#Grundfreibetrag
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vorunruhestand · 28 days ago
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elternhandbuch · 2 months ago
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Neue steuerliche Vorteile für Familien: Das ändert sich 2025
Steuerliche Vorteile 2025: Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und faire Besteuerung. Erfahre, wie Familien finanziell entlastet werden.
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abfindunginfo · 24 days ago
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Steueränderungen werden uns jedes Jahr offiziell als großzügige Entlastung verkauft. Fragen Sie sich auch jedes Mal: Was hab ich davon? Steueränderungen 2025: Was Arbeitnehmer und Rentner wissen sollten Steueränderungen im Überblick Mit dem Jahressteuergesetz sollen ab dem 01. Januar 2025 in Deutschland erneut die Einkommen entlastet werden. Jedes Jahr hoffen Steuerpflichtige, dass das Versprechen wahr wird. Welche Steueränderungen betreffen uns 2025 und was haben wir davon? Hier sind die wichtigsten Neuerungen: - Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 Euro. Folglich bleiben Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei. Dies entlastet insbesondere Steuerpflichtige mit geringerem Einkommen. - Anpassung des Einkommensteuertarifs: Um die sogenannte "kalte Progression" zu mildern, werden die Tarifeckwerte um 2,6 % "nach rechts verschoben". Dadurch sollen Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, nicht zu einer höheren Steuerlast führen. - Unterstützung von Familien: Der Kinderfreibetrag steigt um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil (insgesamt 6.672 Euro pro Kind). Gleichzeitig erhöht sich das Kindergeld nur um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat. - Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag: Die Freigrenze steigt von 36.260 Euro auf 39.900 Euro. Deshalb müssen weniger Steuerpflichtige Solidaritätszuschlag zahlen. - Neue Regeln bei Abfindungen: Die Fünftelregelung muss aktiv in der Steuererklärung beantragt werden, und Abfindungen werden im Auszahlungsmonat wie Arbeitslohn voll versteuert. Die Steuerermäßigung aufgrund der Fünftelregelung wird erst im Folgejahr wirksam. - Höhere Beitragsbemessungsgrenzen: In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Grenze auf 5.512,50 Euro pro Monat, in der Rentenversicherung auf 8.050 Euro pro Monat (alte Bundesländer). - Anhebung der Versicherungspflichtgrenze: Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt, und zwar auf 6.150 Euro pro Monat. - Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen: Anlagen bis 30 Kilowatt (peak) sind unabhängig von der Gebäudeart steuerfrei. Das kann für die Eigentümer vorteilhaft sein, muss aber nicht. - Erhöhung des Mindestlohns: Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde. Demzufolge steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro pro Monat. - Erhöhung der Pauschale für Erbfallkosten: Die Pauschale für abzugsfähige Erbfallkosten beträgt 2025 statt 10.300 Euro nunmehr 15.000 Euro. - Steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen: Ab 2025 können Unterhaltszahlungen nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie per Überweisung erfolgen. Ihre Barzahlungen werden nicht mehr anerkannt. - Anpassungen bei der Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenzen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung werden angehoben. Der Umsatz im Vorjahr darf nun bis zu 25.000 Euro betragen, und im laufenden Jahr bis zu 100.000 Euro, ohne dass Umsatzsteuer erhoben wird. - Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von zehn auf acht Jahre verkürzt, um den Aufwand in der Buchhaltung zu reduzieren. Doch Vorsicht: Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung bleibt bei 10 Jahren. Wie wollen Sie sich wehren, wenn Sie keine Belege mehr haben? Offizielle Begründung der Bundesregierung Die Bundesregierung führt mehrere Gründe für die Steueränderungen an: Entlastung der Bürger Die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Anpassung des Einkommensteuertarifs sollen die Auswirkungen der Inflation abmildern und sicherstellen, dass das steuerfreie Existenzminimum gewahrt bleibt. Damit würde verhindert, dass der Staat zum "Inflationsgewinner" wird. Vermeidung der kalten Progression Durch die "Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte" soll sichergestellt werden, dass Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, nicht zu einer höheren Steuerlast führen. Ist die Inflationsrate jedoch höher als die "Rechtsverschiebung", so steigt dennoch die