#Bucentaurpark
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politik-starnberg · 3 months ago
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Hilft hier nur Stacheldraht?
Noch sind es nur ein paar Schilder, die ein Baden im Starnberger See am Bucentaurpark richtigerweise verbieten, die allerdings von "verantwortungsbewussten" Bürgern bereits wieder entfernt wurden
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- diese Bürger wissen, ja, was gefährlich ist und was nicht ...
Denn im Falle einer Begegnung eines Schwimmers mit einem Ausflugsschiff, welche regelmäßig dort zwischen Anleger und Werft verkehren, wird der Schwimmer immer den Kürzeren ziehen.
Ich bin mir leider sehr sicher, dass eine ausreichend hohe Anzahl an Bürgern oder auch Touristen der Meinung sein werden, welche diese Regel um Zeitpunkt ihres Badewunsches temporär außer Kraft setzen - es fährt doch gerade gar kein Schiff vorbei.
Wenn wir Starnberger dann am Ende irgendwann dann vom Bucentaurpark die Zugspitze nur durch oder über einem Stacheldrahtzaun bewundern dürfen, können wir uns dann bei denjenigen dafür bedanken, die sich mal wieder wichtiger genommen haben als die Gemeinschaft.
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politik-starnberg · 1 year ago
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Vorsicht - gefährliche Seniorensportgeräte
(Quelle: Bucentaur-Park, Fitnessparcour)
Es ist in meinen Augen etwas zum Schmunzeln, da ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand aus dem Nichts die Hände vom jeweiligen Sportgerät nimmt. 
Und ich hoffe doch nicht, dass so ein Hinweis speziell für die älteren Nutzer gedacht sein soll.
Dass offensichtlich solche Hinweise notwendig sind, ist für mich ein weiteres schönes Beispiel entweder für die Deutsche Gründlichkeit oder die fehlende Übernahme von Verantwortung durch etwaige Nutzer der Sportgeräte. 
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politik-starnberg · 2 years ago
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Es fehlt nur noch das Geld?
(Quelle: Stadt Starnberg, Niederschrift, Stadtratssitzung vom 14.12.2020, https://www.starnberg.sitzung-online.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc159428.pdf)
Wenn ich den Beschluss unter TOP 8 von 12/2020 noch einmal nachlese, fehlt es offensichtlich bei der Outdoorfitnessanlage für Senioren im Bucentaurpark nur noch am Geld - den damals beschlossenen 66.000 EUR. 
Auch wenn sich vielleicht die zuständige Abteilung über die Weniger-Arbeit freut und ihre Energie in die anderen vorhandenen Projekte stecken kann, möchte ich an dieser Stelle doch noch einmal erwähnen, dass zweckgebundene Spenden an die Stadt Starnberg durchaus jederzeit möglich sind.
Vielleicht geht da ja doch noch etwas in Richtung Outdoorfitnessanlage für Senioren mit ein bisschen privater (in diesem Fall finanzieller) Unterstützung. Die formalen Weichen sind zumindest gestellt. 
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politik-starnberg · 3 years ago
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Schwimmende Gärten, Pflanzaktionen und Wassertaxis
Pressemitteilung der Stadt Starnberg:
Zweiter Bürgerdialog zur Bewerbung für die Austragung der Landesgartenschau 2032
Seit dem ersten Bürgerdialog im Dezember 2021 hat sich einiges getan. Die Stadt Starnberg informierte beim zweiten Online-Bürgerdialog am Mittwoch, 23. Februar 2022 über den aktuellen Stand des Bewerbungsverfahrens und des Masterplans. In diesem Konzept für die Landesgartenschau 2032 finden sich bereits viele Ideen aus der bisherigen Bürgerbeteiligung wieder.
Der Erste Bürgermeister Patrick Janik begrüßte zur digitalen Veranstaltung und freute sich, dass mehr als die Hälfte der interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits am ersten Bürgerdialog im Dezember teilgenommen hatten: "Der erste Bürgerdialog hat unseren Ideenspeicher prall gefüllt. Das positive Feedback war und ist ein großartiger Beleg dafür, wie wichtig die aktive Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung der Starnberger Bewerbung zur Austragung der Landesgartenschau im Jahr 2032 ist."
Die Projektleiterinnen Sarah Buckel und Sylvie Pfeifer präsentierten die bisherigen Meilensteine des Bewerbungsprozesses und erläuterten das weitere Verfahren. Die Bürgerbeteiligung und -information steht dabei stets im Mittelpunkt: So sind seit Weihnachten Bauzäune mit Informationen rund um die Landesgartenschau im Stadtgebiet zu finden. An drei Markttagen war das Projektteam zudem mit seinem leuchtend roten Infostand auf dem Wochenmarkt persönlich vertreten, informierte über die Bewerbung und sammelte Unterschriften auf der Unterstützerliste. Am 3. und 9. Mai wird das Projektteam mit seinem Infostand dann an den Starnberger Bahnhöfen anzutreffen sein.
Die Vorstellung des Masterplanentwurfs beschrieb anschließend anschaulich, wie vielfältig und qualitätsvoll sich Starnberg in den kommenden zehn Jahren entwickeln könnte. Franz Damm vom beauftragten Büro "Keller Damm Kollegen GmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner" erläuterte den Gästen den aktuellen Stand der Planungen und zeigte auf, welche Ideen für die jeweiligen Areale angedacht sind. Viele Vorschläge aus dem ersten Bürgerdialog fanden sich bereits in seinen Plänen wieder, weitere wurden in einem sogenannten Ideenspeicher für die spätere vertiefende Planung gesichert.
Seit dem ersten Bürgerdialog im vergangenen Jahr wurde der Masterplan kontinuierlich weiterentwickelt: Dreh- und Angelpunkt der Bewerbung ist die Seepromenade, deren Weiterentwicklung viele Starnbergerinnen und Starnberger sich seit Jahrzehnten wünschen. Mit einem Seeweg etwa - einem Steg vom Seespitz zum Bucentaurpark – soll das Wassererleben gestärkt und neue Per- spektiven auf Starnberg und den See geschaffen werden, natürlich unter Berücksichtigung der Be- lange des Naturschutzes. So sind etwa schwimmende Gärten, moderne Wassertaxis und umfang- reiche Pflanzaktionen denkbar. Weitere zentrale Punkte sind die verbesserte Anbindung von See und Innenstadt, attraktive Straßenräume in der Innenstadt und die Weiterentwicklung der Barriere- freiheit im Stadtgebiet. Kulturhistorische Schätze, wie etwa der Landschaftsgarten der Villa Almeida, könnten möglicherweise geöffnet und mit dem Park des Almeida-Bergs verbunden werden. Auch soll der Schlossgraben künftig noch stärker für Sport und Spiel genutzt werden.
Ein verträgliches Miteinander aus Naherholung und Naturschutz soll in den Gebieten am Leutstettener Moos geschaffen werden, neue Aktivitätsräume für sportliche Betätigung auf den Erholungsflächen in Percha. Den möglicherweise schönsten Ausblick und spannendsten Weg dorthin gibt es beim Mausoleum in Söcking. Sinnvoll abgerundet wird das Konzept durch neue Formen der Mobili- tät und der Integration von Zukunftstechnologien in das Konzept der Landesgartenschau.
Das Interesse und die Begeisterung an der Landesgartenschau waren bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern deutlich zu spüren. Auch wenn bereits viele Ideen in die Bewerbung eingeflossen sind, entwickelten die Bürgerinnen und Bürger in Kleingruppen mit Unterstützung der beauftragten Kommunikations- und Dialogagentur Hendricks & Schwartz und Vertretern von Stadtverwaltung und Politik weitere wertvolle Anregungen, die vom Planungsbüro aufgenommen und ergänzt werden.
Im Nachgang werden die gesammelten Bürger-Ideen wieder in einem Bürgerprotokoll zusammengefasst, das zeitnah auf der Homepage www.starnberg2032.de veröffentlicht wird.
Die finalen Bewerbungsunterlagen wird die Stadt Starnberg bis zur Abgabefrist am 27. Mai 2022 bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH einreichen. Im April wird der Stadtrat über die Bewerbungsunterlagen beraten.
Alle Starnbergerinnen und Starnberger sind weiterhin herzlich dazu aufgerufen, sofern noch nicht geschehen, sich in die Unterstützerliste unter www.starnberg2032.de einzutragen und dem Aufruf ihres Ersten Bürgermeisters Patrick Janik zu folgen "Stehen Sie auf, wecken Sie Ihre Nachbarn und unterstützen Sie uns, die Landesgartenschau im Jahr 2032 nach Starnberg zu holen!"
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politik-starnberg · 4 years ago
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Kein Alkohol am See (ab 22:00 Uhr), die Planänderungswünsche der Stadt, viele knappe Entscheidungen und noch mehr ...
(M)ein Protokoll der Ferienausschusssitzung vom 17.08.2020:
Heute gibt es gar kein “Bürger fragen”. Es ist ja auch keine “normale” Stadtratssitzung, sondern die Ferienausschusssitzung, die nur dann einberufen wird, wenn es etwas Dringendes gibt. Sicherlich sind nicht alle Tagesordnungspunkte dringend, aber der Punkt “Planänderungsverfahren” schon. 
Und ich hoffe, dass es heute keine 8 politische Stellungnahmen zum B 2 Tunnel gibt ...
Die WPS darf heute nur zuhören, weil die beiden berufenen (ehemaligen) Stadträte ihr Mandat zurückgegeben haben.
Ö1 Eröffnung der Sitzung
Es wurde form- und fristgerecht geladen. Es gibt noch drei weitere nicht öffentliche Personalangelegenheiten, damit hätten wir dann 31 Tagesordnungspunkte. Frau Pfister und Herr Pfister bekommen Blumen aufgrund ihrer Heirat.
Ö2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts zu berichten.
Ö3 Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Feststellung der Niederlegungen des Ehrenamts als Stadtratsmitglied
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.07.2020, eingegangen bei der Stadt am 14.07.2020, teilte Herr Prof. Dr. Günther Picker mit, dass er sein Ehrenamt als Stadtratsmitglied zum 14.07.2020 niederlegt. Mit einem weiteren Schreiben, eingegangen bei der Stadt am 31.07.2020, teilte Herr Markus Mooser mit, dass er sein Ehrenamt als Stadtratsmitglied zum 01.08.2020 niederlegt.
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG kann ein Ehrenamt jederzeit auch ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamts stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den der Stadtrat zu entscheiden hat. Über die wirksame Niederlegung des Ehrenamts hat der Stadtrat formell Beschluss zu fassen (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Starnberg entlässt Herrn Prof. Dr. Günther Picker zum 14.07.2020 und Herrn Markus Mooser zum 01.08.2020 aus dem Ehrenamt als Stadtratsmitglied.
angenommen: einstimmig
Ö4 Mietvertragsverlängerung für die Container an der KiTa St. Nikolaus, Tannenweg 1 in Starnberg
Sachverhalt
Für die Container (temporärer Kinderhort) an der KiTa St. Nikolaus besteht ein Mietvertrag, geschlossen für den Zeitraum vom 28.08.2017 bis 27.08.2019. Diesen Mietvertrag gilt es jetzt zu verlängern. Hierfür hat die das Unternehmen, das die Container geliefert und bereitgestellt hat, ein Angebot vorgelegt:
Verlängerung um 1 Jahr bis 31.08.2021 - 2.765,00 €/mtl. zzgl. MwSt. = 33.180,00 €/Jahr + MwSt. Verlängerung um 2 Jahre bis 31.08.2022 - 2.280,00 €/mtl. Zzgl. MwSt. = 54.720,00 €/Jahr + MwSt.
Differenz pro Monat: 485,00 € netto bei Verlängerung um zwei Jahre.
Nach Rückfrage bei allen Beteiligten wurde das geplante Bauvorhaben bisher nicht begonnen, so dass bei einer Mietdauer-Verlängerung von nur einem Jahr im nächsten Jahr eine erneute Verlängerung des Mietvertrags nötig wäre; dies würde höhere Kosten verursachen, als eine Verlängerung um zwei Jahre.
Die Stadt Starnberg hat bereits die Verlängerung der Baugenehmigung für die Container für zwei Jahre beim Kreisbauamt beantragt.
Die Debatte
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Warum mietet die Stadt die Container und nicht der Betreiber des Kindergartens? Und warum hat sich das verzögert?
Herr Beck: Bei kirchlichen Trägern ist historisch die Stadt der Mieter. Die Neuplanungen bzw. Zuteilungen am Wiesengrund sind für die Bedarfsplanung relevant.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach der Relevanz vom Bedarf durch “Am Wiesengrund”?
Herr Beck: Das ist sowohl für die Container, als auch den Erweiterungsbau wichtig.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlängerung des Mietvertrages um zwei Jahre für die Container an der KiTa St. Nikolaus vorzunehmen. In den Haushalten 2021 und 2022 ist ein Betrag von 32.558,40 € bei der HH-Stelle 4646.7070 zu berücksichtigen.
angenommen: einstimmig
Ö5 Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG); Erlass einer Verordnung zum Verbot des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Flächen
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg musste zuletzt insbesondere am Badegrundstück Steininger Grund am Unteren Seeweg 6 A vielfach Ordnungswidrigkeiten verzeichnen. Das Ausmaß reicht von ausufernden Müllhinterlassenschaften, über die Verursachung von unzumatbaren Lärms durch Musikbeschallungen bis zu Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Ähnlich gelagerte Fälle in geringerer Zahl sind in den Bereichen der Grünanlage Seepromenade, den öffentlichen Verkehrsflächen an der Seepromenade und dem Bucentaurpark zu registrieren. Einhergehend mit dem Anstieg der Ordnungswidrigkeiten ist ein erhöhter Alkoholkonsum in den Anlagen zu verzeichnen. Dies ist durch die vielen zurückgelassenen leeren Spirituosen-, Bier- und Weinflaschen sowie aus Beobachtungen von Ordnungskräften, Verwaltung und Polizei bekannt. Ein vermehrter Einsatz der Polizei insbesondere an Wochenendtagen zu abendlicher Stunde ist zu registrieren. Die ausufernden Müllhinterlassenschaften und die laute Musikbeschallung sind nahezu gänzlich auf feiernde Gruppen zurückzuführen, die über das Maß hinaus Alkoholika konsumieren und damit gegen die gebotene Ordnung verstoßen. Der Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und auftretenden Ordnungsverstößen ist allein dadurch nachvollziehbar, dass die Zunahme des Alkoholkonsums mit einer Zunahme von Rechtsverstößen in diesen Bereichen korreliert.
