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Gott hat einen Plan
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#Bibel#Christen#Glaube#Glimpses/Impulse#Gott hat einen Plan für Dein Leben#Gottes Hilfe#Gottes Liebe#Gottes Treue#Heilige Schrift#Jesus Christus#Jugendstunde#Neues Testament#Sinn des Lebens
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Sex an einem „ungewöhnlichem“ Ort - Halleluja
.Sex an einen ungewöhnlichen Ort, wer träumt nicht davon? Aber was ist ein wirklich ungewöhnlicher Ort und was lässt dabei fast die Glocken läuten. Halleluja.
Nun, da werden sicher einige sagen, das kenne ich auch. ABER dieser Ort, und
dieser Wunsch des Herrn der jenen hatte, hat bisher alles übertroffen was ich mir so vorstellen konnte. Ich glaube an Gott und an seine himmlischen Heerscharen, das sage ich hier mal ganz offen. Woran ich nicht glaube ist an die Kirche wie sie praktiziert wird und deshalb habe ich diese auch schon vor Jahren verlassen. Josef hingegen ist noch treues Mitglied einer evangelischen Abspaltung, die den Freitag statt den Sonntag für den Tag der Lobpreisung des Herrn sehen. Und Josef treiben wilde Phantasien um.
Der Kirchenchor in dem auch er seine Stimme erklingen lässt, ist ein gemischter Chor. Dabei ist ihm immer wieder Johanna mit ihren unglaublichem Sopran aufgefallen. Diese Frau, verheiratet, drei Töchter, eine schöner als die andere. Eine reife Frau, die fast alterslos wirkt, die sogar als eine ältere Schwester ihrer Töchter durchgehen könnte. Diese Frau hatte es ihm angetan. Sie hatte langes, glattes Haar in einem kräftigem rehbraun, das zumeist hinten zusammengebunden war, grüne Augen, die blitzten wenn sie sang. Schätzungsweise knapp 1,68 m groß. Sie war schlank und trug immer diese gerade geschnittenen Kleider, immer in einfarbig, gerade das mal ein Abschluss mit einer Spitze oder einem Hohlsaum zu erkennen war. Ihre Brüste, die stets verdeckt waren, sich aber deutlich ab hoben. Die zarten Nylons die sie trug.
Er fragte sich oft, waren es halterlose oder doch mehr die keuschere Variante einer Strumpfhose? Wie mochte ihre Unterwäsche beschaffen sein?
Vorwiegend trug sie Pumps mit Keilabsatz um ein wenig größer zu erscheinen. Sie war ungeschminkt und wirkte dabei so rein. Als Schmuck trug sie lediglich ihren Ehering, ein Armband eine Uhr und eine Kette.
Nachts, nach den Proben, lag er auf seinen Bett und konnte nicht einschlafen. Immer wieder stellte er sich vor wie es wäre, wenn er sie dazu bringen könnte mit ihm, der halb so alt war, Geschlechtsverkehr zu haben. Keine andere Frau hatte derzeit eine solche Wirkung auf ihn wie diese.
JOHANNA. War sie wirklich so unerreichbar fragte er sich, konnte er sie nicht dazu bewegen sich mit ihm im Haus Gottes zu treffen, er konnte ja einen Grund vorschieben, um dann wenn sie da war…
Er stellte sich vor, wenn er ihr seine Posaune zeigte, wenn sie davor direkt vor den Stufen die zum Altar hoch führten, wenn sie dort seine „Posaune“ blasen würde… Wie er sie auf dem Altar…
Irgendwann ließ es sich aber nicht mehr nur in seine Träume packen, irgendwann wollte er es zumindest in einem Rollenspiel spielen und so geriet er an mich. Mich locken bekannterweise ja diese außergewöhnlichen Spielereien. Wie es weitergeht… Mmmhhmmm.
Und nun komme ich ins Spiel. Ich spiele Johanna.
Er ruft mich quasi zu Hause an um mir zu sagen, ich solle doch noch mal in die Kirche kommen, er müsste da bei der einen Stelle noch mal den richtigen Ton finden, ob ich ihm nicht mit meiner schönen Stimme dabei unterstützen wollte. Ich sage ich kann gerade nicht, muss Melanie bei den Hausaufgaben helfen, könnte daher frühestens gegen 17:00 Uhr vorbeikommen. Da er ja etwas von mir will, sagt er zu. „Das ist eine gute Zeit.“
So gegen 17:00 Uhr mache ich mich denn auf den Weg. Es ist ein wenig windig und ich ziehe mir noch eine lange Strickjacke über. Nehme den Weg, den wir wenn wir zum üben für den Kirchenchor kommen nehmen, das ist jener über die Sakristei. Den langen Bogengang dann unter der Empore entlang. Josef ist noch nicht da. Also setze ich mich in die erste Bank und bete. Ich danke Gott für mein erfülltes Leben und bete für die Kranken in der Gemeinde. Ganz tief in meinem Glauben sitze ich hier und danke Gott dem Herrn.
Ich spüre ich bin nicht mehr allein. Josef ist da, er hat sich neben mich auf die Bank geschoben.
„Schön dass du gekommen bist“, raunt er leise.
„Nun“, sage ich, den Kopf zu ihm drehend. „Wir wollen ja auch, das unsere Gemeindemitglieder einen schönen Gesang haben mit dem sie in Frieden im Herzen nach Hause gehen können.“
„Ich habe…“, antwortet er. „… die Aufnahme auf CD wenn du dann so freundlich wärest.“
„Steh du zuerst auf, ich folge dir dann“, flüstere ich leise.
„Johanna…“, sagt er da. „Weißt du eigentlich wie wunderschön du bist? „
Ich lächele ihn an, selbstbewusst, und antworte: „Mein Spiegel sagt es mir jeden Morgen.“
„Johanna, wenn ich so hinter dir stehe beim Üben und am Freitag im Chor und ich deine Inbrunst erlebe, deine Arme wie sie sich hochrecken bei der Huldigung der Lobpreisung Gottes, weißt du Johanna, was ich mir dann immer wünsche?“
Aufmerksam schaue ich ihn an. „Was wünscht du dir dann Josef?“
Oh, er wirkt jetzt doch ein wenig verlegen. Jedoch nur einen Moment, dann nimmt er sich ein Herz, und sagt es leise und doch klingt es in meinen, Johannas, Ohren wie eine Fanfare.
„Ich wünschte…“, sagt er. „… sie würden sich um meinen Hals legen und du würdest dich an mich drücken, mich küssen.“
Erschrocken weiche ich einen Schritt zurück. „Josef, was sagst du da?“
„Johanna, ich weiß nicht wie ich es dir sagen soll, aber ich begehre dich, ich, ich…“ Er stammelt. „… ich kenne deinen Duft, manchmal transpirierst du ein wenig, und er steigt mir in die Nase und dann… dann wünsche ich mir nicht anderes, als dich hier, ja, hier in der Kirche auf dem Altar zu nehmen. Unter den Augen Gottes, denn Liebe ist es die mein Herz erfüllt und Liebe, so wird uns gesagt, ist etwas was Gott selbst predigt.“
Wieder weiche ich ein paar Schritte zurück. „Josef, ich…“ Ich hole tief Luft. „… ich bin verheiratet, habe drei Töchter.“
„Ich weiß.“ Er greift nach meinen Händen. „Vielleicht ist es das, was mich an dir so verzaubert, ich weiß nur, ich begehre dich, wie ich noch nie eine Frau begehrt habe.“ Von seinen Worten überrascht sage ich: „Josef, du bist nur wenig älter als meine älteste Tochter…“
Er unterbricht mich. „Das weiß ich. Aber du, du Johanna, dich begehre ich. Bitte lass es zu… Lass mich dich hier auf dem Altar nehmen.“
Meine Hand liegt auf meinem Herzen. „Josef ich bin verheiratet.“
„Ich weiß, aber hast du nicht auch manchmal Wünsche die spazieren gehen? Weißt du eigentlich, was du in mir ausgelöst hast, als wir letztens so dicht gedrängt standen, dein züchtiges Kleid und doch hat sich dein Gesäß an mir gerieben? Seitdem bekomme ich dich nicht mehr aus meinem Kopf heraus. Ich möchte deinen Körper unter meinem spüren, meine Hände die dich erkunden, mein Schwanz der dir Stoß um Stoß verpasst. Wir können dazu ja eine Aufnahme unseres Chores laufen lassen.“
Röte hat mein Gesicht erreicht. Tiefrot bin ich und stehe leicht schuldbewusst vor ihm. „Verzeih“, flüstere ich.
„Warum?“, fragt er und hebt meinen Kopf mit zwei Fingern an. „Du brauchst dich nicht entschuldigen, es sei denn, du willst Buße tun und mir meinen Wunsch erfüllen.“
Tränen laufen an meinen Wangen hinunter. „Josef, bitte.“
„Johanna.“ Er stöhnt auf. „Dann lass uns langsam anfangen. Ich bitte dich…“ und dabei öffnet er seine Hose. „Ich bitte dich hier auf den Stufen zum Altar, dass du meinen Schwanz bläst.“
Fassungslos schaue ich ihn an, schließe meine Augen und sehe mich wieder wie ich vor dreiundzwanzig Jahren hier meine Hand in die meines Mannes gelegt habe um diesem anzugehören. Und jetzt, jetzt forderte Josef, ein frommes Mitglied der Gemeinde, dass ich hier Ehebruch begehen soll, ich soll…
Seine Hände liegen mit einem Mal auf meinen Schultern und drücken mich nach unten, sein Blick fordernd.
Neugierig geworden?
:)
Mein Rechner macht oft Blue Screen. Und oft ärgere ich mich, wenn dann vieles von dem was ich geschrieben habe einfach weg ist. Mein Medium sagt dann immer, es war nicht gut genug, deshalb musst du es noch einmal schreiben. Hierbei hatte ich auch einen Blue Screen und als ich die Geschichte öffnete war noch alles da. Also sagte ich mir, sie ist von ganz oben abgesegnet. Die Idee das Glaubensbekenntnis mit einzufügen kam spontan. Und auch hierbei habe ich das Gefühl das es so sein sollte, denn heute am Karfreitag spreche ich diese Geschichte die ich am 22.3.2016 fertig gestellt habe auf. In den Zeiten des Terrors gewinnt das Christliche Glaubensbekenntnis wieder an Wert.
Es mag verrückt sein, aber wer immer meine Geschichte lesen wird, wird das Glaubensbekenntnis sich dadurch auch wieder in Erinnerung rufen und somit sprechen und das denke ich ist ein guter Ansatz. AMEN.
Anja Holm
psst... Erotikgeschichten
es könnte heiß werden
ISBN: 9783745097306
Format: Taschenbuch
Seiten: 324
13,00 €
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ansonsten aber über jede Buchhandlung innerhalb von 2 Tagen mit ISBN Angabe bestellbar.
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“I pray daily to the good Lord to preserve you for a long time for our happiness”
The other day I discovered Antiquariat Inlibris, an Austrian antique store that specialize in selling rare books and letters, and their online catalogue is a true mine gold of content. Among the many items I came across with were three letters that Empress Elisabeth of Austria, Duke Karl Theodor in Bavaria and Queen Marie Sophie of the Two Sicilies wrote when they were children to their mother Duchess Ludovika, congratulating her on her birthday.
The first two are from a nine-years-old Elisabeth and a seven-years-old Karl Theodor, both dated August 25, 1847. Elisabeth wrote her letter in French, while her brother wrote it in German, in verse. Note how they used the same lace-decorated paper.
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Transcription:
Ma chère Maman!
Je te félicite de tout mon cœur pour ta fête; je prie journellement le bon Dieu de Te conserver longtemps pour notre bonheur. Te promettant de faire mon possible pour Te contenter, chère maman, je Te prie d’aimer toujours
Ta reconnaissante fille Elise.
Translation:
My dear Mama!
I congratulate you from my whole heart on your birthday; I pray daily to the good Lord to preserve you for a long time for our happiness. I promise you to do my best to please you, dear mama, I pray that you always love Your grateful daughter Elise
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Transcription:
Sieh, wie hier, dieß Herz in selig stiller Wonne, | Theuerste Mama, von Liebe überfließt, | Heut! Da gleich den Tag die holde Morgensonne | Dich Geliebteste dein Namensfest begrüßt. | Fromme Wünsche, die in meinem Herzen glühen, | Steigen für dein stetes Wohl zum Himmel auf. | Schön und anmuthsvoll, wie Frühlingsblumen blühen, | Die der Thau erquickt, so sey dein Lebenslauf. | Mög der güt'ge Himmel seine besten Gaben, | Dir verleihen, lächeln dir mit holdem Blick, | Stets mit süßer Freude deine Seele laben, | Lohnen deine Mutterliebe mit reinstem Glück. | Ich will werth seyn stets des Himmels hoher Gnade | Die in deinem Glücke er auch mir beschert, | Und verdienen immerdar auf meinem Lebenspfade | Das, was deine treue Mutterliebe mir gewährt.
Karl.
Translation by DeepL, but since this is a poem the automatic translator likely butchered it:
See, how here, this heart in blissful silent delight, | Dearest mama, overflowing with love, | Today! Since the fair morning sun is about to dawn | You most beloved your name festival greets. | Pious wishes, which glow in my heart, rise to heaven for your constant well-being. | Beautiful and graceful as spring flowers bloom, | Which the dew refreshes, so be thy course. | May the good heaven bestow its best gifts on thee, | Bestow upon thee, smile upon thee with a fair look, | With sweet joy thy soul always refresh, | Reward thy motherly love with purest happiness. | I will always be worthy of heaven's high grace. | Which in your happiness he also bestows on me, | And merit evermore on my life's path | That which your faithful motherly love grants me.
