#Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
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SchülerInnen übten sicheres Busfahren an der Volksschule Waldegg
Foto: KFV/APA-Fotoservice/Juhasz
Aktion "Meine Busschule" von AUVA und KFV Sicheres Busfahren will geübt sein! Deshalb gastierte die von AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) und KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) durchgeführte Aktion „Meine Busschule“ an der Volksschule Waldegg. Wie wichtig Verkehrssicherheitsaktionen für unsere Kleinsten sind, zeigt die Unfallstatistik aus 2021: Österreichweit wurden bei der Fahrt mit dem Bus zur Schule 64 Kinder teils schwer verletzt. Häufig … weiterlesen auf „SchülerInnen übten sicheres Busfahren an der Volksschule Waldegg“
source https://www.wn24.at/regional/schuelerinnen-uebten-sicheres-busfahren-an-der-volksschule-waldegg-46331.html
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ZIP – Zertifizierte Infektions-Prävention
2G Regelung und drohende Reisebeschränkungen stellen Hotellerie, Gastronomie und den Freizeitbereich vor neue Herausforderungen. Hygiene und Sicherheit sind nicht nur Schlagworte, sondern ein entscheidender Wettbewerbsfaktor im Tourismus. Die SFU Sigmund Freud Privatuniversität Wien, die AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt und das ÖRK Österreichische Rote Kreuz haben gemeinsam eine…
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#Allgemeine Unfallversicherungsanstalt#AUVA#ÖRK#COVID 19#COVID 19-Beauftragter#Präventionskonzept#Rotes Kreuz#SFU#Sigmund Freud Privatuniversität#Wiener Rotes Kreuz#Zertifikat
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Headquarters (1972-77) of “Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in Vienna, Austria, by Kurt Hlaweniczka
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Impf-Zwang für Pflegepersonal kommt jetzt auch in Österreich
Wochenblick: Nach Italien und Frankreich wird nun auch in Niederösterreich die Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen mit 1. September eingeführt. Der Druck auf Bedienstete im Gesundheitsbereich nimmt aber auch in anderen Bundesländern zu. Eine interne E-Mail der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt), die dem Wochenblick zugespielt wurde, zeigt, wie Ungeimpfte in der Steiermark drangsaliert werden. Nach Italien und […] Weiterlesen: Impf-Zwang für Pflegepersonal kommt jetzt auch in Österreich http://dlvr.it/S3n7q5
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Prüfung Regalanlagen
Die Prüfung von Regalanlagen ist Pflicht!!! Das Handhaben und Lagern von Materialien umfasst verschiedene Tätigkeiten, wie das Heben von Stahltonnen mit einem Kran, das Fahren eines mit Betonblöcken beladenen Lastwagens, das manuelle Tragen von Säcken oder Materialien und das Stapeln von palettierten Ziegeln oder anderen Materialien wie Fässern und Holz. Die effiziente Handhabung und Lagerung von Materialien ist für die Industrie lebenswichtig. Zusätzlich zu den Rohstoffen sorgen diese Prozesse für einen kontinuierlichen Fluss von Teilen und Baugruppen durch den Arbeitsbereich und stellen sicher, dass die Materialien bei Bedarf verfügbar sind. Leider führt die unsachgemäße Handhabung und Lagerung von Materialien oft zu kostspieligen Verletzungen. Eine Prüfung von Regalanlagen ist daher vorgeschrieben und Teil des Angebots der E+Service+Check GmbH.
Was sollten Ihre Mitarbeiter vor dem Transport, der Handhabung und der Lagerung von Materialien wissen?
Neben der Schulung und Ausbildung kann die Anwendung allgemeiner Sicherheitsprinzipien - wie z. B. angemessene Arbeitsverfahren, Ausrüstung und Kontrollen - dazu beitragen, Arbeitsunfälle zu reduzieren, die mit dem Bewegen, Handhaben und Lagern von Materialien verbunden sind. Unabhängig davon, ob es sich um manuelle oder maschinelle Materialbewegungen handelt, sollten Ihre Mitarbeiter die potenziellen Gefahren kennen und verstehen, die mit der jeweiligen Aufgabe verbunden sind, und wissen, wie sie ihre Arbeitsplätze steuern können, um die Gefahr zu minimieren. Da zahlreiche Verletzungen durch falsche Handhabung und Lagerung von Materialien entstehen können, sollten sich die Mitarbeiter auch über Unfälle im Klaren sein, die sich aus der unsicheren oder unsachgemäßen Handhabung von Geräten sowie aus unsachgemäßen Arbeitsweisen ergeben können. Darüber hinaus sollten die Arbeitnehmer in der Lage sein, die Methoden zur Beseitigung oder zumindest Minimierung des Auftretens solcher Unfälle zu erkennen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsplätze untersuchen, um unsichere oder ungesunde Zustände, Praktiken oder Ausrüstungen aufzudecken und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Auch eine regelmäßige Prüfung Regalanlagen trägt zur Sicherheit bei und erlaubt einen sachgemäßen Umgang mit den gelagerten Materialien.
