst zutreffend eine bestimmte Gestaltungshöhe gefordert. Die Darlegungslast für einen Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller.Der Anwalt aufseiten Birkenstocks hielt dagegen: Das OLG habe einen Kunstbegriff zugrunde gelegt, der deutlich über die Definition in der bisherigen Rechtsprechung von BGH und EuGH hinausgehe. Es habe darauf abgestellt, dass Kunst zweckfrei sein müsse und keine ökonomischen Ziele verfolgen dürfe. Es könne aber nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.Es ist längst nicht der erste Fall, in dem Birkenstock gegen Nachahmungen juristisch vorgeht. In der Vergangenheit berief sich der Hersteller etwa auf Design- oder Wettbewerbsrecht. Sollte nach Ansicht des BGH nun das Urheberrecht greifen, hätte das für das Unternehmen mehrere Vorteile. "Das Urheberrecht ist ein unheimlich langlebiges Recht, weil es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Schutz gewährt", erklärt Fusbahn. Zudem sei im Gegensatz etwa zum Designrecht kein formaler Eintrag nötig. Source link
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Von DPA Veröffentlicht am 9. Januar 2025 Als in den 1960er Jahren die erste Birkenstock -Sandale vorgestellt wurde, war von dem heutigen Erfolg der Marke zunächst nichts zu ahnen. Doch Jahrzehnte später hat sich die Gesundheitssandale zum Trendschuh entwickelt. Nach Ansicht des Modeunternehmens sind die Sandalen sogar Kunstwerke und als solche urheberrechtlich geschützt. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. shutterstockDer Erste Zivilsenat verhandelte am Donnerstag zu drei Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten. Sie hatten Sandalen im Angebot, die den eigenen Modellen sehr ähnlich sehen. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn Birkenstock-Sandalen seien Werke der angewandten Kunst, die nicht einfach nachgeahmt werden dürften. Wann das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkündet, ist noch unklar. (Az. I ZR 16/24)Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Anders als zum Beispiel das Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sind etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme - sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.Was ist "Kunst"?Der Begriff "Kunst" im Kontext des Urheberrechtes erwecke oft den Eindruck, dass es dabei nur um zweckfreie Kunst ginge - wie ein Gemälde oder ein Musikstück, sagt Rechtsanwalt Konstantin Wegner, der Birkenstock seit Jahren vor Gericht vertritt. "Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann." Das hätten Gerichte bereits etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden.In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalendesigns. Konkret geht es um vier Modelle: "Arizona" (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film "Barbie" besondere Erwähnung fand), "Madrid" (mit einem Riemen), "Gizeh" (mit Zehentrenner) sowie den Clog "Boston". Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.Wegner sagt, es seien sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung, als auch die Kombination dieser Elemente, die die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. Das Design von Erfinder Karl Birkenstock im Stil Brutalismus sei einmalig gewesen, als die Klassiker zuerst erschienen.OLG sah keine künstlerische LeistungFür diesen neuen Ansatz hagelte es in den 1960ern auf der Düsseldorfer Schuhmesse Kritik. "Birkenstock wurde damals von anderen Ausstellern als Quertreiber beschimpft", sagt Steffen Schäffner, Leiter des Bereichs Intellectual Property (deutsch: geistiges Eigentum). Auch wegen des schweren Starts sei es dem Unternehmen wichtig, dass andere sich nicht einfach an den Erfolg dranhängen. "Wir sind überzeugt, dass Karl Birkenstock etwas geschaffen hat, was dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist", so Schäffner.Die Vorinstanzen waren dazu aber uneinig. Während das Landgericht Köln die Schuhmodelle zunächst als Werke der angewandten Kunst anerkannte und den Klagen entsprechend stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln später abgewiesen. Die Schuhe erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar gewesen.