#Energiekostenpauschale
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Ardagger - Frühstücksnews - Mittwoch, 16.8.2023
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Gestern am Feiertag haben Rosemarie und Franz Sollböck aus Ardagger Markt ihre Goldene Hochzeit gefeiert. Franz Sollböck war zwischen 1989 und 1995 auch Bürgermeister der Gemeinde Ardagger und viele Jahre Direktor unserer Volksschule Ardagger. Rosemarie – selbst Pädagogin hat ihn bei allen seinen Ämtern stets unterstützt und sie…
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Herzenswärme... und ein bisschen Tee
Bei der Energiekostenpauschale bleiben Väter und Mütter, die ihre Kinder zu Hause erziehen, außen vor. Gerechtigkeit für Familien sieht anders aus. Ein Gastbeitrag. https://www.die-tagespost.de/leben/familie/herzenswaerme-und-ein-bisschen-tee-art-233947
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Steigende Allgemeinkosten und die Umlage auf den Kunden | Dass auch den Werkstätten ab sofort die drastisch steigenden Energiekosten das Leben schwer machen werden, ist offensichtlich. Die müssen auf geeignete Weise an die Kunden weitergegeben werden. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. | Eine Erhöhung der Stundenverrechnungssätze ist naheliegend. Die werden dann aber auch noch im Sommer gelten, wenn der Energieverbrauch wieder sinkt. Eine andere Möglichkeit ist eine Position „Energiekostenpauschale“ in der Rechnung. Die muss aber zuvor vereinbart sein, was über den Aushang der Preise gemäß der Preisangabenverordnung und deren Einbeziehung durch die AGB geschehen kann. Die später in wärmerer und hellerer Jahreszeit ggf. nach unten anzupassen, ist eine leichte Übung und zeigt dem Kunden, dass nicht „abgezockt“ wird, sondern auch dessen Interessen berücksichtigt werden. Die Stundenverrechnungssätze sind ja bereits jetzt für einen normalen Kunden erschreckend hoch. Wer diesen Weg geht, wird sich mit dem Einwand der Versicherer, die Energiekosten seien Gemeinkosten, eine gesonderte Berechnung sei nicht möglich, konfrontiert sehen. Doch das AG Mannheim hat in anderem Zusammenhang (Desinfektionskosten und das Arbeitsschutz-Argument) sehr überzeugend und auf das Energiekostenthema übertragbar ausgeführt: „Jeder kaufmännisch eingerichtete Betrieb wäre innerhalb kürzester Zeit insolvent, wenn nicht die Allgemeinkosten als kalkulatorischer Posten ‒ mit welchem Anteil auch immer ‒ bei der Abrechnung der einzelnen durchgeführten Aufträge einflößen. Letztlich entspricht es kaufmännischer Freiheit in Verbindung mit den konkreten Marktgegebenheiten, ob und in welchem Umfang (steigende) Allgemeinkosten auf den Kunden umgelegt werden können oder nicht.“ (AG Mannheim, Urteil vom 03.08.2022, Az. 10 C 5113/21). https://www.instagram.com/p/CimHhdXN4vG/?igshid=NGJjMDIxMWI=
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