Was sind die potenziellen Gefahren für die Arbeitnehmer?
Arbeiter nennen häufig das Gewicht und die Sperrigkeit von Gegenständen, die sie heben, als Hauptfaktoren, die zu ihren Verletzungen beitragen. Andere Gefahren sind herabfallende Gegenstände, falsch gestapelte Materialien und verschiedene Arten von Geräten. Regale, die überladen werden oder Schäden aufweisen, fallen bei der Prüfung Regalanlagen auf: - Dehnungen und Verstauchungen durch unsachgemäßes Heben von Lasten oder durch das Tragen von Lasten, die entweder zu groß oder zu schwer sind - Brüche und Quetschungen, die durch Materialschläge oder Quetschungen verursacht werden, und - Schnitte und Quetschungen durch herabfallendes Material, das unsachgemäß gelagert wurde, oder durch falsches Abschneiden von Bindern oder anderen Sicherungsmitteln.
Welche Vorsichtsmaßnahmen sind beim manuellen Materialtransport zu treffen?
Beim manuellen Bewegen von Materialien sollten die Arbeiter Griffe oder Halterungen an Lasten anbringen. Darüber hinaus sollten die Arbeitnehmer stets eine angemessene persönliche Schutzausrüstung tragen und angemessene Hebetechniken anwenden. Um Verletzungen durch übergroße Lasten zu vermeiden, sollten die Arbeiter im Folgenden Hilfe suchen: - Wenn eine Ladung so sperrig ist, dass Mitarbeiter sie nicht richtig greifen oder heben können, - wenn die Mitarbeiter nicht um oder über eine Last sehen können, oder - wenn Mitarbeiter eine Last nicht sicher handhaben können.
Was bringt Ihnen die Prüfung Regalanlagen?
Eine Arbeitsplatzinspektion bei der Prüfung Regalanlagen ist eine Vorsichtsmaßnahme, um einen Arbeitsplatz im Lager auf unsichere oder ungesunde Zustände zu untersuchen. Verletzungen und Krankheiten sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen kostspielig. Für Arbeitgeber gibt es nicht nur direkte Kosten (wie z.B. Bußgelder), sondern auch indirekte Kosten wie die Bezahlung von Ersatzarbeitern und Produktionsausfall. Wenn Sie einen Zwischenfall haben, müssen Sie sicherstellen, dass er sich mit der inklusive der Prüfung Regalanlagen nicht wiederholt. Arbeitsplatzinspektionen und die Prüfung Regalanlagen sind eine Ihrer wichtigsten Hilfsmaßnahmen, um die Fakten zu kennen, damit Sie verhindern können, dass Zwischenfälle die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens gefährden. Auch Unfalluntersuchungen sind eine Möglichkeit, um mehr über die Umstände oder Verfahren zu erfahren, die zu einem unerwünschten Ergebnis führen, sodass es nie wieder passiert. Betrachten Sie die Prüfung Regalanlagen als eine Gelegenheit, die Löcher in den Sicherheitsprozeduren Ihres Unternehmens zu stopfen.
Rechtliche Grundlagen der Prüfung Regalanlagen in Deutschland
Die Gesetze und Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind vielfach Umsetzungen von Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht. In vielen Branchen liegt der Standard des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland jedoch über den europäischen Mindestanforderungen - auch bei der Prüfung Regalanlagen. Ziel des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es, die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu gewährleisten und zu verbessern. Um die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes bei der Prüfung Regalanlagen zu unterstützen, wurden zahlreiche gesetzliche Regelungen zu Anlagen, Arbeitsmitteln und Aufgaben erlassen. Dazu gehören die Betriebsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung. Diese Vorschriften bilden die Grundlage für die Aktivitäten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, inklusive der Prüfung Regalanlagen, in den Unternehmen. Band 7 des Sozialgesetzbuches (SGB VII) formuliert den gesetzlichen Auftrag für die Arbeit der deutschen Unfallversicherungsträger in Deutschland.