Ähnlich sieht das der Kaffeekonzern Tchibo - der längst nicht mehr nur Kaffee im Angebot hat. Das Hamburger Unternehmen gehört zu den drei Beklagten, die Birkenstock-ähnliche Modelle verkauften und deshalb nun vor Gericht stehen. Das Unternehmen sehe bei den Birkenstock-Modellen nicht die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe, erklärte ein Sprecher.Funktionalität versus Kreativität"Ob etwas urheberrechtlich als Werk geschützt ist, wird nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH daran festgemacht, ob der Gegenstand ein Original ist - also eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers", erklärt Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Darin müsse die Persönlichkeit des Urhebers und seine freie, kreative Schaffensentscheidung zum Ausdruck gebracht werden.Anders als bildende Kunst stehe angewandte Kunst allerdings vor der Herausforderung, auch einen funktionellen Auftrag erfüllen zu müssen, so Fusbahn. Für die Frage nach dem Urheberrechtsschutz sei daher entscheidend, ob über den technischen Zwang hinaus eine gewisse Gestaltungsfreiheit künstlerisch ausgenutzt wurde. Das OLG Köln habe das in den Birkenstock-Verfahren mangels ausreichenden Vortrags zum Schaffensprozess und den getroffenen künstlerischen Gestaltungsentscheidungen verneint.Darf Kunst ökonomische Ziele haben?Nach erster Einschätzung des BGH habe das OLG bei seiner Bewertung die richtigen Maßstäbe angesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in der mündlichen Verhandlung. Es habe für die Definition eines Werkes der angewandten Kunst zutreffend eine bestimmte Gestaltungshöhe gefordert. Die Darlegungslast für einen Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller.Der Anwalt aufseiten Birkenstocks hielt dagegen: Das OLG habe einen Kunstbegriff zugrunde gelegt, der deutlich über die Definition in der bisherigen Rechtsprechung von BGH und EuGH hinausgehe. Es habe darauf abgestellt, dass Kunst zweckfrei sein müsse und keine ökonomischen Ziele verfolgen dürfe. Es könne aber nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.Es ist längst nicht der erste Fall, in dem Birkenstock gegen Nachahmungen juristisch vorgeht. In der Vergangenheit berief sich der Hersteller etwa auf Design- oder Wettbewerbsrecht. Sollte nach Ansicht des BGH nun das Urheberrecht greifen, hätte das für das Unternehmen mehrere Vorteile. "Das Urheberrecht ist ein unheimlich langlebiges Recht, weil es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Schutz gewährt", erklärt Fusbahn. Zudem sei im Gegensatz etwa zum Designrecht kein formaler Eintrag nötig. Source link
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Von DPA Veröffentlicht am 9. Januar 2025 Als in den 1960er Jahren die erste Birkenstock -Sandale vorgestellt wurde, war von dem heutigen Erfolg der Marke zunächst nichts zu ahnen. Doch Jahrzehnte später hat sich die Gesundheitssandale zum Trendschuh entwickelt. Nach Ansicht des Modeunternehmens sind die Sandalen sogar Kunstwerke und als solche urheberrechtlich geschützt. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. shutterstockDer Erste Zivilsenat verhandelte am Donnerstag zu drei Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten. Sie hatten Sandalen im Angebot, die den eigenen Modellen sehr ähnlich sehen. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn Birkenstock-Sandalen seien Werke der angewandten Kunst, die nicht einfach nachgeahmt werden dürften. Wann das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkündet, ist noch unklar. (Az. I ZR 16/24)Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Anders als zum Beispiel das Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sind etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme - sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.Was ist "Kunst"?Der Begriff "Kunst" im Kontext des Urheberrechtes erwecke oft den Eindruck, dass es dabei nur um zweckfreie Kunst ginge - wie ein Gemälde oder ein Musikstück, sagt Rechtsanwalt Konstantin Wegner, der Birkenstock seit Jahren vor Gericht vertritt. "Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann." Das hätten Gerichte bereits etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden.In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalendesigns. Konkret geht es um vier Modelle: "Arizona" (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film "Barbie" besondere Erwähnung fand), "Madrid" (mit einem Riemen), "Gizeh" (mit Zehentrenner) sowie den Clog "Boston". Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.Wegner sagt, es seien sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung, als auch die Kombination dieser Elemente, die die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. Das Design von Erfinder Karl Birkenstock im Stil Brutalismus sei einmalig gewesen, als die Klassiker zuerst erschienen.OLG sah keine künstlerische LeistungFür diesen neuen Ansatz hagelte es in den 1960ern auf der Düsseldorfer Schuhmesse Kritik. "Birkenstock wurde damals von anderen Ausstellern als Quertreiber beschimpft", sagt Steffen Schäffner, Leiter des Bereichs Intellectual Property (deutsch: geistiges Eigentum). Auch wegen des schweren Starts sei es dem Unternehmen wichtig, dass andere sich nicht einfach an den Erfolg dranhängen. "Wir sind überzeugt, dass Karl Birkenstock etwas geschaffen hat, was dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist", so Schäffner.Die Vorinstanzen waren dazu aber uneinig. Während das Landgericht Köln die Schuhmodelle zunächst als Werke der angewandten Kunst anerkannte und den Klagen entsprechend stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln später abgewiesen. Die Schuhe erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar gewesen.Ähnlich sieht das der Kaffeekonzern Tchibo - der längst nicht mehr nur Kaffee im Angebot hat. Das Hamburger Unternehmen gehört zu den drei Beklagten, die Birkenstock-ähnliche Modelle verkauften und deshalb nun vor Gericht stehen. Das Unternehmen sehe bei den Birkenstock-Modellen nicht die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe, erklärte ein Sprecher.Funktionalität versus Kreativität"Ob etwas urheberrechtlich als Werk geschützt ist, wird nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH daran festgemacht, ob der Gegenstand ein Original ist - also eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers", erklärt Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Darin müsse die Persönlichkeit des Urhebers und seine freie, kreative Schaffensentscheidung zum Ausdruck gebracht werden.Anders als bildende Kunst stehe angewandte Kunst allerdings vor der Herausforderung, auch einen funktionellen Auftrag erfüllen zu müssen, so Fusbahn. Für die Frage nach dem Urheberrechtsschutz sei daher entscheidend, ob über den technischen Zwang hinaus eine gewisse Gestaltungsfreiheit künstlerisch ausgenutzt wurde. Das OLG Köln habe das in den Birkenstock-Verfahren mangels ausreichenden Vortrags zum Schaffensprozess und den getroffenen künstlerischen Gestaltungsentscheidungen verneint.Darf Kunst ökonomische Ziele haben?Nach erster Einschätzung des BGH habe das OLG bei seiner Bewertung die richtigen Maßstäbe angesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in der mündlichen Verhandlung. Es habe für die Definition eines Werkes der angewandten Kunst zutreffend eine bestimmte Gestaltungshöhe gefordert. Die Darlegungslast für einen Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller.Der Anwalt aufseiten Birkenstocks hielt dagegen: Das OLG habe einen Kunstbegriff zugrunde gelegt, der deutlich über die Definition in der bisherigen Rechtsprechung von BGH und EuGH hinausgehe. Es habe darauf abgestellt, dass Kunst zweckfrei sein müsse und keine ökonomischen Ziele verfolgen dürfe. Es könne aber nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.Es ist längst nicht der erste Fall, in dem Birkenstock gegen Nachahmungen juristisch vorgeht. In der Vergangenheit berief sich der Hersteller etwa auf Design- oder Wettbewerbsrecht. Sollte nach Ansicht des BGH nun das Urheberrecht greifen, hätte das für das Unternehmen mehrere Vorteile. "Das Urheberrecht ist ein unheimlich langlebiges Recht, weil es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Schutz gewährt", erklärt Fusbahn. Zudem sei im Gegensatz etwa zum Designrecht kein formaler Eintrag nötig. Source link
