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Wenn Kinder zu Konzernbesitzern werden
Ein einjähriger Junge aus der Mongolei, dem große Anteile einer Kohlefirma in der Wüste Gobi gehören; ein elfjähriger Aserbaidschaner, der Profite aus Staatsverträgen mit Turkmenistan und China erzielt; eine russische Teenagerin, die unter ihren Milliarden an Kapital auch Investitionen in kanadische und kalifornische Pensionssysteme zählen kann: Dies sind nur einige von mindestens 291 Minderjährigen, die erhebliche Anteile an luxemburgischen Firmen entweder besitzen oder kontrollieren. Das zeigen Recherchen im Rahmen des „OpenLux“-Projekts.
Auch wenn es in Luxemburg laut Gesetz mittlerweile schwieriger ist, Minderjährige als Besitzer einzusetzen, so haben viele Namen beim OCCRP und seinen Medienpartnern die Alarmglocken läuten lassen. Darunter: Minderjährige, deren Eltern Oligarchen, Kriminelle oder Personen aus dem Dunstkreis von politisch einflussreichen Figuren sind. Ein Viertel von ihnen ist jünger als die Gesellschaften, die sie laut Handelsregister besitzen oder an denen sie Anteile halten sollen.
Familientrusts als zusätzliche Tarnung
Als Luxemburg 2019 das „Registre des bénéficiaires effectifs“(RBE) einführte, war es zum ersten Mal möglich, die Namen der wahren Besitzer und nicht nur jene der Verwalter der eingetragenen Gesellschaften zu erfahren. Doch es gab eine wesentliche Ausnahmeregelung: Besitzer, die sich einem unverhältnismäßigen Risiko von Betrug, Entführung, Erpressung oder Bedrohung ausgesetzt sahen, bekamen drei Jahre Zeit, ehe auch ihre Namen veröffentlicht wurden. In der Zwischenzeit konnten auch sie, wie es das Gesetz vorsieht, einen Antrag auf Nicht-Veröffentlichung stellen.
Das heißt auch: Die Anzahl der Minderjährigen könnte weitaus höher sein, weil ihre Anträge immer positiv beantwortet werden, wie Yves Gonner, Direktor des Handelsregisters, auf Nachfrage bestätigt. Weitere 290 Begünstigte waren zur Zeit ihres Eintrags ins Handelsregister 18 oder 19 Jahre alt, was es wahrscheinlich macht, dass sie bereits Anteile besaßen, als sie noch Minderjährige waren.
Doch warum besitzen so viele Kinder Gesellschaften, von denen einige Vermögenswerte von mehreren Millionen halten? Im Falle eines Familienbetriebs kann es durchaus vorkommen, dass Eltern als Teil eines Erbschaftsplans Anteile an ihren Nachwuchs weitergeben. Fakt ist trotzdem, dass viele Kinder zum Zeitpunkt der Firmengründungen nicht einmal geboren waren, und dass manche ihrer Eltern in keinen einsehbaren Dokumenten auftauchen. Dies legt einen anderen Verdacht nahe: Es ging darum, einen weiteren Schleier der Geheimhaltung hinzuzufügen, ehe die von Luxemburg gesetzte Drei-Jahre-Deadline ausgelaufen war.
Dass die Praxis eben darauf hindeutet, sagt auch Roman Borisovich, Transparenz- und Anti-Korruption-Aktivist, im Interview mit dem OCCRP. „Einjährige treffen keine Entscheidungen und leiten keine Gesellschaften. Sie haben sie nicht aufgebaut oder gegründet. Daher ergibt dies erbschaftstechnisch wenig Sinn. Normalerweise übernehmen Treuhänder oder Nahestehende diese Rollen“, sagt er. „Ansonsten ist es nur Schall und Rauch, um die wahren Besitzverhältnisse zu verstecken.“
Stärkere Kontrolle, schärfere Strafen
Bei ihrer Veröffentlichung im Februar 2021 verurteilte Luxemburg die OpenLux-Recherchen und bestritt Unzulänglichkeiten im Kampf gegen Geldwäsche. Knapp sechs Monate später kündigte das Justizministerium eine Reform an, die es dem Handelsregister selbst erlauben würde, Strafen zu verhängen gegen jene, die sich über die Vorschriften hinwegsetzen wollen. Der Gesetzentwurf liegt inzwischen vor.
