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Wie wahnsinnig erfolgreich ich darin bin, diesen Blog aufrecht zu erhalten.
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Ich hasse Prozessrecht, weil ich immer so lange brauche, die Prozessvoraussetzungen zu prüfen, dass ich anschließend gar keine Zeit mehr habe, um das wirklich Wichtige zu prüfen. Vielleicht sollte ich am Anfang nur die wirklich relevanten Sachen innerhalb der Prozessvoraussetzungen prüfen, damit ich wenigstens ein paar Punkte sammle, dann den materiellen Teil prüfen und wenn ich dann noch Zeit habe, die Prozessvoraussetzungen prüfen.
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Eine Gefahr liegt vor, wenn ein Lebenssachverhalt bei ungehindertem Ablauf in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden/Schäden an Schutzgütern des Polizei- und Ordnungsrechts führt.
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Fun Fact: Auch für den Abriss eines Gebäudes braucht man eine Baugenehmigung.
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Man sollte sich, besonders wenn man juristisch oder polizeilich interessiert ist, mal den Fall von Rudolf Rupp und/oder auf Netflix “The Confession Tapes” angucken. Es ist sehr erschreckend zu sehen, wie Menschen falsche Geständnisse ablegen, wenn nur genug Druck ausgeübt und lange genug auf sie eingeredet wird.
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Mit den Bauordnungen ist es in NRW momentan ziemlich kompliziert. Es gibt die aktuelle Bauordnung, dann noch eine Bauordnung, die 2016 beschlossen wurde und eigentlich 2019 in Kraft treten würde, aber voraussichtlich nicht wird und einen Gesetzentwurf für eine Bauordnung, die vermutlich anstatt des bereits beschlossenen Gesetzes 2019 in Kraft treten wird. Um es noch “einfacher” zu machen, sind bereits Teile der 2016 beschlossenen Bauordnung in Kraft getreten.
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- Gib mir mein Handy wieder!
- Zauberwort?
- Bitte!!!
- Falsch, § 985 BGB.
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Was eigentlich als allererster Post auf diesen Blog gehört: Art 1 GG: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die [...] Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
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Da mihi factum, dabo tibi ius
Römische Rechtsregel
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Zunächst, was ich gelernt habe, als ich mich darüber informiert habe, ob ein Jura-Blog auch unentgeltliche Rechtsberatung anbieten dürfte: Laut § 2 RDG ist eine Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Wenn man ganz allgemein Gesetze, Meinungstreits, etc. erklärt fällt das also nicht darunter, genau wie die Erläuterung theoretischer Fallkonstruktionen. Laut § 6 I RDG sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen zudem grundsätzlich erlaubt, allerdings wenn man zu dem Empfänger der Dienstleistung keine persönliche Beziehung hat, nur unter Aufsicht eines zum Richteramt Befähigten.
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Anfang
Noch ist der Blog leer, ab demnächst werden sich hier aber hoffentlich mehr oder weniger regelmäßig neue Einträge einfinden. Orientieren werden sie sich vermutlich hauptsächlich an dem, was ich gerade in der Uni lerne oder gerade wiederholen muss.
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