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Von DPA Veröffentlicht am 9. Januar 2025 Als in den 1960er Jahren die erste Birkenstock -Sandale vorgestellt wurde, war von dem heutigen Erfolg der Marke zunächst nichts zu ahnen. Doch Jahrzehnte später hat sich die Gesundheitssandale zum Trendschuh entwickelt. Nach Ansicht des Modeunternehmens sind die Sandalen sogar Kunstwerke und als solche urheberrechtlich geschützt. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. shutterstockDer Erste Zivilsenat verhandelte am Donnerstag zu drei Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten. Sie hatten Sandalen im Angebot, die den eigenen Modellen sehr ähnlich sehen. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn Birkenstock-Sandalen seien Werke der angewandten Kunst, die nicht einfach nachgeahmt werden dürften. Wann das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkündet, ist noch unklar. (Az. I ZR 16/24)Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Anders als zum Beispiel das Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sind etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme - sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.Was ist "Kunst"?Der Begriff "Kunst" im Kontext des Urheberrechtes erwecke oft den Eindruck, dass es dabei nur um zweckfreie Kunst ginge - wie ein Gemälde oder ein Musikstück, sagt Rechtsanwalt Konstantin Wegner, der Birkenstock seit Jahren vor Gericht vertritt. "Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann." Das hätten Gerichte bereits etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden.In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalendesigns. Konkret geht es um vier Modelle: "Arizona" (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film "Barbie" besondere Erwähnung fand), "Madrid" (mit einem Riemen), "Gizeh" (mit Zehentrenner) sowie den Clog "Boston". Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.Wegner sagt, es seien sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung, als auch die Kombination dieser Elemente, die die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. Das Design von Erfinder Karl Birkenstock im Stil Brutalismus sei einmalig gewesen, als die Klassiker zuerst erschienen.OLG sah keine künstlerische LeistungFür diesen neuen Ansatz hagelte es in den 1960ern auf der Düsseldorfer Schuhmesse Kritik. "Birkenstock wurde damals von anderen Ausstellern als Quertreiber beschimpft", sagt Steffen Schäffner, Leiter des Bereichs Intellectual Property (deutsch: geistiges Eigentum). Auch wegen des schweren Starts sei es dem Unternehmen wichtig, dass andere sich nicht einfach an den Erfolg dranhängen. "Wir sind überzeugt, dass Karl Birkenstock etwas geschaffen hat, was dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist", so Schäffner.Die Vorinstanzen waren dazu aber uneinig. Während das Landgericht Köln die Schuhmodelle zunächst als Werke der angewandten Kunst anerkannte und den Klagen entsprechend stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln später abgewiesen. Die Schuhe erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar gewesen.Ähnlich sieht das der Kaffeekonzern Tchibo - der längst nicht mehr nur Kaffee im Angebot hat. Das Hamburger Unternehmen gehört zu den drei Beklagten, die Birkenstock-ähnliche Modelle verkauften und deshalb nun vor Gericht stehen. Das Unternehmen sehe bei den Birkenstock-Modellen nicht die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe, erklärte ein Sprecher.Funktionalität versus Kreativität"Ob etwas urheberrechtlich als Werk geschützt ist, wird nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH daran festgemacht, ob der Gegenstand ein Original ist - also eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers", erklärt Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Darin müsse die Persönlichkeit des Urhebers und seine freie, kreative Schaffensentscheidung zum Ausdruck gebracht werden.Anders als bildende Kunst stehe angewandte Kunst allerdings vor der Herausforderung, auch einen funktionellen Auftrag erfüllen zu müssen, so Fusbahn. Für die Frage nach dem Urheberrechtsschutz sei daher entscheidend, ob über den technischen Zwang hinaus eine gewisse Gestaltungsfreiheit künstlerisch ausgenutzt wurde. Das OLG Köln habe das in den Birkenstock-Verfahren mangels ausreichenden Vortrags zum Schaffensprozess und den getroffenen künstlerischen Gestaltungsentscheidungen verneint.Darf Kunst ökonomische Ziele haben?Nach erster Einschätzung des BGH habe das OLG bei seiner Bewertung die richtigen Maßstäbe angesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in der mündlichen Verhandlung. Es habe für die Definition eines Werkes der angewandten Kunst zutreffend eine bestimmte Gestaltungshöhe gefordert. Die Darlegungslast für einen Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller.Der Anwalt aufseiten Birkenstocks hielt dagegen: Das OLG habe einen Kunstbegriff zugrunde gelegt, der deutlich über die