Prüfung Regalanlagen - Unfallverhütungsvorschriften
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVVs) werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben. Einige wenige davon gelten für alle Wirtschaftszweige, wie z.B. die Verordnung über die Grundsätze der Prävention, andere sind auf bestimmte Sektoren, Betriebe oder Tätigkeitsbereiche ausgerichtet. Die Prüfung Regalanlagen ist etwa besonders für die Logistik relevant. Die Unfallverhütungsvorschriften sind für die betroffenen Arbeitgeber und die versicherten Personen rechtsverbindlich. Sollten Arbeitgeber oder Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoßen, können die deutschen Unfallversicherungsanstalten eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro verhängen. Dasselbe gilt, wenn eine Anlage im Rahmen einer Werksinspektion Anweisungen nicht befolgt, die z.B. von einem Arbeitsinspektor einer deutschen Unfallversicherungsanstalt erteilt wurden. Die Geldbuße schließt die Möglichkeit weiterer zivil- und strafrechtlicher Verfahren nicht aus.
Regeln und Informationen zur Prüfung Regalanlagen
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beschreiben, wie die Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden können. Unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Vorschriften einhält, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Maschinen und Anlagen nach dem Stand der Technik betrieben werden. Im Falle eines Unfalls kann der Arbeitgeber somit nachweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat.
Für die konkrete Umsetzung im Unternehmen werden die Regeln durch Informationen ergänzt, die in klarer Sprache verfasst und mit anschaulichen Beispielen versehen sind. Dazu gehören u.a. Verhaltenskodizes und branchenspezifische Checklisten. Read the full article
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SPÖ will erste Punkte des "Plan A" in Ministerrat einbringen
Begründet wird das Ansinnen im Entwurfs-Text damit, dass Österreich “gesunde und leistungsstarke” Klein- und Mittelbetriebe brauche. “Im Interesse der Österreichischen Wirtschaft muss sichergestellt werden, dass NeugründerInnen, Ein-Personen-UnternehmerInnen sowie mitarbeitende EigentümerInnen von KMU rechtzeitig zum Arzt gehen und nicht notwendige Arztbesuche aus Kostenüberlegungen hinauszögern.” Der Selbstbehalt betrage für Betroffene 20 Prozent (in Ausnahmefällen 10 Prozent) – und das, “obwohl selbstständig Erwerbstätige mit 7,65 Prozent den gleichen Beitragssatz in der sozialen Krankenversicherung wie unselbständig Erwerbstätige haben”, so das Papier.
Das sei nicht gerecht, so SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler. “Nicht wenige zögern mit Arztbesuchen, zulasten ihrer Gesundheit”, so Niedermühlbichler.
Die Kosten für den Entfall der Mehreinnahmen für die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) beziffert die SPÖ mit 54 Mio. Euro pro Jahr. Finanziert werden soll dies zunächst über die Auflösung von Rücklagen der SVA (laut Papier derzeit insgesamt rund 475 Mio. Euro inkl. Leistungssicherungsrücklage). Nach Abbau der Rücklagen soll der finanzielle Mehraufwand über Effizienzsteigerungen finanziert werden. In Kraft treten soll die Regelung bereits Anfang März.
Der zweite Punkt im SPÖ-Entwurf betrifft die Mitarbeiter-Entgeltfortzahlungen: “Gerade für Kleinstbetriebe kann eine Erkrankung oder Arbeitsunfall eines Mitarbeiters, einer Mitarbeiterin oft existenzbedrohend sein” – und das trotz Zuschüsse, so die Begründung.
Laut Entwurf soll der derzeitige Zuschuss von 50 Prozent der Kosten für die Entgeltfortzahlung für Kleinstunternehmen (mit bis zu fünf Beschäftigten) erhöht werden – und zwar auf 100 Prozent. Für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern soll der Zuschuss auf 75 Prozent erhöht werden. Von dieser Maßnahme würden rund 290.000 KMUs, “also fast 90 Prozent aller KMUs in Österreich”, profitieren, heißt es in dem Papier. Der zusätzliche Mehraufwand für die AUVA, den die SPÖ auf 60 Mio. Euro schätzt, soll aus Rücklagen der AUVA beglichen werden, die derzeit über rund 1,3 Mrd. Euro hoch seien (inkl. Leistungssicherungsrücklage).
