Tumgik
#Internetpranger
datenarche · 1 year
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korrektheiten · 6 years
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PSIRAM – Moderne Hexenjagd im 21. Jahrhundert …
Bei einer oberflächlichen, leichtgläubigen Betrachtungsweise sollen Internetpranger wie PSIRAM dem Leser einen objektiven und glaubwürdigen Eindruck erwecken. Doch Vorsicht – die Herausgeber der Plattform, die gerne anonym bleiben wollten (was sie u.a. auch in ihrem nicht vorhandenen Impressum verraten), auch wenn einige Namen und Daten zu den Gründern inzwischen an die Öffentlichkeit gelangt und mit wenig […] http://dlvr.it/QfCcRW
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mparthesius · 7 years
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Das war zu einfach: Krawall-Barbie von BiLD sieht aus wie Ivanka Trump #g20ham17 #internetpranger
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joeyfirst · 5 years
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Journalisten übernehmen die Sprache vom Volk - es war unsere Ausdrucksform Missstände anzuprangern. Von Journalisten erwarte ich Seriosität und keinen populistisch plakativen Internetpranger. Unfassbar. Es ist nämlich ein fundamentaler Unterschied, ob ich so was vom Stapel lasse oder die vierte Gewalt im Staate, die auch dafür zu sorgen hat, dass der soziale Frieden gewahrt bleibt.
nach den Journalisten Scheißdreck hier müsste dann Dalai Lama auch ein Hassredner da sein der die hat gesagt die Moslems müssen wieder zurück Jahr Arbeit Irland und die Europäer sollen europäisch bleiben
Ich kann mich da nur wiederholen - man sollte mal die jugoslawische Bevölkerung fragen - wie die darüber denkt.
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verschwoerer · 5 years
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Meiner Erfahrung nach gibt es praktisch keine andere Heuristik, die so zuverlässig aufdeckt, wer auf der richtigen und wer auf der falschen Seite kämpft, wie die Frage "Haben die einen Internetpranger?"
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Das ist ja krass genug, wenn irgendwelche unmoralischen Einzeltäter das machen, aber guckt mal hier, was die britische Polizei über die Verhafteten Ökoaktivisten veröffentlicht! 
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Da brauche ich dann keine weiteren Datenpunkte mehr, um zu wissen, ob hier die Aktivisten oder die Polizei Recht haben. Wie abstoßend. Aber uns erzählen sie was von Datenschutz und wie böse Facebook und Google sind. Ja nee, klar.
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https://blog.fefe.de/?ts=a24367cb
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melbynews-blog · 6 years
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Facebook - Werkzeug des Guten?
Neuer Beitrag veröffentlicht bei https://melby.de/facebook-werkzeug-des-guten/
Facebook - Werkzeug des Guten?
Facebook sieht sich als Big Brother, dessen Bestreben es ist, über die halbe Weltbevölkerung zu wachen. Als gutes Beispiel nennt Mark Zuckerberg unter anderem die #Metoo-Bewegung, der seine Plattform Aufmerksamkeit verschafft habe. Es war eine Bewegung, die sich als digitaler Internetpranger einen Namen gemacht hat. Facebook sei ein „idealistisches und optimistisches Unternehmen“, weshalb man sich auf „all das Gute fokussiere, das durch das Verbinden von Menschen bewirkt werden könne“, sagt Zuckerberg.
Was gut und böse ist, bestimmt demnach er. Eine bedrohliche Entwicklung, angesichts der in weiten Teilen der Welt marktbeherrschenden Stellung der Plattform Facebook. Dass derartiger Drang zur Weltverbesserung sehr schnell in Konflikt mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geraten muss, liegt auf der Hand. In Deutschland spielt zudem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) aus der Feder des ehemaligen Justizministers Heiko Maas (SPD) diesen totalitären Bestrebungen in die Hände. Und so kommt es immer wieder zu Löschungen reiner Meinungsäußerungen mit anschließender temporärer Facebook-Sperre der Verfasser.