Definition in der bisherigen Rechtsprechung von BGH und EuGH hinausgehe. Es habe darauf abgestellt, dass Kunst zweckfrei sein müsse und keine ökonomischen Ziele verfolgen dürfe. Es könne aber nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.Es ist längst nicht der erste Fall, in dem Birkenstock gegen Nachahmungen juristisch vorgeht. In der Vergangenheit berief sich der Hersteller etwa auf Design- oder Wettbewerbsrecht. Sollte nach Ansicht des BGH nun das Urheberrecht greifen, hätte das für das Unternehmen mehrere Vorteile. "Das Urheberrecht ist ein unheimlich langlebiges Recht, weil es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Schutz gewährt", erklärt Fusbahn. Zudem sei im Gegensatz etwa zum Designrecht kein formaler Eintrag nötig. Source link
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Von DPA Veröffentlicht am 9. Januar 2025 Als in den 1960er Jahren die erste Birkenstock -Sandale vorgestellt wurde, war von dem heutigen Erfolg der Marke zunächst nichts zu ahnen. Doch Jahrzehnte später hat sich die Gesundheitssandale zum Trendschuh entwickelt. Nach Ansicht des Modeunternehmens sind die Sandalen sogar Kunstwerke und als solche urheberrechtlich geschützt. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. shutterstockDer Erste Zivilsenat verhandelte am Donnerstag zu drei Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten. Sie hatten Sandalen im Angebot, die den eigenen Modellen sehr ähnlich sehen. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn Birkenstock-Sandalen seien Werke der angewandten Kunst, die nicht einfach nachgeahmt werden dürften. Wann das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkündet, ist noch unklar. (Az. I ZR 16/24)Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Anders als zum Beispiel das Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sind etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme - sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.Was ist "Kunst"?Der Begriff "Kunst" im Kontext des Urheberrechtes erwecke oft den Eindruck, dass es dabei nur um zweckfreie Kunst ginge - wie ein Gemälde oder ein Musikstück, sagt Rechtsanwalt Konstantin Wegner, der Birkenstock seit Jahren vor Gericht vertritt. "Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann." Das hätten Gerichte bereits etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden.In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalendesigns. Konkret geht es um vier Modelle: "Arizona" (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film "Barbie" besondere Erwähnung fand), "Madrid" (mit einem Riemen), "Gizeh" (mit Zehentrenner) sowie den Clog "Boston". Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.Wegner sagt, es seien sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung, als auch die Kombination dieser Elemente, die die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. Das Design von Erfinder Karl Birkenstock im Stil Brutalismus sei einmalig gewesen, als die Klassiker zuerst erschienen.OLG sah keine künstlerische LeistungFür diesen neuen Ansatz hagelte es in den 1960ern auf der Düsseldorfer Schuhmesse Kritik. "Birkenstock wurde damals von anderen Ausstellern als Quertreiber beschimpft", sagt Steffen Schäffner, Leiter des Bereichs Intellectual Property (deutsch: geistiges Eigentum). Auch wegen des schweren Starts sei es dem Unternehmen wichtig, dass andere sich nicht einfach an den Erfolg dranhängen. "Wir sind überzeugt, dass Karl Birkenstock etwas geschaffen hat, was dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist", so Schäffner.Die Vorinstanzen waren dazu aber uneinig. Während das Landgericht Köln die Schuhmodelle zunächst als Werke der angewandten Kunst anerkannte und den Klagen entsprechend stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln später abgewiesen. Die Schuhe erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar gewesen.