Steuerlast und der Staat wird zum "Inflationsgewinner". Familienfreundliche Politik Die Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds verkauft die Bundesregierung als finanzielle Unterstützung der Familien und Förderung sozialer Gerechtigkeit. Da "nicht einmal mehr die Hälfte der Einwohner Deutschlands heute noch in einer Familie" lebt, wäre es wohl auch nötig. Wirtschaftliche Stimulierung Die Maßnahmen sind Teil einer "Wachstumsinitiative", die den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver machen soll. Denn diese Steueränderungen sollen der Wettbewerbsfähigkeit des Landes zugutekommen. Alternative Sichtweise Aus einer alternativen Perspektive dürften die Steueränderungen weniger dem Wachstum dienen, als vielmehr dazu, soziale Spannungen zu entschärfen und die Arbeitskraft der Erwerbstätigen arbeitsfähig zu halten. Indem der Staat das steuerfreie Existenzminimum erhöht, versucht er zwischen den Interessen immer kleinerer Teile des Großkapitals und den Werktätigen zu vermitteln. Demgegenüber stabilisiert die Anpassung des Einkommensteuertarifs das Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital, von Arm und Reich, um soziale Konflikte zu vermeiden. Systematische Vermögensumverteilung Das verdeutlicht auch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen und der Versicherungspflichtgrenze. Denn Höherverdienende mit einem höheren als dem 1,6-fachen Durchschnittseinkommen können sich profitträchtigeren privaten Lösungen zuwenden. Darauf entfällt günstigenfalls auch eine geringere Steuerbelastung, beispielsweise durch nur 25 % Kapitalertragsteuer statt bis zu 45 % Einkommensteuer. Je höher Einkommen und Vermögen, desto größer der Vermögenszuwachs. Illusion von sozialer Gerechtigkeit Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergelds um 5 Euro pro Monat sollen den Eindruck sozialer Gerechtigkeit schaffen. Jedoch: "Fast jedes fünfte Kind ist armutsgefährdet". Verschärfung bei Abfindungen Die neue Regelung zur Fünftelregelung soll zur bürokratischen Entlastung der Unternehmen führen. Für die betroffenen Abfindungsempfänger bedeutet sie jedoch einen unwiederbringlichen Liquiditätsverlust, einen Zinsverlust und beeinträchtigt die finanzielle Sicherheit. Zudem benachteiligt sie alle, die nicht rechtzeitig mit möglichen steuerliche Gestaltungen gegensteuern. Empfehlung Peter Lüdemann, einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler, entlarvt in "Abgezockt und kaltgestellt" schonungslos das deutsche Steuerrecht. Handlungsempfehlung Aus diesen Gründen fragen Sie sich möglicherweise: Möchte ich lediglich mehr Geldeinkommen, von dem mir durch Steuern und Sozialabgaben ein großer Teil abgezogen wird? Oder will ich eine persönliche Steuerstrategie, um meine finanzielle Sicherheit zu erhöhen? Schritte zur Optimierung Grundsätzlich muss also jeder entscheiden, ob diese Steueränderungen für die eigene finanzielle Sicherheit und den Wohlstand ausreichen, oder nicht. Wenn nicht, dann stellt sich als Nächstes die Frage: Wollen Sie nur mehr Gehalt verhandeln (von dem Ihnen gleich wieder mehr als die Hälfte abgezogen wird), oder wollen sie auch Ihre persönliche Steuerreform durch Steuern sparen und in Vermögen umwandeln? Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber? Read the full article
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munaeem · 1 month ago
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Germany's 2025 Tax Reform and Minimum Wage Updates
Tax Reform and Minimum Wage Increase in Germany A significant tax reform in 2025 aims to boost net income. The basic tax-free allowance (“Grundfreibetrag”) will rise to €12,084 in 2025. It will increase further to €12,336 in 2026. This is up from €11,784 in 2024. This adjustment is designed to offset inflation. Additionally, the minimum wage will increase from €12.41 to €12.82 per hour,…
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schunckinfo · 2 months ago
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bischoff-steuern · 3 months ago
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BMF: Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023
Die Finanzverwaltung äußerte sich aktuell zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren. Für VZ ab 2023 wird in Einkommensteuerfestsetzungen zur Höhe des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ein Vorläufigkeitsvermerk beigefügt. Mehr zum Thema ‘Vorläufigkeitsvermerk’…Mehr zum Thema ‘Grundfreibetrag’…
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gutundgesund · 1 year ago
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Welche Steuerklasse wählen bei Partner in Rente?