Wichtiger Etappensieg für die Meinungsfreiheit
Ein Nutzer erzielte nun erstmals einen gerichtlichen Erfolg gegen die Willkürmaßnahmen. Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung, die Facebook dazu verpflichtete, einen gelöschten Kommentar folgenden Wortlauts wiederherzustellen: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“
Facebook hatte die Löschung in einer automatischen Mitteilung gegenüber dem Schreiber mit einem angeblichen Verstoß gegen die „Gemeinschaftsstandards“ begründet und eine 30-tägige Sperrung des Nutzerkontos verhängt, die ebenfalls aufgehoben wurde. 
Tatsächlich kommt durch die Eröffnung eines Facebook-Accounts ein rechtswirksamer Vertrag zwischen der Plattform und dem Nutzer zustande, für den der User zwar nicht mit Geld, jedoch durch die Überlassung seiner Daten bezahlt. Das hieraus entstehende privatrechtliche Verhältnis beinhaltet aufgrund der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte auch die Verpflichtung für Facebook, das Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen der geltenden Gesetze für seine Nutzer sicherzustellen. Das bedeutet: Eine Plattform wie Facebook darf ihren Nutzern eine Meinungsäußerung auch dann nicht willkürlich verbieten, wenn diese Meinung in pointierter Form vorgetragen wird.
Informationsblockierer des Jahres 2016
Auch das zeitweise Einschränken oder komplette Löschen von Nutzeraccounts findet für Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung, und ein solches ist Facebook zweifellos, seine enge gesetzliche Grenze in Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser regelt, dass sich ersatzpflichtig macht, wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt. Ein eventuell schon länger bestehender Facebook-Account mit einer gut gepflegten Freundesliste, der gegebenenfalls geschäftlichen Zwecken des Nutzers dient, kann einen beträchtlichen Wert darstellen. Dessen willkürliche Vernichtung durch die Betreiber der Plattform kann einen glatten Vertragsbruch darstellen.
Es ist höchste Zeit, dass sich die Gesetzgeber der einzelnen Staaten eingehend mit den Methoden der Plattform auseinandersetzen. Eine Plattform, die sich gerade anschickt, zum neuen, weltweit agierenden Ministerium für Liebe zu avancieren und auf eigene Faust Gedankenverbrechen zu ahnden. Von der Durchsetzung von Bürgerrechten bei Facebook sind wir aktuell leider weit entfernt, da das NetzDG in die entgegengesetzte Richtung wirkt. Und auch die unbedarft agierende neue Justizministerin Katarina Barley (SPD) scheint nicht dazu angetreten zu sein, das Problem im Sinne der Bürger in die Hand zu nehmen. Ihr aktueller Verschlimmbesserungsvorschlag, der mit dem Gedanken an eine „Pluralismuspflicht“ spielt, redet engen Vorgaben das Wort, um „Nutzern sozialer Netzwerke ein breites Nachrichtenangebot verfügbar zu machen“. Das heißt zu Deutsch, weichgespülte Angebote etablierter Medien verstärkt ins Blickfeld des Nutzers rücken zu wollen, um ihn vor allzu freiheitlichen Abirrungen zu bewahren.
Die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche bedachte Facebook im Jahre 2016 als „Informationsblockierer des Jahres“ mit dem Negativpreis „Verschlossene Auster“. In seiner Laudatio bemängelte der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, die mangelnde Transparenz, mit der Facebook beim Löschen von Inhalten vorgehe: Facebook sei das bevorzugte Instrument für Hasspropaganda geblieben, trotz eines Aufrufs von Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg zu Liebe und Toleranz. „Das Geschäftsmodell Facebook basiert darauf, dass unkontrolliert Meinungen verbreitet werden“, so das Resümee von Thilo Weichert damals.