Karl.
The third congratulation letter is dated August 30, 1850, and it was written in German by an eight-years-old Marie:
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Transcription:
Liebe Maman!
Freudig ergreife ich heute bei Gelegenheit deines Geburtsfestes die Feder um dir die Wünsche meines Herzens, aus aufrichtigem und kindlichem Gemüthe stammend, darzubringen. Möge der liebe Gott dich noch viele Jahre im besten Wohlseyn und ungestörter Zufriedenheit erleben lassen und dir alle Güter, die dein Leben zu verschönern im Stande sind im reichsten Maße zu Theil werden lassen. Möge aber auch der liebe Gott mein Bemühen, dir durch Fleiß recht viele Freude zu machen, segnen und es mir auf diese Weise gegönnt seyn, dir deine mütterliche Sorgfalt und Liebe einigermaßen zu vergelten und mich derselben immer würdiger zu machen. Dieß sind die Wünsche um deren Erfüllung heute ganz besonders zu Gott bitten wird deine dich innigliebende Tochter Marie
Translation by DeepL:
Dear Mama!
Joyfully I take the pen today on the occasion of your birthday to offer you the wishes of my heart, coming from a sincere and childlike mind. May the good Lord let you experience many more years in the best well-being and undisturbed contentment and grant you all the goods that are capable of embellishing your life in the richest measure. May the good Lord also bless my efforts to bring you much joy through diligence and may it be granted to me in this way to repay you to some extent for your motherly care and love and to make myself more and more worthy of it. These are the wishes for the fulfillment of which your daughter Marie, who loves you dearly, will especially pray to God today.
Interestingly Marie and Karl Theodor's letters are each €1500, while Elisabeth's letter costs €15000, a true testament on how anything that Sisi and her myth touched can turn into gold. More importantly, however, is how these letters are a testament on how much Ludovika was loved by her children.
Sources: [x] [x] [x]
#any depiction of her as a bad mother has absolutely NO rights at all#her kids ADORED HER !!!#empress elisabeth of austria#karl theodor duke in bavaria#queen marie sophie of the two sicilies#ludovika of bavaria duchess in bavaria#house of wittelsbach
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Annette von Droste-Hülshoff: „Das Spiegelbild“
Schaust du mich an aus dem Kristall, Mit deiner Augen Nebelball, Kometen gleich die im Verbleichen; Mit Zügen, worin wunderlich Zwei Seelen wie Spione sich Umschleichen, ja, dann flüstre ich: Phantom, du bist nicht meinesgleichen! Bist nur entschlüpft der Träume Hut, Zu eisen mir das warme Blut, Die dunkle Locke mir zu blassen; Und dennoch, dämmerndes Gesicht, Drin seltsam spielt ein Doppellicht, Trätest du vor, ich weiß es nicht, Würd′ ich dich lieben oder hassen? Zu deiner Stirne Herrscherthron, Wo die Gedanken leisten Fron Wie Knechte, würd′ ich schüchtern blicken; Doch von des Auges kaltem Glast, Voll toten Lichts, gebrochen fast, Gespenstig, würd′ , ein scheuer Gast, Weit, weit ich meinen Schemel rücken. Und was den Mund umspielt so lind, So weich und hülflos wie ein Kind, Das möcht′ in treue Hut ich bergen; Und wieder, wenn er höhnend spielt, Wie von gespanntem Bogen zielt, Wenn leis′ es durch die Züge wühlt, Dann möcht′ ich fliehen wie vor Schergen. Es ist gewiß, du bist nicht ich, Ein fremdes Dasein, dem ich mich Wie Moses nahe, unbeschuhet, Voll Kräfte die mir nicht bewußt, Voll fremden Leides, fremder Lust; Gnade mir Gott, wenn in der Brust Mir schlummernd deine Seele ruhet! Und dennoch fühl′ ich, wie verwandt, Zu deinen Schauern mich gebannt, Und Liebe muß der Furcht sich einen. Ja, trätest aus Kristalles Rund, Phantom, du lebend auf den Grund, Nur leise zittern würd′ ich, und Mich dünkt - ich würde um dich weinen!
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Gott begegnet uns zu seinen Bedingungen*, und wir müssen ihm zu seinen Bedingungen* begegnen.
Die Wort Bedingung gibt je nach Vers und Kontext die praktische Anwendung des Wortes. Der Begriffsursprung ist eine Ableitung vom Verb bedingen* und dem Suffix -ung*
Elohim sagt in
Römer 10:9,10 Wenn du mit deinem Mund bekennst: „Jesus ist Herr“ und in deinem Herzen glaubst, dass Gott ihn von den Toten heraus auferweckt hat, wirst du gerettet. Denn wenn du mit deinem Herzen glaubst, bist du gerechtfertigt, und wenn du mit deinem Mund deinen Glauben bekennst, bist du gerettet.
Römer 10:9,10 ruft etwas hervor, setzt etwas in Gang von beiden Seiten, von deiner Seite, wenn du mit deinem Mund und Herzen mit Gottes Wort im Glauben übereinstimmst und von Gottes Seite sein treues und verlässliches Wort der Zusage.
Micha 6:8
Es ist dir gesagt Mensch was gut ist und was Yahweh von dir fordert*, nämlich Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott.
Hier wird uns Menschen gezeigt, was der Schöpfer von uns Menschen fordert* (verlangt, erwartet) Ihn als den alleinigen und wahren Gott anzuerkennen, gerecht zu handeln und demütig vor seinem Schöpfer Yahweh Elohim zu sein. 5 Mose 6:4,5; 5 Mose 10:12,13; Sprüche 11:17-19
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Vertagte Sozialstaffelung, Flächennutzungspläne MOOSAIK & Almeidaweg, Seniorenbeirat und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 27.01.2025:
Die Sozialstaffelung könnte heute noch zu einem "heißen Eisen" werden, wenn kann nach der Anzahl der Zuhörer geht - oder es ist "der neue Stadtrat"?
Wir werden es sehen, nach welchen Tagesordnungspunkt sich der Saal später leeren wird.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Frau Ziebart: Sie fragt nach der Seeanbindung und den angekündigten Zeitplan für die beginnenden Planungen. Bis Mitte des Jahres hat es eine Lösung zu geben. (Anm. d. Verf.: Wo ist die Frage?). Die Lösung 7 kann es ja wohl nicht sein. Nur die Lösung von SzS kann eine realistische Lösung sein? (Anm. d. Verf.: Aha - sehe ich nicht so.) Wann darf Sie allen ihren Vorschlag erläutern?
Herr Janik: Der Vorschlag wurde dem Stadtrat vorgelegt. Die Bahn hat den Vorschlag auch bekommen und hat bisher nicht reagiert. Ohne ein grundsätzliches Signal der Bahn macht eine weitere Vertiefung wenig Sinn. Die Bahn sitzt am längeren Hebel.
Frau n. n.: Sie ist Elternbeirätin. Sie fragt sich, ob die Beteiligung der Elternbeiräte ausreichend bedacht wurde. Sie empfiehlt, den TOP 7 zu vertagen, um einen besseren Kompromiss zu erzielen.
Herr Janik: Es wurde mittlerweile ein halbes Jahr darüber diskutiert. Einer Vertagung stimmt der aber auch gerne zu.
Herr n. n.: Er fragt nach den baulichen Maßnahmen vor dem Rathaus.
Herr Janik: Was die Schranke gekostet hat, weiß er nicht. Die Kosten sind heute noch auf der Tagesordnung. Er antwortet gerne schriftlich.
Herr Nebgen: Er fragt nach den wilden Grüngutablage neben den Müllcontainern bei der Wilhelmshöhen Straße? Es wächst dort seit drei Jahren. In Wangen soll eine Straße nur notdürftig repariert werden. Warum gibt es keine vernünftige Sanierung? Am Waldspielplatz ist das nach der Straßenreparatur auch nicht besser geworden. Was kann getan werden, damit die Ergebnisse besser auch Qualität geprüft werden?
Herr Janik: Er prüft das. Wenn es den Regeln der Technik entspricht, hat die Stadt das abzunehmen. Der Bauausschuss wird sich noch mit dem Thema Wangen befassen.
(Anm. d. Verf.: Und schon wandern die ersten Zuhörer ab ... so kann man auch Plätze belegen.)
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) Vereidigung des Listennachfolgers der Bündnis90/Die Grünen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Frau Annette Kienzle teilte mit Schreiben vom 10.01.2025 mit, dass Sie ihr Stadtratsmandat ablegen möchte. Herr Richtmann wurde mit Schreiben vom 14.01.2025 darüber informiert, dass er Listennachfolger ist. In der Sitzung des Stadtrates muss der Nachfolger folgenden Eid leisten/ folgendes Gelöbnis ablegen: Eid/ Gelöbnis:
„Ich schwöre/ gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre/ gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre/ gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid/ das Gelöbnis kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Beschlussvorschlag
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TOP 5 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) bzw. der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Neubesetzung der Ausschüsse des Stadtrats der Stadt Starnberg sowie Bestimmung der Vertreter in Verbänden und Vereinen nach der Niederlegung eines Stadtratsmandates
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende ständige Ausschüsse bestellt (Art. 32 Abs. 1 GO, § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts).
Gemäß § 7 Abs. 2 der GeschO für den Stadtrat sind für die Ausschussmitglieder für den Fall ihrer Verhinderung Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich zu bestellen. Zur Berechnung der Anzahl der Vertreter je Stadtratsfraktion je Gremium wird auf die Beschlussvorlagen Nrn. 2020/122 und 2020/125 verwiesen. Durch die Niederlegung des Stadtratsmandates durch Frau Annette Kienzle müssen die Vertreter der Bündnis90/Die Grünen-Stadtratsfraktion in den Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Starnberg sowie in dem Abwasserverband Starnberger See sowie dem Trägerverein Volkshochschule Starnberger See e. V. neu beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beruft folgende Stadtratsmitglieder der Bündnis90/Die Grünen Stadtratsfraktion in folgenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Starnberg (Ständiger Vertreter - Stellvertreter):
Haupt- und Finanzausschuss: ??? Bauausschuss: ??? Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität: ??? Kulturausschuss: ??? Projektausschuss Bahnhof See: ??? Projektausschuss Verkehrsentwicklung: ??? Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten: ??? Ferienausschuss: ??? Werkausschuss: ??? Rechnungsprüfungsausschuss ???
2. Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder der Bündnis90/Die Grünen-Stadtratsfraktion in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Starnberger See:
Ständiger Vertreter: Stellvertreter: ???
3. Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder der Bündnis90/Die Grünen-Stadtratsfraktion in den Trägerverein Volkshochschule Starnberger See e. V.:
Ständiger Vertreter: ??? Stellvertreter: ???
(Anm. d. Verf.: Das kann in der offiziellen Niederschrift später nachgelesen werden. Herr Richtmann ersetzt Frau Kienzle entsprechend in allen Ausschüssen.)
angenommen: einstimmig
TOP 6 Jahresrechnung 2023; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2023 erfolgte in der Stadtratssitzung am 24.06.2024. Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) erfolgte in zehn nichtöffentlichen Sitzungen, die am 15.03., 17.05., 24.05., 07.06., 21.06., 12.07., 11.10., 18.10., 22.11. und 13.12.2024 stattfanden. Sämtliche Protokolle sind im Allris eingestellt.
Es wurden die Themenbereiche Grundschule Starnberg, Jugendtreff Nepomuk, Stadtbücherei, Museum Starnberger See, Betriebshof, Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Empfehlungen aus früheren Prüfungen, Defizitvereinbarungen mit den freien Trägern der Kindertagesstätten, Eigenbetrieb Wasserwerk, städtische Wohnungen und Pachtverträge geprüft.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadträtin Angelika Fränkel, wird in der Sitzung über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfungen sowie über die Hintergründe nachfolgend aufgeführter Empfehlungen berichten, die der Ausschuss in der Sitzung am 13.12.2024 einstimmig beschlossen hat:
Prüfungsbereich Grundschule Starnberg Die Verwaltung wird beauftragt, in allen Bereichen bei Neuanschaffungen genau zu prüfen und schriftlich zu dokumentieren, ob diese sinnvoll, wirtschaftlich, sozial und umweltfreundlich sind.
2. Prüfungsbereich Jugendtreff Nepomuk
2.1. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Landratsamt abgeschlossenen Miet- und Pachtverträge zu prüfen und eine differenzierte Aufstellung darüber zu erstellen, wie die Nebenkosten abzurechnen sind und wie der Miet- und Pachtzins neu zu berechnen ist.
2.2. Die Auslastung der Räumlichkeiten ist zu verbessern (z. B. durch Vermietung an Gruppen der Musikschule, Vereine und sonstige Personen/Organisationen).
2.3. Die Verwaltung wird beauftragt, Nutzungsverträge mit der Volkshochschule und dem Landratsamt abzuschließen, um klarzustellen, welche Räumlichkeiten zu welchen Zeiten genutzt werden dürfen.
3. Prüfungsbereich Stadtbücherei
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Einsparungen im Bereich der Müllabfuhr-, Reinigungs-, Heizungs- und Stromkosten vorzunehmen.
