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stepscrew30-blog · 4 years
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Und der Detektiv war bei folgendem Fall wieder wachsam Detektei Berlin
Und jener Privatdetektiv war bei folgendem Fall wieder wachsam Privatdetektiv
21. Juli 2017Betrug, Privatdetektive, Fallbeispiele, Wirtschaftsdetektive Detektivbüro Gegen 9.45 Uhr war dem Privatdetektiv, der zu Kunden-Überwachung in einem SB-Warenhaus eingesetzt war, ein Kunde aufgefallen Dieser hatte verschiedene Artikel in den Einkaufswagen gelegt, ohne sich um die Preise jener Waren zu kümmern. Detektei Preiswerte Privatdetektive für private Ermittlungen stellte sozusagen seinen Einkauf wahllos zusammen.Hierzu gehörte ein Radiowecker zu 139,-€, ein Kopfhörer zu 85,-€, 1 Essservice zu 139,-€, 1 Besteckkasten zu 145,-€ und ähnlich hochwertige Artikel. Der Privatdetektiv sah sich veranlasst zu überprüfen, ob dieser Kunde an jener Kasse die gesammelten Waren sekundär zum regulären Preis bezahlen würde.
Er konnte nur undeutlich den Zahlvorgang beobachten
Es war lediglich noch festzustellen, dass jener Kunde mit einem 100,-€ Geldschein bezahlte. Da für den Privatdetektiv ganz und gar nicht feststand, ob jener Kunde möglicherweise eine Zwischensumme bezahlt hatte, verfolgte er ihn.Der Kunde schob seinen Einkauf zu seinem PKW.Der Privatdetektiv notierte das Kennzeichen des Fahrzeuges. Danach wurde eine Überprüfung der Kassenrolle vorgenommen.Es stellte sich schnell heraus, dass keine Zwischensumme gebohrt war. Die Kassiererin musste mit dem Kunden zusammengearbeitet haben. Sie wurde gestellt.Unter solcher Beweislast gab sie zu, mit dem Kunden gemeinsame Sache gemacht zu haben. Sie erklärte weiter, dass sie zusammen mit dem Kunden, einem Verwandten, Waren für ca. 2.000,-€ entwendet hatte. Die Polizei wurde informiert und eine Hausdurchsuchung bei beiden Personen vorgenommen.”Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft”‘Durch die Aufmerksamkeit des Privatdetektivs wurde in einem Lübecker Warenhaus folgender F all aufgedeckt: Ein Mitarbeiter der Autozubehör Abteilung, dieser als stellvertretender Abteilungsleiter, eine besondere Vertrauensstellung genoss, war aufgefallen, da er ein Autoradiogerät zur Umtauschkasse brachte. Er wollte sich den Betrag von 498,-€ ausbezahlen lassen Der Mitarbeiter konnte keinen Kassenbon vorweisen. Ihm wurde dennoch, wie das in SB-Warenhäusern so ist, arglos jener Betrag ausbezahlt. Da solcher Privatdetektiv wusste, dass solcher Mitarbeiter kein eigenes KFZ besaß, wurde eine genauere Überprüfung vorgenommen. Die Personalkaufliste wurde durchgesehen und festgestellt, dass der Mitarbeiter kein Gerät eingekauft hatte.Der Angestellte wurde zur Sache befragt. Es stellte sich heraus, dass er das Gerät als Geschenk eines Lieferanten bewahren hatte. Das Gerät hat dieser Vertreter von solcher angelieferten Ware entnommen, sodass ein Schaden, zumindest in Höhe des Einkaufspreises entstanden wäre.Durch die Rückgabe des Gerätes an solcher Umtauschkasse, ist ein Schaden von 498,-€ entstanden. Weiter wurde festgestellt, dass der Mitarbeiter als Gegenleistung, für.10.000,-€ Autoradiogeräte eingekauft hatte, obwohl ein Beistellungstop zuvor angeordnet war.Wie wären die weiteren
Detektivbüro - Folgen für das SB-Warenhaus?
Der Überbestand an Autoradiogeräten müsste ja in Kürze abgebaut werden. Um dies zu erreichen, müssten die Geräte weit unter Preis, zum Verkauf angeboten werden. Eine Preisabschrift erfolgt dann in solcher Regel nicht, da dieses in solcher Abschriften liste dokumentiert und somit auffallen würde. So entsteht aus einer kleinen Gefälligkeit, schnell ein Schaden von einigen tausend €.Diebstahlverdacht gegen Mitarbeiter welche Möglichkeit besteht, einen Diebstahl verdacht gegen Mitarbeiter zu entkräften bzw. zu beweisen?