Spitzelstimmung in der Gesellschaft
Was wäre die Alternative zur unkontrollierten Meinung? Die kontrollierte Meinung, wie sie ein Jahr später durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in unser Rechtssystem implementiert wurde? An der mangelnden Transparenz jedenfalls hat sich dadurch nichts geändert. Vielmehr ist noch eine zweite intransparente Instanz hinzugekommen: Die tagtäglichen Entscheidungen über Fragen der Meinungsfreiheit werden nun in die Mühlen der regulierten Selbstregulierung geworfen, wo das kostbare Grundrecht nach und nach zu Staub zerrieben wird.
Klar ist, dass auf Facebook über Jahre hinweg ein nahezu rechtsfreier Raum entstanden ist, den als virtuelles Staatsgebiet zu erkennen die Politik viel zu lange versäumt hat. Nun versucht sie, das so entstandene Vakuum für machtpolitische Zwecke auszunutzen. Dabei setzt sie auf ein Heer von Denunzianten, die sich in ihrer Freizeit auf die Jagd nach falschen Meinungen und unguten Emotionen ihrer Mitmenschen begeben, um flugs den Meldebutton zu betätigen. Der Schaden, den diese Spitzelstimmung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedeutet, ist unermesslich und unverzeihlich.
Rechtsstaat oder Überwachungsstaat?
Es ist anzunehmen, dass Berufsjuristen wie Heiko Maas sehr genau zwischen soliden Rechtsgrundlagen und reiner Gesinnungsjustiz unterscheiden können. Maas ist sich natürlich darüber bewusst, dass nur ein unabhängiges Gericht über Recht und Unrecht zu befinden hat, auf Basis von Tatbeständen, nicht auf Grundlage von Haltungen. Dass er mit dem NetzDG konsequent den Weg der Gesinnungsjustiz beschritt, lässt nur den Schluss zu, dass er bereit war, den Rechtsfrieden bedenkenlos auf dem Altar von Ideologie und Machthunger zu opfern. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin, das Recht zumindest in einem Fall zurück auf die Füße zu stellen und Facebook zur Wiederherstellung des zu Unrecht gelöschten Nutzerbeitrags zu verpflichten, ist deshalb ein Signal, dessen Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Sie gibt zugleich den einzig gangbaren Weg vor, mit dem das Problem dauerhaft und auf rechtsstaatliche Weise gelöst werden kann: durch eine neu zu schaffende, unabhängige Gerichtsbarkeit im virtuellen Raum, die unter den Augen der kritischen Öffentlichkeit nach Recht und Gesetz ihre Urteile fällt.
Ehe wir so weit sind, wird noch viel Zeit vergehen. Zeit, die selbst ernannte Weltherrscher wie Big Brother Zuckerberg dazu nutzen werden, ihren Vorstellungen vom Wahren, Schönen und Guten mit der Brachialgewalt ihrer Datenhoheit Geltung zu verschaffen, während Little Brothers wie Heiko Maas mit glänzenden Augen danebenstehen. Unsere Wahl lautet: Rechtsstaat oder Überwachungsstaat. Wie werden wir uns entscheiden?