4. Prüfungsbereich Museum Starnberger See
4.1. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den städtischen Einrichtungen nicht mehr benötigten IT-Arbeitsplätze bei der ZIO GmbH abzumelden.
4.2. Die Museumsleitung wird beauftragt, eine Entsammlung durchzuführen und die beiden Depots „Alte Feuerwehr Söcking“ und „Alte Schule Wangen“ aufzulösen. Alle weiteren Museumsdepots sind neu zu sortieren und zu inventarisieren.
5. Prüfungsbereich Betriebshof
5.1. Die Betriebshofleitung wird beauftragt, im "Grünen Bereich" Kalkulationen für alle Anschaffungen zu erstellen, um wirtschaftlich und zielführend handeln zu können.
5.2. Die Verwaltung wird beauftragt, für Mitarbeiter Fortbildungen durchzuführen, die das wirtschaftliche Handeln fördern und das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Kalkulationen zu schärfen.
6. Prüfungsbereich Defizitvereinbarungen mit den freien Trägern der Kindertagesstätten
6.1. Die Verwaltung wird beauftragt, den freien Trägern Fristen für die Nachlieferung fehlender Unterlagen zu setzen, um eine rasche Abrechnung der Betriebskostendefizite zu ermöglichen.
6.2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Überprüfung der Betriebskostendefizite auf wirtschaftliches Handeln der Träger zu achten.
7. Prüfungsbereich Wasserwerk
Die Werkleitung wird beauftragt, zukünftig vermehrt Investitionen zu tätigen, um die Körperschaftsteuer zu reduzieren.
8. Prüfungsbereich Städtische Wohnungen
Die Verwaltung wird beauftragt, den Pool der Städtischen Wohnungen, der für Mitarbeiter vorgehalten wird, nachfrageorientiert zu gestalten, um dauerhaften Leerstand zu vermeiden.
9. Prüfungsbereich Pachtverträge
9.1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits im Jahr 2023 geprüften Pachtobjekte zeitnah vertraglich abzuschließen.
9.2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Pachtverträgen eine Indexierung vorzunehmen.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Das Rechnungsergebnis 2023, das eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) in Höhe von 5.405.496,78 EUR (geplant waren 926.400,00 EUR) sowie eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.820.145,56 EUR (geplant war eine Entnahme in Höhe von 4.277.800,00 EUR) beinhaltet ...
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 13.12.2024 folgende weitere Beschlüsse einstimmig gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 mit 91.627.907,11 EUR festzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Erstem Bürgermeister Patrick Janik die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen. Beim Beschluss über die Entlastung ist Erster Bürgermeister Patrick Janik wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO).
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.
Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 mit 91.627.907,11 EUR fest.
Der Stadtrat erteilt Erstem Bürgermeister Patrick Janik für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung.
Die Verwaltung wird beauftragt, in allen Bereichen bei Neuanschaffungen genau zu prüfen und schriftlich zu dokumentieren, ob diese sinnvoll, wirtschaftlich, sozial und umweltfreundlich sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Jugendtreff Nepomuk die mit dem Landratsamt abgeschlossenen Miet- und Pachtverträge zu prüfen und eine differenzierte Aufstellung darüber zu erstellen, wie die Nebenkosten abzurechnen sind und wie der Miet- und Pachtzins neu zu berechnen ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslastung der Räumlichkeiten des Jugendtreffs Nepomuk zu verbessern (z. B. durch Vermietung an Gruppen der Musikschule, Vereine und sonstige Personen/Organisationen).
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Jugendtreff Nepomuk mit der Volkshochschule und dem Landratsamt Nutzungsverträge abzuschließen, um klarzustellen, welche Räumlichkeiten zu welchen Zeiten genutzt werden dürfen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Stadtbücherei weitere Einsparungen im Bereich der Müllabfuhr-, Reinigungs-, Heizungs- und Stromkosten vorzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den städtischen Einrichtungen nicht mehr benötigten IT-Arbeitsplätze bei der ZIO GmbH abzumelden.
Die Leitung des Museums Starnberger See wird beauftragt, eine Entsammlung durchzuführen und die beiden Depots „Alte Feuerwehr Söcking“ und „Alte Schule Wangen“ aufzulösen. Alle weiteren Museumsdepots sind neu zu sortieren und zu inventarisieren.
Die Betriebshofleitung wird beauftragt, im "Grünen Bereich" Kalkulationen für alle Anschaffungen zu erstellen, um wirtschaftlich und zielführend handeln zu können.
Die Verwaltung wird beauftragt, für Mitarbeiter des Betriebshofs Fortbildungen durchzuführen, die das wirtschaftliche Handeln fördern und das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Kalkulationen schärfen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den freien Trägern der Kindertagesstätten Fristen für die Nachlieferung fehlender Unterlagen zu setzen, um eine rasche Abrechnung der Betriebskostendefizite zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Überprüfung der Betriebskostendefizite auf wirtschaftliches Handeln der freien Träger der Kindertagesstätten zu achten.
Die Leitung des Wasserwerks wird beauftragt, zukünftig vermehrt Investitionen zu tätigen, um die Körperschaftsteuer zu reduzieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Pool der Städtischen Wohnungen, der für Mitarbeiter vorgehalten wird, nachfrageorientiert zu gestalten, um dauerhaften Leerstand zu vermeiden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits im Jahr 2023 geprüften Pachtobjekte zeitnah vertraglich abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Pachtverträgen eine Indexierung vorzunehmen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Vollzug des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen - Anpassung zum Betreuungsjahr 2025/2026 und Einführung einer Sozialstaffelung - Wiedervorlage
Frau Henniger (FDP): Sie beantragt eine Vertagung in den Februar.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: So - damit wird die Sitzung wahrscheinlich signifikant kürzer. Und ich prophezeie, dass im Februar auch nicht viel mehr mit den denn beschlossenen Zahlen zufrieden sein werden. Es ist eben dann auch halt nur ein Kompromiss.)
TOP 8 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Aktueller Stand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 2026 und weitere Planungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), welches 2021 erlassen wurde, beinhaltet einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung für alle Kinder, welche ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, jeweils bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Dieser Anspruch umfasst Werktage im Umfang von acht Stunden. Zeiten des Unterrichts sowie Angebote unter Schulaufsicht (Ganztagsklassen, Mittagsbetreuungen) gelten als anspruchserfüllend.
Zu diesem Zweck wird das SGB VIII noch entsprechend geändert. Außerdem gilt der Rechtsanspruch auch für Zeiten in den Schulferien. Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr (20 Tage) regeln. Dies ist bislang noch nicht umgesetzt, aber in Planung.
Der Rechtsanspruch kann beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Landratsamt, eingeklagt werden. Die Stadt Starnberg ist aber nach Art. 4 BayKiBiG verpflichtet ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, sodass wir zwar nicht Adressat der Klage sind, aber dennoch sicherstellen müssen, dass die Bedarfe an Betreuungsplätzen im Stadtgebiet vorhanden sind (wie es bereits für Kinder ab eins bis zum Schuleintritt der Fall ist).
Für die Stadt Starnberg bedeutet dies, dass das derzeitige Angebot hinsichtlich der vorhandenen Bedarfe überprüft wird und das Angebot gegebenenfalls entsprechend ausgebaut werden muss. Die bisherigen Bedarfsabfragen sowie die letztjährige Platzvergabe zeigten, dass die Schulkindbetreuung außerhalb der Ferien bereits weitestgehend bedarfsgerecht ist. Hier gibt es keine Warteliste, aktuell sind sogar zwei Hortplätze verfügbar. Eine weitere Bedarfsabfrage ist für Januar/Februar 2025 geplant.
Der Bedarf in den Ferien hingegen ist bislang nicht ausreichend gedeckt. Zwar bieten die Tageseinrichtungen mit Plätzen für Grundschulkinder (Städtischer Hort am Hirschanger, Kinderhaus Spielinsel, Kindertagesstätte St. Nikolaus, Kinderhaus Maria-Liebich in Perchting) eine Ferienbetreuung an, jedoch mit 30 Schließtagen im Jahr, was grundsätzlich nicht anspruchserfüllend ist. Allerdings muss angemerkt werden, dass die Bedarfe der Eltern voraussichtlich auch 30 Tage Schließung erfüllen würden, sodass hier auch davon abgewichen werden könnte (Verpflichtung Stadt = bedarfsgerechtes Angebot).
Für die Kinder, welche eine Ganztagsklasse besuchen oder die Mittagsbetreuung oder auch in keiner Betreuung sind bzw. privat betreut werden, gilt aber auch der Anspruch auf Ferienbetreuung. Die Mittagsbetreuungen versuchen zwar wenige Wochen im Jahr in den Ferien eine Betreuung anzubieten, hier scheitert es aber meist an einer Mindestanzahl an Kinder (z.B. 8 Kinder Mittagsbetreuung Starnberg).
…
Die Stadtverwaltung plant daher das städtische Ferienprogramm auf neue Beine zu stellen, um ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle Grundschulkinder ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten zu können. Beabsichtigt ist, eine einrichtungs- und trägerübergreifende Ferienbetreuung unter städtischer Verwaltung an einem zentralen Ort anzubieten. Die Mittagsbetreuungen, die städtischen Horte, das Jugendzentrum und die Vereine sollen im besten Fall ein gemeinsames Programm anbieten, welches die Eltern wochenweise (halbtags/ganztags) buchen können. Das bisherige Ferienprogramm konnte nur tageweise gebucht werden und umfasste ca. 20 Tage in den Sommerferien. Sportvereine boten weitere Programme in den Oster- und Sommerferien an (z.B. TSV Starnberg Summerchallenge) und beteiligen sich am städtischen Ferienprogramm. Um bedarfs- und anspruchsgerecht ab 2026 die Ferienbetreuung anbieten zu können, müssten mindestens auch in den Herbstferien, Faschingsferien, beide Osterferienwochen und beide Pfingstferienwochen, sowie mind. 4 Wochen in den Sommerferien ein entsprechendes Angebot vorgehalten werden.
Es müssten Kooperationen mit den Vereinen, mit den Mittagsbetreuungen und anderen Trägern abgeschlossen werden und Personal gesucht werden. Gegebenenfalls könnte auch das Hortpersonal sowie das Jugendzentrumspersonal dafür abgeordnet werden. Außerdem sollten städtische Einrichtungen, wie die Bücherei, die Musikschule oder das Museum mit eingebunden werden. Unbedingt müssten geeignete Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stehen. Die Verwaltung beabsichtigt hierfür das Jugendzentrum in Anspruch zu nehmen. Dieses hat in den Ferien ohnehin meist geschlossen und wäre für die Stadt verfügbar, somit stünde auch das Personal dort zur Verfügung. Bislang ist das aber (noch) nicht anspruchserfüllend, da das GaFöG derzeit nur Angebote in einer Tageseinrichtung (Hort/Kinderhaus) oder unter Schulaufsicht als anspruchserfüllend ansieht. Gegebenenfalls wird dies noch geändert, sodass auch Angebote der offenen Jugendhilfe anspruchserfüllend sind, das ist aber noch nicht absehbar. Allerdings sagen sowohl Sozialministerium als auch Landratsamt, dass es auf das "anspruchserfüllend" nicht zwingend ankommt, wenn alle Bedarfe vor Ort erfüllt sind (Verpflichtung Stadt = bedarfsgerechtes Angebot). Alternativ wären, in Abstimmung mit der Schulleitung, die Schulräumlichkeiten z.B. an der Ferdinand- Maria-Schule eine Möglichkeit, wo das Ferienprogramm stattfinden könnte. Damit fände das Angebot formal unter Schulaufsicht statt und wäre anspruchserfüllend. Es müsste nur sichergestellt sein, dass die Räume bei Unterrichtsbeginn wieder uneingeschränkt genutzt werden können. Das Kultusministerium gibt aber eindeutig vor, dass die Schulleitungen die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssen. Eine Beförderungspflicht in den Ferien gibt es nicht, ebenso wenig eine Sprengelpflicht. Das heißt es ist möglich, die Ferienbetreuung an einem zentralen Ort stattfinden zu lassen. Den Eltern ist es zumutbar zu fahren. Eine Zumutbarkeitsgrenze gibt es aktuell noch nicht. Sollte es analog des Kita-Bereichs gehandhabt werden, sind 30 Minuten Entfernung in eine Richtung zumutbar. Dies sollte im gesamten Stadtgebiet kein Problem sein.
Theoretisch wären auch Kooperationen mit anderen Gemeinden denkbar und möglich.
Aktuelle Zahlen:
In der Schulzeit wird empfohlen mit ca. 80 % Bedarfsquote und in der Ferienzeit mit etwas weniger (ca. 65-70 %) zu rechnen. Aktuell hat die Stadt Starnberg ein Angebot von 625 Ganztagsplätzen bei ca. 800 Grundschülern jährlich. Das entspricht einer Betreuungsquote von 78,13 % und befindet sich somit im empfohlenen Bereich.
Im Ferienbereich gibt es aktuell kein bedarfsgerechtes Angebot, die geplante Elternbefragung soll auch hier nochmal die aktuellen Bedarfe genauer ermitteln. Geht man von 65 % Bedarfsquote aus, müsste man für 520 Kinder ein Ferienangebot bis spätestens 2029 (Klasse 1-4) vorhalten.