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Im Ruhestand ändert sich die finanzielle Situation für viele Menschen, einschließlich der Steuerlast. Auch Rentner müssen weiterhin Steuern zahlen und daher ist es sinnvoll zu überlegen, welche Steuerklasse die beste Wahl ist, wenn der Partner in Rente geht. Dies kann die Höhe des Nettolohns und die Steuerlast beeinflussen. Schlüsselerkenntnisse: - Bei Renteneintritt des Partners ist es wichtig, die Steuerklasse zu überdenken - Die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 kann vorteilhaft sein - Steuerklasse 4 mit Faktor stellt eine Alternative dar - Analysieren Sie Ihre individuelle Situation, um die Steuerlast zu optimieren - Beantragen Sie gegebenenfalls einen Steuerklassenwechsel Welche Nachteile gibt es für Rentner in Steuerklasse 5? Die Wahl der richtigen Steuerklasse bei Rentenbeginn ist von großer Bedeutung, da sie die steuerliche Belastung und das Nettoeinkommen beeinflusst. Für Rentner kann die Steuerklasse 5 jedoch einige Nachteile mit sich bringen. In der Steuerklasse 5 gilt kein Grundfreibetrag mehr, der im Erwerbsleben die steuerliche Belastung verringert. Das bedeutet, dass Rentner ab dem ersten Euro ihrer steuerpflichtigen Rentenanteile nachträglich Steuern zahlen müssen. Dies kann zu einer höheren Steuerlast führen und das Nettoeinkommen der Rentner verringern. Obwohl Rentner keine Lohnsteuer mehr zahlen müssen, können die steuerlichen Auswirkungen in Steuerklasse 5 dennoch spürbar sein. Es ist daher ratsam, die individuelle Situation zu prüfen und alternatives Handeln in Betracht zu ziehen. Steuerklassenwechsel bei Rentenbeginn "Der Wechsel von Steuerklasse 5 zu einer anderen Steuerklasse kann Rentnern helfen, ihre steuerliche Belastung zu optimieren und mehr Nettoeinkommen zu erzielen." Wenn Ihr Partner höhere Einkünfte hat und in einer anderen Steuerklasse, zum Beispiel Steuerklasse 3, eingestuft ist, kann es sinnvoll sein, zu wechseln. Eine Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 kann dazu führen, dass das Paar insgesamt höhere monatliche Nettoeinnahmen hat. Jedoch sollten Sie beachten, dass ein Wechsel der Steuerklasse Auswirkungen auf die Steuerlast Ihres Partners haben kann. Daher sollten Sie die individuelle Situation genau prüfen und gegebenenfalls professionellen Rat einholen. Steuerliche Auswirkungen auf Partner in Rente Der Wechsel zur Steuerklasse 5 kann auch dann sinnvoll sein, wenn Ihr Partner höhere Einkünfte hat und dadurch bereits einen Großteil des gemeinsamen Einkommens bestreitet. In diesem Fall kann das Halten der Steuerklasse 5 eine gerechtere Verteilung der Steuerlast ermöglichen. Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Situation jedes Paares einzigartig ist. Es empfiehlt sich, die individuelle Situation zu analysieren und gegebenenfalls einen Steuerklassenwechsel zu beantragen, um die besten steuerlichen Auswirkungen zu erzielen. Welche Steuerklasse sollte ich als Rentner wählen? Als Rentner gilt weiterhin die Steuerklasse, in die Sie als Erwerbstätiger eingestuft waren. Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, haben Sie verschiedene Optionen zur Auswahl. Sie können die Steuerklasse 3 und 5 kombinieren, Steuerklasse 4 und 4 wählen oder sich für Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor entscheiden. Die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 eignet sich besonders dann, wenn Ihr Partner höhere Einkünfte hat. Durch diese Kombination können Sie von höheren monatlichen Nettoeinnahmen profitieren. Wenn beide Partner in etwa gleich viel verdienen, ist die Steuerklasse 4 oder das Faktorverfahren eine Option. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wechsel der Steuerklasse bei Ruhestand des Partners möglich ist. Überprüfen Sie Ihre individuelle Situation und prüfen Sie, ob ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ist, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Denken Sie daran, dass jede Option Vor- und Nachteile hat. Es ist empfehlenswert, sich mit einem Steuerexperten zu beraten, um die beste Wahl für Ihre spezifische Situation zu treffen. Ein Steuerklassenwechsel bei Ruhestand des Partners kann Auswirkungen auf Ihr Nettoeinkommen haben. Es ist wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten zu berücksichtigen und die beste Entscheidung zu treffen, um Ihre finanzielle Situation als Rentner zu optimieren. Welcher Steuerfreibetrag gilt für Rentner? Die Höhe der Steuerfreibeträge für Rentner richtet sich nach der Steuerklasse. In Steuerklasse 3 verdoppelt sich der Grundfreibetrag, in Steuerklasse 5 entfällt er. Zusätzlich gelten weitere Freibeträge wie die Werbungskostenpauschale. Rentner können bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. Je nach Steuerklasse haben Rentner unterschiedliche Freibeträge. In Steuerklasse 3 wird der Grundfreibetrag verdoppelt, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt. In Steuerklasse 5 entfällt der Grundfreibetrag jedoch, sodass Rentner auf ihr steuerpflichtiges Einkommen ab dem ersten Euro Steuern zahlen müssen. #gesundheit #fitness #lifestyle #beziehungen #achtsamkeit Original Content von: https://www.gutundgesund.org/ Lesen Sie den ganzen Artikel
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allein diese Ausage ... wieviel rente darf ich haben ohne Steuern zu zahlen.. man die Beiträge sind über die Gehaltsabrechnung schon erhoben worden
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fondsinformation · 2 years ago
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Exkurs: Abfindung steuerfrei? - Nicht mehr!
Eine Abfindung steuerfrei zu erhalten, ist kaum noch möglich. Vorsicht ist geboten, wenn Sie Steuern auf Abfindungen durch "Steuersparmodelle" senken wollen! - Aber Kirchensteuer-Teilerlass ist möglich. Exkurs: Abfindung steuerfrei Abfindung steuerfrei - geht nicht mehr! Seit dem 01.01.2006 ist es nicht mehr möglich, eine Abfindung steuerfrei zu erhalten. Denn Abfindungen sind seitdem - voll und ganz - zu versteuern. An Steuern müssen Sie zahlen: - Lohnsteuer/Einkommensteuer bis zu 42 bzw. 45 % ("Reichensteuer"), - zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, - zzgl. 8 bzw. 9 % Kirchensteuer (bei kirchensteuerpflichtigen Personen) je nach Bundesland Eine kleine, wirklich sehr kleine Entlastung bringen die jährliche Erhöhung des Grundfreibetrages und die "Abflachung" der Steuerprogression, die Bestandteil des "Konjunkturpaketes II" für 2009 und 2010 war und jährlich weiter verringert werden soll. Abfindung steuerfrei durch "Steuersparmodelle"? Gibt es nicht die Möglichkeit, die Abfindung steuerfrei durch Verlustzuweisungen aus "Steuersparmodellen" zu gestalten ... zumindest teilweise steuerfrei? Das war eine sehr interessante Möglichkeit; sogar zusätzlich zum jeweiligen steuerlichen Freibetrag nutzbar. Mit sogenannten "Steuersparmodellen" (beispielsweise Medienfonds, Leasingfonds), erkauften sich Anleger hohe steuerliche Verlustzuweisungen. Durch rechtzeitige Beteiligung an einem solchen "Steuersparmodell" ("Steuersparfonds", "Steuerstundungsmodell") konnten Steuerpflichtige ihre Steuerlast gegen Null senken. Auf einigen (veralteten) Seiten im Internet finden Sie immer noch eine solche Empfehlung. Doch höchste Vorsicht! Die Merkel-Regierung beschloss gleich auf ihrer ersten Arbeitssitzung einen Gesetzentwurf, der "Steuerschlupflöchern" durch Fondsanlagen das Aus bereitete. Die Regelung des EStG § 15b betrifft Fonds wie für Medien, Neue Energien, Leasing, Aktienhandel, Videospiele sowie Schiffbeteiligungen rückwirkend ab dem 11. November 2005. Vorsicht also bei solchen Beteiligungen, sofern Ihnen damit immer noch steuerliche Anfangsverluste empfohlen werden. Verschärft wurde diese Regelung inzwischen noch durch den sogenannten "Missbrauchstatbestand" gem. Abgabenordnung (AO), § 42. Größere Steuervorteile gibt es seriös nur noch in einem Fall. (Sie können ihn nutzen und mehrere 10.000 Euro zusätzlich kassieren, wenn Sie trotz Entlassung in finanziell gesicherten Verhältnissen leben und in den nächsten Jahren monatlich noch ein paar Euro sparen können - beispielsweise weil Sie nahtlos wieder einen Arbeitsplatz bekommen. - Wenn Sie diese Lösung interessiert, senden Sie mir einfach eine Mail.) Kirchensteuer-Teilerlass bei Abfindungen wegen Arbeitsplatzverlustes? 