Die Reform ist nur eine von mehreren Anstrengungen der Regierung, um ihre Tatkraft zu beweisen. Das Justizministerium erklärt auf Nachfrage von, dass es ein Audit zu den Minderjährigen im RBE plane; die Resultate sollen Teil des jährlichen „National Risk Assessment“ sein. Diese Studie wird von der Anti-Geldwäsche-Abteilung des Justizministeriums erstellt, die Luxemburg bei der „Financial Action Task Force on Money Laundering“ (GAFI) vertritt.
Das Ministerium verweist aber auch auf andere Länder, in denen es Minderjährigen erlaubt ist, Gesellschaften zu besitzen und dass Minderjährige genauso kontrolliert werden wie Erwachsene. „Die Regeln sind die gleichen für Minderjährige wie für Erwachsene. Wir machen keine zusätzlichen Kontrollen“, sagt auch der Direktor des Handelsregisters, Yves Gonner, im Gespräch mit.
Privatsphäre kein stichhaltiges Argument
Für Maira Martini, Expertin für illegale Finanzströme bei „Transparency International“, ist genau das problematisch: „Sie werden überhaupt nicht überprüft“. Ihre Organisation fordert Luxemburg und andere Länder seit geraumer Zeit dazu auf, unabhängige Überprüfungsmechanismen und „Red-Flag“-Systeme einzuführen, um solche Fälle zu kontrollieren: „Solche Register sind nur so nützlich wie die Informationen, die sie enthalten. OpenLux hätte ein Warnsignal sein sollen.“
Allerdings gibt es in Luxemburg weiterhin Kräfte, die sich gegen grundlegende Transparenz beim RBE wehren. Ein immer wiederkehrendes Argument: Die Offenlegung verletze das Recht auf Privatsphäre, das auch von der EU gewährt wird. Maira Martini hält diese Einwände für haltlos. Die Juristin weist auch darauf hin, dass sowieso nur ein sehr kleiner Anteil der im Register enthaltenen Informationen öffentlich zugänglich sind. Und diese würden auch nie sensible persönliche Daten wie etwa Privatadressen beinhalten.
„Die Idee, dass eine Firma ein Recht auf Privatsphäre haben sollte, ist verrückt“, meint auch Oliver Bullough, Journalist und Autor von „Moneyland: Why Thieves and Crooks now rule the World and how to take it back“. „Das ist ein fundamentaler Missbrauch dessen, für was eine Firma gut ist, nämlich zu investieren und die Wirtschaft wachsen zu lassen. Wenn du nicht willst, dass die Menschen wissen, wie viel Geld du hast, dann gründe keine Firma. Ich würde dies nur unter einer Bedingung akzeptieren: Wenn ein Einjähriger vor ein Gericht tritt und erklärt, wieso seine Firma ein Recht auf Privatsphäre hat.“
Doch die Praxis ist weit verbreitet, wie die Recherchen des OCCRP belegen. Beispiele, wie Minderjährige im Luxemburger RBE eingesetzt werden, um die wahren Besitzer einer Firma zu verschleiern, finden sich in aller Welt.
Aserbaidschanische Familiengeheimnisse
Beispiel Aserbaidschan. In der vorderasiatischen Republik sind die Mitglieder der Familie Mammadovs keine Unbekannten. Das, obwohl der Patriarch Baylar Mammadov offiziell eigentlich bloß ein Universitätsangestellter ist. Trotzdem erschien die Tochter des Präsidenten, Arzu Aliyeva, zur Hochzeit von Mammadovs Tochter. Der Bräutigam, Kamal Hajielv, ist der Sohn eines Abgeordneten, der ebenfalls Präsident Ilham Aliyev nahesteht. Ilham Aliyev ist seit 2003 Staatsoberhaupt und sein Regime von Korruption und Unterdrückung geprägt.