Ähnlich sieht das der Kaffeekonzern Tchibo - der längst nicht mehr nur Kaffee im Angebot hat. Das Hamburger Unternehmen gehört zu den drei Beklagten, die Birkenstock-ähnliche Modelle verkauften und deshalb nun vor Gericht stehen. Das Unternehmen sehe bei den Birkenstock-Modellen nicht die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe, erklärte ein Sprecher.Funktionalität versus Kreativität"Ob etwas urheberrechtlich als Werk geschützt ist, wird nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH daran festgemacht, ob der Gegenstand ein Original ist - also eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers", erklärt Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Darin müsse die Persönlichkeit des Urhebers und seine freie, kreative Schaffensentscheidung zum Ausdruck gebracht werden.Anders als bildende Kunst stehe angewandte Kunst allerdings vor der Herausforderung, auch einen funktionellen Auftrag erfüllen zu müssen, so Fusbahn. Für die Frage nach dem Urheberrechtsschutz sei daher entscheidend, ob über den technischen Zwang hinaus eine gewisse Gestaltungsfreiheit künstlerisch ausgenutzt wurde. Das OLG Köln habe das in den Birkenstock-Verfahren mangels ausreichenden Vortrags zum Schaffensprozess und den getroffenen künstlerischen Gestaltungsentscheidungen verneint.Darf Kunst ökonomische Ziele haben?Nach erster Einschätzung des BGH habe das OLG bei seiner Bewertung die richtigen Maßstäbe angesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in der mündlichen Verhandlung. Es habe für die Definition eines Werkes der angewandten Kunst zutreffend eine bestimmte Gestaltungshöhe gefordert. Die Darlegungslast für einen Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller.Der Anwalt aufseiten Birkenstocks hielt dagegen: Das OLG habe einen Kunstbegriff zugrunde gelegt, der deutlich über die Definition in der bisherigen Rechtsprechung von BGH und EuGH hinausgehe. Es habe darauf abgestellt, dass Kunst zweckfrei sein müsse und keine ökonomischen Ziele verfolgen dürfe. Es könne aber nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.Es ist längst nicht der erste Fall, in dem Birkenstock gegen Nachahmungen juristisch vorgeht. In der Vergangenheit berief sich der Hersteller etwa auf Design- oder Wettbewerbsrecht. Sollte nach Ansicht des BGH nun das Urheberrecht greifen, hätte das für das Unternehmen mehrere Vorteile. "Das Urheberrecht ist ein unheimlich langlebiges Recht, weil es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Schutz gewährt", erklärt Fusbahn. Zudem sei im Gegensatz etwa zum Designrecht kein formaler Eintrag nötig. Source link
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Köln - Römischer Mauern - 50-70 n. Chr.
Hier sind einige Ereignisse über die Beziehung zwischen den Römern und den germanischen Stämmen:
- Die Römer entdeckten Deutschland, als Julius Caesar (58–50 v. Chr.) Kriege in Gallien führte. Danach errangen Tiberius und Drusus (12–9 v. Chr.) die ersten Siege, bis Varus im Jahr 9 n. Chr. in der Schlacht im Teutoburger Wald von Arminius und den germanischen Stämmen besiegt wurde. Arminius war ein germanischer Fürst, der in Rom ausgebildet wurde. Später wurde er nach Germanien zurückgerufen, trat dort mit den germanischen Stämmen in Kontakt und führte schließlich Krieg gegen die Römer.
- Nach dem Tod des Augustus im Jahr 14 n. Chr. beschlossen die Römer, Rache an den germanischen Stämmen zu nehmen, und Germanicus führte Feldzüge (16–17 n. Chr.) mit Erfolg.
- Kaiser Vespasian in 70 spielte eine wichtige Rolle beim Aufbau und der Verstärkung der römischen Grenze (Limes) in Germania. Um die Grenze zu sichern, bauten die Römer den Obergermanisch-Rätischen Limes aus, eine 550 km lange Befestigungslinie, die von Rheinbrohl (in der Nähe von Koblenz) bis zur Donau reichte. Sie bestand aus Kastellen, Wachtürmen und Palisaden. Der Rhein markierte die Grenze zwischen dem römischen Reich und den germanischen Stämmen.
- Tacitus schrieb um das Jahr 98 n. Chr. das Werk ‘Germania’, um die Region zu beschreiben. Die Römer bauten Straßen, Lager und Festungen, während die germanischen Stämme in den Wäldern lebten. Es gab Handel mit Fellen und Holz.
- Um 166 n. Chr. begannen die Markomannen und andere Stämme Überfälle auf römisches Gebiet. Kaiser Marcus Aurelius müsste kämpfen in den Markomannenkriegen (166–180 n. Chr.). Marcus Aurelius starb 180 n. Chr. in Vindobona (dem heutigen Wien), bevor er den Krieg vollständig beenden konnte.
- Das Römische Reich wurde zusätzlich von einer schweren Pestepidemie (vermutlich die Antoninische Pest) geschwächt, die ab 165 n. Chr. weite Teile der Bevölkerung und Armee dezimierte.
- Die Severer (193–211) integrierten vermehrt germanische Söldner in die römische Armee.
- Diokletian (284–305) vergrößerte die Armee und verstärkte die Grenzen mit neuen Festungen entlang von Rhein und Donau.