Auch andere Kommunen machten bereits Gebrach von dieser Ermächtigungsnorm:
Die Stadt München hat zum 20.01.2017 eine Verordnung aufgrund Art. 30 LStVG zum Verbot des Alkoholverzehrs im Bereich des Hauptbahnhofs München erlassen. Ausschlaggebend waren die für diesen Bereich unproblematisch nachweisbaren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums.
Die Stadt Nürnberg hat zum 01. 01.2017 ebenfalls eine Verordnung aufgrund Art. 30 LStVG zum Verbot des Alkoholkonsums im Bereich des Hauptbahnhofes Nürnberg, den unterirdischen öffentlichen Wegen im UG des Bahnhofes, des Zentralen Omnibusbahnhofes und des Frauentorgrabens erlassen.
Die Stadt Starnberg hat in Ihrer Satzung über die Sondernutzung an Gemeindestraßen bereits ein Verbot des Niederlassens zum Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeordnet. Der räumliche Geltungsbereich dieser Norm ist jedoch auf öffentlich gewidmete Straßen, Wege und Plätze beschränkt. Für Grünanlagen wie u.a. das Steininger Badegrundstück liegt aktuell keine bewehrte, d. h. mit Bußgeld bedrohte Ortsvorschrift vor.
Die Debatte:
Herr Fiedler (FDP): Er fragt nach den Zahlen der Vergangenheit? Warum ist die Dauer auf vier Jahre festgelegt? Er möchte für die Bereiche einzeln abstimmen und die Satzung bis Ende nächsten Jahres begrenzen.
Herr Beck: Vier Jahre ist die maximal mögliche Geltungsdauer. Zahlen von früheren Jahren hat er nicht vorliegen. Es sind dieses Jahr aber einige Vorfälle mehr.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie möchte keine “Schnüffel-Diktatur” haben. Ihr ist das Verbot zu umgreifend. Lärm und Müll können wir jetzt schon ahnden (Anm. d. Verf.: Wir, die Stadt Starnberg, können das ja gerade nicht?). Der “solvente Säufer” ist gewünscht, die anderen aber nicht? Das findet sie nicht angemessen. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Auf einer möglichen “Ausweichfläche” bei Percha wäre dann das Landratsamt zuständig. Wenn der Landkreis das nicht durchsetzen möchte, braucht das die Stadt auch nicht. Die vier Jahre kann sie nicht mittragen (Anm. d. Verf.: Wo ist jetzt die Alternative?). Wie wollen wir das denn durchsetzen? Das ist ein zahnloser Tiger. Sie ist dagegen.
Herr Beck: Es geht um den Schutz vor Gefahren, wie Lärm, Müll und z. B. die Glassplitter zu reduzieren. Das Feiern am Steininger ist kein Phänomen von diesem Jahr. Wir haben jedes Jahr die gleichen Probleme.
Herr Janik: In Herrsching gibt es ein entsprechendes Verbot ab 22:00 Uhr. 
Herr Zirngibl (CSU): Er unterstützt den Vorschlag. Die Nachbarn freuen sich. Manche trauen sich abends gar nicht mehr an die Seepromenade. Wird es entsprechende Schilder geben?
Herr Beck: An den Eingangsbereichen wird es dann Schilder geben. Die Kreisverwaltungsbehörde dürfte ahnden, tut es aber nicht. Das kann die Gemeinde dann eher leisten. 
Herr Weidner (SPD): Der Auslöser von Regelverstössen ist oft initiiert durch den Alkoholkonsum - nicht nur in Starnberg. Es fällt ihm schwer, aber er wird zustimmen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Eine Prohibition wird den Konsum nicht reduzieren. Er schlägt den Kompromiss vor, das Verbot nur zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr auszusprechen. Auch soll der Ordnungsdienst verstärkt werden und die Streetworker sollten mehr eingesetzt werden.
Herr Janik: Mit den Streetworkern hat er schon gesprochen. Die erreichen aber nicht alle Jugendlichen.
Frau Kammerl (CSU): Auch schon am Nachmittag gehen Familien nicht mehr zum Steininger. Jeder soll sich am Steininger wohl fühlen. Es ist ein Grundstücke der Stadt. Über diese Situation wird schon seit Jahren diskutiert. Wenn die Kreisbehörde nicht eingreift, ist dann doch die Stadt gefragt. Und dafür braucht es eine Verordnung.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Zur Allgemeinheit gehören alle Leute. Ein nicht kontrollierbares Verbot ist nicht der richtige Weg. Sollte man nicht in Prävention investieren? 
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie oft am Steininger. Da waren keine “wilden Horden”. Wie es nach 21:00 Uhr ist, weiß sie nicht.
Herr Heidinger (BLS): Er hofft nicht, dass wir mal zur “Schläferstadt” werden. Wenn man den Lärm nicht mehr hören will, soll man eben wegziehen. Müssen wir den Jugendlichen nicht Flächen zum Austoben geben. Für ihn ist das alles übertrieben. Er ist absolut dagegen. Es ist ein Angebot für die Jugendlichen zu schaffen (Anm. d. Verf.: Es geht doch “nur” um ein Alkoholverbot? Nicht um ein Verbot für Jugendliche für bestimmte Orte. Auch wird nicht unterstellt, dass alle Jugendlichen nur glücklich sind, wenn sie Alkohol trinken.)
Herr Pfister (BMS): Übermäßiges Feiern ist ärgerlich. Die Mehrzahl der Bürger werden damit auch bevormundet. Man möchte die Randalierer erwischen und alle sind dann betroffen. Er ist gegen dieses Verbot. Was machen wir mit dem Bahnhof Nord oder Bahnhof See oder die anderen Hinterhöfe. Mit einem Nacht-Alkohol-Verbot könnte er mitgehen.
Herr Jägerhuber (CSU): Es ist eine schwierige Situation. Es gibt gerade kaum noch Möglichkeiten, sich irgendwo auszutoben. Er sieht ein, dass die Grünanlagen anders zu beurteilen sind, als die Seepromenade. Sein Kompromiss ist eine Dauer von zwei Jahren und eine Unterscheidung zwischen den Freiflächen und der Seepromenade. Eine Zeitbegrenzung ist für ihn nicht sinnvoll. Er fragt nach, ob man unabhängig davon gegen den Radverkehr auf der Seepromenade noch etwas machen kann.
Herr Weinl: Er berichtet von den Erfahrungen der Landschaftsgärtner. Für Familien, die Ruhe am See suchen, ist das aktuell zeitweise ein Konflikt. Mit dem Alkoholverbot werden die Jugendlichen auch ansprechbarer. 
Herr Beck: Die bisherigen Gespräche mit den Streetworkern hatten bisher keinen Erfolg, gerade wenn schon Alkohol getrunken wurde. Da haben die Streetworker auch wenig Chancen.  
Beschlussvorschlag
Antrag Herr Fiedler: Dauer nur bis 31.12.2021
abgelehnt: 4:8
Antrag Herr Fiedler: Einzelne Abstimmung der betroffenen Gebiete
Grünanlage Böhler Grund: abgelehnt: 6:6
Steininger: abgelehnt: 6:6
Seepromenade: abgelehnt: 5:7 
Bucentaur Park: abgelehnt: 6:6 
Antrag Herr Jägerhuber: Verordnung nur von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr
abgelehnt: 6:6
Antrag Herr Dr. Sengl: Verordnung nur von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr
angenommen: 11:1
Verordnung für alle vier Orte mit Zeitbeschränkungen von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr
angenommen: 11:1
Antrag Herr Dr. Sengl: Ordnungsdienst entsprechend aufstocken
angenommen: einstimmig
Antrag Sengl: Streetworker sollen Gespräche suchen
angenommen: 8:4
Antrag Herr Fiedler: Dauer nur bis 31.12.2021
angenommen: 8:4
Der Ferienausschuss beschließt folgende Verordnung:
Verordnung der Stadt Starnberg über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen (Alkoholverbotsverordnung)
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 30 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011–2– I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 27.04.2020 (GVBl. S. 236), folgende Verordnung:
§1 Gegenstand, räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich
(1)  Die Verordnung regelt das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke im Stadtgebiet Starnberg auf bestimmten öffentlichen Flächen außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen. Unter öffentliche Flächen fallen insbesondere im Eigentum der öffentlichen Hand stehende und frei zugängliche Grün- und Badeanlagen, sowie die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze im Sinn des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (z. B. Seepromenade).
(2)  Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung ist in dem beigefügten Plan blau markiert und jeweils mit einer durchgezogenen Linie umgrenzt. Er gilt für folgende Bereiche:
1. Grünanlage Böhler Grund, Possenhofener Straße 79,79a 
2. Badegrundstück Steininger Grund, Unterer Seeweg 6 a 
3. Grünanlage und Verkehrsfläche Seepromenade
4. Bucentaurpark, bei Dampfschiffstraße / Nepomukweg
Der Plan ist als Anlage Bestandteil dieser Verordnung.
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(3)  Soweit durch andere Bestimmungen das Mitführen oder der Verzehr von Alkohol reglementiert wird, bleiben diese Bestimmungen von dieser Verordnung unberührt.
(4) ... zeitliche Begrenzung von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ... (Anm. d. Verf.: Den genauen Wortlaut konnte ich nicht so schnell mitschreiben.)
§2 Verzehr und Mitführen alkoholischer Getränke
(1)  Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist der Verzehr alkoholischer Getränke verboten.
(2)  Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Mitführen alkoholischer Getränke zu den in verboten, wenn die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.
§3 Ausnahmen
Aufgrund besonderer Anlässe kann die Stadt Starnberg in Einzelfällen ganz oder teilweise Ausnahmen zulassen.
§4 Ordnungswidrigkeiten
(1)  Wer der Vorschrift des § 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt, kann gemäß Art. 30 Abs. 3 LStVG in Verbindung mit den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils geltenden Fassung mit Geldbuße belegt werden.
(2)  Andere Bußgeld- oder Strafvorschriften bleiben unberührt.
§5 Inkrafttreten und Geltungsdauer
(1)  Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2)  Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2021.
angenommen: 10:1
Ö6 Planänderungsverfahren für den B2-Entlastungstunnel; Stellungnahme der Stadt Starnberg
Sachverhalt
Die Planung für den B2-Entlastungstunnel war im Jahr 2007 planfestgestellt worden. Aufgrund weitergehender Erkenntnisse und Anforderungen hat das Staatliche Bauamt Weilheim jüngst eine Planänderung des festgestellten Vorhabens beantragt. Für dieses sowie für landschaftspflegerische Maßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Starnberg beansprucht. Im Weiteren enthält der Plan Widmungen, Umstufungen und Einziehungen sowie wasserrechtliche Erlaubnisanträge. Der geänderte Plan vom 02.06.2020 – bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen – konnte in der Zeit vom 09.07.2020 bis einschließlich 10.08.2020 im Rathaus der Stadt Starnberg eigesehen werden. Ebenso waren sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Stadt Starnberg sowie der Regierung von Oberbayern abrufbar. Noch bis zum 24.08.2020 besteht die Möglichkeit, sich zu den vorgesehenen Änderungen zu äußern. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.
In der Sitzung des Stadtrats am 29.06.2020 waren die Änderungspläne von Vertretern des Staatlichen Bauamts vorgestellt worden. Änderungen gibt es demnach u.a. bei der Lage des Notausstiegs 1 auf Höhe der Emslanderstraße, der Ausstattung aller Notausstiege, der Brandlöschanlage, dem Bauablauf sowie der Beanspruchung von Grundstücken, hinzu kommt ein Düker auf Höhe des McDonald`s in der Münchener Straße.
Die Fraktionen des Stadtrats waren darauffolgend von der Verwaltung unter Überlassung eines jeweiligen Plansatzes gebeten worden, spätestens bis zum 27.07.2020 eine Stellungnahme abzugeben. Ebenso wurden innerhalb des Rathauses die einschlägigen Sachgebiete beteiligt. Die im Zuge dessen eingegangenen Stellungnahmen der Stadtratsfraktionen sind hier angefügt, die darin getroffenen wesentlichen Aussagen sowie die Ausführungen der einzelnen städtischen Sachgebiete nachfolgend aufgeführt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Herr Weinl stellt auf Wunsch von Herrn Heidinger (Anm. d. Verf.: Obwohl der doch beide Leitz-Ordner mit den Unterlagen vorliegen hat und die Stadt eine siebenseitige  Beschlussvorlage vorher verschickt hat.) noch einmal einige Punkte kurz vor. Bei der Petersbrunner Straße gibt es bei der Kostenaufteilung noch einen Dissens. Wenn die Petersbrunner Straße Staatsstraße wird, bräuchte die Stadt weniger zahlen. Die festen Kostensätze sollten hier nicht im Planänderungsverfahren festgeschrieben werden. Auch die geplante Abstufung der Gautinger Straße zwischen B2 und Petersbrunner Straße ist noch offen, da diese von der Stadt als nicht sinnvoll erachtet wird. 
Herr Heidinger (BLS): Er sieht unbekannte Kosten auf die Stadt zukommen, weil nur die prozentuale Beteiligung bekannt ist, aber nicht die gesamte Höhe der Kosten. 
Herr Weinl: Die möglicherweise wegfallende Linksabbiegespur an der Kreuzung an der Leutstettener Straße wird im Oktober im Projektausschuss Verkehrsentwicklung diskutiert. 