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Hier gibt es die Möglichkeit der Einschleusung des Detektivs in den Mitarbeiterkreis
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Der Ermittler arbeitet dann unerkannt im Mitarbeiterbereich mit.Eine Einschleusung dieser Art hatte in einem Großhandelscenter in Hamburg Erfolg gebracht.Für ungezählte tausend € waren Autoradio Geräte verschwunden. Es blieben nur die leeren Verpackungen in den Verkaufsräumen zurück. Da ein Personaldiebstahl vermutet wurde, wurde ein Detektiv eingeschleust.Bereits nach vier Tagen konnte ein Kunde als Täter überführt werden. Die zuvor entwendeten Geräte konnten von der Polizei, bei dieser Hausdurchsuchung, vorgefunden und sichergestellt werden. Der Verdacht gegen das Personal hat sich als falsch erwiesen und wurde entkräftet.Dem Täter ist kein Strecke zu weit In einem Warenhaus in Hannover wurde bei der Inventur festgestellt, dass 43 Stereo-Kompaktanlagen verschwunden waren. Der Verdacht richtete sich gegen Mitarbeiter des Hauses.Zur Aufdeckung der Diebstähle wurde ein Detektiv in den Mitarbeiterkreis der Belegschaft eingeschleust.Im Zeitraum von drei Wochen bildeten sich zwei Angestellte, als Haupt- verdächtige heraus. Nur sie konnten, so stellte dieser Ermittler fest, für die Diebstähle infrage kommen.
Die Diebstahlzeit ließ sich eingrenzen und es erfolgte eine Beobachtung des Gebäudes
Zwei Mitarbeiter solcher Deko Abteilung brachten zwei Kompaktanlagen durch die Fenster im Obergeschoss. Sie trugen die Geräte über ein Vordach. Aus jener Höhe von ca. 4 Metern wurden die Geräte zudem Parkplatz abgeseilt. Die Täter gaben die vorangegangenen Diebstähle, der 43 Stereoanlagen zu. Sie hatten die Ware bereits verkauft.Anmerkung:Viele SB-Warenhäuser sind noch ungenügend organisiert. So, wie in obigem Fall, wird erst bei dieser Inventur festgestellt, dass 43 Geräte verschwunden sind. Es ist somit ein Schaden von ca. 25.000.-€ bis 30.000.-€ entstanden, den man vorzeitig hätte begrenzen können. Dieser Fall ist kein Einzelfall.In einem Berliner SB-Warenhaus waren ständig wieder die Videogeräte, manchmal 10 Stück, komplett verschwunden. Autoradiogeräte verschwanden im gleichen Sinne im Dutzend. Diese Feststellung machte ein kurzfristig dort eingesetzter Privatdetektiv Privatdetektiv - Die Warenhausleitung hätte die Verluste erst zur Inventur festgestellt.An dieser Stelle wird wiederholt auf das neueste Computer-Checklisten-System „at the right moment” (im richtigen Moment) hingewiesen.Dieses System erkennt Schwachpunkte im Leben nicht erst zur Inventur, sondern sofort. Gegenmaßnahmen lassen sich sofort einleiten.Schwachpunkt Warenannahme dort entscheidet sich unlängst früh, wie hoch ein Inventurmanko ausfällt. Es ist wohl kein Geheimnis, dass einige wenige Fahrer und Lieferanten die Inkonsequenz, bei den Anliegerkontrollen ausnutzen und einige ein vielfaches ihres Gehaltes, durch Manipulation beziehungsweise Unterschlagung von Waren hinzuverdienen.Können Diebe 60.000 Brote klauen?In einem Warenhaus waren wachsende Sollbestände im Brotbereich aufgefallen. Detektei Service für Arbeitgeber und den Verkaufszahlen ergibt sich ein Brotbestand. Werden beide Zahlen miteinander verglichen und die vorhandene Ware berücksichtigt, ist ein wachsender Bestand auf gar keinen Fall möglich.
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In dem genannten Fall waren die Brotbestände, laut Bestelllisten um ein vielfaches höher, als dieser vorhandene Brotbestand in den Regalen. Wo lagen die Ursachen?Brotdiebstahl durch Kunden ist hinten und vorne nicht möglich. Schließt man verwaltungstechnische Fehler aus, so kann es sich nur noch um eine Manipulation bei jener Anlieferung handeln.Im Klartext:
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Der Lieferant manipuliert die Lieferscheine. Zur Überprüfung wurde ein Ermittler in den Warenannahmebereich eingeschleust. Es wurde bald deutlich, dass der Fahrer für die Fehlmenge von ca. 120.000,-€ verantwortlich war. Auf den Lieferunterlagen wurden 5 Pakete Toast mit 5 Kisten Toast manipuliert.Die Fehlmenge an einem Samstag betrug 60.000,-€.Der gleiche Vorgang wiederholte sich später in einem Supermarkt in Kiel. Auch dort wurde der Fahrer bei Manipulationen vom Ermittler überführt.Schlagende Argumente dieser Privatdetektiv beobachtete in einem Supermarkt einem Angestellten, wie dieser aus der Textilabteilung zwei Badehosen wegnahm und diese mit in die Lagerräume, zu seinem Arbeitsplatz, nahm.