Da der Rechtsanspruch sukzessive eingeführt wird und im Schuljahr 2026/2027 zunächst die Erstklässler einen Anspruch auf Ferienbetreuung haben, kann man mit weniger Plätze starten und bei Bedarf das Programm jährlich weiter ausbauen. Die Empfehlung der Verwaltung wäre daher mit max. 300 Plätzen (Anteil Erstklässler ca. 200 Kinder) zu starten.
Um dies im bedarfsgerechten Umfang durchzuführen benötigt es Personalkapazitäten für:
Gesamtkoordination der Ferienbetreuung
Abstimmung mit Trägern, Mittagsbetreuungen, Horte, Schulen, Vereine etc.
Erstellen von Kooperationsvereinbarungen
Zusammenstellen von abwechslungsreichen Programmen (Räumlichkeiten, Abstimmungen, Buchungen verwalten, Angebote einholen, Abrechnungen, etc.)
Fördermittel/-anträge im Blick haben/beantragen
Anmeldeprozess gestalten und verwalten
Bedarfsabfragen
Datenpflege
Elternkommunikation
Ausschreibungen/Lieferantenmanagement (z.B. für Verpflegung)
Haushaltsplanung/Anordnungswesen
Buchhaltung und Rechnungsmanagement
Personaleinsatzplanung, ggf. Akquise, Schulungen, Fortbildungen
Etwaige Personalmehrungen müssen ermittelt und zum Haushaltsjahr 2026 geschaffen werden. Die Vorlaufzeit ist wichtig, da Kooperationen eingegangen, Räumlichkeiten ggf. ausgestattet, Fördermittel beantragt sowie die Programmpunkte zusammengestellt werden müssen und auch der Anmeldeprozess ausreichend frühzeitig zur Verfügung stehen muss. Für die Betreuung vor Ort ist ggf. weiteres Personal notwendig. Grundsätzlich ist kein pädagogisches Fachpersonal erforderlich (außer in Horten). Sodass dieses entweder auf ehrenamtlicher Basis oder als geringfügig Beschäftigte eingesetzt werden könnte. Eine genaue Personalplanung kann erst erfolgen, wenn die Ausgestaltung und das Programm feststehen.
…
Fazit:
Das städtische Angebot für die Schulzeit ist sehr gut aufgestellt, hier gilt es die Bedarfe im Blick zu haben und entsprechend auszubauen/zu planen (z.B. beim Schulneubau) und die bestehende Anzahl an Ganztagsplätzen zu erhalten. Es gibt aber keinen akuten Handlungsbedarf. Für die Ferien gibt es jedoch sehr großen Handlungsbedarf. Es sollten Personalkapazitäten und Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden.
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach den Kosten für einzustellendes Personal?
Frau Rommel: Je nach Einbindung der Horte hätte man ggf. fast gar keinen Personalmehrbedarf. Es kommt auch auf die geforderte Qualifikation des betreuenden Personal an, welche noch nicht vollständig bekannt sind. Es wird aber Personalmehrbedarf geben.
Frau Henniger (FDP): Das Jugendzentrum ist nicht bedarfsgerecht, da es keine Schule ist?
Frau Rommel: Ja, aktuell ist die Art des Gebäudes ausschlaggebend. Vielleicht gibt es da noch andere Optionen. Da ist noch nicht alles geklärt. Wir sind da mit den Ministerien im Gespräch.
Herr Beigel (CSU): Wenn noch nicht geklärt ist, ob Personal eingestellt werden braucht, warum steht das aber im Beschluss?
Herr Janik: Heute geht es nur um die Aufnahme in den Stellenplan und keine Änderung des aktuellen Stellenplans.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ab 2026 anspruchs- und bedarfsgerechte Angebote im Sinne des Ganztagsförderungsgesetzes bereitzustellen und die dafür notwendigen Kooperationen einzugehen. Das Ferienprogramm und die Personalplanung sind dem Stadtrat rechtzeitig vorab zur Kenntnis zu geben.
Im Haushalt 2026 sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereit zu stellen. Der Stellenplan 2026 ist entsprechend anzupassen.
Die Verwaltung wird gebeten, dass mögliche Elternbeiträge geprüft werden.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: So - der Saal erfährt die erste größere "Flucht" von Zuhörern.)
TOP 9 Seniorenbeirat Starnberg; Auflösung und Neuwahl
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Aufgrund des plötzlichen Todes des Seniorenbeiratsvorsitzenden, sahen die derzeitigen Mitglieder des Seniorenbeirats keine sinnvolle Perspektive für eine Fortführung des Beirats. Alle verbliebenen Mitglieder erklärten den Rücktritt zum 31.12.2024. Da es auch keine Ersatzmitglieder oder Nachrücker gibt, gibt es derzeit keinen Seniorenbeirat in der Stadt Starnberg.
Die nächste reguläre Wahl ist für Herbst 2025 angesetzt. Aufgrund der Rücktritte, könnte sich die Verwaltung vorstellen die Wahl auf das späte Frühjahr/Sommer vorzuziehen. Damit wieder ein Seniorenbeirat zustande kommt, müssen sich mindestens fünf Kandidaten finden, welche sich zur Wahl stellen.
Das Wahlverfahren sieht vor, dass durch amtliche Bekanntmachung zur Abgabe von Wahlvorschlägen aufgerufen wird. Zwischen dem Aufruf und der Abgabe müssen mindestens vier Wochen liegen. Die Wahlvorschläge benötigen mind. zehn Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen, ausgenommen sind bereits in der vorangegangenen Amtsperiode gewählte Mitglieder des Seniorenbeirats, welche sich der Wiederwahl stellen. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden mit dem Wahltermin bekannt gemacht. Die Wahl findet dann frühestens vier Wochen nach der Bekanntmachung statt. Gibt es weniger als acht Wahlvorschläge, kann der Stadtrat alle vorgeschlagenen Bürger gemeinsam in den Seniorenbeirat berufen und die Wahl entfällt. Gibt es weniger als fünf Wahlvorschläge kann kein Seniorenbeirat gewählt werden. In diesem Fall wird gemäß Satzung nach einem Jahr erneut zur Wahl aufgerufen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Auflösung des Seniorenbeirats zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neuwahl im Juni 2025 durchzuführen.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: So - der Saal erfährt die zweite größere "Flucht" von Zuhörern.)
TOP 10 Antrag der Stadtratsfraktion CSU vom 07.11.2024: Eintrittspreise im Seebad für Kinder von 6 bis 12 Jahre
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 16.05.2024 hat der Stadtrat beschlossen, auch bei Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren keine Eintrittspreise zu erheben. Seitdem wurden bis einschließlich 12.01.2024 33.014 Eintritte von Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren im Seebad verzeichnet. Damit ergeben sich Einnahemeeinbußen bei einem Eintritt von 9 Euro für eine Tageskarte von 297.126 Euro sowie bei einer eher realistischeren Ansetzung eines Eintritts von 6 Euro für eine 3 Stunden-Karte von 198.084 Euro.
Durch die rege Inanspruchnahme des Angebotes ist in den Bereichen Aufsicht und Reinigung außerdem ein deutlich höherer Personalaufwand zu verzeichnen.
Der Leiter des Seebades empfiehlt analog zum derzeit gültigen Tarif "Ermäßigt" eine Staffelung der Eintrittspreise für Kinder von 6 bis 12 Jahren und wird in der Sitzung für weitere Rückfragen zur Verfügung stehen.
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Das Thema wurde ja schon beraten und es wurde ausführlich berichtet. Die gute Idee wurde einfach zu stark auch von Ortsfremden ausgenutzt. Selbst fremde Ferienprogramme fanden im Seebad statt. Gemäß Statistik kamen 3% der kostenfreien Nutzer aus dem Gemeindegebiet.
Herr Wobbe (UWG): Der Beschluss damals ist leider knapp durchgegangen. Er fragt nach den Gründen für unterschiedlichen Tarife für Winter und Sommer.
Herr Christian: Die Zahlen sind vom Beschluss aus dem April 2024. Nur damit ist eine weitere Prüfung der Nutzungsänderungen sinnvoll möglich.
Herr Pfister (BMS): Im Seebad ist es durch den Ausfall im Saunabereich eine schwierige Situation. Die damalige Intention war, das Bad zu beleben. Er stellt die aufgezeigte Höhe der Mindereinnahmen in Frage. Er möchte das Ganze erst im Herbst insgesamt betrachten. (Anm. d. Verf.: Also lieber weniger Einnahmen und mehr Belastung für das Personal?)
Herr Janik: Dass gar keiner mehr der Altersgruppe kommt, glaubt er nicht. Es gibt damit in jedem Fall wieder Mehreinnahmen.
Herr Christian: Zu Weihnachten gab es Busse mit Kindern aus München. Es waren 300 Gäste wobei nur 50 aus Starnberg kamen. Bei geringen Auslastungszahlen durch Kinder kommen vielleicht auch wieder mehr zahlende Erwachsene.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Sie stimmen zu. Einen Review im Oktober hält er für sinnvoll. Das Seebad ist für die Starnberger.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt Herr Christian und die Runde, ob der Beschluss hinsichtlich Begleitpersonen umgesetzt wurde.
Herr Christian: Die Umsetzung ist schwierig. Es ist an der Kasse nicht zu erkennen, ob da eine Geburtstagsfeier eingelassen werden möchte. Vielleicht bietet eine Ausweitung der Familienkarte eine Möglichkeit, da etwas umzusetzen.
Herr Jägerhuber (CSU): Man kann diesem Beschluss nur zustimmen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem freien Eintritt für ein Kind nur in Begleitung einer erwachsenen Person.
Herr Christian: Das würde grundsätzlich gehen. Damit würde man aber die Familienkarte irgendwie kaputt machen.
Herr Federsel (B90/Grüne): Er unterstützt den Beschluss. Wir können dann im Herbst 2025 das Nutzungsverhalten vorher und nachher vergleichen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, die Eintrittspreise für Kinder von 6 bis 12 Jahren ab dem 15.02.2025 wieder einzuführen und analog zum derzeit gültigen Tarif "Ermäßigt" wie folgt zu staffeln:
90 Minuten: 4 Euro 3 Stunden: 6 Euro Tag Sommer: 9 Euro Tag Winter: 10 Euro
Aufgrund der neuen Tarife werden dem Stadtrat im Oktober die Umsatz- und Besucherentwicklungen vorgelegt sowie mögliche Anpassungen vorgeschlagen.
angenommen: einstimmig
TOP 11 60. Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal nordwestlich des Almeidawegs, betreffend Fl. Nrn. 448, 449, 461/55, 462/1, 463/1, Gemarkung Starnberg - Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Veröffentlichung, Veröffentlichung nach § 3 Abs. und § 4 Abs. 2 BauGB
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 25.09.2023 beschloss der Stadtrat die Durchführung der 60. Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal nordwestlich des Almeidawegs, Gemarkung Starnberg. Mit Beschluss vom 25.04.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige öffentliche Auslegung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Parallel zur 60. Flächennutzungsplanänderung wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81A08 durchgeführt, dessen Ziel die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Bebauung des Areals nordwestlich des Almeidawegs mit Wohngebäuden, die den villenartigen Charakter der südöstlich des Almeidawegs vorhandenen Bestandsbebauung fortführt, ist. Die frühzeitige Veröffentlichung des Vorentwurfs der 60. Änderung des Flächennutzungsplans i. d. F. vom 02.10.2024 fand im Zeitraum vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 statt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.
Es gingen Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein, die in die Abwägung einzustellen sind.
Die Debatte
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie pocht darauf, dass die Vorgaben des B.U.N.D. auch umgesetzt werden.
Herr Janik: Er sieht die pauschalen Vermutungen in der Formulierungen des B.U.N.D. kritisch.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt zur Stellungnahme zum Regionalplan.
Herr Weinl: Grundsätzlich wurde dem Projekt auch hinsichtlich des Regionalplans zugestimmt.
Frau Pfister (BMS): Die Regierung von Oberbayern sieht das schon recht kritisch und fordert, dass kostengünstiger Wohnungsbau dort sein sollte. (Anm. d. Verf.: Ich vermute stark, dass hier die örtlichen Gegebenheiten überhaupt nicht gewürdigt wurden. Interessanterweise ist der Text im Rahmen des FNP im MOOSAIK mehr als ähnlich.)
Herr Dr. Glogger (WPS): Das ist ein Spekulationsgeschäft. Das ist die nicht Aufgabe der Stadt. Er lehnt das ab.
Herr Jägerhuber (CSU): Mit den Erlösen kann an anderer Stelle kostengünstiger Wohnungsbau gefördert werden. Sollen die Einnahmen nur aus den Gebühren erzielt werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Dort kann man keinen sozialen Wohnungsbau ansiedeln. In Schorn sollte man sich auch an die Vorgaben der Regierung von Oberbayern halten - Anbindungsgebot.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
II Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Rückmeldungen ohne Einwände
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen Rückmeldungen ohne Einwände / Bedenken ein:
Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 24.10.2024
Staatliches Bauamt Weilheim, Schreiben vom 15.11.2024
Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt, Schreiben vom 25.10.2024
Landratsamt Starnberg, Technischer Umweltschutz und Abfallwirtschaft (Immissionsschutz), Schreiben vom 08.11.2024
Landratsamt Starnberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 07.11.2024
bayernets GmbH, Schreiben vom 11.10.2024
TenneT TSo GmbH, Schreiben vom 14.10.2024
Die Stellungnahmen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht. Planänderungen sind nicht veranlasst.
8. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 14.11.2024, " … die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung ab.
… (Anm. d. Verf.: Die Länge der Stellungnahmen würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen und können dann in der offiziellen Niederschrift unter www.stadtrat-starnberg.de in naher Zukunft nachgelesen werden.)
9. BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN), Kreisgruppe Starnberg, Schreiben vom 14.11.2024 "… der BUND Naturschutz kann die maßgeblichen Gründe für die Überplanung des Areals nachvollziehen und erhebt dagegen keine Einwände.
… (Anm. d. Verf.: Die Länge der Stellungnahmen würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen und können dann in der offiziellen Niederschrift unter www.stadtrat-starnberg.de in naher Zukunft nachgelesen werden.)
10. Landratsamt Starnberg, Bodenschutz, Schreiben vom 28.10.2024 " … wir haben aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Einwände gegen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal nordwestlich des Almeidawegs i. d. F. vom 25.10.2023. …
11. Landratsamt Starnberg, Abwehrender Brandschutz, Schreiben vom 08.11.2024 " … Von Seiten der Brandschutzdienststelle sind nachfolgende Überlegungen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, im Rahmen der Erschließung von Baugebieten anzustellen: …"
12. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 22.10.2024 "… Das Gebiet ist mit Erdgas erschlossen. Einen Plan über bereits bestehende Gasleitungen legen wir als Anlage zu diesen Schreiben bei. …
13. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 18.12.2024 "Bei einer in Augenscheinnahme am 11.12.24 habe ich die im Entwurf hellgrün eingefärbte „Private Grünfläche“ als Wald im Sinne des Waldgesetzes eingestuft. Es handelt sich um eine mit Waldbäumen bestockte Fläche, in welcher Waldinnenklima herrscht. Aus meiner Sicht lässt es keinen anderen Schluss zu, als den Wald in dieser Form zu erhalten und im Bebauungsplan festzusetzen." …
III Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen in die 60. Änderung des Flächennutzungsplans einzuarbeiten und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen.
angenommen: 21:7
TOP 12 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B 2, westlich und östlich der Petersbrunner Straße; Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, Feststellungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Ziel der 54. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung des größten Teils des südöstlichen Abschnitts des Gewerbegebiets als Urbanes Gebiet und des südöstlichen Teilbereichs als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Rettungsleitzentrale".
Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde der Entwurf zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 13.09.2023 samt Be- gründung und Umweltbericht sowie mit den bereits vorliegenden, nach Einschätzung der Stadt Starnberg wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 15.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 veröffentlicht und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.
Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in die Abwägung einzustellen.
Die Debatte
Herr Mignoli (BLS): Er fragt noch einmal nach einem Handwerkerhof für die Handwerker in Starnberg.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte anregen, die Sicherheit des Wasserhaushalts im Leutstettener Moos irgendwo festzuschreiben und sicherzustellen. Sie möchte eine Vorher-Nachher-Untersuchung (Anm. d. Verf.: Ich weiß, dass es da mehr viele Gutachten zu allen möglichen Themen vom Investor schon gibt.) beantragen.
Herr Janik: Das ist kein Thema für einen Flächennutzungsplan. Über MOOSAIK sprechen wir seit über vier Jahren. Auch hat das Wasserwirtschaftsamt keine Einwände geäußert.
(Anm. d. Verf.: Generell wird kein Fachgutachter eine Formulierung wählen, die absolut ist. Deshalb wird man je nach subjektiver eben dem Gutachter glauben oder nicht. Da wird auch kein zweiter Gutachter eine absolutere Aussage treffen.)
Herr Jägerhuber (CSU): Der FNP ist seit vier Jahren im Prozess. Wir haben jetzt "die Hälfte" zur Planreife gebracht. Das ist nicht unbedingt ein Tagesgeschäft. Der Bestand der bestehenden Betriebe ist erst einmal garantiert.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingingen.
II Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Stellungnahme Autobahn GmbH, Schreiben vom 16.02.2024
die 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B2 westlich und östlich der Petersbrunner Straße hat einen Abstand von ca. 4,85 km zur A95 und liegt somit außerhalb des Geltungsbereiches des Fernstraßengesetzes (40 m – Anbauverbotszone bzw. 100 m – Baubeschränkungszone). Die Belange im Sinne des Fernstraßengesetzes sind somit nicht betroffen und deshalb ist unsererseits keine Zustimmung erforderlich.
...
2. Stellungnahme bayernets GmbH, Schreiben vom 15.02.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, im Geltungsbereich Ihres o.g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt. Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
…
3. Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 15.02.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, zu o.g. Vorhaben bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Wasserwirtschaftliche Auflagen und Bedingungen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit Stellungnahme 1-4622-STA139-3176/2024 vom 05.02.2024 geltend gemacht.
…
4. Stellungnahme Gemeinde Gauting, Schreiben vom 26.02.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beteiligung an o.g. Verfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B2, westlich und östlich der Petersbrunner Straße. Von Seiten der Gemeinde Gauting werden zu der vorgelegten Planung keine Anregungen vorgetragen.
…
5. Stellungnahme Polizeiinspektion Starnberg, Schreiben vom 28.02.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte ***, seitens der Polizei bestehen weiterhin keine Bedenken oder Anregungen.
…
6. Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 04.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, zu oben genannten Verfahren möchten wir uns wie folgt äußern: Aus dem Bereich Landwirtschaft: Durch die Änderungen sind landwirtschaftliche Belange nicht betroffen. Insofern bestehen unsererseits keine Einwände bzw. Hinweise. Aus dem Bereich Forsten: Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
…
7. Stellungnahme Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Schreiben am 06.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, die von uns wahrzunehmenden öffentlichen Belange sind nicht berührt. Wir haben deshalb keine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans.
…
8 .Stellungnahme Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 13.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme zur oben genannten Bauleitplanung ab.
…
(Anm. d. Verf.: Die Länge der Stellungnahme würde de Rahmen dieses Beitrags sprengen und dann in naher Zukunft in der Niederschrift der Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.)
9. Stellungnahme AWISTA, Schreiben vom 14.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, am 12.02.2024 erhielten wir den oben genannten Bebauungsplan zur Stellungnahme. Um eine ordnungsgemäße und dauerhafte Abfallentsorgung durch dreiachsige Abfallsammelfahrzeuge zu gewährleisten, weisen wir darauf hin, dass die Bereitstellung aller Behälter im Holsystem am nächsten befahrbaren öffentlichen Verkehrsraum erfolgen muss (vgl. § 15 Abs. 5 Abfallwirtschaftssatzung).
…
10. Stellungnahme Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 15.03.2024
Sehr geehrter ***, Sehr geehrte Damen und Herren, der Abwasserverband Starnberger See bringt keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen zu dem Entwurf zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen regelt das parallellaufende verbindliche Bauleitverfahren.
11. Stellungnahme Landratsamt Starnberg - Kreisbauamt, Schreiben vom 14.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt nimmt wie folgt Stellung:
Untere Immissionsschutzbehörde: Die Untere Immissionsschutzbehörde wird gegebenenfalls eine gesonderte Stellungnahme abgegeben.
Untere Naturschutzbehörde: Die Untere Naturschutzbehörde wird gegebenenfalls eine gesonderte Stellungnahme abgegeben.
Kreisbauamt: Zu dieser Auslegung werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
...
12. Stellungnahme IHK, Schreiben vom 18.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits mit dem Schreiben vom 01.10.2021 Die Stadt hält an der bisherigen Abwägung fest. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist es dargelegt, wird der Verlust an gewerblichen Bauflächen speziell für sämtliche nach dem bislang geltenden Bebauungsplan zulässigen gewerblichen Nutzungen nach § 8 Abs. 2 BauNVO nach wie vor kritisch gesehen.
…
Stellungnahme der Stadt:
…
Die Stadt ist sich bewusst, dass in den entstehenden Gewerbeflächen künftig nicht mehr sämtliche nach dem bislang geltenden Bebauungsplan zulässigen gewerblichen Nutzungen nach § 8 Abs. 2 BauNVO zulässig sein werden. Bislang waren in dem rechtskräftigen Bebauungsplan ausgeschlossen: Verbrauchermärkte und Einkaufszentren, die nicht unter § 11 Abs. 3 BauNVO fallen, Einzelhandelsbetriebe, Schankund Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, abwasserintensive Betriebe, wasserintensive Betriebe, erheblich geruchsbelästigende Betriebe, erheblich lärmbelästigende Betriebe und erheblich stauberzeugende Betriebe. Im Übrigen waren die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässig.
…
Die Stadt Starnberg ist darum bemüht, kurz- bis mittelfristig neue Standorte zu entwickeln, die zur Verfügung stehen können. Ent- sprechende Verfahren, etwa zur Ausweisung eines Gewerbegebiets in Schorn, wurden bereits eingeleitet.
13. Stellungnahme Katholische Pfarreiengemeinschaft Starnberg, Schreiben vom 18.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, die Kirchenstiftung St. Maria Hilfe der Christen in Starnberg hat keine Einwände gegen die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den südlichen Bereich des Gewerbegebietes nördlich der B2, westlich und östlich der Petersbrunner Straße, da die öffentlichen Belange der Kirchenstiftung nicht berührt sind.
…
14. Stellungnahme Landratsamt Starnberg - Sozialwesen, Schreiben vom 18.03.2024
Auf den vorliegenden Antrag sind die Art. 48 und Art. 81a BayBO in Verbindung mit der DIN 18040-2 (Barrierefreie Wohnungen und DIN 18040-3 (Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) anzuwenden.
…
15. Stellungnahme Landratsamt Starnberg - Brandschutz, Schreiben vom 15.02.2024
Erschließung Art. 5 BayBO Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken (1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zuoder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über dem Gelände liegt, ist in den Fällen des Satzes 1 an Stelle eines Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen. Ist für die Personenrettung der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich, sind die dafür erforderlichen Aufstell- und Bewe- gungsflächen vorzusehen. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. (2) Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für Feuerwehreinsatzfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein; sie sind als solche zu kennzeichnen Die Bedenken des Einwenders werden zur Kenntnis genommen. Der Flächennutzungsplan stellt gem. § 5 Abs. 1 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Maßnahmen im Rahmen des konkreten vorliegenden Vorhabens werden auf Ebene des Bebauungsplans und der Vorhaben- und Erschließungspläne verortet.
…
16. Stellungnahme Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 18.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum oben genannten Vorhaben keine Regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.
17. Stellungnahme Landratsamt Starnberg - Bodenschutz, Schreiben vom 27.03.2024
Sehr geehrte Frau ***, sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung und nehmen aus bodenschutz- und abfallrechtlicher Sicht zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B2, westlich und östlich der Petersbrunner Straße in der Fassung vom 13.09.2023 wie folgt Stellung:
Die Stadt Starnberg plant das bisherige Gewerbegebiet in ein urbanes Gebiet (mit Gewerbe, Dienstleistungsangeboten, Handwerk, Gastronomie und Wohnungen) und ein Sondergebiet - Rettungszentrale, Bayerisches Rotes Kreuz und Feuerwehr umzuwandeln. Wir haben uns bereits per E-Mail am 15.11.2021 zu dem Flächennutzungsplan geäußert und darin auf die zwei nut- zungsorientiert entlassenen Flächen im Plangebiet hingewiesen. Es handelt sich dabei um folgende Katasternummern: Kat.Nr. 18800903 mit der Bezeichnung „Ölschaden Hausabbruch“ – betreffend die Flurnummer 841/3 und die von dieser Flurnummer abgespaltene Flurnummer 841/36, Gemarkung Starnberg – nutzungsorientiert für „Straßennutzung“ entlassen; und die Kat.Nr. 18800854 mit der Bezeichnung „Autohaus Mahag“ – betreffend die Flurnummer 841/27, Gemarkung Starnberg – nutzungsorientiert für „Gewerbenutzung“ entlassen; Weitere Altlastenverdachtsflächen im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes sind aktuell nicht im Altlastenkataster erfasst. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir voraus- sichtlich noch weitere Flächen im Plangebiet zumindest als Altlastenverdachtsflächen in das Altlastenkataster aufnehmen werden, wenn wir das im Rahmen des parallellaufenden Bauleit- planverfahrens vorgelegte Gutachten zur Altlastensituation (GHB Consult vom 11.09.2023) vollständig abgearbeitet haben und uns die fachlichen Stellungnahmen zu allen betroffenen Wirkungspfaden dazu vorliegen. Eine abschließende Stellungnahme zum Flächennutzungsplan kann deshalb von uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Zutreffend wird darauf verwiesen, dass das durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes das bisherige Gewerbegebiet in ein Urbanes und ein Sondergebiet umgewandelt wird.
…
18. Stellungnahme Landratsamt Starnberg - Immissionsschutz, Schreiben vom 04.04.2024
Sehr geehrte Frau ***, vielen Dank für die Verlängerung des Abgabe- termins.
Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde
Im Bebauungsplan Nr. 81A18 - Teil 1 (Moosaik), als vorhabenbezogener Bebauungsplan im südlichen Bereich zwischen der Münchner Straße, der Petersbrunner Straße und der Moosstraße sowie östlich der Petersbrunner Straße sind umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des MU vor den Geräuschen und Luftschadstoffen der bestehenden Gewerbebetriebe aufgenommen. Zudem sind Beschränkungen für das MU enthalten, zum Schutz der umgebenden Gewerbebetriebe und um den ungestörten Abtransport und eine ausreichende Verdünnung von Luftschadstoffen bestehender Betriebe sicherzustellen. Es wird angeregt, diese Maßnahmen in der Begründung näher zu erläutern. Es wird empfohlen, das MU mit dem Planzeichen für Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu kennzeichnen (Zeichen Nr. 15.6 des Anhangs zur PlanzeichenV ’90: „Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des undesImmissionsschutzgesetzes (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB)“.