Stellungnahmen der Feuerwehr:
Frau Kammerl (DPF): Es wird ja eine zusätzlicher Bedarf bei den Aufstellflächen gefordert. Sie hätte dazu gerne eine Erläuterung.
Herr Grasl: Der Kreisbrandmeister hat sich um die Zuwege auf der Oberfläche gekümmert und hat eine entsprechende Ausführung erarbeitet. Es gab keine fachlichen Einwände zu den 2018 vorgestellten Gutachten. Ob die von der Feuerwehr geforderten oberirdischen Aufstellflächen eingerichtet werden, geht aus den Planänderungsunteragen nicht vor.
Herr Schweickart: Ihm ist es wichtig, dass die gewünschten Flächen entsprechend bereitgestellt werden. Alle Flächen wurden geprüft. Er hofft, dass die Stellungnahmen berücksichtigt werden. Nicht überall scheinen die notwendigen Flächen ausgewiesen zu sein.
Herr Heidinger (BLS): Sind alle Betroffenen vom Bauamt informiert worden? Da hat die Stadt die Bürger zu schützen. Da sollte die Stadt aktiv werden. 
Frau Pfister (BLS): Warum drückt sich das Bauamt bei den Fahrstühlen bisher sehr wage aus? 
Herr Janik: Deshalb sendet die Stadt die Stellungnahme der Feuerwehr direkt an das Bauamt.
Herr Grasl: Die Feuerwehr in München hatte eine ähnliche Diskussion im Bereich der neuen S-Bahn-Strecke. Es gab Versuche für eine  Fremdrettung. Jeder Tunnel braucht sein eigenes Rettungskonzept. Er erwartet die volle Unterstützung für die Forderungen der Feuerwehr. Das Bauamt hat sich bemerkenswert auf uns zu bewegt. Auch der Freistaat könnte da auch unterstützen. Es gibt nicht immer eine Norm. Die aktuellen Forderungen sind fachlich fundiert.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Starnberg begrüßt grundsätzlich die vertiefte Planung und die in der Planänderung zum B2 Tunnel vorgelegten Maßnahmen. Insbesondere im Bereich des BOS wurden zahlreiche in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Stadt Starnberg erarbeitete Maßnahmen in die Planung aufgenommen.
1. Die Stadt Starnberg nimmt wie folgt zum Planänderungsverfahren für den Entlastungstunnel Starnberg Bundesstraße B 2 Stellung:
1. Veränderungen der Straßenklassen
2. Verkehrsführungen und Einschränkungen während der Bauphasen
2.1 Düker Jahnstraße
2.2 Düker/Notausstieg Emslanderstraße
2.3 Düker Almeidaweg
2.4 Vordermühlstraße/Dr.-Perzel-Weg
2.5 Gehweg zwischen Hanfelder Straße und Leutstettener Straße
2.6 Spartenkorridor 1
2.7. Lage des Betriebsgebäudes
2.8.Behelfsbrücke Augustenstraße
2.9. Gewässerschutz Siebenquellenbach
3. Wiederherstellung der Flächen nach Beendigung der Maßnahme
4. Naturschutzrechtliche und grünplanungstechnische Belange
4.1 Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan (Unterlage 9.2, Blatt 1)
4.2 Baumschutz, Nachpflanzungen und Freiflächengestaltungsplan
4.2.1 Baumschutz
4.2.2 Nachpflanzungen und Freiflächengestaltungsplan
4.3 Naturschutz
5. Verkehrsentwicklung
6. Technischer Umweltschutz
7. Wasserwerk Stadt Starnberg
8. Kostenregelung – Regelungsverzeichnis
angenommen: (außer Punkt 5): 9:3
Frau Pfister (BLS): Sie teilt große Teile der Stellungnahme, ist aber generell gegen das Projekt und hat deshalb dagegen gestimmt.
angenommen: (Punkt 5): 9:3
2. Die Stellungnahme der Feuerwehr wird als Teil der Stellungnahme der Stadt Starnberg der Regierung von Oberbayern direkt zur Abwägung zugeleitet
angenommen: 11:0
3. Die Stellungnahme der Fraktion WPS wird als Teil der Stellungnahme der Stadt Starnberg der Regierung von Oberbayern zur Abwägung weitergeleitet.
abgelehnt: 3:9
Anm. d. Verf.: Politische Stellungnahmen sind für mich generell nicht Bestandteil einer Stellungnahme zu einen Planänderungsvefahren. Das gilt für alle drei Gruppierungen.)
4. Die Stellungnahme der Fraktion CSU wird als Teil der Stellungnahme der Stadt Starnberg der Regierung von Oberbayern zur Abwägung weitergeleitet.
abgelehnt: 4:8
5. Die Stellungnahme der Fraktion BMS wird als Teil der Stellungnahme der Stadt Starnberg der Regierung von Oberbayern zur Abwägung weitergeleitet.
abgelehnt: 3:9
6. Die Stellungnahmen der Kreisbrandinspektion wird als Teil der Stellungnahme der Stadt Starnberg 11:0der Regierung von Oberbayern zur Abwägung weitergeleitet.
angenommen: 12:0
7. Gehwege mindestens 2,5 Meter
angenommen: 11:1
7. Die Verwaltung wird beauftragt, eine fristgerechte Weiterleitung dieser Stellungnahme an die Planfeststellungsbehörde sicherzustellen.
angenommen: 12:0
Frau Pfister (BLS): Sie fragt nach Zahlen für die erwarteten konkrete Kosten für die Stadt.
(Anm. d. Verf.: Der Saal leert sich merklich.) 
Ö7 Bebauungsplan Nr. 8198 für die Grundstücke Fl. Nrn. 347, 348/4 und 348/5, Gemarkung Starnberg, zwischen Bahnhofstraße und Dinardstraße, als vorhabenbezogener Bebauungsplan; Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, eingeschränktes Änderungsverfahren
Sachverhalt
Ziel des Bebauungsplans Nr. 8198 ist die Neubebauung der zentral liegenden Grundstücke zwischen Bahnhofstraße und Dinardstraße mit 5 Gebäuden (hiervon zwei durch einen erdgeschossigen Teil miteinander verbunden) mit gemeinsamer Tiefgarage bei maßvoller Verdichtung der baulichen Strukturen. In den neuen Gebäuden soll neben Wohnungen die städtische Kindertagesstätte "Starnberger Spielinsel" untergebracht werden.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand im Zeitraum vom 12.03.2020 bis 14.04.2020 statt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.
Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein, die in die Abwägung einzustellen sind.
Die Debatte: 
Frau Pfister (BLS): Ihr fehlt bei 6.2 das Tempolimit 30 km/h. Wie ist das, wenn die Seeeuferstraße abgestuft werden sollte.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Für ihn ist die zulässige Bebauung im Plan zu niedrig. Auch das Energiekonzept ist wenig regenerativ. Das Regenrückhaltebecken könnte kleiner dimensioniert werden, wenn überall 6 l/s zugelassen wären. 
Herr Fiedler (FDP): Ihm ist die Energiegewinnung aufgefallen.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Die Freifläche für die 50 Kinder hat fast “Hühnerstallgröße”. Sie fragt nach der Höhe der Pacht. Wie kommt die Feuerwehr zum Haus 4? Steht die dann auf der Dinardstraße mit langen Leitern? Warum wird nicht Fotovoltaik in den Plan aufgenommen? Ist das nicht etwas mutlos? Gibt es eine Planung für die Mauer zum Nachbarn? 
Herr Weinl: Das Projekt ist schon länger in Planung. Durch die Lage in der Innenstadt ist die Freifläche ein Kompromiss. Die Feuerwehr wird von der Dinardstraße aus löschen. Bei der Mauer ist eine Kletterwand angedacht. Im Projekt werden schon Abstandsflächen unterschritten. Bei höheren Gebäuden würde die Verschattung schon bedenklich werden. 
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Sollte man die Bestimmungen zu den Bäumen noch modifizieren. (Anm. d. Verf.: Er wiederholt seine obigen Ausführungen.)
Beschlussvorschlag
I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Ferienausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
II Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
1. Staatliches Bauamt Weilheim (Straßenbau), Schreiben vom 08.04.2020
1.1  Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Weilheim keine Einwände, wenn die im Weiteren genannten Punkte beachtet werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
1.2  Beim Staatlichen Bauamt Weilheim bestehen für den Bereich der o.g. Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
1.3  Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen keine Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswässer aus den Grundstücken zugeführt werden (Art. 19 BayStrWG unter Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i. V. m. den Zufahrtsrichtlinien).
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Ab-, Dach- und Niederschlagswasser werden nicht in die öffentlichen Verkehrsflächen abgeleitet. Die Entwässerung erfolgt über die Kanäle des Abwasserverbands Starnberger See.
1.4  Der Straßenbaulastträger der Staatsstraße 2063 trägt keinerlei Kosten, die im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets und eventuell notwendigen baulichen Änderungen im Einmündungsbereich stehen.
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes und eventuell notwendigen baulichen Änderungen im Einmündungsbereich stehen, werden vom Vorhabenträger übernommen.
1.5  Einer Lösung mit einem wie auch immer gearteten Einfädelstreifen für eine bessere Einfahrt aus der Tiefgarage in die Dinardstraße kann aufgrund der sowieso schon sehr guten Leistungsfähigkeit nicht zugestimmt werden.
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Auf die Errichtung eines Einfädelstreifens an der Tiefgaragenausfahrt in der Dinardstraße wird verzichtet. Die Sichtverhältnisse an der Tiefgaragenausfahrt sind durch Halteverbote zu sichern. Der Sachverhalt wird in der Begründung klargestellt.
1.6  Die Sichtflächen sollen wie in der Planung dargestellt auch zur Ausführung kommen. Der Einsatz von Verkehrsspiegeln mit einer Verkleinerung der Sichtflächen wird nicht zugestimmt.
Der Stellungnahme wird entsprochen. Im Übrigen folgendes:
Der Einsatz von Verkehrsspiegeln ist nicht geplant. Die Lage des Sichtdreiecks wird korrigiert, indem es wie im Schreiben vom 15.05.2018 gefordert, in drei Meter Abstand vom Fahrbahnrand festgesetzt wird.
1.7  Der Bau einer neuen Regenentwässerung in der Dinardstraße wird grundsätzlich befürwortet. Einer Änderung der Entwässerung der Straßenoberfläche wird zugestimmt, wenn in einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem künftigen Eigentümer der Regenentwässerungsleitung und dem Straßenbaulastträger die unentgeltliche Einleitung von Regenwasser auf unbestimmte Zeit festgehalten wird. Dies gilt insoweit, da bereits mit der Stadt Starnberg ein Ul-Vertrag zur Unterhaltung der Entwässerung auf diesem Straßenabschnitt besteht und damit die Unterhaltskosten damit abgegolten sind.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme hat sich erübrigt, da seitens des Vorhabenträgers in Abstimmung mit dem Abwasserverband Starnberger See die Entwässerungsplanung überarbeitet wurde. Der Bau einer neuen Regenentwässerung in der Dinardstraße ist nicht mehr vorgesehen.
1.8  Der Abstand der Einfriedungen zum Fahrbahnrand der Bahnhofstr. muss mindestens 0,50 m betragen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Zur Sicherung der Freihaltung des Fahrbahnrandes wird folgende Festsetzung (A 6.4) ergänzt:
„Einfriedungen entlang der Bahnhofstraße sind erst ab einem Mindestabstand von 0,5 m vom Fahrbahnrand zulässig.“
1.9  Der Straßenbaulastträger kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Einwirkung von Spritzwasser, Oberflächenwasser und Tausalz entstehen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme betrifft nicht das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8198.
1.10  Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Bundes- bzw. Staatsstraße übernommen (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV).
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Die Kosten für erforderliche Schallschutzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.
2. Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 13.04.2020
2.1 Von Seiten der Schmutzwasserbeseitigung gilt die Erschließung des Vorhabens als gesichert. Die Zustimmung zur Einleitung in das öffentliche Kanalsystem erfolgt durch den Abwasserverband Starnberger See. Grundsätzlich ist die „Entwässerungsatzung“ (EWS) nebst „Zusätzlichen Technischen Bedingungen“ (ZTB) des Abwasserverbandes in der derzeit gültigen Fassung bindend.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
2.2  Der Abwasserverband unterhält im Plangebiet als Niederschlagswasserkanal lediglich eine Querverbindung durch Privatgrundstücke zwischen Dinardstraße und Possenhofener Straße; diese durchläuft das Plangebiet etwa auf Höhe des vorgesehenen Hauses Nr.3. Das Niederschlagswasser-Kanalsystem in der Dinardstraße befindet sich im Eigentum des Freistaates und wird durch das Straßenbauamt Weilheim verwaltet. Grundsätzlich ist die niederschlagswassertechnische Erschließung des Vorhabens gesichert, die Entwässerung könnte über diese Querverbindung Dinardstraße - Possenhofener Straße erfolgen. Allerdings soll aus bautechnischen Gründen (der bestehende Niederschlagswasserkanal würde die geplante Tiefgarage mittig queren) auf Wunsch des Vorhabenträgers eine andere Lösung gesucht werden. Hierzu soll ein neuer Niederschlagswasserkanal in der Dinardstraße bis zur Possenhofener Straße auf Kosten des Vorhabenträgers verlegt werden; hierzu siehe Anlage 8 „Kanalumlegung“ dieser Beteiligung. Die entsprechenden Verhandlungen zwischen Staatlichem Bauamt Weilheim und Abwasserverband (als zukünftigen Kanaleigentümer) sind noch nicht endgültig abgeschlossen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme hat sich erübrigt, da seitens des Vorhabenträgers die Entwässerungsplanung in Abstimmung mit dem Abwasserverband Starnberger See überarbeitet wurde. 