3453211820:rightJa, Sie lesen richtig. Die Kirchen sind in ihrer Barmherzigkeit und Nächstenliebe mitunter etwas entgegenkommender als der Staat. Vielleicht wollen Sie damit jedoch auch nur die Anzahl der finanziell begründeten Kirchenaustritte senken. (Jedoch gilt die Höhe der Kirchensteuer nicht als wichtigster Grund für Kirchenaustritte.) Denn nicht nur Kirchenmitglieder, sondern nicht selten auch Konfessionslose werden mit Kirchensteuer belastet. Gleichwohl: Sie gewähren zwar keinen steuerlichen Freibetrag auf Abfindungen, erklären sich aber gesprächsbereit zu einem Kirchensteuer-Teilerlass. Lesen Sie selbst: "In vielen Familien entstehen derzeit durch den Verlust des Arbeitsplatzes hohe Unsicherheiten. Wird dabei eine Abfindung gewährt, kommt dazu noch eine hohe Steuerbelastung. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in diesen Fällen die Möglichkeit eines Teilerlasses der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer gibt. Nähere Auskünfte erhalten Sie dazu von den Steuerexperten des Evangelischen Oberkirchenrats über das Kirchensteuer-Servicetelefon unter der kostenfreien Nummer 0800 7137137." (Quelle: Evangelische Landeskirche Württemberg) Kirchensteuerteilerlass auf Abfindungen kann sein - muss nicht Allerdings gibt es weder einen Anspruch auf den Kirchensteuerteilerlass, noch ist ein Antrag immer erfolgreich. Je nach Konfession und Region erstatten die Kirchen sehr unterschiedlich hohe Kirchensteuern. Mitunter sind es 50 % der Kirchensteuer. Es gibt auch Fälle, in denen Antragsteller max. 1.000 Euro erhalten, wenn sie einen neuen Job finden, oder max. 5.000 Euro, wenn ihnen dies innerhalb eines Jahres nicht gelingt. Ich habe von Betroffenen eine Reihe positiver Rückmeldungen, aber es gibt auch gegensätzliche Erfahrungen wie in diesem Kommentar. 3865690394:leftAllerdings ist auch anzumerken: Dass die Kirchensteuer überhaupt erhoben wird, wird selbst in Kirchenkreisen nicht unkritisch gesehen. Selbst Papst Franziskus strebt eine Reform an: "Eine Kirche, die 'Sakramente gegen Geld' tauscht, sei nicht seine Kirche, sagt der Papst und erklärt, er wolle 'eine arme und demütige Kirche'. Daher ist davon auszugehen, dass bald auch das deutsche Kirchensteuersystem ins kritische Blickfeld des argentinischen Papstes gerät." (kath.net, 13.06.2019) Gibt es denn wirklich gar keine Möglichkeiten mehr, um einen Teil der Abfindung steuerfrei zu behalten? - Doch es gibt ganz unverhofft einen Spielraum, den sogar einige ganz clevere Steuerberater den Unternehmen empfehlen ... zurück zu Abfindung - Steuern Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? Lesen Sie den ganzen Artikel
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vorunruhestand · 6 months ago
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korrektheiten · 2 years ago
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Nur 195.000 Rentner mehr zahlen ab 2023 keine Steuern
Tichy:»195.000 Rentner müssen ab 2023 keine Steuern mehr zahlen, da der Grundfreibetrag um 6,3 Prozent von 10.347 Euro im Jahr 2022 auf 10.908 Euro in diesem Jahr erhöht wird. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Demnach fallen von Der Beitrag Nur 195.000 Rentner mehr zahlen ab 2023 keine Steuern erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/SjJ2Vb «
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abfindunginfo · 2 years ago
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Einkommensteuererklärung § 46 EStG - wer muss keine Steuererklärung abgeben?