...
19. Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Schreiben vom 15.04.2024
Sehr geehrter Herr ***, bezüglich Ihrer Anfrage zu den übermittelten Unterlagen kann hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch (direkter Kontakt) Folgendes mitgeteilt werden:
Auf dem Areal zwischen Moos-, Petersbrunnerund Münchnerstraße im Nordosten von Starnberg wird der Neubau von 16 Wohnhäusern und Gewerbeeinheiten (MOOSAIK-Quartier) mit großflächiger Unterkellerung geplant. Die zu bebauende Fläche (ca. 35.000 m²) erstreckt sich über die Moosstraße 2 bis 8, die Petersbrunnerstraße 11 und 14-16 sowie die Münchnerstraße 27-31. Ein Großteil der Grundstücke ist derzeit bebaut oder versiegelt (Beton, Asphalt, Pflaster). Die Unterlagen enthalten keine Untersuchungsergebnisse von tiefendifferenzierten Oberbodenuntersuchungen um Wirkungspfad Boden-Mensch (Direkter Kontakt) gemäß BBodSchV, weshalb dazu keine fachliche Stellungnahme abgegeben werden kann. …
(Anm. d. Verf.: Die Länge der Stellungnahme würde de Rahmen dieses Beitrags sprengen und dann in naher Zukunft in der Niederschrift der Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.)
III. Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV. Der Stadtrat stellt die 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B 2, westlich und östlich der Petersbrunner Straße in der Fassung vom 05.11.2024 fest.
V. Die Verwaltung wird beauftragt, die 54. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 05.11.2024 dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" - Sanierungsgebiete "Innenstadt" und "Umfeld des Bahnhofs Nord" - Bedarfsmitteilung 2025
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Maßnahmen in den Sanierungsgebieten "Innenstadt" und "Umfeld des Bahnhofs Nord" werden durch die Regierung von Oberbayern über das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" finanziell unterstützt.
Im Dezember eines jeden Jahres ist die Bedarfsmitteilung für das Folgejahr beim Fördermittelgeber einzureichen. Die Bedarfsmitteilung stellt einen Überblick der Maßnahmen dar, welche im kommenden Haushaltsjahr beginnen bzw. umgesetzt werden sollen. Die übrigen Jahresspalten zeigen eine Vorausschau, sind jedoch nicht bindend. Auf Grundlage der Bedarfsmitteilung legt der Fördermittelgeber eine sogenannte Programmzuteilung für das anstehende Programmjahr fest. Darauf aufbauend werden im Laufe des Jahres für die Einzelmaßnahmen seitens der Verwaltung Zuwendungsanträge gestellt, die anschließend durch die Regierung von Oberbayern geprüft und bewilligt werden.
Für das Programmjahr 2025 werden in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Ersten Bürgermeister folgende Maßnahmen angemeldet:
Sanierung Bayerischer Hof, Alte Oberschule: wettbewerblicher Dialog (250.000 €)
Umbau Bahnhofsgebäude Bahnhof See: VgV-Verfahrensbeteiligung (80.000 €)
Umgestaltung Kirchplatz (150.000 €)
Seepromenade: Machbarkeitsstudie Absturzsicherung (9.000 €)
Die Bedarfsanmeldung ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Parkleitsystem. Das sollte mit aufgenommen werden.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach dem Bahnhofsgebäude und den Optionen für die Blinden hinsichtlich der Absturzsicherungen. Ist das Gutachten überhaupt sinnvoll?
Herr Janik: Das Ziel des Gutachtens ist, mögliche Optionen herauszuarbeiten. Das Gutachten zur Absturzsicherung wird wahrscheinlich dieses Jahr aus Personalmangel nicht umgesetzt werden.
Frau Falk (SPD): Ob das Gutachten sinnvoll ist, sollte wir nicht selbst entscheiden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bestätigt die Bedarfsanmeldung für das Programmjahr 2025.
Die gemeindlichen Eigenmittel sind im Haushalt für das Jahr 2025 einzuplanen sowie in der Haushaltsplanung für die Folgejahre zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Parkleitsystem bei der Regierung von Oberbayern nachzumelden.
angenommen: 27:1
TOP 14 Rathaus - Außenbereich für Amtsboazn - Mehrkosten
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Für den Außenbereich der Amtsboazn wurde 2024 ein Kostenrahmen in Höhe von 60.000€ beschlossen, wobei der Auftrag mit einer Auftragsumme von 60.314,83€ vergeben wurde. Der neue Aufenthaltsbereich entlang der Ostfassade des Rathauses wurde nun vollständig hergestellt, ausgenommen der Pflanzungen, Fertigstellungspflege und Leistungen aus Nachtrag 3. Diese beginnen im Frühjahr 2025. Im Januar 2025 wurde eine erste Abschlagsrechnung in Höhe von 62.107,04€ beglichen. Diese beinhaltete erbrachte Leistungen aus dem Hauptauftrag, Nachtrag 1 und 2 sowie Mengenmehrungen. Die ausführende Firma hat vorab folgende Mehrkosten in Höhe von 15.000,00€ angekündigt, welche bereits in dem HH2025 eingestellt wurden. Folgend sind die Mengenmehrungen und Nachträge erläutert:
Mengenmehrungen: Betonabbruch bewehrt Hochbeet, Unterboden abtragen + abfahren: 7000,00 €
Nachtrag 1: Höhenänderung L-Steine von 80cm auf 105cm+ Kürzung von mehreren L-Steinen am Fuß, 2 zusätzliche Blockstufen, neuen Schachtdeckel tiefer setzen, Suchschlitz für Rohranschluss Dachwasser+Tieferlegung Rohranschluss Fallrohr, Einbau von 2 Fahrradständern: 3.029,75 €
Nachtrag 2: Pflasteranschluss Vorplatz, Einbau von 4 Bodenhülsen für 2 zusätzliche Fahrradständer: 2.000,00 €
Nachtrag 3: höhere Pflanz-Qualitäten, weitere Pflasterarbeiten + zwei zusätzliche neue Radständer Vorplatz: 2.970,25 €
Gesamt: 15.000,00 €
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er stimmt dem nicht zu. Er hat auch schon vorher nicht zugestimmt. Das hätte man kostengünstiger machen können.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er stimmt auch nicht zu. Wer hat sich da so verkalkuliert? Alles wird immer teurer.
Herr Janik: Es gab keine Röntgenbrille.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach den Radlständern im Nachtrag 1 und 2. Sind das dieselben?
Herr Janik: Nein
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Warum gehen die Abbrucharbeiten zu Lasten des Auftraggebers. Das kennt er so nicht. War die Ausschreibung zu arbeitnehmerfreundlich?
Herr Janik: Er kennt beide Varianten.
Frau Pfister (BMS): Wer hat die Rechnungsprüfung gemacht?
Herr Weinl: Alles "in-house".
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Was passiert bei der Ablehnung der Nachträge?
Herr Weinl: Das Vorhaben kann nicht abgeschlossen werden. Die Maßnahmen der Mehrkosten würden dann nicht umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag
Es wird ein Kostenrahmen in Höhe von 75.500€ festgelegt.
Der Stadtrat ermächtigt den ersten Bürgermeister Nachträge für den Landschafsbau (höhere Pflanzqualitäten, weitere Pflasterarbeiten+ neue Radlständer Vorplatz), zu beauftragen, sofern der Kostenrahmen in Höhe von 75.500€ eingehalten wird.
angenommen: 18:10
TOP 15 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Zirngibl (CSU): Er möchte nichts mehr von der stadtfremden Parteien oder Gruppierungen per Stadt verteilt bekommen.
(Anm. d. Verf.: Das möchten 26 der anwesenden Stadträte auch nicht mehr.)
Herr Duday (B90/Grüne): Er wartet seit einem Jahr auf einen Vortrag zum Thema ZIO. Und was ist mit dem Beschluss hinsichtlich Geschäftsleitung der ZIO und der Doppelrolle. Auch wartet er immer noch auf den Besuch der Denkmalschutzbehörde.
Herr Janik: Mehr als einladen kann man die Denkmalschutzbehörde eben nicht. Und den Vortrag über die ZIO gab es im Februar 2024.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Durcheinander mit den Wahlbenachrichtigungen.
Herr Janik: Ursache war ein falsch eingetragenes Wahldatum.
Frau Henniger (FDP): Ihr fehlt noch eine Antwort zu einer noch offenen Kostenanfrage. Sie fragt noch nach angekündigten dem Schreiben des Haftpflichtversicherers.
Herr Janik: Das ist Thema im Februar.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie verabschiedet sich und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.
(M)ein Fazit:
Heute war es eine Sitzung ohne Höhen und Tiefen. Das ist auch immer wieder gut so. Wir dürfen gespannt sein, welche Parteien/Gruppierungen in den nächsten Monaten durch Anträge auffallen wollen oder werden - in 14 Monaten ist die nächste Kommunalwahl.
Ob durch die Vertagung des Beschlusses zur Sozialstaffelung am Ende mehr zufrieden sein werden, glaube ich nicht. Eine Lösung für alle ist am Ende fast nie zu erreichen - es ist halt immer ein Kompromiss. Aber jetzt darf keiner mehr am Ende behaupten, er wäre nicht beteiligt worden. Das hat auch etwas Gutes, zieht das Ganze nur auch wieder in die Länge.
Und genau deshalb dauern viele Entscheidungen so schrecklich lange. Alle wollen halt beteiligt werden - und das dauert eben.
#Starnberg#Protokoll#Stadtrat#Sozialstafferung#Kindergartengebühren#MOOSAIK#Seniorenbeirat#Amtsboten
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Psalm 108
Ein Lied. Ein Psalm Davids.
Gott, mein Herz ist bereit, ich will singen und spielen. Wach auf, meine Seele!
Wach auf, Psalter und Harfe! Ich will das Morgenrot wecken.
Ich will dir danken, HERR, unter den Völkern, ich will dir lobsingen unter den Leuten.
Denn deine Gnade reicht, so weit der Himmel ist, und deine Treue, so weit die Wolken gehen.
Erhebe dich, Gott, über den Himmel und deine Ehre über alle Lande!
Lass deine Freunde errettet werden, dazu hilf mit deiner Rechten und erhöre mich!
Gott hat in seinem Heiligtum geredet: Ich will frohlocken; ich will Sichem verteilen und das Tal Sukkot ausmessen.
Gilead ist mein, Manasse ist auch mein, und Ephraim ist der Schutz meines Haupts, Juda ist mein Fürst.
Moab ist mein Waschbecken, ich will meinen Schuh auf Edom werfen, über die Philister will ich jauchzen.
Wer wird mich führen in die feste Stadt? Wer wird mich nach Edom leiten?
Wirst du es nicht tun, Gott, der du uns verstoßen hast, und ziehst nicht aus, Gott, mit unserm Heer?
Schaff uns Beistand vor dem Feind; denn Menschenhilfe ist nichts nütze.
Mit Gott wollen wir Taten tun. Er wird unsre Feinde niedertreten.
Es ist früh am Morgen, die Sonne taucht am Horizont auf und erleuchtet den Himmel mit einem herrlichen roten Licht. Du kannst diese Schauspiel bewundern, sogar davon begeistert sein - solange du dich nicht bewegst, passiert gar nichts weiteres!
Nutze diese wunderbare unerschöpfliche Energie, die Gott für jeden bereit hält, gerade jetzt zum Jahresanfang. Singe Loblieder und gehe neue Wege in der Gnade Gottes!
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Korruptistan
PI schreibt: »Von PROF. EBERHARD HAMER | Ich stamme aus einer mehr als vierhundertjährigen Pastoren- und Offizierstradition. Wir sechs Brüder sind deshalb aufgewachsen im Glauben an Gott, an das Gute, an das Edle, an Fleiß, Anstand, Treue und Bescheidenheit. Im Laufe meines Lebens erkannte ich aber, dass viele Menschen den Erfolg mit ganz anderen Grundsätzen erreichen und […] http://dlvr.it/TGv5sk «
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Wenn Gott us warten lässt ...
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#Abraham#Bibel#Christliche Vorbilder#Gebet#Glaube#Glimpses/Impulse#Gott#Gottes Hilfe#Gottes Liebe#Gottes Treue#Jesus Christus#Joseph#Jugendstunde#Moses#Neues Testament#Warten auf Gott#Wenn Gott uns warten lässt
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Vertraue auf den Herrn und tu Gutes, wohne im Land und weide dich an Treue und ergötze dich an dem Herrn: So wird er dir geben die Bitten deines Herzens. Befiehl dem Herrn deinen Weg und vertraue auf ihn, und er wird handeln! Psalm 37,3-5
Aus https://leselounge.beroea.ch/tagesandacht/#2024-12-17
Als Student habe ich während der Semesterferien in einer Firma gearbeitet, um etwas Geld zu verdienen. Der Besitzer dieses Unternehmens war ein gläubiger Christ. Ich durfte in diesen Wochen bei ihm wohnen und in seinem Haus zu Mittag essen. Während dieser Mahlzeiten erzählte er mir immer wieder aus seinem Leben, wie er besondere Erfahrungen mit Gott gemacht hatte.