2.3  Alternativ zur Einleitung in den Niederschlagswasserkanal wäre auch eine Versickerung des Niederschlagswassers im Planungsgebiet grundsätzlich möglich, soweit die Bodenkennwerte eine Versickerung zulassen. Dies entspräche dem wasserwirtschaftlichen Ziel, anfallendes Oberflächenwasser vor Ort direkt dem Untergrund zuzuführen. Die Versickerungsfähigkeit wäre nachzuweisen (kf >= 1 x 10-5 m/s). Baugrunduntersuchungen haben allerdings die Möglichkeit einer Versickerung ausgeschlossen. Eine Ableitung in ein Gewässer ist hier in direkter Anbindung nicht möglich.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
2.4  Bei Grundstücken über 800 m2 abflusswirksamer Gesamtfläche ist gemäß Entwässerungssatzung des Abwasserverbandes Starnberger See das Rückhaltevermögen des entsprechenden Grundstückes bezogen auf das 30-jährliche Regenereignis nachzuweisen. Damit wird sichergestellt, dass beim Versagen der vorhandenen Regenrückhaltungen auf den Grundstücken Beeinträchtigungen angrenzender Grundstücke aus Starkniederschlägen ausgeschlossen werden können. Zudem ist für den Katastrophenfall mit einem 5-minütigem, 100- jährlichen Regenereignis der sog. Notwasserweg nachzuweisen. Dieser Weg soll aufzeigen, wohin Oberflächenwasser aus entsprechenden Starkregenereignissen fließt, wenn es beim Versagen der Rückhalteeinrichtungen auf den Grundstücken nicht mehr zurückgehalten werden kann. Auf diese Weise wird die Möglichkeit zur systematischen Darlegung geschaffen, welche Gebiete bzw. Grundstücke einem erhöhten Gefährdungspotential durch Niederschlagsabflüsse aus Starkniederschlagsereignissen unterliegen. Entsprechend der Erklärung des Ingenieurbüros Voits Entwässerungsplaner des Vorhabenträgers vom 20.02.2020 ist die o.g. Forderung bei der Planung der Grundstücksentwässerungsanlage berücksichtigt worden; auch das 100-jährige Regenereignis wird vollständig auf dem Grundstück zurückgehalten.
Der Stellungnahme wird entsprochen.
2.5 Durch mögliche bauliche Verdichtungen und Hangbauweisen könnte Quell- oder Schichtenwasser angetroffen werden. Deren Einleitung in Kanäle des Abwasserverbandes Starnberger See ist gemäß Entwässerungssatzung nicht gestattet, da es sich nicht um Abwasser handelt. Entsprechende Voruntersuchungen des Baugrunds sind hier empfehlenswert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Bau auftretendes Grund-, Hang- und Quellwasser nicht vom AV Starnberger See abgeleitet wird. Der AV Starnberger See übernimmt für eventuell auftretende Schäden keinerlei Haftung.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
3. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 06.04.2020
Mit dem vorgelegten Entwässerungskonzept (Ableitung über den Regenwasserkanal) besteht Einverständnis. Es werden keine weiteren Anregungen vorgetragen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
4. Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt, Schreiben vom 27.03.2020
4.1  Seitens der Unteren Naturschutzbehörde werde ggf. eine gesonderte Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde ging keine Stellungnahme ein.
4.2  Seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde werde ggf. eine gesonderte Stellungnahme abgegeben.
Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde siehe Punkt II.5. dieser Abwägung.
4.3  In der Festsetzung A. 7.6 sind noch als redaktionelle Änderung, wie dem Beschlussprotokoll des Bauausschusses vom 20.09.2018 unter Nr. 9.6 zu entnehmen ist, die Worte „vor der Nutzungsaufnahme" zu ergänzen.
Der Stellungnahme wird entsprochen.
4.4  Eine Festsetzung für alle außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke ist rechtlich nicht möglich. Die Festsetzung A) 6.2 ist deshalb erst dann möglich, wenn der Geltungsbereich erweitert wird.
Der Stellungnahme wird entsprochen.
4.5  Der Gebäudebestand 5b/5c und 5d scheint von dem geplanten Vorhaben unberührt. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei dem Abbruch des Gebäudebestands innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans der- u. E. zusammengebaute - andere Gebäudeteil 5b/5c und 5d einer Neugenehmigung bedarf (Teilabbrüche gibt es nicht).
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
4.6  Art. 6 Abs. 5 Satz 3 gilt. D. h. die Abstandsflächen werden bis zur Grundstücksgrenze reduziert, sofern die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten sind. Ungeklärt ist die Reduktion der Abstandsflächen im Binnenverhältnis der Gebäude. Welche Abstandsfläche wird wie verkürzt? Es wird empfohlen, diese Verkürzungen - zumindest über eine Linie zwischen den Gebäuden - kenntlich zu machen.
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen.
4.7  Im Übrigen werden zu dieser Auslegung keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorgebracht, die über die im Verfahren bereits geäußerten Aspekte in unserem Schreiben vom 28.05.2018 hinausgehen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
5. Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 23.04.2020
5.1 Die aktuelle schalltechnische Untersuchung vom 10.01.202 basiert auf den Plänen von Zillerplus Architekten vom 19.02.19 und dem Lageplan vom 08.08.19 (vgl. [29] in der Untersuchung). Die Pläne im Auslegungsverfahren sind vom 11.12.19 bzw. der Bebauungsplan vom 20.02.2020. Es wird angeregt, die Planfassungen abzugleichen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
5.2  Zur Klarstellung sollte die Festsetzung 7.3 umformuliert werden:
„An den mit nebenstehendem Planzeichen gekennzeichneten Fassaden sind bei Aufenthaltsräumen festverglaste Fenster vorzusehen. Alternativ sind diese Fenster mit Schlössern auszustatten, abzusperren und dauerhaft geschlossen zu halten und dürfen nur zur Reinigungszwecken oder im Notfall geöffnet werden.“
Der Stellungnahme wird entsprochen.
5.3  Empfehlungen zur Änderung der Festsetzung 7.4
Der Stellungnahme wird entsprochen.
5.4  Empfehlungen zur Änderung der Festsetzung 7.5
Der Stellungnahme wird entsprochen.
5.5  Zum Schutz der Terrasse im OG des Hauses 1 vor Verkehrslärm wird angeregt, entlang des östlichen und bis zu 3 m des südlichen Verlaufs der Terrasse eine bis zu 1,5 m hohe Abschirmwand (z. B. Glas) zuzulassen.
Der Anregung wurde bereits teilweise entsprochen.
5.6  Empfehlung zur Aufnahme eines ergänzenden Hinweises zum Immissionsschutz:
Sofern motorisch betriebene Lüfter verwendet werden, sollen durch die Lüftergeräusche keine höheren Innenschallpegel im Raum als maximal 25 dB(A) erzeugt werden. (vgl. SU 6.1.6)
Der Stellungnahme wird entsprochen.
5.7  Messungen an Zu- und Abluftöffnungen von Großtiefgaragen ergaben hohe Konzentrationen an Benzol, Ruß und Stickstoff in der Luft. Für die als krebserzeugend eingestuften Stoffe Benzol und Ruß wurden Werte ermittelt, bei denen vor allem bei einer langandauernden Einwirkzeit gesundheitliche Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Dies trifft z.B. auf Anwohner zu, bei denen die Schadstoffe entweder über naheliegende Be- und Entlüftungsöffnungen der Tiefgarage über die Fenster in die Wohnungen gelangen oder bei im Hause liegenden Tiefgaragen auch durch nicht dicht schließende Türen und Treppenhäuser. Zu beachten ist bei mechanisch belüfteten Tiefgaragen, dass in Zeiten in denen die Entlüftung ausgeschaltet ist, sich eine natürliche Lüftung einstellt. Abhängig von den Luftdruckverhältnissen kann dann durch die Zuluftöffnungen die Tiefgaragenluft entwichen.
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht ist deshalb unbedingt zu empfehlen, als Festsetzung aufzunehmen, dass die Lüftungsöffnungen der Tiefgarage sowie die Öffnung der Einfahrtsrampe mindestens 5 m von Fenstern, Terrassen oder Spielbereiche entfernt anzuordnen sind. Auch ist auf möglichst dicht schließende Zugangstüren zur Tiefgarage zu achten.
Der Stellungnahme wird entsprochen.
6. Landratsamt Starnberg, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 14.04.2020
6.1  Nach Durchsicht und Prüfung der Planunterlagen zu oben genanntem Bebauungsplan bestehen 
seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde keine Einwände.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
6.2  Die Anordnung der Hol- und Bringzone sowie die Anordnung bezgl. der Sicherstellung der Sichtflächen an der Tiefgaragenausfahrt erfolgt seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde außerhalb des Bebauungsplanverfahrens.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
III  Anregung der Verwaltung
Bei Durchsicht der Pläne ist aufgefallen ist, dass die Überschreitung der Baugrenze durch Balkone und aufgeständerte Terrassen gemäß Bebauungsplan nicht zulässig ist. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sind die Festsetzungen 3.3.2, 4.1 und 4.2 anzupassen.
IV  Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
V  Die Verwaltung wird beauftragt, ein verkürztes, eingeschränktes Änderungsverfahren durchzuführen.
angenommen: 9:3
Ö8 Bauantrag für den Neubau einer Hackschnitzelheizung auf der Fl. Nr.167/2, Gemarkung Hadorf, zugehörig zur Dorfstr. 30+30a (Antrag Nr. 2020/114), eingegangen am 29.06.2020
Sachverhalt
Am 29.06.2020 ging ein Bauantrag für den Neubau einer Hackschnitzelheizung auf der Fl. Nr.167/2, Gemarkung Hadorf, zugehörig zur Dorfstr. 30+30a (Antrag Nr. 2020/114), bei der Stadt Starnberg ein.
Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Es liegt in einem Bereich den der Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft darstellt.
Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, beurteilt sich die Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es gemäß Nr. 1 einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Die Debatte:
Herr Fiedler (FDP): Kann man das nicht gleich genehmigen? 
Herr Janik: Da die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht vorliegen, geht das heute noch nicht.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Hackschnitzelheizung auf der Fl. Nr.167/2, Gemarkung Hadorf (zugehörig zur Dorfstr. 30+30a) wird nicht erteilt, da der Nachweis der Privilegierung nicht vorliegt und die Erschließung nicht gesichert ist.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Falle der erneuten ortsaufsichtlichen Stellungnahme, bei Nachweis der gesicherten Erschließung und der Privilegierung, das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu erteilen.
angenommen: einstimmig
Ö9 Bauantrag für den Neubau einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl. Nr. 188/2, Gemarkung Starnberg (Heimgartenstraße 40 a)
Sachverhalt
Der o. g. Bauantrag ging am 20.07.2020 bei der Stadt Starnberg ein. Geplant ist die Errichtung einer Lärmschutzwand mit einem Abstand von jeweils 1,50 m entlang folgender Grenzen des Grundstücks: 
Grenze entlang der Hanfelder Straße auf der gesamten Länge (26,50 m zzgl. 2,25 m),
Grenze entlang der Heimgartenstraße auf einer Länge von 3,50 m,
Grenze zum südlichen Nachbargrundstück auf einer Länge von 7,50 m.
Die Lärmschutzwand besteht aus Stahlkörben mit Bodenfüllung und Begrünung und hat eine Höhe von 2,50 m.
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 8066. Gemäß der städtischen Einfriedungssatzung dürfen Einfriedungen nicht als geschlossene Mauer und nur mit einer maximalen Höhe von 1,20 m zur Straßenseite, ansonsten von 1,80 m, ausgeführt werden. Ausnahmsweise sind Anlagen zum Lärmschutz bis zu einer Höhe von 2,50, in besonderen Gefällelagen bis maximal 3,50 m zulässig, wenn die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse dies erfordern und das Straßen- und Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. 
Das dem Bauantrag beigefügte Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Kriterien gemäß der Handlungsanweisung aus schalltechnischer Sicht erfüllt sind. Auch die Anforderungen an Gestaltung und Ausführung werden erfüllt.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Hanfelder Straße sind ebenfalls Lärmschutzwände vorhanden.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Es sollen generell keine Straßen zwischen Lärmschutzwänden entstehen. Die Hanfelder Straße soll doch noch beruhigt werden. Auch ist es eine Gemeindestraße. Schaffen wir damit einen Präzedensfall? Dort ist das für ihn eine Fehlentwicklung.
Herr Weinl: Als Planer ist auch er generell gegen Lärmschutzwände. Es gibt aber auch die Gleichbehandlung. Die Gleichbehandlung ist für ihn hier höher zu gewichten. Die Straßenkategorie ist generell zweitrangig. 
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es wird weitere Anträge geben. Das sollte nicht zugelassen werden. Er hält das für gefährlich. 
Herr Fiedler (FDP): Es ist der Anfang von Starnberg. Da ist Verkehr.
Herr Zirngibl (CSU): Er kann nicht zustimmen. Das ist optisch unmöglich. Warum dürfen die ab der Oswaldstraße aufwärts schon, abwärts aber nicht Lärmschutzwände bauen? (Anm. d. Verf.: Immer nur, wenn entsprechende Gutachten vorliegen.) Wie sieht es mit einer Sanierung mit Flüsterasphalt aus? Da würden sich alle Anwohner freuen.
Herr Heidinger (BLS): Alle anderen Grundstücke haben eine gewachsene Struktur. Hier ist ein neue Bebauung. Der Eigentümer soll warten, bis seine Hecke entsprechend groß ist. Durch die Verkehrsinsel fährt man so oder so schon langsamer. Das kann man da dort schon ertragen.
Frau Pfister (BMS): Die Lärmschutzwand ist durch den Bebauungsplan abgedeckt? Über Geschwindigkeitsbeschränkungen könnte man das auch regeln?
Herr Weinl: Im Bebauungsplan ist das nicht geregelt. Es wird durch die Einfriedungssatzung geregelt.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Erst wurde alles abgeholzt, jetzt soll doch eine begrünte Wand erstellt werden? Das kann sie nicht mittragen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wie wäre die Lärmbelastung bei einer weiteren Temporeduzierung?
Herr Weinl: Für Tempo 30 wären diverse Umbaumaßnahmen notwendig, um die 30 km/h zu rechtfertigen.