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Eine Einkommensteuererklärung ist für viele eine Belastung. Manche Steuerpflichtige sind jedoch befreit von der Erklärungspflicht. Für welche Steuerpflichtige ist das von Vorteil?   3426790734:rightInhalt: - Wer muss eine Steuererklärung abgeben? - Welche Veranlagungsarten gibt es? - Wer muss keine Steuererklärung abgeben? - Bis wann ist eine Steuererklärung abzugeben? - Was sollten Sie zur Steuererklärung beachten, um keinen Schaden zu erleiden? - vorausgefüllte Steuererklärung - mit Steuerberater - mit Lohnsteuerhilfeverein - Steuererklärung per ELStER - mit Steuerprogramm 1. Einkommensteuererklärung - wer muss eine Steuererklärung abgeben? Grundsätzlich ist jede natürliche Person nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz hat, sich im Land länger mindestens 183 Tage im Jahr aufhält oder zumindest steuerpflichtige Einkünfte bezieht. Mit der Steuererklärung legt die Person ihre gesamten steuerrelevanten Daten offen. Damit kommt sie ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht zur Steuerfestsetzung nach. Aufgrund dieser Daten setzt das Finanzamt dann die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer fest. Zum Vergleich: Vielleicht denken Sie jetzt daran, dass es ja in einem Strafprozess ein Aussageverweigerungsrecht oder ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt. Richtig: Niemand muss sich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen selbst belasten. So dürfen Beschuldigte in der Bundesrepublik zu einer Beschuldigung schweigen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 136 Abs. 1 Satz. 2 Strafprozessordnung (StPO). Ebenso dürfen Zeugen eine Aussage zu einer Beschuldigung verweigern, wenn eine der Bedingungen des § 52 StPO erfüllt ist. Im deutschen Steuerrecht gelten diese rechsstaatlichen Grundsätze nicht, sondern genau das Gegenteil: Gemäß Abgabenordnung (AO) § 90 sind die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen dieser allgemeinen Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. 2. Welche Veranlagungsarten gibt es? Für die Festsetzung der Einkommensteuer haben Steuerpflichtige deshalb grundsätzlich gemäß § 26 (3) EStG eine Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum (das Kalenderjahr) abzugeben. Darin erklären sie ihre Einkünften in den 7 Einkunftsarten nach § 2 EStG. Dies gilt für unbeschränkt Steuerpflichtige gemäß § 56 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) zumindest dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt (für zusammenveranlagte Verheiratete verdoppeln sich die folgenden Beträge) im Jahr 2019: 9.168 Euro, im Jahr 2020: 9.408 Euro, im Jahr 2021: 9.744 Euro, im Jahr 2022: 10.347 Euro, im Jahr 2023: 10.908 Euro. Dieses Verfahren wird im Steuerrecht als Veranlagungsverfahren bezeichnet. Nach dem Einkommensteuergesetz werden dabei zwei Veranlagungsarten unterschieden: Pflichtveranlagung: Diese gilt für alle Steuerpflichtigen, die gesetzlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Antragsveranlagung: Diese wiederum gilt für Steuerpflichtige, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben und einen Antrag auf die Einkommensteuerveranlagung stellen. 3. Wer muss keine Steuererklärung abgeben? Steuerpflichtige, die Einkünfte erhalten, von denen bereits Steuern abgezogen wurden (beispielsweise Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), sind unter bestimmten Bedingungen von der Abgabe einer Steuererklärung befreit. Deshalb brauchen manche jahrelang keine Steuererklärung abzugeben, was völlig in Ordnung ist. Insbesondere betrifft diese Befreiung alle, - die außer steuerpflichtigem Arbeitseinkommen keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte oder Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld von mehr als 410 Euro beziehen; - die steuerpflichtigen Arbeitslohn aus mehreren Arbeitsverhältnissen bezogen haben; - die Freibeträge beim Lohnsteuerabzug für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen genutzt haben; - verheirateten Steuerpflichtigen, die eine andere Steuerklassenkombination als IV/IV gewählt haben; - die eine ermäßigt versteuerte Abfindung erhalten haben; - deren Ehe im Kalenderjahr durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst wurde und wenn einer der Ehegatten wieder geheiratet hat. Für welche Steuerpflichtige diese Befreiung gilt, ist im EStG § 46 (2) nachzulesen. Wie steht das genau im Gesetz? § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit "(2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, 1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt; 2. wenn der Steuerpflichtige nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat... 3. wenn bei einem Steuerpflichtigen ... der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 12 250 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten ... der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 23 350 Euro übersteigt; 3a.wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist; 4. wenn für einen Steuerpflichtigen ein Freibetrag im Sinne des § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, 5 oder Nummer 6 ermittelt worden ist und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 12 250 Euro übersteigt oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 23 350 Euro übersteigt; dasselbe gilt für einen Steuerpflichtigen, der zum Personenkreis des § 1 Absatz 2 gehört... 