Als der Zweite Weltkrieg kam, entschied er sich, nicht für die Rüstung zu arbeiten. Als Christ konnte er das vor Gott nicht verantworten. Nun stand er mit seinem Entscheid, einer Firma und zahlreichen Angestellten da – welche Güter sollte er jetzt produzieren, da der internationale Handel zum Stillstand gekommen war?
Da traf er im Militärdienst auf einen Unternehmer, der in seiner Fabrik Fahrräder produzierte. Doch dem fehlten in dieser Zeit die Schaltgetriebe. So vereinbarten sie, dass der Christ für ihn Fahrradübersetzungen herstellen würde. Auf diese Weise überstand er mit seiner Firma die Kriegszeit. Wie dankbar war er Gott für diese Lösung! Nach dem Krieg wandte er sich wieder anderen Produkten zu.
Diese Geschichte beeindruckte mich sehr. Einmal mehr erfüllte sich Matthäus 6,33: «Trachtet aber zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, und dies alles wird euch hinzugefügt werden.»
Mehr unter https://leselounge.beroea.ch/tagesandacht/#2024-12-17
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Psalm 81
Aufruf zur Treue.
Von Asaf, vorzusingen, auf der Gittit. Singet fröhlich Gott, der unsre Stärke ist, jauchzet dem Gott Jakobs! Stimmt an den Gesang und lasst hören die Pauken, liebliche Zithern und Harfen!
Psalm 81
Call to loyalty.
Of Asaf, to sing on the Gittit. Sing joyfully to God, who is our strength, shout for joy to the God of Jacob. Tune in to the singing and let the timpani, lovely zithers and harps be heard.
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Gottesdienst zur Einführung neuer Ministranten (Foto: privat) Osterburken. (se) Am Vorabend des Hochfestes Christkönig, dem 23. November 2024, bot der feierliche Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Kilian in Osterburken erneut den Rahmen für besondere Ereignisse: Sieben neue Ministranten wurden in die Gemeinschaft aufgenommen, während langjährige Ministranten geehrt und verdiente Mitglieder verabschiedet wurden. Der Einzug der insgesamt 33 Ministrantinnen und Ministranten zusammen mit Pfarrer Kuhn beeindruckte die Gemeinde. Gleich zu Beginn des Gottesdienstes wurden mit großer Freude Pia Bachert, Minou Köpfle, Mayla, Mira und Noah Link, Mia Loser sowie Lynn Steinmacher in ihren neuen Dienst eingeführt. Die Kinder zeigten dabei ihre Bereitschaft, mit Herz und Engagement ein Teil der Ministrantengemeinschaft zu sein. Die Gemeinde und Pfarrer Kuhn begrüßten die neuen Mitglieder mit herzlichem Applaus und guten Wünschen. Ehrung langjähriger Ministranten Ein weiterer Höhepunkt war die Ehrung langjähriger Ministrantinnen und Ministranten, deren Treue und Verlässlichkeit ein Vorbild für die Gemeinschaft darstellen. Für fünf Jahre aktiven Dienst wurden Diana Ruder, Fabian Egenberger, Anton Kleiser und Jakob Kirschner ausgezeichnet. Judith Brümmer und Nelli Koppányi erhielten für beeindruckende zehn Jahre Ministrantendienst Anerkennung, ebenso wie Miriam Ehrenfried, die nach einem Freiwilligendienst in Ecuador rückwirkend für 2023 geehrt wurde. Abonnieren Sie kostenlos unseren NOKZEIT-KANAL auf Whatsapp. Besonders hervorgehoben wurde Tobias Ehrenfried, der für seine 15 Jahre als Ministrant großen Dank und Anerkennung erhielt. Pfarrer Kuhn überreichte allen Geehrten ein kleines Präsent, während die Gemeinde den Einsatz der Jubilare mit Applaus würdigte. Verabschiedung verdienter Ministranten Auch die Verabschiedung langjähriger Ministranten war Teil des Gottesdienstes. Jarno Baumgartner, Aliah Heck, Marius Pflüger, Marie Daniel, Lea Brümmer, Jonas Zemmel, Jana Albrecht, Johanna Daniel und Marius Zemmel beendeten ihren aktiven Dienst. Als Dank überreichte Pfarrer Kuhn ihnen ein Geschenk und sprach ihnen Gottes Segen für ihre Zukunft aus. Gemeinschaft im Bernhardusheim Nach dem Gottesdienst fand die traditionelle Ministrantenvollversammlung im Bernhardusheim statt. In geselliger Runde genossen die Ministrantinnen und Ministranten ein gemeinsames Essen und nutzten die Gelegenheit, die neuen Mitglieder kennenzulernen. Das vergangene Jahr wurde Revue passieren lassen: Von einem Fasching über die Rom-Wallfahrt bis hin zum Ausflug nach Bamberg konnten die Ministranten zahlreiche gemeinsame Erlebnisse feiern. Das Oberministrantenteam bedankte sich bei allen Kindern und Jugendlichen für ihren großartigen Einsatz. Mit knapp 40 aktiven Ministranten trägt die Gemeinschaft der Pfarrei St. Kilian maßgeblich dazu bei, die Gottesdienste lebendig und würdevoll zu gestalten. (Foto: privat) Read the full article
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Dieser wunderschöne und handgefertigte Regenbogen aus Makramee und Holzperlen ist nicht nur ein dekoratives Highlight, sondern auch ein Symbol des christlichen Glaubens. Der Regenbogen erinnert uns an den Bund, den Gott nach der Sintflut mit Noah und allen Lebewesen geschlossen hat – ein Zeichen der Hoffnung und des Friedens. Die Kombination aus naturbelassenen und gefärbten Holzperlen in verschiedenen Größen verleiht diesem Regenbogen eine einzigartige Ästhetik. Die Baumwolle Kordel und das nachhaltige Baumwollseil sorgen für eine robuste und langlebige Konstruktion. Der Filz aus Polyestergewebe und die Nylonschnur ermöglichen eine einfache und sichere Aufhängung. Produktdetails: Materialien: Holzperlen naturbelassen: 32 Stück (2 cm Durchmesser), 30 Stück (1,2 cm Durchmesser) Gefärbte Holzperlen: 25 Stück (1,6 cm Durchmesser) Gesamtzahl der Perlen: 88 Stück Hochwertige Baumwollkordel und nachhaltiges Baumwollseil Filz aus robustem Polyestergewebe Nylonschnur für eine stabile Aufhängung Gesamtmaße: Höhe: 32cm + 20cm Nylonschnur zur Aufhängung. Breite: 25cm. Farbspektrum: Creme, Brauntöne, Gold, Silber, Grau und verschiedene Blautöne. Biblische Bedeutung Der Regenbogen symbolisiert Gottes Bund mit Noah und der Menschheit. Er steht für Hoffnung, Neuanfang und die ewige Treue des Herrn. Handwerkskunst mit Herz Jeder Regenbogen wird sorgfältig von Hand gefertigt, wodurch jedes Stück ein Unikat ist. Die Kombination aus naturbelassenen und farbigen Holzperlen verleiht diesem Regenbogen eine besondere Textur und Tiefe. Vielseitige Dekoration Ob im Kinderzimmer, Wohnzimmer oder als besonderer Blickfang in Deinem Gebetsraum - dieser Makramee-Regenbogen passt sich harmonisch in jede Umgebung ein. Er eignet sich auch hervorragend als bedeutungsvolles Geschenk für Taufen, Kommunionen oder andere christliche Feiern. #bibelvers #christlichesprüche #glaube #hoffnung #bibelzitate
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DAS ALTE TESTAMENT
4. A. B. C. D. E. I. Belehrung-Gesetz (Torah-⅓ TaNaKh)
Genesis. Der Schöpfergott steht zu seinen Versprechen im Bund und
erlöst die Menschheit durch die verheißene Linie, trotz ihrer Sünde
und Rebellion. (Seulgi Byun)
Exodus. Vertraue, gehorche und bete den erlösenden, bündnistreuen
Gott an, der mit uns ist. (Douglas Stuart)
Levitikus. Der heilige Gott macht sein Volk heilig, ruft es dazu auf,
heilig zu sein, und sorgt für Sühne durch Blut, wenn sie es nicht sind.
(Robin Weekes)
Numeri. Gott hat uns gerettet, und während wir durch die Wildnis
dieser Welt reisen, müssen wir weiterhin Glauben ausüben, um das
Erbe anzutreten, das Christus für uns gesichert hat. (Adrian Reynolds)
Deuteronomium. Gottes Volk ist aufgerufen, auf Gottes Erlösung mit
Liebe und T reue zu reagieren, den einen wahren Gott inmitten der ihn
umgebenden kulturellen Götzenverehrung anzubeten und inmitten
der Nationen als eine Gemeinschaft zu leben, die auf jeder Ebene des
Lebens von Gottes Charakter der Gnade, Gerechtigkeit, Reinheit,
Barmherzigkeit und Großzügigkeit geprägt ist. (Chris Wright)
II. Propheten (Nevi’im ⅔ TaNaKh)
A. Vordere Propheten
1. Josua. Gott gab das Land, das er versprochen hatte, und Israel
nahm es ein (11:23; 21:43-45). (Liam Goligher)
2. Richter. Das Buch der Richter zeigt, dass es allein dem Herrn zu
verdanken ist, dass die Israeliten die dunklen T age der
Kanaanisierung unter den Richtern überleben. (Daniel I. Block)
3. 1–2 Samuel. Selbst die besten menschlichen Anführer
enttäuschen uns, aber Gott ist seinem Volk treu und hat einen
König verheißen, der mächtig, weise, gerecht und treu sein würde.
(John Woodhouse)
4. 1–2 Könige. Gerechtigkeit und Weisheit in der Regierung hängen
davon ab, Gottes Wort zu befolgen, und Ungehorsam hat
schwerwiegende Folgen. (Bob Fyall)
B. Spätere Propheten
1. Jesaja. Gott wird ein treues, gehorsames Volk für sich retten und
erneuern, aus der Asche des Versagens und des Exils Israels, durch
das Kommen seines Diener-Königs (des Messias). (David Jackman)
2. Jeremia. „Deshalb wirft der Herr nieder , damit er aufstehen kann.
“
– John Donne (Andrew Shead)
3. Hesekiel. Schließt euch dem Gott an, der Juda gerichtet hat, und
dem Israel, das Gott wiederherstellt. (James Robson)
Die Zwölf (als ein Buch gezählt)
a) Hosea. „Geh und zeige deiner Frau wieder deine Liebe, obwohl
sie von einem anderen Mann geliebt wird und eine Ehebrecherin
ist. Liebe sie, wie der HERR die Israeliten liebt, obwohl sie sich
anderen Göttern zugewandt und die heiligen Rosinenkuchen
geliebt hat.
“ (3:1) (Canon David Gibb)
b) Joel. Der T ag des Jüngsten Gerichts naht, also übe aufrichtige
Bussfertigkeit, rufe den Namen des Herrn an, und du wirst selig
sein. (Paul Williamson)
c) Amos. Der souveräne Herr wird ein stolzes und selbstgefälliges
Volk nicht tolerieren, sondern alles menschliche Böse mit
vollkommener Gerechtigkeit richten, damit sein Königreich
kommen kann. (Andrew Shead)
d) Obadja. Die göttliche Souveränität ist das kühne Thema von
Obadja, das sich in dem bevorstehenden Rollentausch von Edom
und Juda am T ag des Herrn zeigt. (Jonathan Gibson)
e) Jona. „Rettung kommt vom HERRN“ (2:9), der der Schöpfer und
Herr der Nationen ist. (Bob Fyall)
f) Micha. „Er hat dir gezeigt, o Sterblicher , was gut ist. Und was
fordert der HERR von dir? Recht zu handeln und Barmherzigkeit
zu lieben und demütig mit deinem Gott zu wandeln.
“ (6:8)
(Myrto Theocharous)
g) Nahum. Der Herr wird das mächtige Assyrien einem
unausweichlichen und verdienten Gericht unterwerfen, und das
ist eine gute Nachricht für Gottes Volk, Juda. (Justin Mote)
h) Habakuk. Freut euch und seid sicher in einer ungerechten Welt,
indem ihr auf den Gott vertraut, der verspricht, sein Volk zu
befreien und das Böse zu besiegen. (Paul Darlington)
i) Zefanja. Gott wird die Sünde und Rebellion der Welt richten,
aber es gibt Hoffnung aufgrund des Charakters und der
Verheißungen Gottes. (Simon Austen)
j) Haggai. Der Wiederaufbau des T empels des Herrn wird eine
noch größere Herrlichkeit hervorbringen. (Seulgi Byun)
k) Sacharja. In einer Zeit der wirtschaftlichen und spirituellen Krise
forderte der Prophet Sacharja eine neue Generation dazu auf,
sich an den Plänen des allmächtigen Herrn für die
Wiederherstellung des T empels, der Stadt und der Gemeinschaft
zu beteiligen, anstatt nur Zuschauer zu sein, und den Herrn, den
König von Jerusalem und König der ganzen Erde, willkommen zu
heißen. (Wolter Rose)
l) Maleachi. „Ich habe euch geliebt“
, sagt der HERR. (Peter Adam)
III. Schriften (Ketuvim, 3/3 TaNaKh)
A. Psalter (Jim Hamilton)
1. Buch 1 (Psalmen 1–41): Betonung auf die Einsetzung Davids als
König und die Grundlage von Gottes Bund mit ihm.