Herrn Zirngibl (CSU): Hat da der Bauwerber einfach falsch gebaut? Er selbst hat da ja auch in der Hanfelder Straße gebaut und es ohne Lärmschutzwand geschafft.
Herrn Jägerhuber (CSU): Bisher gibt es keine Lärmschutzwände auf dieser Seite bis zur Riedelselstraße. Er hält die mögliche Schluchtbildung für gefährlich.
Herr Pfister (BMS): Er stimmt dem Vorschlag zu und begründet. Der Bauwerber hat gemäß Bebauunsgplan gebaut. Und die Straße ist so breit, da entsteht für ihn keine Schluchtwirkung. Verkehrliche Auswirkungen dauern zumeist auch eher lange. In ein paar Jahren wird die Hecke die Mauer verstecken. 
Herr Jägerhuber (CSU): Wurde dort irgendwo nach §34 eine Schallschutzwand bisher gebaut?
Herr Weinl: Die Bebauungspläne wurde immer möglichst einfach gehalten. Sie Lärmwerte innen im Haus werden auch aktuell einzuhalten.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl. Nr. 188/2, Gemarkung Starnberg (Heimgartenstraße 40 a) wird erteilt. Mit der Erteilung einer Ausnahme gemäß § 2 Abs. 7 der Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen besteht Einverständnis.
abgelehnt: 6:6
Ö 10 Bebauungsplan Nr. 8070 2. Änderung “Am Wiesengrund” für das Gebiet zwischen Weilheimer Straße, Waldspielplatz und Prinzeneiche, Gemarkungen Söcking und Starnberg; Hier: Aufstellungsbeschluss und verkürztes Beteiligungsverfahren
Sachverhalt
Der Wunsch der Bewerber ist, noch dieses Jahr aufgrund des Baukindergeldes die Baugenehmigung zu erhalten. Deshalb soll ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. 
Die Debatte
Herr Pfister (BLS): Er fragt nach dem Satzbau im Sachvortrag in der Beschlussvorlage. 
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wenn man auf die Garagen verzichten kann, könnte man die Planungen mit den Treppen ändern?
Herr Weinl: Die Innenplanung bleibt den Eigentümern überlassen.
Beschlussvorschlag
(Anm. d. Verf.: Die Vorlage liegt mir leider nicht digital vor.)
1. 2. Änderung im vereinfachten Verfahren
2.  Stellplatznachweis so verändern, dass bei den Häusern vom Typ 3 auch im Vorgarten zulässig sind.
3.  Beteiligungsverfahren durch die Stadtverwaltung durchführen
angenommen: einstimmig
Ö11 Bekanntgaben, Sonstiges
Es gibt keine Bekanntgaben.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Gibt es Ansinnen, Maisinger Weg und Umgebung zur Zone-30 umzuwandeln.
Herr Janik: Das ist im letzten Jour-Fixe bereits festgelegt.
21:45 Uhr - der öffentliche Teil ist beendet.
...
22:15 Uhr - auch der nicht öffentliche Teil ist beendet. 
(M)ein Fazit: 
31 Tagesordnungspunkte in 4,25 Stunden wären vielleicht früher nicht zu schaffen gewesen sein. Das spricht für sich, oder ...
Tagsüber darf also weiterhin auf den öffentlichen Grundstücken (außer auf der Seepromenade - da muss man wie bisher auf nicht durchgeführte Kontrollen hoffen) Alkohol getrunken werden. Ob dieser Kompromiss etwas bringt, wage ich persönlich zu bezweifeln. Für mich haben hier einige das “Feierabendbier” den “trinkenden und feiernden Jugendlichen und Jungerwachsenen” vorgezogen. 
Ansonsten gab es heute so manche interessante Wortwahl, die ich so nicht gewählt hätte. 
Auch die Anzahl der knappen Entscheidungen mit 6:6 war heute besonders hoch. 
Und ich hoffe, es wirft mir keiner vor, dass ich zumeist eher zuhöre, denn nach einer Vorbereitung auf der Basis der aktuellen recht ausführlichen Beschlussvorlagen vertrete ich die Meinung, dass ich mich nur dann zu Wort melde, wenn ich noch Fragen habe. Ich halte es als nicht unbedingt notwendig, mein Abstimmungsverhalten vorher allen Stadträten mittels einer allgemeinen Stellungnahme mitzuteilen, damit ich auch einmal das Wort hatte.
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politik-starnberg · 4 years ago
Text
Ein optimierter B 2 Tunnel, “Bucentaurpark”, für “Live” fast vollständige Zustimmung und Anderes ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 29.6.2020:
Mal sehen, ob wir auch noch einmal im “Sitzungsring” im kleinen Saal tagen werden. Wegen der “Gleichberechtigung” ist die Sitzordnung aktuell jedes Mal anders. Es ist ein bisschen wie “Die Reise nach Jerusalem”, nur dass es ausreichend Plätze gibt.
Als öffentliche Tischvorlage gibt es heute ... keine ...
Mal schauen, wie ich heute die “Debatte” schriftlich “organisiere” ... ich übe noch ...
Es ist schon komisch, jetzt von “weitem” auf die Pressetische zu schauen ...
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
18:35 Uhr - Herr Janik begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Es gibt keine Änderungswünsche zur Tagesordnung.
TOP 2 Bürger fragen
Frau Dr. Weskamp: Sie hat drei Punkte. Sie fragt nach der “Eichen-Leiche” beim Kneippgelände? Was passiert mit dem jetzt ein Jahr altem Holz? Sie fragt nach der Fußwegverlängerung oben in Söcking zum Pförtnerhaus? Und sie fragt nach dem Einheimischenmodell und überflüssigen Arbeiten dort. Es geht um die doppelten Revisionsschächte, unnötig aufgeschüttetem Kies und die “Nobelvariante” für den Bordstein?
Herr Weinl: Der AWISTA hat die Schmutzwasser-Entsorgung geplant und beauftragt. Die Granitbordsteine sind nichts Außergewöhnliches. Die halten länger. Insgesamt musste so oder so aufgeschüttet werden. Die Baugruben sind nicht vollständig aufgefüllt.
(Anm. d. Verf.: Der Zustand ist wie er ist. Da braucht man eigentlich nicht mehr diskutieren. Information ist sinnvoll, aber Änderungen zu fordern, ist zeitlich wohl kaum noch möglich.)
Herr Urbasch: Vor der Wahl wurde festgestellt, dass in Söcking 30 Jahre nichts vorangegangen ist. Dann gab es den Workshop für die Söckinger. Wie ist da der Stand des Projekts und was kostet die Geschichte?
Herr Janik: Dem Auftrag liegt ein Stadtratsbeschluss zu Grunde. Er sieht auch Bedarf in Söcking. Über die Kosten macht “er sich noch schlau”.
(Anm. d. Verf.: Spannend ist das schon. Sollte doch im Juli die zweite Bürgerbeteiligung sein. Wie da der Stand des Projekts ist, interessiert mich auch.)
Herr Urbasch: Warum werden nicht “intellektuelle Ressourcen” in die städtischen Planungen eingebunden. Er sollte von der Stadt organisierte Treffen von Bürgern geben, wo interessierte Bürger Ideen äußern können (Anm. d. Verf.: Sind das nicht die STAgenda-Gruppen? Das haben wir doch schon.) Die STAgenda Gruppen sind für ihn “voll daneben”.
Herr Janik bittet darum, zu fragen und nicht zu plädieren.
Und er möchte etwas zum Haupt- und Finanzausschuss sagen. Die Kassenlage ist ja jetzt bekannt. Das Museum und das Seebad sind kein “Betongold” (Aussage eines Stadtrats). (Anm. d. Verf.: Wann kommt die Frage?) Die großen Sachen, z. B. Gutachter, wurden bei Ausschusssitzung nicht erwähnt. Auch der Verlust durch die Wertminderung des Baulands in Söcking durch den Mobilfunkturm wurde nicht angesprochen. (Anm. d. Verf.: Jetzt kann schonlangsam die Frage kommen.) Gibt es die Möglichkeit einer “Ausgemeindung” von Söcking? 
Frau n.n.: Sie fragt nach der Possenhofener Straße und die Einbahnstraßenregelung in der Unterführung beim Yachtclub. Viele fahren trotzdem durch. Wäre es möglich, ein zusätzliches Schild (mit weißem Pfeil auf blauem Grund), das Anbiegen zu unterbinden. 
Frau n.n.: Es geht um die Aussage von Herrn Janik zum Thema “Brauchen wir eine Musikschule”? Sie möchte dafür plädieren, dass eine Musikschule nötig ist. (Anm. d. Verf.: Jetzt wird auch eher “plädiert”, als “gefragt”.) Sie möchte dazu gerne eine Stellungnahme dazu. 
Herr Janik: Wir haben eine schwierige Haushaltslage. Viele Punkte wurden angesprochen. Die Pflichtaufgaben sind den freiwilligen Aufgaben vorzuziehen. Die Musikschule wird sicher von keinem insgesamt in Frage gestellt. Er ist bereit, auch über diesen Punkt zu diskutieren.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es werden einige Personalveränderungen und vergebene Aufträge genannt.
TOP 4 B 2 Tunnel - Planänderungsverfahren
Im Laufe der letzten Jahre fanden zu mehreren Themen Abstimmungsgespräche zwischen dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Stadt Starnberg statt. Zu den Themen Tunnelsicherheit, Brandschutz, Notausgänge, Lüftungskamin, Tunnelportale, Spartenverlegung und Bauabwicklung wurde die Planung vertieft. Einige Änderungen bedürfen aufgrund ihrer Abweichung zur planfestgestellten Planung eines erneuten Genehmigungsverfahrens, in dem sowohl die Öffentlichkeit, als auch die Behörden beteiligt werden.
Die Regierung von Oberbayern beabsichtigt die Öffentlichkeitsbeteiligung zeitnah durchzuführen. Die Stadt Starnberg hat die Möglichkeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ihre Belange zu äußern und Anregungen zum Verfahren abzugeben.
Herr Zuber stellt die geplanten “kleinen” Änderungen und den aktuellen Stand vor:
Planänderungsverfahren
Das Verfahren wurde im Juni eingeleitet.
Grund für die optimierte Planung sind die neuen Richtlinien (RABT 2016 / EABT 2020, Richtlinie 2004/54/EG, ZTV-Ing.)
Grund ist auch das hydrogeologische Gutachten mit 57 zusätzlichen Bohrungen. 
Die Bauwerksentwürfe wurden optimiert.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden angepasst.
Es gab Abstimmungen mit den Versorgungsträgern und Dritten (Nicht jeder weiß, wo welche Leitungen liegen, selbst wenn es eigentlich “die Eigenen” sind ...)
Die Unterlagen für das Planänderungsverfahren umfassen zwei Aktenordner.
Bei den Dükern gibt es zum Teil geänderte Betroffenheiten und mehr oder weniger notwendigen Grunderwerb.
Es gibt einen weiteren Düker im Bereich der Rampe des Nordportals.
Das Dükerbauwerk beim Almeidaweg ist bis zu 40 Meter tief und ist deshalb so groß, dass Bohrgeräte in den Bauwerken die jeweils weiteren Stollen bohren können.
Es gibt ein Beweissicherungsverfahren, z. B. bei der Fischereizucht. Entsprechende Pegel sind zum Teil schon vorhanden.
Auch im Schlosshof ist eine Messstelle für das Setzungsverhalten geplant.
Der Beweissicherungskorridor wurde etwas erweitert.
Es wird mit maximal 2 cm Setzungen im schlechten Fall gerechnet.
Es gibt neue Aufstellungsflächen für Rettungskräfte und Evakuierungsaufzüge, so dass die Notausstiege etwas angepasst wurden.
Der Notausstieg 1 (parallel zur Weilheimer Straße) wurde auf die andere Straßenseite verlegt und ist quasi über dem Düker. Es wird dadurch ein Bauwerk eingespart.
Es gibt eine automatische Brandbekämpfungsanlage (bzw. es soll sie geben). (Anm. d. Verf.: Wer jetzt den Tunnel noch als zu unsicher ansieht, den wird sicher auch keine weitere Maßnahme ernsthaft überzeugen. Denn für zwei Röhren ist Starnberg einfach zu klein.)
Durch die jetzt gegenüberliegenden Pannenbuchten kann dort von den Rettungskräften gewendet werden.
Die Baustelleneinrichtungsfläche Süd wird vergrößert. Es gibt viel Platz für Beprobung und Lagerung. Es gibt deutlich verschärfte Beprobungsrichtlinien. Durch die große Fläche können Fahrvorgänge reduziert werden. Auf ein Zwischenlager an anderer Stelle kann verzichtet werden.
Die Änderungen ergeben ein “Mehr an Sicherheit.”
Es geht im Planänderungsverfahren im Wesentlichen um Grunderwerb und Folgemaßnahmen. Es geht nicht um betriebliche Dinge. Es geht um die öffentlich rechtlichen Beziehungen.
Es geht nur um Anpassungssachverhalte durch notwendig gewordene Änderungen.
Der Antrag wurde bei der Regierung von Oberbayern gestellt.
Im Juli 2020 wird es die öffentliche Auslegung der Unterlagen geben. 
Optional wird es einen Erörterungstermin geben.
Die Unterlagen bestehen aus Plänen und einem Ausführungsbericht der beantragten Änderungen.
Aktueller Stand:
Die Verkehrsinsel in der Münchner Straße ist schon umgesetzt.
Die aktuelle Baustelle zum Nordzulauf wird dieses Jahr abgeschlossen sein.
Dieses Jahr wird noch im Bereich der Gautinger Straße begonnen werden. 
Die Bereitstellungsfläche Süd nimmt Gestalt an.
Zwischen Juli und September wird das Testfeld “Düsenstrahlverfahren” bei Mc Donalds durchgeführt.
Die “Offline”-Kanäle für Informationen sind weiterhin geöffnet. 