5. wenn bei einem Steuerpflichtigen die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und 4 nach § 39b Absatz 3 Satz 9 oder für einen sonstigen Bezug nach § 39c Absatz 3 ermittelt wurde... 6. wenn die Ehe des Arbeitnehmers im Veranlagungszeitraum durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst worden ist und er oder sein Ehegatte der aufgelösten Ehe im Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat".; Einkommensteuergesetz (EStG) § 46 Darüber hinaus ist auch keine Steuererklärung notwendig bei Kapitalerträgen, von denen bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Wer jedoch die Sparerpauschbeträge in Höhe von 801 Euro (Ledige)/1.602 Euro (zusammenveranlagte Ehepartner) nicht ausgeschöpft hat oder wessen persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, für den bietet sich ebenfalls eine Antragsveranlagung an. 4. Bis wann ist eine Steuererklärung abzugeben? Welche Fristen sind bei der Abgabe der Steuererklärung zu beachten? Ab dem Kalenderjahr 2019 muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli beim Finanzamt vorliegen. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, kann die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres verlängern lassen. Die Steuererklärung für das Jahr 2019 müsste in dem Fall bis zum 28. Februar 2021 beim Finanzamt eingehen. Weil dies ein Sonntag ist, endet die Frist gar erst am 01. März 2021. Doch eine solche Fristverlängerung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Wem keine Fristverlängerung zugestanden wird, dem droht ein Verspätungszuschlag, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages ist zunächst eine Ermessensentscheidung. Wenn die Steuererklärung jedoch auch nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres eingereicht wird, wird der Verspätungszuschlag auf jeden Fall festgesetzt. 5. Was sollten Sie zur Steuererklärung beachten, um keinen Schaden zu erleiden? Für die Steuererklärung gibt es folgende Möglichkeiten: - Vorausgefüllte Steuererklärung: Das ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, um Ihnen die Einkommensteuererklärungen zu erleichtern. - Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters: Insbesondere wenn mehrere Einkünfte und steuermindernde Aufwendungen zu berücksichtigen sind, lohnt sich eine qualifizierte Steuerberatung. Allerdings fallen dafür Kosten nach der Steuerberatervergütungsverordnung an. - Wer Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein ist, erhält unter Anrechnung des Mitgliedsbeitrages ebenfalls Hilfe bei der Steuererklärung. Allerdings dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur "Arbeitnehmerinnen" und "Arbeitnehmern" helfen. - Eine Steuererklärung mit ELSTER ist die Möglichkeit mit den geringsten Kosten. Denn ELSTER steht jedem kostenlos zur Verfügung. Allerdings sollte man insbesondere wenn man ungeübt oder unerfahren ist, den Zeitaufwand nicht unterschätzen. Und Zeit ist Geld. - Schließlich gibt es noch die Möglichkeit der Steuererklärung mit Hilfe eines kostenpflichtigen Steuerprogramms. Die Kosten dafür liegen im niedrigen zweistelligen Bereich (bis ca. 30 Euro). Fazit: Zwar gibt es verschiedene Möglichkeiten, keine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen, doch wer sie nutzt, verzichtet von vorherein auf zahlreiche Chancen Steuern zu sparen. Denn im Bundesdurchschnitt winkt bei einer Steuererklärung eine Steuererstattung von ca. 1.000 Euro. Insbesondere bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen, bieten sich legale Steuergestaltungsmöglichkeiten an, die zu deutlich mehr Steuerersparnis führen können. Experten verhelfen hierbei oft, ein Vielfaches von dem Betrag zu sparen, der Expertenhilfe nun mal kostet. Deshalb prüfen Sie, welche Möglichkeit zu Ihnen passt, Sie sich leisten wollen und Ihnen am meisten nützt. Wie denken andere über die Einkommensteuererklärung? Brigitte Fuchs: "Kaum etwas braucht so viel Erklärung wie eine Steuererklärung." Wolfgang J. Reus: "Na ja, jeder kennt sie doch, diese Tage im Jahr, in dem es einem einfach wirklich total mies, schlecht, dreckig und besch... geht. Das sind die optimalen Tage dafür, seine Steuererklärung zu machen ..." Sophia Kovatch: "Unternehmenstricks verarschen ärmere US-Steuerzahler" Weiterführende Links zur Einkommensteuererklärung Formularkatalog Steuerformulare Allgemeine Hinweise zu den Vordrucken Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? Lesen Sie den ganzen Artikel
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alterugdalf · 2 months ago
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Macht doch Sinn:
Wenn die Cannabisplantagen weg sind, müssen dort nicht mehr die Lampen und Lüfter laufen - weniger Nachfrage nach Strom - sinkende Strompreise.