Die Familie Mammadov erfreut sich der vielen Vorteile der aserbaidschanischen Elite. Der Patriarch, seine Frau und drei seiner Kinder besitzen – einer „Golden Passport��-Regelung sei Dank – einen maltesischen Pass. Einer seiner Söhne studiert an einer englischen Elite-Universität die bis zu 35.000 Pfund im Jahr kostet. Der Ursprung des Reichtums bleibt aber unklar. Society-Kolumnen in aserbaidschanischen Medien beschreiben Mammadov als prominenten Unternehmer, ohne jemals ein Unternehmen zu nennen.
Dank dem OpenLux-Projekt ist nun ein Teil des Schleiers gelüftet: Das OCCRP fand heraus, dass Mammadovs Frau und Kinder als Besitzer einer luxemburgischen Beteiligungsgesellschaft eingetragen sind: „Canley Finance S.A.“ hat seit seiner Gründung 2008 eine Menge an Investitionen und Staatsverträgen angehäuft. Seine Kinder waren zum Zeitpunkt der Firmengründung 17 und neun Jahre sowie drei Monate alt.
Der einzige Eintrag, der auf Baylar Mammadov selbst verweist, ist eine Leihgabe von 21.000 Euro, die er zur Firmengründung gewährte. Die Jahresberichte im Handelsregister zeigen auch, dass Canley 2012 für mehr als sechs Millionen Dollar Anteile an der „Unibank“ erwarb – eine der größten Banken Aserbaidschans. Damals waren die beiden jüngsten Kinder gerade mal vier und 14 Jahre alt.
Auch wenn es legal ist, dass Mammadovs Kinder als Besitzer von Canley eingetragen sind, so bleibt die Frage, warum sie einer Entität eines globalen Firmengeflechts vorstehen – und nicht der Vater selbst im RBE auftaucht.
Mexikanische Schlammschlacht
Luxemburg ist auch Teilkulisse einer medialen Scheidungsschlacht, die ihren Ursprung in Mexiko hat. Eigentlich war Miguel Zaragoza Fuentes, Gründer des größten mexikanischen Gas-Konglomerats „Zeta Gas“, ein diskret lebender Mensch. Als seine Frau und Mutter der elf gemeinsamen Kinder 2014 die Scheidung einreichte, wurde seine Existenz Thema einer nationalen Seifenoper.
Der Hintergrund: Seine Frau, Evangelina Lopez Guzman, hatte von einer Affäre ihres Mannes und der Existenz eines unehelichen Kindes erfahren. Ihr Mann hatte daraufhin einen Teil seiner Reichtümer – Cash, Immobilien, Kunstwerke und ein Flugzeug – seiner Geliebten, ihrer Familie und der bisher geheim gehaltenen Tochter überschrieben.
Ein Scheidungsgericht im US-Bundesstaat Texas – wo die beiden ursprünglich geheiratet hatten – verurteilte Miguel Zaragoza Fuentes dazu, einen Großteil seines Geschäfts an seine Frau abzutreten. Bis heute hat der Firmengründer diesem Urteil, und den vielen, die anschließend ergingen, nicht Folge geleistet.
Gerichtsdokumente, die das OCCRP einsehen konnte, legen nun nahe, dass eine der Firmen, die Zaragoza aufgeben sollte – die auf den Bahamas registrierte „Texas Gas & Oil (TGO) Ltd“ – seiner Geliebten und seiner Tochter gehört. TGO ist eine Zulieferfirma von Zeta Gas und Zaragoza benutzte sie, um Millionen verschwinden zu lassen.
Die Firma ist aber nur eine von vielen, die zur Zeta-Gas-Gruppe gehören und Zaragozas unehelicher, 17-jähriger Tochter gehören, die durch zwei luxemburgische Holdings kontrolliert werden: „Belgrave S.A.“ und „Vaugirard S.A.“. Beide standen unter der Kontrolle des Zaragoza-Clans. Aber seit 2019 ist die Tochter als einzige Inhaberin im RBE eingetragen.