Die Diskussion:
Herr Mooser (WPS): Wird heute das erste Mal die Öffentlichkeit informiert? Sind Erörterungstermine vor Ort geplant oder haben Erörterungstermine stattgefunden? Müssen sich alle privaten Eigentümer, die jetzt neu betroffen sind, selber darum kümmern, ob sie betroffen sind? Liegt auch eine Umweltverträglichkeitsstudie vor?
Herr Zuber: Es gab schon letztes Jahr die Bekanntmachung einer optimierten Planung. Für die konkreten Inhalte geht es heuer los. Das Planänderungsverfahren bietet die Möglichkeit einer Beteiligung der Öffentlichkeit. Erörterungstermine finden immer erst nach Auslegung statt. Über Erörterungstermine entscheidet die Regierung von Oberbayern. Im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen sind z. B. die Eigentümer der Almeida Villa schon informiert worden. Maßgeblich ist die ortsübliche Bekanntmachung durch die Stadt Starnberg. Im Rahmen der Beweissicherung geht das Bauamt aktiv auf die Betroffenen zu. Die Art einer möglichen Betroffenheit kann jeder Bürger über seine Flurstücksnummer feststellen. Das Planänderungsverfahren beinhaltet nur Änderungen von Sachverhalten. Wenn Natur neu betroffen ist, wird das im Kapitel “Landschaftspflegerische Maßnahmen” berücksichtigt.
Frau John (BMS): Wie sieht es beim Anschluss der Franz-Heidinger-Straße aus? Gibt es da auch Änderungen? Können Aussagen zu den Baukosten machen?
Herr Zuber: Die Änderung ist nicht enthalten. Die nächste Kostenüberprüfung wird auf den technischen Planungen aufbauen. Die Ausschreibungsplanung sind noch nicht vollständig.
Prof. Gaßner (UWG): Es gab viele Debatten über die Sicherheit. Die aktuelle Planung ist an die neuen Sicherheitsbestimmungen angepasst. Das hat das Staatliche Bauamt aus eigenem Antrieb umgesetzt. 
Herr Mooser (WPS): Ändert sich durch die Planänderungen der Baubeginn des eigentlichen Tunnel? Der Termin 2026 ist ja nicht mehr zu halten!
Herr Zuber: Das Planänderungsverfahren war bisher nicht vorgesehen. Die Auswirkungen auf den Gesamtzeitplan kann nicht abgeschätzt werden, da keiner weiß, ob sich aus den Einwendungen Klagen ergeben werden. 
Herr Mignoli (BLS): Der Düker unter dem Shell-Tankstelle ergibt doch Einnahmeverluste für die Tankstelle?
Herr Ludwig: Es ist kostengünstiger und schneller, wenn die Tankstelle für eine gewisse Zeit abgebaut und am Ende wieder aufgebaut werden. Das ist mit den Eigentümern schon besprochen worden. 
Herr Summer (BLS): Warum bezahlt der Abwasserzweckverband bzw. die Gebührenzahler die Verlegung der Abwasserkanäle?
Herr Zuber: Einige Abwasserleitungen sind zu verlegen. Das Gesetz gibt vor, dass der Eigentümer die Verlegung zu bezahlen hat. Über Gestattungsverträge haben die Spartenträger die Erlaubnis, die Straße zu nutzen, wenn Verlegungen auf eigene Kosten durchgeführt werden. Gebühren werden dafür nicht an das Bauamt gezahlt. 
Herr Mooser (WPS): Es kommen dadurch keine zusätzlichen Kosten auf die Stadt zu? Findet das Düsenstrahlverfahren auf der gleichen Fläche wie letztes Jahr geplant statt? War geplant, die Ergebnisse in das Planänderungsverfahren einfließen zu lassen?
Herr Zuber: Das ist korrekt (mit Bezug auf die Frage nach zusätzlichen Kosten).
Herr Ludwig: Das Verfahren wurde letztes Jahr verschoben. Es gab ursprünglich vier Standorte. Der beste Standort ist vor dem Gymnasium. Vor McDonalds ist der zweibeste Standort mit drei Bohrungen weniger. Die Rheinlandstraße wird in den Ferien zeitweise gesperrt werden. Eine Berücksichtigung im Planänderungsverfahren war nicht geplant. Im Planänderungsverfahren werden nur geänderte Betroffenheiten behandelt. Technische Sachverhalte sind nicht Bestandteil des Planänderungsverfahren.
Frau John: Beim Düker und beim Testfeld am Nordportal sind auch städtische Flächen als betroffen markiert? Wie werden die genutzt?
Herr Ludwig: Beim Tesfeld werden nur die Parkbuchten für die Baustelleneinrichtung genutzt.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Was wird mit dem Aushub aus den Bohrungen geschehen? 
Herr Ludwig: Der Rücklauf aus den Bohrungen wird in Tanklastwagen zur Lager am Südportal gebracht, dort verdickt und geprobt. Dann gibt es die Optionen: wegfahren, erdbautechnisch weiter verwenden oder getrocknet weiter verwenden. Es sind insgesamt nur 400 Kubikmeter. Das ist auch gleich ein Test für den zukünftigen Tunnelaushub.
Herr Heidinger (BLS): Welche Kosten entstehen durch die Spartenverlegungen? Das haben ja die Bürger zu zahlen.
Herr Ludwig: Es gibt seit 2,5 Jahren Gespräche mit den Spartenträgern, so dass optimierte Planungen stattfinden können. Am Beispiel des Abwasserzweckverbands werden die Planungen in 9 Monaten zeigen, welche Kosten erforderlich sind. Es sind bereits Spartenbündelungskanäle vorgesehen. 
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Was ist mit den Bäumen bei der Baustellenfelderweiterung und dem Biotop neben dem Edeka?
Herr Ludwig: Der bestehende Bestand wird geschützt und nicht gefällt. Der Buchenwald war noch nie betroffen. Es werden weitere Ackerflächen genutzt. 
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wie sieht es mit der thermischen Nutzung der Düker aus? 
Herr Ludwig: Es ist weiterhin eine Option. Die Stadt klärt über ein Gutachten die thermische Nutzung. Das Bauamt wird dann die bauliche Nutzung entsprechen umsetzen. Im Düker 3 wird viel Platz für mögliche Anlagentechnik sein. 
Prof. Gaßner (UWG): Er fragt nach dem Quellgebiet des Sieben-Quelle-Baches?
Herr Ludwig: Das ist auch tabu. Die Baustelleneinrichtungsfläche ist versiegelt und mögliche Abwässer werden vor dem Eintreten in den Boden gereinigt. Es sickert nichts unkontrolliert in die Landschaft.
Herr Mooser (WPS): ...
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Starnberg nimmt den vorgestellten Planungstand der beabsichtigten Planänderungen zum planfestgestellten Projekt B2-Tunnel vom 29.06.2020 zur Kenntnis.
angenommen: 26:3 (WPS & ??)
Herr Mooser (WPS): Er hat dagegen gestimmt, da er nicht vollumfänglich informiert wurde. (Anm. d. Verf.: Das ist doch noch gar keine “vollumfängliche” Information. Deshalb gibt es ja den Teil 2 des Beschlusses.)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen nach Einleitung des Verfahrens den Fraktionen zuzuleiten und dem Stadtrat nach Rückmeldung aus den Fraktionen einen Vorschlag für eine Stellungnahme der Stadt Starnberg zur Beratung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
Frau John (BMS): Mit der Zustimmung wird nicht für den B 2 Tunnel gestimmt, da die Verkehrsentlastung nicht eintreffen wird.
TOP 5 Seebad Starnberg: Antrag auf freien Eintritt für Kinder und Jugendliche der Feuerwehren, BRK Wasserwacht, BRK Rettungsdienst, THW und DLRG
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.07.2019 unter anderem folgenden Beschluss gefasst, dass die Aktiven der Feuerwehr (Starnberg + Ortsteile), BRK Wasserwacht Ortgruppe Starnberg, BRK Rettungsdienst Ortsgruppe Starnberg, THW Ortsgruppe Starnberg und DLRG Possenhofen - Starnberg bis auf weiteres freien Zutritt zu allen Bereichen des Seebades Starnberg zu gewähren. Für Inhaber der Ehrenamtskarte wird auf folgende Eintritte im Seebad ein 50% - Nachlass gewährt: 3 Stunden Karten, 4 Stunden Karten und Tageskarten für Schwimmbad und Sauna. Zur Feststellung der Berechtigung ist jeweils die Vorlage der Ehrenamtskarte oder ein vom jeweiligen Vereinsvorsitzenden/Kommandanten ausgestellter Berechtigungsschein bei Eintritt ins Seebad vorzulegen.
Der Stellvertretende Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Hadorf hat beantragt, dass den aktiven Kindern und Jugendlichen der Feuerwehren freien Zutritt zu allen Bereichen des Seebades Starnberg gewährt wird. Der Antrag wurde damit begründet, dass es für die Teilnahme an der Feuerwehr größten Anreiz bieten würde, wenn die Kinder und Jugendlichen freien Zutritt zu allen Bereichen des Seebades Starnberg erhalten.
Die Entscheidung, wer so eine Karte bekommt bzw. wem die Karte wieder entzogen wird, erfolgt durch den jeweiligen Kommandanten.
(Anm. d. Verf.: Auf das Protokollieren der vorgetragenen Sachbeiträge verzichte ich jetzt, da dieser oben schon zusammengefasst aus der Beschlussvorlage gelesen werden kann.)
Die Debatte:
Herr Mignoli (BLS): Welche Kosten entstehen? Die BLS ist dafür.
Frau Fohrmann (CSU): Bei kleineren Kindern würden die Eltern mitkommen und bezahlen. Es sind sicher weniger Kosten als eine Werbemaßnahme.
Herr Heidinger (BLS): Das ist sehr positiv. Die Kosten werden erträglich sein.
Frau John (BMS): Wir unterstützen das auch.
Beschlussvorschlag:
Den Mitgliedern der Kinder- und Jugendgruppen der
Freiwillige Feuerwehr (Starnberg + Ortsteile) - BRK Wasserwacht Ortgruppe Starnberg
BRK Rettungsdienst Ortsgruppe Starnberg
THW Ortsgruppe Starnberg
DLRG Possenhofen – Starnberg
wird bis auf weiteres freier Zutritt zu den Bereichen Hallenbad und Strandbad des Seebades Starnberg gewährt.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Änderung der Parkgebührenordnung; Antrag Stadträte Prof. Dr. Otto Gaßner und Dr. Franz Sengl vom 07.01.2020
Es wurde beantragt, dass die Benutzung der Parkpalette am Bahnhof Nord wieder unentgeltlich gestattet wird.
Die Intention der Parkraumbewirtschaftung ist das Fernhalten von Dauer-, Langzeit- und Fremdparkern. Dies wird durch das Erheben der Gebühr, der Höchstparkdauer von 14 Tagen und der Regelung zur ausschließlichen Nutzung der Parkfläche durch ÖPNV-Nutzer erreicht, so dass mehr Parkraum für Pendler und sonstige ÖPNV-Nutzer zur Verfügung steht.
Bei einer erneuten Änderung der Parkgebührenordnung und der damit einhergehenden Abschaffung der Parkgebühren am Bahnhof Nord gilt es zu bedenken, dass sich die Parkraumbewirtschaftung inzwischen etabliert hat. Das Rückgängigmachen der Bewirtschaftung wäre, insbesondere für die ÖPNV-Nutzer, schwierig zu vermitteln. Zudem wurden für die Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung zwei Parkscheinautomaten angeschafft sowie mehrere Parkwegweiser angebracht.
Die Debatte:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er akzeptiert die Gebühr und fragt nach den Einnahmen? Eine Alternative wäre das Prüfen des Fahrscheins beim Ausfahren.
Herr Beck: Im Durchschnitt gab es ca. 695 EUR / Woche. Ab April waren es nur um die 200 EUR / Woche. Es steigt aktuell wieder. Die Automaten haben ca. 15.000 EUR gekostet.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er ist mit “keiner Änderung am Parkdeck Nord” einverstanden. Beim Innenstadtkonzept werden auch Gedanken zum ruhenden Verkehr notwendig sein.
Herr Jägerhuber (CSU): Gab es von Januar bis März auch freie Parkplätze?
Herr Beck: Die “Wildparkersituation” hat sich auch im Januar deutlich entspannt. Hochgerechnet amortisieren sich die Parkscheinautomaten schon nach sechs Monaten.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie kann die freien Parkplätze bestätigen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): ...
Beschlussvorschlag:
Die Parkraumbewirtschaftung der Parkpalette am Bahnhof Nord wird beibehalten; es erfolgt keine Änderung der Parkgebührenordnung.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Richtlinien über die Datennutzung durch den Ersten Bürgermeister sowie seiner Stellvertreter der Stadt Starnberg
Im Zuge der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Datenerhebung für Gratulationen durch den Bürgermeister zu Geburtstagen, Jubiläen etc. nicht mehr zulässig. Es ist daher der Erlass einer Richtlinie notwendig, die eine Rechtsgrundlage zur Erhebung und Verarbeitung der hierfür notwendigen Daten schafft.
Der Stadtrat der Stadt Starnberg beschließt folgende Richtlinie über die Datennutzung durch den Ersten Bürgermeister der Stadt Starnberg sowie seine Stellvertreter:
Die Debatte:
Herr Jägerhuber (CSU): Was ist mit den Bürgern, die mit einer besonderen Auszeichnung geehrt werden?
Herr Beck: Da der Bürgermeister dann nicht auf das Melderegister zugreift, ist das davon unabhängig.