Seitens der SPÖ hofft man, mit dem Koalitionspartner bis Dienstagvormittag eine Einigung herbeiführen zu können. Angesichts von Wortmeldungen seitens der SVA und der Wirtschaftskammer scheint es aber noch Diskussionsbedarf zu geben. Alexander Herzog, Obmann-Stv. der SVA, sprach sich am Montag dezidiert gegen einen Eingriff der Politik in die Selbstverwaltung der Sozialversicherung aus: “Bundeskanzler Kern darf mit seiner Forderung einer Abschaffung der Selbstbehalte nicht über die SVA-Versicherten drüberfahren – bei der Urbefragung zum Thema ‘Selbstbehalte’ haben sich 80 Prozent für ein Beibehalten des Systems ausgesprochen”.
Ein Nein kam auch vom Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer (WKÖ), Martin Gleitsmann. Die Erfahrung zeige, “dass Selbstbehalte zu einer bewussteren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen führen und daher kostendämpfend wirken”. Kostenbeteiligungen würden vor allem Arztbesuche gesunder Menschen reduzieren, aber keineswegs Kranke oder Bedürftige davon abhalten, sagte er.
Auch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) stellt sich gegen die geplante Erhöhung des Zuschusses für die Entgeltfortzahlung für Kleinunternehmen. Die SPÖ will den derzeitigen Zuschuss der Kosten für die Entgeltfortzahlung im Falle der Erkrankung oder eines Arbeitsunfalles eines Mitarbeiter erhöhen. Der Mehraufwand von rund 60 Millionen Euro soll aus AUVA-Rücklagen kommen, so der SPÖ-Plan.
“Eine weitere finanzielle Belastung ist für die AUVA nicht tragbar und würde die medizinische Unfallversorgung in Österreich massiv gefährden”, erklärte AUVA-Obmann Anton Ofner. Durch die gesetzlich verordnete Beitragssenkung seit Juli 2014 sei die AUVA bereits jetzt mit einem massiven Einnahmenentfall konfrontiert. Mit Einsparungen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sei es 2015 und 2016 gelungen, dieses Budgetloch von über 90 Mio. Euro ohne Qualitätsverlust wesentlich zu reduzieren. Müsste die AUVA nun zusätzliche finanzielle Belastungen in Kauf nehmen, würde den Unfallkrankenhäusern die finanzielle Basis entzogen.
“Gesundheitlich schwerst beeinträchtigte Menschen, wie Querschnittgelähmte, oder Verletzte mit Schädel-Hirn-Trauma könnten so nicht mehr länger bestmöglich versorgt werden. Auch die Schließung von Unfallkrankenhäusern würde damit wahrscheinlicher. Dies wäre in höchstem Maß verantwortungslos”, so Ofner.
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Der Beitrag SPÖ will erste Punkte des "Plan A" in Ministerrat einbringen erschien zuerst auf Nachrichten von Heute.
SPÖ will erste Punkte des "Plan A" in Ministerrat einbringen
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Achtung bei der Händedesinfektion – die AUVA und die FDA warnen vor „Fuselalkoholen“ und „Methanol“
Achtung bei der Händedesinfektion – die AUVA und die FDA warnen vor „Fuselalkoholen“ und „Methanol“
Auch wenn wir in Österreich das Corona-Virus im Griff haben, Abstand halten, Masken tragen wo es notwendig ist und die Desinfektion der Hände vornehmen – gibt es unerwartet Gesundheitsrisiken.
Sowohl die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, AUVA[1], als auch die US-Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde FDA[2](Food and Drug Administration) warnen vor so manchen alkoholischen…
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AUVA-Plakatwettbewerb zur Drogenfreiheit im Straßenverkehr: Voting läuft
Unzensuriert:Drogen Foto: Octavio L / Wikimedia (CC-BY-SA-2.5) Unter dem Titel "Trafficsafety 4 you" startet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeinsam mit dem Institut "Sicher unterwegs" einen Plakatwettbewerb zur Drogenfreiheit im Straßenverkehr. Das Programm richtet sich speziell an die Zielgruppe 14- bis 18-jährige Jugendliche und soll zur Sensibilisierung beitragen. Politik Schüler gestalten Plakate gegen Drogen im Verkehr http://dlvr.it/PJ7g2T
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