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opposition24 · 7 years
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Vaxxed: „Größter Impf-Betrug unserer Zeit“
Vaxxed: „Größter Impf-Betrug unserer Zeit“
Wer die internationale Impfmafia kritisiert, landet in Deutschland mindestens an dem Internetpranger “Psyriam”. Das Hetzportal trieb es mit dem Mobbing so weit, dass sich infolge dessen sogar ein Heilpraktiker das Leben nahm. Gegen den impfkritischen Film “Vaxxed” läuft eine noch bedrohlichere Kampagne. Mitarbeiter von Kinos, die den Film zeigen wollten, wurden teilweise angegriffen und mit dem…
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my-life-fm · 9 years
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»„Edathy soll brennen“«‽
»Sebastian Edathy ist unschuldig, sein Verfahren eingestellt. ... | ... Der eigentliche Skandal ist die öffentliche Debatte über die Verhandlung und seine Person. Sie kommt einer Hexenjagd gleich. ... | ... Am Montagmorgen wurde das Verfahren gegen Sebastian Edathy eingestellt. Am Montagabend lief im „Seelen im Feuer“ über die Bamberger Hexenverfolgung im frühen 17. Jahrhundert. Wer die Diskussionsbeiträge und Pressekommentare zum Edathy-Verfahren tagsüber verfolgt hatte, wunderte sich abends wenig über eine begeisterte Menge, die der ersten Hexenverbrennung beiwohnte. „Sie sollen brennen“, schrie das Volk in heiligem Zorn. Man muss ja schließlich dem Teufel die Stirn bieten. ... | ... Eine der Hexerei verdächtige Person, der es damals irgendwie gelang, aus Bamberg zu fliehen, hätte irgendwo anders in deutschen Landen ein normales Leben führen können. Da gab’s noch kein Internet. Das kann Edathy auf ewig vergessen. Dessen bürgerliche Existenz ist dauerhaft vernichtet, obwohl er nicht verurteilt wurde und deshalb juristisch unschuldig ist. In Deutschland ist der Mann erledigt. ... | ... Nach der aktuellen Gesetzeslage ist die Einstellung des Verfahrens gegen Edathy völlig rechtmäßig erfolgt. Die Zahlung einer Geldauflage zur Beseitigung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ist ausdrücklich vorgesehen. Da ist nichts getrickst und nichts gedealt. Und auch wenn das manchem nicht einleuchten will, diese Geldauflage ist gerade keine Strafe für den Angeklagten. ... | ... Dem früheren Angeklagten Edathy ist eben keine strafrechtlich relevante Tat nachgewiesen, er ist nicht verurteilt worden. Deshalb kann er auch gar nicht bestraft werden. Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Die Unschuldsvermutung endet erst mit einer rechtskräftigen Verurteilung. Die gibt es nicht und es wird sie auch nicht geben, ergo ist Edathy als unschuldig zu behandeln. ... | ... Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Straftaten zu verfolgen, es ist aber in keinem Fall ihre Aufgabe, durch aktive Medienarbeit bei der Verfolgung von Straftaten eine medial angeheizte Hexenverbrennung zu befördern. ... | ... Der Skandal dieses Verfahrens liegt nicht in der Einstellung, sondern allenfalls darin, dass diese so spät kam. Warum kam das Einstellungsangebot der Staatsanwaltschaft nicht bereits vor Anklageerhebung, wie in den allermeisten ähnlichen Fällen? Warum verlangte die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung von dem Angeklagten offenbar ein „Geständnis“, obwohl mit der Einstellung gerade eine Schuldfeststellung nicht verbunden ist? ... | ... Noch sind es überwiegend hasstriefende Kommentare in den asozialen Netzwerken, aber die Scheiterhaufen sind auch im realen Leben ganz schnell wieder aufgeschichtet. Die zivilisatorische Eisdecke über einem lodernden Vulkan aus archaischem Bedürfnis nach Rache und Vernichtungsfantasien ist offenbar dünn. ... | ... Der Angeklagte schuldet der Öffentlichkeit gar nichts, schon gar nicht, sich weiter vorführen zu lassen. Er muss weder Unterwürfigkeit noch Reue demonstrieren, weder um Vergebung betteln noch gar seine Unschuld beweisen. Das Spiel läuft andersherum. Die Schuld des