- Nachdem die Römer die Limeslinie errichtet hatten, wurden die germanischen Stämme von östlichen Stämmen wie den Hunnen bedrängt und gerieten in Konflikt mit den Römern. Dies führte dazu, dass viele germanische Stämme wie die Goten, Vandalen, Langobarden und Suebier in römisches Gebiet eindrangen.
- Die Stadt Konstantinopel wurde im Jahr 330 n. Chr. offiziell als Hauptstadt des Römischen Reiches gegründet.
- Die Schlacht von Adrianopel am 9. August 378 n. Chr. war eine entscheidende Niederlage für das Römische Reich gegen die Westgoten. Sie zeigte die Schwäche des Reiches und leitete eine Ära ein, die schließlich zum Untergang des Weströmischen Reiches führte.
- In 476 n. Chr. der germanische Heerführer Odoaker setzte den letzten weströmischen Kaiser Romulus Augustulus ab und übernahm die Herrschaft in Italien. Dies markierte das Ende des Weströmischen Reiches.
Die Römer und die germanischen Stämme kämpften in der Vergangenheit gegeneinander, aber im Mittelalter betrachteten sich die deutschen Kaiser wie Otto und Friedrich Barbarossa als Erben der römischen Kaiser.
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Ford schrumpft sich aus Deutschland weg
Tichy:»Zum 1. November hat der US-amerikanische Ford-Konzern seine Dependance in Köln am Rhein um weitere Geschäftsführer von vier auf zwei verkleinert. Jetzt besteht die Führungsmannschaft nur noch aus zwei Geschäftsführern, einen Vorstandsvorsitzenden gibt es nicht mehr. Mit der Neuorganisation ist endgültig klar, dass Ford in Deutschland künftig auf einen Vorsitzenden verzichtet und dass es somit Der Beitrag Ford schrumpft sich aus Deutschland weg erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/TG0zhm «
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Fahrt nach Hause mit einem kleinen Umweg nach Sindorf ins Vogelruther Feld, einem Wohngebiet, in das in den letzten Jahren ein paar tausend Menschen gezogen sind, häufig in neue und zum Teil selbst gebaute Häuser. So wie die Eltern meiner Schwiegertochter, bei denen ich etwas abzugeben hatte. Ich fuhr also von meiner Arbeit aus an meinem eigenen Haus in Horrem vorbei und am Schluss auf der K39n an Sindorf vorbei. Dann kam mir in den Sinn, dass es zur Straße, in der meine Mit-Schwiegereltern wohnen, einen kleinen versteckten Zugang und eine Rampe für Räder oder Rollis gibt. Ich fand die Zufahrt und fotografierte sie dann von der anderen Seite. Als ich diesen Text schreibe, fällt mir auf, dass ich wie selbstverständlich Ortsnamen und Begriffe verwende, die Ortsunkundige eigentlich gar nicht kennen und einordnen können. Deswegen ein paar Worte zu den Orten und der Gegend, in der ich lebe. Horrem und Sindorf sind Stadtteile der Kolpingstadt Kerpen, einer Stadt von etwa 70.000 Einwohnern südwestlich von Köln. Mein Haus steht 20 km vom Kölner Dom entfernt in Kerpen Horrem. Kerpen selber gehört zum Rhein-Erft-Kreis. Und das alles liegt in einer Gegend, die Kölner Bucht oder auch Jülicher Börde genannt wird. Die Bördelandschaft hier ist geprägt von der Braunkohle und fruchtbaren Ackerflächen und Feldern. Die Förderung der Braunkohle und die ausgeprägte Landwirtschaft haben dazu geführt, dass die Gegend durchzogen ist von asphaltierten Wegen durch die Landschaft. Und das bedeutet wiederum, dass man hier fantastisch Radfahren kann. Das ermöglicht mir, von meinen wunderschönen Erlebnissen auf dem Rad hier zu erzählen. Bördelandschaft, Äcker und Braunkohlekraftwerke Die Jülicher Börde wird im Süden durch die zunehmend hügeliger werdende Eifel begrenzt, im Norden durch den Rhein. Dazwischen zieht sie sich letztendlich von Köln bis fast nach Aachen und Mönchengladbach. Die Landschaft ist in Veränderung, denn die Tagebaue Inden, Garzweiler und Hambach werden sich in den nächsten Jahrzehnten in Seen verwandeln. Die Förderung und Verbrennung der Braunkohle wird 2030 eingestellt. Ich glaube, so richtig kann sich das noch niemand vorstellen. Seitdem ich hier wohne, das sind knapp 30 Jahre, beherrscht die Zuckerrübe die Landwirtschaft. Aber auch das ändert sich. Mais, Raps, Sonnenblumen, Kartoffeln und andere Feldfrüchte nehmen immer mehr Raum und Fläche ein. Mein Eindruck: Es verändert sich alles zum Guten. Es wird vielfältiger, bunter, interessanter, abwechslungsreicher. Ich mag es immer mehr hier. Ich erschließe mir das alles auf dem Rad und damit unmittelbar. Ich erleb die Veränderungen direkt Auch das ist, WARUMICHRADFAHRE.