Ohne die Ausgaben fürs Bürgergeld, habe ich vorhin von Lindner gehört, wird die FDP höchstselbst den Grundfreibetrag anheben - geringere Steuern für alle.
Und beim Heizgesetz will die Union zurück zu ihrem alten Heizgesetz, das restriktiver war und dafür sorgen wird, dass mehr Leute neue Heizungen brauchen - das wird die Konjunktur unendlich anheizen und uns wieder an die Weltspitze bringen.
Merz könnte nach einer Woche direkt für die restlichen vier Jahre in Urlaub gehen. Oder besser noch: Jetzt sofort, unverzüglich.
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Heute stand in Deutschland ja eigentlich Wichtigeres auf dem Zettel als die Wiederholung von Söders bekannten Befindlichkeiten. Aber er will halt möglichst ALLE Aufmerksamkeit.
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bischoff-steuern · 4 months ago
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Bundestag: Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag steigen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Finanzausschuss am Mittwoch gebilligt. Er soll am am Freitag im Plenum verabschiedet werden. Mehr zum Thema ‘Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‘Grundfreibetrag’…Mehr zum Thema ‘Kinderfreibetrag’…
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dearggntlereader · 15 days ago
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in der hoffnung das irgendwer hier auf meinem blog deutsch ist:
"Die Linke:
Untere Einkommen entlasten, hohe Vermögen, Einkommen, Erbschaften und Gewinne aus Kapital und Aktien stärker besteuern - so lassen sich die Steuerpläne der Linkspartei umreißen. Die Schuldenbremse will sie abschaffen. Sie fordert eine progressive Vermögensteuer für Superreiche. Ab 50 Millionen Euro soll der Höchststeuersatz von fünf Prozent greifen. Sogenannte Papier-Millionäre, also etwa Besitzer von Eigentumswohnungen, werden nicht belastet. Zur Bewältigung der Corona-Krise soll es eine Vermögensabgabe für Nettovermögen über zwei Millionen Euro geben, für Betriebsvermögen plant sie einen Freibetrag von fünf Millionen Euro. Die Erbschaftsteuer will die Linke erhöhen.
Bei der Einkommensteuer will sie gezielt niedrige und mittlere Einkommen entlasten. Wer als Single (Steuerklasse 1) weniger als 6500 Euro brutto im Monat verdient, soll weniger Steuern zahlen. Jahreseinkommen von unter 14.400 Euro sollen steuerfrei bleiben (bislang liegt der Grundfreibetrag bei knapp 10.000 Euro). Ab 70.000 Euro Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr soll der Steuersatz dann bei 53 Prozent liegen. Eine Reichensteuer soll es in zwei Stufen geben: 60 Prozent für Einkommen oberhalb der aktuellen Reichensteuergrenze von 260.533 Euro und 75 Prozent für Einkommen oberhalb von einer Million Euro zu versteuerndem Einkommen. Den Solidaritätszuschlag will die Partei für hohe Einkommen erhalten und zu einem Solidaritätspakt III umbauen. Das Ehegattensplitting soll durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzt werden" - Quelle: Tagesschau, Diese Steuerpläne haben die Parteien, 12.08.2021 12:25 Uhr
Ich weiß das die linke nun wirklich nicht perfekt ist aber sie sind bereit am meisten gegen den unterschied zwischen reichen und armen in unserem land zu machen. Denkt einfach daran wenn ihr wählen geht<33
hii guys, I haven't been on here much because I honestly just didn't feel like it. Life's been busy, I got a new (better) job and am currently just constantly tired from the new routine. Apart from that, Im a little tired of the world right now. As you may know im german and elections are close and im scared especially with someone literally doing a nazi salute on live television and people defending it. You have all been incredibly kind to me but i might not write on here for a while because it honestly just isn't fun right now. Love you all and thank you so much for the support over the past year<33
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rechtsanwalt-dr-ubler · 2 years ago
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