2. Buch 2 (Psalmen 42–72): Im Fokus steht die Herrschaft Davids,
einschließlich seiner Kämpfe, seiner Buße und den Folgen seiner
Handlungen.
3. Buch 3 (Psalmen 73–89): Konzentriert sich auf den Niedergang
Israels, das Exil und das scheinbare Scheitern der davidischen Linie.
4. Buch 4 (Psalmen 90–106): Bestätigt Gottes Souveränität und T reue
und gibt Hoffnung über die unmittelbaren Umstände Israels hinaus.
5. Buch 5 (Psalmen 107–150): Erwartet die Herrschaft eines
zukünftigen davidischen Königs, mit universellem Lob und Feier von
Gottes bleibenden Verheißungen.
B. Hiob. Das gehorsame Leiden eines Gläubigen bringt Gott Ehre.
(Christopher Ash)
C. Sprüche. Die Sprüche erkennen die Schwierigkeiten des Lebens in
Gottes komplexer Welt an und bieten weise Worte, nach denen man
leben kann. (Simon Vibert)
Die Fünf kleine Schriftrollen (Megillot)
Klagelieder „In deinem gerechten Zorn, o Herr , gedenke der
Barmherzigkeit!“ (Mervyn Eloff)
Esther. Gott erfüllt seine Erlösungsversprechen durch seine
göttliche Vorsehung. (Karen H. Jobes)
Prediger. T od und Gericht sind die einzigen festen Realitäten im
Leben, und alles andere ist ungewiss und oft mit Frustration und
Leid verbunden. (David Gibson)
Ruth. Der Herr steht seinem Volk auch in den dunkelsten T agen bei
und wird seinen Erlösungsplan durch einen gottgefälligen König für
Juden und Nichtjuden bewahren. (Daniel I. Block)
Hohelied. Begehre Weisheit, begehe deinen Ehemann oder deine
Ehefrau und vor allem begehe Christus. (Ros Clarke)
E. Esra-Nehemia. Als Reaktion auf die Erfüllung der Verheißungen
Gottes sollte sein Volk Bussfertigkeit zeigen, sich bessern und „dem
Gesetz Gottes folgen“ oder wörtlich „im Gesetz Gottes wandeln“ (Neh.
10:29). (Peter Adam)
F . Daniel. Gott bleibt immer der wahre Gott, also bleibt ihm treu, trotz
des Drucks, Kompromisse einzugehen. (Graham Beynon)
G. 1–2 Chronik. Stellt das Volk wieder her , setzt den König ein und
erneuert den T empel; dann wird Gott euch mit seinem Segen
überschütten. (Richard L. Pratt, Jr)
D. 1. 2. 3. 4. 5. DAS NEUE TESTAMENT
I. Das erste Kommen des Herrn Jesus Christus
A. Die Synoptische Evangelien
1. Matthäus. (kurz vor 70 nach Christus) Werdet Jünger Jesu, damit
ihr am Himmelreich teilhaben und weitere Jünger in allen Nationen
gewinnen könnt. (Ben Cooper)
2. Markus. (Ende der 50er oder in den 60er Jahren n. Christus) Jesus,
Gottes Sohn, König und Diener , ist gekommen, gestorben und
auferstanden, damit wir ihn erkennen, bekennen und ihm dienen
können. (R.C. Lucas)
3. Lukas. (Mitte oder Ende der 60er Jahre nach Christus) Ihr könnt
darauf vertrauen, dass Jesus mit seinem Leben, seinem T od, seiner
Auferstehung und seiner Himmelfahrt die Erfüllung aller
Verheißungen Gottes im Alten T estament ankündigt. (Matthew
Sleeman)
B. Johannes. (etwa 80–85 nach Christus) Glaubt, dass Jesus der Sohn
ist, der vom Vater kam, um ihn zu offenbaren, und zum Vater
zurückgekehrt ist, um seinem Volk den Weg zum Leben zu ebnen.
(Gavin Perkins)
II. Die Verkündigung Jesu Herrschaft
A. Einführung
1. Apostelgeschichte. (Mitte der 60er Jahre n. Christus) Der
auferstandene Herr Jesus zieht weiterhin Menschen aus allen
Nationen zu sich und lässt seine Gemeinde durch die Verkündigung
des Wortes und den Dienst des Geistes wachsen. (David Peterson)
B. Die katholische Briefe
1. Jakobus. (um 46–48 n. Christus) Christen müssen sich bei allem,
was sie tun, ganz auf Gott konzentrieren. (Douglas Moo)
2. 1. Petrus. (62–63 n. Christus) Gottes auserwähltes Volk sollte
inmitten von Leid und Verfolgung ein Gott verherrlichendes,
christusähnliches Leben führen, in der Gewissheit, selbst die
höchste Herrlichkeit zu erlangen. (Angus MacLeay)
3. 2. Petrus. (wahrscheinlich kurz vor 65 n. Christus) Diejenigen, die
Gott wirklich kennt und die ihn in Christus kennen, sind diejenigen,
die der theologischen und moralischen Laxheit gottloser Prediger
widerstehen und fest an die apostolische Botschaft gebunden
bleiben. (David Helm)
4. Judas. (Mitte bis Ende der 60er Jahre n. Christus) Kämpfe für den
Glauben angesichts gottloser Verleugnung und Unmoral. (Nat
Schluter)
Als diejenigen, die von Gott bewahrt werden, müssen wir für den
einmal den Heiligen überlieferten Glauben kämpfen. (Matthew
Short)
5. 1. Johannes. (Anfang der 90er Jahre n. Christus) Ihr könnt wissen,
dass ihr Christen seid, weil ihr glaubt, dass Jesus der Christus ist,
ihr eure Sünde erkennt und eure Mitchristen liebt. (Moore
Casement)
6. 2. Johannes. (Anfang der 90er Jahre n. Christus) Wer die Wahrheit
kennt, liebt Gott, indem er seine Gebote befolgt, sein Volk liebt und
den falschen Lehrern keine Gastfreundschaft entgegenbringt. (Jane
T ooher)
7. 3. Johannes. (Anfang der 90er Jahre n. Christus) Wer in der
Wahrheit wandelt, wird mit Christen zusammenarbeiten und sie
nicht ablehnen. (Jane T ooher)
C. Die Paulinische Briefe
1. Galater. (um 48 n. Christus) Die Gnade Gottes im Evangelium und
der verheißene Geist sind sowohl für die Erlösung als auch für das
christliche Leben ausreichend. (Simon Gathercole)
Bewahre das reine - also das unverdünnte - Evangelium, denn es ist
das A und O deiner Errettung. (Matthew Short)
2. 1. Thessalonicher. (um 50 n. Christus) Lasst euch in der Wahrheit
des Evangeliums bestärken und lebt es weiter aus, trotz aller
Widerstände, bis Jesus wiederkommt. (Graham Beynon)
3. 2. Thessalonicher. (Ende 50 oder Anfang 51 n. Christus) Während
ihr erwartungsvoll auf die glorreiche Wiederkehr Christi wartet, lebt
ein Leben in treuer Ausdauer , geduldiger Wachsamkeit und
gehorsamem Dienst. (Mark O'Donoghue)
4. 1. Korinther. (Anfang 55 n. Christus) Alle, die an Christus glauben,
sind Gottes heiliger T empel und sollten in Übereinstimmung mit
diesem heiligen Status leben, indem sie sich vereinen, heidnische
Laster meiden und Gott unter der Herrschaft Jesu verherrlichen.
(Brian Rosner)
5. 2. Korinther. (56 n. Christus) Vertraut auf den „schwachen“
, aber
authentischen Dienst der Verkündigung des Evangeliums. (William
T aylor)
6. Römer. (57 n. Christus) Gott wird in einer vereinten
missionarischen Gemeinde verherrlicht, die gemeinsam unter der
Gnade demütig ist. (Christopher Ash)
7. Philipper. (Mitte der 50er bis Anfang der 60er Jahre n. Christus (je
nach Abfassungsort)) Lebt freudig als Bürger des Reiches Gottes auf
eine Weise, die des Evangeliums Christi würdig ist. (Matthew
Harmon)
III. A. 8. Philemon. (Anfang der 60er Jahre nach Christus) Das Evangelium
ist mächtig genug, um zutiefst (und verständlicherweise)
entfremdete Menschen zu versöhnen. (Mark Maynell)
9. Kolosser. (61 n. Christus)„Wie ihr Christus Jesus als Herrn
angenommen habt, so lebt auch weiterhin in ihm.
“ (2:6) (John
Woodhouse)
10. Epheser. (Anfang der 60er Jahre n. Christus) Ihr seid jetzt eins in
Christus, also seid vereint und steht fest in ihm. (Lee Gatiss)
11. Titus. (nicht später als Mitte der 60er Jahre n. Christus) Ein Wandel
im Glauben durch die Kraft des Evangeliums führt zu einem
veränderten Leben, also bringe diejenigen wieder auf den richtigen
Weg, die von falschen Lehrern getäuscht wurden. (Melvin Tinker)
12. 1. Timotheus. (Anfang bis Mitte der 60er Jahre n. Christus) Lokale
Gemeinden brauchen vom Evangelium getriebene Führungskräfte,
die darauf achten, dass sie der Wahrheit des Evangeliums treu
bleiben. (Julian Hardyman)
13. 2. Timotheus. (etwa 64 oder 65 n. Christus) Bewahre das kostbare
Gut des herrlichen, lebensspendenden Evangeliums Gottes für
zukünftige Generationen, trotz aller Widerstände. (Sophie de Witt)
14. Hebräer. (vor 70 n. Christus) Da Jesus absolut über allem steht,
sollten Christen sich, was auch immer geschieht, allein an ihn
halten. (Peter O'Brien)
Autor unbewusst (möglich: Lukas, Apollos, Paulus, ?; Matthews
Meinung: von Paulus gepredigt, von Lukas aufgeschrieben)
Sehnen auf das zweite Kommen des Herrn Jesus Christus
Offenbarung. (95–96 n. Christus) Die Bereitschaft, für den Glauben
an den souveränen Gott und seinen Christus und für die Anbetung
dieses Gottes zu leiden, ist der Weg zum endgültigen Sieg und zur
Herrlichkeit des dreieinigen Gottes in der neuen Schöpfung. (G.K.
Beale
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Wo Licht erstarrt, erstarkt,
ist Wahnsinn fort, hauchen sanfte Tränen bitter salzig ist die List,
wo ein Panik fast erstickt.
Im Mund der Ketten
schlingen unerkannt, schwarz aber doch so weiß
heißt Licht, ist es so weit - wie die Angst am schnüren
eine Person gefallen an ihrer List
Panik schnürt sich auf Geschenkt mit frohen Mutes
verzeih mir Mutter , toter Glut, Masken von Lippen und Blicken
so durch dringend erstickend
wo Last nur auf deine Schulter fällt
nimmand dich hält im Herbst deiner Sinne
so froh und fort, das leben fort, verloren in Sekunden des Zweifels
gehst du duch die Tür die du rufst weil freiheit es dir tut
bin ich wohl gefangen in meiner reue
das einzige Gift ist die Treue
Heilung ja ist es auch
wächst an keinem Strauch
wächst aber ja doch mit Zeit
alles was es sagt ist bleib
doch fort bist du mit meinen Sinnen
du mich quälst mit deinen Wünschen
wer ich einmal war sagt ja
wer ich einmal bin nein geschwind
schwinden wir oder bleibst du im Wind
ja ich schuff tränen, sei die wolke ich der Regen
oh Gott Sonne auf den Schnee
vernichtet aller Klee
Hilflos und endlos starre ich fort
sitze immer am selben ort
früher wie damals im jetzigen sein
schuff licht die wahrnehmung und ich wollte du wärst mein
so stark der baum auf das er nur wachse
wo klee und strauch ihn nur verachte
klebt der Zoll des Blutes an ihren Händen
wo und wie nur wer kann es beenden
ein kleiner Baum ward nimmer mehr froh
wächst leise im Stille sein Kloh
ja wie dung behandelt wie list geschult
was soll nur werden aus meiner Bult
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Lieber Gott im Himmel,
Es fühlt sich an wie deja vu dass ich wieder hier reinschreibe… sonst habe ich das immer in einem Buch getan und nicht hier..
Ich weiß nicht mehr weiter, ich hätte niemals gedacht dass es so lange mit uns beiden weiter geht aber siehe da.. ich bin hier. In dieser ganzen Zeit hast du nicht einmal meine Seite verlassen und wirklich jedes Mal als ich dich um etwas gebeten habe es erfüllt.
Bitte bring ihn zu mir zurück dass wir heiraten…
Morgen ist unser Monatstag und ich bin so traurig dass wir ihn nicht gemeinsam verbringen können aber vielleicht schenkst du mir mit deiner Barmherzigkeit ein Wunder und bringst es dazu dass ich eine positive Nachricht empfange die mich runter bringt und mein Herz nicht mehr so kalt lassen lässt.
Ich vertraue auf dich und deine Güte und deine Liebe die du mir jedes Mal gegeben hast.
Ich bin nie alleine weil du an meiner Seite bist, ich könnte niemals beschreiben was du mir bedeutest Gott.
In ewiger Treue und bedingungsloser Liebe
Deine von dir über alles geliebte Tochter
Amen!!!!!
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