Angeklagten muss bewiesen werden. Immer. ... | ... Ob gefundenes Material einen strafrechtlich relevanten Inhalt hat, entscheidet eben immer ein Gericht und weder eine Polizeibehörde noch die Staatsanwaltschaft. Die können nur einen für eine Anklage hinreichenden bestimmten Verdacht haben und ihre eigene rechtliche Würdigung zum Besten geben. ... | ... Selbst wenn es zu einer Verurteilung gekommen wäre, hätte Edathy nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern allenfalls mit einer niedrigen Geldstrafe zu rechnen gehabt. Schweigers Frage, warum er das Gericht als „freier Mann“ verlassen kann, geht deshalb völlig am Thema vorbei. ... | ... Wenn ein FB-Promi Namens Jan Leyk, von dem ich bis Dienstag noch nie etwas gehört hatte, mit einer Gewaltfantasie gegenüber Edathy innerhalb kürzester Zeit eine sechsstellige Likezahl erreicht, dann stimmen die Relationen nicht mehr. ... | ... Dass zu Gewalt gegenüber einer Person aufgerufen wird, der keine Straftat nachgewiesen wurde, muss umso härtere Konsequenzen haben. ... | ... Rechtsprechung findet im Gerichtssaal statt und nicht in den Medien. ... | ... Dass frühzeitig Informationen bei den Ermittlungsbehörden durchsickern, gefährdet nicht nur den Ermittlungserfolg, sondern auch das Persönlichkeitsrecht eines Beschuldigten. ... | ... Es muss eine ganz klare gesetzliche Regelung her, die die Weitergabe von Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren aus der Sphäre der Staatsanwaltschaft grundsätzlich untersagt und ganz präzise definiert, wann welche Informationen dennoch wegen eines überragenden öffentlichen Interesses an die Öffentlichkeit weitergegeben werden dürfen. Ein öffentliches Interesse von potenziellen Hexenjägern daran, sich an Tabuthemen aufzugeilen, besteht dabei nicht. ... | ... Es ist mir seit Jahren ein Rätsel, warum ich manchmal Stunden nach einer Mandatsanzeige bei der Staatsanwaltschaft bereits Anrufe von Reportern bekomme, die von der Mandatsübernahme wissen. Von wem sie diese Info haben, sagen sie nicht. Wenn die diese Info haben, dann haben sie auch andere Infos, die sie nicht haben dürfen. Das geht so nicht. ... | ... Die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten vertrocknen nicht alleine deshalb, weil ihnen eine möglicherweise eklige Tat vorgeworfen wird. Gerade in Zeiten des asozialen Internetprangers müssen Beschuldigte besser vor der Weitergabe von Ermittlungsergebnissen geschützt werden. Und es kann auch nicht sein, dass eine halbe Volkspartei hintenrum schon mehr über ein Ermittlungsverfahren gesteckt bekommt, als der Beschuldigte weiß. ... | ... Wenn bei einer Staatsanwaltschaft zum wiederholten Male derartige Dinge geschehen, dann ist das der eigentliche Skandal. Dann sollte das mal gründlich untersucht werden. Dann bräuchte man einen Untersuchungsausschuss, mit einem Vorsitzenden wie Edathy, der die Sache knochentrocken aufarbeitet. Und dann sollte das auch rechtliche und personelle Konsequenzen haben, sofern die Schuldigen sich ausfindig machen lassen.«
07.03.2015 | von Heinrich Schmitz
alles lesen => http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/9765-die-oeffentliche-reaktion-auf-den-edathy-prozess
?
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korrektheiten · 6 years
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Internetpranger: In 2 Tagen bist du erledigt
Tichy:Wenn sich die Netzfeministen und ihre Entourage einmal so richtig auf jemanden eingeschossen haben, ist Widerstand zwecklos. Die Internet-Schnellrichter entscheiden dann über die mittelfristige Zukunft der Person, und weil sie in den Medien und sozialen Medien, den populären zeitgenössischen Kampfschauplätzen, die Vormachtstellung besitzen, ist diese von vornherein erledigt. Die Grösse des begangenen Fehlers spielt dabei Der Beitrag Internetpranger: In 2 Tagen bist du erledigt erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/QjPHBd
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