Detektei München -Bei dem Angestellten handelte es sich um den Leiter des Möbellagers
Die weiteren Beobachtungen ergaben, dass die Badehosen im Schreibtisch des Angestellten verschwanden. Als er später das Haus verlassen wollte, wurde festgestellt, dass die Badehosen verschwunden waren.Der Mitarbeiter wurde am Ausgang gestellt Er gab niemals zu die Ware entwendet zu haben. Es ergab sich eine Auseinandersetzung.Die Einzelheiten dieser Situation werden nachfolgend geschildert:Bericht des Ermittlers:Der Angestellte St., solcher zur Tatzeit stark angetrunken war, (Alkoholtest jener Polizei, am Rande des Grenzbereichs) war ganz und gar nicht bereit die entwendeten Badehosen herauszugeben.Er versuchte geschickt die anwesenden Personen, wie Betriebsrat, Warenhausleiter und Detektiv davon zu überzeugen, dass er nichts entwendet habe.Im Büro dieser Geschäftsleitung nahmen die Äußerungen des Beschuldigten St., die gegen mich gerichtet waren, beleidigende Formen an.Der Angestellte St. war allerdings bereit, so bot er an, freiwillig seine Kleidung vorzuzeigen. Er wollte dadurch beweisen, dass er nichts entwendet habe. Diese Kontrolle, der er sich freiwillig, im Beisein des Betriebsrates, Herrn Gi. Unterzog, brachte jedoch neue Schwierigkeiten.Herr St. versuchte die Badehosen, die ich meiner seits inzwischen unter seiner Kleidung entdeckt hatte, zu verstecken. Er gab die Ware sekundär auf mehrfache Aufforderung mitnichten heraus.Ich habe daraufhin, zur Sicherung solcher entwendeten Ware, versucht ihm diese wegzunehmen. Dies geschah, durch herunterziehen seiner bereits geöffneten Hose (Hierzu bin soweit es mich betrifft nach § 859/860 BGB berechtigt, sofern die gestohlene Ware in keinster Weise freiwillig herausgegeben wird.)Aufgrund meiner Handlungsweise schlug mir dieser Angestellte St., mit jener Faust, kräftig auf den Kopf. Da er in Angriffsstellung vor mir stehenblieb, musste ich, um hinten und vorne nicht weitere Schläge hinzunehmen, Zurückschlagen. Herr St. setzte sich kurz auf einen, hinter ihm stehenden Stuhl, stand jedoch sofort wieder auf den Beinen. Erneut schlug er mir mit dieser Faust auf den Kopf.Wieder musste ich, da er wütend vor mir stand, Zurückschlagen. Ein weiterer Angriff des.Angestellten St. konnte mit Mühe, durch das Einschreiten anderer Personen, unterbunden werden.Dem Beschuldigten wurden die entwendeten Badehosen weggenommen. Die Polizei wurde verständigt.Alle guten Dinge sind „Vier”!Dem Detektiv war aufgefallen, dass ein Mitarbeiter eines Supermarktes vier Autoreifen durch die Eingangssperren schob. Der Mitarbeiter solcher Autozubehör Abteilung gab bei der Kontrollkraft an, er müsse die Reifen zur angrenzenden Autoservicehalle bringen. Da dem Ermittler diese Saga nicht glaubhaft genug war, verfolgte er den Angestellten Die Beobachtung des Mitarbeiters ergab, dass dieser die vier Autoreifen auf dem Parkplatz, einem Pizza-Besitzer übergab und dafür 400, 00 € entgegennahm. Der Angestellte und dieser Empfänger der Reifen wurden gestellt.Es ergab sich, dass die Mercedes-Reifen einen tatsächlichen Wert von 720,00 € hatten. Der Mitarbeiter gab, zu diesem Reifen entwendet zu haben. Bei jener Überprüfung seines PKW wurde festgestellt, dass er im gleichen Sinne neue Reifen aufgezogen hatte. Er gab zweitrangig zu, diese am selben Tage, auf die gleiche Weise, entwendet zu haben.Wichtig:Derartige Warenverschiebungen sollten, wenn überhaupt erforderlich, nur mit Lieferschein möglich sein.Tests haben an der gleichen Schwachstelle in einem Warenhaus in Kiel ergeben, dass Kleinkrafträder an den Kontrollkräften vorbeigeschoben wurden, mit dieser Bemerkung, diese müssten zur Montage eines Nummern-Schildes in die Servicehalle gebracht werden. Dies wurde ohne weitere Überprüfung genehmigt.
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