Durch die beiden Holdings im Großherzogtum kontrolliert sie Vermögenswerte von 73 Millionen Dollar, davon Anteile an zwölf Firmen in Peru, Guatemala, Spanien, den Niederlanden, auf den Bahamas und Belize, wovon sie acht ganz besitzt. Das Gericht in Texas hat die luxemburgischen Gesellschaften sowie TGO als Teil der Zeta-Gas-Strukturen anerkannt. Hinzu kommt: Zwei der Firmen, die von Luxemburg aus kontrolliert werden, haben die gleichen Anwälte und Adressen wie eine weitere Zeta-Gas-Firma – die in Guatemala bereits wegen Steuerflucht sanktioniert wurde.
Russische Oligarchen-Villa in Südfrankreich
Jahrelang war es den französischen Behörden nicht gelungen, herauszufinden, wer hinter der luxemburgischen Firma „Felicity International S.A.“ steckt. Im Rahmen ihrer Untersuchung über ein Millionen-Dollar-schweres Betrugsschema richteten die Ermittler 2014 ihren Blick auf die Britischen Jungferninseln, um herauszufinden, wem die Anteile der Firma gehörten. Denn Felicity war durch zwei Offshore-Firmen gegründet worden: eine auf den Britischen Jungferninseln und eine in Panama. Beide waren aber bereits 2011 aufgelöst worden. Und mit ihnen die Spur zu Felicity.
Im Jahr 2019 aber, als Luxemburg begann, Gesellschaften dazu zu bringen, ihre Inhaber im RBE anzugeben, gab Felicity an, sie gehöre drei Geschwistern mit bulgarischer Nationalität. In dem Moment war das jüngste Kind gerade mal 15 Jahre alt. Das OCCRP konnte die Geschwister inzwischen identifizieren: Es sind die Kinder des russischen Telekom-Oligarchen Serguei Adoniev, der 2008 die bulgarische Staatsbürgerschaft für sich und seine Familie erhielt – auch im Rahmen eines „Golden Passport“-Programms.
2018 verlor Serguei Adoniev seine Staatsbürgerschaft wieder, nachdem die bulgarischen Verwaltungen sein Vorstrafenregister entdeckt hatten. 1998 war er in den USA wegen Betrugs verurteilt worden. Der Oligarch hatte die kasachische Regierung um vier Millionen Dollar gebracht, dies beim Verkauf gefälschter kubanischer Zigarren. 1999 wurde er nach Russland ausgewiesen, wo er sein Unternehmensimperium aufbauen konnte. Dazu erhielt er auch Hilfe und Investitionen von verschiedenen Personen, die dem Kreml und Staatsbetrieben nahe standen, wie OCCRP-Partner „Bivol“ herausfand. 2000 berichtete die „LA Times“, dass das FBI Adoniev auch hinter einer Kokain-Lieferung von 1,1 Tonnen vermutete, die 1993 an der russisch-finnischen Grenze beschlagnahmt wurde.
„Felicity International S.A.“ wurde im Jahr nach Adonievs Ausweisung nach Russland gegründet. Also bevor zwei der drei jetzigen Besitzer überhaupt geboren waren. Den Jahresberichten zufolge besitzt die luxemburgische Firma – und damit Adonievs Kinder – seit 2006 die „Villa Violettes“ am südfranzösichen Cap d’Ail im Wert von 25 Millionen Euro. Auch wenn die wahren Besitzer von Felicity nicht bekannt waren, hätten die Jahresberichte zumindest bei den Buchhaltern auffallen sollen.
Berlusconis Helfer
Der italienische Filmproduzent Daniele Lorenzano war nicht immer besonders gut angesehen: Lorenzano stand in engem Geschäftsverhältnis mit dem Unternehmer und früheren Premierminister Silvio Berlusconi. Seit den 1980er Jahren managte er die Akquisition von US-Senderechten für den später in Ungnade gefallenen Politiker und sein Medienimperium. Die Staatsanwaltschaft in Mailand fand später heraus, dass Daniele Lorenzano auch hinter einem globalen Steuerbetrugsnetzwerk steckte, das er gemeinsam mit Silvio Berlusconi organisiert hatte. 2012 wurde er deswegen zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Nur vier Monate weniger als die Strafe, die Berlusconi erhielt – keiner von beiden hat sie jemals abgesessen.