Beschlussvorschlag
Richtlinien über die Datennutzung durch den Ersten Bürgermeister der Stadt Starnberg sowie seine Stellvertreter
l. Allgemeines
Die Stadt Starnberg benötigt für Gratulationen, bei Beileidsbekundungen, von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten, diese sind Name, Vorname und Adresse. Unter Berücksichtigung des Gebotes der Datenminimierung gem. Artikel 5 Abs.1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlässt der Stadtrat der Stadt Starnberg folgende Richtlinie:
1.Gratulationen
Der Erste Bürgermeister der Stadt Starnberg oder sein Stellvertreter ist berechtigt Glückwünsche bei folgenden Anlässen auszusprechen:
a)  zur Geburt jeden Kindes, dessen Eltern in Starnberg wohnhaft sind b)  zum 18. Geburtstag b)  bei dem 70. Geburtstag und jedem fünften weiteren Geburtstag c)  ab dem 95. Geburtstag bei jedem weiteren Geburtstag d)  bei dem 25. 50., 60., 65., und 70. Ehejubiläum e)  ab dem 70. Ehejubiläum in jedem weiteren Jahr (Buchst. n) - e) vgl. § 50 Abs. 2 BIVIG) L2 f)  an die Abschlussschüler der Mittelschule, der Realschule und des Gymnasiums
2.Todesfälle
Der Erste Bürgermeister der Stadt Starnberg bzw. sein Stellvertreter kann für die Hinterbliebenen der Verstorbenen, ein Kondolenzschreiben übermitteln.
3. Datennutzung
Die Datennutzung durch den Ersten Bürgermeister und seinen Stellvertreter richtet sich nach Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Hierbei ist zu beachten, dass bei einem vorliegenden Widerspruch gegen die Übermittlung der Daten gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) davon auszugehen ist, dass die betreffende Person auch eine Gratulation bzw. die Hinterbliebenen eine Beileidsbekundung durch den Ersten Bürgermeister oder seinen Stellvertreter nicht wünscht.
II. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Richtlinien sowie Abweichungen in einzelnen Fällen bleiben dem Stadtrat der Stadt Starnberg vorbehalten. Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2020 in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Namensgebung der in der rechtsverbindlichen 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 8070 festgesetzten Verkehrsflächen "Am Wiesengrund"
Für das Einheimischen Modell "Am Wiesengrund" sind die Verkehrsflächen in der rechtsverbindlichen 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 8070 festgesetzt. Dabei wird zwischen den Haupterschließungsangern und den 3 zusätzlichen Erschließungswegen unterschieden. Die Haupterschließungsflachen sind mit besonderer Zweckbestimmung als "verkehrsberuhigter Bereich" und die zusätzlichen Zuwegungen zu den Haustypen 1 als Eigentümerwege festgesetzt. Die bauplanungsrechtliche Zweckbestimmung "verkehrsberuhigter Bereich" ist straßenrechtlich im Hinblick auf die Widmungsverfügung und Namensgebung nicht von Bedeutung. Dies wird nach Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mittels Verkehrszeichen geregelt.
Nach derzeitigen Sachstand obliegt das dingliche Recht an den jeweiligen zukünftigen Flächen noch der Stadt Starnberg. Die Zustimmungen zur Widmung wird jeweils im Notarvertrag mit den neuen Eigentümern geregelt.
Weiter hat die Namensgebung einer öffentlichen Verkehrsfläche Auswirkungen auf die zukünftige Hausnummernvergabe nach Art. 6 Abs. 2 BayStrWG. Die Hausnummerierung und damit auch die Straßenbenennung hat im Hinblick auf eine übersichtliche Nummerierung und gute Orientierung im Quartier zu erfolgen.
Die Debatte:
Frau John (BMS): Sie schlägt den Namen Hans Beigel oder Heiner Janik (Anm. d. Verf.: Der Vater vom Ersten Bürgermeister.) vor.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er schlägt Kurt Eisner vor.
.... es werden noch weitere Namen vorgeschlagen ...
Herr Zirngibl (CSU): Zu lange Namen sollten nicht verwendet werden. Das gibt nicht nur Probleme bei der Post.
... jetzt geht es ein wenig Hin und Her, welche Persönlichkeit auch möglich wäre oder ob mal für das Viertel ganz andere thematisch zusammenhängende Namen verwenden sollte ...
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Die Angelegenheit wird im 9.7.2020 beschlossen.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Videoübertragung von Sitzung des Stadtrates der Stadt Starnberg; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
Die Fraktion der SPD in Starnberg hat beantragt, dass öffentliche Sitzungen bzw. öffentliche Sitzungsteile von Sitzungen des Stadtrates der Stadt Starnberg zukünftig via Live-Stream direkt aus dem Sitzungssaal, parallel auf der Website der Stadt Starnberg online übertragen werden.
1. Rechtliche Beurteilung:
Kommunal- bzw. haushaltsrechtliche Beurteilung:
1.     Wie bereits in der Beschlussvorlage 2018/020-1 dargestellt, bedarf es einer Regelung in der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Starnberg, wonach eine Übertragung nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung jedes einzelnen Sitzungsteilnehmers zulässig und der Zuhörerbereich insgesamt von der Übertragung auszunehmen ist. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Geschäftsordnung 2020-2026 können die erforderlichen Regelungen getroffen werden.
2.     Mit der Öffentlichkeit der Sitzung im Sinne von Art. 52 Abs. 2 GO meint der Gesetzgeber die Saalöffentlichkeit, also die Möglichkeit, bei den Sitzungen des Gemeinderats anwesend zu sein, zuzusehen, zuzuhören, sich Notizen zu machen und ggf. – z.B. seitens der Presse – die so aufgenommenen Informationen zu verbreiten.
3.     Nach der Vorstellung des Gesetzgebers müssen Haushaltsmittel zu allererst für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde eingesetzt werden. Dafür ist eine langfristige Vorausschau in der Planung und in den finanzpolitischen Entscheidungen der Gemeinde erforderlich. (BeckOK KommunalR Bayern/Sedlmaier, 5. Ed. 1.3.2020 Rn. 3, GO Art. 61 Rn. 3)
Mit Verweis auf die Beschlussvorlage BV-Nr. 2020/179 zum Tagesordnungspunkt "Haushalt 2020 und Finanzplanung 2021-2023" ist festzustellen, dass im aktuellen Stand der Haushaltsplanung in keinem Jahr des Haushalts- und Finanzplanungszeitraums die vorgeschriebene Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe der vertragsgemäßen Darlehenstilgungen dargestellt werden. Es bedarf deshalb beträchtlicher Kürzungen bei den laufenden Ausgaben sowie spürbarer Einnahmeerhöhungen, um das Finanzierungssaldo zu minimieren.
Die Ausgaben zur Live-Übertragung würden den städtischen Haushalt einmalig sowie laufend belasten.
Datenschutzrechtliche Beurteilung:
Der Bayerische Landesbeauftrage für den Datenschutz hat in seinem 21. Tätigkeitsbericht unter Ziffer 11.2 zur Übertragung öffentlicher Gemeinderatssitzung im Internet Stellung bezogen (vgl. Anlage 2).
Im Wesentlichen vertritt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz nachfolgende Auffassung:
Eine Übertragung der Sitzungsbeiträge von Gemeinderatsmitgliedern oder Redebeiträgen von Gemeindebediensteten im Internet ist nur zulässig, wenn diese der Übertragung zugestimmt haben und zwar sowohl was Bild, als auch Ton betrifft.
2. Technische Umsetzung:
Unter Berücksichtigung des Aufsatzes des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zum Thema der Live-Übertragung (Anlage Nr. 2), wäre es zukünftig ausschließlich möglich, Sitzungen des Stadtrates im großen Saal der Schlossberghalle abzuhalten, um den Besucher grundsätzlich nicht zu filmen.
Technisch würde eine Videoaufnahme wie Folgt ablaufen:
Das einzelne Ratsmitglied wird mit einer schwenkbaren Kamera, welche durch die einzelne Sprechstelle gesteuert wird, gefilmt. Hierdurch ist gewährleistet, dass nur der Redner gefilmt wird, der seine Einwilligung erklärt hat. Während der Rede eines Ratsmitgliedes, Verwaltungsmitarbeiters oder Gastes, welcher seine Einwilligung nicht erklärt hat, wird das Bild geschwärzt und der Ton ausgeschalten. Die Steuerung müsste händisch vorgenommen werden. Der Ton muss jeweils von einem Beschäftigten gesteuert werden. D. h. jemand sitzt an einem Knopf und entscheidet, ob die Audioübertragung stummgeschalten wird.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es fallen einmalige Gesamtkosten in Höhe von 12.350 € bis 20.850 € für Accesspoints, PCs, USB Interfaces/Konverter, Kameras, Bildmischer und Lizenzen an. Darüber hinaus fallen laufende Kosten in Höhe von 100 € bis 500 € je Übertragung für die Übertragungsdienstleistung an. Die Personalkosten für die Steuerung sind nicht enthalten, da der tatsächliche Personalaufwand schwer zu schätzen ist.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat jährliche Ausgaben in Höhe von ca. 19.000 € für die anfallenden Dienstleistungen in Bezug auf die Live-Übertragung (Filmen etc.) sowie spätere Aufbereitung.
4. Fazit:
Das Ziel ist es, größtmögliche Transparenz beim Zustandekommen von kommunalpolitischen Entscheidung herbeizuführen. Durch den Live-Stream via Internet wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten, sich direkt über die Debatten im Stadtrat live als auch im Nachgang von Stadtratssitzungen zu informieren. So können die Stadtratssitzungen sozusagen ins „Wohnzimmer“ gebracht werden, um einen Einblick in die Kommunalpolitik zu bieten und so auch das öffentliche Interesse zu stärken.
Die bisherigen Abstimmungsergebnisse zur Einführung eines Livestreams im Stadtrat von Starnberg waren nie einstimmig, weshalb davon auszugehen ist, dass einzelne Mitglieder des Stadtrates ihre Zustimmung zur Übertragung nicht erklären werden. Wobei hierbei zu berücksichtigen ist, dass die
Mandatsträger nicht als Privatperson agieren, sondern sich bewusst für ein öffentliches Amt entschieden haben. Die Persönlichkeitsrechte treten hierbei im Regelfall hinter den demokratischen Teilhabegrundrechten zurück. Auch wenn sich aus dem Öffentlichkeitsprinzip keine Pflicht zur Medienöffentlichkeit herleiten lässt, so wäre eine Öffnung für digitale Informationskanäle auch geeignet, die Funktionen des Öffentlichkeitsprinzips zu erfüllen.
Der Erfolg des Live-Streams via Internet hängt demnach maßgeblich davon ab, ob sämtliche Mitglieder des Stadtrates sowie die Amts- bzw. Sachgebietsleiter der Stadtverwaltung die Zustimmung zur Übertragung erklären.
Aus diesem Grund empfiehlt die Stadtverwaltung nachfolgende Beschlussfassung.
Die Debatte:
Herr Janik: Es ist machbar, aber der Mehrwert steht und fällt mit der Anzahl der Zustimmenden.
Frau Falk (SPD): Sie bedankt sich für die Abwägung der verschiedenen Werte. Der barrierefreie Zugang hat ein großes Gewicht. Mit der Wahl haben wir uns der Öffentlichkeit gestellt. Sie möchte eine Trennung bei der Abstimmung zwischen den Stadträten und den Mitarbeitern der Verwaltung. Sie möchte die Abstimmung bei den Stadträten öffentlich.
Herr Janik: Es darf keine Stigmatisierung bei der Entscheidung „Ja“ oder „Nein“ geben.
Herr Fiedler (FDP): Er befürwortet den Vorschlag der Stadtverwaltung. Er hat bei den Kosten Bauchschmerzen. Er ist für eine Einführung erst im nächsten Jahr.
Herr Mignoli (BLS): Der bedankt sich für den Vorschlag. Reicht nicht auch zunächst eine Tonbandaufnahme
Herr Janik: Das würde bei einer Wiedervorlage betrachtet werden.
Herr Heidinger (BLS): Er beantragt das Ende der Rednerliste: Angenommen: 26:3
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie sieht den Wunsch nach Transparenz. Sie sieht eine Medienöffentlichkeit etwas skeptischer. Die Persönlichkeitsrechte haben auch ein Gewicht. Auch die Haushaltssituation ist nicht rosig. Eine Videoübertragung ist nicht zwingend erforderlich. Es gibt auch die Presse und die Protokolle (Anm. d. Verf.: Es gibt nur die Niederschriften, aus der das Abstimmungsverhalten nicht hervorgeht - oder meint sie uns “Blogger”?).
Herr Prof. Picker (WPS): Das Geld soll lieber für Kindergärten ausgegeben werden. Der Beschluss braucht deshalb erst gar nicht beschlossen werden. (Anm. d. Verf.: Wer die Historie dazu kennt, wird sicher auch ein wenig schmunzeln.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Stadträte sollten auch abgefragt werden, ob einer reinen Tonaufnahme zugestimmt werden würde.
Herr Heidinger (BLS): Er sieht auch die Kosten. Wenn das im Netz ist, kommen noch weniger Bürger zu den Sitzungen. Die Bürger sollten sich lieber aufraffen.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Der Antrag wird unterstützt. Die kommunale Demokratie kann so miterlebt werden. Je mehr die Bürger miterleben können, desto häufiger sind sie vielleicht selbst betroffen. Wenn Stadträte eine Übertragung ablehnen, wäre das widersprüchlich. Kein gewählter Stadtrat sollte sich vor den Bürgern nach der Wahl verstecken. Es ist auch eine politische Frage. Er glaubt Herrn Prof. Picker nicht. Er schiebt die Kindergärten nur vor.
Antrag Prof. Picker, Aufhebung des Beschlusses wegen Nichtigkeit
Abgelehnt: 2:27 
(Anm. d. Verf.: Ich verweise zur Vollständigkeit auf das Protokoll https://www.politik-starnberg.de/post/170286026774/spatenstich-im-juli-nicht-ausgeführte-beschlüsse, TOP 20. Damals waren die Kosten sicher kein Argument.)
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unverbindlich bei den Mitarbeitern der Stadtverwaltung und bei den Mitgliedern des Stadtrates anzufragen, ob diese einer Live-Übertragung (Ton / Video) zustimmen würden und die Ergebnisse der Abfrage anschließend anonymisiert wieder zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Angenommen: 28:1 (gegen Prof. Picker)
Herr Prof. Picker (WPS): Die Stadträte der WPS werden grundsätzlich aus Kostengründen einer Live-Übertragung nicht zustimmen.