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Gisa Klönne - Unter dem Eis
- In Judiths Magengegend flattert etwas. Es war ein Fehler, herzukommen, denkt sie. Dies ist meine letzte Urlaubswoche. Ich hätte mich nicht überreden lassen sollen, auch nicht um der alten Zeilen willen, was vorbei ist, ist vorbei.
- Behutsam legt sie Jonnys Taschenlampe auf den Küchentisch, bittet den Kommissar, sich zu setzen, schenkt ihm ein Glas Wasser ein, fragt ihn, ob er Hunger hat. Er verneint, aber sie öffnet den Kühlschrank trotzdem, starrt hinein, braucht unendlich viel Kraft, ihn wieder zu schließen, weil es dann nichts anderes mehr zu tun gibt, als sich ebenfalls an den Küchentisch zu setzen und zu ertragen, was sie nicht ertragen will. "Bitte, Tina, der Kommissar hat sicher nicht viel Zeit." Franks Stimme. Dunkel, vertraut und so gefasst, dass Martina am liebsten schreien würde.
- Jemand lacht hinter ihm. Tims Schultern versteifen sich, sein Herz beginnt zu rasen. nicht Rumdrehen beschwört er sich, nicht Rumdrehen, das macht es nur noch schlimmer, das wollen Sie doch nur. [...] Tim setzt sich in Bewegung. wieder dieses lachen. Tims Rücken tut weh, weil er den kopf, so tief es geht, zwischen die Schultern duckt, er fühlt seine Schritte nicht. Es kostet so unendlich viel Beherrschung, sich nicht einfach auf den Boden zu werfen, sich nicht an die schmuddelige Backsteinfassade zu pressen, die Augen zu schließen und zu beten, dass er unsichtbar wird oder, noch besser, zu Stein.
- Kurz nach seinem vierzehnten Geburtstag hat sich seine Welt von der seiner Eltern entfernt, sie sind zu Bewohnern zweier Planeten geworden, die unabhängig voneinander existierten: nebeneinander und doch immer fremd. Und nun ist ein Teil dieses anderen Planeten verglüht, bevor Manni ihn besuchen konnte, ja bevor er entschieden hatte, ob er ihn überhaupt besuchen wollte. Nun sitzt er unverhofft fest in einer Welt, in der Entscheidungen persönliche Konsequenzen haben und zu spät tatsächlich zu spät bedeutet. Natürlich hat er das schon lange gewusst, aber jetzt ist es plötzlich real.
- Sie öffnet das Fenster ihres neuen Büros, schaut über den Autobahnzubringer hinweg, glaubt, hinter Bürobauten ein Stück Rhein zu erkennen. Grau wie der Himmel, aus dem es nicht regnen, aus dem keine Abkühlung kommen will.
- Sie steht wieder auf und raucht ihre Zigarette am Fenster zu Ende. Zwei Zeitverschiebungen in sechs Tagen, Nächte unruhigen Schlafs unter freiem Himmel, seit über 24 Stunden überhaupt keine Stunde Schlaf. Köln kommt ihr unwirklich vor, sie hat die Bodenhaftung verloren, ist nicht hier, nicht anderswo. Sie trinkt den Kaffee aus, der sie nicht wach macht, nur ihren Herzschlag beschleunigt und ihren Mund austrocknet.
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