1994, das Jahr in dem Silvio Berlusconi in die Politik ging, wurde eine Immobilienfirma namens „Najis Real Estate S.A.“ auf den Britischen Jungferninseln gegründet. 2003 wurde die Firma nach Luxemburg transferiert, und mit ihr marokkanische Immobilien im Wert von 3,6 Millionen Dollar.
Unklar ist, wer die Firma damals besaß, aber 2019 deklarierte der Inhaber, Najis Real Estate sei ein von Lorenzano gegründeter Familientrust – für seine beiden Töchter. Diese waren zwar 2019 bereits Teenager, aber als die Firma nach Luxemburg kam, war eine noch nicht geboren und die andere gerade zweieinhalb Jahre alt.
Auch wenn Trusts ein herkömmlicher und direkter Weg sind, um Vermögen in der Familie weiterzugeben, ohne Steuern zu zahlen, so ist es üblicher, in diesem Fall Treuhänder zwischenzuschalten. Heute besitzt Najis Real Estate über zwei Millionen Dollar Vermögenswerte – und sitzt gleichzeitig auf 10,8 Millionen Schulden. Daniele Lorenzano repräsentiert noch eine weitere Firma mit demselben Namen in Marokko.
Es gibt keine klaren Hinweise, dass Najis Real Estate oder die Vermögenswerte mit Berlusconis Steuerbetrügereien in Verbindung stehen. Doch wenn die Ermittler zu dem Zeitpunkt auf die Gesellschaft aufmerksam geworden wären, hätte ein Detail sie wahrscheinlich aufschrecken lassen: Als die Firma in Luxemburg gemeldet wurde, war ihr Manager Filippo Dollfas de Volckersberg, ein Schweizer Adliger, der 2019 selbst von einem Mailänder Richter wegen Steuerflucht und Betrug angeklagt wurde.
Carolyn Sanders
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Jefa de Corte y exmagistrada niegan tráfico de influencias
La presidenta de la Corte Suprema de Justicia, Zarella Villanueva Monge, así como la expresidenta de la Sala Primera y exmagistrada, Anabelle León Feoli; rechazaron las acusaciones de supuesto “tráfico de influencias” y de “corrupción” en el Poder Judicial para beneficiar presuntamente a Miguel Zaragoza en el caso Gas Zeta, que se tramita en los estrados judiciales costarricenses.
Ambas salieron al paso ante unas publicaciones efectuadas por el periódico mexicano “Norte digital. MX”, en su edición del domingo 3 de abril, tituladas “Corrupción transnacional” y “Hasta el FBI busca intervenir”.
Al respecto, Villanueva enfatizó que “en la Corte Plena hemos determinado no aceptar la información que brinda el medio digital mexicano en cuestión porque carece de fundamento jurídico y fáctico; trata de poner en duda y empañar a la institucionalidad costarricense y sus funcionarios”.
Destacó la presidenta “yo rechazo categóricamente cualquier información que diga que actué fuera de la ley. Desde el agosto del año 2015, presenté a la Corte una inhibitoria, dado que mi hermano había participado en un proceso registral, que no tuvo éxito, pero estaba relacionado con el caso. Por esa razón, no sé nada del caso, no lo conozco y no puedo referirme al contenido del expediente. La inhibitoria que presenté, fue revisada por la Corte y aceptada el 25 de agosto de 2015”.
Según se desprende de ambas publicaciones “el Gobierno de Costa Rica, a través de la Suprema de Justicia de aquel país está envuelto en uno de los mayores escándalos de corrupción y tráfico de influencias auspiciados por el millonario empresario gasero Miguel Zaragoza Fuentes”.
Las publicaciones versan que el juez texano Roy L. Moore dictó una sentencia el año pasado, en la que se le dio a Evangelina López, exesposa de Zaragoza, las empresas de Gas Zeta en Costa Rica, pero que la resolución no se aplica, pues se revocó las resoluciones previas dictadas en el país por el Juzgado de Familia.
IMPREcIsIONES
El periódico señala a la exmagistrada León como abogada de Zaragoza y que habría empleado sus “influencias” para echar abajo lo dictado por el juez texano.
Al respecto, DIARIO EXTRA entrevistó a la expresidenta de la Sala Primera y exmagistrada Anabelle León Feoli, quien rechazó, de manera categórica las acusaciones efectuadas por el medio mexicano y sostuvo que el periodista que elaboró la información no la llamó para tomar en cuenta sus declaraciones.