TOP 10 Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat; Verlängerung der Amtszeit auf Grund der Corona-Pandemie
Der Seniorenbeirat der Stadt Starnberg wurde im Jahr 2016 für die Dauer von vier Jahren von den Bürgern der Stadt Starnberg gewählt, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet und seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Starnberg hatten.
Nachdem die Amtszeit nunmehr im Jahr 2020 ausläuft (vgl. Ziff. 2.4 der Satzung über den Seniorenbeirat), müsste die Neuwahl der Mitglieder des Seniorenbeirats dieses Jahr stattfinden.
Die Neuwahl der Mitglieder des Seniorenbeirats lief in der Vergangenheit dergestalt ab, dass sich die Wahlvorschläge bei dem Starnberger Seniorentag vorgestellt haben. Dies ist bzw. war die einzige Möglichkeit für Senioren, auf sich aufmerksam zu machen, sich vorzustellen oder um sich zu informieren.
Auf Grund der Corona-Pandemie findet der Starnberger Seniorentag nicht statt. Aus diesem Grund entfällt dieses Jahr die Möglichkeit für Wahlvorschlagsträger, sich vorzustellen, bzw. für Wähler entfällt die Möglichkeit, sich über Wahlvorschlagsträger zu informieren. Die Senioren zählen nach den bisherigen Erkenntnissen zu den Personengruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
Zum Schutz der Senioren in Starnberg muss die Wahlzeit um ein weiteres Jahr bis 2021 verlängert werden. Hierfür ist eine Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat nach Ziff. 2.5. notwendig.
Die Mitglieder des Seniorenbeirats haben mitgeteilt, dass sie ein weiteres Jahr das Amt als Seniorenbeirat wahrnehmen werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat der Stadt Starnberg beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat:
"Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat
§1 Nach Ziffer 2.5. wird folgende Ziffer 2.6. eingefügt:
2.6. Die Amtszeit kann durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Starnberg um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn Gründe zum Wohl der Allgemeinheit und Gesundheit vorliegen, die das Verlängern der Amtszeit rechtfertigen.
§2 Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft."
2. Der Stadtrat verlängert die Amtszeit des Seniorenbeirats um ein weiteres Jahr bis 2021, da Gründe zum Wohl der Allgemeinheit und Gesundheit vorliegen, die das Verlängern der Amtszeit rechtfertigen.
Angenommen: einstimmig
TOP 11 Namenswettbewerb Erholungspark am Nepomukweg
Im Dezember 2019 hatte der Stadtrat beschlossen, einen öffentlichen Namenswettbewerb für den Erholungspark am Nepomukweg auf dem ehemaligen Areal Schiffswiesen mit anschließender Jurysitzung durchzuführen.
Es wurde festgelegt, dass die Jury eine Vorauswahl aus den eingegangenen Vorschlägen trifft (insgesamt drei Vorschläge) und der Stadtrat anschließend final über die Namensgebung entscheiden wird.
Die Stadtverwaltung hatte über eine Pressemitteilung vom 08.05.2020 zum Namenswettbewerb aufgerufen. Bis zum Ende der Einreichungsfrist (22.05.2020) sind insgesamt 99 Namensvorschläge (siehe Anlage) von den Bürgerinnen und Bürgern eingegangen.
Nach ausführlicher Beratung schlägt die Jury dem Stadtrat folgende drei Namensvorschläge zur Abstimmung vor:
1.     Schiffswiesn 2.     Nepomukwiesn 3.     Bucentaurpark
(Anm. d. Verf.: Mein Favorit ist ganz klar “Schiffswiesen”.)
Die Debatte:
Herr Wobbe (UWG): Nepomukwiesn: Es gibt schon recht viel „Nepomuk“ in der Gegend. Bucentaurpark: Er weckt schon Erwartungen und es ist kein Park. Sein Favorit ist „Schiffswiesn“.  Da werden die Erwartungen erfüllt.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Die Fraktion spricht sich für den Bucentaurpark aus. Unter „Wiesn“ kann man auch etwas anderes verstehen.
Herr Pfister (BMS): Da draußen ist schon ein Schild „Bürgerpark Schiffswiese“. Es ist auch für die Auswärtigen. Deshalb ist „Bürgerpark-Schiffswiese“ für ihn das Beste. Es ist aber ein Park. Es sollte so bleiben, wie es ist.
Herr Mooser (WPS): Bei „Schiffswiesn“ läuft bei ihm etwas anderes im Kopf ab. (Anm. d. Verf.: Er denkt an die “Wiesn” und eine besondere Stelle am Rand des Geländes.). Da bekommt er eine falsche Assoziation. Es ist ein Park, deshalb kann er sich mit Bucentaurpark anfreunden.
Herr Janik: Der „Bürgerpark“ war auch in der Auswahl, wurde aber als „zu Allgemein“ bezeichnet.
Frau Henniger (FDP): Sie plädiert für „Schiffswiesn“.
Herr Jägerhuber (CSU): Er respektiert die Vorauswahl für den Stadtrat. Es geht um den Namen eines einmaligen Grundstücks. Das Grundstück verdient den Namensteil „Park“. Er ist für den Namen „Bucentaurpark“. Es soll ja auch entsprechend beworben werden.
Herr Heidinger (BLS): Es ist die einmalige Lage dieses Grundstücks. Dieser Diamant sollte einen parkähnlichen Namen haben.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er bleibt bei den drei Vorschlägen. Er hatte damals die Idee zum Kauf. Ginge nicht auch “Schifffahrtswiesn”.
Beschlussvorschlag
Der Erholungspark am Nepomukweg soll den Namen “Bucentaurpark” erhalten.
Angenommen: 19:10
(Anm. d. Verf.: Viele wollen anscheinend durch das Wort “Park” die Liegewiese mit wirklich schöner Aussicht aufwerten.)
TOP 12 Kinderhaus Perchting, Gewerk Straßen- und Landschaftsbau, Genehmigung von Nachträgen; Hier: Bekanntgabe der Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO
Auf die Mitteilungsvorlage 2020/117 sowie in der Anlage beigefügte Entscheidungsvorlage vom 29.05.2020 wird verwiesen.
Hiermit wird dem Stadtrat die dringliche Entscheidung des Ersten Bürgermeisters vom 29.05.2020 bekannt gegeben.
Die Debatte:
Dr. Sengl (B90/Grüne): Er möchte kommentieren. Wenn für ein Müllhäusl eine „Prüfstatik“ gibt, möchte er den Statiker genannt bekommen, der hier eine Prüfstatik beauftragt hat und das Gebäude entsprechend klassifiziert hat.
TOP 13 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat; Bestellung der Vertreter/innen in den Abwasserverband Starnberger See
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 bereits die Vertreter in den Abwasserverband Starnberger See bestellt.
Hierbei wurde nicht berücksichtigt, dass die gesetzlichen Vertreter des Bürgermeisters (Zweite und Dritte Bürgermeisterin) nicht gleichzeitig als Verbandsräte (bzw. deren Stellvertreter) bestellt werden können. Darüber hinaus kann für jeden Verbandsrat ausschließlich ein namentlicher Stellvertreter bestellt werden.
Zur Sitzverteilung bzw. dem Stärkeverhältnis der einzelnen Stadtratsfraktionen in der Verbandsversammlung wird auf die Beschlussvorlage 2020/125 verwiesen.
Beschlussvorschlag
1.     Der Stadtrat stellt fest, dass die Stadt Starnberg in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Starnberger See durch den Ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.
2.     Der Stadtrat stellt fest, dass der Erste Bürgermeister im Falle seiner rechtlichen oder tatsächlichen Verhinderung durch die Zweite Bürgermeisterin und im Weiteren durch die Dritte Bürgermeisterin vertreten wird.
CSU (3): Jägerhuber, Zirngibl, Obermeier (Meyer-Bülow, Frühauf, Fohrmann)
B90/Grünen (2): Kienzle / Sengl (Lauer / Täubner-Benicke)
BMS (2):  Pfister (Kandler), Summer (...)
UWG (1): Wobbe (Gaßner)
WPS (1): Mooser (Picker)
BLS (1): Mignoli (Heidinger)
FDP (1): Henniger (Fiedler)
SPD (1): Weidner (Fränkel)
Angenommen: Einstimmig
TOP 14 Bekanntgaben; Sonstige
Herr Janik: Der Inklusionsbeirat wird erst im Herbst 2020 bestellt werden können, damit sich alle vorher kennenlernen wollen.
Herr Heidinger (BLS): Es geht ihm um das Bauvorhaben der Genossenschaft. Da ist die Barrierefreiheit nicht gegeben. Die Stufen sollen entfernt werden. Auch der Straßenbau in der Petersbrunnerstraße ist etwas durcheinander. Da sollte mal einer den Planern auf die Finger schauen. Da wird zugemacht und wieder aufgerissen. Die Moral der Baufirma erscheint auch eine besondere zu sein. Da fehlt es an der Planung. Und zahlen muss der Bürger.
Frau John (BMS): Sie fragt nach der Absperrung in Mamhofen?
Herr Janik: Es gibt da noch nichts Neues. Im Wesentlichen ist das Landratsamt zuständig. 
Frau John (BMS): Es gibt Vorplanungen zur Bründlwiese. Wann werden die vorgestellt?
Herr Janik: Er macht sich schlau.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Es gibt ja Geld für Leihgeräte für Schüler. Was passiert mit den Starnberg zustehenden ca. 83.000 EUR? Was passiert mit den restlichen Fördergeldern für die Digitalisierung?
Herr Beck: Es gibt schon Antworten auf die Bedarfsanfragen. Der ganze Betrag wird ausgegeben. 2020 werden um die 600.000 EUR der Fördergelder für die Digitalsierung des Gymnasiums ausgegeben - 2021 der Rest.
Herr Zirngibl (CSU): Gehören die Hanfelder Straße und die Söckinger Straße der Stadt? Sollten die nicht vor der Übergabe vom Bauamt saniert werden?
Herr Janik: Es gibt noch keine Einigung über die Ablösesumme.
Herr Zirngibl (CSU): Die Stadt ist für den ruhenden Verkehr zuständig. Warum wird so viel Geld für Radlwege ausgegeben. Da sollte in Wangen mal kontrolliert werden.
Herr Beigel (CSU): Auf den städtischen Badegrundstücken gibt es immer mehr „Raucher“ (u. a. Wasserpfeife). Es ist notwendig, dort mehr zu kontrollieren.
Frau Kammerl (CSU): Sie hätte gerne den Sachstand zur faunistischen Kartierung für die Nord-Ost-Umfahrung. Haben wir schon wieder ein halbes Jahr verloren.
Herr Janik: Den Sachstandsbericht gibt es in der nächsten Sitzung.
   (M)ein Fazit:
“Live” kostet und die Stadt hat aktuell das Geld nicht unbedingt für diese “Addon-Ausgaben”. Warum? Da sage ich jetzt mal nichts dazu. Das Sparschwein ist halt in den letzten Jahren ... - Halt - ich wollte ja nichts dazu sagen. Auch gibt es offensichtlich eine kleine Minderheit, die sich “vor den Wählern” verstecken möchte?
Und aus dem gleichen Grund machen alle bestehenden Regelungen Sinn, die Einnahmen in die städtische Kasse spülen. Mit weniger Einnahmen sind noch weniger Ausgaben möglich. Und im Vergleich zu den Kfz-Betriebskosten, die nicht nur aus dem Benzinverbrauch bestehen, ist ein “Parkplatz” bei 20 Arbeitstagen im Monat für ca. 10 EUR sicher keine zu große zusätzliche Ausgabe. Und wenn man bedenkt, dass der MVV seine Gebühren gerade gesenkt hat, ist ein “sicherer” Parkplatz im P&R-Parkhaus vielleicht die 10 - 15 EUR pro Monate alle Mal wert.
Und über den jetzt dritten Namen für die Wiese neben der Schiffswerft lässt sich sicher weiter trefflich streiten.
Die Feuerwehrjugend wird sich freuen - freier Eintritt ins Seebad.
Und was die “Debattenkultur” angeht? (Wieder) überraschend sachlich - frau/man merkt, dass da viele sind, die sich in den letzten Jahren keine persönlichen Bemerkungen anzuhören hatten. Und das bleibt hoffentlich auch so, wenn strittige Themen auf der Tagesordnung stehen.
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politik-starnberg · 4 years ago
Quote
Die Bahn zahlt den überwiegenden Anteil -aus Steuermitteln (!) - Förderungen kann die Stadt für ihren Anteil aus verschiedenen Fördertöpfen erhalten.
Quelle: Ein offener Brief an die Stadträte, hier: Ablehnung der Beteiligung der Stadt am Umbau der Bahnunterführung beim Bucentaurpark
Wenn ich so etwas lese, frage ich mich immer:
a) Entweder gibt es wirklich die im Zitat erwähnten verschiedenen Fördertöpfe - Warum werden diese dann vom Verfasser nicht gleich benannt? Geht der Verfasser davon aus, dass die Stadt Starnberg das gleiche Wissen hat? -
b) oder diese Aussage ist dann doch nur so dahin behauptet - weil es ja sonst auch immer Fördertöpfe gibt - und kann gar nicht belegt werden. Dann wäre so eine Aussage aber mehr als irreführend.
Wer in der entsprechenden Sitzung des Bauausschusses gewesen ist - übrigens der Verfasser des obigen Zitats ist mir durch seien Anwesenheit nicht aufgefallen -, hat sicher auch mitbekommen, dass es da durchaus berechtigte Zweifel gegeben hat, ob der eine bekannte Fördertopf genutzt werden kann. 
Und soll die Stadt das Risiko eingehen, eine Investition von 4 Mio. EUR im gleichen Atemzug zuzusagen, in dem von einem bekannten wohl sogar jährlichen Einnahmeverlust von 5 Mio. EUR die Rede ist?
... und da ich nach 5 Tagen auf Anfrage beim Verfasser noch keine Antwort erhalten habe, ist hier wohl der Fall b) zutreffend
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