Asimismo afirmó que “yo nunca he sido contratada por Miguel Zaragoza”, como se menciona en la publicación.
Fue el abogado César Gómez, quien junto a otros abogados llevan la representación de los socios suizos, que se declaran dueños de Gas Zeta en el país, quien solicitó a León que les diera una asesoría externa sobre el caso.
“Por algo el medio no le pone fuentes, por algo medio no tiene una fuente precisa y clara con la cual una pueda pelear, entonces es como un fantasma el asunto”, aseveró León Feoli.
Adujo que en la resolución de la Sala Primera de febrero anterior, le especifica la juez de Familia costarricense que enderece el tema, al detectarse una serie de debilidades en el proceso y que le dé audiencia a las partes que no fueron convocadas en el pleito.
“Si ellos (la representación de doña Evangelina) logran establecer y no se porqué tanto miedo a quererlo establecer, el vínculo entre estas empresas nacionales y el señor Zaragoza, las medidas serán las mismas, es un tema de tiempo.
RESUELVEN A DERECHO
León menciona además “cuál tráfico si hay 7 magistrados en la Sala Cuarta y lo perdieron, Sala Segunda con cinco y lo perdieron, Sala Primera 5 magistrados y lo ganaron en los términos provisionales y ahora no lo tienen perdido, solo acrediten y cumplan con ciertos requisitos que nuestra legislación, y no una foránea, porque somos un país con soberanía y con independencia de jueces, exige para la garantía del debido proceso y del derecho de derecho”.
Añadió que las afirmaciones emitidas en el medio mexicano golpea la institucionalidad del país.
“Yo creo que esto es un golpe muy fuerte a la justicia costarricense y es una amenaza, mediante esta vía mediática querer ganar las cosas. Cuando se habla de una jueza de carrera, con 30 años de trayectoria intachable en la administración, con dos años de pensionada y que no tengo ninguna prohibición para ejercer como abogada litigante. En Costa Rica, afortunadamente, somos un país de derecho, donde los asuntos se ganan o se pierden, según la parte tengan o no tengan la razón. No es a través de ataques personales que deshonran a una persona intachable como se vienen a ganar las cosas en Costa Rica, se equivocaron de país”, recalcó
PUBLICACIONES SIN FUENTES
César Gómez manifestó que cuando se le solicitó a Anabelle León la consultoría era para analizar el trabajo del grupo de abogados y no solo del caso de Costa Rica, sino en otras naciones.
“Es vergonzoso realizar, desde México, de un periódico que no tienen ninguna fuente, no realiza ninguna investigación científica, una serie de acusaciones, directamente encaminadas con nombres y apellidos, pero no presenta ninguna prueba, ningún tipo de fuente. Creo que esto es un golpe, no solo a la institucionalidad costarricense, sino también a la soberanía del país, porque además hacen declaraciones directas de que en Estados Unidos abren una investigación ¿por hechos que suceden en Costa Rica?, ¿ahora es Estados Unidos el que va a investigar a Costa Rica, va a investigar a los magistrados de la Corte Suprema de Justicia”, acotó Gómez.
Detalló que la publicación no presenta prueba de que el FBI realiza alguna investigación en suelo costarricense del tema y no se determina a quién se indaga y cuáles son las pruebas relacionadas al caso.
GUARDAN SILENCIO
Sobre el particular, la representación actual de Gas Zeta, mediante comunicado de prensa señaló que “los hechos están siendo investigados por las autoridades judiciales en Estados Unidos de América, motivo por el cual se nos ha solicitado no hacer comentarios sobre el tema. Actualmente se está a la espera de la investigación para determinar los alcances de la denuncia y las implicaciones legales en el proceso de divorcio de los propietarios de Zeta Gas.
“Evangelina López Guzmán, y sus representantes en Costa Rica estarán al pendiente del avance de las mismas. Confiamos y respetamos las investigaciones realizadas en Norteamérica. Por el bien de Costa Rica esperemos que las irregularidades denunciadas se les apliquen las acciones de justicia pertinentes”.
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